Right2water – Abstimmung im Europaparlament

Access to water as a human right – the external dimension

https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2021/2187(INI)&l=en

04/10/2022 Debate in plenary scheduled
05/10/2022 Vote in plenary scheduled
Subject
3.70.04 Water control and management, pollution of waterways, water pollution
6.10.09 Human rights situation in the world

#ReclaimYourFace – Start der Europäischen Bürgerinitiative gegen die biometrische Massenüberwachung


https://reclaimyourface.eu/

Europäische Bürgerinitiative für eine Zukunft ohne biometrische Massenüberwachung

Heute, am 17. Februar 2021, startet das Bündnis Reclaim Your Face eine offizielle Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum Verbot biometrischer Massenüberwachung. Mehr als 40 europäische Organisationen rufen dazu auf, diese Initiative zu unterstützen.

In Deutschland unterstützen bisher der Chaos Computer Club, D64, Digitalcourage, Digitale Freiheit, die Gesellschaft für Informatik und kameras-stoppen.org die Bürgerinitiative und fordern Bürger:innen zum Unterschreiben auf.

Warnung vor biometrischer Überwachung
Während die Europäische Kommission neue Gesetze zur Regulierung Künstlicher Intelligenz vorbereitet, warnt das Bündnis von Digital- und Menschenrechtsorganisationen vor den Gefahren von biometrischer Massenüberwachung für die Freiheit und Würde der Bürger:innen. Mit der EBI fordern Europäische Bürger:innen neue gesetzliche Rahmenbedingungen einschließlich eines Verbots von biometrischer Massenüberwachung.

Biometrische Daten der Bürger:innen schützen
Biometrische Daten sind hochsensible Informationen über unsere Körper und unser Verhalten. Es sind Daten über unsere Gesichter, Augen, Venen, Stimmen, unseren Gang und unser Verhalten. Dazu gehört beispielsweise, wie Menschen auf einer Tastatur tippen oder mit ihrer Augenbewegung ein Bild erfassen. Wir können anhand biometrischer Daten identifiziert und analysiert werden und wir können diese Daten nicht einfach ändern. Daher sind biometrische Daten besonders zu schützen.

Grundsätzlich sind der Verarbeitung von biometrischen Daten in der EU bereits enge Grenzen gesetzt. Jedoch lässt das EU-Recht einige problematische Ausnahmen zu. Staatliche Akteure und private Unternehmen nutzen diese Lücken, um biometrische Überwachungstechnologien in öffentlichen Räumen zu etablieren.

Biometrische Überwachung in der EU
Das Bündnis Reclaim Your Face konnte bereits zeigen, dass biometrischen Daten von Menschen in ganz Europa systematisch gesammelt und missbraucht werden. In vielen Fällen geht das Bündnis erfolgreich gegen diesen Missbrauch vor.

Serbische Behörden überwachen die Bevölkerung in den Straßen von Belgrad mit intelligenten Kameras. Italienische Behörden nahmen in der Stadt Como Geflüchtete mit biometrischen Überwachungssystemen ins Visier. Dies wurde für illegal erklärt wurde und trotzdem wird versucht, solche Systeme auch in anderen Städten einzuführen. In Griechenland erwägen die Behörden den Einsatz von biometrischer Überwachung bei Polizeikontrollen. In Frankreich kämpfte die Zivilgesellschaft vor Gericht gegen den Einsatz biometrischer Überwachungstechnologie bei Demonstrationen und an Schulen. In den Niederlanden und Spanien kritisierten die nationalen Aufsichtsbehörden die biometrische Massenüberwachung in Supermärkten.

Biometrische Überwachung in Deutschland
In Deutschland wehrt sich das Bündnis unter anderem erfolgreich gegen polizeiliche Videoüberwachung in Köln und gegen die Überwachung durch die Gesichter-Suchmaschine Clearview AI. Anfang 2020 demonstrierten verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen in dem Bündnis gesichtserkennung-stoppen.de erfolgreich gegen die Pläne des Innenministeriums, an 149 Bahnhöfen und Flughäfen Gesichtserkennung einzusetzen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde vorerst auf Eis gelegt.
Gegen das verschärfte Sächsische Polizeigesetz, das intelligente Videoüberwachung und Gesichtserkennung erlaubt, wurde im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Schon 2018 kritisierten Grundrechtsorganisationen aus Deutschland, Tschechien und Polen die biometrische Videoüberwachung in Grenzgebieten.

Weitere Schritte
Die Europäische Bürgerinitiative muss nun innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften in mindestens sieben EU-Ländern sammeln. Ist die Initiative erfolgreich, landet das Thema auf der politischen Tagesordnung, es gibt eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament. Außerdem muss die Europäische Kommission ihr weiteres Vorgehen oder ggf. den Verzicht auf Folgemaßnahmen erläutern und einen Zeitrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen nennen.

