„Rekommunalisierung“ à la SPD und CDU: Veolia- und RWE-Vertreter sollen Chefs des neuen Stadtwerks werden – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.10.2013

Heute wurde im Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD und CDU die Gründung eines Stadtwerkes beschlossen.

(Berlin, 24. Oktober 2013) Das Stadtwerk wird eine Tochtergesellschaft der Berliner Wasserbetriebe sein. Das hat zur Folge, dass die Vorstände der Wasserbetriebe Jörg Simon und Frank Bruckmann auch beim zukünftigen Stadtwerk das Sagen haben werden. Jörg Simon vertritt laut Konsortialvertrag seit 1999 die Interessen von Veolia bei den BWB. Frank Bruck­mann wiederum wurde von RWE in den Vorstand eingesetzt. Schon allein aus diesem Grund hält der Berliner Wassertisch das Stadtwerkkonzept des Senats für verfehlt. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist vollkommen absurd: Das >kommunale< Stadtwerk soll von Veolia und RWE geführt werden! Das beweist erneut, dass die SPD-CDU-Regierung ihre Konzernlobbyistenpolitik der 90er Jahre konsequent fortsetzt. Wir möchten hiermit alle Bürger*innen Berlins auffordern, am 3.11. das Volksbegehren des Energietischs und dessen gemeinwohlorientiertes Stadtwerkkonzept zu unterstützen und mit JA zu stimmen. Auch Briefwahl ist möglich. (Infos zum Volksbegehren unter: http://www.berliner-energietisch.net/ )

Einsicht in den geheimen Veolia-Rückkaufvertrag weiter verwehrt.
Am 30. September hatte der Berliner Wassertisch einen Antrag nach IFG auf Einsicht in den geheimen Veolia-Rückkauf-Vertrag gestellt. Erst heute erhielt er die Ablehnung, obwohl §15.5 (IFG) bestimmt: „Will die öffentliche Stelle den Antrag zurückweisen, so ist der Antragsteller oder die Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung nach Absatz 1 zu bescheiden.

Rainer Heinrich sagt zur Ablehnung: „Es ist unglaublich, dass die Geheimhaltungspolitik zugunsten der Konzerne fortgesetzt wird und wir keine Einsicht in den Rückkaufvertrag erhalten, der von so weitreichender Bedeutung für die Berliner Bevölkerung ist. Es ist wieder das Schlimmste zu befürchten! Als Vertrauensperson des Volksbegehrens UNSER WASSER fordere ich erneut ein Moratorium des Rückkaufs!“

* Im Anhang befinden sich eine Zusammenstellung der Argumente gegen den Rückkauf der Veolia-Anteile und eine Liste mit Forderungen des Berliner Wassertischs

Veranstaltungshinweise:
2.11.2013, 20h: Teatro Trono: „Hasta La última Gota – bis zum letzten Tropfen.“ Theater und Diskussion. Veranstaltung von Compa e.V. in Kooperation mit Berliner Wassertisch u. Regenbogenkino. (Ort: Regenbogenkino, Lausitzerstr. 22, 10999 Berlin)

Logo Bildungswerk Demokratie und Umweltschutz6.11.2013, 18h: „Bottled Life.“ Film und Gespräch. Mit Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW), Berliner Wassertisch, Brot für die Welt. (Ort: Bali Kino, Teltower Damm 33, 14169 Berlin)
Eine Veranstaltung des Bildungswerks für Demokratie und Umweltschutz e.V. in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wassertisch und dem Bali-Kino, realisiert mit Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Wasserbetriebe: Landesbürgschaft nimmt Berliner Wasserkunden als Geiseln – PRESSEMITTEILUNG VOM 27.09.2013

Der erste Schritt zum Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben wurde im gestrigen Plenum des Abgeordnetenhauses vollzogen: die erste Lesung des Gesetzes „zur Sicherstellung der Finanzierung der vollständigen Rekommunalisierung der Berlinwasser-Gruppe (BWG-Finanzierungs-Sicherstellungsgesetz)“.

(Berlin, 27. September 2013) In seiner gestrigen Sitzung hat das Berliner Abgeordnetenhaus zwei Anträge der Linksfraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt, bei denen es um die Senkung der Wasserpreise ging. Gleichzeitig wurde aber ein Gesetz eingebracht, das die Voraussetzung für eine 100%ige Kreditfinanzierung des Rückkaufs der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben und damit einen Schattenhaushalt von 1.290 Mio. EUR schaffen soll. Damit werden für die nächsten 30 Jahre Kreditlaufzeit die jetzt schon hohen Wasserpreise nur noch weiter steigen. Die Zeche müssen alle Wasserkunden, auch die mit geringem Einkommen, bezahlen. Dieser Vorgang zeigt die Unredlichkeit der Regierungskoalition. Ein SPD-Sprecher meinte noch frech, die unter Vorbehalt gewährte Rückzahlung von Frischwasser-Geld aufgrund der Kartellamtsverfügung erfülle den Wunsch der Berliner nach niedrigen Wasserpreisen, wie es im Volksentscheid zum Ausdruck gekommen sei.

