OFFENER BRIEF ZUM ENERGIECHARTA-VERTRAG (ECT)

9. Dezember 2019

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister,
sehr geehrte Kommissare und Kommissarinnen,
sehr geehrte Abgeordnete des Bundestags und des Europäischen Parlaments,

wir schreiben Ihnen als betroffene zivilgesellschaftliche Gruppen und Gewerkschaften aus den Mitgliedsstaaten der Energiecharta-Konferenz, die in den nächsten zwei Tagen (10. und 11. Dezember 2019) in Brüssel ihre Jahresversammlung abhalten wird. Eine erste Verhandlungsrunde zur Modernisierung des Energiecharta-Vertrags (Energy Charta Treaty, ECT) findet am 11. Dezember statt.

Wir ─ 278 Umwelt-, Klima-, Verbraucher*innen-, Entwicklungs- und handelsbezogenezivilgesellschaftliche Organisationen sowie Gewerkschaften ─ sind der Ansicht, dass der ECT mit der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und mit den von Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften entwickelten Maßnahmen für eine gerechte Energiewende unvereinbar ist. Außerdem steht der Vertrag notwendigen gesellschaftspolitischen Maßnahmen im Weg. Der ECT wurde und wird von Unternehmen aus dem Bereich fossiler Brennstoffe und der Kernenergie genutzt, um Entscheidungen zum Ausstieg aus diesen Energien anzufechten. Darüber hinaus stellt er ein Hindernis dabei dar, Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu priorisieren, die Energieerzeugung unter öffentliche Kontrolle zu bringen und Maßnahmen zur Beseitigung der Energiearmut zu ergreifen. Der ECT in seiner jetzigen Form ist veraltet und eine Bedrohung für das öffentliche Interesse.

Wir fordern Sie daher auf, dafür zu sorgen, dass der ECT nicht länger Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise, zum Schutz der Umwelt und zur Verringerung von Energiearmut untergraben kann.

Wir fordern Sie auch auf, die geografische Ausdehnung des ECT auf weitere Unterzeichnerstaaten unverzüglich zu stoppen.

Der ECT enthält viele Vorschriften ─ darunter auch zu Energiedurchleitung und -handel ─, besonders bedenklich sind aber die Bestimmungen zum Schutz ausländischer Energieinvestitionen. Sie ermöglichen es ausländischen Investoren im Energiesektor, die Unterzeichnerstaaten des ECT außerhalb bestehender Gerichte in geheimen internationalen Schiedsstellen aus drei Privatanwälten*innen zu verklagen. In diesen Schiedsstellen können Anleger*innen schwindelerregend hohe Summen an öffentlichen Geldern verlangen ─ als Entschädigung für staatliche Maßnahmen, von denen sie behaupten, diese hätten ihre Gewinne geschmälert.

Wir haben sechs Kernprobleme des ECT identifiziert:

1. Der ECT schützt Investitionen und Infrastruktur für fossile Brennstoffe und wird genutzt, um notwendige Klimaschutzmaßnahmen anzugreifen und zu unterminieren.

Seit 2017 verklagt das britische Unternehmen Rockhopper Italien wegen eines Verbots neuer Öl- und Gasbohrungen in der Nähe der Küste des Landes und fordert eine Entschädigung von bis zu 350 Millionen Dollar.i Im Jahr 2017 drohte das kanadische Unternehmen Vermilion damit, Frankreich aufgrund eines Gesetzesvorschlags zur Beendigung der Förderung fossiler Brennstoffe zu verklagen, der dann deutlich abgeschwächt wurde.ii Und im Herbst 2019 kündigte das deutsche Unternehmen Uniper an, dass es die Niederlande verklagen und Entschädigung verlangen würde, wenn das Land ein geplantes Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung verabschieden würde.iii Wahrscheinlich wird es in Zukunft mehr ECT-Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen geben, da Regierungen beginnen, Pläne für Klimaneutralität und einen Übergang zu sauberer Energie zu entwickeln. Es besteht die reale Gefahr, dass dies Regulierung einfriert, Regierungen also davon abhält, angesichts der massiven Schadenersatzforderungen notwendige Maßnahmen zu ergreifen.iv

