Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?

Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.

Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.

Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.

Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.

Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.

Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.

Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/

 

Ärzte/Apotheker: TTIP gefährdet Patienten

19.05.2015 – Gemeinsame Erklärung der Präsidenten und Vorsitzenden der Heilberufe
Vielfalt des europäischen Gesundheitswesens und Freiberuflichkeit bewahren
 
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Freihandelsabkommen dürfen die Behandlungsqualität, den schnellen Zugang zur Gesundheitsversorgung und das hohe Patientenschutzniveau in Deutschland und der EU nicht beeinträchtigen. Das deutsche Gesundheitswesen ist geprägt von den Prinzipien der Selbstverwaltung und der Freiberuflichkeit. Gerade die Gemeinwohlbindung, der die Kammern und Freien Berufe unterliegen, trägt in erheblichem Maß zu diesem hohen Niveau bei.

[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weiterer Text der Erklärung“]Art. 168 Abs. 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union stellt klar, dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung zu wahren ist. Die sich daraus ergebende Vielfalt kommt den Patienten zugute, denn sie trägt den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten Rechnung. Darüber hinaus hat die Europäische Union die Sonderstellung des Gesundheitssystems anerkannt. Gesundheitsdienstleistungen sind besonders sensibel, allgemeinwohlbezogen und schützenswert und können nicht mit marktorientierten Dienstleistungen gleichgesetzt werden. Daher sind sie von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen.

Wir erwarten, dass die Verhandlungsführer der Europäischen Union diese Grundsätze bei den Verhandlungen beachten und unsere erfolgreichen Gesundheitssysteme – auch in Teilen – schützen. Die Rechte der Patienten wie auch die Freiberuflichkeit von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern sowie die Kompetenzen ihrer Selbstverwaltungsorgane dürfen nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen in Fragen der Gesundheitspolitik und der Ausgestaltung der Gesundheitssysteme ihre Souveränität behalten. Wir fordern daher eine Positivliste, die klarstellt, dass TTIP keine Anwendung auf das Gesundheitswesen und die Heilberufe findet.

Patienteninteressen vor Kapitalinteressen
Kapitalinteressen dürfen medizinische Entscheidungen nicht beeinflussen. In Deutschland existiert ein weitgehend selbstverwaltetes, am Gemeinwohl orientiertes Gesundheitswesen. Das US-amerikanische Gesundheitssystem ist im Gegensatz dazu stark marktwirtschaftlich geprägt und weist deutlich weniger solidarische Elemente auf. Die Struktur unseres Gesundheitswesens ist maßgeblich gekennzeichnet durch Schutzmechanismen wie die Zulassungsvoraussetzungen für Vertrags(zahn)ärzte, die Bedarfsplanung oder den Sicherstellungsauftrag der Körperschaften. Diese dürfen nicht durch Freihandelsabkommen aufgebrochen werden, um rein gewinnorientierten Unternehmen Profitmöglichkeiten durch das Betreiben von (Zahn)Arztpraxen, Apotheken oder MVZs zu eröffnen.

Die Heilberufe sichern trotz sinkender Ressourcen und angesichts einer alternden Gesellschaft mit zunehmend multimorbiden Patienten weiterhin einen hohen Qualitätsstandard im Gesundheitswesen. Eine weitere Verschärfung der Versorgungslage durch eine noch stärkere Ökonomisierung der Medizin würde das bisherige Niveau der Patientenversorgung jedoch nachhaltig gefährden. Darüber hinaus führt ein stark marktwirtschaftlich geprägtes Gesundheitswesen die Patienten und somit auch die Heilberufe in die Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen. Patientenversorgung darf aber keine Frage der Konjunktur sein. Im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung muss der Patient und nicht die wirtschaftlichen Interessen einzelner stehen.

