Vorstand der Wasserbetriebe ohne demokratische Legitimation. Verträge nichtig! – PRESSEMITTEILUNG vom 01.03.2012

(Berlin, 01. März 2012) Eine Untersuchung des Berliner Wassertischs hat ergeben, dass dem Vorstand der Berliner Wasserbetriebe gleich in zwei Punkten die notwendige demokratische Legitimation fehlt.

Die Auswertung des offengelegten Teils der Konsortialverträge deckt erhebliche Mängel des Vertragswerks bei der demokratischen Legitimation der Vorstandsarbeit auf. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Mangelnde demokratische Legitimation ist keine Lappalie – sie führt zur Nichtigkeit der Verträge.“

Die Wasserver- und -entsorgung ist Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Der Staat kann sich dieser Verantwortung grundsätzlich nicht entziehen. Auch wenn er Aufgaben an Privat­unternehmen überträgt, müssen diese uneingeschränkt demokratisch legitimiert sein. Dies ist bei den Wasserbetrieben seit der Teilprivatisierung nicht der Fall. Hier haben sich die privaten Anteilseigner Veolia und RWE die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen gesichert. Obwohl das Berliner Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.10.1999 erklärt hatte, dass diese demokratische Legitimation nachgebessert werden müsse, wurde mit der Organisations-Reform 2002 diese Auflage des Gerichts übergangen. „Die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen“ – so Rainer Heinrich, der diese Prüfung für den Wassertisch durchführte – „ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages, mit dem die privaten Anteilseigner sich ihre Gewinne sichern. Darauf werden RWE und Veolia nicht verzichten.“

In der kommenden Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ am 02. März um 12:00 Uhr in Raum 376 des Abgeordnetenhauses wird Rainer Heinrich die fehlende demokratische Legitimation der Unternehmensführung der BWB erläutern.

Im Anschluss daran wird die Einschätzung des Senats zum Vorwurf der Unzulässigkeit von Beihilfen an die Unternehmen RWE und Veolia im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe bekanntgegeben. Ferner soll der Umgang mit vertraulichen Dokumenten besprochen werden.

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Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich Telefon: (030) 34 33 32 32

Weitere Informationen zum Sonderausschuss unter:
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Grüne stellen Legitimation des Sonderausschusses in Frage – PRESSEMITTEILUNG vom 17.02.2012

(Berlin, 17. Februar 2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ erklärte die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche, dass das Fehlen finanzieller Mittel zur Beauftragung von unabhängigen Sachverständigen den Sinn des Sonderausschusses in Frage stellt.
Diese Ansicht, die ebenso von den Piraten und der Linken vertreten wird, entspricht auch der Einschätzung des Berliner Wassertischs. Der Sonderausschuss steht in Gefahr, von der rot-schwarzen Mehrheit als Ablenkungs- und Verschleppungsinstrument missbraucht zu werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertisches: „Der Wassertisch hat, als er im Gesetzestext die ,Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen‘ festlegte, zweierlei beabsichtigt: erstens, dass zur Prüfung des Vertragswerks Juristen als Sachverständige hinzugezogen werden und zweitens, dass der Berliner Wassertisch als Initiator des Volksbegehrens an der Auswahl dieser Juristen beteiligt wird, um die Unabhängigkeit sicherzustellen. Es muss vermieden werden, dass von Rot-Schwarz oder auch von der Linken die Juristen benannt werden, die am Zustandekommen oder Überarbeiten des verfassungswidrigen und konzernfreundlichen Vertragswerks beteiligt waren.“
Der Wassertisch hat bereits mehrfach davor gewarnt, dass der Sonderausschuss von der rot-schwarzen Mehrheit missbraucht werden könnte, die Offenlegung und Überprüfung des Vertragswerks zu verschleppen. Ihr Desinteresse an einer Aufklärung haben sowohl SPD als auch CDU allein dadurch gezeigt, dass sie keinen einzigen Antrag zur Aufklärung ihrer einstigen Vorzeige-Privatisierung eingereicht haben. Stattdessen wurde die schon in der letzten Sitzung diskutierte Bürgerbeteiligung mit den Stimmen der schwarz-roten Mehrheit erneut vertagt. Einen wichtigen Aspekt brachte indessen der Vertrauensmann des Volksbegehrens, Michael Bender (Grüne Liga), ins Spiel. Er erinnerte daran, dass die Umstände und Ergebnisse der misslungenen Teilprivatisierung eine Untersuchung der Regierungsakten auf den Verdacht korruptiver Beziehungen rechtfertigen würden. Die Vergabebedingungen sind ebenso wie die ominöse Gewinngarantie für die privaten Konzerne Veolia und RWE bereits Gegenstand der von Transparency International und der Verbraucherzentrale Berlin eingereichten EU-Beschwerde. Zu einer umfassenden Überprüfung des Vertragswerks gehört nach Ansicht des Wassertischs auch die Untersuchung seines Zustandekommens – wenn erforderlich auch in einem Untersuchungsausschuss.

