Keine ausreichende Sicherung der Tagebaufolgelasten! BUND und ClientEarth reichen Klage ein

BUND, ClientEarth
11. März 2021

Der BUND Landesverband Brandenburg hat mit Unterstützung von ClientEarth gegen den Betriebsplan des Tagebaus Welzow-Süd Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus eingelegt. Grund sind die unzureichenden Festlegungen zu den Folgekosten der Braunkohleförderung, die dazu führen könnten, dass die Gemeinden für die von den Kohleunternehmen verursachten Schäden aufkommen müssen.

„Der Ausstieg aus der Braunkohle ist besiegelt und muss wahrscheinlich noch früher kommen als 2038“, sagt Franziska Sperfeld, Vorsitzende des BUND Brandenburg. „Dieser Fakt wird aber in den Betriebsplangenehmigungen durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe immer noch unzureichend berücksichtigt.“ Aus diesem Grund hat der BUND Brandenburg in Kooperation mit der Umweltrechtsorganisation ClientEarth Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht.

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BUND-Kritik an Olympia-Plänen

(26. Februar 2021) Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist gegen Olympische Sommerspiele an Rhein und Ruhr. In einem heute veröffentlichten Positionspapier kritisiert der Umweltverband die von der privatwirtschaftlichen Initiative „Rhein Ruhr City“ propagierten Pläne.

„Olympische Sommerspiele greifen als größtes Sportevent der Welt in die lokalen Strukturen ein, sind aber weder demokratisch noch nachhaltig“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Den Heilsversprechen von Olympia als Motor für eine zukunftsfähige Entwicklung der Region sollte die Politik keinen Glauben schenken. Für eine nachhaltige Regionalentwicklung brauchen wir Olympia nicht.“

Bislang hätten alle Olympiamacher ihr jeweiliges Konzept als besonders umweltfreundlich und wirtschaftlich tragfähig beworben. Die Realität sei aber immer sehr ernüchternd gewesen. „Die Gesamtbilanz der bisherigen Olympischen Spiele ist unter Umweltgesichtspunkten verheerend gewesen“, so Sticht. Letztendlich hafte der Steuerzahler für den Größenwahn des nicht ansatzweise demokratisch legitimierten IOC und die Kommunen müssten langfristig mit den Fehlplanungen leben.

Auch wenn die Olympia-Planer damit werben, dass 90 Prozent der Sportstätten an Rhein und Ruhr schon existierten, sieht der BUND die Notwendigkeit zusätzlicher Infrastruktur kritisch. So müssten nicht nur Standorte für ein neu zu bauendes Olympiastadion und das Mediencenter gefunden werden, auch das Olympische Dorf verschlinge im Zweifel wertvolle Freiflächen. Mit Sorge sieht der Umweltverband, dass schon jetzt mit dem Olympia-Argument für umweltschädliche Infrastrukturvorhaben wie den Surfpark am Elfrather See in Krefeld oder die Wildwasserkanuanlage am Ufer des Straberg-Nievenheimer Sees in Dormagen geworben wird.

„Bevor auch nur eine Planung konkretisiert wird, müssen durch eine Strategische Umweltprüfung die Umweltauswirkungen der Olympischen Sommerspiele 2032 Rhein-Ruhr systematisch und transparent ermittelt, beschrieben und bewertet werden“, fordert der BUND-Planungsexperte Helmut Röscheisen. Den Zielkonflikt zwischen den vom IOC vorgeschriebenen Kapazitätsmaßen für Wettkampfstätten und den Möglichkeiten einer Folgenutzung hält der Umweltexperte für unvereinbar mit Nachhaltigkeitsaspekten. Zudem entspreche die für internationale Besucher optimierte Infrastruktur nicht den lokalen Bedürfnissen und Erfordernissen. Notwendige Verbesserungen dürften nicht von Olympia abhängen. […]

Das BUND-Positionspapier „Olympische Sommerspiele 2032 in der Region Rhein-Ruhr“ als Download.

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Trotz Klimakrise! Bundesrat stimmt für die Förderung der Fracking-Gas-Infrastruktur

Stand: 16. Juni 2019

Bundesrat Kompakt
7. Juni 2019

„Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 einer Regierungsverordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur für Flüssiggas – Liquefied Natural Gas – zugestimmt. Die Bundesregierung möchte damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern.

Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 einer Regierungsverordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur für Flüssiggas – Liquefied Natural Gas – zugestimmt. Die Bundesregierung möchte damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern.

Gasnetzzugang verbessern

Danach sind Fernleitungsnetzbetreiber künftig verpflichtet, LNG-Anlagen an ihre Netze anzuschließen und die Anschlussleitung zu betreiben. 90 Prozent der Kosten trägt der Netzbetreiber, 10 Prozent der Anschlussnehmer. Die Verordnung enthält zudem Regeln für die Vorbereitung und Realisierung des Netzanschlusses sowie die Möglichkeit, Investitionsmaßnahmen für LNG-Anbindungsleitungen zu beantragen.

Verkündung und Inkrafttreten

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Sie soll einen Tag darauf in Kraft treten.

Erdgas von zentraler Bedeutung für Energiemix

In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass Erdgas eine zentrale Rolle im Energiemix für Deutschland darstellt. Die Bedeutung werde mittelfristig noch weiter zunehmen – auch wegen des Rückgangs deutscher Erdgasproduktion und der Gewinnung in den benachbarten Niederlanden. Daher begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung die LNG-Verordnung auf den Weg gebracht hat. Mit der Inbetriebnahme von LNG-Terminals werde sich die Gasversorgungssicherheit in Deutschland erhöhen.