Wir sind davon überzeugt, dass jeder Patient auch zukünftig eine seinen Bedürfnissen entsprechende hochwertige medizinische Versorgung erhalten muss – flächendeckend und wohnortnah. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Gesund­heitswesen vor Fehlentwicklungen im Zuge von Öffnungs- und Privatisierungs­verpflichtungen zu schützen. Freihandelsabkommen dienen der wirtschaftlichen Entwicklung, aber sie müssen dort ihre Grenzen haben, wo sie die medizinische Versorgung der Patienten beeinträchtigen.

Freihandelsabkommen dürfen den Patientenschutz nicht gefährden
Die Vorschriften für den Berufszugang und die Berufsausübung der Heilberufe dienen dem Schutz der Patienten und der Sicherung einer qualitativ hochwertigen gesundheitlichen Versorgung. Sie dürfen nicht durch die geplanten Freihandelsabkommen ausgehöhlt werden.

Die Heilberufe sind besorgt, dass der Anwendungsbereich der Freihandelsabkommen Gesundheitsdienstleistungen erfassen, deregulieren und darüber hinaus einer Normung unterziehen könnte. Damit würde die den Mitgliedstaaten vorbehaltene Gestaltung der Gesundheitssysteme nicht nur durch private internationale industrie­getragene Normungsgremien, sondern letztlich durch internationale Freihandels­abkommen insgesamt ausgehebelt.

Die Aufgaben der Kammern der Heilberufe sind im Wesentlichen in den Heilberufe- und Kammergesetzen verankert. Sie beinhalten die Förderung der Qualitätssicherung und der Fortbildung, die Gestaltung der Weiterbildung ihrer Mitglieder, die Mitwirkung an der Berufsausbildung, die Wahrung der Interessen des Berufsstandes und die berufsrechtliche Überwachung ihrer Mitglieder. Diese Bestimmungen sind notwendig, um ein hohes Qualitätsniveau der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Der EuGH hat mehrfach entschieden, dass ein zwingender Grund des Allgemeininteresses eine Beschränkung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen kann. Zwingende Gründe des Allgemeininteresses sind die Gewährleistung des Patientenschutzes und der qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Die Grundsätze der Freiberuflichkeit und der Selbstverwaltung durch Kammern sowie die Vorschriften für den Berufszugang und die Berufsausübung müssen daher auch unter der Geltung von TTIP beibehalten werden.

Die Verhandlungsführer der Europäischen Union müssen zwingend dafür Sorge tragen, dass der Patientenschutz und die hohe Qualität der medizinischen Versorgung nicht einem rein marktwirtschaftlich motivierten Liberalisierungsstreben zum Opfer fallen. Wir fordern daher, dass Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich von Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.

Freihandelsabkommen dürfen unsere Standards nicht senken
TTIP wie auch CETA sehen einen mit Experten besetzten Regulierungsrat vor, der sich über Regulierungsansätze etwa in den Bereichen Medizinprodukte und Arzneimittel austauschen soll. Auch wenn es hier primär darum gehen soll, Produkte und Dienstleistungen besser auf die Markteinführung vorzubereiten, befürchten wir die Einführung einer Struktur, die Mitgliedstaaten ausschließt und allein den Interessen der Industrie Vorschub leistet. Keinesfalls darf dieses Gremium über die Köpfe demokratisch legitimierter Regierungen hinweg Fakten schaffen.

Beispielhaft erinnern wir an die jahrelangen Diskussionen über das Verbot der Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel oder den zwingend notwendigen Zugang zu den aus klinischen Prüfungen gewonnen Daten. Die Industrie verfolgt hier einen eklatant anderen Ansatz, der bislang keinen Eingang in die EU-Gesetzgebung gefunden hat. Das muss auch in Zukunft so bleiben.