Der Wassertisch fordert zur Sicherstellung einer unabhängigen Überprüfung des Vertragswerks im Sinne des Gesetzes eine institutionelle Einbeziehung des Volksbegehren-Initiators, denn es gilt – wie die Vertrauensperson des Volksbegehrens, Gerlinde Schermer, in der heutigen Sitzung sinngemäß feststellte: In der Frage der Wasserversorgung vertritt allein der Wassertisch die Interessen der Berliner BürgerInnen.

Um seinerseits eine juristische Überprüfung zu unterstützen, bittet der Berliner Wassertisch um Spenden auf folgendes Konto:

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Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
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Historischer Moment: Direkte Demokratie hält Einzug ins Abgeordnetenhaus! – PRESSEMITTEILUNG vom 15.02.2012

(Berlin, 15. Februar 2012) In der nächsten Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“, der die misslungene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe überprüft, werden die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens UNSER WASSER, Michael Bender, Rainer Heinrich und Gerlinde Schermer angehört. „Dies ist ein historischer Moment für die direkte Demokratie in Berlin. Erstmals wird ein ,Volksgesetzgeber‘ im Abgeordnetenhaus zu Wort kommen“, sagt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs.
Darüber hinaus wird die weitere Arbeit des Sonderausschusses besprochen. Diese Sitzung besitzt besonders hohe Brisanz, sagt Wolfgang Rebel weiter, denn: „Am Freitag werden vermutlich Vorentscheidungen über die weitere Arbeit des Sonderausschusses fallen. Hier ist es besonders wichtig, dass die Öffentlichkeit möglichst große Präsenz und Aufmerksamkeit zeigt. Der Senat soll nicht hoffen können, dass die Überprüfung auf Dauer zu verschleppen ist.
Besonders interessiert ist der Berliner Wassertisch daran, dass die Arbeit des Sonderausschusses dem Sinn des Volksgesetzes gerecht wird, das vorschreibt, das Vertragswerk unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger öffentlich zu überprüfen. Zwar hat der Ausschussvorsitzende Jupe auf den öffentlichen Druck hin eine Anfrage nach finanziellen Mitteln an den Parlamentspräsidenten gestellt, aber trotz Bitte um Einsicht wurde der Wassertisch weder darüber informiert, was in dem Brief steht, noch kennt er den Stand des Verfahrens. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Die Ausschussarbeit ist sinnlos, sollte sie nicht die erforderliche juristische Expertise erhalten.”
Die juristische Rückabwicklung der Verträge ist der politisch sauberste und günstigste Weg für die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Rot-Schwarz setzt finanzielle Mittel jedoch nur für die Vertuschung der vertraglichen Mängel ein. Das Tätigwerden von Bundeskartellamt und EU-Behörden bestätigt indessen die Überzeugung des Wassertischs, dass die Verträge rechtswidrig sind und die Bürgerschaft schädigen.

Um seinerseits eine juristische Überprüfung zu unterstützen, bittet der Berliner Wassertisch um Spenden auf folgendes Konto:

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Veranstaltungsort des Sonderausschuss:
Freitag, 17. Februar 2012, 12:00 Uhr
Abgeordnetenhaus von Berlin,  Raum 311
Niederkirchnerstr. 5, 10111 Berlin
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Auch ein Jahr nach dem erfolgreichen Volksentscheid: Alle Aufklärung geht vom Volke aus! – PRESSEMITTEILUNG vom 13.02.1012

Ein Jahr nach dem erfolgreichen Volksentscheid UNSER WASSER fordert der Berliner Wassertisch Senat und Abgeordnetenhaus dazu auf, endlich wirksam im Sinne des Volksgesetzes zu handeln.

