Wer zahlt für die Sulfatwelle?

Pressemitteilung von Kohleausstieg Berlin

(31.1.2018, Berlin) Am 1. Februar findet der sogenannte Sulfatgipfel statt. Dort diskutieren VertreterInnen des Berliner Senats und der Brandenburger Landesregierung sowie des Bergbaukonzerns LEAG, der Verwaltungsgesellschaft LMBV und der Wasserbetriebe aus Berlin und Frankfurt/Oder die Ergebnisse des Sulfatprognosemodells. Zu dessen Inhalten, die seit Dezember 2017 öffentlich sind, erklärt Oliver Powalla (Sprecher von Kohleausstieg Berlin):

„Die Kohleverschmutzung der Spree stellt ein anhaltendes Risiko für das Berliner Trinkwasser dar. In keinem einzigen Monat werden die geltenden Emissionsrichtwerte für Sulfat eingehalten. Im Extremfall werden die Sulfatwerte mit prognostizierten 316 mg/L sogar über den bisherigen Messungen liegen. Die Sulfatprognose bezeugt das völlige Versagen des Gewässerschutzes in Berlin und Brandenburg, die zuständigen Behörden haben vor den Profitinteressen des Braunkohlekonzerns LEAG kapituliert. Der Senat sollte die richtigen Schlüsse aus der Sulfatprognose ziehen. Er darf nicht zulassen, dass die Emissionsrichtwerte durch die Brandenburger Landesregierung nun erhöht werden. Wer die Verschmutzung der Spree kaschiert, anstatt sie zu beheben, nimmt jeglichen Druck von der LEAG Sulfateinträge zukünftig zu reduzieren oder besser noch zu vermeiden.“

Wie real das Sulfatrisiko für das Trinkwasser ist, zeigt die jüngste Entscheidung der Frankfurter Wasserwerke. Nachdem die Sulfatkonzentration im Jahr 2017 fast den Grenzwert von 250 mg/L überstieg, hat die Geschäftsführer der Wasserwerke die Reißleine gezogen. Mit der Reaktivierung des Wasserwerks Müllrose wird Frankfurt in Zukunft unabhängiger von der Uferfiltration von Spreewasser. Da sich die LMBV jedoch weigert, als Verursacher eine Entschädigung zu zahlen, droht den FrankfurterInnen eine Erhöhung ihrer Wasserrechnung um 20 Prozent:

„Die dramatische Entwicklung in Frankfurt sollte den Berliner Senat vorwarnen. Für das Wasserwerk Friedrichshagen, das ein Drittel der Berliner Haushalte versorgt, gibt es keinen Ersatz. Sollte der Sulfatgrenzwert in Berlin überschritten werden, dürften die Kosten deutlich höher als in Frankfurt liegen. Es ist dringend an der Zeit, den angekündigten Vertrag über die Kostenübernahme mit Brandenburg und Sachsen auszuhandeln. Die Kosten müssen von der LEAG, dem eigentlichen Verursacher der Wasserverschmutzung, getragen werden. In Sachsen werden erstmals Sicherheitsleistungen von der LEAG verlangt. Der Senat muss gegenüber Brandenburg auf eine ähnliche Lösung drängen, die auch die ursprünglich von Vattenfall gezahlten Sanierungsgelder in Höhe von 1,7 Milliarden Euro einbezieht.“

Zum Blogbeitrag

Die Stellungsnahme dazu gibt es hier.

 

LINKE-Bundestagsfraktion stellt Antrag für gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag will, dass Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Deutschland ohne Ausnahmen verboten wird. Dazu hat die Fraktion einen Antrag (Drucksache 19/482) eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, das Bundesberggesetz entsprechend zu ändern. Hierzu erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss:

„Es ist überfällig, dass diese unbeherrschbare Risikotechnik endlich umfassend verboten wird. Dies fordern zu Recht auch zahlreiche Bürgerinitiativen in der Bundesrepublik. Die bestehenden Schlupflöcher in der Gesetzgebung, die Fracking in bestimmten Gesteinsformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zulassen, müssen vollständig geschlossen werden. Gerade in Niedersachsen stehen die Gaskonzerne in den Startlöchern, um mit Fracking in Tight-Gas-Reservoirs zu beginnen. Und auch das Moratorium für Fracking im Schiefergestein, das 2021 überprüft werden soll, droht dann auf Druck der Industrie gekippt zu werden. In den Bundesländern werden diese Entwicklungen durch die frackingfreundliche FDP forciert. Dabei gibt kein gutes oder schlechtes Fracking. Diese Technik ist in jeder Gesteinsart eine immense Gefahr für die Menschen und die Umwelt.