Der Berliner Wassertisch begrüßt es ausdrücklich, dass Veolia Berlin verlassen will. Damit wird deutlich, dass dem Konzern das Pflaster zu heiß wird, in einer Stadt, in der die Mehrheit der Bevölkerung Privatisierungen der Daseinsvorsorge, besonders beim Wasser, ablehnt und in der die Piratenfraktion über eine Organklage die vertraglichen Grundlagen der bisherigen Profitschneiderei des Konzerns als verfassungswidrig angreift.

Der Berliner Wassertisch lehnt es aber entschieden ab, dass Veolia der Rückzug auf Kosten der Berliner*innen vergoldet werden soll. Dass sowohl Veolia als auch die SPD/CDU-Koalition jetzt aufs Tempo drücken, hat einen einfachen Grund: Die anhängigen Verfahren beim Verfassungsgericht Berlin sollen keine Wirkung mehr entfalten können! Die Angelegenheit soll jetzt schnell vom Tisch, damit diese Verfahren – wenn sie dann verhandelt werden – keine Resonanz mehr in der Öffentlichkeit finden. Würde der Ausgang der Organklage abgewartet, könnte die Rekommunalisierung auf dem Wege der Rückabwicklung der Verträge dagegen viel billiger sein.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Veolia und der Berliner Senat wissen genau, dass die Wasserverträge immer verfassungswidrig waren. Wir Berliner Bürgerinnen und Bürger müssen aber im Interesse unserer Demokratie darauf bestehen, dass erst das Verfassungsgericht spricht und danach die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe erfolgt. Zeitdruck zu erzeugen, um damit Menschen zu nachteiligen Verträgen zu überreden, ist eine bekannte Methode unseriöser Geschäftemacher. Darauf darf Berlin nicht hereinfallen.“

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Wasserbetriebe: Senatsbeschluss zum Rückkauf der Veolia-Anteile tastet Holdingstruktur nicht an – PRESSEMITTEILUNG VOM 18.09.2013

Eine dürre Pressemitteilung der Senatskanzlei von gestern bestätigt, dass der Berliner Senat den Veolia-Rückkauf rechtlich genauso abwickeln möchte wie den Rückkauf der RWE-Anteile im letzten Jahr. Details des Vertrages aber bleiben weiter geheim.

(Berlin, 18. September 2013) In seiner gestrigen Sitzung hat der Berliner Senat dem bereits paraphierten Rückkaufvertrag zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und Veolia zugestimmt. Wenn auch das Abgeordnetenhaus einwilligt, würden die letzten noch privaten Anteile der Berliner Wasserbetriebe (BWB) bald wieder in öffentliches Eigentum übergehen.

Im Gegensatz zu dem im letzten Jahr unmittelbar nach Unterzeichnung veröffentlichten RWE-Rückkaufvertrag ist der am 10. September 2013 unterschriebene Veolia-Rückkaufvertrag immer noch geheim. Im RWE-Rückkaufvertrag von 2012 war unter Ziff. 14.1 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Offenlegungsgesetz des Wasservolksentscheids als gesetzliche Grundlage für die Offenlegung benannt worden. Warum wird jetzt von der damaligen Praxis abgewichen und der neue Vertrag wieder geheim gehalten?

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir müssen annehmen, dass der Vertrag noch Details zugunsten Veolias enthält, die jetzt noch nicht an die große Glocke gehängt werden sollen. Eines scheint ziemlich klar zu sein: Die gesellschaftsrechtliche Struktur, die extra für die Profitbedürfnisse der privaten Wasserkonzerne geschaffen wurde, bleibt zunächst bestehen. Wenn jetzt die von den privaten Anteilseignern vorgeschlagenen Vorstände nicht ausgewechselt werden, bleibt auch ihr Einfluss weiter vorhanden. Das kann man nicht wirklich als Rekommunalisierung bezeichnen.“

Der Verkauf seiner Anteile und die damit verbundene Verkleinerung des Veolia-Schuldenbergs von 11,3 Mrd. Euro bedeuten nicht, dass der Konzern seine Interessen in Berlin aufgibt. Matthias Kolbeck, Pressesprecher von Veolia Wasser, erklärte noch vor kurzem, dass Veolia kein Interesse an großen Kapitalbeteiligungen habe, sondern vielmehr Dienstleistungsverträge bevorzuge. Veolia behauptet zwar, sein Wasser-Know-How nach Berlin mitgebracht zu haben. Tatsache ist aber, dass der Konzern umgekehrt die Patente der Berliner Wasserbetriebe international nutzt. Auch Veolias Festhalten am Berliner Kompetenzzentrum Wasser zeigt, wie wichtig Berlin für den internationalen Konzern weiterhin bleibt.