Teilnahme am medizinischen Fortschritt sicherstellen
Der medizinische Fortschritt basiert auch darauf, medizinische Verfahren anzuwenden und sie stetig zu verbessern. Anders als in den USA, die sogenannte „Medical Procedure Patents“ zulassen, sind in Europa gemäß Art. 53 lit c) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschlusstatbestand verhindert, dass die Wahl der Behandlungsmöglichkeiten durch den Patentschutz eingeschränkt wird. Ärzten muss die Freiheit erhalten bleiben, sich für die am besten geeignete Maßnahme zur Behandlung ihrer Patienten entscheiden zu können. Durch „Medical Procedure Patents“ können Behandlungsmöglichkeiten blockiert werden. Dies führt letztlich dazu, dass Patienten von der Teilhabe am Fortschritt in der Medizin ausgeschlossen werden. „Medical Procedure Patents“ müssen in Europa auch weiterhin verboten bleiben.

Gesundheitsschutz ist nicht verhandelbar
Im Rahmen der Freihandelsabkommen wird auch über den Investitionsschutz diskutiert. Sehen ausländische Investoren den Wert ihrer Investitionen durch politische Entscheidungen, Gesetze oder sonstige staatliche Maßnahmen geschmälert, so können sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch private Schiedsgerichte anrufen. Schiedsgerichtsverfahren sind mit Blick auf die Gesundheitspolitik mit erheblichen Risiken verbunden. Insbesondere die mangelnde Transparenz, die fehlende Einbettung in den europäischen Rechtsrahmen, die Rekrutierung von Schiedsrichtern aus internationalen Anwaltskanzleien und deren Fokus auf internationales Handelsrecht würden dem öffentlichen Interesse und der Komplexität der unterschiedlichen Gesundheitssysteme der Vertragsstaaten potenziell nicht gerecht.

Sollte es zu einer Auseinandersetzung über die Auslegung der Vereinbarungen kommen, so stehen den Vertragsparteien zwischenstaatliche Streitbeilegungsmechanismen zur Verfügung. Auch steht es den Vertragsparteien frei, eine ordentliche Gerichtsbarkeit zu wählen. Die Einführung intransparenter paralleler Justizstrukturen ist nicht zuletzt aus staatsbürgerlicher Sicht inakzeptabel. Selbst wenn für die Anrufung solcher Schiedsgerichte hohe Hürden errichtet würden, so reicht doch bereits das Drohpotential möglicher Schadensersatzforderungen aus, um von notwendiger Gesetzgebung zugunsten der öffentlichen Gesundheit abzusehen.
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Gemeinsame Erklärung

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery (BÄK)
Dr. med. Andreas Gassen (KBV)
Dr. med. dent. Peter Engel (BZÄK)
Dr. med. dent. Wolfgang Eßer (KZBV)
Friedemann Schmidt (ABDA)

Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz zu TTIP: Bildung ist keine Ware

idw – Informationsdienst Wissenschaft
18.05.2015

Hochschulrektorenkonferenz zu TTIP: Bildung ist keine Ware
Pressestelle der HRK

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Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert, Bildung aus dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP, explizit auszunehmen. Bildungsdienstleistungen werden dort nicht als öffentliche Aufgabe („public services“) definiert. Nach der Logik des Abkommens müssen alle Bereiche, die von ihm nicht erfasst werden sollen, explizit ausgeschlossen werden.

„Staatliche Leistungen der Daseinsvorsorge sollten grundsätzlich von den TTIP-Verhandlungen ausgenommen werden. Bildung, Kunst und Kultur gehören nicht in das Handelsabkommen“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Bonn zu der Erklärung der 18. HRK-Mitgliederversammlung.

Zur vollständigen Pressemitteilung der HRK

 

TTIP ist tot – wenn die SPD die eigenen “roten Linien” ernstnimmt

Nachdenkseiten.de
18.05.2015

Kein “No-Spy-Abkommen”: TTIP ist tot – wenn die SPD die eigenen “roten Linien” ernstnimmt
Von Thorsten Wolff

Freihandelsabkommen Stoppen (Foto Uwe Hiksch)

Foto: Uwe Hiksch

Die Sache ist erledigt, der Drops gelutscht: Das Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union “TTIP” ist tot. Eigentlich. Denn die SPD wird nicht zustimmen können. Schließlich machten sozialdemokratische Politikerinnen und Politiker mehrfach den Abschluss eines “No-Spy-Abkommens” mit den USA zur absoluten Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens. Nachdem nun endgültig klar ist, dass es erstgenanntes nicht geben wird, ist auch klar, dass zweitgenanntes nicht kommt – oder?