Fracking dient lediglich den Profitinteressen der Gaskonzerne, besitzt aber keinen volkswirtschaftlichen Nutzen. Wir haben in unserem Antrag ausführlich dargelegt, zu welchen Schäden und ungelösten Problemen Fracking führt. Hierzu gehören Verunreinigungen des Grund- und Trinkwassers durch Frack-Flüssigkeiten, Methan oder Lagerstättenwasser. Unkontrolliert austretendes Methan trägt zur Schädigung des Klimas bei. Der Frack-Vorgang führt zur Entstehung von Erdbeben, insbesondere in geologischen Störungszonen. Eine umweltfreundliche Entsorgung des Rückflusses, eines Gemisches aus verbrauchter Frack-Flüssigkeit und Lagerstättenwasser, ist bis heute ungeklärt. Der erhebliche Anfall von Bohrschlamm bei einem großflächigen Einsatz der Fracking-Technik würde zudem dazu führen, dass die Restvolumina vieler Deponien schnell erschöpft sind und der Bohrschlammtourismus extrem zunehmen würde. Demgegenüber könnte das durch Fracking geförderte Gas bestenfalls zwei Prozent des Energieverbrauchs Deutschlands decken. Dies könnte durch einen forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien schnell aufgefangen werden.“

Zum Beitrag

Berlin holt sich das Wasser zurück! Artikel in spanischer Online-Zeitung über die Rekommunalisierungswelle in Europa

02.02.2018
Die spanische Onlinezeitung eldiario.es berichtet über das erfolgreiche Volksbegehren Unser Wasser.  Befragt wurde dazu die Pressesprecherin des Berliner Wassertischs, Sigrun Franzen.

La ola europea contra la privatización del agua

La remunicipalización ha permitido a cientos de ciudades recuperar el control de su abastecimiento en detrimento de grandes empresas

El caso de Berlín, cuya remunicipalización data de 2014, es uno de los ejemplos más claros de cómo triunfa un movimiento social frente a grandes poderes económicos y políticos […]

Zum Artikel

Über 30 Verbände fordern von den Parteien: Ein gerechtes Land für alle! Reiche besteuern statt beschenken!

Gemeinsame Pressemitteilung vom 02.02.2018

Aktion des Bündnisses heute, 2. Februar, 13.30 Uhr am Willy-Brandt-Haus

Am Ort der Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD macht heute das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ seine Erwartungen an die Politik der neuen Koalition deutlich. Die Aktion steht unter dem Motto: Ein gerechtes Land für alle! Reiche besteuern statt beschenken!

Statt Steuergeschenke für Reiche zu planen, die bereits in den vergangenen Jahrzehnten massiv entlastet worden sind, seien für einen leistungsfähigen Sozialstaat höhere Einnahmen erforderlich, so das breite Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Das Bündnis fordert, dass sich die Politik in den kommenden Jahren darauf konzentriert, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und mehr soziale Gerechtigkeit durchzusetzen. Die Bündnispartner sehen dringenden Investitionsbedarf sowohl in die Infrastruktur als auch in die Bildung – von Kitas bis zur Erwachsenenbildung, in das Gesundheitswesen und die Pflege sowie für mehr bezahlbare Wohnungen. Nötig seien darüber hinaus bessere gesetzliche Renten und größere Anstrengungen in der Bekämpfung von Langzeiterwerbslosigkeit und Armut sowie für die Integration von Flüchtlingen und Eingewanderten.

