Senat und Wasserbetriebe blamieren sich weiter – PRESSEMITTEILUNG VOM 13.07.2012

(Berlin, 13.07.2012) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Die Berliner Wasserpreise sind nicht – wie die Gebühren kommunaler Wasserversorger – vor Preissenkungsverfügungen des Bundeskartellamtes geschützt.

Nach dem OVG-Urteil steht der jetzige Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben weiterhin am Pranger. Er ist eine logische Folge der Teilprivatisierung von 1999. Mit der Gewinngarantie und der Übergabe der Unternehmensführung in die Hände der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE wurde die Grundlage für die jetzige Situation gelegt. Es ist erschreckend, dass das Bundeskartellamt und nicht die eigentlich für die Aufsicht über die Wasserbetriebe zuständige Senatorin von Obernitz (für CDU) für die Interessen der Bürger streitet. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wieder einmal haben die vom SPD-CDU-Senat beaufsichtigten Wasserbetriebe viel Geld und Mühe aufgewendet, um die missbräuchlich überhöhten Preise zu retten. Wir fordern eine vollständige Übernahme der Wasserbetriebe in die öffentliche Hand und eine Umstellung der Wasserversorgung von Gewinnmaximierung auf das Kostendeckungsprinzip. Nur so können die Interessen der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.“

Es ist für den Wassertisch unfassbar, dass sich die Senatsseite in Münster darauf eingelassen hat, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise mit windigen juristischen Tricks zu verteidigen. Die Niederlage der Anwälte der Berliner Wasserbetriebe ist indessen keine Überraschung. Wenn im Prozess versucht wurde, die privatrechtlichen Wasserpreise in eine quasi behördliche Gebühr umzudeuten, so war dies in etwa die gleiche Verdrehung von Tatsachen, wie bei der Teilprivatisierung selbst. Damals wurde die in den Verträgen verankerte betriebliche Führung der Privaten vertuscht, um die Wasserbetriebe mit 50,1 % nach wie vor als öffentlich geführtes Unternehmen erscheinen zu lassen. Die Logik der Verträge war und ist, den Profit von Veolia und RWE über die Interessen der Berliner Bürger an einer nachhaltigen, sozialen und zukunftsorientierten Wasserversorgung zu stellen. Die formale Unangreifbarkeit der Verträge ist eben nur eine scheinbare. Der Berliner Wassertisch hofft daher, dass nun eine Fraktion des Abgeordnetenhauses den Mut findet, das verfassungswidrige Vertragswerk insgesamt zu Fall zu bringen. Die daraus folgende Rückabwicklung wäre die günstigste Form einer Rekommunalisierung. Ein juristischer Leitfaden für ein Organstreitverfahren liegt vor und kann von unserer Website heruntergeladen werden.

Dazu Rainer Heinrich, stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Vertragskonstruktion, die zum jetzigen Preismissbrauch der BWB geführt hat, begünstigt die Konzerne derart einseitig zu Lasten der Bürger, dass wir sie vor Gericht aufgearbeitet sehen wollen.“

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Wasserbetriebe: Geheimes Schiedsgericht entscheidet im Sinne der Konzerne. – PRESSEMITTEILUNG vom 01.07.2012

Nach Presseberichten soll ein geheimes Schiedsverfahren nach vier Jahren Dauer so gut wie abgeschlossen sein. Demnach müsste das Land Berlin (also die Berliner Bevölkerung) 340 Mio. Euro zusätzlich an die Konzerne bezahlen. Der Wassertisch meint, dass geheime Schiedsverfahren bei einem derart wichtigen Objekt wie den Wasserbetrieben nichts zu suchen haben, weil die Vorgänge der demokratischen Kontrolle entzogen werden. Er fordert von den Abgeordneten, dass sie endlich juristisch gegen diese verfassungswidrigen Verträge vorgehen, um auch diese Schiedsvereinbarung zu kippen.

