RWE-Rückkauf: Keiner weiß, wohin die Reise geht – PRESSEMITTEILUNG VOM 25.10.2012

(Berlin, 25. Oktober 2012) Auf die misslungene Teilprivatisierung folgt nun die misslungene Rekommunalisierung: SPD-CDU-Koalition beschließt überteuerten Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Bürger sollen mit Hoffnungshäppchen abgespeist werden.

Das Abgeordnetenhaus hat am frühen Nachmittag mit den Stimmen der Regierungs-koalition den überteuerten Ankauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) beschlossen. Auch nach den Debatten in Hauptausschuss und Parlament ist unklar, was der Senat mit diesem Kauf bezweckt. Das misslungene und gestern im Hauptausschuss auch von Regierungsseite kritisierte Vertragswerk und seine verfassungswidrige Gewinngarantie bleiben in Kraft. Trotz seiner nun 75 %igen Beteiligung an den BWB kann der Senat immer noch keine betrieblichen Entscheidungen ohne den Miteigentümer Veolia durchsetzen, weil der Senat auf Führungsebene lediglich 50 % besitzt. Demzufolge gelten die Führungsregelungen des Konsortialvertrages nach wie vor. Auch Preissenkungen sind nicht möglich ohne das Einverständnis des Wasserkonzerns Veolia, der für die um 20-30 Prozent überteuerten Trinkwasserpreise (siehe Beschluss Bundeskartellamt) in Berlin verantwortlich ist.

Von den Beteuerungen der SPD, auch Veolia aus dem Betrieb herauskaufen zu wollen, ist nicht viel zu halten angesichts der Tatsache, dass Senator Heilmann (CDU) Geheimgespräche mit Veolia-Lobbyisten führt, in denen er dem Minderheitsgesellschafter die betriebliche Führung zusichert. Der Berliner Wassertisch kritisiert den Kaufpreis als teures Abschiedsgeschenk an RWE, die sich ohnehin aus dem Wassergeschäft zurückziehen. Der RWE-Anteilskauf entspricht in keiner Weise einer Rekommunalisierung, wie sie die 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger mit dem Volksentscheid erstreiten wollten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „In einer funktionierenden Demokratie wäre die Regierung nach einem Misstrauensvotum von 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger freiwillig zurückgetreten. Aber in unserer Lobbykratie können Parteien und Konzerne offensichtlich auch einen verlorenen Volksentscheid noch zum Geschäft machen.“

Ablenkungsmanöver
Besonders durchsichtig ist die Verknüpfung des RWE-Anteilkaufs mit der Ankündigung einer Wasser-preissenkung in der heutigen Abstimmung. Dieses Manöver soll davon ablenken, dass die Bürger gleichzeitig über den Tisch gezogen werden. Mit 15 % liegt der Preisnachlass zudem unter dem in der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts geforderten Wert. Gegen diesen Kartellamts-Beschluss halten die BWB aber ihre Klage aufrecht – und zwar mit Billigung des Wirtschaftssenators. Gleichzeitig blockiert die Regierungskoalition die Überprüfung des Vertragswerks im Wasser-Sonderausschuss. Der Senat könnte durch eine effektive Überprüfung der verfassungswidrigen Wasserverträge ihre Aufhebung erreichen, jedoch würde, wie der SPD-Abgeordnete Nikolaus Karsten erklärte, die SPD einen Anteilskauf wegen des angeblichen Kostenrisikos sogar einer erfolgreichen Klage vorziehen. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftssprecher des Berliner Wassertischs: „Die Aussagen der Koalitionsabgeordneten im Wasser-Sonderausschuss sind klar: SPD und CDU sind an einer Aufarbeitung ihrer skandalösen Verträge nicht interessiert und wollen mit dem Anteilskauf schnell neue Tatsachen schaffen. Wir versprechen uns davon gar nichts. Der neoliberale ,Zeitgeist‘ ist in der großen Koalition immer noch so frisch wie 1999.“