Da der SPD/CDU-Senat weiterhin die Interessen der Konzerne bedient (goldener Handschlag für Veolia) und nicht erkennen lässt, wie er bei der Lösung der vielen offenen Fragen im Bereich der Wasser-Daseinsvorsorge vorankommen will, muss die Diskussion hierüber von der Zivilgesellschaft, von den Berlinerinnen und Berlinern selbst geführt und müssen die Hebel zur Umsetzung gefundener Lösungen auch von ihnen entwickelt und genutzt werden. Nur dann wird man von echter Rekommunalisierung sprechen können. Zum „Goldenen Handschlag“ erklärt der Mitbegründer des Berliner Wassertischs, Rainer Heinrich: „Weil der Finanzsenator die beim Landesverfassungsgericht laufenden Prozesse bei den Ankaufsverhandlungen nicht berücksichtigt hat, dürfte der Tatbestand der Untreue erfüllt sein.“

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Senat ignoriert mit Rückkauf der Veolia-Anteile Verfassungsklage – PRESSEMITTEILUNG VOM 10.09.2013

Finanzsenator Nußbaum hat heute mitgeteilt, dass die Verhandlungen über den Rückkauf der Veolia-Anteile an den Wasserbetrieben abgeschlossen sind. Der Rückkaufpreis soll 590 Mio. EUR betragen.

(Berlin, 10. September 2013) Mit der Unterschrift unter den Rückkaufvertrag wird der Weg zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Wasserbetriebe (BWB) eröffnet. Das ist zu begrüßen. Trotzdem hätte der SPD/CDU-Senat damit warten müssen, bis wichtige Verfahren, wie das Bundeskartellamtsverfahren und das von der Piratenfraktion eingeleitete Organstreitverfahren, abgeschlossen sind. Mit ihrer jetzigen Vorgehensweise zeigt die Regierungskoalition, dass sie eher die Interessen Veolias mit einem goldenen Handschlag erfüllen will als den Wunsch der Berlinerinnen und Berliner nach einer kostengünstigen, bürgernahen Rekommunalisierung der BWB und niedrigeren Wasserpreisen. Nach Meinung des Wassertischs muss sich der Senator bei einer solchen Vorgehensweise den Vorwurf der Untreue gefallen lassen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Schnell, schnell, Deckel drauf! scheint das Motto des Finanzsenators zu sein. Nußbaum tut so, als sei der jetzige übereilte Rückkauf ohne Alternative. Würde er dagegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes über die Organklage abwarten, gäbe es wahrscheinlich die sehr viel günstigere Option einer Nichtigerklärung und Rückabwicklung der Wasserverträge.“

Auch andere noch anstehende Verfahren, wie die Normenkontrollklage gegen die Manipulierbarkeit der Verzinsungsregelung im Berliner Betriebegesetz, würden wahrscheinlich dazu führen, dass der Unternehmenswert der Wasserbetriebe und damit auch ein dann auszuhandelnder Rückkaufpreis des Veolia-Anteils wesentlich niedriger ausfallen würde. Damit könnte sich auch ein Spielraum für sinkende Wasserpreise ergeben, was bei Inkraftsetzung des heute ausgehandelten Vertrags für weitere 30 Jahre Zukunftsmusik bleiben dürfte.

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Für ein Moratorium bei den Rückkaufverhandlungen des Senats mit Veolia – PRESSEMITTEILUNG VOM 26.08.2013

Der Berliner Wassertisch hat am 22. August in einem Offenen Brief die Abgeordneten des Berliner Landesparlaments aufgefordert, sich für ein Moratorium bei den Rückkaufverhandlungen des Senats mit Veolia einzusetzen.

