Sonderausschuss „Wasserverträge“: Vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin hält Organklage für das Naheliegendste. CDU und SPD mauern weiter. – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.05.2012

(Berlin, 4. Mai 2012) Der renommierte Juraprofessor und Vorsitzende der Verbraucherzentrale Prof. Dr. Jürgen Keßler hat die Abgeordneten auf der heutigen Sitzung des Wasserausschusses indirekt zur Organklage aufgefordert. Die Wasser-Privatisierungsverträge sind aller Wahrscheinlichkeit nach rechtswidrig.

Auf die Frage der Grünen-Abgeordneten Canan Bayram im Sonderausschuss Wasserverträge, wie die verfassungswidrige „Gewinnausfallgarantie“ der ehemaligen Geheimverträge angegriffen werden könne, antwortete der Verbraucherschützer: „Am naheliegendsten ist eine Organklage.“ Einen Leitfaden zu einem solchen Organstreitverfahren der Abgeordneten gegen den Senat hat eine unabhängige Juristengruppe aus dem Umkreis des Wassertisches bereits vorformuliert. Interesse für eine Organklage wurde allerdings bislang nur aus der Piratenfraktion bekundet. Die Koalitionspartner SPD und CDU, die 1999 die Berliner Wasserbetriebe an RWE und Veolia verkauft hatten, äußerten sich dazu nicht. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Das Organstreitverfahren ist eine reale Möglichkeit, die obskuren Zustände bei den Wasserbetrieben zu beenden. Wir erwarten nach dieser profunden Rede von Professor Keßler, dass auch die anderen Fraktionen tätig werden.

Die Privatisierungsverträge verstoßen laut Keßler jedoch nicht nur gegen die Verfassung, sondern vermutlich auch mehrfach gegen europäisches Wirtschaftsrecht. Die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International haben 2011 eine Beschwerde in Brüssel eingereicht, die derzeit von den EU-Behörden bearbeitet wird. Bei einer Teilnichtigkeitserklärung der Verträge nach Europarecht müssten die Konzerne Millionen unrechtmäßig erhaltener verdeckter Subventionen an den Berliner Haushalt zurückzahlen. Für die Berliner Bürger ist von besonderem Interesse, ob der Senat wenigstens in seiner Stellungnahme auf die EU-Beschwerde im Interesse der Bürger argumentiert hat. Leider wurde der Antrag der Oppositionsparteien auf Veröffentlichung dieser Stellungnahme und des zugehörigen juristischen Gutachtens von SPD und CDU vertagt.

SPD und CDU mauern weiter
Die Regierungsparteien verschleppen die Überprüfung der Wasserverträge weiter. Für die die letzte Sitzung am 30. März hatten sie den Vorstandsvorsitzenden der Berlinwasser Holding AG, den RWE-Mann Frank Bruckmann, eingeladen. Dieser machte aus seinem Auftritt eine PR-Show für die Wasserkonzerne. Zur Überprüfung der Wasserverträge konnte er dagegen – nach eigener Auskunft – nichts beitragen. Zur heutigen Sitzung luden die Koalitionsparteien Beamte der Senatsverwaltung für Justiz ein, um über Einwirkungsmöglichkeiten des Senats auf die BWB zu referieren. Doch auch hier konnten die Beamten nichts zum Thema beitragen, da – nach eigener Auskunft – Einwirkungsmöglichkeiten der Senatsverwaltung für Justiz praktisch nicht vorhanden seien.