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Sonderausschuss Wasserverträge: SPD-CDU-Koalition sabotiert Prüfung des Demokratiegebots – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.10.2012

(Berlin, 19. Oktober 2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses stand das im Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerte Demokratieprinzip erneut auf der Tagesordnung. Bisherige Anhörungen hatten den Verdacht bestärkt, dass der mit der Teilprivatisierung 1999 abgeschlossene Konsortialvertrag dagegen verstößt. Ein vom Ausschuss bestelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) hatte dagegen keinen solchen Verstoß sehen können. Eine echte Debatte zu dieser Frage konnte heute jedoch nicht aufkommen, da die Regierungskoalition die Teilnahme eines WPD-Vertreters an der Sitzung mit ihrer Mehrheit verhinderte.

Auch in der 13. Sitzung des Sonderausschusses konnte nicht davon die Rede sein, dass das Berliner Abgeordnetenhaus den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes vom 4. März 2011 umsetzt. Wo ein intensiver Austausch von Argumenten hätte stattfinden können, war von SPD und CDU kein einziger inhaltlicher Beitrag zu vernehmen. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Da fasst man sich doch an den Kopf! Der Vertreter des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes steht bereit, aber er darf zu den Fragen zum eigenen Gutachten nicht Stellung nehmen, wird auf Betreiben von SPD und CDU nicht in den Sitzungssaal geholt. Das macht doch klar, dass dieses Gutachten auf äußerst wackeligen Füßen steht, wie der Wassertisch von Anfang an gesagt hat.“

Problematischer Rückkauf der RWE-Anteile
Nikolaus Karsten (SPD) ging aber noch weiter: In keinem Fall sei es sinnvoll, der Frage nach einer Verletzung des Demokratieprinzips weiter nachzugehen. Selbst wenn Verfassungs¬widrigkeit und Nichtigkeit der Verträge nachzuweisen seien; der jetzt geplante Rückkauf sei unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer Rückabwicklung immer vorzuziehen. Dazu nochmal Wolfgang Rebel: „Für den Abgeordneten Karsten und die Große Koalition spielen die Prinzipien unseres Grundgesetzes anscheinend keine Rolle mehr. Dass nach einem Rückkauf der RWE-Anteile die Verletzung des Demokratiegebots im Interesse Veolias fortgesetzt werden soll, ist dann auch kein Problem mehr.“

Senat hat in der Frage der Kartellamtsklage kein Mitbestimmungsrecht
Dass die demokratische Legitimationskette bei wichtigen Entscheidungen der Wasserbetriebe nicht gerade effektiv ausgestaltet ist, zeigte heute – wie eine Probe aufs Exempel – die folgende Äußerung von Staatssekretär Zimmer: Danach werde die Entscheidung über eine so wichtige Angelegenheit, wie die Fortsetzung der Klage gegen die Kartellamtsverfügung zur Senkung der Wasserpreise, allein vom Vorstand getroffen. Das ist in der Tat richtig: Die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der Wasserbetriebe haben dort kein Mitbestimmungsrecht.

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Unterschriftensammlung: Parlamentarier sollen gegen Wasserverträge klagen – PRESSEMITTEILUNG VOM 18.10.2012

(Berlin, 18. Oktober 2012) Fast 2000 Unterschriften – mit minimalem Personaleinsatz in kurzer Zeit gesammelt – wurden heute vom Berliner Wassertisch an den Parlamentspräsidenten Ralf Wieland übergeben. In dem Appell an die Berliner Abgeordneten wird gefordert, juristisch gegen die verfassungswidrigen Verträge vorzugehen und im Sonderausschuss „Wasserverträge“ endlich den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes zu erfüllen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus setzt den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes vom 4. März 2011 nur unzureichend um. Für die Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger, wie im Gesetz gefordert, wurden keine Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die Regierungsfraktionen zeigten durch fehlende Mitarbeit und das Niederstimmen zielführender Oppositionsanträge, dass sie kein Interesse an einer Aufklärung haben. Finanzsenator Nußbaum ließ sich trotz Aufforderung kein einziges Mal im Ausschuss blicken. Dabei gab es auch Anhörungen, etwa von Prof. Keßler oder von Prof. Musil, die deutlich machten, dass eine gerichtliche Klärung zur Verfassungswidrigkeit der Privatisierungsverträge der nächste Schritt hätte sein müssen. Aber für ein juristisches Gutachten, das Basis für eine Klage hätte sein können, gab es trotz Volksgesetz kein Geld. „Dass die Berliner aus den Wasserverträgen nach ihrer Veröffentlichung Altpapier machen wollten, war doch immer klar.“, sagt Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs. „Nur hätte niemand erwartet, dass sich SPD und CDU – als Verantwortliche der Teilprivatisierung von 1999 – jetzt wieder so schamlos über die Interessen der Wasserverbraucher hinwegsetzen würden.“