Was können Bürger:innen tun?

Einzelne Personen können die Bürgerinitiative online unterzeichnen und darüber hinaus selbst Informationsfreiheitsanfragen stellen oder Unternehmen nach den bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten fragen, um zu dokumentieren, wo und wie heute schon biometrisch überwacht wird.
Organisationen können die Initiative ebenfalls unterstützen.

PM Berliner Wassertisch: STOP TTIP & CETA Initiative siegt beim Europäischen Gericht gegen EU-Kommission

(Berlin, 11. Mai 2017) Gestern hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, womit diese 2014 die europaweite Unterschriftensammlung gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA verhindern wollte.

Am 10. September 2014 erklärte die EU-Kommission die vom Netzwerk StopTTIP beantragte Europäische Bürgerinitiative StopTTIP (EBI StopTTIP) für unzulässig. Das Netzwerk, in dem sich Hunderte von Organisationen, darunter der Berliner Wassertisch, engagieren, ließ sich davon nicht entmutigen und startete am 7. Oktober 2014 eine selbstorganisierte EBI (sEBI). Tatsächlich folgten über 3 Millionen EU-BürgerInnen dem Aufruf und unterschrieben die Forderung an die EU-Kommission, die Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA zu stoppen. Angesichts der beispiellosen Zustimmung zur Bürgerinitiative StopTTIP und der Kritik des EuG am Demokratieverständnis der Kommission muss diese nun aufgefordert werden, die selbstorganisierte EBI nachträglich offiziell anzuerkennen und eine Anhörung im EU-Parlament durchzuführen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die EU-Kommission muss die EBI >Stop TTIP und CETA< nun umsetzen. Eine Bürgerinitiative mit über 3 Millionen UnterzeichnerInnen darf nicht ignoriert werden. Jetzt ist die Gelegenheit zu zeigen, dass die EU den politischen Willen ihrer BürgerInnen respektiert.“

Das Demokratiedefizit der EU-Kommission

In der nun vorliegenden Urteilsbegründung sah sich der EuG genötigt, die EU-Kommission angesichts ihrer offensichtlichen Fehlinterpretation an den Demokratiegrundsatz der EU zu erinnern. Mit den Bürgerinitiativen werde vom Gesetzgeber das Ziel verfolgt, das „allgemeine Recht auf Beteiligung am demokratischen Leben“ zu sichern, so der EuG. Die eigenwillige Rechtsauffassung der Kommission hätte hingegen „die Inanspruchnahme des Instruments der EBI als Instrument der Beteiligung der Unionsbürger“ stark eingeschränkt. Mit anderen Worten: Die EU-Kommission setzt noch nicht einmal die demokratischen Mindeststandards der EU-Gesetzgebung um.

CETA per Verfahrenstrick?

Insbesondere bei CETA hat sich die falsche „Rechtsinterpretation“ der Kommission nachteilig ausgewirkt. Die Argumente der Bürgerinitiative konnten vor der Abstimmung von EU-Rat und -Parlament zu CETA nicht mehr in den politischen Prozess einfließen. Die UnionsbürgerInnen wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Wer jedoch Verträge, die „eine Änderung der Rechtsordnung der Union“ (EuG) bewirken, mit der Hilfe von fragwürdigen Methoden durchdrückt, wird die schon bestehende EU-Verdrossenheit nur noch weiter verstärken.

Weiter gegen TTIP und CETA

Noch können die Abkommen gestoppt werden. Der Berliner Wassertisch ruft darum auf, anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg gegen TTIP, CETA, TiSA und für einen gerechten Welthandel auf die Straße zu gehen. Am 2. Juli starten die Aktionen in Hamburg mit der Protestwelle: www.G20-Protestwelle.de

Weiterführender Link: Materialien zum Urteil hier
Pressemitteilung als pdf

 

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin

Wolfgang Rebel, Telefon: 0152 57 23 34 84
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41                     

E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info

Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-754/14 Efler u.a./ Kommission

Presse und Information
Gericht der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr. 49/17
Luxemburg, den 10. Mai 2017
Urteil in der Rechtssache T-754/14
Michael Efler u. a. / Kommission

Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde

Die geplante Bürgerinitiative stellt keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus.

Im Juli 2014 beantragte ein Bürgerausschuss, dem Herr Michael Efler angehört, bei der Kommission, die geplante Europäischen Bürgerinitiative[1] „Stop TTIP“ zu registrieren. Mit dieser Initiative wird die Kommission im Wesentlichen aufgefordert, dem Rat zu empfehlen, das ihr erteilte Verhandlungsmandat für TTIP[2] aufzuheben, und schließlich, CETA[3] nicht abzuschließen.

