Offener Brief an alle Abgeordneten zur Abstimmung vom 25. Okt. 2012 über den Rückkauf der RWE-Anteile

Briefkopf
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

am Donnerstag, den 25. Oktober hat das Abgeordnetenhaus mit seiner Mehrheit dem Kaufvertrag für die RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land Berlin zugestimmt.
Abgeordnete sind mit ihrem Mandat den Interessen der gesamten Bevölkerung verpflichtet und an Auflagen nicht gebunden, sondern sollen nach eingehender sachlicher Prüfung allein nach ihrem eigenen Gewissen entscheiden. Es erscheint uns jedoch fraglich, ob der Senat alle notwendigen Informationen in einer Weise veröffentlicht hat, die es den Abgeordneten ermöglicht haben, sich eine eigene begründete Meinung über den Vorgang zu bilden. Wir möchten daher gern erfahren, ob Sie sich sachkundig machen konnten und ob Ihre Informationsmöglichkeiten einem Geschäft in Höhe von über 650 Millionen Euro angemessen waren.

Der Rückkaufvertrag, dem die Parlamentsmehrheit zustimmte, ist ja sehr komplex und daher nicht nach einfachem Durchlesen schon verständlich. Wurden Ihnen von Senats-Seite Erläuterungen zur Verfügung gestellt, die zum Verständnis hilfreich waren?

Im Rückkaufvertrag wurde auf drei nicht im Internet veröffentlichte Verträge verwiesen, die dadurch Teil des Vertragswerkes wurden: (a) das Shareholders‘ Agreement. (b) der Betriebsmittelkredit-Vertrag und (c) der Beteiligungskredit-Vertrag.

Diese unveröffentlichten Vertragsbestandteile lagen nebst einigen Gutachten im für vertrauliche Unterlagen vorgesehenen Datenraum für die Abgeordneten zur Einsicht aus. Hatten Sie genügend Zeit und Gelegenheit, den Datenraum aufzusuchen, um sich über den Anteilsverkauf und seine Auswirkungen sachkundig zu machen? Spielte es für Sie eine Rolle, dass der Text des Shareholders‘ Agreement bis eine Woche vor der Abstimmung nur in englischer Sprache vorlag? War es für Sie bei der Lektüre im Datenraum problematisch, dass Sie sich keine Kopien oder Notizen machen durften? Hätten Sie sich gewünscht, bestimmte Stellen dieser Vertragsbestandteile als Kopie aus dem Datenraum mitnehmen zu dürfen, um einem fachlich versierten Kollegen später noch klärende Fragen zu bestimmten sachlichen Zusammenhängen oder juristischen Fragestellungen stellen zu können?

Große Teile des Rückkaufvertrages wurden vorher vom Senat im Internet veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein kompliziertes juristisches Vertragswerk, das senatsseitig von der Kanzlei Luther betreut wurde. Da die Teilprivatisierungsverträge (Konsortialvertrag, StG I Vertrag, StG II – Vertrag) von 1999 weiterhin gelten, waren auch sie Teil des Rückkauf-Vertragswerks. War Ihnen bewusst, dass Sie – sofern Sie mit JA gestimmt haben – damit auch die weitere Gültigkeit der Teilprivatisierungsverträge – einschließlich des Weiterbestehens der Gewinngarantie nach § 23.7 – in Kauf genommen haben?

Fühlten Sie sich in jedem Fall sowohl vom Senat als auch von ihrer Fraktion ausreichend informiert, um sich eine eigenständige, sachgerechte Meinung zum Sachverhalt des Rückkaufs zu bilden?

Reichte Ihnen die Zeit von der Bekanntgabe der „Dringlichen Beschlussempfehlung“ (Drucksache 17/0581) durch den Hauptausschuss am 24. Okt. 2012, die ja nicht in der ursprünglichen Tagesordnung des Plenums (datiert mit dem 17. Okt. 2012) enthalten war, bis zur Stimmabgabe am 25. Okt. 2012 aus, um eine sachlich und politisch fundierte Entscheidung zu treffen?

Bleiben bei Ihnen Restzweifel über die Richtigkeit Ihrer Entscheidung?

Über eine Antwort auf diesen Offenen Brief würden wir uns im Sinne einer Verbesserung der demokratischen Verhältnisse im Land Berlin sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Rebel                                                      Stefan Richter
(Pressesprecher Berliner Wassertisch)                     (Geschäftsführer GRÜNE LIGA Berlin e.V.)

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Unser täglicher Arzneien-Cocktail

Der Rabe Ralf
Oktober/November 2012 (Seite 3)

IM RABENBLICK
Unser täglicher Arzneien-Cocktail

Was sich im Trinkwasser so zusammenbraut

Die Berliner Wasserbetriebe werben mit dem Hinweis auf die ausgezeichnete und streng überwachte Qualität unseres Trinkwassers, die der Bedeutung als Lebensmittel Nummer eins gerecht werde. Somit könne es bedenkenlos getrunken werden. Doch daran sind in den letzten Jahren Zweifel aufgekommen.

