Pressemitteilung der NaturFreunde Deutschlands:

CETA darf nicht ratifiziert werden!
Neoliberale Freihandelsabkommen haben keine Zukunft
Berlin, 24. Juni 2022 – Zur aktuellen Ankündigung der Bundesregierung, CETA im Deutschen Bundestag noch vor der Sommerpause ratifizieren zu wollen, erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:
Die Verabschiedung von CETA schadet der Umwelt und behindert die Durchsetzung von sozialen Standards. Die NaturFreunde Deutschlands appellieren an die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, das neoliberale Freihandelsabkommen CETA nicht zu verabschieden. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge erklärt, dass die Fraktionen „nach intensiven Verhandlungen die Grundlage für eine neue Handelspolitik geschaffen haben, die fairer und nachhaltiger sein wird“, und gleichzeitig das neoliberale Freihandelsabkommen CETA verabschieden wollen. Bündnis 90/Die Grünen haben den Protest gegen TTIP und CETA über viele Jahre unterstützt und sich an den Großdemonstrationen mit hunderttausenden Teilnehmer*innen beteiligt.
Die NaturFreunde Deutschlands treten für eine nachhaltige Entwicklung als Alternative zu CETA ein. Die NaturFreunde wollen mithelfen, die marktkonforme Weltordnung zu beenden und in eine sozial-ökologische Transformation hin zu einer solidarischen und fairen Weltordnung einzutreten. Das Freihandelsabkommen CETA bleibt dagegen in der Ideologie des Neoliberalismus, die seit den 1980er-Jahren die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse zwischen Markt und Demokratie verschiebt, verhaftet.
Das Freihandelsabkommen CETA trägt in keiner Weise zu einer nachhaltigeren und sozialeren internationalen Handelspolitik bei:
Abbau der Demokratie
Die NaturFreunde wehren sich gegen die immer weiter fortschreitende Ökonomisierung der Gesellschaft. Für die Verwirklichung der Interessen von international agierenden Großunternehmen wird hingenommen, dass die Rechte der Parlamente und der Gerichte immer weiter eingeschränkt werden.
Internationale Schiedsgerichte schränken demokratische Gerichtsbarkeit ein
Mit der Schaffung von internationalen Schiedsgerichten wird die demokratische Gewaltenteilung zwischen Parlament, Regierung und Gerichten untergraben, die Gerichtsbarkeit wird ausgehebelt und nationale Gesetze werden unterlaufen.
Regulatorische Kooperation behindert demokratische Willensbildung
Durch die Regulatorische Kooperation werden internationale Konzerne in die Lage versetzt, bereits im Vorfeld von parlamentarischen Beratungen auf die Regierungen Druck auszuüben, um unliebsame Vorhaben der Parlamente zu verhindern. Die regulatorische Kooperation wird dazu führen, dass große Unternehmen noch mehr als bisher an neuen Gesetzen mitwirken werden und ihre Forderungen durchsetzen können. Arbeitnehmer*innenschutzrechte, Umwelt- und Verbraucher*innenschutz bleiben so auf der Strecke.
Gentechnik und Fracking können leichter durchgesetzt werden
Aufgrund des Zusammenspieles von internationalen Schiedsgerichten, gegenseitiger Anerkennung von Standards, fehlender Vorschriften für die Kennzeichnungspflicht von Produkten und der fehlenden Festschreibung des Vorsorgeprinzips als festem Grundbestandteil für die Zulassung neuer Produkte, können risikoreiche Technologien wie gentechnisch veränderte Lebensmittel oder Fracking in den Staaten der EU einfacher durchgesetzt werden.
8. Mai 2021


Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Wir stehen vor immensen Herausforderungen und leider agiert die Politik viel zu halbherzig. Beim Klimaschutz, bei der Agrarwende, bei der Neuordnung der Mobilität von morgen oder bei der Erneuerung der Infrastruktur – überall bleibt die Politik weit hinter dem zurück, was notwendig ist. Wenn sie in ökologischen Fragen reagiert, dann in der Regel nur auf Druck der Öffentlichkeit, insbesondere der Umwelt- und Naturschutzverbände. Wir brauchen eine offene, ehrliche Auseinandersetzung und eine lebendige politische Debatte, die demokratisch ausgetragen wird, und keine Versuche, kritische Verbände mundtot zu machen. Wir wollen uns nicht zum Sündenbock politischen Versagens machen lassen.“
Als Dachverband von 90 Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen stellt auch der DNR mit Sorge fest, dass die Angriffe auf die Unabhängigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in jüngster Zeit deutlich zugenommen haben. „Eine engagierte und kritische Zivilgesellschaft ist Garant für eine lebendige Demokratie. Ohne sie kann die notwendige Transformation in Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft oder Energie nicht erfolgreich bewältigt werden“, sagt Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des DNR. „Als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Politik zählt die kritische Begleitung und Kontrolle politischer Prozesse zum anerkannten demokratischen Selbstverständnis freiheitlicher Gesellschaften.“
„Stiftungen, Vereine und Verbände dürfen durch das Urteil des Bundesfinanzhofs nicht vor die Wahl gestellt werden: entweder tagespolitische Bildungsarbeit für Bürgerinnen und Bürger oder Steuerprivilegien durch den Status der Gemeinnützigkeit. Beides muss in einer lebendigen Demokratie möglich sein. Dafür muss Bundesfinanzminister Olaf Scholz diese fatale Entwicklung dringend mit einer Reform der Abgabenordnung korrigieren. Campact schließt sich den Forderungen der Allianz ,

Dennoch sei die Landesregierung Schleswig-weiterhin bereit, das private Vorhaben von Gasunie/German LNG zu unterstützen.
Dr. Reinhard Knof von der BI gegen CO2 Endlager e.V. sagt dazu: „Eine Unterstützung des klimafeindlichen LNG ist völlig konträr zu den verbindlich beschlossenen Klimaschutzzielen und widerspricht auch den Vorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein.“





Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin): „Das Urteil des EuGH macht deutlich, dass das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) nicht ratifiziert werden kann, bevor eine Überprüfung durch den EuGH stattgefunden hat. Die Festlegungen im CETA-Vertrag zu Investitionsschiedsgerichten verstoßen gegen demokratische Errungenschaften und hebeln die nationale und europäische Gerichtsbarkeit aus. Deshalb fordern die NaturFreunde einen sofortigen Stopp aller Ratifizierungen für den CETA Vertrag und erwarten von der Bundesregierung, dass sie eine grundlegende Überprüfung der Regelungen zu Investitionsschiedsgerichten durch den EuGH anstrebt.“



Aus all diesen Gründen weisen die in CETA enthaltenen Regelungen nicht in eine bessere Zukunft, sondern in eine schlechtere. Hunderttausende Menschen haben in den vergangenen Jahren gegen das Abkommen demonstriert, über eine Million Menschen aus Deutschland hat die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterschrieben. Dennoch wird das umstrittene Abkommen seit September 2017 vorläufig angewendet. Um vollständig in Kraft zu treten, muss es von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Auf Antrag Belgiens prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit, ob der Investitionsschutz in CETA mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dass eine Ratifizierung nicht stattfindet, bevor der EuGH entschieden hat, halten wir für eine demokratische Selbstverständlichkeit. Zudem bitten wir Sie darum, den vorliegenden CETA-Entwurf angesichts des enthaltenen weitreichenden und einseitigen Investitionsschutzes sowie der Gefahren für Arbeitnehmerrechte und öffentliche Daseinsvorsorge nicht zu ratifizieren – auch nicht in einer möglichen Großen Koalition mit CDU und CSU.