Grundrechte am Werkstor abgeben – Gerwald Claus-Brunner – Pressemitteilung Piraten im Abgeordnetenhaus vom 20.12.2012

Um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter in die Höhe zu treiben, schreckt der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe (BWB) anscheinend vor nichts zurück. Wie der Senat auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) antwortete, werden längerfristig erkrankte Beschäftigte der BWB neuerdings aufgefordert, schriftlich ihre Gesundheitsprognosen abzuliefern. Die Mitarbeiter werden unter Androhung einer personenbedingten Kündigung zur Herausgabe ihrer Krankenakten genötigt. Und dabei handelt es sich nicht um extreme Einzelfälle. Die Wasserbetriebe haben ein Formblatt erstellt, dass die Krankengeschichte der Betroffenen mehr als drei Kalenderjahre zurückverfolgt und ihnen nur eine 14-tägige Frist zur vollständigen Beantwortung einräumt. Die Antwort des Senats enthüllt die ganze Tragweite dieser Maßnahme und verniedlicht den Vorgang als “Optimierung der Personaleinsatzplanung”.

Dazu sagt Gerwald Claus-Brunner, für die Fraktion der PIRATEN im Berliner Abgeordnetenhaus:

„Das ist eine Frechheit! Seit dem 2. März diesen Jahres sind bereits 48 Beschäftigte der Wasserbetriebe angeschrieben worden. Angeblich wusste der Senat davon nichts und hat erst durch unsere Anfrage Kenntnis von der Angelegenheit erhalten. Hier werden Mitarbeiter wie Roboter behandelt und dazu genötigt ihren Hausarzt von der gesetzlich verankerten Schweigepflicht zu entbinden. Mit dieser Vorgehensweise verletzt der Aufsichtsrat seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern und versucht seine Grundrechte massiv einzuschränken.

Das ist eine Hire-and-Fire-Mentalität, die einem landeseigenen Betrieb nicht geziemt und gut qualifizierte Mitarbeiter nicht gerade motiviert sich mit dem Betrieb zu identifizieren. Wir fordern, dieses Verfahren unverzüglich einzustellen und bereits ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen. Auch Mitarbeiter mit Handicap können adäquat eingesetzt werden.”

Link zum Dokument:
https://www.piratenfraktion-berlin.de/wp-content/uploads/2012/12/Gesundheitsprognose.odt

Sonderausschuss Wasserverträge ist gescheitert – Pressemitteilung der Oppositionsfraktionen vom 14.12.2012

Gemeinsame Bewertung des Sonderausschusses »Wasserverträge« durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion anlässlich der letzten Sitzung:

Im Ergebnis des Wasservolksbegehrens hat im Berliner Abgeordnetenhaus im Januar 2012 der Sonderausschuss »Wasserverträge« seine Arbeit aufgenommen. Auftrag war die »öffentlichen Prüfung […] der Verträge« der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Wir müssen heute feststellen: Der Sonderausschuss hat seine Zielsetzung nicht erreicht. Er konnte die Prüfung aller wesentlichen Komplexe nie in juristisch notwendiger Tiefe verfolgen, weil die Fraktionen der SPD und CDU eine umfassende Prüfung nicht zugelassen haben.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion sehen deshalb die Arbeit des Sonderausschusses als gescheitert an. Dieses Scheitern ist außerordentlich zu bedauern und lässt sich wie folgt erklären:

1. Aussitzen, Abblocken, Themawechsel durch die Koalitions-Fraktionen
Die Fraktionen von SPD und CDU haben von Anbeginn Desinteresse an der Ausschussarbeit demonstriert. Anträge der Oppositionsfraktionen, die eine Vertiefung der jeweiligen Fragestellungen erlaubt hätten, wurden abgeblockt, Verhandlungsgegenstände vertagt und ausgesessen. Eine Prüfung der Teilprivatisierungsverträge bzw. -gesetze wurde nur im Ansatz verfolgt. Stattdessen begann die Koalition, den Fokus auf den Rückkauf der RWE-Anteile zu richten und behauptete, durch diesen Rückkauf würden die Ansprüche des Wassertisch-Gesetzes erfüllt.

