Sonderausschuss „Wasserverträge“:? Publikum fordert Untersuchungsausschuss – PRESSEMITTEILUNG vom 07.09.2012

(Berlin, 7. September 2012) In der heutigen 11. Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge sahen sich die Vertreter des Senats außerstande, auch nur eine einzige der zum Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben gestellten Fragen zu beantworten. Als die Sitzung schon nach 40 Minuten wieder beendet war, ertönten aus dem Publikum heraus Rufe nach einem Untersuchungsausschuss.

Die Fraktionen von SPD und CDU hatten für den Sonderausschuss am letzten Montag eine Besprechung zum Rückkauf der RWE-Anteile beantragt, zu der die Oppositionsfraktionen und die SPD eine Anzahl von Fragen an den Senat formuliert hatten. Da der Rückkaufvertrag dem RWE-Konzern einseitig Vorteile gewährt, wie die Vertrauenspersonen des Wasser-Volksentscheids erst kürzlich in einem Offenen Brief feststellten, wäre die Durchführung dieser Besprechung für die Prüfung des Rückkaufvertrags sehr wichtig gewesen. Die Vertreter des Finanzsenators verwiesen jedoch darauf, dass mit der Beantwortung der Fragen erst am nächsten Freitag (14. Sept.) oder noch später zu rechnen sei. Gleichzeitig wollten sie auf Nachfrage der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche nicht ausschließen, dass das Parlament den Rückkaufvertrag möglicherweise auch schon vorher verabschieden werde. Der Pirat Gerwald Claus-Brunner stellte fest, dass die Regierungsfraktionen und der Senat mit ihrem Vorgehen im Begriff sind, die im Volksentscheidsgesetz festgeschriebene öffentliche Prüfung und öffentliche Aussprache zu umgehen. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die zur Schau getragene angebliche Unfähigkeit des Senats, heute zumindest einige der Fragen zu beantworten, ist eine Schmierenkomödie. Offensichtlich plant die Koalition, den Rückkaufvertrag noch schnell zu verabschieden, bevor im Wasser-Ausschuss die einzige öffentliche Aussprache über den Rückkaufvertrag stattfindet.“

Verzugszinsen zugunsten von RWE
Ein Skandal ist es auch, dass der Senat mit RWE vereinbart hat, dass bei einer Verabschiedung nach dem 30. September hohe Verzugszinsen an den Wasserkonzern zu zahlen sind. Auf diese Weise soll offensichtlich Druck für eine rasche Zustimmung auf das Parlament ausgeübt werden. Der Wassertisch fordert von RWE und Senat, auf diese Klausel zu verzichten, da sie darauf ausgelegt ist, die demokratischen Prozesse unzulässig zu beeinflussen.

Falsche Verträge?
Gerwald Claus-Brunner (Piraten) gab heute zu Protokoll, dass die als offizielle im Abgeordnetenhaus hinterlegte Version des Rückkaufvertrags von dem im Internet veröffentlichten Dokument abweicht. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids: „Der überteuerte Rückkaufvertrag ist eine hundertprozentige Fortsetzung der Politik von 1999. Der Senat trickst und täuscht erneut die Bevölkerung, dass sich die Balken biegen. Die Vorgänge müssen endlich ans Licht gebracht werden. Der Berliner Wassertisch fordert einen Untersuchungsausschuss, der die komplette Teilprivatisierung einschließlich des Rückkaufvertrags untersucht.“

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Offener Brief an Senator Nußbaum – Vertrauenspersonen protestieren gegen Umdeutung des Wasser-Volksentscheids – PRESSEMITTEILUNG VOM 28.08.2012

(Berlin, 28. August 2012) Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Unser Wasser“ haben sich heute mit einem Offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum gewandt. Sie kritisieren darin scharf den vom Senator ausgehandelten Rückkaufvertrag zum Erwerb der RWE-Beteiligung an den Wasserbetrieben. Der Vertrag sei Ausdruck einer Politik, die nur die Interessen der Konzerne im Auge habe. Den Interessen des Volksgesetzgebers sei der Finanzsenator nicht entgegengekommen, auch wenn er in der Öffentlichkeit versuche, diesen Eindruck zu erwecken.

Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Unser Wasser“ kritisieren in einem Offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum den Rückkaufvertrag in vielerlei Hinsicht. So werde beispielsweise, da die Verfügung des Kartellamtes zur Senkung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise noch nicht rechtskräftig sei, ein viel zu hoher Rückkaufpreis gezahlt. Der Unternehmenswert des RWE-Anteils werde später bei zwangsweise abgesenkten Wasserpreisen deutlich sinken. Jetzt schon übereilt zurückzukaufen, lasse den Verdacht der Untreue aufkommen – die Vorgehensweise zeige deutliche Parallelen zum Mappus-Fall. Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids, bekräftigt die Grundaussage des Offenen Briefs: „Die Berlinerinnen und Berliner haben sich nicht mit der überwältigenden Mehrheit von 98,2 Prozent der abgegebenen Stimmen für das Volksgesetz ausgesprochen, damit die Regierungskoalition insgeheim weiter die Partikularinteressen der Konzerne RWE und Veolia gegen die Interessen der Allgemeinheit vertritt. Die Behauptung von Senator Nußbaum, dass er im Sinne des Volksentscheids handele, ist ein Wählerbetrug. Dagegen wehren wir uns mit diesem Schreiben.“

Das nur vordergründig positive Engagement Nußbaums deckt sich mit dem fehlenden Aufklärungswillen von SPD und CDU im Sonderausschuss „Wasserverträge“, der aufgrund des Volksgesetzes zur Überprüfung der Wasserverträge von 1999 eingerichtet wurde. Die Vertrauenspersonen sehen eine Verbindung zwischen der Verschleppung der Vertragsprüfung und dem übereilten Rückkauf: Die schleppende Aufarbeitung der Wasserverträge im Sonderausschuss zeige, dass man mit dem Rückkauf Fakten schaffen wolle, die eine rückwirkende Untersuchung der Verträge als überflüssig erscheinen lassen solle. Kritisiert wird von den Vertrauenspersonen außerdem, dass – wie bei der Teilprivatisierung der BWB – wichtige Dokumente geheim gehalten werden. Eines dieser Dokumente, das sogenannte »Shareholders‘ Agreement«, betrifft die Machtverhältnisse zwischen dem Wasserkonzern Veolia und dem Land Berlin nach dem Vollzug des Rückkaufvertrages. In dem Offenen Brief heißt es dazu: „Wir fordern Informationen darüber, welche Konsequenzen die Beibehaltung des »Shareholders‘ Agreement« nach einem Eintritt des Landes in die RVB für die betriebliche Führung der Wasserbetriebe hat, da diese zwischen den beiden Konzernen zum Zweck der Machtverteilung getroffene Vereinbarung nach dem Rückkauf weiterbestehen und geheim bleiben soll. Es geht um nicht weniger als die demokratische Führung durch die öffentliche Hand, die bisher nicht gewährleistet ist.“

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Rückkaufvertrag: Nichts ändert sich! – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.08.2012

(Berlin, 24. August 2012) Die misslungenen Privatisierungsverträge werden nach einem Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben unverändert weiter gültig bleiben. Das mussten die Senatsparteien im Sonderausschuss Wasserverträge heute öffentlich zugeben. Außerdem werden auch im neuen Rückkaufvertrag entscheidende Vertragsbestandteile mit dem Verweis auf die wirtschaftlichen Interessen des Preisabzocker-Konzerns Veolia geheimgehalten.

