Berliner Wassertisch hat nachgerechnet: Wasser-„Gangster“ RWE und VEOLIA erhöhten Preise teilweise um 80 Prozent und mehr! – PRESSEMITTEILUNG VOM 26.07.2013

Das Bundeskartellamt hat bereits festgestellt, dass die Berliner Bürger mittlerweile missbräuchlich überhöhte Preise in Höhe von 20–30 Prozent zahlen. Das war nicht immer so. Geschickt getarnt durch verschiedene Tarifänderungen waren die Preise erst seit der Teilprivatisierung durch RWE und VEOLIA so in die Höhe geschossen. Damit jede Bürgerin und jeder Bürger die persönliche Preiserhöhungs-Rate berechnen kann, stellt die Bürgerinitiative auf ihrer Webseite www.berliner-wassertisch.info einen Preiserhöhungs-Rechner als Berechnungswerkzeug zur Verfügung.

(Berlin, 26. Juli 2013) In einer Musterrechnung hatte der Berliner Wassertisch für ein normales Berliner Mietshaus eine Privatisierungsmaut von 35 Prozent festgestellt. Bei einzelnen Haushalten sind die Wasserpreise jedoch um 80 Prozent in die Höhe geschossen. Der Grund für diese unterschiedlichen Zahlen liegt darin, dass die Wasserkonzerne nicht nur das Wasser überteuert, sondern auch die Preisgestaltung zum Tarif-Dickicht umgebaut haben. Der Berliner Wassertisch hat daher ein Berechnungs-Werkzeug entwickelt, mit dem jeder Bürger mit einem Mausklick nachvollziehen kann, was ihn die Wasserprivatisierung gekostet hat. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist nicht überraschend, dass die Konzerne zu vertuschen versuchen, in welchem Maße sie sich bei den Bürgern bedienen. Das ist nicht anders zu erwarten. Es ist jedoch ein Skandal, in welchem Maße SPD und CDU ihnen als Konzernlobbyisten erlauben, die Preise zu missbrauchen.“

Vor der Privatisierung gab es nur transparente Mengenpreise für den Kubikmeter Wasser. Doch dann wurde es unübersichtlich. Im Juli 2007 führten die Wasserbetriebe sogenannte Grundpreise ein, die nun zusätzlich zum Mengenpreis bezahlt werden müssen. Die Grundpreise wurden 2009 verdoppelt und 2010 noch einmal um 50 Prozent erhöht. Dadurch sind die Kosten besonders bei kleinen Wasser-Abnahmemengen stark gestiegen. Vor der Einführung der Grundpreise war es zudem relativ unwichtig, welche Zählergröße eingebaut war. Jetzt hängt aber ein wachsender Anteil des Wassergeldes von der Zählergröße ab. Größere Zähler bedeuten für die Wasserbetriebe höhere Einnahmen. Kein Wunder, dass sie z. B. mit abschreckenden Fragebögen Schwierigkeiten machen, wenn Hausbesitzer unnötig große Wasserzähler durch kleinere ersetzen lassen wollen.

Dazu Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher des Wassertischs: „Es ist sehr zu hoffen, dass das Berliner Verfassungsgericht im Rahmen der Organklage der Piratenfraktion die Verfassungswidrigkeit der Wasserverträge feststellt. Das Vertragswerk muss rückabgewickelt werden, damit der Weg für eine kostengünstige, transparente und bürgernahe Rekommunalisierung frei wird. Ein Rückkauf, der dem Wasserkonzern Veolia noch einmal eine dreistellige Millionensumme hinterherwirft, muss verhindert werden.“

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Politischer Bankrott: Senat versucht Energie-Volksentscheid ins Aus zu manövrieren – PRESSEMITTEILUNG VOM 16.07.2013

(Berlin, 16. Juli 2013) Heute hat der SPD/CDU-Senat den Termin für den Energie-Volksentscheid von der Bundestagswahl getrennt. Die Abstimmung findet nun sechs Wochen später am
3. November statt. Mehrkosten: 1,4 Mio. Euro.

Trotz deutlicher Proteste hat der SPD/CDU-Senat auf Vorschlag von Innensenator Henkel (CDU) entschieden: Berlinerinnen und Berliner müssen nach der Bundestagswahl ein zweites Mal zur Wahlurne gehen, wenn sie ihre demokratischen Bürgerrechte wahrnehmen wollen. Der Grund dafür ist offensichtlich: Der Senat hofft, dass der Volksentscheid am 25%-Quorum scheitert. Nach dem Abstimmungsgesetz müssen mindestens 25% der Berliner Wahlberechtigten zur Wahl gehen und mit Ja stimmen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wenn die Maschinerie der Meinungsmache stottert und die reale Gefahr besteht, dass die Bürger für die Interessen der Gemeinschaft anstatt für die Interessen großer Konzerne stimmen, dann sind die Sonntagsreden von SPD und CDU über Bürgerdemokratie keinen Pfifferling mehr wert. So etwas nennt man Arroganz der Macht.“

Stattdessen gibt der Senat viel Geld für die Behinderung der Bürgerdemokratie aus. Wenn es um die Durchsetzung eigener Macht geht, spielen Finanzen plötzlich keine Rolle mehr. 1,4 Mio. sind zwar „Peanuts“, verglichen mit den 1,4 Milliarden(!), die der Senat an die Wasserkonzerne RWE und Veolia gezahlt hat bzw. noch zahlen will, statt den Ausgang der Piraten-Verfassungsklage abzuwarten. Das politische Handlungsmuster aber ist dasselbe: Der Bürgerwille wird zugunsten von Konzernen systematisch missachtet. Sind es beim Wasser die Interessen von Veolia und RWE, die geschützt werden, so ist es bei der Energie der Atom- und Braunkohlekonzern Vattenfall.

