Senat und Wasserbetriebe blamieren sich weiter – PRESSEMITTEILUNG VOM 13.07.2012

(Berlin, 13.07.2012) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Die Berliner Wasserpreise sind nicht – wie die Gebühren kommunaler Wasserversorger – vor Preissenkungsverfügungen des Bundeskartellamtes geschützt.

Nach dem OVG-Urteil steht der jetzige Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben weiterhin am Pranger. Er ist eine logische Folge der Teilprivatisierung von 1999. Mit der Gewinngarantie und der Übergabe der Unternehmensführung in die Hände der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE wurde die Grundlage für die jetzige Situation gelegt. Es ist erschreckend, dass das Bundeskartellamt und nicht die eigentlich für die Aufsicht über die Wasserbetriebe zuständige Senatorin von Obernitz (für CDU) für die Interessen der Bürger streitet. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wieder einmal haben die vom SPD-CDU-Senat beaufsichtigten Wasserbetriebe viel Geld und Mühe aufgewendet, um die missbräuchlich überhöhten Preise zu retten. Wir fordern eine vollständige Übernahme der Wasserbetriebe in die öffentliche Hand und eine Umstellung der Wasserversorgung von Gewinnmaximierung auf das Kostendeckungsprinzip. Nur so können die Interessen der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.“

Es ist für den Wassertisch unfassbar, dass sich die Senatsseite in Münster darauf eingelassen hat, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise mit windigen juristischen Tricks zu verteidigen. Die Niederlage der Anwälte der Berliner Wasserbetriebe ist indessen keine Überraschung. Wenn im Prozess versucht wurde, die privatrechtlichen Wasserpreise in eine quasi behördliche Gebühr umzudeuten, so war dies in etwa die gleiche Verdrehung von Tatsachen, wie bei der Teilprivatisierung selbst. Damals wurde die in den Verträgen verankerte betriebliche Führung der Privaten vertuscht, um die Wasserbetriebe mit 50,1 % nach wie vor als öffentlich geführtes Unternehmen erscheinen zu lassen. Die Logik der Verträge war und ist, den Profit von Veolia und RWE über die Interessen der Berliner Bürger an einer nachhaltigen, sozialen und zukunftsorientierten Wasserversorgung zu stellen. Die formale Unangreifbarkeit der Verträge ist eben nur eine scheinbare. Der Berliner Wassertisch hofft daher, dass nun eine Fraktion des Abgeordnetenhauses den Mut findet, das verfassungswidrige Vertragswerk insgesamt zu Fall zu bringen. Die daraus folgende Rückabwicklung wäre die günstigste Form einer Rekommunalisierung. Ein juristischer Leitfaden für ein Organstreitverfahren liegt vor und kann von unserer Website heruntergeladen werden.

Dazu Rainer Heinrich, stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Vertragskonstruktion, die zum jetzigen Preismissbrauch der BWB geführt hat, begünstigt die Konzerne derart einseitig zu Lasten der Bürger, dass wir sie vor Gericht aufgearbeitet sehen wollen.“

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Wasserbetriebe: Geheimes Schiedsgericht entscheidet im Sinne der Konzerne. – PRESSEMITTEILUNG vom 01.07.2012

Nach Presseberichten soll ein geheimes Schiedsverfahren nach vier Jahren Dauer so gut wie abgeschlossen sein. Demnach müsste das Land Berlin (also die Berliner Bevölkerung) 340 Mio. Euro zusätzlich an die Konzerne bezahlen. Der Wassertisch meint, dass geheime Schiedsverfahren bei einem derart wichtigen Objekt wie den Wasserbetrieben nichts zu suchen haben, weil die Vorgänge der demokratischen Kontrolle entzogen werden. Er fordert von den Abgeordneten, dass sie endlich juristisch gegen diese verfassungswidrigen Verträge vorgehen, um auch diese Schiedsvereinbarung zu kippen.

(Berlin, 1. Juli 2012) Die ehemals geheimen Konsortialverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe enthalten nicht nur eine Gewinngarantie für RWE und Veolia. Sie umfassen außerdem eine Schiedsvereinbarung, die es den Vertragsparteien untersagt, etwaige Streitigkeiten vor ordentlichen Gerichten zu verhandeln. Stattdessen muss ein geheimes Schiedsgericht in Streitfällen angerufen werden. Die Öffentlichkeit bleibt außen vor. Die Vorgänge sind so der demokratischen Kontrolle entzogen.

Dieses Schiedsgericht wurde nun tatsächlich aktiv. Es besteht aus drei Personen: einem Vertreter der Privaten, einem Vertreter des Senats sowie einem „Neutralen“, auf den sich die Vertreter der beiden Parteien zu einigen haben. Der Streit betrifft eine Änderung der Gewinnberechnungs-Methode im Jahr 2003 und dem daraus resultierenden Streit über die Gewinnverteilung zwischen Senat und privaten Konzernen. Den Forderungen von 298 Mio. des Senats stehen Forderungen der Privaten von 340 Mio. gegenüber.