Nachfragen der Opposition im Sonderausschuss „Wasserverträge“ haben ergeben: Mit einem Rückkauf ändert das Land Berlin nichts an den misslungenen Teilprivatisierungsverträgen. Es tritt lediglich als Rechtsnachfolger in eine bestehende Vertragskonstruktion ein. Aufschluss über die operativen Möglichkeiten des Senats könnte eine „Shareholders‘ Agreement“ genannte Vereinbarung geben, in die der Senat mit dem Kauf anstelle von RWE eintritt. Diese wird jedoch von den Anteilseignern zurückgehalten. Damit sind erneut wichtige Dokumente nicht zugänglich, ohne die eine abschließende Beurteilung der Verträge unmöglich ist. Dies geschieht mit dem Hinweis auf mögliche wirtschaftliche Nachteile von Veolia – eines Konzerns, der die Berliner seit Jahren mit missbräuchlich überhöhten Preisen abzockt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Trotz des Wasser-Volksentscheids – bei dem sich 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger für die Offenlegung der Privatisierungsverträge von 1999 und für die Offenlegung ,zukünftiger Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden‘ ausgesprochen haben – hat immer noch kein Umdenken im Senat stattgefunden. Die Koalition verschläft, dass intransparente Kungeleien der Marke Wowereit & Co in Zeiten von Volksgesetz und BWBER-Ausschüssen nicht mehr zeitgemäß sind.“

Davon abgesehen, dass das Land ohne betriebliche Führung weder die Preise senken noch sonstigen Raubbau an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) verhindern kann – wie dem Verkauf von Grundstücken wie z. B. den Spandauer Rieselfeldern –, wurde deutlich, dass hierzu auch keine Absicht besteht. Die Koalition beabsichtigt nicht einmal, dem Umfang der Trinkwasser-Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts nachzukommen. Auch der aus der Verfügung des Bundeskartellamts sich ergebende geringere Unter-nehmenswert der BWB wird vom Senat ignoriert. Gipfel der Heuchelei ist die Äußerung des SPD-Abgeordneten Karsten, der ausgerechnet im Sonderausschuss zur Überprüfung der Wasserverträge „lieber nicht in der Vergangenheit rumwühlen“ (!) möchte. Die Frage, ob eine mittlerweile auch in Koalitionskreisen immer häufiger diskutierte Rückabwicklung der Verträge oder ein Rückkauf zu einer Rekommunalisierung führen soll, möchte er allein nach „wirtschaftlichen Erwägungen“ beurteilt sehen. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids und Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „SPD und CDU haben bei der Teilprivatisierung von 1999 das Recht gebeugt. Ergebnis des bei dieser Transaktion versammelten ,wirtschaftlichen Sachverstands‘ von SPD, CDU und Konzernen ist, dass die Wasserkonzerne innerhalb eines Jahrzehnts durch erheblichen Preismissbrauch einen Milliardenbetrag von den Bürgern abgezockt haben.“ Der Berliner Wassertisch fordert eine Politik, die das Recht beachtet und ihren wirtschaftlichen Sachverstand zugunsten der Bürger einsetzt. Dazu noch einmal Rainer Heinrich: „Es darf keine Widersprüche zwischen Recht und ,wirtschaftlichem Sachverstand‘ geben. Die Argumentation der Koalition im Wasserausschuss ist eine Unverschämtheit. Wir bestehen auf einer gerichtlichen Überprüfung und Rückabwicklung der Verträge.“

Die heutige Anhörung des Juristen Andreas Musil bestätigt die bisherige Rechtsmeinung des Wassertischs, dass gegen die Verträge geklagt werden muss. Obwohl der erfolgreiche Ausgang einer Klage der Abgeordneten gegen die Verfassungsrecht-„Umgehungskonstruktion“ nicht zu garantieren sei, wies der Professor für öffentliches Recht der Universität Potsdam darauf hin, dass die juristische Sachlage dringend „gerichtlich markiert“ werden müsse, da keine aktuelle Rechtsprechung vorliege. Ein Risiko für Kläger aus dem Abgeordnetenhaus bestehe hierbei nicht.