(Berlin, 13. Februar 2012) Das Volksgesetz ist zwar seit März 2011 in Kraft, die verfassungswidrigen Verträge sind jedoch immer noch gültig. Die Kalkulation der Wasserpreise wird immer noch von der Gewinngarantie für die privaten Konzerne bestimmt und müssen immer noch jährlich rund eine Viertelmilliarde Euro Gewinn für die Eigentümer der BWB erbringen. Immer noch liegen nicht alle Beschlüsse und Nebenabreden offen und – der SPD-CDU-Senat vertritt weiterhin die Interessen der privaten Wasserkonzerne zulasten seiner Bürger. Auf ein Bekenntnis zu seiner Verantwortung für die überhöhten Wasserpreise warten die Wähler bislang vergeblich. Skrupellos wurde der Sonderausschuss zur Überprüfung des umfangreichen Privatisierungs-Vertrags von der schwarz-roten Abgeordnetenhaus-Mehrheit seiner Wirksamkeit beraubt, indem man ihm die Finanzmittel für juristischen Sachverstand verweigerte. Zuletzt wurde der Jurist Kerber, der die Beschwerde beim Bundeskartellamt erfolgreich vorangebracht hatte, von der Wirtschaftssenatorin von Obernitz prompt vor die Tür gesetzt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist ein Skandal, wie die rot-schwarze Koalition die juristische Überprüfung der Verträge zu Lasten der Bürger verschleppt. Würde diese Überprüfung ernsthaft betrieben, wäre schnell klar, dass die Verträge rechtswidrig sind. Nicht umsonst werden EU und Kartellamt tätig.
Stattdessen muss die Arbeit von übergeordneten Behörden oder von engagierten Bürgern in ihrer Freizeit erledigt werden. Vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen aus dem Umfeld des Berliner Wassertischs wurde nicht nur die EU-Beschwerde maßgeblich vorbereitet, sondern auch ein juristischer Leitfaden für ein Organstreitverfahren der Abgeordnetenhaus-Fraktionen erarbeitet. Aber auch hier fehle das Engagement der verantwortlichen Politiker, so Rebel: „Das Konzept liegt auf dem Tisch und müsste nur umgesetzt werden. Dabei hat keine der Fraktionen bis jetzt stichhaltige Gründe vorgebracht, warum sie die Möglichkeiten nicht nutzt.“
Nachhelfen müssen hier offensichtlich Instanzen von außen wie die EU-Kommission oder das Bundeskartellamt oder – die Bürger selbst. Der Berliner Wassertisch wird anlässlich des einjährigen Bestehens des Volksgesetzes zu einer Benefiz-Veranstaltung in der Berliner Compagnie aufrufen, auf der Spenden für unabhängigen juristischen Sachverstand gesammelt werden sollen. Gezeigt wird das „Blaue Wunder“, eine Gangsterkomödie über die aufhaltsame Privatisierung des Wassers. Im Anschluss wird der Berliner Wassertisch über das parlamentarische Schicksal des Volksgesetzes und die Perspektiven für eine Rückabwicklung der Verträge berichten und über weitere Maßnahmen zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe mit dem Publikum diskutieren. Dazu Rebel: „Wir sind fest davon überzeugt, dass der Senat noch sein Blaues Wunder – die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe – erleben wird. Sollten Senat und Abgeordnetenhaus weiter untätig bleiben, müssen wir eben über ein neues Volksbegehren nachdenken.“
Der Berliner Wassertisch bittet um Spenden auf das untenstehende Konto, damit für den Sonderausschuss „Wasserverträge“ juristische Expertise vonseiten der Berliner Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden kann:

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Wirtschaftssenatorin von Obernitz – zweite Fehlbesetzung des Senats! – PRESSEMITTEILUNG vom 02.02.2012

(Berlin, 2. Februar 2012) Am Mittwoch hat der Jurist und Wirtschaftsprofessor Markus C. Kerber sein Mandat für das Land Berlin im Kartellamtsverfahren gegen die überhöhten Wasserpreise niedergelegt. Der Grund liegt nach Auskunft der Berliner Morgenpost in der mangelnden Unterstützung, die er von der zuständigen Wirtschaftssenatorin von Obernitz erhalten hat. Dazu der Sprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel: „Der Rücktritt Kerbers überrascht uns nicht. Der rot-schwarze Senat interessiert sich offenbar nicht für den Verbraucherschutz. Es ist ihm vollkommen egal, dass derzeit eine vierköpfige Berliner Familie statistisch gesehen allein für die Gewinne der BWB im Jahr ca. 300 € bezahlt.“
Die ehemalige IHK- und Unternehmer-Lobbyistin von Obernitz setzt damit auch als Wirtschaftssenatorin die privatisierungsfreundliche Politik der IHK fort. Die schwarz-rote Regierung verhindert konsequent eine angemessene juristische Aufarbeitung der misslungenen Teilprivatisierung. Auch den Sonderausschuss UNSER WASSER boykottiert die schwarz-rote Regierung, indem sie ihm keine finanziellen Mittel zur Beauftragung juristischer Fachkräfte zubilligt.
Das mangelnde Engagement der Wirtschaftssenatorin für die Interessen der Berliner BürgerInnen ist indessen kein Zufall. Die IHK ist eine radikale Privatisierungsbefürworterin. Kurz nach dem erfolgreichen Volksentscheid hat sie ein Gefälligkeitsgutachten bei dem HU-Professor Schwalbach zu einer möglichen Rekommunalisierung bestellt. In diesem Gutachten versucht Schwalbach, Spitzname „Prof. Dankeschön“ (taz), mit Hilfe dubioser Tricks, die Kosten einer möglichen Rekommunalisierung als viel zu hoch anzusetzen, um diese in jedem Fall als unwirtschaftlich erscheinen zu lassen.
Dagegen fordert der Berliner Wassertisch die Rückabwicklung der verfassungswidrigen Privatisierungsverträge und damit die Beendigung der Profitorientierung bei den Wasserbetrieben. Dies ist die einzige Möglichkeit, eine bürgernahe, kostengünstige und qualitativ hochwertige Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung auf Dauer zu garantieren.

Terminhinweis: Die nächsten Sitzungen des Wasser–Sonderausschusses finden am 17. Februar und am 2. März statt.  Angesichts der mangelhaften Unterstützung des Senats ist es wichtig, dass die parlamentarische Prüfung der Verträge größtmögliche Öffentlichkeit erfährt.