(Berlin, 1. Juli 2012) Die ehemals geheimen Konsortialverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe enthalten nicht nur eine Gewinngarantie für RWE und Veolia. Sie umfassen außerdem eine Schiedsvereinbarung, die es den Vertragsparteien untersagt, etwaige Streitigkeiten vor ordentlichen Gerichten zu verhandeln. Stattdessen muss ein geheimes Schiedsgericht in Streitfällen angerufen werden. Die Öffentlichkeit bleibt außen vor. Die Vorgänge sind so der demokratischen Kontrolle entzogen.

Dieses Schiedsgericht wurde nun tatsächlich aktiv. Es besteht aus drei Personen: einem Vertreter der Privaten, einem Vertreter des Senats sowie einem „Neutralen“, auf den sich die Vertreter der beiden Parteien zu einigen haben. Der Streit betrifft eine Änderung der Gewinnberechnungs-Methode im Jahr 2003 und dem daraus resultierenden Streit über die Gewinnverteilung zwischen Senat und privaten Konzernen. Den Forderungen von 298 Mio. des Senats stehen Forderungen der Privaten von 340 Mio. gegenüber.

Zum Erfolg der Konzerne in diesem Schiedsverfahren meint Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Wir haben nichts anderes erwartet, da wir die Zusammensetzung des Schiedsgerichts kennen. Der Senat hat RA Haarmann ausgewählt, aber war dies wirklich im Bürger-Interesse? Haarmann war schon 1999 bei der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe engagiert und für die Umsetzung der Holdingstruktur zuständig! Für die Position des „Neutralen“ einigten sich Haarmann und die Konzerne mit Volker Röhricht auf einen neoliberalen Gesellschaftsrechtler, der dem Kuratorium der Hamburger Bucerius Law School angehört. Dieses Institut wurde seinerzeit von der Kanzlei Freshfields mitgegründet, die das Institut auch weiter mit Zuwendungen unterstützt und die immer für die Privaten gearbeitet hat. Wen wundert es dann, wie das Verfahren ausgegangen ist? Statt, dass wir Bürger 298 Millionen Euro zurückerhalten, müssen wir nun 340 Millionen Euro an die Konzerne zahlen. Der Senat hat durch seine Filz-und Skandal-Politik nicht nur die geforderten Millionen in den Sand gesetzt, sondern auch noch viele Millionen für die Anwaltskosten. Die Zeche aber zahlen wir, die Berliner. Nachdem sich gezeigt hat, dass der Sonder¬ausschuss Wasserverträge sich zur Alibiveranstaltung entwickelt, fordert der Berliner Wassertisch deshalb einen Untersuchungsausschuss, damit diesem Treiben endlich ein Ende gesetzt wird.“

Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat in seinem juristischen Leitfaden dargelegt, warum Konsortialvertrag und Schiedsvereinbarung verfassungswidrig sind. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Nach dem Desaster mit dem Schiedsgericht dürfte eigentlich auch dem Letzten klar sein, dass man endlich etwas gegen die verfassungswidrigen Verträge unternehmen muss. Mit einer Organklage könnten die Abgeordneten gegen den Berliner Senat klagen. Denn dieser handelt nicht im Interesse der Berliner. Ganz im Gegenteil. Wie seine Reaktionen auf das Kartellamtsverfahren und das EU-Verfahren zeigen, tut er alles, um die Interessen der Konzerne zu schützen.“

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Wassertisch fordert, Veolia von der S-Bahn-Vergabe auszuschließen – PRESSEMITTEILUNG vom 21.06.2012

Der Berliner Senat hat beschlossen, Teilstrecken der S-Bahn ausschreiben. Senatskreise halten nach Zeitungsberichten den Noch-Miteigentümer der Berliner Wasserbetriebe, Veolia, für einen geeigneten Bewerber.

