Nach RWE-Rückkauf: wirklich mehr Einfluss des Landes bei den Wasserbetrieben? – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.11.2012

(Berlin, 3. November 2012) In der gestrigen 14. Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge bestätigte die Senatsseite, dass mit Veolia Verhandlungen um mehr Einfluss bei den Wasserbetrieben geführt werden. Gleichzeitig wurde aber auch klar, dass die Verhandlungsposition des Senates trotz Rückkaufs der RWE-Anteile äußerst schwach sein dürfte.

Das Sagen bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB), so legen es die Wasserverträge fest, hatten bislang die Konzerne RWE und Veolia. Mit dem Rückkauf der RWE-Anteile soll sich nun laut SPD und CDU der Einfluss des Landes vergrößern. Der Senat ist jetzt anstelle von RWE „Partner“ von Veolia in der RVB-Beteiligungsgesellschaft und damit rechtlich ein „privater Investor“. Aber will er wirklich mehr Einfluss? Staatssekrekretärin Margaretha Sudhof machte gestern vielmehr deutlich, dass sich der Senat mit Veolia lieber ins beste Einvernehmen setzen möchte. Der Konzern wird aber weiterhin allein seine Rendite-Interessen im Auge behalten. Deshalb wird es zwangsläufig dazu kommen, dass der Senat Veolia ganz die betriebliche Führung überlässt, wie es im geleakten Heilmann-Moratorium bereits vorgeschlagen wird. (siehe auch Pressemitteilung vom 21. Sept.) Der Senat wird sich als machtloser Juniorpartner über die Brosamen freuen, die ihm der Konzern hinwirft. Die BWB müssen weiterhin den Profitinteressen der „Partner“ dienen. Von einer Umstellung von Gewinnorientierung auf Gemeinwohlorientierung, wie dies der Wassertisch fordert, kann keine Rede sein.

Außerdem will sich der Senat mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen mit Veolia ersparen: In der gestrigen Sitzung erfuhr die erstaunte Öffentlichkeit, dass die 50 %ige Beteiligung des Landes in der RVB nicht einmal dazu ausreicht, denkbare von Veolia angestrengte Schiedsgerichtsverfahren zu blockieren. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die Erfahrungen mit dem klagefreudigen Konzern (Klage gegen Volksgesetz, Klage gegen den Bundeskartellamtsbeschluss, Klage gegen angeblich entgangene Gewinne) lassen vermuten, dass Veolia das Land Berlin mit vielen millionenschweren Schiedsgerichtsverfahren überziehen wird, um seine Interessen durchzusetzen. Diese Kosten müssen dann wieder die Berlinerinnen und Berliner tragen.“

Auch die versprochenen 60 Mio. EUR Entlastung für die Wasserkunden sind nicht etwa schon beschlossene Sache. Der Senat soll sich lediglich bei den Wasserbetrieben für diese finanzielle Entlastung der Wasserkunden einsetzen. Der Aufsichtsrat kann das immer noch ablehnen. Rebel: „Selbst wenn die Frischwasserpreise vorübergehend um 15 % gesenkt werden sollten, hätten die BerlinerInnen nichts gespart. Wegen der an Veolia gegebenen Gewinngarantie wird der Senat die Preissenkung aus seinem Gewinnanteil allein finanzieren müssen. Das bedeutet, dass die am Frischwasserpreis gesparten 12 EUR pro BerlinerIn dem Senat im Landeshaushalt fehlen werden. Da Geld immer nur einmal ausgegeben werden kann, wird der Senat das Geld an anderer Stelle von den BerlinerInnen wieder einfordern – sei es durch Kürzungen im Sozial- bzw. Bildungsbereich oder per Anhebung von Gebühren.“

Es zeigt sich erneut: Eine juristische Anfechtung der Wasserverträge ist nötig, um die Berliner Wasserbetriebe zu rekommunalisieren.

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Bürgerwillen klar missachtet! – PRESSEMITTEILUNG VOM 30.10.2012

(Berlin 30. Oktober 2012) Heute hat RWE den Vollzug des Anteilsverkaufs an den Berliner Wasserbetrieben bekannt gegeben. Käufer ist das Land Berlin.

Mit diesem Schritt hat die Regierungskoalition aus SPD und CDU deutlich gemacht, dass sie den Willen der Bürger ignoriert, die mit 98,2 Prozent für den Wasser-Volksentscheid gestimmt haben. Im Wasser-Volksgesetz wird die juristische Prüfung der verfassungswidrigen Privatisierungsverträge angeordnet – mit dem Ziel diese anzufechten und rückabzuwickeln. Rekommunalisierung durch Rückabwicklung, das war der Volkswille! Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Interessen der 98,2 Prozent der BerlinerInnen, die für den Wasser-Volksentscheid gestimmt haben, werden klar missachtet. Der RWE-Anteilskauf bedient die Interessen der Konzern-Lobbyisten.

RWE sah nach dem Volksentscheid und der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts seine Gewinne davon schwimmen. Mit dem Anteilsverkauf wird RWE nun der Abschied vom Wassergeschäft durch einen goldenen Handschlag in Höhe von über einer halben Milliarde Euro versüßt. Den ursprünglichen Kaufpreis hat der Konzern indessen bereits wieder eingefahren. Gleichzeitig regelt Senator Heilmann schon mit Veolia in Geheimverhandlungen, wie man dem Konzern trotz seiner Minderheitsbeteiligung die betriebliche Führung der Berliner Wasserbetriebe sichern kann. Preiserhöhungen durch den Konzern in Höhe von 35 Prozent? Aktuell überhöhte Trinkwasserpreise von 20–30 Prozent? Preissenkungsverfügung d es Bundeskartellamts? Anscheinend vollkommen nebensächlich. Der misslungene Privatisierungsvertrag und die verfassungswidrige Gewinngarantie werden durch den Kauf zementiert, eine mögliche Klage dagegen erschwert.