Die Einladung von Personen, die offensichtlich nichts zum Ausschusszweck beitragen können, ist eine faktische Missachtung der Wähler, die mit 98% Mehrheit für die Offenlegung und Überprüfung der Wasserverträge gestimmt haben. Völlig deplaziert wirkte vor diesem Hintergrund die Rüge des Ausschussvorsitzenden Jupe (CDU), das Publikum möge es unterlassen, die ordnungsgemäße Arbeit des Ausschusses durch Beifalls- und Unmutsbekundungen zu behindern. Diesen Vorwurf wies die Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche überzeugend zurück. Dazu Wolfgang Rebel: „Zuletzt war in der Presse mehrfach von einer Verrohung der Umgangsformen im Parlament die Rede. Aber damit waren vor allem Abgeordnete gemeint – der Wassertisch ist hier unbeteiligt. Statt von der Verschleppungstaktik in der Ausschussarbeit abzulenken, sollten die Regierungsparteien endlich zu einer sachlichen, effektiven Arbeitsweise finden. Dazu würde beispielsweise beitragen, wenn sie endlich die Mittel für die gesetzlich vorgeschriebenen Sachverständigen freigeben würden. Dass juristischer Sachverstand dringend benötigt wird, haben die genauen Ausführungen von Prof. Keßler heute sehr deutlich gemacht.

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Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
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Berliner Wassertisch
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Bundeskartellamt mahnt Berliner Wasserbetriebe erneut ab und beabsichtigt Preissenkung bei Trinkwasser von insgesamt 292 Mio. Euro für die Jahre 2012 bis 2015

Pressemitteilung des Bundeskartellamtes

Bonn, 2. April 2011: Das Bundeskartellamt hat heute in dem Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise eine zweite Abmahnung versandt. Aufgrund der Stellungnahme der BWB zu der ersten Abmahnung des Bundeskartellamtes (siehe PM vom 5. Dezember 2011) waren umfangreiche Nachermittlungen erfolgt.

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Geschäftsmodell gescheitert. Wassertisch begrüßt erneute Abmahnung des Bundeskartellamts! – PRESSEMITTEILUNG vom 03.04.2012

(Berlin, 3. April) Das Bundeskartellamt hat gestern bekannt gegeben, dass die abgabenbereinigten Wasserpreise in Berlin im Jahr 2012 durchschnittlich um 21% gegenüber dem Jahr 2010 abgesenkt werden müssen. Diese Abmahnung übersteigt somit die erste vom 5. Dezember 2011 noch einmal um 2%, weil weniger Investitionskosten zugunsten der BWB anerkannt wurden und Nachermittlungen ergaben, dass die Preise der Vergleichsunternehmen 2011 tatsächlich weniger gestiegen sind als dies ursprünglich prognostiziert wurde.

Weiter monierte das Kartellamt, dass die Berliner Wasserbetriebe in ihrer Erwiderung auf die erste Abmahnung falsche Angaben gemacht hatten. So haben beispielsweise die Vergleichsunternehmen in Hamburg und München ihre Preise nicht – wie von den BWB angegeben – erhöht, sondern sogar teilweise gesenkt.

Der Sprecher des Berliner Wassertischs, Wolfgang Rebel, hofft, dass die erneute Abmahnung bald eine unmittelbar vollziehbare Preissenkungsverfügung zur Folge haben wird. In diesem Fall wird sich das Wassergeschäft für die privaten Konzerne nicht mehr lohnen. Sie haben ihre Gewinne schließlich nicht durch besseres Wirtschaften, sondern nur durch dreiste Preiserhöhungen erreicht. Die kommunal geführten Betriebe in den Vergleichsstädten zeigen hingegen, dass sich eine nachhaltige Wasserwirtschaft und günstige Preise nicht widersprechen müssen. Dazu Rebel: „Es ist ein Skandal, dass die BWB mit falschen Zahlen operieren, um Bundeskartellamt und Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Wir freuen uns deshalb, dass die Wasserbetriebe beim Bundeskartellamt damit ebenso auf Granit beißen wie bei der Berliner Bevölkerung, die sich vor dem Volksentscheid auch nicht von den Desinformationskampagnen der BWB, der Konzerne und des Senats hat beeindrucken lassen.“