Der Berliner Wassertisch bittet um Spenden auf ein Sonderkonto bei der GRU¨NEN LIGA Berlin, damit der Prüfung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ dennoch juristische Expertise von Seiten der Berliner Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden kann:

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Berliner Wassertisch widerspricht Senator Nussbaum – PRESSEMITTEILUNG vom 31.01.2012

(Berlin, 31. Januar 2012 / korr. Fassung) In der letzten Abgeordnetenhaussitzung erklärte Senator Nussbaum, dass der Volksentscheid UNSER WASSER die Senkung der Wasserpreise gefordert habe. Diese Aussage ist falsch.
Der Berliner Wassertisch hat den BerlinerInnen über den Volksentscheid ein Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge vorgelegt. Das Gesetz verlangt die öffentliche Prüfung der Verträge durch das Abgeordnetenhaus, die zur Zeit im „Sonderausschuss Wasserverträge“ durchgeführt wird. Der Sprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel sagt hierzu: „Das eigentliche Problem der Privatisierung ist die Umstellung der Wasserversorgung von Allgemeinwohl auf Profitmaximierung. Die Bereicherung der Konzerne über den hohen Wasserpreis ist ärgerlich, aber nur ein Symptom von vielen – ein weiteres ist die Vernachlässigung der Infrastruktur, wie erst kürzlich im TBS-Gutachten festgestellt wurde. Der Berliner Wassertisch strebt deswegen die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe über die Rückabwicklung der verfassungswidrigen Verträge an. Das war der Sinn des Volksentscheids. Wenn die SPD die Wasserverträge im Sonderausschuss sorgfältig prüfen würde, wären wir auf diesem Wege ein gutes Stück weiter.“

Besonderes Engagement der SPD bei der Sonderausschuss-Arbeit ist bisher nicht erkennbar: Wegen eines SPD-Ausfluges an die Ostsee musste die erste inhaltliche Sitzung des Wasser-Sonderaus-schusses ausfallen. Zudem verweigert die SPD-CDU-Parlamentsmehrheit bislang die Bewilligung von Geldern, um unabhängige juristische Experten zu beauftragen. Auch sonst zeigen weder SPD noch CDU besonderen juristischen Ehrgeiz, die dubiose Gelddruckmaschine, die sie selbst den Konzernen Veolia und RWE in die Hände gespielt haben, wieder unter demokratische Kontrolle zu bringen. Ein Leitfaden für ein Organstreitverfahren zur Rückabwicklung der Verträge, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen ausgearbeitet hat, wird ignoriert – obwohl er bereits mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler der Öffentlichkeit präsentiert wurde.

Stattdessen klagen Wasserbetriebe und Land Berlin gegen die Abmahnung durch das Bundeskartellamt, das die Senkung der überteuerten Trinkwasserpreise um fast 20 % verfügt hat. Hier ist offensichtlich genug Geld für Juristen vorhanden. Auf der anderen Seite muss eine vierköpfige Berliner Familie pro Jahr allein ca. 300 € nur für die Gewinne der BWB aufwenden.

Hinweis: Am 2. März wird der stellvertretende Pressesprecher des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich im „Sonderausschuss Wasserverträge“ über die Einschränkung des Demokratiegebots durch die Teilprivatisierungsverträge sprechen. siehe auch: www.berliner-wassertisch.info/sonderausschuss

Der Berliner Wassertisch bittet um Spenden auf ein Sonderkonto bei der GRÜNEN LIGA Berlin, damit der Prüfung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ dennoch juristische Expertise von Seiten der Berliner Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden kann:

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Wassertisch verlangt Rederecht für BürgerInnen – PRESSEMITTEILUNG vom 07.01.2012

(Berlin, 7. Januar 2012) In seiner ersten Sitzung am 6. Januar verweigert der Wasser-Sonderausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses den anwesenden Bürgern das Rederecht und vertagt die Bewilligung von Finanzmitteln für eine unabhängige Prüfung der Teilprivatisierungs-verträge.
Die rot-schwarze Koalitionsmehrheit hat mit Verweis auf die Geschäfts-ordnung den Antrag der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche abgelehnt, der anwesenden Öffentlichkeit ein Rederecht im Ausschuss zuzubilligen. Dieses Ergebnis ignoriert, dass der Ausschuss sein Zustandekommen nur der jahrelangen sachkundigen Arbeit von Berliner Bürgerinnen und Bürgern verdankt. Das ist in einer Zeit, in der sich direkte Bürgerbeteiligung zunehmend als notwendiges politisches Korrektiv erweist, nicht mehr zeitgemäß. Der Wassertisch fordert deshalb: Die Geschäftsordnung muss für Ausschüsse, die auf eine Volksgesetzgebung zurückgehen, angepasst und ein Rederecht für die anwesende Öffentlichkeit beschlossen werden. Sachverstand ist nicht auf Parlamentarier begrenzt.