Der Rückkauf der RWE-Anteile – durchschaubare Doppelstrategie des Senats
Auch der Rückkauf der RWE-Anteile dient dazu, die eigentliche Aufgabe des Sonderausschusses Wasser, nämlich die Prüfung der Verträge mit dem Ziel ihrer Anfechtung zu umgehen. Wenn das Thema Rekommunalisierung die Schlagzeilen beherrscht – so das Kalkül – ist die Prüfung der Verträge für die Öffentlichkeit nicht mehr von Interesse. Dabei wird unterschlagen, dass die Verträge trotz des Rückkaufs der RWE-Anteile unverändert in Kraft bleiben und das Land wegen der 50% zu 50% Pattsituation mit Veolia in der beherrschenden RVB-GmbH wohl kaum einen größeren Einfluss bei den Wasserbetrieben gewinnen wird. Dass wichtige Teile des Rückkaufvertrags wie das Shareholders‘ Agreement weiter geheim bleiben, vervollständigt dieses Bild. Nach wie vor bedient der Senat weiter die Interessen der privaten Konzerne.

Die SPD-CDU Erklärung „Herbst der Entscheidungen“ vom 25. Sept. zeigt, wohin der Hase läuft
Um den Leuten Sand in die Augen zu streuen, wollen nun die Koalitionäre den Wasserverbrauchern ein bisschen Geld zurückgeben. Die Summe bleibt aber unter dem eh schon mageren Betrag der Kartellamts-verfügung. Diese wird aber nicht akzeptiert, sondern weiter juristisch mit allen Mitteln (und das sind inzwischen schon 2 Millionen Euro) bekämpft. Der Steuerzahler wird dafür zahlen müssen, die privaten Anteilseigner kommen – anders als bei der Kartellamtsverfügung – ungeschoren davon. Die Wasserpreise werden dauerhaft nicht sinken können, da der Rückkauf über 30 Jahre abgezahlt werden muss.

Untersuchungsausschuss
Angesichts dieses katastrophalen Ausmaßes an Verantwortungslosigkeit fordert der Berliner Wassertisch einen Untersuchungsausschuss, um die komplette Teilprivatisierung der BWB einschließlich der dubiosen Rückkaufsverhandlungen zu überprüfen. Die alten Verbindungen, mit denen sich die Konzern-Lobbyisten beim damaligen CDU-SPD-Senat einen Privatisierungs-Vertrag mit Gewinngarantie und eingeplantem Preismissbrauch verschafften, sind offensichtlich immer noch glänzend geschmiert.

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Zukunft der Rieselfelder Karolinenhöhe – Bericht einer Veranstaltung vom 3. September 2012

Zu dieser Veranstaltung hatten der Arbeitskreis Gatow, der Landschaftspflegeverband Spandau e.V. und andere Organisationen eingeladen.

