618 Millionen für RWE. Berliner Wassertisch fordert die Abgeordneten auf, diesem Kauf nicht zuzustimmen! – PRESSEMITTEILUNG 2 vom 10.05.2012

(Berlin, 10 Mai 2012) Senat und RWE sollen sich geeinigt haben. Die Anteile von RWE werden vom Land Berlin zurückgekauft. Jetzt muss das Abgeordnetenhaus diesem Kauf zustimmen.

Wie soeben aus den Medien zu erfahren war, haben sich Senat und RWE über den Rückkauf der Anteile geeinigt. Der Sprecher des Berliner Wassertischs, Wolfgang Rebel, sagt dazu:
Der Berliner Senat setzt sich mit diesem Rückkauf über die Interessen seiner Bürgerinnen und Bürger hinweg. Der Berliner Wassertisch will keinen Rückkauf, bevor nicht die Geheimverträge juristisch überprüft wurden. Wenn diese Verträge endlich angefochten würden, bekämen wir Berliner vermutlich noch Geld von RWE zurück! Wir fordern die Abgeordneten auf, diesem Kauf nicht zuzustimmen!

Hörtip: Beitrag von Lorenz Maroldt, Chefredakteur des Tagesspiegels, der zum gleichen Ergebnis wie der Wassertisch kommt: Dass die Verträge überprüft werden müssen, bevor die Anteile zurückgekauft werden. Nachzuhören unter: http://bit.ly/9lpou6

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Wassertisch fordert zielführende Arbeit im Sonderausschuss – SAWTblog.de sorgt für kritische Begleitung – PRESSEMITTEILUNG vom 10.05.2012

(Berlin, 10. Mai 2012) Die Verhandlungen über den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben befinden sich in der Endphase. In der Tagesordnung des Sonderausschusses findet sich darüber nichts. Jetzt haben die Berliner die Möglichkeit, das Geschehen über einen neu angelegten Blog (www.SAWTblog.de) im Internet mitzuverfolgen und zu kommentieren.

Anlässlich der nächsten Sitzung des Sonderausschusses am 11. Mai fordert der Wassertisch den Stopp der Verhandlungen mit RWE und eine endlich zielführende Ausschussarbeit. Dazu der Sprecher des Wassertisches, Wolfgang Rebel: „Wir können es nicht hinnehmen, wenn der Senat jetzt 618 Mio. Euro ausgeben will, um die Rekommunalisierungs-diskussion in der Stadt abzuwürgen und gleichzeitig dem Sonderausschuss die Finanzmittel für unabhängige Sachverständige verweigert. Zwei Dinge werden von der SPD/CDU-Koalition energisch betrieben, um die Aufdeckung von Details der Teilprivatisierung von 1999 zu verhindern: Die Rückkaufsverhandlungen mit RWE werden vorangetrieben und die Arbeit des Sonderausschusses wird gleichzeitig gegen die Wand gefahren. Dass dabei 618 Mio. Euro unnötigerweise, weil im Klagefall wahrscheinlich vermeidbar, ausgegeben werden sollen, interessiert dann niemanden mehr.“

Der Berliner Wassertisch fordert daher:

  • Die aufgezeigten Klagemöglichkeiten gegen die skandalösen Wasserverträge müssen endlich genutzt werden. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat einen juristischen Leitfaden vorgestellt, mit dem Senat oder Abgeordnete gegen die Verträge juristisch vorgehen können. Der oberste unabhängige Verbraucherschützer Berlins, Professor Jürgen Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin, hat eine solche Klage in der letzten Wasserausschusssitzung empfohlen.
  • Wir fordern eine Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses dergestalt, dass der veränderten Rechtslage durch die erstmalige Existenz eines Volksgesetzes Rechnung getragen wird. Die Geschäftsordnung muss der direkten Demokratie angepasst werden: Bei parlamentarischen Vorgängen, die im Zusammenhang mit einem Volksgesetz stehen, müssen neben den Parlamentariern auch die Bürger Einflussmöglichkeiten auf solche Vorgänge haben, z. B. müssen Fragen aus dem Publikum gestellt werden dürfen.
  • Wir fordern einen Abbau der Drohkulisse gegenüber den Besuchern des Sonderausschusses, die zur letzten Sitzung am 04.05.2012 mit verschärften Taschenkontrollen und Verteilung der Hausordnung in Szene gesetzt wurde.

www.sawtblog.de
Unter dieser Web-Adresse richtet der Wassertisch derzeit eine Informationsplattform zum Mitmachen ein.

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Schweigegeld für RWE? -PRESSEMITTEILUNG VOM 07.05.2012

(Berlin, 7. Mai 2012) Der Senat wartet die gesetzliche Überprüfung der Privatisierungsverträge nicht ab. Nach einem Bericht der BILD-Zeitung hat der Senat für 618 Millionen die Anteile von RWE an den Berliner Wasserbetrieben übernommen.

Während die SPD und CDU die per Volksgesetz erzwungene Überprüfung der Geheimverträge im Sonderausschuss Wasserverträge permanent verschleppen und blockieren (http://localhost/wassertisch/?p=1206), liefen die geheimen Verkaufsverhandlungen mit dem privaten Wasserkonzern RWE offensichtlich auf Hochtouren. Der Kaufpreis zeigt zwar, dass die Berliner Wasserbetriebe unter der Geschäftsführung der privaten Konzerne an Wert verloren haben, vor einem Verkauf wäre aber nach Ansicht des Berliner Wassertischs die öffentliche Überprüfung der Privatisierungsverträge nötig gewesen, mit denen der Senat die öffentliche Daseinsvorsorge zum Renditeobjekt für die einseitig auf ihren Profit bedachten Wasserkonzerne gemacht hat. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist offensichtlich, dass der SPD/CDU-Senat die Anteile schnell kaufen möchte, bevor sich im Sonderausschuss „Wasserverträge“ die Rechtswidrigkeit der Verträge erweist. Dies ist ein letztes Geschenk, das der Senat an die privaten Konzerne macht – natürlich mal wieder auf Kosten der Bürger.
Es war ein CDU/SPD-Senat, der im Jahr 1999 die Berliner Wasserbetriebe per Geheimvertrag teilprivatisierte. Schon bald wurden rechtliche Bedenken an dem Geschäft laut. Auch das Geschäftsgebaren der privaten Konzerne RWE und Veolia, das bei einem durchschnittlichen Mietshaus zu Preiserhöhungen von 35 Prozent und zum Verkauf vieler Grundstücke geführt hatte, rüttelte viele Berliner wach. Erst nach einem Volksentscheid, bei dem 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger eine 100%ige Offenlegung der Geheimverträge forderten, legte der Senat einen Großteil (http://localhost/wassertisch/?p=1002) des Vertragswerks offen. Die Bemühungen des Wassertischs und der Berliner Bürger führten zu vorläufigen Erfolgen:

  1. Auf öffentlichen Druck hin veranlasste der ehemalige Wirtschaftssenator Wolf eine Prüfung der Trinkwasserpreise durch das Bundeskartellamt. Vorläufiges Ergebnis: Die Preise müssen mindestens um 21 Prozent gesenkt werden.
  2. Nach der Offenlegung der Verträge reichten die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International eine Beschwerde bei der EU wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbs- und Vergaberecht ein. Hat die Beschwerde Erfolg, sind die Verträge (teil-)nichtig und Berlin kann mit Millionenrückzahlungen rechnen. Vorläufiges Ergebnis: Das Verfahren ist in seiner zweiten Phase. Die EU führt Vorermittlungen durch.
  3. Der Wirtschaftsexperte des Wassertischs, Rainer Heinrich, wies im Sonderausschuss darauf hin, dass verschiedene verfassungsrechtliche Bestimmungen (http://localhost/wassertisch/?p=948) nicht eingehalten wurden. Stimmt das Verfassungsgericht zu, müssen die Verträge rückabgewickelt werden. Ergebnis: Der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses wurde vom Sonderausschuss mit der Prüfung beauftragt. SPD und CDU haben mit ihrer Stimmenmehrheit erfolgreich verhindert, dass die Prüfung durch unabhängige Sachverständige erfolgt – wie das Volksgesetz dies vorschreibt.
  4. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat einen juristischen Leitfaden vorgestellt, mit dem Abgeordnete gegen die Gewinngarantie, mit der der Senat RWE und Veolia seit zehn Jahren auf Kosten der Berliner Bürger subventioniert, vorgehen können. Der oberste unabhängige Verbraucherschützer Berlins, Prof. Kessler von der Verbraucherzentrale Berlin, hat diese Klage in der letzten Wasserausschusssitzung empfohlen. Ergebnis: noch offen.

Es ist offensichtlich, dass das Geschäftsmodell der Wasserkonzerne nach der Offenlegung der verfassungs-widrigen Geheimverträge vor dem Scheitern steht. Dazu Rainer Heinrich, der seit mehreren Jahren für die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe kämpft: „Es ist offensichtlich, dass RWE schnell verkauft, bevor die Verträge tatsächlich rückabgewickelt werden könnten. Der Berliner Wassertisch fordert, dass das Abgeordne-tenhaus dem Verkauf nicht zustimmt, bevor die Verträge von unabhängiger Seite überprüft worden sind. Veolia darf keine Möglichkeit bekommen, die RWE Anteile zu übernehmen.

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Sonderausschuss „Wasserverträge“: Vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin hält Organklage für das Naheliegendste. CDU und SPD mauern weiter. – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.05.2012

(Berlin, 4. Mai 2012) Der renommierte Juraprofessor und Vorsitzende der Verbraucherzentrale Prof. Dr. Jürgen Keßler hat die Abgeordneten auf der heutigen Sitzung des Wasserausschusses indirekt zur Organklage aufgefordert. Die Wasser-Privatisierungsverträge sind aller Wahrscheinlichkeit nach rechtswidrig.

Auf die Frage der Grünen-Abgeordneten Canan Bayram im Sonderausschuss Wasserverträge, wie die verfassungswidrige „Gewinnausfallgarantie“ der ehemaligen Geheimverträge angegriffen werden könne, antwortete der Verbraucherschützer: „Am naheliegendsten ist eine Organklage.“ Einen Leitfaden zu einem solchen Organstreitverfahren der Abgeordneten gegen den Senat hat eine unabhängige Juristengruppe aus dem Umkreis des Wassertisches bereits vorformuliert. Interesse für eine Organklage wurde allerdings bislang nur aus der Piratenfraktion bekundet. Die Koalitionspartner SPD und CDU, die 1999 die Berliner Wasserbetriebe an RWE und Veolia verkauft hatten, äußerten sich dazu nicht. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Das Organstreitverfahren ist eine reale Möglichkeit, die obskuren Zustände bei den Wasserbetrieben zu beenden. Wir erwarten nach dieser profunden Rede von Professor Keßler, dass auch die anderen Fraktionen tätig werden.

Die Privatisierungsverträge verstoßen laut Keßler jedoch nicht nur gegen die Verfassung, sondern vermutlich auch mehrfach gegen europäisches Wirtschaftsrecht. Die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International haben 2011 eine Beschwerde in Brüssel eingereicht, die derzeit von den EU-Behörden bearbeitet wird. Bei einer Teilnichtigkeitserklärung der Verträge nach Europarecht müssten die Konzerne Millionen unrechtmäßig erhaltener verdeckter Subventionen an den Berliner Haushalt zurückzahlen. Für die Berliner Bürger ist von besonderem Interesse, ob der Senat wenigstens in seiner Stellungnahme auf die EU-Beschwerde im Interesse der Bürger argumentiert hat. Leider wurde der Antrag der Oppositionsparteien auf Veröffentlichung dieser Stellungnahme und des zugehörigen juristischen Gutachtens von SPD und CDU vertagt.