(Berlin, 21. Juni 2012) 1999 haben CDU und SPD in skandalösen Geheimverträgen die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert. 13 Jahre sah die Berliner Politik tatenlos zu, wie die Wasserbetriebe unter der betrieblichen Führung der privaten Konzerne Veolia und RWE skrupellos das Wassermonopol ausnutzten, um ihren Eigentümern die Taschen zu füllen. Erst das Gesetz zur Offenlegung der Wasserverträge, von 666 Tausend Berlinerinnen und Berlinern erlassen, bereitete den politischen Raum für das Bundeskartellamt vor, das dann das Treiben beendet und aufgedeckt hat, dass Senat und Konzerne missbräuchlich überhöhte Preise von 21 Prozent erhoben haben. Nach der Preissenkungsverfügung der Kartellbehörde verloren die Abzieher-Konzerne ihr Interesse an den Wasserbetrieben. Jetzt stellt die gleiche Koalition die Weichen, damit sich Veolia an den S-Bahnpreisen bedienen kann. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Veolia hat jahrelang missbräuchlich überhöhte Wasserpreise genommen. Ein solch raffgieriger Konzern hat in Berlin nichts verloren.“

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gehört nach Ansicht des Berliner Wassertischs ebenso wie das Wasser zur Daseinsvorsorge, die nicht nach Gewinnkriterien betrieben werden sollte. Private Konzerne interessieren sich nur für rentable Strecken. Unrentable Strecken müssten dann von der Stadt finanziert werden, ohne durch Gewinne von profitablen Routen ausgeglichen werden zu können. Es ist für jeden absehbar, dass sich mit einer solchen Politik das Haushaltsdefizit auf Dauer nur vergrößern lässt. Die Zeche zahlen wie immer die Berliner Bürger. Dem Bürgerentscheid durch das S-Bahn-Volksbegehren hingegen wird mit der Senatsentscheidung in unzulässiger Weise vorgegriffen. Wolfgang Rebel kommentiert die Fortsetzung des städtischen Ausverkaufs durch SPD und CDU für den Berliner Wassertisch: „Das Argument, dass die privaten Betreiber von den Politikern beaufsichtigt werden könnten, entspricht leider nicht der Realität. Die Berliner Politik hat in den vergangenen Jahren bei den Wasserbetrieben eindrucksvoll bewiesen, dass sie nicht willens oder in der Lage ist, die Bürger wirkungsvoll vor der Geldgier der Konzerne zu schützen.“

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Rückkauf der Wasserbetriebe – Große Koalition spielt falsch – PRESSEMITTEILUNG VOM 16.06.2012

Für ein Jahrzehnt Misswirtschaft sollen die privaten Wasser-Konzerne von der Großen Koalition mit einer Milliardenabfindung auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger belohnt werden.

(Berlin, 16. Juni 2012) Die CDU fordert, dass eine Rekommunalisierung der Wasserbetriebe zu einer deutlichen Preissenkung führen muss. Einen späteren Wiederverkauf der RWE- und Veolia-Anteile an private Wasserkonzerne will sie jedoch trotz der negativen Privatisierungserfahrungen nicht ausschließen. Für die Senkung der Wasserpreise besteht allerdings kaum Spielraum, da die Rückkaufsumme über die Wasserpreise finanziert werden muss. Wird außerdem die Kartellamtsverfügung zur Senkung der Trinkwasserpreise gültig, ist eine weitere deutliche Preissenkung kaum noch möglich. Es wird Jahre dauern, bis die Defizite aus der Privati-sierung ausgeglichen sein werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertisches: „Die CDU hat 1999 die jetzigen Verträge gegen geltendes Recht ausgehandelt. Die für die CDU agierende Wirtschaftssenatorin von Obernitz hat erst kürzlich den Juristen gefeuert, der das Kartellamt auf die Spur der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise gebracht hat. Wenn die CDU jetzt so tut, als liege ihr das berechtigte Interesse der Berlinerinnen und Berliner an sinkenden Preisen am Herzen, so ist das reine Demagogie!“