Nachdrücklich weist der Berliner Wassertisch darauf hin, dass der hohe Wasserpreis nur eine der Privatisierungsfolgen ist. Das gleiche Maß an Verantwortungslosigkeit wie gegenüber den Geld-börsen der Bürger lassen die Konzerne und der Senat auch gegenüber der ihnen anvertrauten Berliner Wasserver-/entsorgung walten. RWE und Veolia sind Aktiengesellschaften. Für sie zählen allein die Gewinne. So wurden von den Privaten die Investitionen erheblich auf Kosten der Substanz reduziert, drei von zwölf Wasserwerken stillgelegt, zahlreiche Grundstücke verkauft, eine unökologische Preisgestaltung durchgesetzt und schließlich ca. 2500 von 7000 Beschäftigtenstellen abgebaut. Wenn die Preise nun gedeckelt werden, ist in diesen Bereichen nichts Gutes zu erwarten. RWE und Veolia müssen dann auf andere Weise zu den Dividenden für ihre Aktionäre kommen. Dazu Rebel: „Der Bescheid des Bundeskartellamts wird ein System zur Implosion bringen, das von Anfang an nur darauf angelegt war, den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Privatisierungen staatlicher Kernaufgaben lohnen sich nur, wenn auf Kosten der Substanz, der Qualität und der Beschäftigten gespart wird.“

Der Berliner Wassertisch fordert daher Senat und Abgeordnetenhaus auf, endlich die überfällige Rückabwicklung der Verträge einzuleiten. Rainer Heinrich vom Berliner Wassertisch hat unlängst im Sonderausschuss Wasserverträge die fehlende demokratische Legitimation der Unternehmensführung der BWB in den ehemaligen Geheimverträgen aufgedeckt. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat bereits zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Abgeordneten mit einem Organstreitverfahren gegen die Verträge klagen können. Die Abgeordneten müssen nun endlich ihre Kontrollfunktion wahrnehmen!

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Weitere Informationen zum Organstreitverfahren: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/

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Aktuelle Forderungen des Wassertischs

Aktuelle Forderungen des Wassertischs, wie von Rainer Heinrich in seiner Befragung am 2. März 2012 im Sonderausschuss Wasserverträge erhoben (erweiterte Fassung)

  1. Wir fordern eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung, keine Nachbesserung der Verträge
  2. Wir fordern, dass die RWE-Anteile nicht an Veolia oder an andere Konzerne verkauft werden
  3. Wir fordern, dass die Wasserbetriebe nicht – wie im Konsortialvertrag vorgedacht – in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt werden
  4. Wir fordern die Umwandlung der BWB AöR in einen bürgernahen Eigenbetrieb
  5. Wir fordern die Offenlegung sämtlicher Beschlüsse und Nebenabreden
  6. Wir fordern die Umwandlung sämtlicher offengelegter und offenzulegender Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden in maschinenlesbare Form
  7. Wir fordern eine angemessene finanzielle Ausstattung des Ausschusses zur Umsetzung seiner Aufgaben
  8. Wir fordern eine Einsetzung unabhängiger Experten zur Überprüfung der Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, d. h. sie dürfen u.a. nicht im Rahmen der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe oder bei anderen Privatisierungsvorhaben tätig geworden sein
  9. Wir fordern ein Vorschlags- und Mitentscheidungsrecht bei der Auswahl unabhängiger Experten
  10. Wir fordern die Ausschöpfung aller Klagemöglichkeiten
  11. Wir fordern die Anhörung der Experten des Arbeitskreises unabhängiger Juristen
  12. Wir fordern die Abgeordneten auf, ein Organstreitverfahren, wie es im Leitfaden des AKJ vorgeschlagen wird, anzustrengen, da wir dieses nach dem derzeitigen Stand am ehesten als zielführend für eine kostengünstige Rückabwicklung ansehen
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Chaos im Sonderausschuss „Wasserverträge“ – PRESSEMITTEILUNG vom 31.03.2012

(Berlin, 31. März 2012) Befürchtungen des Berliner Wassertischs treten ein: Fünfte Sonderausschuss-Sitzung gerät zur Werbeveranstaltung der privaten Wasserkonzerne. Strukturierte Prüfung der Wasserverträge bleibt erneut aus.