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Wasserbetriebe: Rückkauf ohne Plenumsdebatte der Abgeordneten? – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.08.2012

(Berlin, 23.08.2012) Die Abgeordneten des Plenums sollen mit einer Tischvorlage abgespeist werden. Eine Debatte über den Rückkaufvertrag ist nur im Haushaltsausschuss geplant. Bleiben so die Rechte aller Abgeordneten hinreichend gewahrt?

Wie jetzt bekannt wurde, soll der Rückkauf der RWE-Anteile der Berliner Wasserbetriebe bereits am 30. August ohne Debatte vom Plenum des Abgeordnetenhauses abgesegnet werden. Die Verabschiedung noch im August sei notwendig, um Steuergelder zu sparen.
Der Berliner Wassertisch weist diese Begründung als vorgeschoben zurück. Im Vertrag ist zwar festgelegt, dass das Land Berlin zusätzlich zum Kaufpreis von 618 Mio. Euro vom 01.01.2012 an bis zum Vollzugstag fiktive Zinsen an RWE bezahlen muss, dafür spart das Land im Gegenzug aber bis dahin auch die Finanzierungskosten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Hier werden die Abgeordneten genötigt, einem hochkomplexen Rückkaufvertrag ohne gründliche Überprüfung übereilt zuzustimmen. Es ist nicht zu fassen: Ein überteuerter Rückkaufpreis soll unter dem Vorwand der Kostenersparnis unter Vermeidung einer öffentlichen Debatte vom Parlament durchgewunken werden.“
Der Rückkaufvertrag wurde am 18. Juli 2012 – also mitten in den Parlamentsferien – im Internet veröffentlicht. Der Kaufpreis 618 Mio. EUR wird vom Wassertisch, der sich ja von Anfang an für eine kostengünstige Rekommunalisierung der Wasserbetriebe eingesetzt hat, angesichts der Preissenkungsverfügung des Kartellamtes als viel zu hoch kritisiert. Der Vertragstext verweist außerdem auf mehrere Dokumente wie das „Shareholders‘ Agreement“, die weiter geheim sind. Auch die Behauptung des Senats, wonach die Öffentliche Hand nach einem Teilrückkauf mehr Einflussmöglichkeiten in den Wasserbetrieben habe, darf bezweifelt werden. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Nach dem Einstieg des Landes Berlin in die RVB-GmbH ergibt sich eine Patt-Situation, da das Land Berlin und Veolia dann jeweils 50 % besitzen. Daraus werden sich zwangsläufig Verhandlungen ergeben müssen, um die Macht- und Beherrschungsverhältnisse über die Berlinwasser-Holding neu zu justieren.“
Der Wassertisch fordert daher: Die noch nicht veröffentlichten Teile des Rückkaufvertrages müssen offengelegt werden! Die Parlamentarier müssen genügend Zeit haben, sich mit dem Vertrag gründlich auseinanderzusetzen! Es darf nicht ein erneutes „Durchwinken“ wie bei der Teilprivatisierung 1999 geben! Der Sonderausschuss „Wasserverträge“ darf nicht zulassen, dass die nach dem Volksgesetz erforderliche Prüfung der „alten“, aber weiter bestehenden Konsortialverträge als „Schnee von gestern“ unterlassen wird!
Der Sonderausschuss tagt wieder öffentlich am Freitag, den 24. August um 12:00 Uhr im Saal 311 des Abgeordnetenhauses. Der Einfluss des Rückkaufvertrages auf die Agenda des Sonderausschusses steht auf der Tagesordnung. Personalausweis nicht vergessen.