(Berlin, 26. August 2013) Gegenwärtig werden die Weichen für einen Rückkauf der privaten Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) durch den SPD/CDU-Senat gestellt. Die Forderung des Berliner Wassertischs nach einer Unterbrechung der Rückkaufverhandlungen (Moratorium) bis „die noch offenen Gerichtsverfahren geklärt sind“ entspricht dem Wunsch der Berlinerinnen und Berliner nach einer kostengünsti­gen, bürgernahen Rekommunalisierung der BWB und niedrigeren Wasserpreisen. Erst nach einer gerichtlichen Überprüfung des Privatisierungs-Vertragswerks kann seriös darüber entschieden werden, welche Form der Rekommunalisierung der BWB für das Land und seine Bürger am besten ist. Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs sagt dazu: „Finanzsenator Nußbaum tut so, als sei die von ihm befürwortete Variante einer Rekommunalisierung ohne Alternative. Das ist eine bewusste Täuschung der Berliner Bevölkerung. Würde er das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes über die Organklage der Piratenfraktion abwarten, gäbe es wahrscheinlich die sehr viel günstigere Option einer Nichtigerklärung und Rückabwicklung der Wasserverträge.

In dem offenen Brief an die Parlamentarier kritisiert der Wassertisch nicht nur die viel zu hohe Summe des Rückkaufs, die noch um ca. 90 Mio. über der RWE-Rückkaufsumme liegen soll. Es geht auch darum, durch die zwei beim Berliner Verfassungsgerichtshof anstehenden Verfahren endlich öffentlich aufzudecken, wie diese Privatisierung mit verfassungswidriger Gewinngarantie und einkalkuliertem Preismissbrauch überhaupt eingeführt und bis heute durchgehalten werden konnte. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Der Senat hätte als Vertragspartner der Wasserkonzerne die verfassungswidrigen Wasserverträge schon längst vor Gericht bringen können. Die unter diesen Umständen vom Senat hochgehaltene Vertragstreue ist ein Skandal. Der Rückkaufpreis entspricht der Summe von Veolias Gewinnen bis zum Jahr 2028. Das ist die Fortsetzung der Vertragspolitik von 1999.

Selbst wenn ein positiver Ausgang der anstehenden Verfahren nicht zu einer Rückabwicklung der Verträge genutzt werden sollte, würde der Rückkaufpreis u.a. wegen des Wegfalls der Gewinngarantie deutlich geringer ausfallen.

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Wasserbetriebe: Senat betreibt Rekommunalisierung im Interesse Veolias – nicht im Interesse Berlins – PRESSEMITTEILUNG VOM 07.08.2013

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat gestern mitgeteilt, dass man sich mit Veolia „auf wesentliche Elemente der Vertragsstruktur über den Rückkauf des Anteils von Veolia an den Berliner Wasserbetrieben geeinigt“ habe.

(Berlin, 7. August 2013) Finanzsenator Nußbaum und Staatssekretärin Sudhof waren zu diesem Zweck eigens nach Paris gereist. Laut einem von der taz veröffentlichten internen Eckpunktepapier des Finanzsenators hatte Veolia erst im April die Bereitschaft zum Komplettausstieg erklärt. Dies geschah offenbar erst nach dem Bekanntwerden der von der Piratenfraktion beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereichten Organklage. Diese richtet sich gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch die berüchtigte Gewinngarantie in den Wasserverträgen.

Nachdem sich Veolia lange zierte, aus dem Berliner Wassergeschäft ganz auszusteigen, kann es nun nicht schnell genug gehen. Der Berliner Wassertisch wie auch der Fachabgeordnete der Piraten, Gerwald Claus-Brunner, fordern deshalb ein Verhandlungs-Moratorium, bis die Entscheidungen im Organstreitverfahren vor dem Berliner Verfassungsgericht und im Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Kartellamtsverfügung gefallen sind. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist ein Skandal, dass kurz vor diesen gerichtlichen Entscheidungen mit einem Blitz-Vertrag Fakten geschaffen werden sollen. Beide Verfahren können erheblichen Einfluss auf einen möglichen Rückkaufpreis haben. Würde vom Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie festgestellt, könnten die Verträge gegen die Interessen Veolias von Anfang an für nichtig erklärt werden.“

Sollte das Verfassungsgericht der Piratenklage Recht geben, wäre eine wesentlich kostengünstigere Rückabwicklung der Verträge möglich und die wahrscheinliche Bestätigung der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts hätte zur Folge, dass der Ertragswert der Berliner Wasserbetriebe erheblich niedriger angesetzt werden müsste. Der Wert des Veolia-Anteils würde dadurch in den Keller fallen. Der SPD/CDU-Senat aber verschwendet erneut das Geld der Berliner Bürger*innen, um die Diskussion über die verfassungswidrigen Grundlagen der Teilprivatisierung rasch zu beenden und so sein rechtswidriges Handeln zu vertuschen. Der Berliner Wassertisch fordert daher alle Berliner Abgeordneten auf, dem Blitzrückkauf nicht zuzustimmen, sondern auf einem Moratorium im Interesse Berlins und zur Bewahrung der Rechtsstaatlichkeit zu bestehen.

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