1999 reloaded?
Während die CDU die Wasser-Rekommunalisierung grundsätzlich ablehnt, aber als Juniorpartner die im Koalitionsvertrag festgelegten Rückkaufsverhandlungen nicht vollständig verhindern kann, spielt die SPD die entgegengesetzte Rolle: Sie behauptet, die Interessen der 666.000 Berlinerinnen und Berliner des Volks-entscheids zu vertreten, indem sie den Rückkauf als alternativlosen Weg im Interesse der Privatisierungsgegner darstellt. Es setzen sich jedoch beide Parteien – SPD und CDU – für die Interessen der Konzerne ein. Die SPD will die minimale Preissenkung des Kartellamts von ca. 8% für den Gesamt-Wasserpreis nutzen, um sich wählerfreundlich darzustellen – zahlt aber den Konzernen mit dem Rückkaufpreis genau die Summe, die diese sonst bis 2028 noch an Gewinnen kassieren würden. Beide Parteien behindern gleichzeitig die Überprüfung der rechtswidrigen Verträge im Sonderausschuss „Wasserverträge“ und verweigern bis heute finanzielle Mittel für die gesetzlich vorgeschriebenen unabhängigen Sachverständigen. Würde die Verfassungswidrigkeit der Verträge gerichtlich festgestellt, wären schon kurzfristig erhebliche Preissenkungen möglich, weil die Wasserpreise nicht mehr durch die Rückkaufsumme belastet würden.

Dazu Rainer Heinrich, Mitgründer des Berliner Wassertischs und Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Die jetzige Situation erinnert an 1999. Die CDU spielte sich damals als wirtschaftlich kompetenter Haushaltsretter auf. Die SPD tat so, als ob sie die Stadt vor dem Ausverkauf retten wollte. Als Ergebnis entstand die skandalöse Teilprivatisierung. Die Verfassungswidrigkeit der damaligen Wasserverträge muss endlich gerichtlich geklärt werden, sonst werden SPD und CDU auch dieses Mal wieder Verträge zu Lasten der Bürger schließen.“

Was tun?

  1. Die Wasserverträge sind verfassungswidrig: Dagegen müssen alle Klagemöglichkeiten genutzt werden.
  2. SPD und CDU vertuschen ihre aktive Beteiligung am Zustandekommen der verfassungswidrigen Verträge: beide Parteien müssen die Behinderungen der Arbeit des Wasser-Sonderausschusses aufgeben und endlich Geldmittel für unabhängige juristische Sachverständige bereitstellen.
  3. RWE und Veolia sind, da die Verträge verfassungswidrig sind, keine rechtmäßigen Eigentümer der Anteile: Deswegen darf ein möglicher Rückkauf nur unter dem Vorbehalt getätigt werden, dass die Verfassungsgemäßheit der Eigentümerfrage geklärt wird.
  4. Der derzeit veranschlagte Kaufpreis ist zu hoch: Der Kaufpreis der BWB muss nach einem Ertragswertverfahren berechnet werden, das nicht, wie im aktuellen Berechnungsmodell, auf missbräuchlich überhöhten Preisen bei Trink- und Abwasser beruht!

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Wir sind BWB! – PRESSEMITTEILUNG vom 12.06.2012

Berliner Bürger vetreiben Wasserkonzerne durch Offenlegung der geheimen Privatisierungsverträge. Nach RWE Aqua bietet auch der zweite Wasserkonzern Veolia dem Senat seine Anteile an den Berliner Wasserbetrieben an.

(Berlin, 12. Juni 2012) Es hat nicht lange gedauert. Eineinhalb Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge ziehen sich die privaten Wasserkonzerne aus der Berliner Wasserversorgung zurück. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Botschaft ist eindeutig: Transparenz vermiest das Geschäft. Jetzt muss die Rechtswidrigkeit der Wasserverträge durch ein Organstreitverfahren offengelegt werden.“

Der Berliner Wassertisch fordert nach wie vor, dass vor einem Rückkauf der Wasseranteile, die bestehenden Verträge juristisch aufgearbeitet werden. Am Rande der gestrigen Veranstaltung der Oppositionsparteien „Sind die Verträge wasserdicht?“ haben Parteimitglieder der Grünen und der Piraten Klagebereitschaft signalisiert. Das Klageverfahren würde die Verfassungswidrigkeit der Verträge ans Tageslicht bringen und womöglich zu einer Nichtigkeit der Verträge führen. Der gerichtlichen Klärung möchten die Konzerne nun offenbar mit einem Verkauf zuvorkommen.