2. Der ECT setzt öffentliche Haushalte und Steuerzahler*innen einem unkalkulierbaren Risiko aus.

Private Schiedsstellen können Staaten zwingen, Milliarden zur Entschädigung von Anleger*innen auszuzahlen ─ einschließlich völlig hypothetischer entgangener „zukünftiger Gewinne“, die nach nationalem oder EU-Recht nicht erstattungsfähig sind. Durch den ECT wurden Regierungen bereits gezwungen bzw. haben im Rahmen von Vergleichen zugestimmt, insgesamt mehr als 51,6 Milliarden US-Dollar Schadenersatz aus öffentlichen Mitteln zu zahlen.v

3. Der ECT könnte die Förderung erneuerbarer Energien gefährden. Der Vertrag erlaubt es nicht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu unterscheiden.vi Das macht es für Regierungen finanziell riskanter, dringend notwendige Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien statt kohlenstoffintensiver Investitionen zu tätigen. Darüber hinaus schützt der ECT weder Investitionen in die Energieeffizienz noch andere Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.vii

4. Der ECT kann den Umweltschutz untergraben. Ein Beispiel hierfür ist die 1,4 Milliarden Euro schwere ECT-Klage des schwedischen Unternehmens Vattenfall aus dem Jahr 2009 gegen Umweltstandards für ein Kohlekraftwerk in Deutschland. Laut offiziellen Aussagen zwang der geforderte Betrag die örtliche Regierung dazu, die Vorschriften abzuschwächen und den Fall mit einem Vergleich beizulegen, was die Umweltauswirkungen der Anlage auf den örtlichen Fluss und dessen Tierwelt verschärfte.viii In der zweiten und derzeit noch laufenden ECT-Klage von Vattenfall gegen Deutschland fordert das Unternehmen 6,1 Milliarden Euro für den beschleunigten Atomausstieg des Landes nach der Fukushima-Katastrophe.ix Im November 2019 kündigte das australische Unternehmen Aura Energy eine ECT-Klage gegen Schweden bezüglich der Entscheidung des Landes aus dem Jahr 2018 an, den Uranabbau aus Umwelt- und Gesundheitsgründen zu verbieten.x

5. Der ECT kann dazu genutzt werden, Maßnahmen zu untergraben, die Energie erschwinglich machen und unter öffentliche Kontrolle bringen. Mehrere osteuropäische Länder wurden im Rahmen des ECT verklagt, weil sie Schritte unternommen haben, die Gewinne großer Energieunternehmen zu beschränken und Strompreise für Verbraucher*innen zu senken.xi Die Bestimmungen des ECT können auch gegen solche Initiativen verwendet werden, die darauf abzielen, Energieerzeugung und -dienstleistungen unter öffentliche und demokratische Kontrolle zu bringen.xii

6. Das Investor-Staat-Schiedsverfahren nach dem ECT steht im Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit und untergräbt die nationalen Rechtssysteme. Im Gegensatz zum Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz schafft der ECT ein paralleles Rechtssystem, das ausschließlich ausländischen Investoren – und damit einigen der reichsten und mächtigsten Akteure der Gesellschaft ─ zur Verfügung steht. ECT-Schiedsverfahren sind höchst intransparent und mit Interessenkonflikten behaftet: Schiedsrichter*innen verdienen viel Geld mit derartigen Fällen und haben daher ein entsprechendes Interesse daran, den Boom der ECT-Streitigkeiten aufrechtzuerhalten.xiii Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Achmea-Urteil von 2018 die Rechtmäßigkeit dieser parallelen privaten Rechtsverfahren innerhalb der Europäischen Union infrage gestellt.

Darüber hinaus bringt der Investitionsschutz des ECT nicht den behaupteten wirtschaftlichen Nutzen.

