Wasserlos in Detroit

taz
28.02.2015

ENTZUG
Wasserlos in Detroit
von Dorothea Hahn (Detroit)

Die US-Stadt erholt sich langsam von ihrem Bankrott, Start-ups sprießen. Den Ärmsten allerdings drehen die Wasserwerke massenweise die Leitungen ab

Wassersperrung

blau markiertes Wasserventil

Seit Tagen stapelt sich das Geschirr im Spülbecken. Aus dem Bad weht säuerlicher Geruch in den Flur. Und im Vorgarten hat jemand einen Farbklecks in Neonblau auf das Wasserrohr gesprüht. Jeder, der am Haus vorbeiläuft, kann ihn sehen. In Detroit bedeutet dieses Neonblau: Hier wohnen Menschen, die ihr Wasser nicht bezahlt haben.

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Trinkwassergefährdung – verschwieg Hessens Umweltministerin Hinz K+S – Risiken?

hr-online.de – hessenschau
14.02.2015

Trinkwassergefährdung
Verschwieg Hinz K+S-Risiken?
Redaktion: fawe / wotu

Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) soll einem „Spiegel“-Bericht zufolge brisante Behörden-Warnungen unter der Decke gehalten haben. Demnach gefährdet Salzabwasser des K+S-Konzerns in der Werra-Region Trinkwasserquellen.

Im Jahr 2075 soll die durch den Kali-Bergbau stark salzbelastete Werra wieder Süßwasserqualität haben. Bis 2021 darf der Kasseler K+S-Konzern noch Salzabwasser in den Boden pumpen. So sieht es ein Langzeitplan vor, den Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) im Herbst mit großem Jubel präsentierte. Experten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) hatten da laut einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ aber schon längst Alarm geschlagen.

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Hamburg 2021: Hamburgs Trinkwasser – gefrackt?

blog.campact.de
23.01.2015

Hamburg 2021: Hamburgs Trinkwasser – gefrackt?
von Jörg Haas

Was wäre wenn … TTIP und CETA doch durchkämen? Wie sähe Hamburg aus, wenn die Konzernlobby sich durchsetzt? Heute: Das Beispiel Trinkwasser. Die “Hamburger Zukunftspost” berichtet aus dem Jahr 2021:

Hamburg, 28. Dezember 2021: Die Hamburger Wasserbetriebe schließen heute mehrere Trinkwasserbrunnen in den Vierlanden im Südosten der Stadt. Das Grundwasser enthielt Spuren giftiger Chemikalien. Die Bewohner von Bergedorf und Umgebung wurden gebeten, mit Wasser besonders sparsam umzugehen und das Leitungswasser sicherheitshalber nicht für Babynahrung zu verwenden.

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Update: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

UPDATE:
30. Januar 2015:

Stellungnahme der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
zum Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen [DüV-Entw.]
(Stand: 18.12.2014)

Zur Stellungnahme

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
05.01.2015
AöW e.V.
Hintergrundinformationen zum Themenkomplex: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Gegen Deutschland ist seit 10. Juli 2014 die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen der zunehmenden Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers von der EU-Kommission eingeleitet worden. Damit gerät Deutschland zunehmend unter Zeitdruck, die Düngeverordnung zu novellieren. Der Gesetzentwurf liegt seit 18.12.2014 vor und geht nun in die Verbändeanhörung. Voraussetzung für den Erlass der Düngeverordnung sind jedoch Änderungen im Düngegesetz, die jedoch noch nicht bekannt sind. Zum Beitrag der AöW (pdf)

Am 5. Januar hat das Aktionsbündnis »aktion agrar – Landwende jetzt!« gegen den Entwurf protestiert.
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Haidy Damm: Gülle ohne Ende. Entwurf zur Düngemittelverordnung ermöglicht weitere Massentierställe. In: Neues Deutschland. 06.01.2015.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nennt den Entwurf zur neuen Düngemittelverordnung einen »guten Kompromiss«. Von Verbänden hagelt es Kritik. Zum Artikel

Trinkwasser ist nitratverseucht, die Luft voller Feinstaub

ZEIT
14.01.2015

Landwirtschaft. Im Düngewahn
Von Marlies Uken

Das Trinkwasser ist nitratverseucht, die Luft voller Feinstaub: Deutschland hat ein Stickstoffproblem. Um es zu lösen, schlagen Experten vor, vieles teurer zu machen.