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RWE-Rückkauf: Keiner weiß, wohin die Reise geht – PRESSEMITTEILUNG VOM 25.10.2012

(Berlin, 25. Oktober 2012) Auf die misslungene Teilprivatisierung folgt nun die misslungene Rekommunalisierung: SPD-CDU-Koalition beschließt überteuerten Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Bürger sollen mit Hoffnungshäppchen abgespeist werden.

Das Abgeordnetenhaus hat am frühen Nachmittag mit den Stimmen der Regierungs-koalition den überteuerten Ankauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) beschlossen. Auch nach den Debatten in Hauptausschuss und Parlament ist unklar, was der Senat mit diesem Kauf bezweckt. Das misslungene und gestern im Hauptausschuss auch von Regierungsseite kritisierte Vertragswerk und seine verfassungswidrige Gewinngarantie bleiben in Kraft. Trotz seiner nun 75 %igen Beteiligung an den BWB kann der Senat immer noch keine betrieblichen Entscheidungen ohne den Miteigentümer Veolia durchsetzen, weil der Senat auf Führungsebene lediglich 50 % besitzt. Demzufolge gelten die Führungsregelungen des Konsortialvertrages nach wie vor. Auch Preissenkungen sind nicht möglich ohne das Einverständnis des Wasserkonzerns Veolia, der für die um 20-30 Prozent überteuerten Trinkwasserpreise (siehe Beschluss Bundeskartellamt) in Berlin verantwortlich ist.

Von den Beteuerungen der SPD, auch Veolia aus dem Betrieb herauskaufen zu wollen, ist nicht viel zu halten angesichts der Tatsache, dass Senator Heilmann (CDU) Geheimgespräche mit Veolia-Lobbyisten führt, in denen er dem Minderheitsgesellschafter die betriebliche Führung zusichert. Der Berliner Wassertisch kritisiert den Kaufpreis als teures Abschiedsgeschenk an RWE, die sich ohnehin aus dem Wassergeschäft zurückziehen. Der RWE-Anteilskauf entspricht in keiner Weise einer Rekommunalisierung, wie sie die 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger mit dem Volksentscheid erstreiten wollten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „In einer funktionierenden Demokratie wäre die Regierung nach einem Misstrauensvotum von 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger freiwillig zurückgetreten. Aber in unserer Lobbykratie können Parteien und Konzerne offensichtlich auch einen verlorenen Volksentscheid noch zum Geschäft machen.“

Ablenkungsmanöver
Besonders durchsichtig ist die Verknüpfung des RWE-Anteilkaufs mit der Ankündigung einer Wasser-preissenkung in der heutigen Abstimmung. Dieses Manöver soll davon ablenken, dass die Bürger gleichzeitig über den Tisch gezogen werden. Mit 15 % liegt der Preisnachlass zudem unter dem in der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts geforderten Wert. Gegen diesen Kartellamts-Beschluss halten die BWB aber ihre Klage aufrecht – und zwar mit Billigung des Wirtschaftssenators. Gleichzeitig blockiert die Regierungskoalition die Überprüfung des Vertragswerks im Wasser-Sonderausschuss. Der Senat könnte durch eine effektive Überprüfung der verfassungswidrigen Wasserverträge ihre Aufhebung erreichen, jedoch würde, wie der SPD-Abgeordnete Nikolaus Karsten erklärte, die SPD einen Anteilskauf wegen des angeblichen Kostenrisikos sogar einer erfolgreichen Klage vorziehen. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftssprecher des Berliner Wassertischs: „Die Aussagen der Koalitionsabgeordneten im Wasser-Sonderausschuss sind klar: SPD und CDU sind an einer Aufarbeitung ihrer skandalösen Verträge nicht interessiert und wollen mit dem Anteilskauf schnell neue Tatsachen schaffen. Wir versprechen uns davon gar nichts. Der neoliberale ,Zeitgeist‘ ist in der großen Koalition immer noch so frisch wie 1999.“

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Sonderausschuss Wasserverträge: SPD-CDU-Koalition sabotiert Prüfung des Demokratiegebots – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.10.2012

(Berlin, 19. Oktober 2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses stand das im Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerte Demokratieprinzip erneut auf der Tagesordnung. Bisherige Anhörungen hatten den Verdacht bestärkt, dass der mit der Teilprivatisierung 1999 abgeschlossene Konsortialvertrag dagegen verstößt. Ein vom Ausschuss bestelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) hatte dagegen keinen solchen Verstoß sehen können. Eine echte Debatte zu dieser Frage konnte heute jedoch nicht aufkommen, da die Regierungskoalition die Teilnahme eines WPD-Vertreters an der Sitzung mit ihrer Mehrheit verhinderte.

Auch in der 13. Sitzung des Sonderausschusses konnte nicht davon die Rede sein, dass das Berliner Abgeordnetenhaus den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes vom 4. März 2011 umsetzt. Wo ein intensiver Austausch von Argumenten hätte stattfinden können, war von SPD und CDU kein einziger inhaltlicher Beitrag zu vernehmen. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Da fasst man sich doch an den Kopf! Der Vertreter des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes steht bereit, aber er darf zu den Fragen zum eigenen Gutachten nicht Stellung nehmen, wird auf Betreiben von SPD und CDU nicht in den Sitzungssaal geholt. Das macht doch klar, dass dieses Gutachten auf äußerst wackeligen Füßen steht, wie der Wassertisch von Anfang an gesagt hat.“

Problematischer Rückkauf der RWE-Anteile
Nikolaus Karsten (SPD) ging aber noch weiter: In keinem Fall sei es sinnvoll, der Frage nach einer Verletzung des Demokratieprinzips weiter nachzugehen. Selbst wenn Verfassungs¬widrigkeit und Nichtigkeit der Verträge nachzuweisen seien; der jetzt geplante Rückkauf sei unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer Rückabwicklung immer vorzuziehen. Dazu nochmal Wolfgang Rebel: „Für den Abgeordneten Karsten und die Große Koalition spielen die Prinzipien unseres Grundgesetzes anscheinend keine Rolle mehr. Dass nach einem Rückkauf der RWE-Anteile die Verletzung des Demokratiegebots im Interesse Veolias fortgesetzt werden soll, ist dann auch kein Problem mehr.“

Senat hat in der Frage der Kartellamtsklage kein Mitbestimmungsrecht
Dass die demokratische Legitimationskette bei wichtigen Entscheidungen der Wasserbetriebe nicht gerade effektiv ausgestaltet ist, zeigte heute – wie eine Probe aufs Exempel – die folgende Äußerung von Staatssekretär Zimmer: Danach werde die Entscheidung über eine so wichtige Angelegenheit, wie die Fortsetzung der Klage gegen die Kartellamtsverfügung zur Senkung der Wasserpreise, allein vom Vorstand getroffen. Das ist in der Tat richtig: Die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der Wasserbetriebe haben dort kein Mitbestimmungsrecht.