Auch in der fünften Sitzung hat der Wasser-Sonderausschuss immer noch nicht zu einer systematischen Überprüfung des Vertragswerks gefunden. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der „Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden … unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ war nicht ansatz-weise zu erkennen. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Umsetzung des Volksgesetzes zeigt sich weiterhin als unstrukturiert bis chaotisch. Wir fordern eine komplette Rückabwicklung der verfassungswidrigen Verträge. Dazu ist eine gründliche und versierte Prüfung des verfassungswidrigen Vertragswerks notwendig. Diese findet aber nicht statt.“

Auf Antrag der Senatsparteien CDU und SPD war die Anhörung des Vertreters des privaten Wasserkonzerns RWE im Vorstand der Berliner Wasserbetriebe, Frank Bruckmann, angesetzt. Die PowerPoint-Präsentation des Vorstandsvorsitzenden der Berlinwasser Holding wäre für eine Werbeveranstaltung der privaten Wasserkonzerne geeignet gewesen – im Sonderausschuss war sie Anlass zu einer grundsätzlichen Diskussion über die Vorgehensweise. Von strittigen Punkten wie der verfassungswidrigen Gewinngarantie, Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht, Preis-Mahnung des Bundeskartellamts, unveröffentlichten Nebenabreden und demokratisch nicht legitimierter Unternehmensführung war bei Bruckmann erwartungsgemäß keine Rede – bei der Nachfrage nach der Höhe der Gewinne seines Unternehmens musste der Finanzvorstand hingegen zunächst passen. Die Oppositionsparteien verlangten daraufhin die schriftliche Beantwortung ihrer Anfragen. Zum eigentlichen Zweck des Sonderausschusses – der Überprüfung der Wasserverträge – konnte Bruckmann nach eigener Aussage nichts beitragen. Ebenso unergiebig waren Fragen an die Staatssekretärin des Finanzsenators, Margaretha Sudhof. Als wäre dies nicht die fünfte, sondern die erste Sitzung, gestand sie bei Nachfragen zu den preistreibenden Verordnungs-Zinssätzen ein, dass sie unvorbereitet sei und sich ihre Zahlen erst am Abend zuvor aus dem Internet besorgt habe. Die vom Volksgesetz verlangten unabhängigen Sachverständigen werden indes wei-terhin von den Senatsparteien verweigert. Der Wassertisch befürchtet, dass eine Diskussion um marginale Preissenkungen – aufgrund der Gewinngarantie womöglich einseitig auf Kosten des Landes – die juristische Prüfung des Vertragswerks weiter verschleppen soll. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Die Diskussion um die Wasserpreise ist ein Ablenkungsmanöver von SPD und CDU, die die Verträge mit Veolia lediglich neu aushandeln möchten. Damit wird aber das Grundproblem nicht berührt: Die profitorientierte Abzocke beim Wassermonopol muss durch eine nachhaltige, nur kostendeckende Bewirtschaftung unter demokratischer Kontrolle ersetzt werden. Das ist aber nicht anders als durch die Rückabwicklung der Verträge möglich.“

Der zweite Tagungspunkt, der eine Anhörung zur „Verfassungskonformität der Holdingkonstruktion“ vorsah, fiel indes angeblich aus Termingründen aus. Rainer Heinrich hatte in seinem Vortrag am 2. März im Sonderausschuss ausführlich dargelegt, dass die unternehmerische Führung der BWB aufgrund der verfassungswidrigen Privatisierungsverträge derzeit ohne demokratische Legitimation arbeitet. Eine Verfolgung dieses Aspekts hätte die Prüfung evtl. voranbringen können und wäre sicherlich auf großes Interesse der Zuhörer gestoßen.

Trotz der Verschleppung des Volksgesetzes feiert der Berliner Wassertisch am 31. März das einjährige Jubiläum seiner Inkraftsetzung mit einer Benefizveranstaltung im Theater der Berliner Compagnie. Der Erlös soll der Finanzierung unabhängigen Sachverstands für die Prüfung der Verträge zugute kommen.

Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich Telefon: (030) 34 33 32 32

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Promi-Show im Sonderausschuss oder: BSDS – Berlin sucht den Superprivatisierer – PRESSEMITTEILUNG vom 29.03.2012

(Berlin, 29. März 2012) Veolia-Simon, Sarrazin, Nußbaum und Wolf kommen in den nächsten Sonderausschuss „Wasserverträge“. Aber wo bleiben die unabhängigen Juristen zur Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge?