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Markus C. Kerber: Wasserverträge waren „finanzieller Selbstmord“ – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.08.2012

(Berlin, 03.08.2012) Der Berliner Wassertisch befragte den Berliner Rechtsprofessor Dr. Markus C. Kerber zur Auflösung seines Mandats im Kartellamtsverfahren, zu Möglichkeiten der Rückabwicklung, der Rekommunalisierung und zum geplanten Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Kerber war vom ehemaligen Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) beauftragt worden, das Bundeskartellamt in die Überprüfung der überhöhten Wasserpreise einzuschalten. Trotz des erfolgreichen Verfahrens, das den jahrelangen Preismissbrauch durch die von Veolia und RWE geführten Wasserbetriebe aufdeckte, wurde er vom jetzigen SPD-CDU-Senat kaltgestellt.

In dem Interview äußert sich Prof. Kerber, der die Teilprivatisierung von Anbeginn begleitet hat, klar und deutlich zur Qualität der Wasserverträge von 1999. Zu ihrem Abschluss durch den damaligen CDU-SPD-Senat sagt der Professor für Öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik: „Wer das unterschrieben hat, wollte das Land zum finanziellen Selbstmord treiben.“

„Parallelen zum Mappus-Fall liegen auf der Hand“
Besonders heikel: In der Steuerungskommission für die Wasserprivatisierung saß 1999 als haushaltspolitischer Sprecher der SPD der jetzige Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit. Sein gegenwärtiges Kabinett verantwortet nun außerdem den überteuerten Rückkauf des RWE-Anteils an den Wasserbetrieben, über den bald im Abgeordnetenhaus abgestimmt werden wird. Auch der Rückkaufvertrag ist vom Geist von 1999 beseelt. Die von der IHK Berlin zum Senat gewechselte Wirtschaftssenatorin von Obernitz vertrete nicht die Interessen ihrer Wähler, sondern versuche sich vorrangig „mit den Privatgesellschaftern ins Benehmen zu setzen.“ Für den TU-Professor liegt wegen dem „überpreisigen Erwerb“ der Anteile ein Fall von Untreue vor: Die „Parallelen zum Mappus-Fall liegen auf der Hand.“

RWE-Rückkaufvertrag: Klagemöglichkeit wegen Untreue?
Der Wirtschaftsjurist, der nicht die Position des Wassertischs, sondern eher eine liberalisierungs- und privatisierungsfreundliche Linie vertritt, lehnt es zwar ab, „die vom Berliner Wassertisch erwogenen und vorgeschlagenen juristischen Verfahren“ zur Rekommunalisierung durch eine Rückabwicklungsklage zu beurteilen, er weist jedoch darauf hin, dass die damaligen Wasserverträge des CDU-SPD-Senats – wie auch der jetzige Rückkaufvertrag des SPD-CDU-Senats – eine weitere Klagemöglichkeit wegen Untreue (§ 266 StGB u. Art. 91 VvB) eröffnen. Für eine Klage spricht die miserable Qualität der Wasserverträge; es scheint, dass es „keine professionellen Berater gegeben hat.“

Wassertisch unterstützt Piraten-Antrag für Wasser-Untersuchungsausschuss
Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Berliner rund 20% zuviel für ihr Trinkwasser zahlen müssen. Die Vertragskonstruktion ermöglicht einen von vornherein einkalkulierten Preismissbrauch zugunsten der Wasserkonzerne Veolia und RWE. Für Rainer Heinrich, stellv. Sprecher des Wassertischs, bestätigen die Feststellungen Prof. Kerbers die Notwendigkeit einer umfassenden Untersuchung. Mittel und Mandat des Sonderausschusses Wasserverträge reichen dafür keineswegs aus. Heinrich fordert daher „Die ganze Teilprivatisierung der Wasserbetriebe muss auf den Tisch. Von den dubiosen Umständen bei der Vergabe, dem einkalkulierten Preismissbrauch bis zum überteuerten Rückkauf der Anteile, nachdem das Bundeskartellamt das Geschäft der Konzerne Veolia und RWE vermasselt hat. Wir unterstützen nachdrücklich die Bemühungen der Piratenpartei um einen Untersuchungsausschuss und hoffen darauf, dass sich dem auch CDU und SPD anschließen werden – um jeden Verdacht der Untreue auszuräumen.“

Wortlaut des Interviews unter: http://localhost/wassertisch/?p=1799

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Senat verschleudert Millionen bei Rückkauf der Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.07.2012

(Berlin, 17. Juli 2012) Nach Presseberichten wird der Berliner Senat heute den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben für rund 650 Millionen Euro beschließen.

