Zum Weltwassertag: Wasser schützen – Konzernklagen stoppen! #StopISDS

Netzwerk Gerechter Welthandel

Beitrag zum Weltwassertag am 22.3.2019

Handels- und Investitionsschutzabkommen verleihen internationalen Konzernen das Recht, Regierungen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren Gesetze Konzerninvestitionen schädigen. Aktuelle Schadensersatzforderungen richten sich beispielsweise gegen den deutschen Atomausstieg (Vattenfall vs. Bundesrepublik Deutschland) oder gegen die Verpflichtung von Konzernen, für Umweltschäden zu haften (Chevron vs. Ecuador).

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 1)

Doch immer wieder geht es in diesen Klagen auch um die Wasserversorgung, den bezahlbaren Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Abwasserentsorgung. Beispielsweise bei einer Klage des französischen Wasserkonzerns Suez gegen Argentinien: Ein von Suez geführtes Konsortium hatte 1993 die Konzession für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Großraum Buenos Aires erhalten. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich, Wasserpreise wurden erhöht. Anfang der 2000er Jahre war Argentinien durch die Finanzkrise zu einer Krisenpolitik gezwungen, unter anderem wurden die Preise für die Energie- und Wasserversorgung eingefroren und die Währung entwertet. 2006 kündigte Argentinien den Konzessionsvertrag vorzeitig und beauftragte wieder ein öffentliches Unternehmen mit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Doch Suez verklagte Argentinien auf Grundlage bilateraler Investitionsschutzabkommen, die das Land mit Frankreich und Spanien abgeschlossen hatte. Im April 2015 gab das Schiedsgericht dem Konzern recht und verurteilte Argentinien zur Zahlung von fast 405 Millionen US-Dollar Schadensersatz.

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 2)

In einem weiteren ähnlichen Fall ging es um die Wasserversorgung in der argentinischen Stadt Santa Fe, auch hier wurde das Land – mitten in der Wirtschaftskrise – zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 225 Millionen US-Dollar verurteilt.

Aktion am 22.3.2019 (Foto: Uwe Hiksch)

 

ISDS-Fall. Kanadischer Konzern verklagt Kanada wegen Fracking-Moratorium

Auch wenn Regierungen gegen Wasserverschmutzung vorgehen, drohen Schiedsgerichtsklagen. Die Regierung der kanadischen Provinz Québec beispielsweise verhängte 2011 ein Moratorium auf Fracking, da sie eine Verschmutzung des Sankt-Lorenz-Strom nicht ausschließen konnte. Der kanadische Energiekonzern Lone Pine Resources Inc. reichte daraufhin eine Investor-Staat-Klage bei einem internationalen Schiedsgericht ein und fordert Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen  kanadische Dollar (rund 168 Millionen Euro). Rechtliche Grundlage war das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA. Da die Sonderklagerechte nur von ausländischen Konzernen genutzt werden können, reichte Lone Pine Resources die Klage über eine Tochtergesellschaft im US-Steuerparadies Delaware ein.

ISDS-Fall. Niederländische Konzern United Utilities verklagt Republik Estland

In einem weiteren ISDS-Fall klagt der niederländische Konzern United Utilities (Tallinn) B.V. gegen die Republik Estland, da die staatlichen Regulierungsbehörden eine weitere Erhöhung der Wasserpreise im Jahr erstmalig 2011 ablehnten. Für die Sicherstellung bezahlbarer Wasserversorgung soll Estland nun Schadensersatz von über 90 Millionen Euro zahlen. Das Verfahren ist noch nicht beendet, und da es auf einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden – zwei EU-Mitgliedsstaaten – basiert, ist auch fraglich ob es jemals zu einem gültigen Schiedsspruch kommen wird: Denn im März 2018 hat der Europäische Gerichtshof diese Abkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten für unvereinbar mit EU-Recht erklärt.

Diese Fälle zeigen, dass Investitionsschutz auch eine Gefahr für die Versorgung mit bezahlbarem und sauberem Wasser darstellt. Dass aufgrund des EuGH-Urteils alle Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten beendet werden müssen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – doch nicht genug. Wir fordern eine Beendigung aller Investitionsschutzabkommen, um das Recht auf Wasser sicherstellen zu können und Regulierung im öffentlichen Interesse auch in anderem Bereichen zu ermöglichen.