Es gibt derzeit keine Belege dafür, dass das Abkommen dazu beiträgt, Investitionen zur Verringerung der Energiearmut zu erleichtern, geschweige denn Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern.xiv

Der angestrebte Modernisierungsprozess wird diese Fehlkonstruktionen in seiner jetzigen Form wahrscheinlich nicht beheben können. Das Verhandlungsmandat der EU sieht
beispielsweise weder ein Ende des Investitionsschutzes für fossile Brennstoffe noch eine Beendigung vonInvestitionsschiedsverfahren oder von anderen Arten der Investor-Staat-Streitbeilegung des ECT vor.xv Änderungen des ECT, die den Vertrag mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vereinbarmachen, müssten von allen Unterzeichnerstaaten einstimmig beschlossen werden. Viele von ihnen sind maßgeblich an der Erzeugung von oder dem Handel mit fossilen Brennstoffen beteiligt. EinigeMitglieder haben bereits erklärt, dass sie überhaupt keine Notwendigkeit sehen, den ECT überhaupt zu ändern.xvi

Wir fordern Sie daher auf,

● als Bedingung für die Aufnahme von Verhandlungen zur Modernisierung des ECT ein Ende der Bestimmungen zum Schutz fossiler Brennstoffe einzufordern;

● die Streichung von Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) aus dem ECT zu beantragen;

● den Rückzug aus dem oder die gemeinsame Kündigung des ECT zu fordern, wenn derModernisierungsprozess nicht schnell dazu führt, das Abkommen durch die Beseitigung des Streitbeilegungsverfahrens und des Schutzes fossiler Brennstoffe klima- und umweltverträglich zu gestalten;

● den Prozess der geografischen Ausdehnung des ECT auf immer neue Staaten zu stoppenund keinen Vertragsbeitritt zuzulassen, solange der ECT in seiner jetzigen Form bestehen bleibt.

Mit freundlichen Grüssen

Unterzeichnende Organisationen

278 Organisationen, darunter der Berliner Wassertisch (Liste in der pdf)

i Rockhopper Italia S.p.A., Rockhopper Mediterranean Ltd, and Rockhopper Exploration Plc v. Italian Republic (ICSID Case No. ARB/17/14). Für mehr Informationen zu diesem Fall: Friends of the Earth Europe et al (2019) Dirty Oil Attacks on Action on Fossil Fuels: Rockhopper vs Italy , Juni; Video: Dirty Oil vs Beautiful Abruzzo , 25. Juni 2019.

ii Friends of the Earth Europe and others (2019) Blocking Climate Change Laws with ISDS Threats: Vermilion vs France, June.

iii Edwin van der Schoot (2019) Claim om kolenverbod voor Staat, De Telegraaf, 5. September.

iv Kyla Tienhaara and Christian Downie, Risky Business (2018) The Energy Charter Treaty, Renewable Energy and Investor-State Disputes, Global Governance, 24(3), 451-471; Nathalie Bernasconi-Osterwalder and Martin Dietrich Brauch (2019) Redesigning the Energy Charter Treaty to Advance the Low-Carbon Transition, Transnational Dispute Management, February; Yamina Saheb (2019) The Energy Charter Treaty (ECT). Assessing itsgeopolitical, climate and financial impacts, September.

v Siehe Annex 1 zum Report ‚One Treaty to rule them all‘, sheet “amounts paid by states”. Eine aktualisierte Version dieser Datei vom September 2019 ist auf Anfrage erhältlich.

vi In der Nichtdiskriminierungsklausel des ECT (Art. 10 Abs. 7) verpflichten sich die Staaten, Investitionen aus anderen ECT-Mitgliedstaaten nicht weniger günstig zu behandeln als solche, die Investoren des Aufnahmestaates oder eines Drittstaates gewährt werden. Obwohl bisher keine derartigen Klagen bekannt sind, könnte dies zu Ansprüchen im Rahmen des ECT gegen politische Maßnahmen führen, die bewusst zwischen Energieinvestitionen, die der Erreichung von Klimaschutzzielen dienen, und solchen, die deren Erreichung behindern, unterscheiden. Siehe; Nathalie Bernasconi-Osterwalder und Martin Dietrich Brauch (2019): Redesigning the Energy Charter Treaty to Advance the Low-Carbon Transition, T ransnational Dispute Management , 22. Februar.

vii Sarah Keay-Bright (2019) “ Outdated Energy Charter Treaty leaves new economy investments unprotected ”, Energy Post, 6 March; Yamina Saheb (2019) The Energy Charter Treaty (ECT). Assessing its geopolitical, climate and financial impacts , 8. September.

viii Vattenfall AB, Vattenfall Europe AG, Vattenfall Europe Generation AG v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/09/6). For an analysis of the settlement see: Roda Verheyen (2012) Briefing Note: The Coal-fired Power Plant Hamburg-Moorburg, ICSID proceedings by Vattenfall under the Energy Charter Treaty and the result for environmental standards , 11. April.