Angesichts der großen ungedeckten Bedarfe ist es aus Sicht des Bündnisses unvertretbar, den Solidaritätszuschlag wie geplant ersatzlos abzuschmelzen. Die einkommensärmere Hälfte der Bevölkerung hätte davon gar nichts. Zwar sollen im ersten Schritt die Hochverdiener noch nicht entlastet werden, doch der Wegfall des Zuschlags käme letztlich hauptsächlich den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung zugute. Das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ fordert stattdessen, sehr hohe Einkommen stärker als bisher zu besteuern, etwa durch eine spürbare Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommenssteuer.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, sagt: „Ohne den Mut zur Umverteilung bleiben alle Pläne für eine anspruchsvolle Sozial- Bildungs- und Pflegepolitik letztlich Makulatur. Steuerliche Mehreinnahmen sind das Gebot der Stunde. Gerecht und vernünftig ist eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und sehr hoher Einkommen.“

Dazu erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands: „Der ökologische Umbau der Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung. Die neue Bundesregierung muss die Energiewende, eine ökologische Verkehrswende und einen ökologischen Umbau der Industriegesellschaft beschleunigen. Deshalb fordern die NaturFreunde die Einführung einer Reichensteuer und einer Vermögensabgabe zur Finanzierung dieser notwendigen Investitionen. Die Reichen und Spitzenverdienenden müssen endlich ihren angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Staates leisten.“

Sophie Schwab, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ergänzt: „Insbesondere die wachsende Anzahl von Kindern, die in Armut aufwachsen müssen, gibt Anlass zu großer Sorge. Wir brauchen einen finanzstarken Sozialstaat, der all die wichtigen Investitionen in Bildung leisten kann, die wir dringend brauchen. Um das Problem der Kinderarmut endlich wirksam zu bekämpfen, muss Geld in die Hand genommen werden und sowohl die monetären Leistungen für alle Kinder – auch die im SGB II-Bezug – verbessert, als auch die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ausgebaut werden.“

Das reichste Zehntel der Bevölkerung in Deutschland verfügt über etwa 40 Prozent der Einkommen und zwei Drittel des gesamten Privatvermögens, allein das reichste ein Prozent über etwa 13 Prozent der Einkommen und ein Drittel des Vermögens. Das Bündnis bekräftigt daher seine Forderungen unter anderem nach der Wiedereinführung einer Vermögensteuer und einer Reform der Erbschaftsteuer, um Millionäre und Milliardäre gerechter an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen und die zunehmende Ungleichheit einzudämmen.

Dem Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ gehören über 30 bundesweite Organisationen an, darunter die Gewerkschaften ver.di, GEW und NGG, der Paritätische Gesamtverband sowie AWO, Sozialverband Deutschland, Volkssolidarität, der Deutsche Kinderschutzbund und die nationale Armutskonferenz, der Deutsche Mieterbund, Attac, BUND, Naturfreunde und OXFAM.

Mehr Infos zu weiteren Unterstützern unter: www.reichtum-umverteilen.de

Weitere Bilder zu Aktion hier

Offener Brief an die SPD-Koalitionäre: CETA nicht ratifizieren!

2. Februar 2018

CETA nicht ratifizieren!
Offener Brief an die SPD-Parteispitze und die sozialdemokratischen TeilnehmerInnen der Koalitionsverhandlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der aktuell stattfindenden Koalitionsverhandlungen der SPD mit CDU/CSU bitten wir Sie darum, auch in einer möglichen Großen Koalition das Handelsabkommen der EU mit Kanada, CETA, nicht zu ratifizieren. In der SPD ist CETA sehr umstritten, viele Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen haben sich in den vergangenen Jahren an Protesten gegen das Abkommen beteiligt. Einige Landesverbände der SPD haben sich gegen die Ratifizierung von CETA ausgesprochen; die Berliner Landesregierung, an der die SPD beteiligt ist, hat angekündigt, im Bundesrat gegen die Ratifizierung zu stimmen. Im Sondierungspapier, das den Koalitionsverhandlungen zugrunde liegt, wird die handelspolitische Ausrichtung einer möglichen Großen Koalition jedoch wie folgt skizziert:

„Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Protektionismus lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden.“