SPD und CDU mauern weiter
Die Regierungsparteien verschleppen die Überprüfung der Wasserverträge weiter. Für die die letzte Sitzung am 30. März hatten sie den Vorstandsvorsitzenden der Berlinwasser Holding AG, den RWE-Mann Frank Bruckmann, eingeladen. Dieser machte aus seinem Auftritt eine PR-Show für die Wasserkonzerne. Zur Überprüfung der Wasserverträge konnte er dagegen – nach eigener Auskunft – nichts beitragen. Zur heutigen Sitzung luden die Koalitionsparteien Beamte der Senatsverwaltung für Justiz ein, um über Einwirkungsmöglichkeiten des Senats auf die BWB zu referieren. Doch auch hier konnten die Beamten nichts zum Thema beitragen, da – nach eigener Auskunft – Einwirkungsmöglichkeiten der Senatsverwaltung für Justiz praktisch nicht vorhanden seien.

Die Einladung von Personen, die offensichtlich nichts zum Ausschusszweck beitragen können, ist eine faktische Missachtung der Wähler, die mit 98% Mehrheit für die Offenlegung und Überprüfung der Wasserverträge gestimmt haben. Völlig deplaziert wirkte vor diesem Hintergrund die Rüge des Ausschussvorsitzenden Jupe (CDU), das Publikum möge es unterlassen, die ordnungsgemäße Arbeit des Ausschusses durch Beifalls- und Unmutsbekundungen zu behindern. Diesen Vorwurf wies die Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche überzeugend zurück. Dazu Wolfgang Rebel: „Zuletzt war in der Presse mehrfach von einer Verrohung der Umgangsformen im Parlament die Rede. Aber damit waren vor allem Abgeordnete gemeint – der Wassertisch ist hier unbeteiligt. Statt von der Verschleppungstaktik in der Ausschussarbeit abzulenken, sollten die Regierungsparteien endlich zu einer sachlichen, effektiven Arbeitsweise finden. Dazu würde beispielsweise beitragen, wenn sie endlich die Mittel für die gesetzlich vorgeschriebenen Sachverständigen freigeben würden. Dass juristischer Sachverstand dringend benötigt wird, haben die genauen Ausführungen von Prof. Keßler heute sehr deutlich gemacht.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Was macht der Sonderausschuss „Wasserverträge“? – PRESSEMITTEILUNG vom 03.05.2012

(Berlin, 3. Mai 2012) Am Freitag, dem 4. Mai, tagt der Sonderausschuss „Wasserverträge“ erneut nach längerer Pause. Prof. Dr. Jürgen Keßler, Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin und Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) soll angehört werden. Senat hält Stellungnahme zu wettbewerbsrechtlichen Anfragen der EU weiter unter Verschluss.

Mit Spannung erwartet der Wassertisch die Anhörung von Prof. Dr. Jürgen Keßler im Wasserausschuss. Die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International hatten im Juni 2011 eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet. Beteiligt war der Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) aus dem Wassertisch-Umfeld. Gegenstand waren Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Beihilferecht in den Wasser-Privatisierungsverträgen. Nun hat der Senat eine Stellungnahme dazu an die Bundesregierung geschickt, die in diesem Verfahren der Ansprechpartner für Brüssel ist. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir sind gespannt, wie die Senatsvertreter den Vorwurf entkräften wollen, dass die Gewinngarantie für die privaten Konzerne RWE und Veolia als asymmetrische Gewinnverteilung ein Verstoß gegen europäisches Beihilferecht ist. Es kann nicht sein, dass der Senat seine Stellungnahme dazu weiter unter Verschluss hält.

Außerdem soll die Hausspitze der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu den Einwirkungsrechten des Landes Berlin auf die Berliner Wasserbetriebe befragt werden. Zu dieser Thematik hatte der Wirtschafts-Experte des Berliner Wassertischs, Rainer Heinrich, bereits in der Ausschuss-Sitzung vom 2. März darauf hingewiesen, dass die unternehmerische Führung der BWB in den Händen der Privaten liegt und die Senatsvertreter aufgrund der Unterbrechung der demokratischen Legitimationskette praktisch keinen Einfluss auf die laufenden Geschäfte der Wasserbetriebe haben. Dazu Rebel: „Nun wird von den Regierungsfraktionen absichtlich eine weitere Senatsverwaltung in den Ausschuss geholt, um diese Aussagen möglichst zu relativieren!

Zur Berichterstattung über Abgeordnete, die „sich immer häufiger im Ton“ vergreifen
Ausgehend von einem Bericht der BILD-Zeitung vom 9. April mit dem Titel „ABGEORDNETE VERGREIFEN SICH IMMER HÄUFIGER IM TON“ haben verschiedene Zeitungen über die Verrohung parlamentarischer Sitten – auch im Wasserausschuss – berichtet. Nicht pöbelnde Abgeordnete sind jedoch dort das Problem, sondern das ist die Verschleppungstaktik der Regierungsfraktionen. Deren Vertreter kommen unvorbereitet in die Sitzungen und bremsen jede kritische Prüfung der Verträge durch Passivität oder dadurch, dass sie an Nebenpunkten unsinnige Debatten entfachen. Kritische Fragen kommen fast ausschließlich von der Opposition. Eine strukturierte Vorgehensweise durch die Regierungsfraktionen ist nirgendwo zu erkennen.

Noch immer verweigern die SPD- und CDU-Politiker die Bewilligung finanzieller Mittel zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Privatisierungsverträge durch unabhängige Sachverständige. Eine sachliche und qualifizierte Prüfung der Privatisierungsverträge ist ohne juristischen Sachverstand jedoch nicht möglich. Kein Wunder, dass den Abgeordneten der Koalition die Sitzungen des Sonderausschusses peinlich sind. Wassertisch-Aktivisten äußerten am Rande der letzten Sitzung die Befürchtung, dass die Koalitionspolitiker am liebsten auch das Publikum ausschließen würden, um das Volksgesetz ungestört abwickeln zu können.