Der für den Volksentscheid-Termin zuständige Senator Henkel bewies durch seine Entscheidung für einen Extra-Termin seinen grenzenlosen Opportunismus. Als 2009 über den Abstimmungs­termin für die Bürgerinitiative pro Reli debattiert wurde, setzte er sich – entsprechend der Linie der CDU – für die Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Europawahl ein. Die SPD, die damals getrennte Termine wollte, attackierte er mit folgenden Worten: „Sie wollen eine möglichst niedrige Wahlbeteiligung, weil Sie die Meinung des Volkes fürchten.“ Die SPD ist aber keinen Deut besser: Der Beschluss des Landesvorstands, den Volksentscheid mit der Bundestagswahl zusammenzulegen, wurde heute von den SPD-Senatsmitgliedern schlicht ignoriert.

Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasservolksbegehrens: „Demokratische Prinzipien dürfen nicht zur Manövriermasse des Parteienstreits verkommen. Wenn solche Repräsentanten Krokodilstränen über den Politikverdruss in der Bevölkerung verlieren, sagen wir: Durch ihren Opportunismus führen sie genau diesen Politikverdruss erst herbei und fügen damit unserer Demokratie schweren Schaden zu.“

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Organklage im Nacken: Senat und Veolia drücken beim Rückkauf aufs Tempo – PRESSEMITTEILUNG VOM 5.07.2013

(Berlin, 5. Juli 2013) Wie gestern durch eine Veröffentlichung von Senatsunterlagen durch die taz bekannt wurde, soll der Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land möglichst noch in diesem Jahr unter Dach und Fach gebracht werden.

Nach dem Senatsbeschluss zur „Rekommunalisierung der Berlinwasser Holding“ vom 25. Juni 2013 ist jetzt klar: Veolia will nur einem Rückkauf zustimmen, der sich am Rückkauf der RWE-Anteile vom Herbst 2012 orientiert. Obwohl im Gesetz für den Haushalt 2012/13 die erforderliche Bürgschaft fehlt, soll die Transaktion möglichst noch in diesem Jahr vollzogen werden. Es stünden bei Veolia im nächsten Jahr nicht mehr die bisherigen Verhandlungsführer zur Verfügung, mit denen bislang konstruktive Gespräche möglich gewesen seien, heißt es in der geleakten Senatsunterlage.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Ein Wechsel der Veolia-Verhandlungsdelegation ist beileibe nicht der Grund für das gewollte hohe Verhandlungstempo – der liegt ganz woanders: Senat und Veolia wollen mit dem schnellen Rückkauf Fakten schaffen, anstatt Gefahr zu laufen, bei einem Erfolg der Organklage mit nichtigen, weil verfassungswidrigen Verträgen konfrontiert zu sein, die rückabgewickelt werden müssten.“

Das Angebot, sich nun vollständig aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen, machte Veolia kurz nach Bekanntwerden der Organklage der Piratenfraktion. Diese richtet sich gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch die berüchtigte Gewinngarantie in den Wasserverträgen und ist nun beim Verfassungsgericht Berlin anhängig.

Eine juristische Prüfung der Verträge birgt für den Wasserkonzern das Risiko, dass die Privatisierungsverträge von Anfang an für nichtig erklärt werden könnten. Dann würde eine Rückabwicklung notwendig, bei der unrechtmäßig erhaltene Gewinne mit der Rückkaufsumme zu verrechnen wären. Für den SPD/CDU-Senat bestünde die Gefahr, dass die mit der Teilprivatisierung verknüpften Machenschaften der beiden Parteien die öffentliche Diskussion bestimmen könnten. Kein Wunder, dass der Senat bei Gericht mit formalen Tricks auf Zeit spielt. Die vom Verfassungsgericht geforderte Stellungnahme zur Organklage hat er vorsichtshalber schon hinter den Termin für die Bundestagswahl legen lassen.

Dazu Rainer Heinrich: „Das geleakte Papier zeigt deutlich, dass der Senat vermeiden will, dass die verfassungswidrigen Grundlagen der Teilprivatisierung und sein Fehlverhalten gerichtlich aufge­deckt werden. Diese Verdunklungsstrategie will er sich von der Bevölkerung bezahlen lassen. Das ist ein Skandal.“

Der Berliner Wassertisch fordert deshalb: Die gerichtliche Überprüfung der von vielen Juristen als verfassungswidrig eingeschätzten Gewinngarantie muss bis zum Ende durchgeführt werden. Ein Moratorium der Rückkaufverhandlungen bis zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist daher dringend geboten.