2. Vollständige Ignoranz seitens des Senats
An keiner der insgesamt 16 Ausschusssitzungen hat eine Senatorin oder ein Senator teilgenommen, obwohl darum – sowohl mündlich als auch schriftlich – mehrfach von den Oppositionsfraktionen gebeten wurde. Auch wenn anzuerkennen ist, dass sich eine Senatorin oder ein Senator auf Staatssekretärsebene vertreten lassen kann, bleibt es bezeichnend, dass eine solche Vertretung im Sonderausschuss Wasserverträge zu jeder einzelnen Sitzung gewählt wurde. Dass weder eine der Wirtschaftssenatorinnen noch der Finanzsenator jemals an einer Ausschusssitzung teilgenommen haben, zeigt das mangelnde Interesse des Senats, an einer Umsetzung des durch Volksabstimmung beschlossenen Offenlegungsgesetzes mitzuwirken.

3. Keine Mittel für weitergehende Expertise
Es ist erstaunlich, dass die SPD- und CDU-Fraktionen die komplexen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen ohne weitere Expertise glauben beurteilen zu können. Die von der Opposition beantragten Gutachten zu einer möglichen Verletzung des Demokratieprinzips lehnte die große Koalition mit ihrer Ausschussmehrheit ohne plausible Begründung ein ums andere Mal ab. Insgesamt wurden drei Vertrauenspersonen der Trägerin des Volksbegehrens sowie weitere Sachverständige in öffentlichen Sitzungen angehört. Aus den von den Anzuhörenden aufgeworfenen Fragestellungen folgte systematisch nichts. Dies lag auch daran, dass der Ausschuss von Anbeginn unzureichend ausgestattet war.

4. Rückkauf der RWE-Anteile ändert nichts
Durch die von der großen Koalition im Jahr 1999 beschlossene Teilprivatisierung wurde eine Raub- und Beutegemeinschaft von privaten Investoren und dem Land Berlin vereinbart. Sie geht zu Lasten der Berliner Wasserkunden und wurde oft und lautstark kritisiert und gerichtlich beklagt. Die öffentliche Empörung über die Teilprivatisierung und die vereinbarten Gewinngarantien kulminierte in der erfolgreichen Volksabstimmung. Unzweifelhaft war die Intention des Wassertisch-Gesetzes und der abstimmenden Bevölkerung darauf gerichtet, die Nachteile der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nicht weiter zu ertragen. Dazu hätten die Verträge der Teilprivatisierung aufgelöst werden müssen.

Die SPD- und CDU-Fraktionen waren und sind offensichtlich nicht gewillt, die Raub- und Beutegemeinschaft aufzukündigen. Stattdessen wurden die Anteile eines der privaten Investoren übernommen, um das Land weiter im bestehenden Vertragsgefüge zu belassen. Gerade vor dem Hintergrund der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts muss die politische Entscheidung von SPD und CDU als Entscheidung gegen die Interessen der Berlinerinnen und Berliner angesehen werden.

Heidi Kosche, Klaus Lederer, Gerwald Brunner

„Wasser ist Menschenrecht“ – Pressemitteilung von MdB Beate Walter-Rosenheimer (19.10.2012)

Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in öffentliche Hand.
Die europäische Union plant, das öffentliche Vergabewesen für die Wasserversorgung und Abwasserreinigung europaweit für private Unternehmen zu öffnen. Doch die Germeringer Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer kritisiert: „Eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft muss als öffentliche Dienstleistung für alle Menschen gewährleistet sein. Nur in öffentlicher Hand ist das auch dauerhaft möglich.“

Die Grünen Abgeordnete unterstützt deshalb bayerische Gemeinden und Städte dabei, Resolutionen gegen die geplanten EU-Änderungen zu verfassen. In dem Mustertext wird klargestellt, dass die Wasser- und Abwasserwirtschaft nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Binnenmarktregelung fallen darf. Die Zeit drängt: Noch in diesem Jahr soll darüber entschieden werden, ob Ausschreibungen europaweit für Privatunternehmen geöffnet werden müssen.