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Geschäftsmodell gescheitert. Wassertisch begrüßt erneute Abmahnung des Bundeskartellamts! – PRESSEMITTEILUNG vom 03.04.2012

(Berlin, 3. April) Das Bundeskartellamt hat gestern bekannt gegeben, dass die abgabenbereinigten Wasserpreise in Berlin im Jahr 2012 durchschnittlich um 21% gegenüber dem Jahr 2010 abgesenkt werden müssen. Diese Abmahnung übersteigt somit die erste vom 5. Dezember 2011 noch einmal um 2%, weil weniger Investitionskosten zugunsten der BWB anerkannt wurden und Nachermittlungen ergaben, dass die Preise der Vergleichsunternehmen 2011 tatsächlich weniger gestiegen sind als dies ursprünglich prognostiziert wurde.

Weiter monierte das Kartellamt, dass die Berliner Wasserbetriebe in ihrer Erwiderung auf die erste Abmahnung falsche Angaben gemacht hatten. So haben beispielsweise die Vergleichsunternehmen in Hamburg und München ihre Preise nicht – wie von den BWB angegeben – erhöht, sondern sogar teilweise gesenkt.

Der Sprecher des Berliner Wassertischs, Wolfgang Rebel, hofft, dass die erneute Abmahnung bald eine unmittelbar vollziehbare Preissenkungsverfügung zur Folge haben wird. In diesem Fall wird sich das Wassergeschäft für die privaten Konzerne nicht mehr lohnen. Sie haben ihre Gewinne schließlich nicht durch besseres Wirtschaften, sondern nur durch dreiste Preiserhöhungen erreicht. Die kommunal geführten Betriebe in den Vergleichsstädten zeigen hingegen, dass sich eine nachhaltige Wasserwirtschaft und günstige Preise nicht widersprechen müssen. Dazu Rebel: „Es ist ein Skandal, dass die BWB mit falschen Zahlen operieren, um Bundeskartellamt und Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Wir freuen uns deshalb, dass die Wasserbetriebe beim Bundeskartellamt damit ebenso auf Granit beißen wie bei der Berliner Bevölkerung, die sich vor dem Volksentscheid auch nicht von den Desinformationskampagnen der BWB, der Konzerne und des Senats hat beeindrucken lassen.“

Nachdrücklich weist der Berliner Wassertisch darauf hin, dass der hohe Wasserpreis nur eine der Privatisierungsfolgen ist. Das gleiche Maß an Verantwortungslosigkeit wie gegenüber den Geld-börsen der Bürger lassen die Konzerne und der Senat auch gegenüber der ihnen anvertrauten Berliner Wasserver-/entsorgung walten. RWE und Veolia sind Aktiengesellschaften. Für sie zählen allein die Gewinne. So wurden von den Privaten die Investitionen erheblich auf Kosten der Substanz reduziert, drei von zwölf Wasserwerken stillgelegt, zahlreiche Grundstücke verkauft, eine unökologische Preisgestaltung durchgesetzt und schließlich ca. 2500 von 7000 Beschäftigtenstellen abgebaut. Wenn die Preise nun gedeckelt werden, ist in diesen Bereichen nichts Gutes zu erwarten. RWE und Veolia müssen dann auf andere Weise zu den Dividenden für ihre Aktionäre kommen. Dazu Rebel: „Der Bescheid des Bundeskartellamts wird ein System zur Implosion bringen, das von Anfang an nur darauf angelegt war, den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Privatisierungen staatlicher Kernaufgaben lohnen sich nur, wenn auf Kosten der Substanz, der Qualität und der Beschäftigten gespart wird.“

Der Berliner Wassertisch fordert daher Senat und Abgeordnetenhaus auf, endlich die überfällige Rückabwicklung der Verträge einzuleiten. Rainer Heinrich vom Berliner Wassertisch hat unlängst im Sonderausschuss Wasserverträge die fehlende demokratische Legitimation der Unternehmensführung der BWB in den ehemaligen Geheimverträgen aufgedeckt. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat bereits zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Abgeordneten mit einem Organstreitverfahren gegen die Verträge klagen können. Die Abgeordneten müssen nun endlich ihre Kontrollfunktion wahrnehmen!

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Weitere Informationen zum Organstreitverfahren: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/

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Chaos im Sonderausschuss „Wasserverträge“ – PRESSEMITTEILUNG vom 31.03.2012

(Berlin, 31. März 2012) Befürchtungen des Berliner Wassertischs treten ein: Fünfte Sonderausschuss-Sitzung gerät zur Werbeveranstaltung der privaten Wasserkonzerne. Strukturierte Prüfung der Wasserverträge bleibt erneut aus.

Auch in der fünften Sitzung hat der Wasser-Sonderausschuss immer noch nicht zu einer systematischen Überprüfung des Vertragswerks gefunden. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der „Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden … unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ war nicht ansatz-weise zu erkennen. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Umsetzung des Volksgesetzes zeigt sich weiterhin als unstrukturiert bis chaotisch. Wir fordern eine komplette Rückabwicklung der verfassungswidrigen Verträge. Dazu ist eine gründliche und versierte Prüfung des verfassungswidrigen Vertragswerks notwendig. Diese findet aber nicht statt.“