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Unterschriftensammlung: Parlamentarier sollen gegen Wasserverträge klagen – PRESSEMITTEILUNG VOM 18.10.2012

(Berlin, 18. Oktober 2012) Fast 2000 Unterschriften – mit minimalem Personaleinsatz in kurzer Zeit gesammelt – wurden heute vom Berliner Wassertisch an den Parlamentspräsidenten Ralf Wieland übergeben. In dem Appell an die Berliner Abgeordneten wird gefordert, juristisch gegen die verfassungswidrigen Verträge vorzugehen und im Sonderausschuss „Wasserverträge“ endlich den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes zu erfüllen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus setzt den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes vom 4. März 2011 nur unzureichend um. Für die Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger, wie im Gesetz gefordert, wurden keine Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die Regierungsfraktionen zeigten durch fehlende Mitarbeit und das Niederstimmen zielführender Oppositionsanträge, dass sie kein Interesse an einer Aufklärung haben. Finanzsenator Nußbaum ließ sich trotz Aufforderung kein einziges Mal im Ausschuss blicken. Dabei gab es auch Anhörungen, etwa von Prof. Keßler oder von Prof. Musil, die deutlich machten, dass eine gerichtliche Klärung zur Verfassungswidrigkeit der Privatisierungsverträge der nächste Schritt hätte sein müssen. Aber für ein juristisches Gutachten, das Basis für eine Klage hätte sein können, gab es trotz Volksgesetz kein Geld. „Dass die Berliner aus den Wasserverträgen nach ihrer Veröffentlichung Altpapier machen wollten, war doch immer klar.“, sagt Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs. „Nur hätte niemand erwartet, dass sich SPD und CDU – als Verantwortliche der Teilprivatisierung von 1999 – jetzt wieder so schamlos über die Interessen der Wasserverbraucher hinwegsetzen würden.“

Der Rückkauf der RWE-Anteile – durchschaubare Doppelstrategie des Senats
Auch der Rückkauf der RWE-Anteile dient dazu, die eigentliche Aufgabe des Sonderausschusses Wasser, nämlich die Prüfung der Verträge mit dem Ziel ihrer Anfechtung zu umgehen. Wenn das Thema Rekommunalisierung die Schlagzeilen beherrscht – so das Kalkül – ist die Prüfung der Verträge für die Öffentlichkeit nicht mehr von Interesse. Dabei wird unterschlagen, dass die Verträge trotz des Rückkaufs der RWE-Anteile unverändert in Kraft bleiben und das Land wegen der 50% zu 50% Pattsituation mit Veolia in der beherrschenden RVB-GmbH wohl kaum einen größeren Einfluss bei den Wasserbetrieben gewinnen wird. Dass wichtige Teile des Rückkaufvertrags wie das Shareholders‘ Agreement weiter geheim bleiben, vervollständigt dieses Bild. Nach wie vor bedient der Senat weiter die Interessen der privaten Konzerne.

Die SPD-CDU Erklärung „Herbst der Entscheidungen“ vom 25. Sept. zeigt, wohin der Hase läuft
Um den Leuten Sand in die Augen zu streuen, wollen nun die Koalitionäre den Wasserverbrauchern ein bisschen Geld zurückgeben. Die Summe bleibt aber unter dem eh schon mageren Betrag der Kartellamts-verfügung. Diese wird aber nicht akzeptiert, sondern weiter juristisch mit allen Mitteln (und das sind inzwischen schon 2 Millionen Euro) bekämpft. Der Steuerzahler wird dafür zahlen müssen, die privaten Anteilseigner kommen – anders als bei der Kartellamtsverfügung – ungeschoren davon. Die Wasserpreise werden dauerhaft nicht sinken können, da der Rückkauf über 30 Jahre abgezahlt werden muss.

Untersuchungsausschuss
Angesichts dieses katastrophalen Ausmaßes an Verantwortungslosigkeit fordert der Berliner Wassertisch einen Untersuchungsausschuss, um die komplette Teilprivatisierung der BWB einschließlich der dubiosen Rückkaufsverhandlungen zu überprüfen. Die alten Verbindungen, mit denen sich die Konzern-Lobbyisten beim damaligen CDU-SPD-Senat einen Privatisierungs-Vertrag mit Gewinngarantie und eingeplantem Preismissbrauch verschafften, sind offensichtlich immer noch glänzend geschmiert.

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Verbraucherschutz-Senator Heilmann führt Geheimverhandlungen mit Preistreiber Veolia – PRESSEMITTEILUNG VOM 21.09.2012

(Berlin, 21.September 2012) Ein geheimes Moratorium wurde heute veröffentlicht, das auf Gespräche zwischen Justizsenator Heilmann und Lobbyisten von Veolia zurückgeht. Nach Angaben von Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof im Sonderausschuss Wasserverträge war ihre Behörde – die offiziell die Rückkaufs-Verhandlungen der BWB-Anteile mit den Wasserkonzernen führt – nicht informiert.