So sieht der Vorschlag vor,
– TTIP und CETA zu verhindern, da die Entwürfe der Abkommen mehrere kritische Punkte enthalten würden (Verfahren zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten, Regeln zur Zusammenarbeit in Regulierungsangelegenheiten, die eine Bedrohung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit darstellen würden),
– zu verhindern, dass (i) Standards in den Bereichen Arbeit, Soziales, Umwelt, Privatsphäre und Verbraucherschutz in intransparenten Verhandlungen gesenkt und (ii) öffentliche Dienstleistungen (wie beispielsweise die Wasserversorgung) und Kulturgüter dereguliert würden, und
– „eine alternative Handels- und Investitionspolitik der Europäischen Union“ zu unterstützen.
Die Kommission hat mit ihrem Beschluss vom 10. September 2014[4] die Registrierung der geplanten Bürgerinitiative abgelehnt, da diese außerhalb ihrer Befugnisse liege, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union unterbreiten zu können, um die Verträge umzusetzen.
Der Bürgerausschuss hat daraufhin vor dem Gericht der Europäischen Union Klage erhoben und begehrt die Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission.

Mit seinem heutigen Urteil gibt das Gericht der Klage statt und erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig.
Das Gericht weist die von der Kommission vertretene Auffassung zurück, wonach der Beschluss, mit dem ihr die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss von TTIP entzogen werden soll, nicht Gegenstand einer Europäischen Bürgerinitiative sein könne. Nach Auffassung der Kommission fällt ein solcher Beschluss deswegen nicht unter den Begriff des Rechtsakts, da die Ermächtigung selbst wegen ihres vorbereitenden Charakters und mangels Außenwirkung nicht unter diesen Begriff falle.

In diesem Zusammenhang stellt das Gericht u. a. fest, dass der Grundsatz der Demokratie, der zu den grundlegen[den] Werten gehört, auf die die Union sich gründet, sowie das der Europäischen Bürgerinitiative zugrunde liegende Ziel (nämlich die demokratische Funktionsweise der Union zu verbessern, indem jedem Bürger ein allgemeines Recht auf Beteiligung am demokratischen Leben eingeräumt wird), es erfordern, eine Auslegung des Begriffs des Rechtsakts zugrunde zu legen, die Rechtsakte wie den Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss eines internationalen Abkommens (wie TTIP und CETA) mit einschließt, das unbestreitbar eine Änderung der Rechtsordnung der Union herbeiführen soll.

Das Gericht stellt außerdem fest, dass kein Grund besteht, Rechtsakte, die auf die Aufhebung eines Beschlusses abzielen, mit dem der Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss eines internationalen Abkommens zugestimmt wird, sowie Rechtsakte, mit denen die Unterzeichnung und der Abschluss eines solchen internationalen Abkommens verhindert werden sollen, von dieser demokratischen Debatte auszuschließen.

Es weist das Argument der Kommission zurück, wonach die Rechtsakte, auf die die fragliche Bürgerinitiative abziele, zu einer nicht hinnehmbaren Einmischung in den Gang eines laufenden Rechtssetzungsverfahrens führen würden. Das mit der Europäischen Bürgerinitiative verfolgte Ziel besteht nämlich darin, den Unionsbürgern zu ermöglichen, ihre Mitwirkung am demokratischen Leben in der Union zu verstärken, und zwar u. a. dadurch, dass sie der Kommission detailliert die durch die Bürgerinitiative aufgeworfenen Fragen darlegen und die Kommission auffordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union zu unterbreiten, nachdem sie die Bürgerinitiative gegebenenfalls im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Parlament vorgestellt und somit eine demokratische Debatte angeregt haben, ohne den Erlass des Rechtsakts abwarten zu müssen, dessen Änderung oder Aufgabe letztlich angestrebt wird.

Diese Möglichkeit zuzulassen, verstößt auch nicht gegen den Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts, da der Kommission die Entscheidung obliegt, ob sie einer registrierten und mit den erforderlichen Unterschriften versehenen Europäischen Bürgerinitiative Fortgang gewährt, indem sie in einer Mitteilung ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu der Bürgerinitiative sowie ihr eventuelles weiteres Vorgehen bzw. den Verzicht auf ein weiteres Vorgehen und die Gründe hierfür darlegt.

Dem Gericht zufolge steht nichts dem entgegen, dass das eventuelle weitere Vorgehen der Kommission darin bestehen kann, dem Rat den Erlass von Rechtsakten vorzuschlagen, auf die die fragliche Bürgerinitiative abzielt. Entgegen den Ausführungen der Kommission wären die Unionsorgane in einem solchen Fall durch nichts daran gehindert, neue Entwürfe transatlantischer Freihandelsabkommen zu verhandeln und die Abkommen sodann abzuschließen, nachdem der Rat die Rechtsakte erlassen hat, die Gegenstand dieser Bürgerinitiative sind.