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Sonderausschuss: SPD-CDU-Koalition missachtet Wasser-Volksgesetz – PRESSEMITTEILUNG VOM 16.11.2012

(Berlin, 16. November 2012) Opposition zieht verheerende Bilanz: SPD und CDU haben das Wasser-Volksgesetz systematisch missachtet und Rechte der Abgeordneten verletzt.

Am 14. Dezember soll die Sitzungsperiode des Sonderausschusses „Wasserverträge“ mit der Behandlung des Abschlussberichts voraussichtlich zu Ende gehen. Die Oppositionsparteien zogen schon heute Bilanz. Das Urteil fiel verheerend aus. Heidi Kosche (Grüne) und Klaus Lederer (Die Linke) beanstandeten, dass die Große Koalition die Prüfung der Teilprivatisierungsverträge aktiv behindert habe. Gerwald Claus-Brunner (Piratenpartei) kritisierte, dass die Koalitionsparteien die Rechte der Abgeordneten verletzt hätten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der Auftrag der 98,2 Prozent der Berliner Bürgerschaft, die bei dem Volksentscheid für eine juristische Überprüfung der Verträge gestimmt haben, bleibt unerfüllt. Die juristische Durchleuchtung der Verträge muss wohl vor Gericht stattfinden.“

Die Beschwerden der Opposition sind nach Einschätzung des Berliner Wassertischs unbedingt berechtigt. SPD und CDU haben niemals versucht, die Verträge ernsthaft auf deren Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen. Ohne die durch das Volksentscheidsgesetz vorgeschriebene Prüfung abzuwarten, bekräftigte der Senat stattdessen mit dem überteuerten (Rück-)Kauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) die Vertragskonstruktion von 1999. Genau wie damals sind wieder wichtige Regelungen in Geheimverträgen festgelegt. Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) sicherte darüber hinaus dem zweiten Mitgesellschafter Veolia in Geheimverhandlungen die alleinige Geschäftsleitung der BWB zu. Dies ungeachtet der Tatsache, dass der Konzern bei Gewinnentnahmen in Milliardenhöhe und amtlich festgestelltem Preismissbrauch (Bundeskartellamt) verantwortlich ist für die Schließung von Wasserwerken und damit nassen Kellern in vielen Berliner Gebäuden und für einen Investitionsstau von mittlerweile rund einer Milliarde Euro. Dazu Rebel: „Wir haben beobachten müssen, dass der mit dem Volksgesetz erstrebte Demokratieschub wirkungslos im dicken Fell der Regierungskoalition verpufft ist. SPD und CDU agieren so intransparent und Lobby-fixiert wie zur Zeit der Teilprivatisierung. Was die Berlinerinnen und Berliner mit dem Volksentscheid erreichen wollten, war die Nichtigkeit der Verträge. Sie wollten damit gegen Filz und Korruption ein Zeichen setzen. Heute wurde deutlich: Diese Hoffnung hat die Große Koalition im Sonderausschuss nicht erfüllt, sondern frech verraten.“

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

„Wasser ist Menschenrecht“ – Pressemitteilung von MdB Beate Walter-Rosenheimer (19.10.2012)

Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in öffentliche Hand.
Die europäische Union plant, das öffentliche Vergabewesen für die Wasserversorgung und Abwasserreinigung europaweit für private Unternehmen zu öffnen. Doch die Germeringer Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer kritisiert: „Eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft muss als öffentliche Dienstleistung für alle Menschen gewährleistet sein. Nur in öffentlicher Hand ist das auch dauerhaft möglich.“

Die Grünen Abgeordnete unterstützt deshalb bayerische Gemeinden und Städte dabei, Resolutionen gegen die geplanten EU-Änderungen zu verfassen. In dem Mustertext wird klargestellt, dass die Wasser- und Abwasserwirtschaft nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Binnenmarktregelung fallen darf. Die Zeit drängt: Noch in diesem Jahr soll darüber entschieden werden, ob Ausschreibungen europaweit für Privatunternehmen geöffnet werden müssen.

Beate Walter-Rosenheimer erklärt dazu: „Wir fordern die Europäische Union auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Wasserversorgung sowie die sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in Europa garantieren. Es darf nicht sein, dass der Geldbeutel über den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Leistungen der Wasser- und Abwasserwirtschaft entscheidet. Das Recht auf Wasser geht vor Marktinteressen.“

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Nach RWE-Rückkauf: wirklich mehr Einfluss des Landes bei den Wasserbetrieben? – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.11.2012

(Berlin, 3. November 2012) In der gestrigen 14. Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge bestätigte die Senatsseite, dass mit Veolia Verhandlungen um mehr Einfluss bei den Wasserbetrieben geführt werden. Gleichzeitig wurde aber auch klar, dass die Verhandlungsposition des Senates trotz Rückkaufs der RWE-Anteile äußerst schwach sein dürfte.