Genauso wichtig wie die Beteiligung der Öffentlichkeit ist es, den Ausschuss finanziell auszu-statten. Dies ist nötig, um unabhängigen juristischen Sachverstand für die Prüfung der Privatisierungsverträge zu bezahlen. Während die Ausarbeitung der skandalösen Verträge damals Anwalts- und Beraterhonorare in zweistelliger Millionenhöhe verschlungen hat – droht jetzt die Prüfung dieser Verträge an der Bewilligung einer vergleichsweise kleinen Summe zu scheitern. Aber auch solche Anträge, wie der des Piraten-Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner „… die Verträge sowohl in einer maschinendurchsuchbaren Form im Internet als auch mindestens in gedruckter mit einem Index versehen Form in der Bibliothek des Abgeordneten-hauses und der Senatsbibliothek zu veröffentlichen“, können – obwohl gestern einstimmig vom Ausschuss angenommen – trotz geringer Kosten von nur ca. 1.500 € immer noch an der mangelnden Finanzierung scheitern.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertisches: „Diese Ablehnung des Rederechts ist kein Zufall, sondern steht in einer Linie mit der bisherigen Verweigerung von Finanzmitteln für die Hinzuziehung von Sachverständigen. Die Koalitionsmehrheit hat wieder eine gute Gelegenheit verpasst zu zeigen, dass sie den politischen Willen besitzt, Bürgerbeteiligung und Verbraucherschutz ernst zu nehmen.“

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Wassertisch fordert Öffentlichkeit zur Teilnahme an der Prüfung der Wasserverträge auf – PRESSEMITTEILUNG vom 05.01.2012

(Berlin, 5. Januar 2012) Am Freitag, 6. Januar 2012 beginnt der Sonderausschuss „Wasserverträge“ des Abgeordnetenhauses seine Arbeit. Grundlage ist § 3 des Volksentscheidgesetzes, das durch den Wasservolksentscheid mit 666.000 Stimmen beschlossen wurde. Es verlangt die Prüfung des Vertragswerkes in einer „öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“. Da jedoch bei der Einsetzung des Sonderausschusses durch die rot-schwarze Koalition keine Mittel für unabhängige Sachverständige bereitgestellt wurden, stellt der Wassertisch die Frage, wie ernst es die Politik mit der durch Volksentscheid ausgeübten gesetzgebenden Gewalt eigentlich nimmt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertisches:

„Bei einer Prüfung durch wirklich unabhängige Sachverständige würde sich bald herausstellen, dass die Verträge nicht mit der Verfassung von Berlin vereinbar sind und vom Senat mit dem Ziel der Nichtigerklärung angefochten werden müssten. Das will die Koalition aber um jeden Preis vermeiden.“

In der ersten konstituierenden Ausschuss-Sitzung wird es darum gehen, Verfahrensregeln sowie inhaltliche und personelle Strukturen festzulegen – hier ist die besondere Aufmerksamkeit der Medien nötig. Da erstmalig ein Volksentscheid der Anstoß für einen Sonderausschuss ist, fordert der Berliner Wassertisch, dass auch die anwesende Öffentlichkeit und die Presse das Recht bekommen, Fragen zu stellen und Antworten dazu einzufordern. Zudem müssen die für die Ausschussarbeit notwendigen Unterlagen klar strukturiert und – anders als bisher bei den schon veröffentlichten Vertragsteilen geschehen – in elektronisch durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann die kritische Begleitung der Öffentlichkeit am Ausschuss-Geschehen auch inhaltlich ermöglicht werden.

Terminhinweis:
Die erste Sitzung des Sonderausschusses (Personalausweis erforderlich) beginnt am
Freitag, 6. Januar 2012 um 12:00 Uhr.
Ort: Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum 311, Niederkirchnerstr. 5, 10111 Berlin
Platzreservierung über: www.berliner-wassertisch.info/sonderausschuss/

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Berliner Wassertisch fordert von Abgeordneten den Willen zur Politik – PRESSEMITTEILUNG vom 06.12.2011

(Berlin, 6. Dezember 2011)
Seitdem 1999 die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert wurden, sind die Preise um 35% gestiegen. Das Bundeskartellamt hat nun eine Abmahnung an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise versandt.

Die Entscheidung des Kartellamtes zeigt vor allem eines: Die Berliner Landesregierungen konnten oder wollten in den letzten Jahren die Interessen ihrer Bürger nicht ausreichend vertreten. Dazu der Sprecher des Berliner Wassertisches, Wolfgang Rebel:
„Die Berliner Politik kann nicht nur warten, bis das Kartellamt kommt, um die Bürger vor den Profiterwartungen der Wasserkonzerne zu schützen. Die Politiker müssen endlich selbst die Initiative ergreifen. Dazu sind sie gewählt worden!“

Seit mehreren Jahren weist der Berliner Wassertisch auf die Folgen der Wasserprivatisierung hin. Die überhöhten Trinkwasserpreise sind nur ein Symptom von vielen. Gestiegene Preise – übrigens auch beim Abwasser – stehen verminderten Investitionen mit den entsprechenden negativen volkswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen gegenüber. Nur mit Hilfe eines Volksentscheids konnten die Geheimverträge weitgehend offengelegt werden. Diese Untätigkeit der Politik muss nun ein Ende finden. Der Berliner Wassertisch fordert daher den Senat und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, endlich alle politischen und juristischen Möglichkeiten zu nutzen, um die misslungene Teilprivatisierung zu beenden. Nicht nur der Senat, auch die Berliner Abgeordneten können hierzu beitragen:

Sie können“ – so Wolfgang Rebel – „sich ihre Haushaltshoheit zurückerobern und versuchen, mit einem Organstreitverfahren die Ru¨ckabwicklung der Vertra¨ge zu erwirken. Ein Leitfaden für dieses Verfahren kann auf unserer Website heruntergeladen werden ( http://localhost/wassertisch/juristischer-leitfaden-nichtigkeit-berliner-wasservertraege/ ). Darüber hinaus müssen die Abgeordneten dafür sorgen, dass der Sonderausschuss für die Prüfung der Privatisierungsverträge mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet wird, um unabhängige juristische Sachverständige hinzuziehen zu können. Ansonsten ist die Prüfung sinnlos, wie Heidi Kosche (MdA, Die Grünen, Berliner Wassertisch) bereits feststellte. Gegebenenfalls muss – wie von Klaus Lederer (MdA, Die Linke) gefordert – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden.

Bislang macht der rot-schwarze Senat allerdings nicht den Eindruck, als ob er politisch etwas bewegen wolle. Angesichts der Abmahnung des Kartellamts weist Wirtschaftssenatorin von Obernitz nur lapidar darauf hin, dass die „abschließende gerichtliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mu¨nster noch aus[steht], ob das Kartellrecht anwendbar ist.“ Politischer Gestaltungswille im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sieht anders aus.

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Rot-Schwarz fährt Volksentscheids-Gesetz vor die Wand – PRESSEMITTEILUNG vom 01.12.2011

(Berlin, 1. Dezember 2011)
Große Koalition verhindert wirksame Prüfung der Wasserverträge. Ein Sonder­ausschuss „Wasserverträge“ ist zwar eingesetzt, bleibt aber ohne Finanzmittel für unabhängige Sachverständige. Der Wassertisch bittet deshalb um Spenden.

Auf Antrag der Großen Koalition hat das Abgeordnetenhaus heute einen Sonderausschuss „Wasserverträge“ zur Untersuchung der bislang offengelegten Geheimverträge zur Wasser­privatisierung eingesetzt. Sie folgt damit §3 des Volksentscheidsgesetzes, das die Prüfung des Vertragswerkes in einer „öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ verlangt. Nur: Der Sonderausschuss stellt keine Mittel bereit, von denen unabhängige Sachverständige bezahlt werden könnten. Dazu Heidi Kosche, Abgeordnete der Grünen und langjähriges Mitglied des Wassertischs: „Das Vorgehen der rot-schwarzen Koalition ist ein Skandal. Wenn kein Geld für juristischen Sachverstand vorhanden ist, macht die Prüfung der Verträge überhaupt keinen Sinn.

Zur Ausarbeitung der Verträge zur Teilprivatisierung der BWB war der schwarz-roten Koalition 1999 keine Kanzlei zu teuer. Der damalige haushaltspolitische Sprecher der SPD, Klaus Wowereit, hatte ohne Zögern einen zweistelligen Millionenbetrag zur Anfertigung des Vertragswerks durchgewunken. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid bezeichneten alle Parteien die Privatisierung als misslungen. Nur für die Prüfung des Vertragswerks mit der verfassungswidrigen Gewinngarantie ist nicht ein Euro da. Dabei zahlen die Berliner Bürger wegen der Privatisierung jedes Jahr eine Viertelmilliarde Euro zuviel an Wassergebühren.

Der Sprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel sieht im Vorgehen der rot-schwarzen Koalition eine Fortsetzung der bisherigen Blockadepolitik des Senats gegen den Volksentscheid, die dringend korrigiert werden muss: „Der Wassertisch fordert, dass qualifizierte Juristen in die Prüfung des Sonderausschusses einbezogen werden. Bei der Auswahl dieser Juristen muss der Wassertisch ein Mitspracherecht besitzen, damit nicht die gleichen Kanzleien gefragt werden, die die Verträge angefertigt haben.“ Mit dem Arbeitskreis unabhängiger Juristen gibt es zudem bereits eine Gruppe von qualifizierten Experten, die sich schon intensiv mit den Verträgen auseinandergesetzt haben.

Der Berliner Wassertisch bittet um Spenden auf ein Sonderkonto bei der Grünen Liga Berlin, damit der Prüfung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ dennoch juristische Expertise von Seiten der Berliner Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden kann:

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Trinkwasserpreise: Bundeskartellamt blamiert Berliner Politik – PRESSEMITTEILUNG vom 23.11.2011

(Berlin, 23. November 2011)
Der Präsident des Bundeskartellamts hat am Dienstag angekündigt, dass die Berliner Wasser­betriebe eine Abmahnung wegen zu hoher Preise erhalten werden. Die Tarife seien um rund 25 Prozent zu hoch.