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Wasserverträge: Will Senat mit schnellem Rückkauf Verfassungsgerichtsurteil zuvorkommen? – PRESSEMITTEILUNG VOM 27.06.2013

(Berlin, 27. Juni 2013) Im Rahmen seiner Haushaltsberatungen hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen, in endgültige Rückkaufverhandlungen mit Veolia einzutreten. Ziel ist der vollständige Rückkauf der Anteile des Wasserkonzerns durch das Land.

Trotz angespannter Haushaltslage hat der Senat entschieden, die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe(BWB) von 1999 rückgängig zu machen und den verbliebenen Anteilseigner Veolia auszuzahlen. Das Angebot, sich vollständig aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen, machte Veolia kurz nach Bekanntwerden der Organklage der Piratenfraktion. Diese richtet sich gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch die berüchtigte Gewinngarantie in den Wasserverträgen und ist seit Ende April 2013 beim Verfassungsgericht Berlin anhängig. Nach den Erfahrungen mit dem Rückkauf der RWE-Anteile im letzten Jahr dürfte sich die Rückkaufsumme auf ca. 800 Mio. EUR belaufen. (siehe auch Berliner Zeitung vom 26. Juni)

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Statt abzuwarten, bis der Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der Wasserverträge feststellt, um damit eine für die Bürgerinnen und Bürger kostengünstige Rückabwicklung der Verträge zu ermöglichen, soll Veolia jetzt schnell mit goldenem Handschlag verabschiedet werden.“

So sehr der Berliner Wassertisch es auch begrüßt, wenn die BWB rekommunalisiert werden, so scharf wendet er sich gleichzeitig dagegen, dass alle damit verbundenen Kosten den Bürgern aufgebürdet werden sollen. Der Senat scheint mit den eingeleiteten Rückkaufverhandlungen im Einvernehmen mit Veolia rasch Tatsachen schaffen zu wollen, während er gleichzeitig mit der Beantragung von Fristverlängerungen beim Organstreitverfahren versucht, dieses in die Länge zu ziehen. Bis Ende September hat der Senat nun Zeit, dem Gericht eine erste Stellungnahme zu übermitteln.

Wie schon beim Rückkauf der RWE-Anteile bedient der Senat auch jetzt wieder die Interessen eines internationalen Konzerns statt zuerst die von den Bürgern im Volksentscheidsgesetz geforderte rechtliche Klärung der Verträge voranzubringen.

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EU-Bürger*innen stoppen Wasserprivatisierung durch die Hintertür – PRESSEMITTEILUNG VOM 22.06.2013

(Berlin, 22. Juni 2013) EU-Kommissar Barnier nimmt den Sektor Wasserversorgung aus seinem Richtlinienvorschlag heraus und reagiert damit auf die 1,6 Mio. Unterschriften der EU-Bürgerinitiative right2water.

In der geplanten EU-Richtlinie, mit der die europaweite Ausschreibungspflicht von Dienstleistungskonzessionen vorangetrieben werden soll, wird der Bereich Wasser aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen. Dies wurde gestern aus Luxemburg mitgeteilt. Es wird davon ausgegangen, dass dies auch in der endgültigen Entscheidung des EU-Parlaments so beschlossen werden wird. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Dies ist ein ermutigendes Zeichen dafür, dass breiter Bürgerprotest Wirkung entfalten kann. Selbst die EU-Kommission muss jetzt akzeptieren, dass es zumindest bei der Wasserversorgung ein Recht auf demokratische Selbstbestimmung gibt. Die Forderung vieler Menschen, auch die anderen Bereiche der Daseinsvorsorge aus der Richtlinie herauszunehmen, bleibt aber bestehen!“

EU-Kommissar Barnier hatte immer versichert, dass sein Vorstoß nicht zur Privatisierung der Wasserversorgung führen müsse und deswegen darauf beharrt, den Bereich Wasser in der Richtlinie zu belassen. Der Protest der ersten EU-weiten Bürgerinitiative hat ihn nun zum Einlenken gezwungen. Seine Auffassung dürfte sich damit aber nicht geändert haben: „Die Kommission wird natürlich die weitere Entwicklung im Wassersektor aufmerksam verfolgen,“ heißt es in seiner Erklärung. Skepsis und Wachsamkeit von Seiten der Bürger*innen sind also weiter nötig, am besten gezeigt durch weitere Unterschriften unter die Europäische Bürgerinitiative. Das Ziel sind 2 Mio. bis zum 9. September 2013. Der Berliner Wassertisch wird die Sammlung „Wasser ist ein Menschenrecht“ deshalb wie bisher weiter unterstützen.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Pressemitteilung Bundestag: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt Verbot von Fracking an

Pressemitteilung Bundestag
27.05.2013

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt Verbot von Fracking an

Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf – 27.05.2013

Berlin: (hib/HLE) Die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas mit Hilfe giftiger Chemikalien soll grundsätzlich verboten werden. Dieses Ziel verfolgt ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Gesetzentwurf (17/13553), mit dem das Bundesberggesetz ergänzt werden soll.
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