Als Netzwerk Gerechter Welthandel – dem unter anderem Attac, BUND, Campact, der Deutsche Kulturrat, Greenpeace, Mehr Demokratie und Naturfreunde angehören – begrüßen wir das Bekenntnis zu einem fairen Handel. Deutlich widersprechen müssen wir jedoch den Aussagen zu den Inhalten von CETA:

  1. Der in CETA enthaltene Schutz von Arbeitnehmerrechten ist äußerst schwach. Das dem europäischen Umwelt- und Gesundheitsschutz zu Grunde liegende Vorsorgeprinzip ist ebenfalls nicht geschützt. Das Kapitel zu Handel und Arbeit ist nicht mit einem funktionierenden Sanktions- und Durchsetzungsmechanismus verbunden und ist von der allgemeinen Streitschlichtung des Abkommens ausgeschlossen. Ein effektives Vorgehen gegen Verstöße von Arbeitnehmerrechten ist damit nicht garantiert, was die Einhaltung von Arbeitsstandards schwächt. Auch das europäische Vorsorgeprinzip im Umwelt- und Gesundheitsschutz wird weder zur Grundlage des Vertrags gemacht noch bezogen auf die EU ausreichend geschützt, sondern durch Verweis auf WTO-Regeln verwässert. Im Regierungsprogramm 2017 hat sich die SPD das Ziel gesetzt, „in allen Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Regeln für die verbindliche Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher, ökologischer, verbraucherpolitischer und sozialer Standards wie der ILO-Kernarbeitsnormen mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen zu vereinbaren“. Dieses Ziel wurde in CETA nicht erreicht.
  2. Die öffentliche Daseinsvorsorge ist in CETA nur unzureichend geschützt. CETA verfolgt einen Negativlisten-Ansatz bei der Dienstleistungsliberalisierung. Damit hängt der Umfang der Liberalisierungsverpflichtungen von in den Annexen formulierten Ausnahmen ab. Die komplizierte Struktur dieser Ausnahmen in den Annexen führt zu einer hohen Rechtsunsicherheit, ob alle wichtigen, schützenswerten Bereiche ausgenommen wurden. Auch zukünftige Dienstleistungsarten können naturgemäß nicht auf einer Negativliste vermerkt werden. Außerdem führt die so genannte „Sperrklinken-Klausel“ dazu, dass einmal vollzogene Liberalisierungsschritte nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Somit gefährdet CETA weiterhin öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.
  3. Nach der vollständigen Ratifizierung wird CETA ausländischen Investoren weiterhin ein eigenes, privilegiertes Klagerecht außerhalb des deutschen und europäischen Rechtssystems gewähren, das demokratische Handlungsspielräume von Politik einschränkt. Investoren werden weitgehende Rechte gewährt, die über den Eigentumsschutz des Grundgesetzes hinausgehen – ohne dass diesen Rechten Pflichten, etwa zum Schutz des Gemeinwohls, gegenübergestellt werden.

Aus all diesen Gründen weisen die in CETA enthaltenen Regelungen nicht in eine bessere Zukunft, sondern in eine schlechtere. Hunderttausende Menschen haben in den vergangenen Jahren gegen das Abkommen demonstriert, über eine Million Menschen aus Deutschland hat die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterschrieben. Dennoch wird das umstrittene Abkommen seit September 2017 vorläufig angewendet. Um vollständig in Kraft zu treten, muss es von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Auf Antrag Belgiens prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit, ob der Investitionsschutz in CETA mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dass eine Ratifizierung nicht stattfindet, bevor der EuGH entschieden hat, halten wir für eine demokratische Selbstverständlichkeit. Zudem bitten wir Sie darum, den vorliegenden CETA-Entwurf angesichts des enthaltenen weitreichenden und einseitigen Investitionsschutzes sowie der Gefahren für Arbeitnehmerrechte und öffentliche Daseinsvorsorge nicht zu ratifizieren – auch nicht in einer möglichen Großen Koalition mit CDU und CSU.

Mit freundlichen Grüßen
Netzwerk Gerechter Welthandel
www.gerechter-welthandel.org

Brief als pdf

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk Gerechter Welthandel