Vor diesem Hintergrund wirkt die rot-schwarze Koalitionsvereinbarung schon jetzt wie ein zahnloser Tiger. Die Parteien haben darin „Nachverhandlungen des Teilprivatisierungsvertrages Berliner Wasserbetriebe“ vereinbart. Ziel soll es sein, den „tatsächlichen Einfluss des Landes Berlin auf das Unternehmen“ zu stärken. Das Kartellamtsverfahren zeigt jedoch die Unentschlossenheit und Hilflosigkeit der neuen Koalition. Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs, stellt hierzu fest: „Das Verfahren des Bundeskartellamts ist ein Armutszeugnis für die Berliner Politik. Die zaghaften Versuche des Senats, bei den privaten Konzernen um Einfluss auf das Wassermonopol zu bitten, lassen eher eine Fortführung der neoliberalen Privatisierungspolitik der letzten Jahrzehnte erwarten.

Die Verträge und besonders die verfassungswidrige Gewinngarantie hätten – wie vom Berliner Wassertisch gefordert – schon längst viel energischer bekämpft werden müssen. Es wäre die  Aufgabe der Berliner Politik gewesen zu verhindern, dass der teilprivatisierte Monopolist den Berliner Bürgern über mehr als zehn Jahre hinweg überteuerte Preise berechnet. Dabei hat die Bundesbehörde nur die Trinkwasserpreise geprüft – bei den Abwasserpreisen sieht es noch viel schlimmer aus. Jetzt muss das Kartellamt die Berliner Bürger vor der Preispolitik von Senat und Wasserkonzernen schützen. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der Senat hat entweder nie wirklichen Einfluss auf die Wasserbetriebe besessen, oder er hat ihn nie genutzt – beides ist ein gleichermaßen schlechtes Zeugnis für die Berliner Politik und besonders für Klaus Wowereit, der schon 1999 Mitglied der Steuerungskommission für die Teilprivatisierung der BWB war.

Der Berliner Wassertisch hofft nun, dass der Impuls von außen die Berliner Abgeordneten dazu ermutigen wird, endlich alle Klagemöglichkeiten gegen das verfassungswidrige Vertragswerk zu nutzen. Der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen hat hierzu zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler einen Leitfaden vorgestellt, mit dem Abgeordnete ein Organstreitverfahren mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge anstrengen können (http://localhost/wassertisch/juristischer-leitfaden-nichtigkeit-berliner-wasservertraege/).

Die Forderungen des Wassertischs an die neue Koalition sind:

  • Keine Nachverhandlungen, sondern Rückabwicklung der Verträge.
  • Ausnutzung aller Klagemöglichkeiten gegen das verfassungswidrige Vertragswerk.
  • Kein „Rückkauf“ der privaten Anteile, sondern eine Aufrechnung des ehemaligen Kaufpreises gegen den privaten Milliarden-Erlös aus der Gewinn-Garantie.
  • Vollständige Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe.

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Der Wassertisch ruft auf zur Unterstützung der Volksbegehren „Grundschulen besser machen“ und „Rettet die S-Bahn Berlin“! – PRESSEMITTEILUNG vom 04.11.2011

(Berlin, 4. November 2011)                                                  Diese Pressemitteilung als PDF

 

Der Berliner Wassertisch hat auf seinem November-Plenum beschlossen, die BerlinerInnen zur Unterstützung der beiden Initiativen „Grundschulen besser machen“ und „Rettet die S-Bahn Berlin“ aufzurufen.

Ermutigt durch den erfolgreichen Volksentscheid UNSER WASSER führt der S-Bahn-Tisch derzeit ein Volksbegehren für die Offenlegung der geheimen Verkehrsverträge und zur Beendigung des Chaos bei der Berliner S-Bahn durch. Mit dem geplanten Gesetzestext wollen die Initiatoren „die Verantwortlichen in der Landesregierung und bei der Deutschen Bahn AG zwingen, bestimmte Standards einzuhalten, die der Profitorientierung widersprechen.“ (Lucy Redler, Sprecherteam S-Bahn-Tisch, PM 17.09.11)

Dazu Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch): „Es ist ein Unding, dass sich nun schon wieder Bürger auf die Straße stellen müssen, um für die Offenlegung von Geheimverträgen Stimmen zu sammeln. Der Wasser-Volksentscheid mit seinen 98,2 Prozent Zustimmung hat dem Senat doch deutlich gezeigt, dass die Bürger geheime Verträge mit Gewinngarantie zugunsten von Privatisierungs-Profiteuren nicht mehr akzeptieren.

Der Wassertisch begrüßt es, dass nun auch andere Bürger dem Beispiel folgen und sich gegen die unsoziale Geheim- und Privatisierungspolitik des Senats wehren. Das Beispiel der Wasser-Privatisierungsverträge zeigt, dass Geheimverträge in der Praxis zu Rechts- und Wettbewerbsverstößen führen. So hat die Prüfung der Wasser-Privatisierung durch den von der Wassertisch-Juristin Sabine Finkenthei koordinierten „Arbeitskreis Unabhängiger Juristen“ bereits zu einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission geführt. Außerdem hat der Arbeitskreis in einem juristischen Leitfaden einen Weg aufgezeigt, wie die Berliner Abgeordneten den Vertrag aufgrund von Verstößen gegen die Berliner Verfassung anfechten können.