Während seine Parteifreunde im Wasserausschuss noch mit den Verträgen der misslungenen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von 1999 beschäftigt sind, befindet sich der Justizsenator schon wieder in Geheimverhandlungen mit Veolia-Lobbyisten, als hätte es das Wasser-Volksbegehren nie gegeben. Auch jetzt sieht das CDU-Papier unverständlich günstige Konditionen für den Konzern Veolia vor, der zusammen mit RWE für die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in Höhe von 20–30 Prozent (siehe Beschluss des Bundeskartellamtes) verantwortlich ist. Entgegen der Position des Landes, das eine 100%ige Rekommunalisierung der BWB anstrebt, sieht das Moratorium einen langfristigen Verbleib des Preistreibers Veolia bei den BWB vor. Nach Fraktionschef Florian Graf ist dies die offizielle Linie der CDU-„Experten“. Der SPD-Politiker Nikolaus Karsten sieht die Verhandlungsposition des Landes gegenüber den Wasserkonzernen durch die Veröffentlichung des Moratoriums geschwächt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir sind entsetzt über das Ausmaß der Lobbykratie in diesem Senat. Während Senator Nußbaum den RWE-Lobbyisten den Rückkauf zu einem absolut überteuerten Preis anbietet, führt Verbraucherschutz-Senator Heilmann, der für die Wasser-Tarife zuständig ist, schon Gespräche mit den Veolia-Lobbyisten, um dem Konzern den Preismissbrauch auch in Zukunft unauffällig zu sichern. Alles auf Kosten der Berliner.“

Keine Transparenz
Der Wasser-Sonderausschuss wurde für die öffentliche Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge von 1999 eingesetzt. Von Anbeginn an krankt er daran, dass SPD und CDU gar kein Interesse an einer Aufklärung und Transparenz haben. Sie nutzen den Ausschuss – so der Pirat Gerwald Claus-Brunner – nur als „Staffage“, hinter der sie die gescheiterte Politik von 1999 fortsetzen. Auch auf intensive Nachfragen der Opposition war die Regierungsseite nicht einmal bereit, die Kalkulation des überhöhten Kaufpreises des RWE-Anteils (siehe Offener Brief) offenzulegen. Die SPD-Abgeordneten regten sich bezeichnenderweise nicht über die Geheimverhandlungen der CDU mit Veolia auf, sondern nur darüber, dass die Berliner Zeitung es gewagt hatte, über die „Mauschelei“ zu berichten.
Veolia weiß nun, dass der verhandlungsführende Senator keinen Rückhalt für seine offizielle Verhandlungs-strategie hat. Der Schaden, der dadurch entsteht, ist anscheinend vollkommen egal. Oder führt Senator Nußbaum überhaupt nur Scheinverhandlungen, und ist es vielleicht das Heilmann-Moratorium, das den tatsächlichen Stand der entscheidenden Hinterzimmer-Gespräche wiedergibt?

Untersuchungsausschuss
Angesichts dieses katastrophalen Ausmaßes an Verantwortungslosigkeit fordert der Berliner Wassertisch einen Untersuchungsausschuss, um die komplette Teilprivatisierung der BWB einschließlich der dubiosen Rückkaufsverhandlungen zu überprüfen. Die alten Verbindungen, mit denen sich die Konzern-Lobbyisten beim damaligen CDU-SPD-Senat einen Privatisierungs-Vertrag mit Gewinngarantie und eingeplantem Preismissbrauch verschafften, sind offensichtlich immer noch glänzend geschmiert.

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Bayram: Nußbaum ist eine Gefahr für das Gemeinwohl! – PRESSEMITTEILUNG VOM 14.09.2012

(Berlin, 14. September 2012) Gestern beriet das Abgeordnetenhaus über einen Antrag der Grünen zum geplanten Kauf des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben. Der Öffentlichkeit werden bei dem Millionen-Geschäft von Finanzsenator Nußbaum erneut entscheidende Dokumente vorenthalten.

Die Grünen hatten die Debatte mit dem Antrag erzwungen, den Kaufvertrag mit zwei Vorbehaltsklauseln zu versehen. Diese sehen vor, das Vertragswerk unter den Vorbehalt der Unwirksamkeit bzw. Nachverhandlung zu stellen für den Fall, dass „der Konsortialvertrag vom 14.6.1999 nebst seinen Änderungen ganz oder teilweise nichtig ist oder aufgrund der Entscheidung eines Gerichtes mit geltendem Recht für unvereinbar erklärt“ wird. Dieser Vorbehalt gilt auch, wenn durch „die rechtskräftige Verfügung des Bundeskartellamtes die Preise für Wasserversorgung oder Entwässerung“ verringert wird. Setzt sich das Kartellamt durch [vgl. Kommentar von Rainer Heinrich], ließe sich der Preismissbrauch auch von Konzernen wie den Anteilseignern RWE und Veolia nicht mehr effizient betreiben – wodurch sich der Unternehmenswert der BWB erheblich verringern würde. Der Antrag nimmt Minimalforderungen des Berliner Wassertischs auf, die für verantwortungsvolle Haushaltspolitiker eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müssten. CDU und SPD unterstützten den Antrag jedoch nicht. Der SPD-Abgeordnete Stroedter befürchtete, dass der Vertrag sonst platzen könnte. Dazu der Pressesprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel: „Die Debatte zeigt: SPD und CDU bilden eine Koalition des institutionalisierten Lobbyismus an der Spitze unserer Stadt. Mit Dreistigkeit und Tücke versuchen sie zu verhindern, dass die Konzerne RWE und Veolia Konsequenzen aus dem jahrelangen Preismissbrauch und den verfassungswidrigen Verträgen zu befürchten haben.“