Aktuell stehen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und einige ihrer Parteifreunde unter Beschuss (nicht zuletzt durch die SPD): 2013 hatten sie behauptet, dass die USA ein “No-Spy-Abkommen” angeboten hätten. Es war ein “Befreiungsschlag” im Wahlkampf, Beruhigungspille für Öffentlichkeit und Wahlvolk. Dass es ein solches Abkommen nicht geben würde, war aus heutiger Sicht allerdings schon seit Längerem zu erwarten. Und seit einigen Tagen ist klar: Merkel und Co. haben das angebliche US-Angebot schlicht erfunden.

Zum Artikel

 

Jeronim Capaldo: Ausgeleierte Freihandelsdogmen in der Diskussion über TTIP

03.05.2015
Jeronim Capaldo (Tufts University, Medford, MA): Vorhersage der Auswirkungen von TTIP: Was von verschiedenen ökonomischen Modellen zu erwarten ist

Bildschirmfoto 2015-05-18 um 15.00.02Dieses Papier bezieht sich auf die Kritik von ECIPE an einer Studie Capaldos vom Herbst 2014, in der er die übliche Vorhersagemethode für die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Freihandelsabkommen kritisierte. Als Einstieg in die Problematik ist dieser Artikel von Florian Rötzer nützlich.

Zum Originaltext pdf (englisch)
Zur Übersetzung: pdf (deutsch)

Stand der Dinge nach der 9. TTIP-Verhandlungsrunde

16.05.2015

Sachstandsbericht TTIP Hier nun „aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen der aktuelle Sachstandsbericht nach der 9. TTIP-Verhandlungsrunde. Der Text kann frei verwendet werden. Für die Authentizität der Informationen verbürgen sich alle zitierten Quellen und Informanten.“

Zur pdf

Themenschwerpunkt „Freihandelsabkommen“ im Ersten am 18. und 20. Mai 2015

Bitte einschalten!

ARD | „Die Story im Ersten“ 18. Mai 2015 um 22:45

Wohlstand für alle – Was bringen Freihandelsabkommen?„. TTIP soll viele neue Jobs bringen, mehr Wohlstand: jährlich 500 Euro pro deutschem Haushalt, so die Versprechungen der Befürworter aus Wirtschaft und Politik. Auf der anderen Seite wächst die Skepsis der Gegner. Sie fürchten den Abbau von Verbraucher- und Sozialstandards. Wer hat Recht im Kampf um die Deutungs- und Meinungshoheit? Dabei gibt es Anschauungsmaterial in Hülle und Fülle. Zum Beispiel das nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA zwischen Nordamerika, Kanada und Mexiko, das vor allem Mexiko mehr Wohlstand versprach.

Die Sendung kann hier nachträglich angesehen werden
 

MDR | Plusminus 20. Mai 2015 um 21:45

„Plusminus“ nimmt in einer monothematischen Sendung die Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA unter die Lupe. Die Verhandlungen laufen geheim, Kritiker sehen vor allem den Verbraucher- und den Datenschutz in der EU in Gefahr. […] Außerdem geht „Plusminus“ der Frage nach, welche Verbraucherschutzstandards sich infolge von TTIP durchsetzen werden. Kritiker befürchten, dass eine Angleichung „nach unten“ erfolgt, dass sich also der jeweils schlechtere Standard durchsetzt und dass große multinationale Konzerne die Gesetzgebungs-Kompetenz von Staaten wie etwa der Bundesrepublik Deutschland aushebeln könnten. „Plusminus“ zeigt das Wirken internationaler Schiedsgerichte, an die sich ein ausländischer Investor wenden kann, wenn eine Gesetzgebung seine Investition bedroht. Kritiker halten diese Schiedsgerichte für nicht demokratisch legitimiert und daher verfassungswidrig. Und die Sendung beschäftigt sich mit einem weiteren Abkommen zwischen der EU und den USA, das quasi im Schlepptau von TTIP derzeit verhandelt wird. TiSA, das Agreement on Trade in Services, soll den Handel und Erbringung von Dienstleistungen erleichtern.