Zum Erfolg der Konzerne in diesem Schiedsverfahren meint Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Wir haben nichts anderes erwartet, da wir die Zusammensetzung des Schiedsgerichts kennen. Der Senat hat RA Haarmann ausgewählt, aber war dies wirklich im Bürger-Interesse? Haarmann war schon 1999 bei der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe engagiert und für die Umsetzung der Holdingstruktur zuständig! Für die Position des „Neutralen“ einigten sich Haarmann und die Konzerne mit Volker Röhricht auf einen neoliberalen Gesellschaftsrechtler, der dem Kuratorium der Hamburger Bucerius Law School angehört. Dieses Institut wurde seinerzeit von der Kanzlei Freshfields mitgegründet, die das Institut auch weiter mit Zuwendungen unterstützt und die immer für die Privaten gearbeitet hat. Wen wundert es dann, wie das Verfahren ausgegangen ist? Statt, dass wir Bürger 298 Millionen Euro zurückerhalten, müssen wir nun 340 Millionen Euro an die Konzerne zahlen. Der Senat hat durch seine Filz-und Skandal-Politik nicht nur die geforderten Millionen in den Sand gesetzt, sondern auch noch viele Millionen für die Anwaltskosten. Die Zeche aber zahlen wir, die Berliner. Nachdem sich gezeigt hat, dass der Sonder¬ausschuss Wasserverträge sich zur Alibiveranstaltung entwickelt, fordert der Berliner Wassertisch deshalb einen Untersuchungsausschuss, damit diesem Treiben endlich ein Ende gesetzt wird.“

Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat in seinem juristischen Leitfaden dargelegt, warum Konsortialvertrag und Schiedsvereinbarung verfassungswidrig sind. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Nach dem Desaster mit dem Schiedsgericht dürfte eigentlich auch dem Letzten klar sein, dass man endlich etwas gegen die verfassungswidrigen Verträge unternehmen muss. Mit einer Organklage könnten die Abgeordneten gegen den Berliner Senat klagen. Denn dieser handelt nicht im Interesse der Berliner. Ganz im Gegenteil. Wie seine Reaktionen auf das Kartellamtsverfahren und das EU-Verfahren zeigen, tut er alles, um die Interessen der Konzerne zu schützen.“

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Wassertisch fordert, Veolia von der S-Bahn-Vergabe auszuschließen – PRESSEMITTEILUNG vom 21.06.2012

Der Berliner Senat hat beschlossen, Teilstrecken der S-Bahn ausschreiben. Senatskreise halten nach Zeitungsberichten den Noch-Miteigentümer der Berliner Wasserbetriebe, Veolia, für einen geeigneten Bewerber.

(Berlin, 21. Juni 2012) 1999 haben CDU und SPD in skandalösen Geheimverträgen die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert. 13 Jahre sah die Berliner Politik tatenlos zu, wie die Wasserbetriebe unter der betrieblichen Führung der privaten Konzerne Veolia und RWE skrupellos das Wassermonopol ausnutzten, um ihren Eigentümern die Taschen zu füllen. Erst das Gesetz zur Offenlegung der Wasserverträge, von 666 Tausend Berlinerinnen und Berlinern erlassen, bereitete den politischen Raum für das Bundeskartellamt vor, das dann das Treiben beendet und aufgedeckt hat, dass Senat und Konzerne missbräuchlich überhöhte Preise von 21 Prozent erhoben haben. Nach der Preissenkungsverfügung der Kartellbehörde verloren die Abzieher-Konzerne ihr Interesse an den Wasserbetrieben. Jetzt stellt die gleiche Koalition die Weichen, damit sich Veolia an den S-Bahnpreisen bedienen kann. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Veolia hat jahrelang missbräuchlich überhöhte Wasserpreise genommen. Ein solch raffgieriger Konzern hat in Berlin nichts verloren.“

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gehört nach Ansicht des Berliner Wassertischs ebenso wie das Wasser zur Daseinsvorsorge, die nicht nach Gewinnkriterien betrieben werden sollte. Private Konzerne interessieren sich nur für rentable Strecken. Unrentable Strecken müssten dann von der Stadt finanziert werden, ohne durch Gewinne von profitablen Routen ausgeglichen werden zu können. Es ist für jeden absehbar, dass sich mit einer solchen Politik das Haushaltsdefizit auf Dauer nur vergrößern lässt. Die Zeche zahlen wie immer die Berliner Bürger. Dem Bürgerentscheid durch das S-Bahn-Volksbegehren hingegen wird mit der Senatsentscheidung in unzulässiger Weise vorgegriffen. Wolfgang Rebel kommentiert die Fortsetzung des städtischen Ausverkaufs durch SPD und CDU für den Berliner Wassertisch: „Das Argument, dass die privaten Betreiber von den Politikern beaufsichtigt werden könnten, entspricht leider nicht der Realität. Die Berliner Politik hat in den vergangenen Jahren bei den Wasserbetrieben eindrucksvoll bewiesen, dass sie nicht willens oder in der Lage ist, die Bürger wirkungsvoll vor der Geldgier der Konzerne zu schützen.“

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Rückkauf der Wasserbetriebe – Große Koalition spielt falsch – PRESSEMITTEILUNG VOM 16.06.2012

Für ein Jahrzehnt Misswirtschaft sollen die privaten Wasser-Konzerne von der Großen Koalition mit einer Milliardenabfindung auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger belohnt werden.