Beate Walter-Rosenheimer erklärt dazu: „Wir fordern die Europäische Union auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Wasserversorgung sowie die sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in Europa garantieren. Es darf nicht sein, dass der Geldbeutel über den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Leistungen der Wasser- und Abwasserwirtschaft entscheidet. Das Recht auf Wasser geht vor Marktinteressen.“

zum Musterbrief…

ver.di startet erste europäische Bürgerinitiative (PM Nr. 84)

ver.di startet erste europäische Bürgerinitiative: Wasser ist ein Menschenrecht – Kundgebung in Berlin am 21. Juni 2012

ver.di – Pressemitteilung
Berlin, 18.06.2012

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) startet in dieser Woche gemeinsam mit anderen Organisationen die erste europäische Bürgerinitiative. Ziel ist, Druck auf die EU-Kommission auszuüben, um Wasser und sanitäre Grundversorgung als Menschenrecht zu realisieren und umzusetzen. Die Europäische Kommission wird durch die europaweite Bürgerinitiative aufgefordert, diese Menschenrechte durch die Förderung einer Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle sicherzustellen und in die Tat umzusetzen. Entsprechende Forderungen werden auch auf dem UNO-Umweltgipfel Rio+20 im Mittelpunkt stehen.

Den Auftakt der Bürgerinitiative bildet eine europaweite Brunnenaktion in etwa 50 Städten Europas, darunter am kommenden Donnerstag, dem 21. Juni 2012 um 10.00 Uhr am „Wasserklops“ vor dem Europacenter am Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg.

Die Kampagne „Wasser ist ein Menschenrecht“ ist eine Initiative des Europäischen Gewerkschaftsverbandes für den öffentlichen Dienst (EGÖD), dessen Mitglied ver.di ist. „Die Europäische Kommission muss endlich das Menschenrecht auf Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung in aktive Politik umsetzen“, fordert ver.di-Landesbezirksleiterin Susanne Stumpenhusen, die bei der Kundgebung in Berlin am kommenden Donnerstag sprechen wird. Mehr als 1,5 Millionen Europäer hätten keinen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung. Das sei nicht akzeptabel, so Susanne Stumpenhusen.

Nach einer Verordnung der EU-Kommission sind EU-weite Bürgerinitiativen seit dem 1. April 2012 möglich. Für die Initiative müssen in Europa innerhalb eines Jahres 1 Million Unterschriften gesammelt werden. ver.di will in Deutschland mindestens 130.000 Zustimmungen erhalten. Über alle Branchen hinweg wird sich ver.di und mit ihr der DGB an der Aktion beteiligen. Bundesweite Organisationen wie beispielsweise der BUND, das Forum Umwelt und Entwicklung, attac, arche noVa, aber auch regionale wie die Wasserallianz München und der Berliner Wassertisch unterstützen ver.di. Der Deutsche Städtetag, der Verband kommunaler Unternehmen und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft werden die Initiative über ihre Medien bekannt machen.

Für Rückfragen:
Mathias Ladstätter – zuständiger Gewerkschaftssekretär beim ver.di-Bundesvorstand (Tel.-mobil: 0170-9156817)
Weitere Informationen im Internet:
http://tinyurl.com/crd8wuk und www.right2water.eu/de

Herausgeber:

Pressestelle des Landesbezirks Berlin-Brandenburg
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Andreas Splanemann – Pressesprecher
(Tel: 030/ 8866 – 4111)


PM Piratenfraktion Berlin – Konsortialvertrag Berliner Wasserbetriebe – Gerwald Claus-Brunner: „Rückkauf statt Rückabwicklung – Senat verschwendet dreistelligen Millionenbetrag“ – PM vom 04.07.2012

Die Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion (Drucksache 17/10 516) zu dem Konsortialvertrag lässt erkennen, dass der Senat die Arbeit des Sonderauschusses Wasserverträge des Abgeordnetenhauses für unnötig erachtet. „Die Unwirksamkeit von Regelungen des Konsortialvertrages ist bisher weder geltend gemacht worden noch besteht die Absicht, dies zu tun“, heißt es in der Antwort des Senats.