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Deutliche Reduktion der Stickstoffeinträge erforderlich

Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)
14.01.2015

 

Pressemitteilung: Deutliche Reduktion der Stickstoffeinträge erforderlich

 

Der zu hohe Eintrag von reaktiven Stickstoffverbindungen in die Umwelt gefährdet die menschliche Gesundheit, die Gewässer, die Biodiversität und das Klima. „Die Politik muss dieses bedeutende Umweltproblem entschiedener als bisher angehen. Dies betrifft sowohl die Landwirtschafts-, Verkehrs- als auch die Energiepolitik. Deshalb ist eine Stickstoffstrategie nötig“, fordert Prof. Karin Holm-Müller, die stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen der Bundesregierung. Heute übergibt der SRU sein Sondergutachten „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“ an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

 

Die Belastung der Umwelt mit reaktivem Stickstoff ist ein vielfach unterschätztes Problem. Es geht nicht alleine um die Vermeidung von Nitratbelastungen im Trinkwasser. Zu hohe Nährstoffeinträge führen zu weitreichenden Schäden an der Biodiversität. Zum Beispiel beeinträchtigt die verminderte Vielfalt blühender Pflanzen auf Wiesen und Äckern die Ernährungsgrundlage von Bestäubern wie Bienen. Die Überdüngung der Meere führt zu verstärkter Algenbildung. Sichtbare Folge ist die Schaumbildung an den Stränden der Ost- und Nordsee. Zu hohe Stickstoffoxidkonzentrationen in der Luft gefährden die menschliche Gesundheit, Lachgasemissionen tragen zum Klimawandel bei. Die wichtigsten Ursachen sind die Düngung in der Landwirtschaft und die Verbrennung von Kohle, Öl oder Biomasse.

 

Wegen zu hohen Konzentrationen von reaktiven Stickstoffverbindungen in Luft und Gewässern verfehlt Deutschland vielfach die Vorgaben der europäischen Umweltpolitik. 27 % der Grundwasserkörper befinden sich aufgrund einer zu hohen Nitratkonzentration in schlechtem chemischen Zustand, 48 % der natürlichen und naturnahen Ökosysteme an Land sind von Eutrophierung betroffen (Zahl für das Jahr 2009) und an etwa 70 % der innerstädtischen, stark durch den Verkehr beeinflussten Messstationen wird der Langzeitgrenzwert für Stickstoffdioxid in der Luft von 40 μg/m3 überschritten. „Eine umweltpolitische Vorreiterrolle sieht anders aus“, stellt das federführende Ratsmitglied, Prof. Heidi Foth, fest. Der SRU geht davon aus, dass mindestens eine Halbierung der Stickstoffeinträge in Deutschland und der EU notwendig wäre, um nationale und internationale Qualitätsziele zu erreichen.

Um dem Thema ein angemessenes politisches Gewicht und eine deutlich höhere öffentliche Aufmerksamkeit zu verleihen, empfiehlt der SRU daher eine Stickstoffstrategie. Diese sollte von Bund und Ländern gemeinsam entwickelt werden.

Der SRU macht in seinem Gutachten über 40 Handlungsvorschläge. Aktuelle Handlungsprioritäten sind:

 

  • Die Novelle der Düngeverordnung (DÜV), die die Ausbringung von Gülle oder Gärresten regeln soll: Sie bietet die Chance deutlich verminderter Nährstoffaufbringung. Sie verringert gleichzeitig die Nitratbelastung, die Ammoniak- und die Lachgasemissionen. Somit ist sie Gewässerschutz, Luftreinhaltepolitik und Klimaschutz in einem. Der Referentenentwurf vom Dezember 2014 würde Verbesserungen bringen, die aber noch nicht ausreichend sind. Wichtig ist vor allem: ohne scharfe Kontrollen und Sanktionen nützen die strengsten Vorgaben wenig.
  • Die Einführung einer Umweltabgabe auf Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft als Ergänzung zu ordnungsrechtlichen Vorgaben: Der Minderungsbedarf ist so hoch, dass ökonomische Anreize für weitere Maßnahmen verstärkt werden müssen.
  • Die Weiterentwicklung der europäischen Luftreinhaltepolitik: Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die ursprünglich vorgeschlagenen strengeren Reduktionsziele für Ammoniak und Stickstoffoxide für 2030 nicht aufgegeben werden. Der SRU bewertet daher die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Behandlung aktueller Vorschläge zu verschieben, als ökonomisch und ökologisch kurzsichtig.

 

Das Sondergutachten „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“ kann unter www.umweltrat.de heruntergeladen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Christian Hey, Tel.: +49 30 263696-0.

Sachverständigenrat für Umweltfragen, Luisenstraße 46, 10117 Berlin

Telefon: +49 30 263696-0, Fax: +49 30 263696-109

Internet: www.umweltrat.de  E-Mail: info@umweltrat.de

Gutachten: Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Interdisciplinary Research on Climate Change Mitigation and Adaptation
2012

Alexander Roßnagel, Anja Hentschel und Andreas Polzer:
Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Studie
Zur Studie (pdf)

Auf den Seiten 12ff., 33ff. 48ff., 62ff., 75ff., 89ff. und 119ff. finden sich Abschnitte zum Gewässerschutzrecht

Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Alexander Roßnagel

 

Vgl. dazu auch das vom gleichen Autorenteam erstellte Gutachten im Rahmen der Studie des Neutralen Expertenkreises „Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Quellen“ im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses über die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung (2012)

Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben findet sich Folgendes:

Ein Staat, der die Risiken einer neuen Technologie zulässt, muss sich nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützend und fördernd vor das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stellen und muss nach Art. 20a GG – auch in Verantwortung für die künftigen Generationen – die natürlichen Lebensgrundlagen schützen. 