ix Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/12/12).

x World Nuclear News (2019) Aura seeks compensation for Swedish uranium ban , 11. November.

xi AES Summit Generation Limited and AES-Tisza EroÅNmü Kft. v. Republic of Hungary (II) (ICSID Case No. ARB/07/22); Electrabel S.A. v. The Republic of Hungary (ICSID Case No. ARB/07/19); EVN AG v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/13/17); ENERGO-PRO a.s. v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/15/19); ČEZ, a.s. v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/16/24).

xii Das geschah in Albanien, nachdem es die Stromverteilungslizenz des tschechischen Energieriesen ČEZ widerrufen hatte, der 2013 eine ECT-Klage in Höhe von 190 Millionen € einreichte. Der Widerruf erfolgte, nachdem ČEZ den Strom für die Wasser- und Sanitärversorgung mehrerer albanischer Städte abgestellt, erhebliche Schulden gegenüber der Regierung angesammelt und andere vertragliche Verpflichtungen, wie z.B. die Reduzierung von Energieverlusten und Investitionen in das Stromnetz, nicht erfüllt hatte. Die Albanerinnen und Albaner hatten sich auch über hohe Preise, schlechten Service oder gar dessen Fehlen sowie Stromausfälle beschwert. Darüber hinaus war ČEZ mit Betrugsermittlungen durch die Staatsanwaltschaft von Tirana konfrontiert worden, unter anderem wegen der Verhängung gefälschter Bußgelder an reale und fiktive Kunden, um die angeblichen Verluste auf dem Papier zu erhöhen und Preiserhöhungen von den albanischen Regulierungsbehörden genehmigen zu lassen. Albanien hat den Fall 2014 beigelegt und sich bereit erklärt, 100 Mio. € Schadenersatz zu leisten. Siehe dazu: ČEZ (Tschechien) v. Albanien.: ČEZ (Czech Republic) v. Albania .

xiii Für mehr Hintergrundinformationen zu Interessenskonflikten und weitere rechtsstaatlichen Problematiken im Rahmen des ECT, siehe: Corporate Europe Observatory and Transnational Institute (2018) One Treaty to Rule them All. The ever-expanding Energy Charter Treaty and the power it gives to corporations to halt the energy transition , Juni, Kapitel 3.3 und Seite 72.

xiv Kyla Tienhaara and Christian Downie, Risky Business (2018) The Energy Charter Treaty, Renewable Energy and Investor-State Disputes, Global Governance, 24(3), S. 451-471, 451.

xv Council of the European Union (2019) Negotiating Directives for the Modernisation of the Energy Charter Treaty , 2. Juli.

xvi In its contribution to the modernisation process, Japan, for example, stated “that it is not necessary to amend the current ECT provisions”. See: Energy Charter Secretariat (2019) Policy Options for Modernisation of the ECT , 6 Oktober.

 

Offener Brief als pdf

2 Jahre vorläufige Anwendung CETA – der Gewinner ist die Ölindustrie

9.10.2019
CTV News Montreal

Mines, minerals and big oil are the winners two years after CETA, study finds
MONTREAL — A new study has found that the oil and mining industries are the big and only winners when it comes to trade with the EU two years after CETA was approved.
Zum Beitrag

Bundesweiter dezentraler Aktionstag am 12. Oktober 2019: „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“

Im Rahmen der europaweiten Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ fand am 12. Oktober 2019 ein dezentraler Aktionstag in ganz Deutschland statt. Zivilgesellschaftliche Organisationen, lokale Bündnisse, Gewerkschaften und soziale Bewegungen waren dazu aufgerufen, sich dem Aktionstag anzuschließen. Gemeinsam setzten wir ein starkes Zeichen gegen Sonderklagerechte für Konzerne, die Umwelt-, Verbraucherschutz- und Arbeitsstandards bedrohen und demokratische Handlungsspielräume einschränken.

Gefordert wurde unter anderem, das Abkommen EU mit Kanada – CETA – nicht zu ratifizieren! Außerdem: Keine neuen Abkommen mit Sonderklagerechten abschließen! Konzerne zur Verantwortung ziehen!