(Berlin, 16. Juni 2012) Die CDU fordert, dass eine Rekommunalisierung der Wasserbetriebe zu einer deutlichen Preissenkung führen muss. Einen späteren Wiederverkauf der RWE- und Veolia-Anteile an private Wasserkonzerne will sie jedoch trotz der negativen Privatisierungserfahrungen nicht ausschließen. Für die Senkung der Wasserpreise besteht allerdings kaum Spielraum, da die Rückkaufsumme über die Wasserpreise finanziert werden muss. Wird außerdem die Kartellamtsverfügung zur Senkung der Trinkwasserpreise gültig, ist eine weitere deutliche Preissenkung kaum noch möglich. Es wird Jahre dauern, bis die Defizite aus der Privati-sierung ausgeglichen sein werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertisches: „Die CDU hat 1999 die jetzigen Verträge gegen geltendes Recht ausgehandelt. Die für die CDU agierende Wirtschaftssenatorin von Obernitz hat erst kürzlich den Juristen gefeuert, der das Kartellamt auf die Spur der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise gebracht hat. Wenn die CDU jetzt so tut, als liege ihr das berechtigte Interesse der Berlinerinnen und Berliner an sinkenden Preisen am Herzen, so ist das reine Demagogie!“

1999 reloaded?
Während die CDU die Wasser-Rekommunalisierung grundsätzlich ablehnt, aber als Juniorpartner die im Koalitionsvertrag festgelegten Rückkaufsverhandlungen nicht vollständig verhindern kann, spielt die SPD die entgegengesetzte Rolle: Sie behauptet, die Interessen der 666.000 Berlinerinnen und Berliner des Volks-entscheids zu vertreten, indem sie den Rückkauf als alternativlosen Weg im Interesse der Privatisierungsgegner darstellt. Es setzen sich jedoch beide Parteien – SPD und CDU – für die Interessen der Konzerne ein. Die SPD will die minimale Preissenkung des Kartellamts von ca. 8% für den Gesamt-Wasserpreis nutzen, um sich wählerfreundlich darzustellen – zahlt aber den Konzernen mit dem Rückkaufpreis genau die Summe, die diese sonst bis 2028 noch an Gewinnen kassieren würden. Beide Parteien behindern gleichzeitig die Überprüfung der rechtswidrigen Verträge im Sonderausschuss „Wasserverträge“ und verweigern bis heute finanzielle Mittel für die gesetzlich vorgeschriebenen unabhängigen Sachverständigen. Würde die Verfassungswidrigkeit der Verträge gerichtlich festgestellt, wären schon kurzfristig erhebliche Preissenkungen möglich, weil die Wasserpreise nicht mehr durch die Rückkaufsumme belastet würden.

Dazu Rainer Heinrich, Mitgründer des Berliner Wassertischs und Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Die jetzige Situation erinnert an 1999. Die CDU spielte sich damals als wirtschaftlich kompetenter Haushaltsretter auf. Die SPD tat so, als ob sie die Stadt vor dem Ausverkauf retten wollte. Als Ergebnis entstand die skandalöse Teilprivatisierung. Die Verfassungswidrigkeit der damaligen Wasserverträge muss endlich gerichtlich geklärt werden, sonst werden SPD und CDU auch dieses Mal wieder Verträge zu Lasten der Bürger schließen.“

Was tun?

  1. Die Wasserverträge sind verfassungswidrig: Dagegen müssen alle Klagemöglichkeiten genutzt werden.
  2. SPD und CDU vertuschen ihre aktive Beteiligung am Zustandekommen der verfassungswidrigen Verträge: beide Parteien müssen die Behinderungen der Arbeit des Wasser-Sonderausschusses aufgeben und endlich Geldmittel für unabhängige juristische Sachverständige bereitstellen.
  3. RWE und Veolia sind, da die Verträge verfassungswidrig sind, keine rechtmäßigen Eigentümer der Anteile: Deswegen darf ein möglicher Rückkauf nur unter dem Vorbehalt getätigt werden, dass die Verfassungsgemäßheit der Eigentümerfrage geklärt wird.
  4. Der derzeit veranschlagte Kaufpreis ist zu hoch: Der Kaufpreis der BWB muss nach einem Ertragswertverfahren berechnet werden, das nicht, wie im aktuellen Berechnungsmodell, auf missbräuchlich überhöhten Preisen bei Trink- und Abwasser beruht!