Unterstützt unsere Forderung und unterzeichnet die aktuelle europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“.

Beitrag hier.

 

Literatur u.a.:

Prof. Ruth Laskowski: Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen
Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch
Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDSSchiedsgerichtsverfahren
und Haftungsfragen. 2016. (pdf)

 

Stromnetz gehört wieder dem Land Berlin – 600.000 Berliner*innen freuen sich über eine 100%ige Rekommunalisierung

Logo EnergietischPressemitteilung vom 05.03.2019

Wie der Berliner Senat heute bekannt gegeben hat, erhält das landeseigene Unternehmen Berlin Energie den Zuschlag für die Stromnetzkonzession und ist somit zukünftig für den Netzbetrieb des Berliner Stromnetzes zuständig.

Der Berliner Energietisch begrüßt die Entscheidung ausdrücklich und freut sich über eine vollständige Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes.

„Für 600.000 Berliner*innen, die im Volksentscheid 2013 für ein Stromnetz in Berliner Hand votiert haben, ist das heute ein sehr guter Tag. Die Gewinne aus dem Netzbetrieb bleiben jetzt endlich wieder in der Stadt. Zentrales Ziel des kommunalen Netzbetreibers muss es nun sein, den Umstieg auf 100 Prozent dezentral erzeugte erneuerbare Energien voranzubringen und den Um- und Ausbau des Stromnetzes entsprechend umzusetzen. Wir erwarten, dass auch die im Gesetzesentwurf zum Volksentscheid aufgeführten Bestimmungen zu Transparenz und Mitbestimmung zügig umgesetzt werden. Eine Weiterbeschäftigung von allen Angestellten des Netzbereichs von Vattenfall sowie der derzeit im Netzbetrieb Beschäftigten muss zudem sichergestellt werden. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten dürfen sich im Vergleich zum Vorgängerunternehmen auf keinen Fall verschlechtern, sondern sollten sich perspektivisch verbessern“, erörtert Eric Häublein vom Berliner Energietisch.

Obwohl die Stromnetzkonzession bereits 2014 auslief, hat der bisherige Netzeigentümer Vattenfall das Verfahren mehrfach durch juristische Auseinandersetzungen verzögert, zuletzt jedoch auch vor dem Berliner Kammergericht eine Niederlage erlitten. Der Berliner Energietisch ruft Vattenfall dazu auf, auf weitere Klagen zu verzichten, um Platz zu schaffen für eine kommunal gestaltbare und demokratische Energieversorgung in Berlin und mittelfristig für einen integrierten kommunalen Netzbetrieb.

Neues Heft: Siegfried Broß: TTIP, CETA, JEFTA. Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern

Siegfried Broß: TTIP, CETA, JEFTA. Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern.
Vortrag bei der gemeinsamen Veranstaltung der Urania Berlin e.V. und dem Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! am 11. Februar 2019 in Berlin. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Berlin, Februar 2019. (pdf)

 

Fotografie: ZAK

 

 

 

 

 

„Es kann nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden, dass durch Investorschutz, (private) Schiedsgerichte und regulatorische Zusammenarbeit die Privatisierung staatlicher Infrastruktur erzwungen oder die Rückgängigmachung früherer Privatisierungen verhindert werden kann.“ (Broß 2019)

Niederlage für Neoliberale. Zürich stimmt gegen Privatisierung der Wasserversorgung


Kantonale Abstimmung – Zürich schickt das Wassergesetz bachab
Das Nein zum Wassergesetz ist eine Niederlage für die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat. […]
Aktualisiert am Sonntag, 10.02.2019, 19:25 Uhr

„Überraschend deutlich, mit über 54 Prozent Nein-Stimmen, haben die Zürcher Stimmberechtigten das neue Wassergesetz abgelehnt. […] Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob sich Private an der Wasserversorgung beteiligen dürfen. Die bürgerlichen Parteien unterstützten diese Pläne, die Linken waren dagegen. Ihrer Meinung nach gehört die Wasserversorgung in die öffentliche Hand.“