Auf Antrag der Senatsparteien CDU und SPD war die Anhörung des Vertreters des privaten Wasserkonzerns RWE im Vorstand der Berliner Wasserbetriebe, Frank Bruckmann, angesetzt. Die PowerPoint-Präsentation des Vorstandsvorsitzenden der Berlinwasser Holding wäre für eine Werbeveranstaltung der privaten Wasserkonzerne geeignet gewesen – im Sonderausschuss war sie Anlass zu einer grundsätzlichen Diskussion über die Vorgehensweise. Von strittigen Punkten wie der verfassungswidrigen Gewinngarantie, Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht, Preis-Mahnung des Bundeskartellamts, unveröffentlichten Nebenabreden und demokratisch nicht legitimierter Unternehmensführung war bei Bruckmann erwartungsgemäß keine Rede – bei der Nachfrage nach der Höhe der Gewinne seines Unternehmens musste der Finanzvorstand hingegen zunächst passen. Die Oppositionsparteien verlangten daraufhin die schriftliche Beantwortung ihrer Anfragen. Zum eigentlichen Zweck des Sonderausschusses – der Überprüfung der Wasserverträge – konnte Bruckmann nach eigener Aussage nichts beitragen. Ebenso unergiebig waren Fragen an die Staatssekretärin des Finanzsenators, Margaretha Sudhof. Als wäre dies nicht die fünfte, sondern die erste Sitzung, gestand sie bei Nachfragen zu den preistreibenden Verordnungs-Zinssätzen ein, dass sie unvorbereitet sei und sich ihre Zahlen erst am Abend zuvor aus dem Internet besorgt habe. Die vom Volksgesetz verlangten unabhängigen Sachverständigen werden indes wei-terhin von den Senatsparteien verweigert. Der Wassertisch befürchtet, dass eine Diskussion um marginale Preissenkungen – aufgrund der Gewinngarantie womöglich einseitig auf Kosten des Landes – die juristische Prüfung des Vertragswerks weiter verschleppen soll. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Die Diskussion um die Wasserpreise ist ein Ablenkungsmanöver von SPD und CDU, die die Verträge mit Veolia lediglich neu aushandeln möchten. Damit wird aber das Grundproblem nicht berührt: Die profitorientierte Abzocke beim Wassermonopol muss durch eine nachhaltige, nur kostendeckende Bewirtschaftung unter demokratischer Kontrolle ersetzt werden. Das ist aber nicht anders als durch die Rückabwicklung der Verträge möglich.“

Der zweite Tagungspunkt, der eine Anhörung zur „Verfassungskonformität der Holdingkonstruktion“ vorsah, fiel indes angeblich aus Termingründen aus. Rainer Heinrich hatte in seinem Vortrag am 2. März im Sonderausschuss ausführlich dargelegt, dass die unternehmerische Führung der BWB aufgrund der verfassungswidrigen Privatisierungsverträge derzeit ohne demokratische Legitimation arbeitet. Eine Verfolgung dieses Aspekts hätte die Prüfung evtl. voranbringen können und wäre sicherlich auf großes Interesse der Zuhörer gestoßen.

Trotz der Verschleppung des Volksgesetzes feiert der Berliner Wassertisch am 31. März das einjährige Jubiläum seiner Inkraftsetzung mit einer Benefizveranstaltung im Theater der Berliner Compagnie. Der Erlös soll der Finanzierung unabhängigen Sachverstands für die Prüfung der Verträge zugute kommen.

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Promi-Show im Sonderausschuss oder: BSDS – Berlin sucht den Superprivatisierer – PRESSEMITTEILUNG vom 29.03.2012

(Berlin, 29. März 2012) Veolia-Simon, Sarrazin, Nußbaum und Wolf kommen in den nächsten Sonderausschuss „Wasserverträge“. Aber wo bleiben die unabhängigen Juristen zur Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge?

Beim letzten Sonderausschuss Wasserverträge war kein einziger Pressevertreter zugegen. Das dürfte an diesem Tag anders sein, denn es naht „Prominenz“. Zu den „wirtschaftlichen Auswirkungen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) auf den Haushalt des Landes Berlin, die Berliner Wasser-betriebe und die Bürgerinnen und Bürger“ sollen die Berliner Wasserbetriebe angehört werden: vermutlich in der Person von Jörg Simon. Der Vorstandsvorsitzende der Berliner Wasserbetriebe (BWB) vertritt dort die Interessen des Konzerns Veolia. (Auf die verfassungswidrige Besetzung der Vorstandsausschüsse ging Rainer Heinrich im 3. Sonderausschuss ein.) Was ist von dieser Anhörung anderes zu erwarten als Lobeshymnen auf eine vermeintlich gelungene Privatisierung? Dazu stellt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs, fest: „Es ist uns völlig unklar, wie eine Anhörung von Jörg Simon vom Wasserkonzern Veolia zu den „wirtschaftlichen Auswirkungen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe auf die Bürgerinnen und Bürger“ zu der „eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ beitragen soll, die vom Volksgesetz im §4 gefordert wird. Der Aufklärungsausschuss wird als PR-Maßnahme der Wasserkonzerne missbraucht – das kommt einer Verhöhnung der 98,2 Prozent der BürgerInnen nahe, die bei dem Volksentscheid für das Volksgesetz gestimmt haben.“

Außerdem sollen – so hört man – neben dem heutigen Finanzsenator Ulrich Nußbaum der ehemalige Finanzsenator Thilo Sarrazin und der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf befragt werden. Vermutlich zu dem zweiten Punkt auf der Tagesordnung: „Entwicklung und Verfassungskonformität der Holdingkonstruktion (Teilprivatisierungsgesetz und Teilprivatisierungsverträge) zur BWB-Teilprivatisierung 1998/1999“. Da es sich hier um Protagonisten der Anti-Rekommunalisierung handelt, ist zu befürchten, dass auch in dieser Sonderausschusssitzung die anstehende Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge von SPD und CDU weiter verschleppt wird. Was nicht verwundert: War es doch 1999 ebenfalls eine Koalition aus CDU und SPD, die die Teilprivatisierung in Gang setzte und durchführte. Andererseits wird eine unabhängige juristische Expertise zur Überprüfung der Verletzung des Demokratiegebots bei der Teilprivatisierung der BWB nach wie vor von CDU und SPD verweigert, während zeitgleich zigtausend Berliner Steuer-Euros für eine Luxuskanzlei ausgegeben werden, um gegenüber der EU-Kommission zu vertuschen, dass seinerzeit bei der Teilprivatisierung die Regelungen des europäischen Beihilfen- und Vergaberechts nicht eingehalten wurden. Der Berliner Wassertisch fordert dazu auf, zahlreich zum Sonderausschusstermin zu erscheinen, um der Koalition die Show zu vermasseln.

Der Berliner Wassertisch lädt am 31. März zur Ein-Jahr-Wasser-Volksentscheid-Benefiz ein. Der Eintritt wird dazu verwendet, den Sonderausschuss „Wasserverträge“ mit unabhängigem juristischen Sachverstand zu begleiten (www.berliner-wassertisch.info).