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Wir sind BWB! – PRESSEMITTEILUNG vom 12.06.2012

Berliner Bürger vetreiben Wasserkonzerne durch Offenlegung der geheimen Privatisierungsverträge. Nach RWE Aqua bietet auch der zweite Wasserkonzern Veolia dem Senat seine Anteile an den Berliner Wasserbetrieben an.

(Berlin, 12. Juni 2012) Es hat nicht lange gedauert. Eineinhalb Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge ziehen sich die privaten Wasserkonzerne aus der Berliner Wasserversorgung zurück. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Botschaft ist eindeutig: Transparenz vermiest das Geschäft. Jetzt muss die Rechtswidrigkeit der Wasserverträge durch ein Organstreitverfahren offengelegt werden.“

Der Berliner Wassertisch fordert nach wie vor, dass vor einem Rückkauf der Wasseranteile, die bestehenden Verträge juristisch aufgearbeitet werden. Am Rande der gestrigen Veranstaltung der Oppositionsparteien „Sind die Verträge wasserdicht?“ haben Parteimitglieder der Grünen und der Piraten Klagebereitschaft signalisiert. Das Klageverfahren würde die Verfassungswidrigkeit der Verträge ans Tageslicht bringen und womöglich zu einer Nichtigkeit der Verträge führen. Der gerichtlichen Klärung möchten die Konzerne nun offenbar mit einem Verkauf zuvorkommen.

Ein schwerer Schlag für das Geschäftsmodell der privaten Wasserversorger war sicherlich auch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts. Die Bundesbehörde hat deutlich gemacht hat, dass es die missbräuchlich überhöhten Wasserpreise nicht weiter dulden wird. Dazu Wolfgang Rebel: „Mit der Preissenkungs-verfügung des Kartellamts ist das Geschäftsmodell der Wasserkonzerne empfindlich getroffen. Um so leichter fiel den Konzernen die Entscheidung Berlin Tschüss zu sagen.“

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Anhörung im Sonderausschuss: Jetzt mit Organklage gegen verfassungswidrige Wasserverträge vorgehen! – PRESSEMITTEILUNG vom 08.06.2012

(Berlin, 8. Juni 2012) Bei einer Anhörung im Sonderausschuss Wasserverträge äußerte sich RA Sydow vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) zuversichtlich zu den Erfolgschancen eines Organstreitverfahrens gegen den Senat.

Die Große Koalition lädt einen Fürsprecher ein
Vor der Befragung des AKJ stand zunächst eine Anhörung zum Thema „Europäisches Beihilferecht in Bezug auf die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“ auf der Tagesordnung. Professor Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld kam hier zu einem völlig anderen Ergebnis als Professor Jürgen Keßler, Vorstands-vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, bei seiner Anhörung im Mai. Keßler hatte eine Verletzung des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung festgestellt. Im Juli 2011 hat er mit Unterstützung des AKJ und zusammen mit Transparency International eine Beschwerde nach Brüssel geschickt. Aber letztendlich musste auch Mayer zugeben, dass das Ergebnis der Überprüfung noch völlig offen ist. Hier steht Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung.

RA Sydow vom Arbeitskreis Unabhängiger Juristen: Anfechtung der Verträge möglich
Rechtsanwalt Sydow trug stellvertretend für den Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) die Kernthesen des Leitfadens „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ vor. (www.berliner-wassertisch.info/?p=159) Die Konsortialverträge verstoßen gegen die Verfassung von Berlin, da die gesetzliche Grundlage für die Sicherheitsleistung fehlt, die Veolia und RWE in Form einer Gewinnausfallgarantie (§ 23.7 Konsortialvertrag) eingeräumt wird. Nun müsste der Senat handeln und gegen die Verträge vorgehen. Tut er dies nicht, kann eine Fraktion oder möglicherweise ein einzelner Abgeordneter eine Organklage gegen den Senat anstrengen. Das Ganze wäre innerhalb eines Jahres geklärt. Hierzu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es wurde wieder deutlich gesagt: Der juristische Weg gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge ist gangbar. Man muss ihn nur gehen wollen.“

Leitfaden contra WPD-Gegen“gutachen“
Spannend wäre es gewesen, wenn – wie eigentlich vorgesehen – der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst (WPD) in Anwesenheit des Arbeitskreises unabhängiger Juristen seine Argumente gegen eine Organklage vorgetragen hätte. Dies verhinderte die Große Koalition kurzfristig und gewohnt selbstherrlich aus gutem Grund. RA Sydow widerlegte Punkt für Punkt des WPD-Gutachtens. Erst nach der Sommerpause soll der WPD angehört werden. Rebel: „Die Große Koalition wollte es auf eine direkte Konfrontation nicht ankommen lassen – zu schwach sind die Argumente des WPD. Außerdem wollen SPD und CDU erreichen, dass die in der Anhörung des AKJ dargelegten und überzeugenden Argumente für eine Organklage schnell in Vergessenheit geraten. Das wird ihnen nicht gelingen!“

Veranstaltungshinweis:
In einem von den Oppositionsfraktionen organisierten Workshop soll diskutiert werden, wie mögliche juristische Klagewege mit dem Ziel einer Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zu bewerten sind:

„Sind die Wasserverträge der Teilprivatisierung wasserdicht?“
Montag, 11. Juni 2012, 14:00 bis max. 18:00 Uhr
im Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum (siehe Infotafel im Eingangsbereich)
Infos und Materialien für diese Veranstaltungen unter: www.wasservertraege-jur-anfechtung.de
Die Veranstaltung wird per Livestream übertragen: http://www.piratenfraktion-berlin.de/livestream.m3u

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Wassertisch: Gerichtliche Klärung ist unumgänglich! – PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2012

(Berlin, 5. Juni 2012) Ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes ist in zentralen Fragen selbstwidersprüchlich und daher wertlos. Der Wassertisch fordert die gerichtliche Klärung der Frage, ob die Wasserverträge rechtswidrig sind oder nicht.

Mitte letzten Jahres hatte der Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) auf einer Pressekonferenz zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler in einem juristischen Leitfaden eine Klagemöglichkeit gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge aufgezeigt. Rund ein Jahr später stellt nun der wissenschaftliche Parlamentsdienst (WPD) im Auftrag des „Sonderausschusses Wasserverträge“ ebenfalls ein Gutachten vor. Dieses befasst sich ausschließlich mit dem Leitfaden des AKJ. Ergebnis: Eine Klage sei „als wenig erfolgversprechend anzu¬sehen“, und außerdem seien die Klagefristen schon verstrichen. In den zentralen Fragen trägt das Gutachten jedoch nichts zur Klärung bei. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Dass hier zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen existieren, ist ja nichts Ungewöhnliches. Jetzt kommt es aber darauf an, dass sich endlich Gerichte mit der Frage der Rechtswidrigkeit der Verträge befassen. Es kann nicht sein, dass Rechtsauffassungen des WPD in der Öffentlichkeit fast wie Rechtsentscheidungen von zuständigen Gerichten behandelt werden. Dass RWE, Veolia und der Senat jetzt mit dem WPD-Gutachten argumentieren, liegt aufgrund ihrer Interessenlage auf der Hand.“

Schon dem Laien fällt auf, dass sich das Gutachten in der Frage der Gewinngarantie selbst wider-spricht. Zwar stellt der WPD fest, dass diese der „weitgehenden Absicherung der Renditeinteressen für die privaten Anteilseigner“ dient. Andererseits sei sie aber nicht als „Garantie oder sonstige Gewährleistung“ anzusehen. Mangelnden Realitätssinn beweisen die Gutachter mit der Feststellung, dass die Gewinngarantie für die Wasserkonzerne nicht der zentrale Passus des Vertragswerks sei. Ohne dieses Füllhorn, aus dem die Konzerne den Kaufpreis schon wieder erlösen konnten, wäre der Vertrag wohl kaum zustande gekommen. Eine materielle Klärung dieser und anderer maßgeblicher Fragen erfolgt nicht. Dass die Verträge damals ohne sinnvollen Grund als geheim eingestuft wurden, lässt es zudem – entgegen dem Gutachten – durchaus als möglich erscheinen, dass Senat und private Anteilseigner sich sehr wohl bewusst waren, dass das Vertragswerk einer gerichtlichen Prüfung nicht würde standhalten können.

Genau diese gerichtliche Klärung fordert der Wassertisch jetzt. Rund 1,3 Milliarden Euro, die das Land durch die Rückabwicklung der rechtswidrigen Wasserverträge gegenüber einem Rückkauf sparen könnte, verpflichten im Sinne der „sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung“ sowohl den Senat als auch die Abgeordneten, für die Verteidigung des „parlamentarischen Budgetrechts“ und zur Wiederherstellung demokratischer Strukturen vor Gericht zu ziehen. Die Verletzung der demokratischen Legitimation der Geschäftsführung bei den BWB hat der Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich dargestellt (http://www.scribd.com/doc/94872672/SZR-Heinrich2012) – auch hier steht noch eine gerichtliche Prüfung aus.

Am 08.06.2012, 12.00 Uhr, Raum 311, Abgeordnetenhaus, findet die nächste Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ statt. In der dortigen Anhörung werden die Juristen Sabine Finkenthei und Olav Sydow den Leitfaden für das Organstreitverfahren vorstellen und erläutern. Es wäre schön, wenn auch ein Mitarbeiter des WPD dort erscheinen würde.

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Kartellamt verfügt Preissenkung um 17 Prozent. Berliner Senat ist blamiert – PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2012

(Berlin, 5. Juni 2012) Laut Presseberichten hat das Bundeskartellamt heute eine Verfügung zur Senkung der Trinkwasserpreise um 17 Prozent erlassen. Weitere Preissenkungsverfügungen der überhöhten Tarife sollen in den nächsten Jahren folgen.