Dazu sagt Gerwald Claus-Brunner, Abgeordneter der Piratenfraktion im Sonderausschuss Wasserverträge:

„Der Senat handelt, wie schon 1999, unter Mißachtung des Parlamentes und den durch die Volksgesetzgebung vom 13.02.2011 eingerichteten Sonderausschuß – offenbar will er die damals geschlossenen Wasserverträge in den wesentlichen Punkten unverändert beibehalten. Er zieht die Variante Rückauf der Berliner Wasserbetriebe allen anderen wirtschaftlich günstigeren Varianten vor und verschwendet unnötigerweise Steuergelder.

Deutlich günstiger wäre hiergegen die Variante der Rückabwicklung der Kaufverträge, bei der das Land Berlin maximal den Kaufpreis von 1999 in Höhe von 3,3 Milliarden DM ( 1,7 Milliarden € ) zurückerstatten müsste.
Diese Summe würde zusätzlich mit den seit 1999 durch die im Verkaufsvertrag verankerte Gewinngarantie für die Anteilseigner zuviel erzielten Einnahmen verrechnet werden. Hierzu ist die jüngst erlassene Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes zu beachten, die deutlich macht, dass die Wassertarife um mindestens 17% zu hoch sind. Insgesamt könnte die Rückzahlungssumme also um gut 500 Millionen € geringer ausfallen als der ursprüngliche Kaufpreis.

Derzeit möchte der Senat aber für den Rückkauf der Wasserbetriebe sowohl an RWE als auch an Veolia jeweils 700 Mio € bezahlen. Eine Entschädigung in Höhe von 350 Mio € zusätzlich zum Rückkaufpreis an den Anteilseigner Veolia wäre noch zu berücksichtigen, wenn der entsprechende Rechtsstreit zuungunsten des Landes Berlin ausgeht.

Der Konsortialvertrag soll offensichtlich bestehen bleiben, um die Gewinnkalkulation für das Land frei vom Einfluss des Parlaments und dessen Hauptausschuss gestalten zu können. Der hohe Rückkaufpreis soll durch die Gewinne der Wasserbetriebe gegenfinanziert werden – bezahlen müssen also die Berliner durch weiterhin überhöhte Wassertarife.“

Hier zur PM über die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes pdf

Bundeskartellamt erlässt Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe von insgesamt 254 Mio. € für die Jahre 2012 bis 2015 – PM des Bundeskartellamtes vom 05.06.2012

Bonn, 5. Juni 2012: Das Bundeskartellamt hat heute die abschließende Preissenkungsverfügung gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise erlassen. Mit dem Beschluss ordnet das Bundeskartellamt an, dass die abgabenbereinigten Erlöse aus der Versorgung mit Trinkwasser in Berlin für die Jahre 2012 um 18% und für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich 17% jeweils im Vergleich zu 2011 gesenkt werden müssen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Für den Zeitraum von 2012 bis 2015 müssen die BWB ihre Erlöse um insgesamt ca. 254 Millionen Euro absenken. Diese Maßnahme soll den Berliner Wasserkunden, also allen Haushalts- und Industriekunden unmittelbar zugutekommen. Um dies möglichst schnell umzusetzen, wurde auch die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung angeordnet. Darüber hinaus haben wir uns die Anordnung der Rückerstattung missbräuchlich bezahlter Wasserpreise für die Jahre 2009 bis 2011 ausdrücklich vorbehalten. Das Ergebnis dieses Verfahrens macht deutlich, wie wichtig eine konsequente Kontrolle der Kartellbehörden in der Wasserversorgung ist. Soweit es der Wettbewerb, wie offenkundig in monopolisierten Wirtschaftsbereichen, nicht richten kann, ist eine effektive Missbrauchskontrolle durch die Kartellbehörden unverzichtbar.“

Die konkrete diskriminierungsfreie Aufteilung der Erlösabsenkung auf die Kundengruppen liegt im Ermessen der BWB. Die Absenkung der Preise soll jeweils mit der Jahresschlussrechnung für die Verbraucher bis zum 31. Dezember des Folgejahres umgesetzt werden, für das Jahr 2012 also spätestens bis zum 31.12.2013 erfolgen. Dies hat das Bundeskartellamt durch die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit seiner Verfügung sichergestellt. Die Preisabsenkung bezieht sich auf die Netto-Erlöse pro Absatz, d.h. auf die Durchschnittspreise pro Kubikmeter über alle Tarife hinweg und ohne Steuern und Abgaben. Die prozentuale Absenkung der Brutto-Preise wird daher etwas geringer ausfallen.