Samstag, 12.10.2019
Zeit: 11:00 Uhr
Vor dem Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

Der Aktionstag steht im Kontext einer europaweiten Aktionswoche vom 11.-19. Oktober 2019. In diesem Zeitraum kommen Vertreter*innen von Staaten aus der ganzen Welt zu zwei wichtigen Verhandlungen zusammen: In Genf verhandeln sie über ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das Konzerne für ihre Vergehen haftbar machen würde (UN Binding Treaty) – während sie gleichzeitig in Wien darüber sprechen, wie das ungerechte System der Sonderklagerechte für Konzerne weltweit ausgebaut werden kann. Ein idealer Zeitpunkt, um gegen die Macht der Konzerne zu protestieren!

Zum Beitrag auf der Website von GerechterWelthandel

Folgende Klagen wurden vorgestellt:
Vattenfall vs Deutschland
Chevron vs Ecuador
Eco Oro vs. Kolumbien
Gabriel Resources vs. Rumänien

Berliner Wassertisch: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Das Ziel 6 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (SDG 6), ist vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Durch die Klimakrise sind immer mehr Regionen und Staaten von Wasserknappheit bedroht, die von diesem Problem zuvor nicht betroffen waren. Das lebensnotwendige Wasser wird zu einem knappen Gut, das uns zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung verpflichtet. Daher war es längst überfällig, dass die Vereinten Nationen (UN) 2010 den Zugang zu Wasser und Sanitäranlagen zum Menschenrecht erklärt haben. Die SDGs drohen dieses Ziel jedoch zu unterlaufen, wenn sie zu seiner Durchsetzung globale Partnerschaften mit Wasserkonzernen fördern.

Nachhaltigkeit erfordert dauerhafte öffentliche Infrastrukturinvestitionen im Wasser- und Abwasserbereich. Die Angewiesenheit aller Menschen auf das lebensnotwendige Gut Wasser und die Monopolstruktur der Wasserversorgung verlangen eine Bewirtschaftung und Preisgestaltung, die nach dem Kostendeckungsprinzip arbeitet. Unternehmen dagegen müssen die Renditeerwartungen des Kapitalmarkts befriedigen. In Prospekten der Deutschen Banki und anderen Finanzanbietern wird Wasser als lohnende Anlage gehandelt. „ExpertInnen“ rechnen mit steigenden Renditen bis zum Jahr 2030. Aufgrund der unterschiedlichen Erwartungshaltungen können Konzerne niemals „Partner“ der öffentlichen Hand, sondern lediglich Auftragnehmer sein.

Wo diese Grundregel missachtet wird, hat dies oftmals fatale Folgen. In Berlin beispielsweise ließ eine geheime Gewinngarantie für die Konzerne RWE und Veolia die Wasser- und Abwasserkosten dramatisch steigen (das OLG Düsseldorf stellte letztendlich „missbräuchlich überhöhte“ Trinkwasserpreise fest). Gleichzeitig wurden Arbeitsplätze gestrichen, die Infrastruktur wurde vernachlässigt, weil die notwendigen Investitionsmittel in die vertraglich garantierte Rendite abflossen, usw. Nachhaltig war hier gar nichts. Berlin war kein Einzelfall. Im portugiesischen Pacos de Ferreira stiegen die Wasserpreise nach der Privatisierung um 400 Prozent. In Paris und vielen anderen Städten wurden die Privaten nach schlechten Erfahrungen wieder vor die Tür gesetzt. Doch ist es mit diesem Schritt nicht getan. Bisher hat sich nach einer Rekommunalisierung stets gezeigt, dass infolge der vorherigen Privatisierung versäumte Nachhaltigkeitsinvestitionen von staatlicher Seite nachgeholt werden müssen.

Wer kontrolliert die privatisierte Wasserversorgung?

Diese dramatischen Zustände konnten nur entstehen, weil die Kontrolle der privatisierten Wasserversorger ausgesprochen schwierig ist. Bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) steht nicht die für eine demokratische Kontrolle notwendige Transparenz im Vordergrund. Die Privatisierungsverträge werden in der Regel geheim gehalten, wichtige Wasser- und Abwasserdaten sowie interne Kalkulationsregeln werden als „Betriebsgeheimnis“ eingestuft – und das, obgleich die Wasserbetriebe als Monopole keine Konkurrenz zu fürchten brauchen. Öffentlichkeit ist lediglich in eingeschränktem Maße und nachträglich im Bereich der geltenden gesetzlichen Berichtspflichten in der Geschäftsberichterstattung gegeben. Von den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und der Bevölkerung kann unter diesen Umständen eine Kontrolle der Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Vorsorgeprinzips sowie der wasser- und abwasserwirtschaftlichen Planung kaum geleistet werden.

