SPD und CDU blockieren Sonderausschuss Wasserverträge – PRESSEMITTEILUNG vom 25.05.2012

(Berlin, 25. Mai 2012) Die inhaltliche Arbeit im Sonderausschuss „Wasserverträge“ beschränkte sich in der heutigen Sitzung auf 10 Minuten. Vorangegangen war eine knapp 60 minütige Debatte über das Zustandekommen der Tagesordnung.

Die in der Sprecherrunde des Sonderausschusses am 8. Mai verabredete Tagesordnung für die heutige Sitzung war vom Ausschussvorsitzenden Jupe kurzfristig durch eine andere Tagesordnung ersetzt worden. Der Landesvorsitzende der Partei die LINKE, Lederer, kritisierte scharf, dass dieser Austausch der Tagesordnung durch ein Hineinregieren der Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD und CDU erfolgt sei. Die ursprüngliche Tagesordnung sollte sich eigentlich mit den Rückkaufsverhandlungen der RWE-Anteile durch den Senat befassen. Dass diese Thematik auch den Prüfauftrag des Sonderausschusses betrifft, bestritt die Regierungskoalition jedoch energisch. Dass Argumente gegen die Absetzung der Tagesordnung vom Vorsitzenden schlichtweg nicht zur Kenntnis genommen worden seien, wurde von der Opposition als Durchregieren nach Gutsherrenart gebrandmarkt.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: “Nach dieser Sitzung wird auch der Letzte begriffen haben, dass die SPD/CDU – Mehrheit im Ausschuss keinerlei konstruktive Arbeit mehr will. Hier werden mit Provokationen unnötige Debatten vom Zaum gebrochen – inhaltliche Tagesordnungspunkte einer ganzen Sitzung aber in 10 Minuten abgehandelt. So kann jedenfalls der Prüfauftrag von 666.000 Berlinerinnen und Berlinern nicht erfüllt werden. Das hat mit der von der Berliner Verfassung gewollten direkten Demokratie nichts mehr zu tun. Deshalb wundert es auch niemanden mehr, wenn der Vorsitzende Jupe sein demokratisches Unverständnis heute dadurch zum Ausdruck brachte, dass er den Zuhörern zurief: ‚Die Abgeordneten sind der Souverän, den Sie gewählt haben.‘ “

Nach Auffassung des Berliner Wassertischs ist es unter diesen Umständen besonders wichtig, den Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme zur Unterstützung einer Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge zu erheben und um sich gegen die Verschleppungstaktik der SPD/CDU-Koalition im Sonderausschuss zu wenden. Dazu soll die kürzlich gestartete Unterschriftenaktion  1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! dienen. Die Beteiligung daran ist auch online möglich unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

Über die juristischen Grundlagen für eine Klage gegen die Wasserverträge kann sich jede_r mithilfe des juristischen Leitfadens informieren, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen erarbeitet hat. Infos hierzu unter www.berliner-wassertisch.info/?p=159

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Veolia kämpft um seinen Einfluß auf die Berliner Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG vom 22.05.2012

(Berlin, 22. Mai 2012) Wie die Presse berichtet, will Veolia den Rückkauf der RWE Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch den Senat gerichtlich stoppen lassen, da Berlin gleichzeitig auch die RWE-Anteile an der privaten Beteiligungsgesellschaft RVB übernehmen will.

Über die RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH – früher RVB AG – fließt der Gewinn aus den Berliner Wasserbetrieben an die privaten Konzerne. Die betriebliche Führung der Wasserbetriebe erfolgt aber über die Berlinwasser-Holding (BWH). Hier in der Holding – nicht in der Beteiligungsgesellschaft – befürchtet Veolia Einfluss auf die Steuerung der Wasserbetriebe zu verlieren, wenn nach einem Rückkauf der RWE-Anteile durch das Land Berlin ihr Anteil auf unter 25% sinkt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Veolia strengt jetzt eine einstweilige Verfügung an, um erst einmal Zeit zu gewinnen. Ziel bleibt weiterhin, zumindest soviele Anteile von RWE zu übernehmen, dass sie die Sperrminorität erreichen.“

Auch wenn Veolia nach einem Rückkauf der RWE-Anteile weniger Einfluss auf die BWB haben sollte, lehnt der Berliner Wassertisch diesen Rückkauf für 645 Mio. Euro zum gegenwärtigen Zeitpunkt entschieden ab. Hierzu Wolfgang Rebel: „Der Berliner Wassertisch will keinen Rückkauf, bevor nicht die Geheimverträge juristisch überprüft wurden. Wenn diese verfassungswidri¬gen Verträge endlich angefochten würden, bekämen wir Berliner vermutlich noch Geld zurück! Zu einer solchen Organklage sollten sich die Berliner Abgeordneten endlich durchringen!“