 

Für die Erfüllung beider Schutzpflichten ist die Vorsorge gegen Gefährdungen des Grund- und insbesondere des Trinkwassers von entscheidender Bedeutung.

 

Verfassungsrechtlich geht daher der Schutz des Trinkwassers der Gewinnung von Energieträgern oder anderen wirtschaftlichen Betätigungen vor.

 

Das Recht darf daher keinen Schaden an Leib und Leben und keine Funktionseinschränkung des Trinkwassers in Kauf nehmen. Entscheidend ist jedoch meist, welches Risiko eines Schadens in Kauf genommen werden darf, oder anders formuliert: wie sicher ist sicher genug? 
Je nach Art und Schwere möglicher Risiken kann bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts ausreichen, um die staatlichen Schutzpflichten konkret auszulösen. (S. 68)

 

Insbesondere das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedarf im Hinblick auf die von technischen Anlagen und Tätigkeiten ausgehenden Auswirkungen und Risiken >eines besonderen staatlichen Schutzes<. Angesichts der damit verbundenen Risiken und Folgen für die Bürger, >die diese nicht beeinflussen und denen sie kaum ausweichen können<, ist der staatlichen Schutzpflicht und Mitverantwortung für die Gefährdungen dadurch Rechnung zu tragen, dass dem Betroffenen im  Entscheidungsverfahren gewährleistet wird, seine Rechte zu verteidigen. In diesen Fällen ist für einen effektiven Grundrechtsschutz  >Vorverlagerung des Rechtsschutzes< geboten, >indem bereits im behördlichen Verfahren Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden   können<.(S. 103)

Hintergrundinformation: Raumordnungsgesetz

Krieg ums Wasser- und Abwasser-Geschäft in Gera ausgebrochen

Ostthüringer Zeitung
06.01.2015

Krieg ums Wasser- und Abwasser-Geschäft in Gera ausgebrochen
von Angelika Munteanu

Der Veolia-Konzern hat dem Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal die IT-Versorgung gekappt. Der Otwa-Geschäftsführer hat seit gestern Hausverbot im Gebäude des Zweckverbandes.

Gera. Der Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes Mittleres Elstertal, der Köstritzer Bürgermeister Dietrich Heiland (CDU) spricht von Sabotage. Aus der Sicht des Otwa-Geschäftsführers Gerald Fiß ist der jetzt ausgebrochene Krieg ums Wasser- und Abwassergeschäft im Mittleren Elstertal die Folge daraus, dass es keine Interimslösung für die Betriebsführerschaft gegeben hat, nachdem Ende 2014 die Betriebsführung der Otwa für den Zweckverband zu Ende gegangen ist. Fiß hatte gestern seine Bürotür mit ausgewechseltem Schloss vorgefunden und zwischenzeitlich ein Domizil in einem Beratungsraum der Energieversorgung gefunden.

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Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
05.01.2015
AöW e.V.
Hintergrundinformationen zum Themenkomplex: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Gegen Deutschland ist seit 10. Juli 2014 die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen der zunehmenden Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers von der EU-Kommission eingeleitet worden. Damit gerät Deutschland zunehmend unter Zeitdruck, die Düngeverordnung zu novellieren. Der Gesetzentwurf liegt seit 18.12.2014 vor und geht nun in die Verbändeanhörung. Voraussetzung für den Erlass der Düngeverordnung sind jedoch Änderungen im Düngegesetz, die jedoch noch nicht bekannt sind. Zum Beitrag (pdf)

Am 5. Januar hat das Aktionsbündnis »aktion agrar – Landwende jetzt!« gegen den Entwurf protestiert.
Aktion-Agrar-webbanner_square

Haidy Damm: Gülle ohne Ende. Entwurf zur Düngemittelverordnung ermöglicht weitere Massentierställe. In: Neues Deutschland. 06.01.2015.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nennt den Entwurf zur neuen Düngemittelverordnung einen »guten Kompromiss«. Von Verbänden hagelt es Kritik. Zum Artikel

Bleimunition

Im Berliner Landesforst ist erfreulicherweise seit dem 1. April 2012 die Nutzung bleihaltiger Munition verboten. Noch steht der landesweite Verbot aus.

Dokumente zu Bleimunition (in Erstellung):

Lesanna L. Lahner und J. Christian Franson: Lead Poisoning in Wild Birds. 2009 (pdf)

Mateo, Rafael: Lead Poisoning in Wild Birds in Europe and the Regulations adopted by different Countries. 2009 (pdf)

Waterfowl Management Handbook: Lead Poisoning: The Invisible Disease. 1989 (pdf)

NABU zu Bleimunition: http://www.nabu.de/themen/jagd/bleimunition/