Sonderausschuss „Wasserverträge“ am 30. März um 12:00 Uhr in Raum 311 des Abgeordnetenhauses. Platzreservierung unter: http://kurzurl.net/5-Sonderausschuss

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REMINDER: BENEFIZVERANSTALTUNG++Ein Jahr Volksgesetz UNSER WASSER++Info-Veranstaltung mit Theateraufführung++31. März 2012++19:30 Uhr++Berliner Compagnie++Muskauer Straße 20++10997 Berlin

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Berliner Wassertisch startet SCHWALBIswag – PRESSEMITTEILUNG vom 21.03.2012

(Berlin, 21.03.2012) Der Wassertisch erprobt neue Strategie. BürgerInnen können sich ab sofort im Internet an der Kritik an einem Gutachten beteiligen, das die IHK Berlin im März 2011 gegen den erfolgreichen Wasser-Volksentscheid in Stellung gebracht hat.


www.de.schwalbiswag.wikia.com

Kurz nach dem gewonnenen Volksentscheid präsentierte die Industrie- und Handels-kammer Berlin ein Auftragsgutachten über „Kosten und Nutzen der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe“. Dies kam zu dem Ergebnis, dass sich eine Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe unter ökonomischer Perspektive kaum lohne. Das Gutachten, so zeigt sich, erfüllt jedoch nicht einmal grundlegende wissenschaftliche Kriterien.

Erstellt wurde es von Prof. Joachim Schwalbach von der Humboldt-Universität Berlin. Der Wirtschaftsethiker war unlängst wegen eines Gefälligkeitsgutachtens für die Atomlobby aufgefallen und auch beim Wassergutachten handelt es sich nach Ansicht des Berliner Wassertischs um eine „Gefälligkeit unter Freunden“. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Die IHK, zu deren Beitragszahlern die Wasserkonzerne Veolia und RWE gehören, ist der letzte Fan der Wasser-Privatisierung. Wir fragen uns, warum sie ausgerechnet Prof. Schwalbach, Spitzname >Professor Dankeschön<, mit dem Gutachten beauftragte.“

Bislang wird viel zu wenig beachtet, dass sich Wirtschaftsunternehmen und Interessenverbände mit Drittmitteln und Stiftungsprofessuren in zunehmendem Maße die wissenschaftlichen Ressourcen der Zivilgesellschaft aneignen. Grundsätzliche Unvereinbarkeiten zwischen den partikularen Profitinteressen der Wirtschaft und dem allgemeinen Erkenntnisinteresse der Wissenschaft werden ausgeblendet. Dabei haben in der jüngsten Zeit die Vorgänge um die Stiftungsprofessuren der Deutschen Bank an Humboldt-Universität und der TU Berlin deutlich gemacht, dass durchaus Interessenkonflikte bestehen. Mit SCHWALBIswag beabsichtigt der Wassertisch eine zivilgesellschaftliche Gegeninstanz zu der Ökonomisierung der Universitäten zu schaffen. Mit der öffentlichen Diskussion und Bewertung von Gutachten sollen die Räume für gekaufte oder sonst wie manipulierte „Wissenschaft“ eingeengt werden. Vorbild ist GuttenPlag. Jeder kann sich an der Aufdeckung von Fehlern des Gutachtens beteiligen. Diese werden wie bei GuttenPlag durch einen Barcode visualisiert und transparent ge-macht. Die Qualität einer wissenschaftlichen Arbeit ist somit auch für den Laien mit einem Blick erkennbar. Der Berliner Wassertisch hofft, dass die Gefahr eines möglichen Imageschadens die Hemmschwelle für wissenschaft¬liches Fehlverhalten erhöht. Dazu Rebel: „Uni-interne Kontrollmechanismen scheinen angesichts des politisch erzeugten Finanzmangels und Konkurrenzdrucks unter den Universitäten völlig zu versagen. Die Leitung der Humboldt-Universität war nicht einmal bereit, an einer Diskussion über das Gutachten, das das HU-Label trägt, teilzunehmen. Wir hoffen, mit unserem SCHWALBIswag eine unabhängige, zivilgesellschaftliche Kontrolltechnik gegen diese Praxis zu etablieren. Wir hätten auch nichts dagegen, wenn GuttenPlag und SCHWALBIswag zu einem neuen – zivilgesellschaftlichen – Evaluationsmodell für unsere Universitäten anregen würden.“

Terminhinweis:
„Gekaufte Gutachten – Hat die Zivilgesellschaft noch Zugang zur Ressource Wissen? Oder monopolisieren Konzerne über Drittmittel und Stiftungsprofessuren die universitäre Expertise?“
Diskussionsabend mit Vertretern von Wissenschaftsverbänden, der taz und dem Berliner Wassertisch
am 27. März 2012, 19:00 Uhr im taz Café, Rudi-Dutschke-Straße 23, Berlin-Kreuzberg

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Wolfgang Rebel
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Rot-Schwarz spart bei der Demokratie! – PRESSEMITTEILUNG vom 16.03.2012

(Berlin, 16.03.2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ wiesen die Ausschuss-Mitglieder der Regierungskoalition einen Antrag der Opposition zurück, ein externes Gutachten zum Thema „Einhaltung des Demokratriegebots“ in Auftrag zu geben. Der CDU-Abgeordnete Dr. Hausmann begründete seine Verweigerung mit dem Hinweis, man spare dadurch Steuern.