Die Tätigkeit des Kartellamts zeigt die Unfähigkeit oder die Unwilligkeit der großen Koalition, die Interessen der Bürger zu vertreten. Es wäre die Aufgabe der Berliner Politik gewesen, überteuerte Preise zu verhindern. Stattdessen hat der Senat die Selbstbedienungsmentalität der Wasserkonzerne mit einer Gewinngarantie unterstützt und dankbar die Brosamen aufgepickt, die der verfassungswidrige Privatisierungsvertrag für das Land vorsah.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts ist das Ende des neoliberalen Märchens von Effizienzsteigerung und Kostensenkung durch private Konzerne. Der Wassertisch wünscht sich von der Berliner Politik eine Gewinngarantie für die Bürger.“

Der Wassertisch fordert, dass die SPD-CDU-Koalition die gescheiterte Privatisierungspolitik der vergangenen Jahre beendet und sich endlich wieder zur Verantwortung des Senats für die städtische Infrastruktur bekennt. Auch jetzt lässt der Senat nicht erkennen, dass er sich dazu entschlossen hat, sich für die Interessen seiner Bürger einzusetzen. Der Rückkauf der Wasseranteile von RWE belohnt den Konzern noch einmal mit über einer halben Milliarde für die Abzocke der vergangenen Jahre. Der Wassertisch fordert hingegen die Rückabwicklung der verfassungswidrigen Verträge. Die dazu per Volksentscheidsgesetz beschlossene Überprüfung des Vertragswerks im Sonderausschuss Wasserverträge wird jedoch von den Regierungsparteien verschleppt und behindert.

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SPD und CDU blockieren Sonderausschuss Wasserverträge – PRESSEMITTEILUNG vom 25.05.2012

(Berlin, 25. Mai 2012) Die inhaltliche Arbeit im Sonderausschuss „Wasserverträge“ beschränkte sich in der heutigen Sitzung auf 10 Minuten. Vorangegangen war eine knapp 60 minütige Debatte über das Zustandekommen der Tagesordnung.

Die in der Sprecherrunde des Sonderausschusses am 8. Mai verabredete Tagesordnung für die heutige Sitzung war vom Ausschussvorsitzenden Jupe kurzfristig durch eine andere Tagesordnung ersetzt worden. Der Landesvorsitzende der Partei die LINKE, Lederer, kritisierte scharf, dass dieser Austausch der Tagesordnung durch ein Hineinregieren der Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD und CDU erfolgt sei. Die ursprüngliche Tagesordnung sollte sich eigentlich mit den Rückkaufsverhandlungen der RWE-Anteile durch den Senat befassen. Dass diese Thematik auch den Prüfauftrag des Sonderausschusses betrifft, bestritt die Regierungskoalition jedoch energisch. Dass Argumente gegen die Absetzung der Tagesordnung vom Vorsitzenden schlichtweg nicht zur Kenntnis genommen worden seien, wurde von der Opposition als Durchregieren nach Gutsherrenart gebrandmarkt.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: “Nach dieser Sitzung wird auch der Letzte begriffen haben, dass die SPD/CDU – Mehrheit im Ausschuss keinerlei konstruktive Arbeit mehr will. Hier werden mit Provokationen unnötige Debatten vom Zaum gebrochen – inhaltliche Tagesordnungspunkte einer ganzen Sitzung aber in 10 Minuten abgehandelt. So kann jedenfalls der Prüfauftrag von 666.000 Berlinerinnen und Berlinern nicht erfüllt werden. Das hat mit der von der Berliner Verfassung gewollten direkten Demokratie nichts mehr zu tun. Deshalb wundert es auch niemanden mehr, wenn der Vorsitzende Jupe sein demokratisches Unverständnis heute dadurch zum Ausdruck brachte, dass er den Zuhörern zurief: ‚Die Abgeordneten sind der Souverän, den Sie gewählt haben.‘ “

Nach Auffassung des Berliner Wassertischs ist es unter diesen Umständen besonders wichtig, den Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme zur Unterstützung einer Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge zu erheben und um sich gegen die Verschleppungstaktik der SPD/CDU-Koalition im Sonderausschuss zu wenden. Dazu soll die kürzlich gestartete Unterschriftenaktion  1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! dienen. Die Beteiligung daran ist auch online möglich unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

Über die juristischen Grundlagen für eine Klage gegen die Wasserverträge kann sich jede_r mithilfe des juristischen Leitfadens informieren, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen erarbeitet hat. Infos hierzu unter www.berliner-wassertisch.info/?p=159

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Veolia kämpft um seinen Einfluß auf die Berliner Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG vom 22.05.2012

(Berlin, 22. Mai 2012) Wie die Presse berichtet, will Veolia den Rückkauf der RWE Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch den Senat gerichtlich stoppen lassen, da Berlin gleichzeitig auch die RWE-Anteile an der privaten Beteiligungsgesellschaft RVB übernehmen will.