Nach Ansicht des Berliner Wassertischs hat eine Teilrekommunalisierung, wie vom Senat jetzt geplant, mit dem Rekommunalisierungswunsch der Berliner Bevölkerung nichts zu tun. Der Volksentscheid vom 13. Februar 2011 sollte nur der erste Schritt sein, um nach einer Offenlegung der Verträge diese auch mit juristischen Mitteln angreifen zu können. Der Rückkauf der RWE-Anteile würde aber am verfassungswidrigen Geflecht der bestehenden Verträge und der skandalösen Art der Tarifkalkulation nichts ändern. Der Wassertisch fordert daher die Berliner Abgeordneten auf, dem aktuellen Rückkaufvertrag nicht zuzustimmen.

Um Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme für eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge zu erheben und um sich gegen die Verschleppungstaktik der SPD/CDU-Koalition im Sonderausschuss zu wenden, hat der Berliner Wassertisch eine Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – gestartet. Die Beteiligung daran ist auch online möglich unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

Über die juristischen Grundlagen für eine Klage gegen die Wasserverträge kann sich jede_r mithilfe des juristischen Leitfadens informieren, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen erarbeitet hat. Infos hierzu unter www.berliner-wassertisch.info/?p=159

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Senat schenkt RWE 645 Millionen Euro – PRESSEMITTEILUNG vom 17.05.2012

(Berlin, 17. Mai 2012) Nach Presseberichten will der Senat mehr als die bisher berichteten 618 Mio. € für die Anteile des privaten Wasserkonzerns RWE Aqua bezahlen. Inzwischen ist von 645 Mio. € die Rede.

Eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge könnte zu einer Rückabwicklung der Teilprivatisierung führen. Die Rekommunalisierung wäre so fast zum Nulltarif möglich. Die laufende Überprüfung der Skandalverträge im Sonderausschuss „Wasserverträge“ findet jedoch keinen Eingang in die Verhandlungs-Strategie des Senats. Im Gegenteil die Regierungsparteien SPD und CDU behindern die Sonderausschussarbeit. Gleiches gilt für die Preissenkungsverfügung des Kartellamts und die laufende EU-Beschwerde, die vom Senat nicht im geringsten unterstützt werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Jetzt muss anscheinend alles ganz schnell gehen, bevor das Kartellamt Ernst macht oder EU und Sonderausschuss noch weitere skandalträchtige Einzelheiten der Privatisierung ans Tageslicht fördern. Lieber zahlt Nußbaum zu viel und bringt die Sache schnell über die Bühne, als abzuwarten, bis die Berlinerinnen und Bürger anfangen, diesen frechen Rekommunalisierungsbluff zu durchschauen.“

Nach Ansicht des Berliner Wassertischs hat eine Teilrekommunalisierung, wie vom Senat jetzt geplant, mit dem Rekommunalisierungswunsch der Berliner Bevölkerung nichts zu tun. Der Volksentscheid vom 13. Februar 2011 sollte nur der erste Schritt sein, um nach einer Offenlegung der Verträge diese auch mit juristischen Mitteln angreifen zu können. Der Rückkauf der RWE-Anteile würde aber am verfassungswidrigen Geflecht der bestehenden Verträge und der skandalösen Art der Tarifkalkulation nichts ändern. Der Wassertisch fordert daher die Berliner Abgeordneten auf, dem aktuellen Rückkaufvertrag nicht zuzustimmen.

Um den Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme für eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge zu erheben und um sich gegen die Verschleppungstaktik der SPD/CDU-Koalition im Sonderausschuss zu wenden, hat der Berliner Wassertisch am 9. Mai eine Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – gestartet.
Die Unterschriftenliste ist zum Download abrufbar unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

Über die juristischen Grundlagen für eine Klage gegen die Wasserverträge kann sich jede_r mithilfe des juristischen Leitfadens informieren, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen erarbeitet hat. Infos hierzu unter www.berliner-wassertisch.info/?p=159

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Sonderausschuss: Allein Konzernbeteiligungen sind Schuld an den hohen Wasserpreisen – PRESSEMITTEILUNG vom 11.05.2012

(Berlin, 11. Mai 2012) Mitarbeiter des Bundeskartellamts bestätigten dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ heute im Rahmen einer Anhörung, dass die überhöhten Preise der Berliner Wasserbetriebe aufgrund der kalkulatorischen Kosten für die privaten Wasserkonzerne RWE und Veolia entstehen. Die Arbeitskosten des Unternehmens sind nicht zu hoch.