Eine Untersuchung des Wirtschaftsexperten des Berliner Wassertischs, Rainer Heinrich, hatte in der letzten Sitzung des Ausschusses ergeben, dass die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe verfassungswidrigerweise weder die personelle noch die sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation besitzt. Der Ausschuss schien daraufhin einig zu sein, diese Thematik näher untersuchen zu lassen. Heute blieb davon allerdings nicht viel übrig. Nun soll sich erst einmal der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst (WPD) an der sehr speziellen verfassungsrechtlichen Materie erproben. Danach könne bei Bedarf immer noch ein externes Gutachten beauftragt werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Sicherlich kann auch der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst sinnvolle Hilfestellung leisten. Wenn er aber eingesetzt wird, um schwierige rechtliche Analysen außerhalb seines üblichen Aufgabenbereichs zu erstellen, dann wird damit der Bock zum Gärtner gemacht. Dadurch wird die im Volksentscheid-Gesetz geforderte unabhängige Prüfung der Verträge nur weiter verschleppt.“

Die heutige Ausschusssitzung ließ deutlich erkennen, dass die Ausschussmitglieder der Regierungskoalition nicht aktiv an der Aufklärung über die Wasserverträge mitwirken wollen. Die Zeit wird mit Diskussionen über Formalien vertan, inhaltliche Arbeit wird von SPD und CDU boykottiert. Diese Taktik nützt nicht nur den Konzerne RWE und Veolia, sie verstärkt auch die Parteien- und Demokratieverdrossenheit bei Bürgerinnen und Bürgern. „Wenn das so weitergeht, wird der Ausschuss noch im Herbst über die Strukturierung seiner Arbeitsweise debattieren,“ meint eine Besucherin nach der Sitzung. Von den ursprünglich 18 geplanten Sitzungsterminen sind schon vier ausgefallen oder können nicht wie geplant stattfinden. Eine Verständigung über Ersatztermine kommt jedoch nicht zustande – der Vorsitzende hat keinen Terminkalender dabei.

Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich Telefon: (030) 34 33 32 32

Weitere Informationen zum Sonderausschuss unter:
http://localhost/wassertisch/sonderausschuss/

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Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
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10405 Berlin

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Sonderausschuss untersucht am Freitag die Verletzung des Demokratiegebots bei der Unternehmensführung der BWB – PRESSEMITTEILUNG vom 14.03.2012

(Berlin, 14. März 2012) In einem Vortrag vor dem Sonderausschuss hat Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs, aufgezeigt, dass die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe weder sachlich noch personell demokratisch legitimiert ist. Dazu soll er Freitag befragt werden.

Während RWE und Veolia nach Karlsruhe ziehen, um gegen das erste Berliner Volksgesetz zu klagen, braut sich im Sonderausschuss „Wasserverträge“ neues Unheil für die Wasserkonzerne zusammen. Am 2. März deckte Rainer Heinrich mehrere Rechtsverstöße auf, die durch den ehemals geheimen Konsortialvertrag verursacht werden. In seinem Vortrag vor dem Sonderausschuss arbeitete er heraus, dass die Unternehmensführung der BWB verfassungswidriger Weise weder eine personelle noch eine ausreichende sachliche demokratische Legitimation besitzt. Dazu Rainer Heinrich: „Dass RWE und Veolia sich nun nach Karlsruhe wagen, ist angesichts der Verfassungswidrigkeit des Konsortialvertrags ein Witz. Die Privatisierungsverträge sind insgesamt null und nichtig. Sie müssen rückabgewickelt werden.“

In der Sitzung des Sonderausschusses am 16. März werden die Rechtsmängel zum Gegenstand einer erneuten Befragung werden. Starker Widerstand wird von der SPD zu erwarten sein, die den Ausschuss nach Einschät-zung des Wassertischs bis jetzt überwiegend dazu benutzt hat, die verfassungswidrigen Verträge zu verteidigen. In der letzten Sitzung zeigte sich der SPD-Abgeordnete Nikolaus Karsten „genervt“ angesichts der fundierten Kritik an dem Vertragswerk, an dessen Zustandekommen Klaus Wowereit als damaliger haushaltspolitischer Sprecher der SPD maßgeblich beteiligt war. Trotz der mittlerweile kartellrechtlich bestätigten Abzocke der Wasserkonzerne genießen RWE und Veolia offensichtlich immer noch die Protektion des Senats. Der Wassertisch hofft dagegen auf die Unterstützung der Berliner Medien. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Situation spitzt sich zu. Die Berliner benötigen jetzt dringend die Unterstützung ihrer Journalisten, da Senat und Wasserkonzerne immer noch entschlossen sind, so wenig Transparenz und Öffentlichkeit wie möglich zuzulassen.“

Nerven zeigen mittlerweile nicht nur die Koalitionsabgeordneten, sondern auch Veolia und RWE. Die unpopuläre Verfassungsklage gegen den Willen der 98,2 Prozent, die vor einem Jahr für das Offenlegungs-Gesetz gestimmt haben, ist eine Verzweiflungstat. Damit wollen die Wasserkonzerne verhindern, dass sie kompromittierende Absprachen offenlegen müssen. Es handelt sich hierbei um wichtige Unterlagen. Der Wassertisch vermisst unter anderem noch folgende Dokumente (die laut Volksgesetz ab heute nichtig sind):
• das Gewinnerwartungstableau Stand Okt. 1999-2028 • den Bilanzstatus v. 29.10.1999 zur Unterzeichnung des Schlussprotokolls • Nebenabrede zu den Auswirkungen der Abschreibungsumstellung von Herstellungs- und Anschaffungskosten auf Wiederbeschaffungszeitwerte bis 2028 • Nebenabreden zur Behandlung der nicht betriebsnotwendigen Grundstücke • Nebenabreden zur Verwertung der nationalen und internationalen Patente der Berliner Wasserbetriebe • Vertrag über die Errichtung des Kompetenzzentrums Wasser (KBW) und die in diesem Zusammenhang getroffenen Nebenabreden • Nebenabreden zur Umsetzung der WRRL • Nebenabreden zur Umsetzung der Investitionsplanung (3 Mrd. € bis 2020) • Nebenabreden zur Umsetzung des Abwasserbeseitigungsplans • Nebenabreden zur Umsetzung der Sanierung der Mischwasserkanalisation • Nebenabreden zur Verwirklichung des Anschlussgrades an die Kanalisation in den Außenbezirken • Nebenabreden zur Umsetzung des Wasserversorgungskonzepts • Nebenabreden zur Umsetzung allgemeiner umweltpolitischer Auflagen • der Vertrag des Vertrauens • Nebenabreden zur Umsetzung des Vertrages des Vertrauens etc.