Über die RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH – früher RVB AG – fließt der Gewinn aus den Berliner Wasserbetrieben an die privaten Konzerne. Die betriebliche Führung der Wasserbetriebe erfolgt aber über die Berlinwasser-Holding (BWH). Hier in der Holding – nicht in der Beteiligungsgesellschaft – befürchtet Veolia Einfluss auf die Steuerung der Wasserbetriebe zu verlieren, wenn nach einem Rückkauf der RWE-Anteile durch das Land Berlin ihr Anteil auf unter 25% sinkt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Veolia strengt jetzt eine einstweilige Verfügung an, um erst einmal Zeit zu gewinnen. Ziel bleibt weiterhin, zumindest soviele Anteile von RWE zu übernehmen, dass sie die Sperrminorität erreichen.“

Auch wenn Veolia nach einem Rückkauf der RWE-Anteile weniger Einfluss auf die BWB haben sollte, lehnt der Berliner Wassertisch diesen Rückkauf für 645 Mio. Euro zum gegenwärtigen Zeitpunkt entschieden ab. Hierzu Wolfgang Rebel: „Der Berliner Wassertisch will keinen Rückkauf, bevor nicht die Geheimverträge juristisch überprüft wurden. Wenn diese verfassungswidri¬gen Verträge endlich angefochten würden, bekämen wir Berliner vermutlich noch Geld zurück! Zu einer solchen Organklage sollten sich die Berliner Abgeordneten endlich durchringen!“

Nach Ansicht des Berliner Wassertischs hat eine Teilrekommunalisierung, wie vom Senat jetzt geplant, mit dem Rekommunalisierungswunsch der Berliner Bevölkerung nichts zu tun. Der Volksentscheid vom 13. Februar 2011 sollte nur der erste Schritt sein, um nach einer Offenlegung der Verträge diese auch mit juristischen Mitteln angreifen zu können. Der Rückkauf der RWE-Anteile würde aber am verfassungswidrigen Geflecht der bestehenden Verträge und der skandalösen Art der Tarifkalkulation nichts ändern. Der Wassertisch fordert daher die Berliner Abgeordneten auf, dem aktuellen Rückkaufvertrag nicht zuzustimmen.

Um Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme für eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge zu erheben und um sich gegen die Verschleppungstaktik der SPD/CDU-Koalition im Sonderausschuss zu wenden, hat der Berliner Wassertisch eine Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – gestartet. Die Beteiligung daran ist auch online möglich unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

Über die juristischen Grundlagen für eine Klage gegen die Wasserverträge kann sich jede_r mithilfe des juristischen Leitfadens informieren, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen erarbeitet hat. Infos hierzu unter www.berliner-wassertisch.info/?p=159

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Senat schenkt RWE 645 Millionen Euro – PRESSEMITTEILUNG vom 17.05.2012

(Berlin, 17. Mai 2012) Nach Presseberichten will der Senat mehr als die bisher berichteten 618 Mio. € für die Anteile des privaten Wasserkonzerns RWE Aqua bezahlen. Inzwischen ist von 645 Mio. € die Rede.

Eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge könnte zu einer Rückabwicklung der Teilprivatisierung führen. Die Rekommunalisierung wäre so fast zum Nulltarif möglich. Die laufende Überprüfung der Skandalverträge im Sonderausschuss „Wasserverträge“ findet jedoch keinen Eingang in die Verhandlungs-Strategie des Senats. Im Gegenteil die Regierungsparteien SPD und CDU behindern die Sonderausschussarbeit. Gleiches gilt für die Preissenkungsverfügung des Kartellamts und die laufende EU-Beschwerde, die vom Senat nicht im geringsten unterstützt werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Jetzt muss anscheinend alles ganz schnell gehen, bevor das Kartellamt Ernst macht oder EU und Sonderausschuss noch weitere skandalträchtige Einzelheiten der Privatisierung ans Tageslicht fördern. Lieber zahlt Nußbaum zu viel und bringt die Sache schnell über die Bühne, als abzuwarten, bis die Berlinerinnen und Bürger anfangen, diesen frechen Rekommunalisierungsbluff zu durchschauen.“

Nach Ansicht des Berliner Wassertischs hat eine Teilrekommunalisierung, wie vom Senat jetzt geplant, mit dem Rekommunalisierungswunsch der Berliner Bevölkerung nichts zu tun. Der Volksentscheid vom 13. Februar 2011 sollte nur der erste Schritt sein, um nach einer Offenlegung der Verträge diese auch mit juristischen Mitteln angreifen zu können. Der Rückkauf der RWE-Anteile würde aber am verfassungswidrigen Geflecht der bestehenden Verträge und der skandalösen Art der Tarifkalkulation nichts ändern. Der Wassertisch fordert daher die Berliner Abgeordneten auf, dem aktuellen Rückkaufvertrag nicht zuzustimmen.

