Rot-Schwarz spart bei der Demokratie! – PRESSEMITTEILUNG vom 16.03.2012

(Berlin, 16.03.2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ wiesen die Ausschuss-Mitglieder der Regierungskoalition einen Antrag der Opposition zurück, ein externes Gutachten zum Thema „Einhaltung des Demokratriegebots“ in Auftrag zu geben. Der CDU-Abgeordnete Dr. Hausmann begründete seine Verweigerung mit dem Hinweis, man spare dadurch Steuern.

Eine Untersuchung des Wirtschaftsexperten des Berliner Wassertischs, Rainer Heinrich, hatte in der letzten Sitzung des Ausschusses ergeben, dass die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe verfassungswidrigerweise weder die personelle noch die sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation besitzt. Der Ausschuss schien daraufhin einig zu sein, diese Thematik näher untersuchen zu lassen. Heute blieb davon allerdings nicht viel übrig. Nun soll sich erst einmal der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst (WPD) an der sehr speziellen verfassungsrechtlichen Materie erproben. Danach könne bei Bedarf immer noch ein externes Gutachten beauftragt werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Sicherlich kann auch der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst sinnvolle Hilfestellung leisten. Wenn er aber eingesetzt wird, um schwierige rechtliche Analysen außerhalb seines üblichen Aufgabenbereichs zu erstellen, dann wird damit der Bock zum Gärtner gemacht. Dadurch wird die im Volksentscheid-Gesetz geforderte unabhängige Prüfung der Verträge nur weiter verschleppt.“

Die heutige Ausschusssitzung ließ deutlich erkennen, dass die Ausschussmitglieder der Regierungskoalition nicht aktiv an der Aufklärung über die Wasserverträge mitwirken wollen. Die Zeit wird mit Diskussionen über Formalien vertan, inhaltliche Arbeit wird von SPD und CDU boykottiert. Diese Taktik nützt nicht nur den Konzerne RWE und Veolia, sie verstärkt auch die Parteien- und Demokratieverdrossenheit bei Bürgerinnen und Bürgern. „Wenn das so weitergeht, wird der Ausschuss noch im Herbst über die Strukturierung seiner Arbeitsweise debattieren,“ meint eine Besucherin nach der Sitzung. Von den ursprünglich 18 geplanten Sitzungsterminen sind schon vier ausgefallen oder können nicht wie geplant stattfinden. Eine Verständigung über Ersatztermine kommt jedoch nicht zustande – der Vorsitzende hat keinen Terminkalender dabei.

Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich Telefon: (030) 34 33 32 32

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Sonderausschuss untersucht am Freitag die Verletzung des Demokratiegebots bei der Unternehmensführung der BWB – PRESSEMITTEILUNG vom 14.03.2012

(Berlin, 14. März 2012) In einem Vortrag vor dem Sonderausschuss hat Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs, aufgezeigt, dass die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe weder sachlich noch personell demokratisch legitimiert ist. Dazu soll er Freitag befragt werden.

Während RWE und Veolia nach Karlsruhe ziehen, um gegen das erste Berliner Volksgesetz zu klagen, braut sich im Sonderausschuss „Wasserverträge“ neues Unheil für die Wasserkonzerne zusammen. Am 2. März deckte Rainer Heinrich mehrere Rechtsverstöße auf, die durch den ehemals geheimen Konsortialvertrag verursacht werden. In seinem Vortrag vor dem Sonderausschuss arbeitete er heraus, dass die Unternehmensführung der BWB verfassungswidriger Weise weder eine personelle noch eine ausreichende sachliche demokratische Legitimation besitzt. Dazu Rainer Heinrich: „Dass RWE und Veolia sich nun nach Karlsruhe wagen, ist angesichts der Verfassungswidrigkeit des Konsortialvertrags ein Witz. Die Privatisierungsverträge sind insgesamt null und nichtig. Sie müssen rückabgewickelt werden.“