Erneut geheime Vertragsbestandteile
Bezeichnend für das Vorgehen des Senats ist, dass er auch beim Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben der Öffentlichkeit entscheidende Dokumente vorenthält. Auf deren Existenz hatten die Vertrauenspersonen des Wasser-Volksentscheids bereits in einem Offenen Brief hingewiesen. Eines dieser Dokumente war im gestrigen Abgeordnetenhaus-Plenum Gegenstand der Diskussion: Im sogenannten Shareholders´ Agreement wird geregelt, wieviel Einfluss das Land durch den Rückkauf tatsächlich erwirbt. Gerwald Claus-Brunner (Piraten) erklärte hierzu, dass Veolia trotz des dann rund 75 %igen Landesanteils durch ihr Einspruchsrecht auch künftig das Sagen haben wird. Grund sind die weiterhin geltenden Skandalverträge von 1999. Bestätigt wurde dies von Canan Bayram (Bündnis 90/Grüne), die von „Wohlverhaltensregelungen“ gegenüber dem Konzern Veolia sprach, der bekanntlich für die saftigen Preiserhöhungen der letzten Jahre (der Berliner Wassertisch errechnete eine Erhöhung von 35 % für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus) und die um 20-30 Prozent missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise [vgl. Beschluss Bundeskartellamt] verantwortlich ist. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids: „Der intransparente und überteuerte Rückkauf der RWE-Anteile zeigt erneut, dass der Umgang mit dem städtischen Gemeineigentum unter eine wirksame öffentliche Kontrolle gebracht werden muss, um die Bürger vor den Begehrlichkeiten der Konzerne zu schützen. Das Wasser-Volksentscheidsgesetz mit seinem Transparenz- und Prüfgebot konnte hier nur ein erster Schritt sein.“

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Sonderausschuss „Wasserverträge“:? Publikum fordert Untersuchungsausschuss – PRESSEMITTEILUNG vom 07.09.2012

(Berlin, 7. September 2012) In der heutigen 11. Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge sahen sich die Vertreter des Senats außerstande, auch nur eine einzige der zum Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben gestellten Fragen zu beantworten. Als die Sitzung schon nach 40 Minuten wieder beendet war, ertönten aus dem Publikum heraus Rufe nach einem Untersuchungsausschuss.

Die Fraktionen von SPD und CDU hatten für den Sonderausschuss am letzten Montag eine Besprechung zum Rückkauf der RWE-Anteile beantragt, zu der die Oppositionsfraktionen und die SPD eine Anzahl von Fragen an den Senat formuliert hatten. Da der Rückkaufvertrag dem RWE-Konzern einseitig Vorteile gewährt, wie die Vertrauenspersonen des Wasser-Volksentscheids erst kürzlich in einem Offenen Brief feststellten, wäre die Durchführung dieser Besprechung für die Prüfung des Rückkaufvertrags sehr wichtig gewesen. Die Vertreter des Finanzsenators verwiesen jedoch darauf, dass mit der Beantwortung der Fragen erst am nächsten Freitag (14. Sept.) oder noch später zu rechnen sei. Gleichzeitig wollten sie auf Nachfrage der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche nicht ausschließen, dass das Parlament den Rückkaufvertrag möglicherweise auch schon vorher verabschieden werde. Der Pirat Gerwald Claus-Brunner stellte fest, dass die Regierungsfraktionen und der Senat mit ihrem Vorgehen im Begriff sind, die im Volksentscheidsgesetz festgeschriebene öffentliche Prüfung und öffentliche Aussprache zu umgehen. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die zur Schau getragene angebliche Unfähigkeit des Senats, heute zumindest einige der Fragen zu beantworten, ist eine Schmierenkomödie. Offensichtlich plant die Koalition, den Rückkaufvertrag noch schnell zu verabschieden, bevor im Wasser-Ausschuss die einzige öffentliche Aussprache über den Rückkaufvertrag stattfindet.“

Verzugszinsen zugunsten von RWE
Ein Skandal ist es auch, dass der Senat mit RWE vereinbart hat, dass bei einer Verabschiedung nach dem 30. September hohe Verzugszinsen an den Wasserkonzern zu zahlen sind. Auf diese Weise soll offensichtlich Druck für eine rasche Zustimmung auf das Parlament ausgeübt werden. Der Wassertisch fordert von RWE und Senat, auf diese Klausel zu verzichten, da sie darauf ausgelegt ist, die demokratischen Prozesse unzulässig zu beeinflussen.

Falsche Verträge?
Gerwald Claus-Brunner (Piraten) gab heute zu Protokoll, dass die als offizielle im Abgeordnetenhaus hinterlegte Version des Rückkaufvertrags von dem im Internet veröffentlichten Dokument abweicht. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids: „Der überteuerte Rückkaufvertrag ist eine hundertprozentige Fortsetzung der Politik von 1999. Der Senat trickst und täuscht erneut die Bevölkerung, dass sich die Balken biegen. Die Vorgänge müssen endlich ans Licht gebracht werden. Der Berliner Wassertisch fordert einen Untersuchungsausschuss, der die komplette Teilprivatisierung einschließlich des Rückkaufvertrags untersucht.“

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Offener Brief an Senator Nußbaum – Vertrauenspersonen protestieren gegen Umdeutung des Wasser-Volksentscheids – PRESSEMITTEILUNG VOM 28.08.2012

(Berlin, 28. August 2012) Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Unser Wasser“ haben sich heute mit einem Offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum gewandt. Sie kritisieren darin scharf den vom Senator ausgehandelten Rückkaufvertrag zum Erwerb der RWE-Beteiligung an den Wasserbetrieben. Der Vertrag sei Ausdruck einer Politik, die nur die Interessen der Konzerne im Auge habe. Den Interessen des Volksgesetzgebers sei der Finanzsenator nicht entgegengekommen, auch wenn er in der Öffentlichkeit versuche, diesen Eindruck zu erwecken.

Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Unser Wasser“ kritisieren in einem Offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum den Rückkaufvertrag in vielerlei Hinsicht. So werde beispielsweise, da die Verfügung des Kartellamtes zur Senkung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise noch nicht rechtskräftig sei, ein viel zu hoher Rückkaufpreis gezahlt. Der Unternehmenswert des RWE-Anteils werde später bei zwangsweise abgesenkten Wasserpreisen deutlich sinken. Jetzt schon übereilt zurückzukaufen, lasse den Verdacht der Untreue aufkommen – die Vorgehensweise zeige deutliche Parallelen zum Mappus-Fall. Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids, bekräftigt die Grundaussage des Offenen Briefs: „Die Berlinerinnen und Berliner haben sich nicht mit der überwältigenden Mehrheit von 98,2 Prozent der abgegebenen Stimmen für das Volksgesetz ausgesprochen, damit die Regierungskoalition insgeheim weiter die Partikularinteressen der Konzerne RWE und Veolia gegen die Interessen der Allgemeinheit vertritt. Die Behauptung von Senator Nußbaum, dass er im Sinne des Volksentscheids handele, ist ein Wählerbetrug. Dagegen wehren wir uns mit diesem Schreiben.“

Das nur vordergründig positive Engagement Nußbaums deckt sich mit dem fehlenden Aufklärungswillen von SPD und CDU im Sonderausschuss „Wasserverträge“, der aufgrund des Volksgesetzes zur Überprüfung der Wasserverträge von 1999 eingerichtet wurde. Die Vertrauenspersonen sehen eine Verbindung zwischen der Verschleppung der Vertragsprüfung und dem übereilten Rückkauf: Die schleppende Aufarbeitung der Wasserverträge im Sonderausschuss zeige, dass man mit dem Rückkauf Fakten schaffen wolle, die eine rückwirkende Untersuchung der Verträge als überflüssig erscheinen lassen solle. Kritisiert wird von den Vertrauenspersonen außerdem, dass – wie bei der Teilprivatisierung der BWB – wichtige Dokumente geheim gehalten werden. Eines dieser Dokumente, das sogenannte »Shareholders‘ Agreement«, betrifft die Machtverhältnisse zwischen dem Wasserkonzern Veolia und dem Land Berlin nach dem Vollzug des Rückkaufvertrages. In dem Offenen Brief heißt es dazu: „Wir fordern Informationen darüber, welche Konsequenzen die Beibehaltung des »Shareholders‘ Agreement« nach einem Eintritt des Landes in die RVB für die betriebliche Führung der Wasserbetriebe hat, da diese zwischen den beiden Konzernen zum Zweck der Machtverteilung getroffene Vereinbarung nach dem Rückkauf weiterbestehen und geheim bleiben soll. Es geht um nicht weniger als die demokratische Führung durch die öffentliche Hand, die bisher nicht gewährleistet ist.“

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Rückkaufvertrag: Nichts ändert sich! – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.08.2012

(Berlin, 24. August 2012) Die misslungenen Privatisierungsverträge werden nach einem Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben unverändert weiter gültig bleiben. Das mussten die Senatsparteien im Sonderausschuss Wasserverträge heute öffentlich zugeben. Außerdem werden auch im neuen Rückkaufvertrag entscheidende Vertragsbestandteile mit dem Verweis auf die wirtschaftlichen Interessen des Preisabzocker-Konzerns Veolia geheimgehalten.

Nachfragen der Opposition im Sonderausschuss „Wasserverträge“ haben ergeben: Mit einem Rückkauf ändert das Land Berlin nichts an den misslungenen Teilprivatisierungsverträgen. Es tritt lediglich als Rechtsnachfolger in eine bestehende Vertragskonstruktion ein. Aufschluss über die operativen Möglichkeiten des Senats könnte eine „Shareholders‘ Agreement“ genannte Vereinbarung geben, in die der Senat mit dem Kauf anstelle von RWE eintritt. Diese wird jedoch von den Anteilseignern zurückgehalten. Damit sind erneut wichtige Dokumente nicht zugänglich, ohne die eine abschließende Beurteilung der Verträge unmöglich ist. Dies geschieht mit dem Hinweis auf mögliche wirtschaftliche Nachteile von Veolia – eines Konzerns, der die Berliner seit Jahren mit missbräuchlich überhöhten Preisen abzockt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Trotz des Wasser-Volksentscheids – bei dem sich 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger für die Offenlegung der Privatisierungsverträge von 1999 und für die Offenlegung ,zukünftiger Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden‘ ausgesprochen haben – hat immer noch kein Umdenken im Senat stattgefunden. Die Koalition verschläft, dass intransparente Kungeleien der Marke Wowereit & Co in Zeiten von Volksgesetz und BWBER-Ausschüssen nicht mehr zeitgemäß sind.“

Davon abgesehen, dass das Land ohne betriebliche Führung weder die Preise senken noch sonstigen Raubbau an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) verhindern kann – wie dem Verkauf von Grundstücken wie z. B. den Spandauer Rieselfeldern –, wurde deutlich, dass hierzu auch keine Absicht besteht. Die Koalition beabsichtigt nicht einmal, dem Umfang der Trinkwasser-Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts nachzukommen. Auch der aus der Verfügung des Bundeskartellamts sich ergebende geringere Unter-nehmenswert der BWB wird vom Senat ignoriert. Gipfel der Heuchelei ist die Äußerung des SPD-Abgeordneten Karsten, der ausgerechnet im Sonderausschuss zur Überprüfung der Wasserverträge „lieber nicht in der Vergangenheit rumwühlen“ (!) möchte. Die Frage, ob eine mittlerweile auch in Koalitionskreisen immer häufiger diskutierte Rückabwicklung der Verträge oder ein Rückkauf zu einer Rekommunalisierung führen soll, möchte er allein nach „wirtschaftlichen Erwägungen“ beurteilt sehen. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids und Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „SPD und CDU haben bei der Teilprivatisierung von 1999 das Recht gebeugt. Ergebnis des bei dieser Transaktion versammelten ,wirtschaftlichen Sachverstands‘ von SPD, CDU und Konzernen ist, dass die Wasserkonzerne innerhalb eines Jahrzehnts durch erheblichen Preismissbrauch einen Milliardenbetrag von den Bürgern abgezockt haben.“ Der Berliner Wassertisch fordert eine Politik, die das Recht beachtet und ihren wirtschaftlichen Sachverstand zugunsten der Bürger einsetzt. Dazu noch einmal Rainer Heinrich: „Es darf keine Widersprüche zwischen Recht und ,wirtschaftlichem Sachverstand‘ geben. Die Argumentation der Koalition im Wasserausschuss ist eine Unverschämtheit. Wir bestehen auf einer gerichtlichen Überprüfung und Rückabwicklung der Verträge.“

Die heutige Anhörung des Juristen Andreas Musil bestätigt die bisherige Rechtsmeinung des Wassertischs, dass gegen die Verträge geklagt werden muss. Obwohl der erfolgreiche Ausgang einer Klage der Abgeordneten gegen die Verfassungsrecht-„Umgehungskonstruktion“ nicht zu garantieren sei, wies der Professor für öffentliches Recht der Universität Potsdam darauf hin, dass die juristische Sachlage dringend „gerichtlich markiert“ werden müsse, da keine aktuelle Rechtsprechung vorliege. Ein Risiko für Kläger aus dem Abgeordnetenhaus bestehe hierbei nicht.

