Sonderausschuss „Wasserverträge“:? Publikum fordert Untersuchungsausschuss – PRESSEMITTEILUNG vom 07.09.2012

(Berlin, 7. September 2012) In der heutigen 11. Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge sahen sich die Vertreter des Senats außerstande, auch nur eine einzige der zum Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben gestellten Fragen zu beantworten. Als die Sitzung schon nach 40 Minuten wieder beendet war, ertönten aus dem Publikum heraus Rufe nach einem Untersuchungsausschuss.

Die Fraktionen von SPD und CDU hatten für den Sonderausschuss am letzten Montag eine Besprechung zum Rückkauf der RWE-Anteile beantragt, zu der die Oppositionsfraktionen und die SPD eine Anzahl von Fragen an den Senat formuliert hatten. Da der Rückkaufvertrag dem RWE-Konzern einseitig Vorteile gewährt, wie die Vertrauenspersonen des Wasser-Volksentscheids erst kürzlich in einem Offenen Brief feststellten, wäre die Durchführung dieser Besprechung für die Prüfung des Rückkaufvertrags sehr wichtig gewesen. Die Vertreter des Finanzsenators verwiesen jedoch darauf, dass mit der Beantwortung der Fragen erst am nächsten Freitag (14. Sept.) oder noch später zu rechnen sei. Gleichzeitig wollten sie auf Nachfrage der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche nicht ausschließen, dass das Parlament den Rückkaufvertrag möglicherweise auch schon vorher verabschieden werde. Der Pirat Gerwald Claus-Brunner stellte fest, dass die Regierungsfraktionen und der Senat mit ihrem Vorgehen im Begriff sind, die im Volksentscheidsgesetz festgeschriebene öffentliche Prüfung und öffentliche Aussprache zu umgehen. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die zur Schau getragene angebliche Unfähigkeit des Senats, heute zumindest einige der Fragen zu beantworten, ist eine Schmierenkomödie. Offensichtlich plant die Koalition, den Rückkaufvertrag noch schnell zu verabschieden, bevor im Wasser-Ausschuss die einzige öffentliche Aussprache über den Rückkaufvertrag stattfindet.“

Verzugszinsen zugunsten von RWE
Ein Skandal ist es auch, dass der Senat mit RWE vereinbart hat, dass bei einer Verabschiedung nach dem 30. September hohe Verzugszinsen an den Wasserkonzern zu zahlen sind. Auf diese Weise soll offensichtlich Druck für eine rasche Zustimmung auf das Parlament ausgeübt werden. Der Wassertisch fordert von RWE und Senat, auf diese Klausel zu verzichten, da sie darauf ausgelegt ist, die demokratischen Prozesse unzulässig zu beeinflussen.

Falsche Verträge?
Gerwald Claus-Brunner (Piraten) gab heute zu Protokoll, dass die als offizielle im Abgeordnetenhaus hinterlegte Version des Rückkaufvertrags von dem im Internet veröffentlichten Dokument abweicht. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids: „Der überteuerte Rückkaufvertrag ist eine hundertprozentige Fortsetzung der Politik von 1999. Der Senat trickst und täuscht erneut die Bevölkerung, dass sich die Balken biegen. Die Vorgänge müssen endlich ans Licht gebracht werden. Der Berliner Wassertisch fordert einen Untersuchungsausschuss, der die komplette Teilprivatisierung einschließlich des Rückkaufvertrags untersucht.“

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Brief eines Berliner Bürgers an seine Abgeordnete

Sehr geehrte Frau Haußdörfer,
mit großer Sorge verfolge ich die Aktivitäten von Herrn Nussbaum zum angeblichen „Rückkauf“ der RWE-Anteile an den BWB. Das geplante Verfahren tritt nicht nur die Interessen von über 600.000 Berlinern, die im Volksbegehren eine Offenlegung der Geheimverträge erzwangen, mit Füßen, sondern ist direkt gegen die Interessen ALLER Berliner gerichtet. Hier soll die Privatisierung unseres Berliner Wassers unter neuem Vorzeichen fortgeschrieben werden. Dieser Vorgang ist ungeheuerlich und konterkariert jegliches Demokratieverständnis.
Sie als Abgeordnete sind in erster Linie den Interessen der Berliner verpflichtet und nicht denen der Privatindustrie. Diese Verpflichtung kann auch nicht durch Fraktionszwang aufgehoben werden.
Ich fordere Sie als Wähler nachdrücklich auf: stoppen Sie die Pläne von Herrn Nussbaum! Setzen Sie sich für eine bürgernahe und für die Berliner kostengünstige Rekommunalisierung der BWB ein! Arbeiten Sie mit den Abgeordneten zusammen, die das ebenso wie ich sehen! Enttäuschen Sie nicht den Rest an Vertrauen, den viele Berliner überhaupt noch in demokratisches Arbeiten haben! Der Schaden, der dadurch entstünde, ginge weit über den Komplex BWB hinaus!