In der Sitzung des Sonderausschusses am 16. März werden die Rechtsmängel zum Gegenstand einer erneuten Befragung werden. Starker Widerstand wird von der SPD zu erwarten sein, die den Ausschuss nach Einschät-zung des Wassertischs bis jetzt überwiegend dazu benutzt hat, die verfassungswidrigen Verträge zu verteidigen. In der letzten Sitzung zeigte sich der SPD-Abgeordnete Nikolaus Karsten „genervt“ angesichts der fundierten Kritik an dem Vertragswerk, an dessen Zustandekommen Klaus Wowereit als damaliger haushaltspolitischer Sprecher der SPD maßgeblich beteiligt war. Trotz der mittlerweile kartellrechtlich bestätigten Abzocke der Wasserkonzerne genießen RWE und Veolia offensichtlich immer noch die Protektion des Senats. Der Wassertisch hofft dagegen auf die Unterstützung der Berliner Medien. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Situation spitzt sich zu. Die Berliner benötigen jetzt dringend die Unterstützung ihrer Journalisten, da Senat und Wasserkonzerne immer noch entschlossen sind, so wenig Transparenz und Öffentlichkeit wie möglich zuzulassen.“

Nerven zeigen mittlerweile nicht nur die Koalitionsabgeordneten, sondern auch Veolia und RWE. Die unpopuläre Verfassungsklage gegen den Willen der 98,2 Prozent, die vor einem Jahr für das Offenlegungs-Gesetz gestimmt haben, ist eine Verzweiflungstat. Damit wollen die Wasserkonzerne verhindern, dass sie kompromittierende Absprachen offenlegen müssen. Es handelt sich hierbei um wichtige Unterlagen. Der Wassertisch vermisst unter anderem noch folgende Dokumente (die laut Volksgesetz ab heute nichtig sind):
• das Gewinnerwartungstableau Stand Okt. 1999-2028 • den Bilanzstatus v. 29.10.1999 zur Unterzeichnung des Schlussprotokolls • Nebenabrede zu den Auswirkungen der Abschreibungsumstellung von Herstellungs- und Anschaffungskosten auf Wiederbeschaffungszeitwerte bis 2028 • Nebenabreden zur Behandlung der nicht betriebsnotwendigen Grundstücke • Nebenabreden zur Verwertung der nationalen und internationalen Patente der Berliner Wasserbetriebe • Vertrag über die Errichtung des Kompetenzzentrums Wasser (KBW) und die in diesem Zusammenhang getroffenen Nebenabreden • Nebenabreden zur Umsetzung der WRRL • Nebenabreden zur Umsetzung der Investitionsplanung (3 Mrd. € bis 2020) • Nebenabreden zur Umsetzung des Abwasserbeseitigungsplans • Nebenabreden zur Umsetzung der Sanierung der Mischwasserkanalisation • Nebenabreden zur Verwirklichung des Anschlussgrades an die Kanalisation in den Außenbezirken • Nebenabreden zur Umsetzung des Wasserversorgungskonzepts • Nebenabreden zur Umsetzung allgemeiner umweltpolitischer Auflagen • der Vertrag des Vertrauens • Nebenabreden zur Umsetzung des Vertrages des Vertrauens etc.

Nächste Sitzung: 16.3.2012 12h, Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin
Sitzplatzreservierung unter: http://kurzurl.net/CjDRK

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Berliner Wassertisch sieht sich bestätigt – Private und Senat haben noch nicht alles offen gelegt. – PRESSEMITTEILUNG vom 12.03.2012

(Berlin, 12. März 2012) Die privaten Teilhaber der Berliner Wasserbetriebe klagen gegen das erste Berliner Volksgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.