Es waren ca. 250 Leute anwesend. Anlass war der beabsichtigte Verkauf der Rieselfelder durch die Berliner Wasserbetriebe an den Gastronomen Josef Laggner. Dieser Verkauf ist nun vorläufig gestoppt.
Stephan Natz von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) bedauerte, dass die Verkaufsgespräche überhaupt bekannt geworden sind. Laggner sei angeblich von sich aus auf die BWB zugekommen und habe zu seinen Motiven keinerlei Aussagen gemacht. Laggner sei darauf hingewiesen worden, dass es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handele und dass für ihn als Investor kaum Möglichkeiten bestünden. Laggner habe aber trotzdem weiter an seinem Kauf-Interesse festgehalten. Auf die Frage von Uli Zelle (Moderator), ob denn die BWB wüssten, was der „Investor“ vorhabe, konnte Natz angeblich nichts sagen.

Stephan Natz bestätigte, dass dieser Verkauf – da unter 5 Mio. Euro – nicht vom Aufsichtsrat der Wasserbetriebe abgesegnet werden müsse, sondern aufgrund eines Vorstandsbeschlusses möglich sei.
Die Wasserbetriebe haben großes Interesse, die Rieselfelder loszuwerden, da die Rieselfelder nicht mehr in Betrieb sind und nur noch Kosten verursachen. So erkläre sich auch der niedrige Preis von ca. 80 Cent pro m².
Ein Landwirt, der einen Teil der Rieselfelder für landwirtschaftliche Nutzung gepachtet hat, besitzt nur Pachtverträge für jeweils ein Jahr. Er berichtete, dass seine Anfrage, den gepachteten Teil der Flächen kaufen zu wollen, von den Wasserbetrieben abgelehnt worden sei. Man wolle alles auf einmal verkaufen, hieß es.
Frau Hube (Naturschutz- und Grünflächenamt Spandau) berichtete, dass ein bereits vor einiger Zeit versprochenes Nachnutzungskonzept bislang noch nicht ausgearbeitet und vorgelegt wurde, weil jetzt entschieden wurde, dass zunächst ein Gutachten zur Schadstoffbelastung des Bodens erstellt werden soll. Dieses ist bereits in Auftrag gegeben und soll im November vorliegen. Dann soll auch ein Nachnutzungskonzept für die Rieselfelder der Öffentlichkeit vorgelegt und breit diskutiert werden. Es soll dann auch wieder eine Informationsveranstaltung geben.

Nicht thematisiert wurde, ob es überhaupt in Ordnung sei, wenn die BWB die für sie unrentablen Flächen loswerden wolle, um Kosten zu sparen. (über die Größenordnung dieser Kosten gab es unterschiedliche Aussagen: zwischen 200 und 500 Tsd. € jährlich). Daniel Buchholz (SPD) favorisierte die Übernahme der Flächen durch die Berliner Stadtgüter. Dazu muss man aber wissen, dass über die Berliner Stadtgüter in der Vergangenheit schon landwirtschaftliche Flächen in großem Umfang an private Investoren verkauft wurden. Dies wurde jedoch nicht mitgeteilt. Die Stadtgüter bewirtschaften selbst keine landwirtschaftlichen Flächen mehr (obwohl diese landwirtschaftlichen Flächen vor ihrem Verkauf noch Gewinne für das Land Berlin erwirtschafteten!)

Wolfgang Rebel konnte als Vertreter des Wassertischs in der nachfolgenden Diskussion darauf hinweisen,  dass die Berliner Wasserbetriebe als Anstalt Öffentlichen Rechts durchaus weiter diese Kosten zum Wohle der Allgemeinheit tragen könnten. Damit war Daniel Buchholz (SPD) nicht einverstanden, der betonte, dass durch den geplanten Rückkauf der RWE-Anteile der Senat ja dann auch ein Mitspracherecht beim Verkauf solcher Flächen habe, und sich bei einem Verkauf an die Berliner Stadtgüter alles zum Guten wenden werde.