Das Sagen bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB), so legen es die Wasserverträge fest, hatten bislang die Konzerne RWE und Veolia. Mit dem Rückkauf der RWE-Anteile soll sich nun laut SPD und CDU der Einfluss des Landes vergrößern. Der Senat ist jetzt anstelle von RWE „Partner“ von Veolia in der RVB-Beteiligungsgesellschaft und damit rechtlich ein „privater Investor“. Aber will er wirklich mehr Einfluss? Staatssekrekretärin Margaretha Sudhof machte gestern vielmehr deutlich, dass sich der Senat mit Veolia lieber ins beste Einvernehmen setzen möchte. Der Konzern wird aber weiterhin allein seine Rendite-Interessen im Auge behalten. Deshalb wird es zwangsläufig dazu kommen, dass der Senat Veolia ganz die betriebliche Führung überlässt, wie es im geleakten Heilmann-Moratorium bereits vorgeschlagen wird. (siehe auch Pressemitteilung vom 21. Sept.) Der Senat wird sich als machtloser Juniorpartner über die Brosamen freuen, die ihm der Konzern hinwirft. Die BWB müssen weiterhin den Profitinteressen der „Partner“ dienen. Von einer Umstellung von Gewinnorientierung auf Gemeinwohlorientierung, wie dies der Wassertisch fordert, kann keine Rede sein.

Außerdem will sich der Senat mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen mit Veolia ersparen: In der gestrigen Sitzung erfuhr die erstaunte Öffentlichkeit, dass die 50 %ige Beteiligung des Landes in der RVB nicht einmal dazu ausreicht, denkbare von Veolia angestrengte Schiedsgerichtsverfahren zu blockieren. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die Erfahrungen mit dem klagefreudigen Konzern (Klage gegen Volksgesetz, Klage gegen den Bundeskartellamtsbeschluss, Klage gegen angeblich entgangene Gewinne) lassen vermuten, dass Veolia das Land Berlin mit vielen millionenschweren Schiedsgerichtsverfahren überziehen wird, um seine Interessen durchzusetzen. Diese Kosten müssen dann wieder die Berlinerinnen und Berliner tragen.“

Auch die versprochenen 60 Mio. EUR Entlastung für die Wasserkunden sind nicht etwa schon beschlossene Sache. Der Senat soll sich lediglich bei den Wasserbetrieben für diese finanzielle Entlastung der Wasserkunden einsetzen. Der Aufsichtsrat kann das immer noch ablehnen. Rebel: „Selbst wenn die Frischwasserpreise vorübergehend um 15 % gesenkt werden sollten, hätten die BerlinerInnen nichts gespart. Wegen der an Veolia gegebenen Gewinngarantie wird der Senat die Preissenkung aus seinem Gewinnanteil allein finanzieren müssen. Das bedeutet, dass die am Frischwasserpreis gesparten 12 EUR pro BerlinerIn dem Senat im Landeshaushalt fehlen werden. Da Geld immer nur einmal ausgegeben werden kann, wird der Senat das Geld an anderer Stelle von den BerlinerInnen wieder einfordern – sei es durch Kürzungen im Sozial- bzw. Bildungsbereich oder per Anhebung von Gebühren.“

Es zeigt sich erneut: Eine juristische Anfechtung der Wasserverträge ist nötig, um die Berliner Wasserbetriebe zu rekommunalisieren.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Bürgerwillen klar missachtet! – PRESSEMITTEILUNG VOM 30.10.2012

(Berlin 30. Oktober 2012) Heute hat RWE den Vollzug des Anteilsverkaufs an den Berliner Wasserbetrieben bekannt gegeben. Käufer ist das Land Berlin.

Mit diesem Schritt hat die Regierungskoalition aus SPD und CDU deutlich gemacht, dass sie den Willen der Bürger ignoriert, die mit 98,2 Prozent für den Wasser-Volksentscheid gestimmt haben. Im Wasser-Volksgesetz wird die juristische Prüfung der verfassungswidrigen Privatisierungsverträge angeordnet – mit dem Ziel diese anzufechten und rückabzuwickeln. Rekommunalisierung durch Rückabwicklung, das war der Volkswille! Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Interessen der 98,2 Prozent der BerlinerInnen, die für den Wasser-Volksentscheid gestimmt haben, werden klar missachtet. Der RWE-Anteilskauf bedient die Interessen der Konzern-Lobbyisten.

RWE sah nach dem Volksentscheid und der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts seine Gewinne davon schwimmen. Mit dem Anteilsverkauf wird RWE nun der Abschied vom Wassergeschäft durch einen goldenen Handschlag in Höhe von über einer halben Milliarde Euro versüßt. Den ursprünglichen Kaufpreis hat der Konzern indessen bereits wieder eingefahren. Gleichzeitig regelt Senator Heilmann schon mit Veolia in Geheimverhandlungen, wie man dem Konzern trotz seiner Minderheitsbeteiligung die betriebliche Führung der Berliner Wasserbetriebe sichern kann. Preiserhöhungen durch den Konzern in Höhe von 35 Prozent? Aktuell überhöhte Trinkwasserpreise von 20–30 Prozent? Preissenkungsverfügung d es Bundeskartellamts? Anscheinend vollkommen nebensächlich. Der misslungene Privatisierungsvertrag und die verfassungswidrige Gewinngarantie werden durch den Kauf zementiert, eine mögliche Klage dagegen erschwert.

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