Quelle: PM der ADR vom 12.05.2015

 

Ein guter Tag für die Demokratie. FAST TRACK konnte verhindert werden

Deutsche Welle
12.05.2015

US-Demokraten brüskieren ihren Präsidenten bei TTIP

StopTTIP (Foto Uwe Hiksch)Nicht nur in Europa ist das geplante TTIP-Handelabkommen mit den USA umstritten. Auch in Washington gibt es Widerstand. Den bekam jetzt US-Präsident Obama zu spüren.

Zum Artikel

siehe auch Artikel von n-tv

 
Kommentar Wassertisch:
Fast Track hätte eine Ermächtigung für den Präsidenten bedeutet, die Verhandlungen über die aktuellen Freihandelsabkommen TPP und TTIP beschleunigen zu können. Damit hätte das Repäsentantenhaus seine Mitsprachemöglichkeit bei den Verhandlungen verloren. Dadurch wären in den USA die gleichen Verhältnisse geschaffen worden, die jetzt schon in Europa gelten: Die Abgeordneten des Europaparlaments können nämlich zu den fertig ausverhandelten Abkommen nur noch pauschal „ja“ oder „nein“ sagen.
Realistisch müssen wir aber auch sehen: Fast Track ist noch nicht vollständig vom Tisch. Mit der Entscheidung des Senats ist zunächst nur etwas Zeit gewonnen. Diese sollten wir in Europa nutzen, um den Widerstand gegen TTIP noch weiter zu vergrößern. Es gibt immer noch viele Menschen, die noch gar nichts oder zu wenig über CETA und TTIP wissen. Auch wenn wir schon bei stop-ttip.org unterschrieben haben: wir müssen den Schneeballeffekt hinkriegen und diese Menschen, Kollegen, Freunde, Hausärzte, Buchhändler usw. noch für Aktivitäten gegen die Abkommen gewinnen!

 

Rettet unser Trinkwasser vor den Lausitzer Tagebauen! 19. Mai gemeinsame Veranstaltung von Kohleausstieg Berlin und Berliner Wassertisch

Update: Die Veranstaltung kann hier nachgesehen werden

Bildschirmfoto 2015-07-05 um 18.53.31

 

Bildschirmfoto 2015-05-12 um 18.27.04Berlins Politiker in der Pflicht
Unser Trinkwasser vor Lausitzer Tagebauen zu schützen

Dienstag, 19. Mai 2015, 18-20 Uhr
GLS Bank Berlin, Schumannstraße 10, 10117 Berlin (Openstreetmap)

Nach der Auftaktveranstaltung zu „Wie Vattenfalls Tagebaue unser Trinkwasser gefährden„, lädt das Bündnis Kohleausstieg Berlin in Kooperation mit dem Berliner Wassertisch nun zu einer weiteren Veranstaltung, in deren Fokus die Trinkwasser-Problematik steht.

  • Im Gespräch mit:
  • Daniel Buchholz (SPD)
  • Michael Garmer (CDU)
  • Pavel Mayer (Piratenpartei)
  • Michael Schäfer (Bündnis 90/ Die Grünen)
  • Harald Wolf (Die Linke)

wird über

  • die Möglichkeiten der Einflussnahme durch das Land Berlin auf die Braunkohleverstromung in der Lausitz gesprochen und
  • wie das Berliner Trinkwasser geschützt werden kann.