Ein schwerer Schlag für das Geschäftsmodell der privaten Wasserversorger war sicherlich auch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts. Die Bundesbehörde hat deutlich gemacht hat, dass es die missbräuchlich überhöhten Wasserpreise nicht weiter dulden wird. Dazu Wolfgang Rebel: „Mit der Preissenkungs-verfügung des Kartellamts ist das Geschäftsmodell der Wasserkonzerne empfindlich getroffen. Um so leichter fiel den Konzernen die Entscheidung Berlin Tschüss zu sagen.“

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Anhörung im Sonderausschuss: Jetzt mit Organklage gegen verfassungswidrige Wasserverträge vorgehen! – PRESSEMITTEILUNG vom 08.06.2012

(Berlin, 8. Juni 2012) Bei einer Anhörung im Sonderausschuss Wasserverträge äußerte sich RA Sydow vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) zuversichtlich zu den Erfolgschancen eines Organstreitverfahrens gegen den Senat.

Die Große Koalition lädt einen Fürsprecher ein
Vor der Befragung des AKJ stand zunächst eine Anhörung zum Thema „Europäisches Beihilferecht in Bezug auf die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“ auf der Tagesordnung. Professor Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld kam hier zu einem völlig anderen Ergebnis als Professor Jürgen Keßler, Vorstands-vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, bei seiner Anhörung im Mai. Keßler hatte eine Verletzung des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung festgestellt. Im Juli 2011 hat er mit Unterstützung des AKJ und zusammen mit Transparency International eine Beschwerde nach Brüssel geschickt. Aber letztendlich musste auch Mayer zugeben, dass das Ergebnis der Überprüfung noch völlig offen ist. Hier steht Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung.

RA Sydow vom Arbeitskreis Unabhängiger Juristen: Anfechtung der Verträge möglich
Rechtsanwalt Sydow trug stellvertretend für den Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) die Kernthesen des Leitfadens „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ vor. (www.berliner-wassertisch.info/?p=159) Die Konsortialverträge verstoßen gegen die Verfassung von Berlin, da die gesetzliche Grundlage für die Sicherheitsleistung fehlt, die Veolia und RWE in Form einer Gewinnausfallgarantie (§ 23.7 Konsortialvertrag) eingeräumt wird. Nun müsste der Senat handeln und gegen die Verträge vorgehen. Tut er dies nicht, kann eine Fraktion oder möglicherweise ein einzelner Abgeordneter eine Organklage gegen den Senat anstrengen. Das Ganze wäre innerhalb eines Jahres geklärt. Hierzu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es wurde wieder deutlich gesagt: Der juristische Weg gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge ist gangbar. Man muss ihn nur gehen wollen.“

Leitfaden contra WPD-Gegen“gutachen“
Spannend wäre es gewesen, wenn – wie eigentlich vorgesehen – der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst (WPD) in Anwesenheit des Arbeitskreises unabhängiger Juristen seine Argumente gegen eine Organklage vorgetragen hätte. Dies verhinderte die Große Koalition kurzfristig und gewohnt selbstherrlich aus gutem Grund. RA Sydow widerlegte Punkt für Punkt des WPD-Gutachtens. Erst nach der Sommerpause soll der WPD angehört werden. Rebel: „Die Große Koalition wollte es auf eine direkte Konfrontation nicht ankommen lassen – zu schwach sind die Argumente des WPD. Außerdem wollen SPD und CDU erreichen, dass die in der Anhörung des AKJ dargelegten und überzeugenden Argumente für eine Organklage schnell in Vergessenheit geraten. Das wird ihnen nicht gelingen!“

Veranstaltungshinweis:
In einem von den Oppositionsfraktionen organisierten Workshop soll diskutiert werden, wie mögliche juristische Klagewege mit dem Ziel einer Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zu bewerten sind:

„Sind die Wasserverträge der Teilprivatisierung wasserdicht?“
Montag, 11. Juni 2012, 14:00 bis max. 18:00 Uhr
im Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum (siehe Infotafel im Eingangsbereich)
Infos und Materialien für diese Veranstaltungen unter: www.wasservertraege-jur-anfechtung.de
Die Veranstaltung wird per Livestream übertragen: http://www.piratenfraktion-berlin.de/livestream.m3u

Kontakt :
Wolfgang Rebel
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webmaster@berliner-wassertisch.info

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