Besonders peinlich für die Vertreter des Senats und der Berliner Wasserbetriebe: Das Bundeskartellamt deckte auf, dass die jahrelangen Schutzbehauptungen der BWB für die hohen Preise frei erfunden sind. Der Investitionsstau im Osten der Stadt war schon in den 90iger Jahren abgearbeitet. Die Abgabenlast durch das Land ist nicht höher als in anderen Städten. Vergleichsstädte für Berlin sind nicht Cottbus, Havelberge oder andere ostdeutsche Kommunen, sondern die Millionenstädte Hamburg, Köln und München. Der Wasserabsatz ist in Berlin nicht stärker rückläufig als in anderen Kommunen. Die Vertreter der zuständigen Aufsichtsbehörden schwiegen hierzu. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wieso muss erst eine Bundesbehörde kommen, um die Tricksereien der Geschäftsführung der BWB zu entlarven? Offensichtlich nimmt der Senat seine Kontrollaufgaben gegenüber den Konzernen nicht ernst – die Zeche zahlen die Bürger.“

Eine andere Auffassung von ihrem Amt als der ehemalige Wirtschaftssenator Wolf (LINKE) zeigt die von der IHK kommende Wirtschaftssenatorin von Obernitz (CDU). Während sich Wolf wegen der astronomischen Preise immerhin an das Kartellamt wandte, schiebt von Obernitz das Aktienrecht vor, um die Bundesbehörde nicht aktiv unterstützen zu müssen. Wegen ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat der BWB könne sie sich als Senatorin nicht gleichzeitig für Preissenkungen durch das Kartellamt einsetzen, ließ ihr Staatssekretär Zimmer den Sonderausschuss wissen.

SPD und CDU mauern weiter
Dem Wassertisch ist nicht bekannt, dass sich der Senat bisher in irgendeiner Weise für die Überprüfung der rechtswidrigen Verträge eingesetzt hätte. Im Gegenteil, Anträge der Oppositionsparteien für mehr Transparenz wurden von der Regierungsmehrheit konsquent abgelehnt. Fragen von Heidi Kosche (Grüne) an die BWB werden seit mehreren Wochen vom Senat zurückgehalten. Der Abgeordnete Klaus Lederer (LINKE) wartet ebenfalls schon seit Wochen auf die Antwort auf die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Auf die energische Frage von Lederer an den Staatssekretär, wann die Senatsverwaltung tätig werden würde, antwortete ihm vertretungsweise der Ausschussvorsitzende Jupe (CDU): Lederer bekomme schon seine Antworten. Dazu Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch): „SPD und CDU setzen ihre kalte Verweigerungspolitik fort. Wir hätten eher erwartet, dass der Ausschussvorsitzende Jupe (CDU) der Forderung von Lederer Nachdruck verleihen würde – aber offensichtlich fehlt hier der Wille zur Aufklärung. Der jetzige Zustand ist unhaltbar.“

Als Reaktion auf die schleppende Arbeit des Wasserausschusses startet der Berliner Wassertisch ab sofort eine neue Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – mit der er das Abgeordnetenhaus dazu auffordert, seinen Offenlegungs- und Prüfungsaufgaben im Sinne des Gesetzgebers nachzukommen.
Die Vorlage ist downloadbar unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

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Wirtschaftssenatorin antwortet auf Fragen, die im Sonderausschuss „Wasserverträge“ am 30.03.2012 gestellt wurden

In der 5. Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ am 30. März 2012 stand auf Punkt 1 der Tagesordnung:
Wirtschaftliche Auswirkungen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) auf den Haushalt des Landes Berlin, die Berliner Wasserbetriebe und die Bürgerinnen und Bürger.
Dazu wurden von den Fraktionen Fragenkataloge erstellt. Diese Fragen wurden im Wesentlichen am 4. Mai 2012 von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung beantwortet.
PDF-Dokument mit ausführlichen Zahlen und Tabellen

Die Antworten beinhalten folgende wichtige Daten:

  • die per Verordnung festgelegten Zinssätze für das sog. betriebsnotwenige Kapital der Wasserbetriebe für die Jahre 2004 bis 2011 (diese bestimmen im Wesentlichen die sog. kalkulatorischen Kosten)
  • Ausführungen zur Berechnung der oben erwähnten Verordnungszinsätze und die laut Berliner Betriebegesetz zu Berechnung der oben erwähnten Verordnungszinsätze verwendeten Renditen zehnjähriger Bundesanleihen von 1990 bis 2010
  • eine Tabelle, die den Zinsabstand zehnjähriger Renditen im Bund und im Land Berlin ausweist. Hier zeigt sich, dass der Zinsabstand zwischen 1992 und 2012 maximal knapp 0,56 % erreichte. Die ursprünglich angestrebte R+2% Zinsaufschlag-Regelung, die 1999 vom Berliner Verfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen wurde, hatte also offensichtlich mit den realen Verhältnissen nichts zu tun.
  • genaue Aufstellung der Höhe und Verwendung des Kaufpreises der Teilprivatisierung der BWB von 1999
  • Aufstellung der Gewinne der BWB für das Land Berlin und für die privaten Anteilseigner von 1999 bis 2011
  • Aufstellung der mittelfristigen Gewinnerwartungen, die bei Weiterbestehen der Teilprivatisierung mittelfristig bis 2017 geplant waren sowie eine weitergehende Prognose der Gewinnerwartungen bis 2028
  • Aufstellung des Anteils der kalkulatorischen (also eigentlich fiktiven) Kosten an den Gesamtkosten, die in die Preiskalkulation der Wasserbetriebe eingingen von 1995 bis 2011
  • Aufstellung des Personalaufwands bei den Wasserbetrieben von 1995 bis 2011. Hier auch Zahlen über die Entwicklung der Vollzeit-Äquivalente (Personenjahre) der BWB-Beschäftigten und der Azubi-Quote
  • Aufstellung der Kosten für den Materialaufwand und die Energiekosten der BWB von 1995 bis 2011
  • Angaben zur Investitionstätigkeit der BWB seit 1995
  • Angaben zu den Arbeitspreisen, verkauften bzw. gereinigten Mengen sowie Umsatzerlösen bei Trinkwasser und Abwasser von 1995 bis 2011. Außerdem eine Aufschlüsselung der Umsätze nach Haushalten und Gewerbe/Industrie
  • Angaben zur Nettorendite des Landes von 1995 bis 2011. Die Nettorendite der privaten Anteilseigner ist angeblich nicht bekannt. Zur Bruttorendite der Anteilseigner – da nicht konkret danach gefragt – werden keine Angaben gemacht.
  • Angaben zum Anteil des Grundpreises am Gesamtpreis für Wasser und Abwasser nach der Einführung des Grundpreises ab 1. April 2010
  • Aussagen zu den theoretischen Folgen einer angenommenen Absenkung der Verzinsung des sog. betriebsnotwendigen Kapitals durch eine angenommene Änderung des Berliner Betriebegesetzes. Hier kommt die „Nachteilausgleichsregelung“ des § 23 des Konsortialvertrages ins Spiel.
  • Angaben zur Höhe des Grundwasserentnahmeentgelts und des Sondernutzungsentgelts von 1995 bis 2011
  • Angaben zur Höhe der Kosten des Landes für die durch die BWB durchgeführte Straßen- und Regenentwässerung von 1995 bis 2011
  • Angaben zum Eigenkapital und zur Eigenkapitalquote der BWB von 1995 bis 2011 sowie Erläuterungen zu den Kapitalentnahmen in den Jahren 1997, 1999 und 2008
  • Angaben zur Entwicklung des sog. betriebsnotwendigen Kapitals (BNK) von 1999 bis 2011 und Prognose bis 2015
  • Angaben zu den tarifwirksamen Effekten, die durch die Umstellung der Abschreibungsmethode auf Wiederbeschaffungszeitwerte seit 2004 (5. Änderungsvereinbarung) zustande kamen. Angaben von 2004 bis 2011
  • Angaben zur Auflösung von Sonderposten und Baukostenzuschüssen seit 2004
  • Angaben zur Verzinsung von Gewinnrücklagen als Teil des betriebsnotwendigen Kapitals
  • Gegenstand und Streitsumme des damals laufenden Schiedsgerichtsverfahrens
  • Erläuterungen zum Begriff der „Sonderposten“ sowie zu den Auswirkungen der Sonderposten auf den Wassertarif
  • Angaben zur Entwicklung der Höhe der Sonderposten von 1994 bis 2011
  • Angaben zur Prognose und der tatsächlich verkauften Wassermenge von 1999 bis 2011
  • Hinweis auf den für 2014 geplanten Rückkauf des der Fondsgesellschaft TELO gehörenden Klärwerks Waßmannsdorf und die Auswirkung dieses Rückkaufs auf das betriebsnotwendige Kapital der BWB

Chaos im Sonderausschuss „Wasserverträge“ – PRESSEMITTEILUNG vom 31.03.2012

(Berlin, 31. März 2012) Befürchtungen des Berliner Wassertischs treten ein: Fünfte Sonderausschuss-Sitzung gerät zur Werbeveranstaltung der privaten Wasserkonzerne. Strukturierte Prüfung der Wasserverträge bleibt erneut aus.