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen eines Erlösvergleichs mit den Vergleichsunternehmen HamburgWasser, Stadtwerke München und RheinEnergie Köln festgestellt, dass die Wasserpreise und Erlöse der Berliner Wasserbetriebe missbräuchlich überhöht sind. Dabei hat das Bundeskartellamt die durch die Wiedervereinigung bedingten Zusatzkosten der BWB (u. a. für die Sanierung des Ost-Berliner Wassernetzes) als berücksichtigungsfähige Mehrkosten im Vergleich zu den Unternehmen aus Hamburg, München und Köln anerkannt.

Gegenüber der vorangegangenen – zweiten – Abmahnung vom 30.03.2012 mit einem Gesamtabsenkungsvolumen von 292 Mio. € für 2012-2015 im Vergleich zum Jahr 2010 (siehe PM des BKartA vom 02.04.2012) fällt die Preisabsenkung in der abschließenden Entscheidung etwas geringer aus. Die BWB hatte in ihrer Stellungnahme auf die zweite Abmahnung des Amtes geltend gemacht, dass sie bei den im Laufe des Verfahrens erfolgten Abfragen zu Investitionen der BWB (einschließlich Ersatz- und Erhaltungsaufwand) ihre eigenen Personalkosten bisher erheblich zu gering angesetzt hätte. Das Bundeskartellamt hat daher jetzt eine Berechnung auf Basis der neu vorgelegten Daten durchgeführt.
Gegen die Verfügung können die Berliner Wasserbetriebe Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen und gegen die sofortige Vollziehbarkeit einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Hintergrund
Die Berliner Wasserbetriebe sind der größte Wasserversorger Deutschlands. Ihnen obliegt die Trink- und Abwasserversorgung im Großraum Berlin. Die BWB erhebt privatrechtliche Wasserpreise, so dass das Wettbewerbsrecht Anwendung findet. Die Wasserversorger haben in Deutschland ein Monopol, da die Wasserkunden nicht zu anderen Anbietern wechseln können. In Berlin ist dieses natürliche Monopol auch rechtlich durch einen Anschluss- und Benutzungszwang abgesichert.

Das Verfahren gegen die BWB wurde im März 2010 eingeleitet. In der Folge hat das Bundeskartellamt umfangreiche Ermittlungen zur großstädtischen Wasserversorgung durchgeführt und von allen Städten in Deutschland mit mehr als 200.000 Einwohnern (insgesamt 38) Daten zur Wasserversorgung abgefragt. Als Vergleichsmaßstab für die Wasserpreise in Berlin hat das Bundeskartellamt schließlich die Preise der Wasserversorger in Hamburg, München und Köln herangezogen, da die Versorgungsbedingungen in diesen Metropolen strukturell mit Berlin vergleichbar sind. Es hat dabei signifikant höhere Erlöse der BWB im Vergleich zu den Wasserversorgern der anderen drei Großstädte festgestellt.

Im Rahmen der Ermittlungen hat sich das Bundeskartellamt intensiv mit den Kosten und den Versorgungsbedingungen in den verschiedenen Städten befasst. Insbesondere wurden die Kosten für die in Deutschland sehr gute Trinkwasserqualität geprüft. Alle Wasserversorger unternehmen hier große Anstrengungen. Berlin hat nach der Auffassung der Behörde insofern keine höheren Aufwendungen als Hamburg, Köln oder München. Qualitativ hochwertiges Wasser ist in Berlin reichlich und gut zugänglich vorhanden. Die Bedingungen der Wasserverteilung sind in Berlin ebenfalls sehr günstig.

Diese Pressemitteilung als PDF