Zum Beitrag

 

Weitere Berichte:

Zürcher Wassergesetz bei Volksabstimmung durchgefallen. Euwid: 11.2.2019.
Volk versenkt Wassergesetz: «Ein guter Tag für den Gewässerschutz» In: Basler Zeitung, 10.2.2019.
„Ein Ja zum Wassergesetz empfahlen die SVP, FDP, CVP und EDU. Nein sagten SP, GLP, Grüne, EVP und AL.“

Der Berliner Wassertisch gratuliert! Die Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand. Denn:

„Wenn die Privaten hineingehen, dann wollen sie Gewinne machen, und die können sie zunächst einmal kurzfristig dadurch erreichen, dass Preise nach oben gesetzt werden. Und wenn diese Marge ausgereizt ist, was relativ schnell der Fall ist, dann können weitere Profite nur dadurch erfolgen, dass man die Infrastrukturen verkommen lässt, also keine Investitionen tätigt, so wie es eigentlich sein müsste. Am Ende hat man ein sanierungsbedürftiges Netz, und dann wird es so passieren wie jetzt in London, dass die Privaten wieder an den Staat herantreten und sagen, »wir können auch nicht mehr, wir wollen auch nicht mehr. Staat, bitte kauf zurück.«“ (Laskowski)

Zwei ÖGB-Veranstaltungen in Brüssel gegen Wasserprivatisierung

Zwei ÖGB-Veranstaltungen in Brüssel gegen Wasserprivatisierung

10. Januar 2019

Studie zeigt klare Vorteile der öffentlichen Wasserversorgung

Öffentliche Wasserversorgung funktioniert besser als private. Das ist das Fazit einer aktuellen Studie, die die europäische Wasserwirtschaft von sechs Ländern (AT, DE, HU, FR, PT, UK) über einen längeren Zeitraum untersucht und bewertet hat. Durch die bevorstehende Revision der Konzessionsrichtlinie (bis spätestens April 2019) steht auch die Ausnahme der Wasserver- und Abwasserentsorgung wieder zur Diskussion. ÖGB, AK, der Österreichische Städtebund und younion _ Die Daseinsgewerkschaft luden daher zwei der Studienautoren nach Brüssel ein, um den europäischen Entscheidungsträgern die Ergebnisse zu präsentieren.

Nach einer Diskussionsrunde mit ParlamentsvertreterInnen unter der Schirmherrschaft des EU-Abgeordneten Josef Weisenholzer (S&D), stellten Dr. Leonhard Plank und Univ.-Prof. Michael Getzner die Studie einem größeren Publikum in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU vor.

Mythos der billigeren Privatversorgung entkräftet

Die Studienautoren zeigten in ihrer Präsentation, dass private Wasserversorgung weder billiger noch wirtschaftlich nachhaltig ist. Liberalisierung und Privatisierung im Wassersektor führen durch die Finanzierung von Regulierungsbehörden und öffentliche Ausschreibungen zu hohen Transaktionskosten. Erwirtschaftete Gewinne werden ausgeschüttet und Kosten für Reinvestitionen durch Fremdkapital finanziert. Der Mythos vom freien Markt in der Wasserwirtschaft und einer damit einhergehenden billigeren und besseren Versorgung der Menschen wird damit widerlegt.

Öffentliche Wasserversorgung in Österreich vorbildhaft

Die öffentliche Wasserversorgung in Österreich punktet im europäischen Vergleich mit sehr guter Effizienz, Qualität und Leistbarkeit für die versorgte Bevölkerung. Die Studienautoren sehen keinerlei dringenden Handlungsbedarf in Hinblick auf eine Liberalisierung oder gar Privatisierung öffentlicher Systeme. ÖGB und AK sehen es daher als dringend notwendig, die Ausnahme der Wasserver- und Abwasserentsorgung in der Konzessionsrichtlinie beizubehalten. Langjährig bestehende Systeme einer gut funktionierenden öffentlichen Daseinsvorsorge wie in Österreich oder Deutschland dürfen auch zukünftig nicht gefährdet werden. Dringend zu empfehlen ist hingegen die Umsetzung von Ausnahmen öffentlicher Investitionen in Bezug auf die Verschuldungsgrenzen der öffentlichen Haushalte („goldene Investitionsregel“) zur Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Langfristige Investitionen notwendig