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Holger Zirpel

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Demokratie und Rechtsstaat kann man ökonomisch nicht messen

Auszug aus einem Interview in den VDI Nachrichten vom 17.08.2002:
Auf die Frage „Haben Privatisierungen und der Rückzug des Staates die Standortbedingungen in Deutschland verbessert?“
antwortet der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Professor Dr. Siegfried Broß:
„Nein, denn jetzt definiert nicht mehr der Staat und die dazu berufenen Organe wie Regierung und Parlament die Standortbedingungen, sondern private Dritte. Sie entscheiden über Energiekosten, Wasserpreise und Beförderungsentgelte. Die Menschen sind dem Preisdiktat der Anbieter ausgeliefert. Der Staat kann die Preise nicht vorschreiben, und wenn er es macht, lässt man die Infrastruktur verlottern, um die Gewinne zu sichern. Diesen Mechanismus beobachte ich nicht nur in Deutschland, sondern weltweit bei privatisierten öffentlichen Leistungen.“

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Offener Brief von Vertrauenspersonen des Volksbegehrens an Finanzsenator Nußbaum

Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Unser Wasser“ haben sich am 28. August mit einem Offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum gewandt. Sie kritisieren darin scharf den vom Senator ausgehandelten Rückkaufvertrag zum Erwerb der RWE-Beteiligung an den Wasserbetrieben. Der Vertrag sei Ausdruck einer Politik, die nur die Interessen der Konzerne im Auge habe. Den Interessen des Volksgesetzgebers sei der Finanzsenator nicht entgegen-gekommen, auch wenn er in der Öffentlichkeit versuche, diesen Eindruck zu erwecken.
Wortlaut des Offenen Briefs

Offener Brief an Senator Nußbaum – Vertrauenspersonen protestieren gegen Umdeutung des Wasser-Volksentscheids – PRESSEMITTEILUNG VOM 28.08.2012

(Berlin, 28. August 2012) Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Unser Wasser“ haben sich heute mit einem Offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum gewandt. Sie kritisieren darin scharf den vom Senator ausgehandelten Rückkaufvertrag zum Erwerb der RWE-Beteiligung an den Wasserbetrieben. Der Vertrag sei Ausdruck einer Politik, die nur die Interessen der Konzerne im Auge habe. Den Interessen des Volksgesetzgebers sei der Finanzsenator nicht entgegengekommen, auch wenn er in der Öffentlichkeit versuche, diesen Eindruck zu erwecken.

Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Unser Wasser“ kritisieren in einem Offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum den Rückkaufvertrag in vielerlei Hinsicht. So werde beispielsweise, da die Verfügung des Kartellamtes zur Senkung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise noch nicht rechtskräftig sei, ein viel zu hoher Rückkaufpreis gezahlt. Der Unternehmenswert des RWE-Anteils werde später bei zwangsweise abgesenkten Wasserpreisen deutlich sinken. Jetzt schon übereilt zurückzukaufen, lasse den Verdacht der Untreue aufkommen – die Vorgehensweise zeige deutliche Parallelen zum Mappus-Fall. Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids, bekräftigt die Grundaussage des Offenen Briefs: „Die Berlinerinnen und Berliner haben sich nicht mit der überwältigenden Mehrheit von 98,2 Prozent der abgegebenen Stimmen für das Volksgesetz ausgesprochen, damit die Regierungskoalition insgeheim weiter die Partikularinteressen der Konzerne RWE und Veolia gegen die Interessen der Allgemeinheit vertritt. Die Behauptung von Senator Nußbaum, dass er im Sinne des Volksentscheids handele, ist ein Wählerbetrug. Dagegen wehren wir uns mit diesem Schreiben.“

Das nur vordergründig positive Engagement Nußbaums deckt sich mit dem fehlenden Aufklärungswillen von SPD und CDU im Sonderausschuss „Wasserverträge“, der aufgrund des Volksgesetzes zur Überprüfung der Wasserverträge von 1999 eingerichtet wurde. Die Vertrauenspersonen sehen eine Verbindung zwischen der Verschleppung der Vertragsprüfung und dem übereilten Rückkauf: Die schleppende Aufarbeitung der Wasserverträge im Sonderausschuss zeige, dass man mit dem Rückkauf Fakten schaffen wolle, die eine rückwirkende Untersuchung der Verträge als überflüssig erscheinen lassen solle. Kritisiert wird von den Vertrauenspersonen außerdem, dass – wie bei der Teilprivatisierung der BWB – wichtige Dokumente geheim gehalten werden. Eines dieser Dokumente, das sogenannte »Shareholders‘ Agreement«, betrifft die Machtverhältnisse zwischen dem Wasserkonzern Veolia und dem Land Berlin nach dem Vollzug des Rückkaufvertrages. In dem Offenen Brief heißt es dazu: „Wir fordern Informationen darüber, welche Konsequenzen die Beibehaltung des »Shareholders‘ Agreement« nach einem Eintritt des Landes in die RVB für die betriebliche Führung der Wasserbetriebe hat, da diese zwischen den beiden Konzernen zum Zweck der Machtverteilung getroffene Vereinbarung nach dem Rückkauf weiterbestehen und geheim bleiben soll. Es geht um nicht weniger als die demokratische Führung durch die öffentliche Hand, die bisher nicht gewährleistet ist.“