Kommentar Wassertisch:
Im Augenblick ist überhaupt noch nicht klar, wie nach einem eventuellen Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben die betriebliche Führung dieser Wasserbetriebe aussehen würde. Die Privatisierungsverträge blieben jedenfalls bestehen. Daher ist überhaupt nicht sicher, ob dann das Interesse an einem möglichst hohen Gewinn oder die Interessen der Berliner Bevölkerung an einem intakten Landschaftsschutzgebiet die Oberhand behalten werden. Auch die Berliner Stadtgüter selbst haben ja in der Vergangenheit alle ihre landwirtschaftlichen Nutzflächen an Investoren verkauft und existieren heute als Immobilienverwaltungsgesellschaft zwar wieder unter dem gleichen Namen – haben aber mit den einstigen „Berliner Stadtgütern“ nichts mehr zu tun.

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Verbraucherschutz-Senator Heilmann führt Geheimverhandlungen mit Preistreiber Veolia – PRESSEMITTEILUNG VOM 21.09.2012

(Berlin, 21.September 2012) Ein geheimes Moratorium wurde heute veröffentlicht, das auf Gespräche zwischen Justizsenator Heilmann und Lobbyisten von Veolia zurückgeht. Nach Angaben von Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof im Sonderausschuss Wasserverträge war ihre Behörde – die offiziell die Rückkaufs-Verhandlungen der BWB-Anteile mit den Wasserkonzernen führt – nicht informiert.

Während seine Parteifreunde im Wasserausschuss noch mit den Verträgen der misslungenen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von 1999 beschäftigt sind, befindet sich der Justizsenator schon wieder in Geheimverhandlungen mit Veolia-Lobbyisten, als hätte es das Wasser-Volksbegehren nie gegeben. Auch jetzt sieht das CDU-Papier unverständlich günstige Konditionen für den Konzern Veolia vor, der zusammen mit RWE für die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in Höhe von 20–30 Prozent (siehe Beschluss des Bundeskartellamtes) verantwortlich ist. Entgegen der Position des Landes, das eine 100%ige Rekommunalisierung der BWB anstrebt, sieht das Moratorium einen langfristigen Verbleib des Preistreibers Veolia bei den BWB vor. Nach Fraktionschef Florian Graf ist dies die offizielle Linie der CDU-„Experten“. Der SPD-Politiker Nikolaus Karsten sieht die Verhandlungsposition des Landes gegenüber den Wasserkonzernen durch die Veröffentlichung des Moratoriums geschwächt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir sind entsetzt über das Ausmaß der Lobbykratie in diesem Senat. Während Senator Nußbaum den RWE-Lobbyisten den Rückkauf zu einem absolut überteuerten Preis anbietet, führt Verbraucherschutz-Senator Heilmann, der für die Wasser-Tarife zuständig ist, schon Gespräche mit den Veolia-Lobbyisten, um dem Konzern den Preismissbrauch auch in Zukunft unauffällig zu sichern. Alles auf Kosten der Berliner.“

Keine Transparenz
Der Wasser-Sonderausschuss wurde für die öffentliche Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge von 1999 eingesetzt. Von Anbeginn an krankt er daran, dass SPD und CDU gar kein Interesse an einer Aufklärung und Transparenz haben. Sie nutzen den Ausschuss – so der Pirat Gerwald Claus-Brunner – nur als „Staffage“, hinter der sie die gescheiterte Politik von 1999 fortsetzen. Auch auf intensive Nachfragen der Opposition war die Regierungsseite nicht einmal bereit, die Kalkulation des überhöhten Kaufpreises des RWE-Anteils (siehe Offener Brief) offenzulegen. Die SPD-Abgeordneten regten sich bezeichnenderweise nicht über die Geheimverhandlungen der CDU mit Veolia auf, sondern nur darüber, dass die Berliner Zeitung es gewagt hatte, über die „Mauschelei“ zu berichten.
Veolia weiß nun, dass der verhandlungsführende Senator keinen Rückhalt für seine offizielle Verhandlungs-strategie hat. Der Schaden, der dadurch entsteht, ist anscheinend vollkommen egal. Oder führt Senator Nußbaum überhaupt nur Scheinverhandlungen, und ist es vielleicht das Heilmann-Moratorium, das den tatsächlichen Stand der entscheidenden Hinterzimmer-Gespräche wiedergibt?