In der anschließenden Podiumsdiskussion mit weiteren Experten wurde die Ergebnisse der Untersuchung einhellig bestätigt. Walter Kling, Vizechef von „Wiener Wasser“, unterstrich die Bedeutung langfristiger Planung und Investitionen bei der Wasserversorgung. So wurden etwa 1970 in Wien erhöhte Wasserverluste gemessen, ein Investitionsprogramm über 25 Jahre war notwendig um die langfristige Effizienz sicherzustellen.

Aufgrund ihrer Profitorientierung sind privaten Betreibern derartige Aufwendungen nicht zuzutrauen. Die Studie zeigt Beispiele, in denen die Unternehmen 97% der Gewinne an die Gesellschafter ausgezahlt haben. Mittel für langfristig notwendige Aufwendung sind dann nicht mehr vorhanden. In Ungarn etwa wurde aus genau diesem Grund die private Versorgung wieder abgeschafft.

Iris Strutzmann. Referentin in der Abteilung Umwelt und Verkehr der AK-Wien lobte die öffentliche Wasserversorgung in Wien, die auch in der Bevölkerung starken Rückhalt findet. Tatsächlich liefert die österreichische Wasserwirtschaft im europäischen Vergleich bei den Wasserleitungsverlusten bei der Abwasserentsorgung sowie der operativen Effizienz hervorragende Ergebnisse. So liegt der Wasserleitungsverlust in Österreich bei 11 Prozent und liegt damit an zweiter Stelle nach Deutschland mit 7 Prozent.

Kattnig: „Wasser nicht wie eine Handelware behandeln“

Wolfgang Deinlein von den Stadtwerken Karlsruhe verwies auf mehrere Umfragen, in denen die Bevölkerung verschiedener deutscher Städte (teilweise weit über 90%) sich gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung aussprach.

Marzena Rogalska, zuständige Abteilungsleiterin in der EU-Kommission, zeigte sich beeindruckt von den Forschungsergebnissen und versprach eine „neutrale, ökonomische Bewertung“ der Konzessionsrichtlinie. Die Studie sei dabei sehr hilfreich.

In seinen Schlussbemerkungen forderte Thomas Kattnig, Bereichsleiter Internationales, EU und Daseinsvorsorge bei younion_Die Daseinsgewerkschaft, die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung: „Wasser ist die Grundlage des menschlichen Lebens und muss auch im Binnenmarkt besonders behandelt werden und nicht wie jedes andere Gut.“

Zum Beitrag

Michel Reimon zur JEFTA-Entscheidung im EU-Parlament: ÖVP ignoriert EU-Vorsorgeprinzip für ungebremste Liberalisierung


PA Reimon/JEFTA: ÖVP ignoriert EU-Vorsorgeprinzip für ungebremste Liberalisierung
EU-Handelspolitik weiterhin auf falschen Kurs

Straßburg (OTS) – Eine Mehrheit aus Liberalen und Konservativen hat heute für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) gestimmt. Trotz massiver Bedenken und Proteste der Zivilgesellschaft setzt die EU-Kommission, die EU-Mitgliedsstaaten und Teile des Europaparlamentes weiterhin ihre Handelspolitik à la TTIP und CETA fort.

Michel Reimon, Co-Delegationsleiter der Grünen, sagt: “Wenn Dienstleistungen unter JEFTA liberalisiert werden, können sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. JEFTA unterläuft somit das Vorsorgeprinzip der EU. Weiters fehlen Umweltschutzregeln wie ein Importstopp für illegal geschlagenes Holz, das Japan im großen Stil importiert. Statt faire und nachhaltige internationale Handelsabkommen abzuschließen, setzen Konservativen und Liberalen lieber weiterhin auf ungebremste Liberalisierung. Dafür opfert die ÖVP, ohne mit der Wimper zu zucken, öffentliche Dienstleistungen wie unsere öffentliche Wasserversorgung.