Gegenstand der Klage ist eine Verhinderung der vollständigen Offenlegung der Geheimverträge. RWE und Veolia möchten angeblich einerseits geklärt wissen, „was exakt von der Veröffentlichungspflicht erfasst ist und was nicht“ und andererseits verhindern, dass „eine Nichterfüllung von Veröffentlichungspflichten zur Unwirksamkeit von Verträgen“ führt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Gründe für diese Klage sind klar: Senat und Konzerne haben die Geheimverträge gesetzeswidriger Weise noch nicht vollständig offengelegt und fürchten nun, dass die lukrativsten Teile ihres Machwerks ungültig werden könnten.“

Erst in der letzten Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ hat der Wassertisch-Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich die Veröffentlichung des Gewinnerwartungstableaus bis 2028 angemahnt. Da das Gewinnerwartungstableau in Verbindung mit der Gewinngarantie als Sicherheit diente, um die Kredite für den Kauf der Wasserbetriebe zu erhalten, können die Konzerne nicht riskieren, dass es seine Gültigkeit verliert. Andererseits können sie es nicht veröffentlichen, da die Gewinngarantie als Banksicherheit gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstößt. Weitere Nebenabsprachen wie die über den Verkauf von Grundstücken, Patenten etc. liegen ebenfalls noch nicht offen.

Die Wasserkonzerne RWE und Veolia befinden sich in einer Zwickmühle. Legen sie alles offen, wird die Rechtswidrigkeit der Verträge und die Skrupellosigkeit der verantwortlichen PolitikerInnen und Konzernlenker deutlich, mit der sie gegen die Interessen der Bürger verstoßen haben; tun sie es nicht, verlieren die Wasserkonzerne ihre Ansprüche. Bislang haben sowohl der Senat als auch RWE und Veolia den Gang nach Karlsruhe vermieden, da sie nicht gegen den politischen Willen von 98,2 % der Berliner Bevölkerung klagen wollten, die für das Offenlegungsgesetz gestimmt haben. Doch offensichtlich ist ihnen die öffentliche Meinung mittlerweile egal. Der Berliner Wassertisch bewertet die Klage als Verzweiflungstat der Konzerne: „Das PPP-Geschäftsmodell verträgt einfach keine Transparenz. Das Offenlegungsgesetz war für die verantwortlichen PolitikerInnen und die Konzerne der Super-Gau.“

In der nächsten Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge am 16.3. steht die verfassungswidrige Unterbrechung der demokratischen Legitimationskette für die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe auf der Tagesordnung. Auch dies verspricht wieder interessant zu werden.

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Senatsvertreter bestreiten fehlende demokratische Legitimation der Wasserbetriebe nicht! – PRESSEMITTEILUNG vom 02.03.2012

(Berlin, 2. März 2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ zeigte der Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich in einer Untersuchung, dass der Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe die personelle und sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation fehlt.

Rainer Heinrich während der Anhörung
Die Untersuchung deckt auf, dass mit den Geheimverträgen die demokratische Kontrolle der Berliner Wasserbetriebe systematisch ausgehebelt wurde. Die anwesenden Staatssekretäre verwiesen hingegen auf die Koalitionsvereinbarung zur Rekommunalisierung und entschuldigten die Verträge mit dem damals herrschenden (neoliberalen) Zeitgeist. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir erwarten von den Politikern, dass sie immun gegenüber fragwürdigen Ideologien sind, zumindest wenn es um unsere Demokratie, die Verfassung oder eben die Wasserversorgung geht.“

Rainer Heinrich wies anhand der Bestimmungen des Konsortialvertrags nach, dass der Senat unter Verletzung seiner verfassungsmäßigen Pflichten die demokratische Kontrolle über die Berliner Wasserbetriebe aufgegeben hat. Die ehemaligen Geheimverträge enthalten obskure Besetzungsvorschriften für den Vorstand, mit denen sich die Minderheitseigner Veolia und RWE die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen sichern. Dies missachtet jedoch Auflagen des Verfassungsgerichts zur demokratischen Kontrolle der Berliner Wasserbetriebe – mit den bekannten negativen Folgen. Ohne demokratische Legitimation steht nun die komplette Konstruktion der Wasserbetriebe infrage. Dazu Rainer Heinrich: „Die Teilprivatisierungsverträge sind aufgrund ihrer systematischen Missachtung des Demokratiegebots nichtig und müssen rückabgewickelt werden.“