Von dem S-Bahn-Chaos und dem misslungenen Teilverkauf der Wasserbetriebe waren die meisten Berliner selbst betroffen. Sie mussten nicht erst über die negativen Folgen der Privatisierungspolitik informiert werden. Schwieriger ist es jedoch, Aufmerksamkeit auf Missstände zu lenken, die nur einen Teil der Bürger direkt betreffen – wie es die BI „Grundschulen besser machen“ derzeit versucht.

Deshalb ruft der Wassertisch die BerlinerInnen eindringlich dazu auf, sich am Endspurt des Volksbegehrens „Grundschulen besser machen“ zu beteiligen. Die Frist zur Unterzeichnung des Bürgerbegehrens läuft in knapp einer Woche, am Donnerstag, 10. November, aus. Informationen und  Unterschriftenlisten stehen im Internet unter www.volksbegehren-grundschule.de zur Verfügung, zudem kann in den meisten Bürgerämtern unterschrieben werden.

Kontakt für inhaltliche Nachfragen:
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Gefälligkeitsgutachten von Schwalbach auch für die IHK? – PRESSEMITTEILUNG vom 31.10.2011

(Berlin, 31. Oktober 2011)

Die TAZ hat in einem Artikel vom 29.10.11 aufgedeckt, dass der an der HU-Berlin lehrende Wirtschaftsprofessor Joachim Schwalbach für ein Gefälligkeitsgutachten Geldzahlungen von der Atomlobby in Höhe von 135.000 € erhalten sollte. Mit dem Gutachten sollte der Wissenschaftler (Spitzname „Professor Dankeschön“) die Nützlichkeit der Atomkraft hochjubeln. Der Deal kam nicht zustande: „Schwalbachs Zwischenergebnisse seien selbst so unbelastbar und gefällig gewesen, dass eine Fortführung des Projekts sinnlos und peinlich geworden wäre“ – zitiert die TAZ seine Auftraggeber vom Atomforum.

Auch für die privaten Wasserkonzerne in Berlin hat sich Schwalbach nützlich gemacht. Im Auftrag der IHK fertigte er ebenfalls ein Gefälligkeitsgutachten an, das eine Übernahme der Berliner Wasserbetriebe durch die Stadt als unrentabel erscheinen lässt. Mitautor war Daniel Smuda, Mitarbeiter einer Unternehmensberatung, deren Kunde RWE ist – der Wasserkonzern ist derzeitiger Noch-Miteigentümer der BWB. Die IHK war leider weniger vorsichtig als das Atomforum, obwohl Prof. Schwalbach auch hier maßlos übertrieb. Seine Berechnungsgrundlagen wurden schon kurze Zeit nach der Veröffentlichung von der Wirklichkeit eingeholt. Sogar der von ihm angenommene niedrigste Kaufpreis war unseriös. Er wurde von RWE in einem Angebot an den Senat erheblich unterschritten. Anstatt zwischen 1,125 Mrd. € und 960 Mio. € – wie von Schwalbach angegeben – lag schon das Eröffnungsgebot des Wasserkonzerns um rund 110 Mio. € niedriger bei 850 Mio. €.

Aber dies ist nicht der einzige „Schönheitsfehler“ in dem Gutachten. Der Wirtschaftswissenschaftler Rainer Heinrich hat die methodischen und sachlichen Fehler in einem Dokument für den Wassertisch aufgelistet. Dazu Heinrich: „Eine solche Auftragsarbeit als Gefälligkeitsgutachten zu bezeichnen, ist noch freundlich ausgedrückt. Die IHK als Auftraggeber hätte besser, wie es das Atomforum gemacht hat, die Reißleine gezogen und im Interesse der eigenen Glaubwürdigkeit auf eine Veröffentlichung verzichtet.“

Überhaupt nicht berücksichtigt hat Schwalbach in seinem Gutachten die Prüfung der ehemaligen Geheimverträge der misslungenen Teilprivatisierung. Wie die von Transparency International, der Verbraucherzentrale, dem Bund der Steuerzahler und der Grünen Liga unterstützte Prüfung des Vertragswerks durch den Arbeitskreis Unabhängiger Juristen nun ergeben hat, verstößt es mehrfach gegen geltendes Recht. Es enthält eine verfassungswidrige Gewinngarantie, die das Haushaltsrecht des Abgeordnetenhauses verletzt und EU-Beihilfebestimmungen unterläuft. Zudem entsprach das Privatisierungs-Verfahren nicht dem EU-Recht. Dazu Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch: „Die Bedingungen der Teilprivatisierung waren von Anfang an rechtswidrig und lassen nur eine Rückabwicklung der Verträge zu. Ein realistisches ,Rückkauf-Gutachten‘ mit einem realistischen Rückkaufpreis muss daher mindestens die Milliarden-Einnahmen berücksichtigen, die die Konzerne bis jetzt auf Kosten der Berliner erzielt haben.“

Weitere Informationen unter
Dokumente: “ Einige kritische Anmerkungen zum IHK-Gutachten von Schwalbach/Schwerk/Smuda 2011″

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Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info