Indessen ist die Unabhängigkeit der staatlichen Kontrollbehörden gegenüber den Wasserkonzernen oft nicht gegeben. Einerseits haben die Privaten die Daten – der Staat muss sie ebenfalls erst einfordern, um seine Kontrolle ausüben zu können. Andererseits sind private und staatliche Stellen oft so eng miteinander verflochten, dass keine wirksame Aufsicht mehr stattfindet. Bezeichnenderweise wurden viele Rekommunalisierungen nur aufgrund von Bürgerprotesten eingeleitet. In Berlin wurden die Wasserbetriebe erst rekommunalisiert, nachdem ein Volksentscheid die überwältigende Ablehnung der Wasserprivatisierung offenbart hatte. Die staatliche Kontrolle wird zudem dadurch beeinträchtigt, dass an der Schnittstelle zwischen Staat und Privat das Korruptionsrisiko hoch ist. Dies gilt insbesondere für Diktaturen und Oligarchien, aber auch für Demokratien.

SDG 17 – ein Pakt mit dem Privatisierungsteufel?

Angesichts der Erfahrungen mit Privatisierungen kritisch zu bewerten ist, dass sich selbst die UN mittlerweile einer neoliberalen Agenda verschrieben hat. So werden in SDG 17 im Namen einer wolkigen „Globalen Partnerschaft“ die Türen für private Konzerne und die Gewinninteressen ihrer Anteilseigner weit geöffnet. Die „Fortschreibung“ der Ziele entspricht dieser Tendenz. 2018 wurde auf dem Hochrangigen politischen Forum für nachhaltige Entwicklung, dem jährlich stattfindenden achttägigen Monitoring-Forum in New York zur Kontrolle der SDGs, eine Ministererklärung angenommen. Zur Finanzierungsfrage der Programme wurde beschlossen, dass die „Finanzierung für nachhaltige Entwicklung durch die Erhöhung von Eigeneinnahmen und durch die Mobilisierung privater Mittel“ erfolgen solle, und das nicht nur für Wasser, sondern allgemein. Mit dem Aufruf zur „Erhöhung der Eigeneinnahmen“ und der Forderung nach der „Mobilisierung privater Mittel“ wird die Kommerzialisierung der Wasserversorgung mit den oben beschriebenen Folgen geradezu legitimiert.

Freihandels- und Investitionsschutzverträge konterkarieren SDG 6

Derzeit werden zahlreiche internationale Handelsverträge zwischen der Europäischen Union und verschiedenen Industrie-, aber auch Schwellenländern abgeschlossen, die ein Klagerecht von Konzernen vor Internationalen Schiedsgerichtshöfen wegen Handels- und Investitionshemmnissen vorsehen. Diese Freihandels- und Investitionsschutzverträge sind grundsätzlich so ausgelegt, dass sie Privatisierungen forcieren und die von den BürgerInnen mühselig erstrittene öffentliche Daseinsversorgung als Handelshemmnis ansehen. Auch die Wasserversorgung bleibt hiervon nicht unberührt. So können Mechanismen in den Verträgen die Rekommunalisierung der Wasserversorgung verhindern. Es gibt bereits einige Fälle, in denen Staaten erfolgreich von Konzernen auf Schadensersatz verklagt wurden, weil sie aus der Privatisierung des Wassers ausgestiegen sind. So hat z. B. Argentinien drei Gerichtsverfahren gegen internationale Investoren verloren, als das Land Wasserprivatisierungen rückgängig machen wollte. Es war gezwungen, 105 Millionen US Dollar an Vivendi (heute Veolia) zu zahlen, nachdem die Behörden Vivendis Vertrag, die Provinz Tucumán mit Wasser zu versorgen, gekündigt hatte. Vivendi hatte zuvor die Wassertarife um 104 Prozent erhöht, ohne ausreichende Anlageinvestitionen vorzunehmen, was zu schlechter Wasserqualität führte.