Beim letzten Sonderausschuss Wasserverträge war kein einziger Pressevertreter zugegen. Das dürfte an diesem Tag anders sein, denn es naht „Prominenz“. Zu den „wirtschaftlichen Auswirkungen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) auf den Haushalt des Landes Berlin, die Berliner Wasser-betriebe und die Bürgerinnen und Bürger“ sollen die Berliner Wasserbetriebe angehört werden: vermutlich in der Person von Jörg Simon. Der Vorstandsvorsitzende der Berliner Wasserbetriebe (BWB) vertritt dort die Interessen des Konzerns Veolia. (Auf die verfassungswidrige Besetzung der Vorstandsausschüsse ging Rainer Heinrich im 3. Sonderausschuss ein.) Was ist von dieser Anhörung anderes zu erwarten als Lobeshymnen auf eine vermeintlich gelungene Privatisierung? Dazu stellt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs, fest: „Es ist uns völlig unklar, wie eine Anhörung von Jörg Simon vom Wasserkonzern Veolia zu den „wirtschaftlichen Auswirkungen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe auf die Bürgerinnen und Bürger“ zu der „eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ beitragen soll, die vom Volksgesetz im §4 gefordert wird. Der Aufklärungsausschuss wird als PR-Maßnahme der Wasserkonzerne missbraucht – das kommt einer Verhöhnung der 98,2 Prozent der BürgerInnen nahe, die bei dem Volksentscheid für das Volksgesetz gestimmt haben.“

Außerdem sollen – so hört man – neben dem heutigen Finanzsenator Ulrich Nußbaum der ehemalige Finanzsenator Thilo Sarrazin und der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf befragt werden. Vermutlich zu dem zweiten Punkt auf der Tagesordnung: „Entwicklung und Verfassungskonformität der Holdingkonstruktion (Teilprivatisierungsgesetz und Teilprivatisierungsverträge) zur BWB-Teilprivatisierung 1998/1999“. Da es sich hier um Protagonisten der Anti-Rekommunalisierung handelt, ist zu befürchten, dass auch in dieser Sonderausschusssitzung die anstehende Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge von SPD und CDU weiter verschleppt wird. Was nicht verwundert: War es doch 1999 ebenfalls eine Koalition aus CDU und SPD, die die Teilprivatisierung in Gang setzte und durchführte. Andererseits wird eine unabhängige juristische Expertise zur Überprüfung der Verletzung des Demokratiegebots bei der Teilprivatisierung der BWB nach wie vor von CDU und SPD verweigert, während zeitgleich zigtausend Berliner Steuer-Euros für eine Luxuskanzlei ausgegeben werden, um gegenüber der EU-Kommission zu vertuschen, dass seinerzeit bei der Teilprivatisierung die Regelungen des europäischen Beihilfen- und Vergaberechts nicht eingehalten wurden. Der Berliner Wassertisch fordert dazu auf, zahlreich zum Sonderausschusstermin zu erscheinen, um der Koalition die Show zu vermasseln.

Der Berliner Wassertisch lädt am 31. März zur Ein-Jahr-Wasser-Volksentscheid-Benefiz ein. Der Eintritt wird dazu verwendet, den Sonderausschuss „Wasserverträge“ mit unabhängigem juristischen Sachverstand zu begleiten (www.berliner-wassertisch.info).

Sonderausschuss „Wasserverträge“ am 30. März um 12:00 Uhr in Raum 311 des Abgeordnetenhauses. Platzreservierung unter: http://kurzurl.net/5-Sonderausschuss

Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich Telefon: (030) 34 33 32 32

Weitere Informationen zum Sonderausschuss unter:
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REMINDER: BENEFIZVERANSTALTUNG++Ein Jahr Volksgesetz UNSER WASSER++Info-Veranstaltung mit Theateraufführung++31. März 2012++19:30 Uhr++Berliner Compagnie++Muskauer Straße 20++10997 Berlin

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