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Wasserbetriebe: Rückkauf ohne Plenumsdebatte der Abgeordneten? – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.08.2012

(Berlin, 23.08.2012) Die Abgeordneten des Plenums sollen mit einer Tischvorlage abgespeist werden. Eine Debatte über den Rückkaufvertrag ist nur im Haushaltsausschuss geplant. Bleiben so die Rechte aller Abgeordneten hinreichend gewahrt?

Wie jetzt bekannt wurde, soll der Rückkauf der RWE-Anteile der Berliner Wasserbetriebe bereits am 30. August ohne Debatte vom Plenum des Abgeordnetenhauses abgesegnet werden. Die Verabschiedung noch im August sei notwendig, um Steuergelder zu sparen.
Der Berliner Wassertisch weist diese Begründung als vorgeschoben zurück. Im Vertrag ist zwar festgelegt, dass das Land Berlin zusätzlich zum Kaufpreis von 618 Mio. Euro vom 01.01.2012 an bis zum Vollzugstag fiktive Zinsen an RWE bezahlen muss, dafür spart das Land im Gegenzug aber bis dahin auch die Finanzierungskosten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Hier werden die Abgeordneten genötigt, einem hochkomplexen Rückkaufvertrag ohne gründliche Überprüfung übereilt zuzustimmen. Es ist nicht zu fassen: Ein überteuerter Rückkaufpreis soll unter dem Vorwand der Kostenersparnis unter Vermeidung einer öffentlichen Debatte vom Parlament durchgewunken werden.“
Der Rückkaufvertrag wurde am 18. Juli 2012 – also mitten in den Parlamentsferien – im Internet veröffentlicht. Der Kaufpreis 618 Mio. EUR wird vom Wassertisch, der sich ja von Anfang an für eine kostengünstige Rekommunalisierung der Wasserbetriebe eingesetzt hat, angesichts der Preissenkungsverfügung des Kartellamtes als viel zu hoch kritisiert. Der Vertragstext verweist außerdem auf mehrere Dokumente wie das „Shareholders‘ Agreement“, die weiter geheim sind. Auch die Behauptung des Senats, wonach die Öffentliche Hand nach einem Teilrückkauf mehr Einflussmöglichkeiten in den Wasserbetrieben habe, darf bezweifelt werden. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Nach dem Einstieg des Landes Berlin in die RVB-GmbH ergibt sich eine Patt-Situation, da das Land Berlin und Veolia dann jeweils 50 % besitzen. Daraus werden sich zwangsläufig Verhandlungen ergeben müssen, um die Macht- und Beherrschungsverhältnisse über die Berlinwasser-Holding neu zu justieren.“
Der Wassertisch fordert daher: Die noch nicht veröffentlichten Teile des Rückkaufvertrages müssen offengelegt werden! Die Parlamentarier müssen genügend Zeit haben, sich mit dem Vertrag gründlich auseinanderzusetzen! Es darf nicht ein erneutes „Durchwinken“ wie bei der Teilprivatisierung 1999 geben! Der Sonderausschuss „Wasserverträge“ darf nicht zulassen, dass die nach dem Volksgesetz erforderliche Prüfung der „alten“, aber weiter bestehenden Konsortialverträge als „Schnee von gestern“ unterlassen wird!
Der Sonderausschuss tagt wieder öffentlich am Freitag, den 24. August um 12:00 Uhr im Saal 311 des Abgeordnetenhauses. Der Einfluss des Rückkaufvertrages auf die Agenda des Sonderausschusses steht auf der Tagesordnung. Personalausweis nicht vergessen.

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Markus C. Kerber: Wasserverträge waren „finanzieller Selbstmord“ – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.08.2012

(Berlin, 03.08.2012) Der Berliner Wassertisch befragte den Berliner Rechtsprofessor Dr. Markus C. Kerber zur Auflösung seines Mandats im Kartellamtsverfahren, zu Möglichkeiten der Rückabwicklung, der Rekommunalisierung und zum geplanten Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Kerber war vom ehemaligen Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) beauftragt worden, das Bundeskartellamt in die Überprüfung der überhöhten Wasserpreise einzuschalten. Trotz des erfolgreichen Verfahrens, das den jahrelangen Preismissbrauch durch die von Veolia und RWE geführten Wasserbetriebe aufdeckte, wurde er vom jetzigen SPD-CDU-Senat kaltgestellt.

In dem Interview äußert sich Prof. Kerber, der die Teilprivatisierung von Anbeginn begleitet hat, klar und deutlich zur Qualität der Wasserverträge von 1999. Zu ihrem Abschluss durch den damaligen CDU-SPD-Senat sagt der Professor für Öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik: „Wer das unterschrieben hat, wollte das Land zum finanziellen Selbstmord treiben.“

„Parallelen zum Mappus-Fall liegen auf der Hand“
Besonders heikel: In der Steuerungskommission für die Wasserprivatisierung saß 1999 als haushaltspolitischer Sprecher der SPD der jetzige Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit. Sein gegenwärtiges Kabinett verantwortet nun außerdem den überteuerten Rückkauf des RWE-Anteils an den Wasserbetrieben, über den bald im Abgeordnetenhaus abgestimmt werden wird. Auch der Rückkaufvertrag ist vom Geist von 1999 beseelt. Die von der IHK Berlin zum Senat gewechselte Wirtschaftssenatorin von Obernitz vertrete nicht die Interessen ihrer Wähler, sondern versuche sich vorrangig „mit den Privatgesellschaftern ins Benehmen zu setzen.“ Für den TU-Professor liegt wegen dem „überpreisigen Erwerb“ der Anteile ein Fall von Untreue vor: Die „Parallelen zum Mappus-Fall liegen auf der Hand.“