Moderation: Daniela Setton

Hintergrund:
„Berlins Trinkwasser ist durch den massiven Braunkohle-Abbau gefährdet. Durch Verwitterungsprozesse in den Braunkohlegebieten wird das Schwefelsalz Sulfat ausgespült und mit der Spree nach Berlin geschwemmt. Etwa 70 Prozent des Trinkwassers werden als Uferfiltrat aus den Flüssen Havel und Spree gewonnen. Für die Einhaltung eines gesundheitsverträglichen Sulfat-Grenzwertes von 250 mg/l müssen die Wasserbetriebe dem so gewonnen Trinkwasser noch Grundwasser beimischen. Die Berliner Wasserbetriebe haben mittlerweile Bedenken hinsichtlich der Trinkwassergewinnung geäußert.

Im Januar 2015 hat sich das Berliner Abgeordnetenhaus in seltener Einigkeit dafür ausgesprochen, über das gemeinsame Gremium der Landesplanungskonferenz Einfluss auf die Planung neuer Tagebaue zu nehmen. Die Wirksamkeit ist noch unklar, da der Braunkohlenplan für Welzow im Juni 2014 beschlossen worden ist. Eine offene Frage ist auch, welchen Einfluss das Land Berlin auf das gemeinsame Bergamt hat. Die Institution ist die oberste Überwachungsbehörde für Berlin und Brandenburg zusammen. Und genau dieses Bergamt verweigerte bislang strengere Maßnahmen zur Reduzierung von Eisen und Sulfat dem Bergbaubetreiber vorzuschreiben, zu Lasten der Öffentlichkeit.“


Wir danken der GLS Bank für die Bereitstellung der Räumlichkeiten

Mehr unter: Bündnis Kohleausstieg Berlin

Artikel zum Thema

Ausstellung „Das Leiden der Spree – Bergbaufolgen“

Nicht vergessen:
lausitzer widerstand
20. Juni – Aktion “Lausitz ohne Kohle”

20. Juni – Aktion “Lausitz ohne Kohle”

Lausitzer Widerstand

Braunkohle stoppen!
lausitzer widerstand

Liebe KohlegegnerInnen,

Trotz Energiewende und Klimawandel kettet sich die Landespolitik in Sachsen und Brandenburg weiter an die Braunkohle: Drei Tagebauerweiterungen befinden sich aktuell im Planungsverfahren.
Doch alle geplanten Tagebaue sind unnötig! Beispiel Welzow Süd II: In diesem neuen Tagebau soll von 2027 bis 2042 Braunkohle gefördert werden, bedroht ist unter anderem Proschim. Nach Plänen der Bundesregierung soll der CO2-Ausstoß in dieser Zeit stark sinken. Ohne einen schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohle ist dieses Ziel aber nicht erreichbar.

Gemeinsam wollen wir dagegen ein starkes Zeichen setzen! Mit einem großen gelben Protest-X zeigen wir: Mit dem Braunkohlewahnsinn muss endlich Schluss sein! Warum ein X? Insbesondere seit der Menschenkette im August 2014 ist das gelbe Protest-X ein Zeichen des Widerstands gegen Kohle. Am Aktionstag wird dieses erstmals als Menschenbild dargestellt, teilnehmen kann jeder, ob jung oder alt! Werde Teil dieses Zeichen des Protests!

Wann? 20.06. 12:30
Wo? Ortskern Proschim (Welzow), Welzower Straße

Rahmenprogramm:
• Essen aus der Region
• Ansprachen & Musik
• Besichtigung der örtl. Erneuerbare-Energien-Anlagen
• Besuch von Haidemühl (seit 2006 zwangsentsiedelt)
• Ausstellung „Bäuerliche Lebensart“

! Für das Protest-X, wenn vorhanden: Gelbes  T-Shirt / Stoff / Banner oder Ähnliches mitbringen !

Weitere Infos: https://lausitzer-widerstand.de/

Wie komme ich dorthin?