Auch in der fünften Sitzung hat der Wasser-Sonderausschuss immer noch nicht zu einer systematischen Überprüfung des Vertragswerks gefunden. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der „Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden … unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ war nicht ansatz-weise zu erkennen. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Umsetzung des Volksgesetzes zeigt sich weiterhin als unstrukturiert bis chaotisch. Wir fordern eine komplette Rückabwicklung der verfassungswidrigen Verträge. Dazu ist eine gründliche und versierte Prüfung des verfassungswidrigen Vertragswerks notwendig. Diese findet aber nicht statt.“

Auf Antrag der Senatsparteien CDU und SPD war die Anhörung des Vertreters des privaten Wasserkonzerns RWE im Vorstand der Berliner Wasserbetriebe, Frank Bruckmann, angesetzt. Die PowerPoint-Präsentation des Vorstandsvorsitzenden der Berlinwasser Holding wäre für eine Werbeveranstaltung der privaten Wasserkonzerne geeignet gewesen – im Sonderausschuss war sie Anlass zu einer grundsätzlichen Diskussion über die Vorgehensweise. Von strittigen Punkten wie der verfassungswidrigen Gewinngarantie, Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht, Preis-Mahnung des Bundeskartellamts, unveröffentlichten Nebenabreden und demokratisch nicht legitimierter Unternehmensführung war bei Bruckmann erwartungsgemäß keine Rede – bei der Nachfrage nach der Höhe der Gewinne seines Unternehmens musste der Finanzvorstand hingegen zunächst passen. Die Oppositionsparteien verlangten daraufhin die schriftliche Beantwortung ihrer Anfragen. Zum eigentlichen Zweck des Sonderausschusses – der Überprüfung der Wasserverträge – konnte Bruckmann nach eigener Aussage nichts beitragen. Ebenso unergiebig waren Fragen an die Staatssekretärin des Finanzsenators, Margaretha Sudhof. Als wäre dies nicht die fünfte, sondern die erste Sitzung, gestand sie bei Nachfragen zu den preistreibenden Verordnungs-Zinssätzen ein, dass sie unvorbereitet sei und sich ihre Zahlen erst am Abend zuvor aus dem Internet besorgt habe. Die vom Volksgesetz verlangten unabhängigen Sachverständigen werden indes wei-terhin von den Senatsparteien verweigert. Der Wassertisch befürchtet, dass eine Diskussion um marginale Preissenkungen – aufgrund der Gewinngarantie womöglich einseitig auf Kosten des Landes – die juristische Prüfung des Vertragswerks weiter verschleppen soll. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Die Diskussion um die Wasserpreise ist ein Ablenkungsmanöver von SPD und CDU, die die Verträge mit Veolia lediglich neu aushandeln möchten. Damit wird aber das Grundproblem nicht berührt: Die profitorientierte Abzocke beim Wassermonopol muss durch eine nachhaltige, nur kostendeckende Bewirtschaftung unter demokratischer Kontrolle ersetzt werden. Das ist aber nicht anders als durch die Rückabwicklung der Verträge möglich.“

Der zweite Tagungspunkt, der eine Anhörung zur „Verfassungskonformität der Holdingkonstruktion“ vorsah, fiel indes angeblich aus Termingründen aus. Rainer Heinrich hatte in seinem Vortrag am 2. März im Sonderausschuss ausführlich dargelegt, dass die unternehmerische Führung der BWB aufgrund der verfassungswidrigen Privatisierungsverträge derzeit ohne demokratische Legitimation arbeitet. Eine Verfolgung dieses Aspekts hätte die Prüfung evtl. voranbringen können und wäre sicherlich auf großes Interesse der Zuhörer gestoßen.

Trotz der Verschleppung des Volksgesetzes feiert der Berliner Wassertisch am 31. März das einjährige Jubiläum seiner Inkraftsetzung mit einer Benefizveranstaltung im Theater der Berliner Compagnie. Der Erlös soll der Finanzierung unabhängigen Sachverstands für die Prüfung der Verträge zugute kommen.

Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich Telefon: (030) 34 33 32 32

Weitere Informationen zum Sonderausschuss unter:
http://localhost/wassertisch/sonderausschuss/

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

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