Untersuchungsausschuss
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Bayram: Nußbaum ist eine Gefahr für das Gemeinwohl! – PRESSEMITTEILUNG VOM 14.09.2012

(Berlin, 14. September 2012) Gestern beriet das Abgeordnetenhaus über einen Antrag der Grünen zum geplanten Kauf des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben. Der Öffentlichkeit werden bei dem Millionen-Geschäft von Finanzsenator Nußbaum erneut entscheidende Dokumente vorenthalten.

Die Grünen hatten die Debatte mit dem Antrag erzwungen, den Kaufvertrag mit zwei Vorbehaltsklauseln zu versehen. Diese sehen vor, das Vertragswerk unter den Vorbehalt der Unwirksamkeit bzw. Nachverhandlung zu stellen für den Fall, dass „der Konsortialvertrag vom 14.6.1999 nebst seinen Änderungen ganz oder teilweise nichtig ist oder aufgrund der Entscheidung eines Gerichtes mit geltendem Recht für unvereinbar erklärt“ wird. Dieser Vorbehalt gilt auch, wenn durch „die rechtskräftige Verfügung des Bundeskartellamtes die Preise für Wasserversorgung oder Entwässerung“ verringert wird. Setzt sich das Kartellamt durch [vgl. Kommentar von Rainer Heinrich], ließe sich der Preismissbrauch auch von Konzernen wie den Anteilseignern RWE und Veolia nicht mehr effizient betreiben – wodurch sich der Unternehmenswert der BWB erheblich verringern würde. Der Antrag nimmt Minimalforderungen des Berliner Wassertischs auf, die für verantwortungsvolle Haushaltspolitiker eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müssten. CDU und SPD unterstützten den Antrag jedoch nicht. Der SPD-Abgeordnete Stroedter befürchtete, dass der Vertrag sonst platzen könnte. Dazu der Pressesprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel: „Die Debatte zeigt: SPD und CDU bilden eine Koalition des institutionalisierten Lobbyismus an der Spitze unserer Stadt. Mit Dreistigkeit und Tücke versuchen sie zu verhindern, dass die Konzerne RWE und Veolia Konsequenzen aus dem jahrelangen Preismissbrauch und den verfassungswidrigen Verträgen zu befürchten haben.“

Erneut geheime Vertragsbestandteile
Bezeichnend für das Vorgehen des Senats ist, dass er auch beim Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben der Öffentlichkeit entscheidende Dokumente vorenthält. Auf deren Existenz hatten die Vertrauenspersonen des Wasser-Volksentscheids bereits in einem Offenen Brief hingewiesen. Eines dieser Dokumente war im gestrigen Abgeordnetenhaus-Plenum Gegenstand der Diskussion: Im sogenannten Shareholders´ Agreement wird geregelt, wieviel Einfluss das Land durch den Rückkauf tatsächlich erwirbt. Gerwald Claus-Brunner (Piraten) erklärte hierzu, dass Veolia trotz des dann rund 75 %igen Landesanteils durch ihr Einspruchsrecht auch künftig das Sagen haben wird. Grund sind die weiterhin geltenden Skandalverträge von 1999. Bestätigt wurde dies von Canan Bayram (Bündnis 90/Grüne), die von „Wohlverhaltensregelungen“ gegenüber dem Konzern Veolia sprach, der bekanntlich für die saftigen Preiserhöhungen der letzten Jahre (der Berliner Wassertisch errechnete eine Erhöhung von 35 % für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus) und die um 20-30 Prozent missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise [vgl. Beschluss Bundeskartellamt] verantwortlich ist. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids: „Der intransparente und überteuerte Rückkauf der RWE-Anteile zeigt erneut, dass der Umgang mit dem städtischen Gemeineigentum unter eine wirksame öffentliche Kontrolle gebracht werden muss, um die Bürger vor den Begehrlichkeiten der Konzerne zu schützen. Das Wasser-Volksentscheidsgesetz mit seinem Transparenz- und Prüfgebot konnte hier nur ein erster Schritt sein.“

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