Die ersten Gerüchte, dass der Wasserkonzern RWE Aqua seine Unternehmensanteile verkaufen möchte, wurden schon kurz nach dem erfolgreichen Wasservolksentscheid bekannt, mit dem die Berliner Bevölkerung mit einer Mehrheit von 98,2% der abgegebenen Stimmen die Offenlegung der damaligen Geheimverträge der Wasserprivatisierung gesetzlich beschlossen hatte. Nun ist es soweit. Der Senat beschließt heute, die Anteile für rund 650 Millionen Euro zurückzukaufen. Obwohl der Rückkaufpreis damit unter dem Einstiegspreis liegt, ist es kein gutes Geschäft. Inzwischen hat das Bundeskartellamt aufgedeckt, dass das Unternehmen unter der betrieblichen Führung der privaten Konzerne Veolia und RWE seine hohen Gewinne nur durch einen deftigen Preismissbrauch „erwirtschaften“ konnte. Das Bundeskartellamt hat daraufhin eine Preissenkungsverfügung erlassen. Trotz verschiedener Klagen der BWB gegen diese Verfügung ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sie wirksam wird [vgl. dazu Kommentar v. Rainer Heinrich]. Es ist auch kein Geheimnis, dass die angestrebten Unternehmenserträge danach in den Keller gehen werden. Ohne die Aussicht auf die Erträge aus den missbräuchlich überhöhten Preisen sind die Unternehmensanteile jedoch erheblich weniger wert als dies gegenwärtig der Fall ist – wie schon von verschiedener Seite angemerkt worden ist. Gerade vor dem Hintergrund der Veruntreuungsvorwürfe gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus, im Fall des Rückkaufs der EnBW, fordert Rainer Heinrich, stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs eine Überprüfung des Kaufpreises: „ Die Höhe des Rückkaufpreises ist nach unserem Wissensstand ein Skandal. Wir fordern eine Offenlegung der Unternehmenswertberechnung. Der Kaufpreis muss berücksichtigen, dass die Ertragsaussichten der Wasserbetriebe durch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts wegen des jahrelangen Preismissbrauchs extrem sinken werden.“

Zudem steht der Übereifer des Landes bei dem Abschluss des Rückkaufes in krassem Gegensatz zur Verschleppungstaktik der Senatsparteien im Sonderausschuss „Wasserverträge“. Dieser wurde aufgrund des Volksgesetzes eingerichtet und hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der ehemaligen Geheimverträge öffentlich und unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger zu überprüfen. Bislang haben weder SPD und CDU gezeigt, dass sie an einer effektiven Aufklärung interessiert sind. Der Privatisierungsverträge sind jedoch nicht nur nach Erkenntnissen des Wassertisches höchstwahrscheinlich verfassungswidrig und müssen daher rückabgewickelt werden. Eine Rückabwicklung würde zu einer wesentlich günstigeren Rekommunalisierung führen, da dann die reichlichen Gewinne der Privaten gegen den Kaufpreis von 1999 aufgerechnet würden. Nach Ansicht des Berliner Wassertischs dürfte ein möglicher Rückkauf erst nach Abschluss der Arbeit des Ausschusses und der Ausschöpfung der schon aufgezeigten Klagemöglichkeiten gegen die Wasserverträge erfolgen. Der Berliner Wassertisch fordert daher das Parlament auf, keinem Rückkaufvertrag zuzustimmen, der nicht für den Fall der Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Wasserverträge von 1999 eine Vorbehaltsklausel vorsieht.

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