Die Ausschusssitzung ließ jedoch erkennen, dass auch bei der jetzigen Regierung noch reichlich neoliberaler Zeitgeist vorhanden ist. Dafür spricht nicht nur, dass mit Klaus Wowereit (SPD) einer der Architekten der Teilprivatisierung an der Senatsspitze steht. Auch die Tatsache, dass die Regierungsparteien dem Wasser-Ausschuss noch immer keine finanziellen Mittel für unab¬hängige juristische Sachverständige bewilligen wollen, geht in die gleiche Richtung. Gelder stehen hingegen für die Spezial-Anwaltskanzlei Lutter bereit. Hier werden zulasten der Bürger keine Kosten gescheut. Diese Edel-Juristen aus Köln sollen nun die Machenschaften des damaligen schwarz-roten Senats vertuschen helfen, nachdem die EU-Behörde zu den unerlaubten Beihilfen des Senats für die Privaten begonnen hat, Fragen zu stellen. Und womöglich auch wieder ohne demokratische Legitimation, denn verfahrensberechtigt ist nicht die Landes-, sondern die Bundesregierung, wie die Oppositionsparteien anmerkten.

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Rainer Heinrich: “ Die Verletzung des Demokratiegebots bei der
            Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe”

Als erstes Heft erschienen in der
»Schriftenreihe zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe«

Anhörung von Rainer Heinrich am 02.03.2012 im Sonderausschuss “Wasserverträge”

Rainer Heinrich
Dieser Vortrag wurde anlässlich der 3. Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ im Rahmen einer
Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus gehalten. Der Autor ist
Vertrauensperson des Volksbegehrens „Unser Wasser“,
das zum Volksentscheid am 13.02.2011 führte, wodurch
das erste Mal ein „Volksgesetz“ in Berlin zustande kam.
zum Heft Nr. 1
als Bildschirmversion hier

Vorstand der Wasserbetriebe ohne demokratische Legitimation. Verträge nichtig! – PRESSEMITTEILUNG vom 01.03.2012

(Berlin, 01. März 2012) Eine Untersuchung des Berliner Wassertischs hat ergeben, dass dem Vorstand der Berliner Wasserbetriebe gleich in zwei Punkten die notwendige demokratische Legitimation fehlt.

Die Auswertung des offengelegten Teils der Konsortialverträge deckt erhebliche Mängel des Vertragswerks bei der demokratischen Legitimation der Vorstandsarbeit auf. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Mangelnde demokratische Legitimation ist keine Lappalie – sie führt zur Nichtigkeit der Verträge.“

Die Wasserver- und -entsorgung ist Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Der Staat kann sich dieser Verantwortung grundsätzlich nicht entziehen. Auch wenn er Aufgaben an Privat­unternehmen überträgt, müssen diese uneingeschränkt demokratisch legitimiert sein. Dies ist bei den Wasserbetrieben seit der Teilprivatisierung nicht der Fall. Hier haben sich die privaten Anteilseigner Veolia und RWE die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen gesichert. Obwohl das Berliner Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.10.1999 erklärt hatte, dass diese demokratische Legitimation nachgebessert werden müsse, wurde mit der Organisations-Reform 2002 diese Auflage des Gerichts übergangen. „Die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen“ – so Rainer Heinrich, der diese Prüfung für den Wassertisch durchführte – „ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages, mit dem die privaten Anteilseigner sich ihre Gewinne sichern. Darauf werden RWE und Veolia nicht verzichten.“

In der kommenden Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ am 02. März um 12:00 Uhr in Raum 376 des Abgeordnetenhauses wird Rainer Heinrich die fehlende demokratische Legitimation der Unternehmensführung der BWB erläutern.

Im Anschluss daran wird die Einschätzung des Senats zum Vorwurf der Unzulässigkeit von Beihilfen an die Unternehmen RWE und Veolia im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe bekanntgegeben. Ferner soll der Umgang mit vertraulichen Dokumenten besprochen werden.

Platzreservierung möglich unter: http://www.kurzurl.org/?1K

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