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Rückkaufvertrag: Nichts ändert sich! – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.08.2012

(Berlin, 24. August 2012) Die misslungenen Privatisierungsverträge werden nach einem Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben unverändert weiter gültig bleiben. Das mussten die Senatsparteien im Sonderausschuss Wasserverträge heute öffentlich zugeben. Außerdem werden auch im neuen Rückkaufvertrag entscheidende Vertragsbestandteile mit dem Verweis auf die wirtschaftlichen Interessen des Preisabzocker-Konzerns Veolia geheimgehalten.

Nachfragen der Opposition im Sonderausschuss „Wasserverträge“ haben ergeben: Mit einem Rückkauf ändert das Land Berlin nichts an den misslungenen Teilprivatisierungsverträgen. Es tritt lediglich als Rechtsnachfolger in eine bestehende Vertragskonstruktion ein. Aufschluss über die operativen Möglichkeiten des Senats könnte eine „Shareholders‘ Agreement“ genannte Vereinbarung geben, in die der Senat mit dem Kauf anstelle von RWE eintritt. Diese wird jedoch von den Anteilseignern zurückgehalten. Damit sind erneut wichtige Dokumente nicht zugänglich, ohne die eine abschließende Beurteilung der Verträge unmöglich ist. Dies geschieht mit dem Hinweis auf mögliche wirtschaftliche Nachteile von Veolia – eines Konzerns, der die Berliner seit Jahren mit missbräuchlich überhöhten Preisen abzockt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Trotz des Wasser-Volksentscheids – bei dem sich 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger für die Offenlegung der Privatisierungsverträge von 1999 und für die Offenlegung ,zukünftiger Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden‘ ausgesprochen haben – hat immer noch kein Umdenken im Senat stattgefunden. Die Koalition verschläft, dass intransparente Kungeleien der Marke Wowereit & Co in Zeiten von Volksgesetz und BWBER-Ausschüssen nicht mehr zeitgemäß sind.“

Davon abgesehen, dass das Land ohne betriebliche Führung weder die Preise senken noch sonstigen Raubbau an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) verhindern kann – wie dem Verkauf von Grundstücken wie z. B. den Spandauer Rieselfeldern –, wurde deutlich, dass hierzu auch keine Absicht besteht. Die Koalition beabsichtigt nicht einmal, dem Umfang der Trinkwasser-Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts nachzukommen. Auch der aus der Verfügung des Bundeskartellamts sich ergebende geringere Unter-nehmenswert der BWB wird vom Senat ignoriert. Gipfel der Heuchelei ist die Äußerung des SPD-Abgeordneten Karsten, der ausgerechnet im Sonderausschuss zur Überprüfung der Wasserverträge „lieber nicht in der Vergangenheit rumwühlen“ (!) möchte. Die Frage, ob eine mittlerweile auch in Koalitionskreisen immer häufiger diskutierte Rückabwicklung der Verträge oder ein Rückkauf zu einer Rekommunalisierung führen soll, möchte er allein nach „wirtschaftlichen Erwägungen“ beurteilt sehen. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids und Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „SPD und CDU haben bei der Teilprivatisierung von 1999 das Recht gebeugt. Ergebnis des bei dieser Transaktion versammelten ,wirtschaftlichen Sachverstands‘ von SPD, CDU und Konzernen ist, dass die Wasserkonzerne innerhalb eines Jahrzehnts durch erheblichen Preismissbrauch einen Milliardenbetrag von den Bürgern abgezockt haben.“ Der Berliner Wassertisch fordert eine Politik, die das Recht beachtet und ihren wirtschaftlichen Sachverstand zugunsten der Bürger einsetzt. Dazu noch einmal Rainer Heinrich: „Es darf keine Widersprüche zwischen Recht und ,wirtschaftlichem Sachverstand‘ geben. Die Argumentation der Koalition im Wasserausschuss ist eine Unverschämtheit. Wir bestehen auf einer gerichtlichen Überprüfung und Rückabwicklung der Verträge.“

Die heutige Anhörung des Juristen Andreas Musil bestätigt die bisherige Rechtsmeinung des Wassertischs, dass gegen die Verträge geklagt werden muss. Obwohl der erfolgreiche Ausgang einer Klage der Abgeordneten gegen die Verfassungsrecht-„Umgehungskonstruktion“ nicht zu garantieren sei, wies der Professor für öffentliches Recht der Universität Potsdam darauf hin, dass die juristische Sachlage dringend „gerichtlich markiert“ werden müsse, da keine aktuelle Rechtsprechung vorliege. Ein Risiko für Kläger aus dem Abgeordnetenhaus bestehe hierbei nicht.

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