RWE-Rückkaufvertrag: Klagemöglichkeit wegen Untreue?
Der Wirtschaftsjurist, der nicht die Position des Wassertischs, sondern eher eine liberalisierungs- und privatisierungsfreundliche Linie vertritt, lehnt es zwar ab, „die vom Berliner Wassertisch erwogenen und vorgeschlagenen juristischen Verfahren“ zur Rekommunalisierung durch eine Rückabwicklungsklage zu beurteilen, er weist jedoch darauf hin, dass die damaligen Wasserverträge des CDU-SPD-Senats – wie auch der jetzige Rückkaufvertrag des SPD-CDU-Senats – eine weitere Klagemöglichkeit wegen Untreue (§ 266 StGB u. Art. 91 VvB) eröffnen. Für eine Klage spricht die miserable Qualität der Wasserverträge; es scheint, dass es „keine professionellen Berater gegeben hat.“

Wassertisch unterstützt Piraten-Antrag für Wasser-Untersuchungsausschuss
Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Berliner rund 20% zuviel für ihr Trinkwasser zahlen müssen. Die Vertragskonstruktion ermöglicht einen von vornherein einkalkulierten Preismissbrauch zugunsten der Wasserkonzerne Veolia und RWE. Für Rainer Heinrich, stellv. Sprecher des Wassertischs, bestätigen die Feststellungen Prof. Kerbers die Notwendigkeit einer umfassenden Untersuchung. Mittel und Mandat des Sonderausschusses Wasserverträge reichen dafür keineswegs aus. Heinrich fordert daher „Die ganze Teilprivatisierung der Wasserbetriebe muss auf den Tisch. Von den dubiosen Umständen bei der Vergabe, dem einkalkulierten Preismissbrauch bis zum überteuerten Rückkauf der Anteile, nachdem das Bundeskartellamt das Geschäft der Konzerne Veolia und RWE vermasselt hat. Wir unterstützen nachdrücklich die Bemühungen der Piratenpartei um einen Untersuchungsausschuss und hoffen darauf, dass sich dem auch CDU und SPD anschließen werden – um jeden Verdacht der Untreue auszuräumen.“

Wortlaut des Interviews unter: http://localhost/wassertisch/?p=1799

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Senat verschleudert Millionen bei Rückkauf der Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.07.2012

(Berlin, 17. Juli 2012) Nach Presseberichten wird der Berliner Senat heute den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben für rund 650 Millionen Euro beschließen.

Die ersten Gerüchte, dass der Wasserkonzern RWE Aqua seine Unternehmensanteile verkaufen möchte, wurden schon kurz nach dem erfolgreichen Wasservolksentscheid bekannt, mit dem die Berliner Bevölkerung mit einer Mehrheit von 98,2% der abgegebenen Stimmen die Offenlegung der damaligen Geheimverträge der Wasserprivatisierung gesetzlich beschlossen hatte. Nun ist es soweit. Der Senat beschließt heute, die Anteile für rund 650 Millionen Euro zurückzukaufen. Obwohl der Rückkaufpreis damit unter dem Einstiegspreis liegt, ist es kein gutes Geschäft. Inzwischen hat das Bundeskartellamt aufgedeckt, dass das Unternehmen unter der betrieblichen Führung der privaten Konzerne Veolia und RWE seine hohen Gewinne nur durch einen deftigen Preismissbrauch „erwirtschaften“ konnte. Das Bundeskartellamt hat daraufhin eine Preissenkungsverfügung erlassen. Trotz verschiedener Klagen der BWB gegen diese Verfügung ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sie wirksam wird [vgl. dazu Kommentar v. Rainer Heinrich]. Es ist auch kein Geheimnis, dass die angestrebten Unternehmenserträge danach in den Keller gehen werden. Ohne die Aussicht auf die Erträge aus den missbräuchlich überhöhten Preisen sind die Unternehmensanteile jedoch erheblich weniger wert als dies gegenwärtig der Fall ist – wie schon von verschiedener Seite angemerkt worden ist. Gerade vor dem Hintergrund der Veruntreuungsvorwürfe gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus, im Fall des Rückkaufs der EnBW, fordert Rainer Heinrich, stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs eine Überprüfung des Kaufpreises: „ Die Höhe des Rückkaufpreises ist nach unserem Wissensstand ein Skandal. Wir fordern eine Offenlegung der Unternehmenswertberechnung. Der Kaufpreis muss berücksichtigen, dass die Ertragsaussichten der Wasserbetriebe durch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts wegen des jahrelangen Preismissbrauchs extrem sinken werden.“

Zudem steht der Übereifer des Landes bei dem Abschluss des Rückkaufes in krassem Gegensatz zur Verschleppungstaktik der Senatsparteien im Sonderausschuss „Wasserverträge“. Dieser wurde aufgrund des Volksgesetzes eingerichtet und hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der ehemaligen Geheimverträge öffentlich und unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger zu überprüfen. Bislang haben weder SPD und CDU gezeigt, dass sie an einer effektiven Aufklärung interessiert sind. Der Privatisierungsverträge sind jedoch nicht nur nach Erkenntnissen des Wassertisches höchstwahrscheinlich verfassungswidrig und müssen daher rückabgewickelt werden. Eine Rückabwicklung würde zu einer wesentlich günstigeren Rekommunalisierung führen, da dann die reichlichen Gewinne der Privaten gegen den Kaufpreis von 1999 aufgerechnet würden. Nach Ansicht des Berliner Wassertischs dürfte ein möglicher Rückkauf erst nach Abschluss der Arbeit des Ausschusses und der Ausschöpfung der schon aufgezeigten Klagemöglichkeiten gegen die Wasserverträge erfolgen. Der Berliner Wassertisch fordert daher das Parlament auf, keinem Rückkaufvertrag zuzustimmen, der nicht für den Fall der Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Wasserverträge von 1999 eine Vorbehaltsklausel vorsieht.

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