Nachhaltige Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand

Das knappe und wertvolle Gut Wasser verpflichtet zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung. Wenn Regierungen im Schulterschluss mit Privaten dieser Verantwortung nicht mehr gerecht werden, ist es an uns NGOs und BürgerInnen, ihnen ihre Verpflichtungen ins Gedächtnis zu rufen und unser Recht auf Wasser zu erkämpfen.
Werden die NGOs zu Kooperationspartnerinnen der internationalen Wasserkonzerne, dann besteht die Gefahr, dass ihnen die notwendige Distanz und Motivation fehlt, um eine eigenständige, kritische Position zu entwickeln. Die zunehmenden Aktivitäten der Konzerne im Wasser- und Abwassersektor verlangen eine Gegenagenda, die nur durch Druck von unten, d. h. von den Betroffenen selbst entwickelt werden kann und nicht das Einverständnis der Gegenseite sucht.

Rainer Heinrich

Der Autor ist Sprecher des Berliner Wassertischs und war Vertrauensperson des Berliner Volksbegehrens ‚Rettet unser Wasser‘.

1) https://www.deutsche-bank.de/pfb/content/markt-und-meinung_investmentthema-wasser.html.
2) https://dasinvestment.com/scope-analyse-ranking-das-sind-die-besten-wasserfonds/.
3) Nikolaus Steiner (27.06.2013): Portugiesen protestieren gegen Wasserprivatisierung. In: Deutschlandfunk.
4) https://www.mz.de/ministerium/ziele/2030_agenda/monitoring/index.html.
5) Food&Water Watch (2007): World Bank Court Undermines Argentina’s Citizens. In: European Water Movement, Food&Water europe, CETA und Wasser. Ein Leitfaden für Aktivistinnen. Oktober 2016, S. 5. (pdf).

Vgl. Beitrag
Dieser Beitrag ist hier downloadbar.
Das vollständige Heft ist hier downloadbar.

NGOs verlangen Klarheit bei TTIP 2.0

30. September 2019

„Heute wird Phil Hogan als designierter Handelskommissar vor den Abgeordneten des Europäischen Parlaments Rede und Antwort stehen. Zu diesem Anlass richten wir gemeinsam mit zahlreichen anderen europäischen NGOs einen offenen Brief zu den laufenenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein „TTIP light“ an Herrn Hogan und Kommissionspräsidentin von der Leyen.

Wir haben Anlass zur Befürchtung, dass bei dem Abkommen weit über das hinaus verhandelt wird, was die Verhandlungsmandate abdecken. Das betrifft insbesondere die sogenannte ,regulatorische Kooperation‘. Dieser Mechanismus in Freihandelsverträgen ermöglicht es den Lobbyisten mächtiger Konzerne und Verbände, bestehende oder künftige Gesetzgebung zu attackieren, zu verlangsamen oder auszuhebeln, wenn durch neue Gesetze sogenannte Handelshemmnisse aufgebaut werden, weil dann nicht mehr in beiden Ländern gleiche Standards gelten. Diese Möglichkeit für Unternehmen, in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen, bevor Parlamente ihn überhaupt kennen, stellt eine große Gefahr dar – sowohl für bestehende Schutzniveaus von Produkten als auch für den demokratischen Prozess.

Angesichts der großen Intransparenz der Gespräche haben wir derzeit allerdings keine Möglichkeit zu übereprüfen, worüber genau die Kommission verhandelt. Deshalb fordern wir die Kommission dazu auf, eine angemessene Transparenz der Gespräche herzustellen und gefährliche Bestimmungen wie die regulatorische Kooperation von diesem Gesprächen auszuschließen – im Einklang mit den Mandaten, die ihr erteilt wurden und mit dem Allgemeinwohl, das zu schützen sie verpflichtet ist.

Wir hoffen, dass die Abgeordneten heute im Ausschuss unsere Sorgen aufgreifen und dem zukünftigen Handelskommissar deutliche Fragen dazu stellen. Wir bleiben für Sie dran.“

Weitere Infos:

Offener Brief der Zivilgesellschaft an die EU-Kommission (englisch), pdf
Vollständige Pressemitteilung (englisch) pdf
Zum Beitrag von Lobbycontol