Nächste Sitzung: 16.3.2012 12h, Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin
Sitzplatzreservierung unter: http://kurzurl.net/CjDRK

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Berliner Wassertisch sieht sich bestätigt – Private und Senat haben noch nicht alles offen gelegt. – PRESSEMITTEILUNG vom 12.03.2012

(Berlin, 12. März 2012) Die privaten Teilhaber der Berliner Wasserbetriebe klagen gegen das erste Berliner Volksgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.

Gegenstand der Klage ist eine Verhinderung der vollständigen Offenlegung der Geheimverträge. RWE und Veolia möchten angeblich einerseits geklärt wissen, „was exakt von der Veröffentlichungspflicht erfasst ist und was nicht“ und andererseits verhindern, dass „eine Nichterfüllung von Veröffentlichungspflichten zur Unwirksamkeit von Verträgen“ führt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Gründe für diese Klage sind klar: Senat und Konzerne haben die Geheimverträge gesetzeswidriger Weise noch nicht vollständig offengelegt und fürchten nun, dass die lukrativsten Teile ihres Machwerks ungültig werden könnten.“

Erst in der letzten Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ hat der Wassertisch-Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich die Veröffentlichung des Gewinnerwartungstableaus bis 2028 angemahnt. Da das Gewinnerwartungstableau in Verbindung mit der Gewinngarantie als Sicherheit diente, um die Kredite für den Kauf der Wasserbetriebe zu erhalten, können die Konzerne nicht riskieren, dass es seine Gültigkeit verliert. Andererseits können sie es nicht veröffentlichen, da die Gewinngarantie als Banksicherheit gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstößt. Weitere Nebenabsprachen wie die über den Verkauf von Grundstücken, Patenten etc. liegen ebenfalls noch nicht offen.

Die Wasserkonzerne RWE und Veolia befinden sich in einer Zwickmühle. Legen sie alles offen, wird die Rechtswidrigkeit der Verträge und die Skrupellosigkeit der verantwortlichen PolitikerInnen und Konzernlenker deutlich, mit der sie gegen die Interessen der Bürger verstoßen haben; tun sie es nicht, verlieren die Wasserkonzerne ihre Ansprüche. Bislang haben sowohl der Senat als auch RWE und Veolia den Gang nach Karlsruhe vermieden, da sie nicht gegen den politischen Willen von 98,2 % der Berliner Bevölkerung klagen wollten, die für das Offenlegungsgesetz gestimmt haben. Doch offensichtlich ist ihnen die öffentliche Meinung mittlerweile egal. Der Berliner Wassertisch bewertet die Klage als Verzweiflungstat der Konzerne: „Das PPP-Geschäftsmodell verträgt einfach keine Transparenz. Das Offenlegungsgesetz war für die verantwortlichen PolitikerInnen und die Konzerne der Super-Gau.“

In der nächsten Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge am 16.3. steht die verfassungswidrige Unterbrechung der demokratischen Legitimationskette für die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe auf der Tagesordnung. Auch dies verspricht wieder interessant zu werden.

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Senatsvertreter bestreiten fehlende demokratische Legitimation der Wasserbetriebe nicht! – PRESSEMITTEILUNG vom 02.03.2012

(Berlin, 2. März 2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ zeigte der Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich in einer Untersuchung, dass der Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe die personelle und sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation fehlt.

Rainer Heinrich während der Anhörung
Die Untersuchung deckt auf, dass mit den Geheimverträgen die demokratische Kontrolle der Berliner Wasserbetriebe systematisch ausgehebelt wurde. Die anwesenden Staatssekretäre verwiesen hingegen auf die Koalitionsvereinbarung zur Rekommunalisierung und entschuldigten die Verträge mit dem damals herrschenden (neoliberalen) Zeitgeist. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir erwarten von den Politikern, dass sie immun gegenüber fragwürdigen Ideologien sind, zumindest wenn es um unsere Demokratie, die Verfassung oder eben die Wasserversorgung geht.“

Rainer Heinrich wies anhand der Bestimmungen des Konsortialvertrags nach, dass der Senat unter Verletzung seiner verfassungsmäßigen Pflichten die demokratische Kontrolle über die Berliner Wasserbetriebe aufgegeben hat. Die ehemaligen Geheimverträge enthalten obskure Besetzungsvorschriften für den Vorstand, mit denen sich die Minderheitseigner Veolia und RWE die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen sichern. Dies missachtet jedoch Auflagen des Verfassungsgerichts zur demokratischen Kontrolle der Berliner Wasserbetriebe – mit den bekannten negativen Folgen. Ohne demokratische Legitimation steht nun die komplette Konstruktion der Wasserbetriebe infrage. Dazu Rainer Heinrich: „Die Teilprivatisierungsverträge sind aufgrund ihrer systematischen Missachtung des Demokratiegebots nichtig und müssen rückabgewickelt werden.“

Die Ausschusssitzung ließ jedoch erkennen, dass auch bei der jetzigen Regierung noch reichlich neoliberaler Zeitgeist vorhanden ist. Dafür spricht nicht nur, dass mit Klaus Wowereit (SPD) einer der Architekten der Teilprivatisierung an der Senatsspitze steht. Auch die Tatsache, dass die Regierungsparteien dem Wasser-Ausschuss noch immer keine finanziellen Mittel für unab¬hängige juristische Sachverständige bewilligen wollen, geht in die gleiche Richtung. Gelder stehen hingegen für die Spezial-Anwaltskanzlei Lutter bereit. Hier werden zulasten der Bürger keine Kosten gescheut. Diese Edel-Juristen aus Köln sollen nun die Machenschaften des damaligen schwarz-roten Senats vertuschen helfen, nachdem die EU-Behörde zu den unerlaubten Beihilfen des Senats für die Privaten begonnen hat, Fragen zu stellen. Und womöglich auch wieder ohne demokratische Legitimation, denn verfahrensberechtigt ist nicht die Landes-, sondern die Bundesregierung, wie die Oppositionsparteien anmerkten.

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