Busabfahrt: 20.06. 10:00 Berlin Hbf, Europaplatz (Treffpunkt 9:30)
Rückfahrt: 20.06. 16:00 Proschim
Ankunft Berlin: 20.06. 18:30 Berlin Hbf, Europaplatz

PREIS: 15€ pro Person, Hin und Zurück
SOLIPREIS: 20€ pro Person, Hin und Zurürck

ANMELDUNGEN UND RÜCKFRAGEN: E-Mail an Julia Albrecht, busberlin@lausitzer-widerstand.de

Wie die EU Fluchtursachen schafft, statt sie zu bekämpfen

WDR | Monitor — Sendung vom 30.04.2015

Flüchtlingsboot„Fluchtursachen bekämpfen!“ Dies ist die zentrale Forderung europäischer Spitzenpolitiker als Reaktion auf das Massensterben von Flüchtlingen im Mittelmeer. Was dabei verschwiegen wird: Schuld an dem tausendfachen Tod ist auch die Handels- und Agrarpolitik der EU und Deutschlands, durch die hunderttausende Bauern und Fischer ihre Lebensgrundlage verloren haben. Wer die Fluchtursachen ernsthaft bekämpfen will, der muss auch hier ansetzen, sagen Experten. Stattdessen drohen neue Handelsabkommen, welche die Entwicklungsländer noch weiter an den Rand drängen.

Diese Sendung kann hier nachträglich angesehen werden

„Ode an die Freude“ und gegen TTIP

„Wir sind keine Handelsware“ – Deutsche Orchestervereinigung zu TTIP

Veröffentlicht am 04.05.2015

Künstlerische Performance professioneller Musikerinnen und Musiker, mit der sie die Öffentlichkeit und Politiker auf die Gefahren von TTIP im Kulturbereich aufmerksam machen.

Mehr als 130 professionelle Musikerinnen und Musiker aus ganz Deutschland haben vor dem Kurfürstlichen Schloss in Mainz mit einer künstlerischen Performance und einer Resolution vor möglichen Gefahren des Transatlantischen Handelsabkommens TTIP und des Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) gewarnt. Auf die Melodie der Schillerschen Ode an die Freude aus Beethovens 9. Sinfonie intonierten Sängerinnen und Sänger den TTIP-kritischen Text Wir sind keine Handelsware.

„Damit fordern wir die zuständigen Politiker auf, bei den Verhandlungen zu den verschiedenen Abkommen die gravierenden Bedenken des Kulturbereichs ernst zu nehmen“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). „Bislang wissen wir nicht, von welchen Regelungen der Kulturbereich konkret betroffen sein wird. Auf der Grundlage von völlig unklaren Fakten kann keine konstruktive und kritische Auseinandersetzung stattfinden. Genau die wollen wir aber führen.“

https://www.youtube.com/watch?v=CxEaW77apIM#t=11

Zu der Aktion versammelten sich Musiker aus allen professionellen Konzert- und Opernorchestern, Rundfunkensembles sowie freie Musiker. Sie war der Auftakt der bis Donnerstag andauernden Delegiertenversammlung der DOV.

Deutschland hat inzwischen mehr als 130 internationale Handelsabkommen abgeschlossen. Sie haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen Exportweltmeister geworden sind. Der Kulturbereich unterliegt jedoch anderen Gesetzen als der freie Markt. Deshalb muss er in Zukunft von vornherein bei entsprechenden Verhandlungen ausgeschlossen werden.

„Seit Dezember 2014 gehört die Theater- und Orchesterlandschaft zur bundesweiten Liste des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO Kommission“, sagt Mertens. „Auch das ist ein Grund, Orchester und Theater komplett aus dem Geltungsbereich von TTIP und anderen Abkommen auszuschließen.“

Zum Beitrag

Darum am 21. Mai mitmachen: TAG GEGEN TTIP
Tag gegen TTIP