Um den Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme für eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge zu erheben und um sich gegen die Verschleppungstaktik der SPD/CDU-Koalition im Sonderausschuss zu wenden, hat der Berliner Wassertisch am 9. Mai eine Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – gestartet.
Die Unterschriftenliste ist zum Download abrufbar unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

Über die juristischen Grundlagen für eine Klage gegen die Wasserverträge kann sich jede_r mithilfe des juristischen Leitfadens informieren, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen erarbeitet hat. Infos hierzu unter www.berliner-wassertisch.info/?p=159

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Stadtwerke Mainz verpflichten sich zu Senkung der Wasserpreise

Bundeskartellamt – Pressestelle
09.05.2012

Pressemeldung des Bundeskartellamtes
Stadtwerke Mainz verpflichten sich zu Senkung der Wasserpreise

Bonn, 9. Mai 2012: Die Stadtwerke Mainz haben sich dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet, ihre Wasserpreise (ohne Abgaben und Steuern) ab dem 1. Januar 2013 um rund 15% zu senken. Die Preissenkung bezieht sich auf das Preisniveau von 2010 und gilt bis zum Jahr 2019. Das Bundeskartellamt hat heute entsprechende Zusagen der Stadtwerke im Rahmen einer Zusagenentscheidung für verbindlich erklärt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit dieser Entscheidung sind für die Wasserkunden der Stadtwerke Mainz Einsparungen in Höhe von ca. 4,5 Mio. € pro Jahr zu erwarten, d.h. insgesamt über 31 Mio. € für die gesamte Dauer der Verpflichtung.

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Sonderausschuss: Allein Konzernbeteiligungen sind Schuld an den hohen Wasserpreisen – PRESSEMITTEILUNG vom 11.05.2012

(Berlin, 11. Mai 2012) Mitarbeiter des Bundeskartellamts bestätigten dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ heute im Rahmen einer Anhörung, dass die überhöhten Preise der Berliner Wasserbetriebe aufgrund der kalkulatorischen Kosten für die privaten Wasserkonzerne RWE und Veolia entstehen. Die Arbeitskosten des Unternehmens sind nicht zu hoch.

Besonders peinlich für die Vertreter des Senats und der Berliner Wasserbetriebe: Das Bundeskartellamt deckte auf, dass die jahrelangen Schutzbehauptungen der BWB für die hohen Preise frei erfunden sind. Der Investitionsstau im Osten der Stadt war schon in den 90iger Jahren abgearbeitet. Die Abgabenlast durch das Land ist nicht höher als in anderen Städten. Vergleichsstädte für Berlin sind nicht Cottbus, Havelberge oder andere ostdeutsche Kommunen, sondern die Millionenstädte Hamburg, Köln und München. Der Wasserabsatz ist in Berlin nicht stärker rückläufig als in anderen Kommunen. Die Vertreter der zuständigen Aufsichtsbehörden schwiegen hierzu. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wieso muss erst eine Bundesbehörde kommen, um die Tricksereien der Geschäftsführung der BWB zu entlarven? Offensichtlich nimmt der Senat seine Kontrollaufgaben gegenüber den Konzernen nicht ernst – die Zeche zahlen die Bürger.“

Eine andere Auffassung von ihrem Amt als der ehemalige Wirtschaftssenator Wolf (LINKE) zeigt die von der IHK kommende Wirtschaftssenatorin von Obernitz (CDU). Während sich Wolf wegen der astronomischen Preise immerhin an das Kartellamt wandte, schiebt von Obernitz das Aktienrecht vor, um die Bundesbehörde nicht aktiv unterstützen zu müssen. Wegen ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat der BWB könne sie sich als Senatorin nicht gleichzeitig für Preissenkungen durch das Kartellamt einsetzen, ließ ihr Staatssekretär Zimmer den Sonderausschuss wissen.

SPD und CDU mauern weiter
Dem Wassertisch ist nicht bekannt, dass sich der Senat bisher in irgendeiner Weise für die Überprüfung der rechtswidrigen Verträge eingesetzt hätte. Im Gegenteil, Anträge der Oppositionsparteien für mehr Transparenz wurden von der Regierungsmehrheit konsquent abgelehnt. Fragen von Heidi Kosche (Grüne) an die BWB werden seit mehreren Wochen vom Senat zurückgehalten. Der Abgeordnete Klaus Lederer (LINKE) wartet ebenfalls schon seit Wochen auf die Antwort auf die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Auf die energische Frage von Lederer an den Staatssekretär, wann die Senatsverwaltung tätig werden würde, antwortete ihm vertretungsweise der Ausschussvorsitzende Jupe (CDU): Lederer bekomme schon seine Antworten. Dazu Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch): „SPD und CDU setzen ihre kalte Verweigerungspolitik fort. Wir hätten eher erwartet, dass der Ausschussvorsitzende Jupe (CDU) der Forderung von Lederer Nachdruck verleihen würde – aber offensichtlich fehlt hier der Wille zur Aufklärung. Der jetzige Zustand ist unhaltbar.“

Als Reaktion auf die schleppende Arbeit des Wasserausschusses startet der Berliner Wassertisch ab sofort eine neue Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – mit der er das Abgeordnetenhaus dazu auffordert, seinen Offenlegungs- und Prüfungsaufgaben im Sinne des Gesetzgebers nachzukommen.
Die Vorlage ist downloadbar unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

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