1 Nach der Regelung über die Europäische Bürgerinitiative können Unionsbürger, wenn es sich um mindestens eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten handelt, die Initiative ergreifen und die Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse dem Unionsgesetzgeber einen geeigneten Vorschlag zu Fragen zu unterbreiten, bei denen sie einen Rechtsakt der Union zur Umsetzung der Verträge für erforderlich halten. Bevor die Organisatoren beginnen können, die erforderliche Anzahl an Unterschriften zu sammeln, müssen sie die europäische Bürgerinitiative bei der Kommission registrieren lassen, die insbesondere ihren Gegenstand und ihre Ziele prüft. Die Kommission kann die Registrierung u. a. dann ablehnen, wenn der Gegenstand der Bürgerinitiative offenkundig nicht in einen Bereich fällt, in dem sie befugt ist, dem Unionsgesetzgeber einen Rechtsakt zur Umsetzung der Verträge vorzuschlagen.

2 Mit Beschluss vom 14. Juni 2013 hatte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über den Abschluss eines Freihandelsabkommens ermächtigt, das später die Bezeichnung „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (in Englisch „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ oder „TTIP“) erhielt.

3 Mit Beschluss vom 27. April 2009 hatte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit Kanada über den Abschluss eines Freihandelsabkommens ermächtigt, das später die Bezeichnung „Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen“ (in Englisch „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ oder „CETA“) erhielt.

4 Beschluss C (2014) 6501.

HINWEIS: Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.

HINWEIS: Eine Nichtigkeitsklage dient dazu, unionsrechtswidrige Handlungen der Unionsorgane für nichtig erklären zu lassen. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen von Mitgliedstaaten, Organen der Union oder Einzelnen beim Gerichtshof oder beim Gericht erhoben werden. Ist die Klage begründet, wird die Handlung für nichtig erklärt. Das betreffende Organ hat eine durch die Nichtigerklärung der Handlung etwa entstehende Regelungslücke zu schließen.


Pressemitteilung des EuG als pdf

Website CURIA: Nr. 49/2017 : 10. Mai 2017: Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-754/14 Efler u.a./ Kommission als pdf in den Sprachen bg es cs de el en fr hr it hu nl pl pt ro sk sl

Warum Wasser eine öffentliche Dienstleistung ist

Ein Bericht im Auftrag von EPSU für Public Services International Research (Studie von PSIRU)
April 2012

EPSUJetzt als deutsche Übersetzung (Dez. 2015)

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Öffentliches Eigentum ist die Regel
  3. Weit verbreitete Beendigung der Wasserprivatisierung
  4. Effizienz und Leistungsfähigkeit
  5. Investitionen
  6. Preise
  7. Wettbewerb und Kartelle
  8. Öffentlicher Widerstand
  9. Korruption und Betrug
  10. Verantwortungslos
  11. Illusionen über fiskalische Erfolge
  12. Schlussfolgerungen: Der öffentliche Sektor und das Recht auf Wasser
  13. Quellenangaben

zum vollständigen Bericht

 

EBI StopTTIP-CETA: EU-Präsident nimmt Unterschriften entgegen

Martin Schulz nimmt 3.284.289 Unterschriften von Stop TTIP entgegen
9. November 2015

Stop TTIP
Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative fordert Anhörung im Europäischen Parlament

EU-Parlamentspräsident Martin Schulz hat heute (9. November) 3.284.289 Unterschriften von der Selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) Stop TTIP entgegengenommen. Sprecher und Aktive der Bürgerbewegung, die sich mit einer Unterschriftensammlung gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA wendet, forderten Schulz dazu auf, für eine Anhörung von STOP TTIP vor dem Europäischen Parlament einzutreten.

(Foto: Jakob Huber)


Martin Schulz anlässlich der Übergabe der Unterschriften (Foto: Jakob Huber)

Der Präsident zeigte sich erneut beeindruckt von der hohen Zahl der zusammengekommenen Unterschriften. Das Parlament, so Schulz, nehme dies sehr ernst. Er versprach, sich bei der EU für eine öffentliche Anhörung einzusetzen. Auch wird das EU-Parlament mit der neuen Regierung in Kanada Kontakt aufnehmen, um abzuklären, ob Nachverhandlungen möglich sind. Es könne nicht angehen, dass aus TTIP die private Schiedsgerichtbarkeit herausgenommen wurde, diese aber noch in CETA enthalten ist. Positiv überrascht war er von der breiten Ablehnung der privaten Schiedsgerichte im EU-Parlament. Mit solch einem klaren Votum gegen ISDS habe er nicht gerechnet.
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