Speicherinfrastruktur sichern

Von besonderer Bedeutung für die Versorgung sind auch Gasspeicher, betont der Bundesrat. Er fordert daher die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Sicherung der Speicherinfrastruktur zu ergreifen. Um der erhöhten Kapazitätsnachfrage gerecht zu werden, müsse der Ausbau des Gasnetzes im Netzentwicklungsplan sichergestellt werden.“ Zum Beitrag

Materialien u.a.:

Beschlussdrucksache: Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland (PDF, 93KB, nicht barrierefrei)

Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland zum Beratungsvorgang (DRS 138/19)

Drucksachen

20.06.2019

Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland

vom 13.06.2019 (BGBl. I S. 786), ändert 2 Titel, davon nach Filterung:

Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
(17 geänderte Vorschriften)

Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
(1 geänderte Vorschriften)

Wie haben die einzelnen Länder abgestimmt?

Das erfährt man hier

Trigger: Das Land Berlin hat der LNG-Verordnung NICHT zugestimmt!!! Eine Ablehnung wäre uns lieber gewesen, aber immerhin hat sich Berlin enthalten, was einer Ablehnung gleich kommt…..

Reaktionen

 


Der BUND lehnt den Import von Flüssiggas entschieden ab

7. Juni 2019

Heute hat der Bundesrat der „Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland“ grünes Licht gegeben. Damit hat er mitten in der Klimakrise dem Aufbau einer neuen fossilen Infrastruktur in Deutschland zugestimmt: dem Bau von Terminals für verflüssigtes Gas (LNG). Der BUND lehnt dies entschieden ab!

„Der Aufbau dieser Terminals widerspricht den Zielen des Klimaschutzes und ist energiewirtschaftlich unsinnig. Investitionen sollten im Jahr 2019 nicht in neue fossile Infrastruktur, sondern in Anlagen zur erneuerbaren Wärmeerzeugung, in Power-to-Gas-Technologien und energieeffiziente Gebäude fließen“, so BUND-Klimaschutzexpertin Ann-Kathrin Schneider.

Derzeit ist der Bau von LNG-Terminals für die Anlandung und Speicherung von Flüssiggas in Hafenstädten in Norddeutschland geplant. Als mögliche Standorte werden Brunsbüttel, Stade, Wilhelmshaven sowie Rostock in Betracht gezogen. Neben einem Schiffsanleger sollen Lagertanks, Verdampfungsanlagen und ein Anschluss an das Erdgasnetz entstehen.

Die Investitionssummen sind erheblich und bewegen sich zwischen 450 und 850 Millionen Euro pro LNG-Terminal. Zahlen sollen dafür letztlich die Verbraucher*innen: Denn den Netzbetreibern wir mit der Verordnung ermöglicht, die Baukosten teilweise auf die Stromkund*innen abzuwälzen.

Schmutziges Fracking-Gas aus den USA

Hinzu kommt, dass das verflüssigte Gas auch aus den USA kommen soll. Dort wird es mittels des besonders gefährlichen Frackings gefördert. Zwar ist jede Form der Erdgasgewinnung mit Methan-Emissionen verbunden. Beim Fracking ist dieser „Methanschlupf“ jedoch besonders hoch, es entweicht also besonders viel Methan in die Atmosphäre, so dass das klimaschädigende Potenzial von Fracking etwa das Niveau von Erdöl erreicht.

„Es ist skandalös, dass sich die Bundesländer in Zeiten, wo alle erkannt haben, welche Zerstörung die Klimakrise mit sich bringt, für den Bau von fossiler Infrastruktur entscheiden. Der Bau von Häfen für den Import von gefracktem Gas wird die Klimakrise weiter anheizen. Wir brauchen stattdessen Gesetze, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien fördern“, so Ann-Kathrin Schneider.

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Bundesrat opfert das Klima für Import von Fracking-Gas und Verbraucher müssen die Kosten tragen

Bundesrat beschließt, dass Verbraucher Kosten der Anschlussleitung von LNG-Terminals tragen müssen – Geplante LNG-Terminals dienen Import von Fracking-Gas aus den USA – Deutschlands Klimaziele werden für politischen Kuhhandel mit der Regierung Trump geopfert

Berlin, 7.6.2019: Der Bundesrat hat am heutigen Freitag, den 7. Juni, neue Rahmenbedingungen für den Aufbau von Infrastruktur für verflüssigtes Erdgas (liquefied natural gas, LNG) in Deutschland verabschiedet. Die Betreiber von LNG-Anlagen müssen Anschlussleitungen zum Gasnetz damit nicht mehr selbst bezahlen. Stattdessen werden nun die Gaskunden über die Netzentgelte zur Kasse gebeten. Dies soll die LNG-Terminals für Investoren wirtschaftlich attraktiver machen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt den Bau von LNG-Terminals für Fracking-Gas ab und verurteilt den Beschluss des Bundesrates als klima- und verbraucherfeindlich.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Import von Flüssig-Gas nach Europa ergibt weder wirtschaftlich noch klimapolitisch Sinn. Es handelt sich dabei um einen klassischen Kuhhandel mit der Regierung Trump in Washington. Als Gegenleistung für den Import des klimaschädlichen Fracking-Gases sollen Strafzölle für deutsche Autos vermieden werden. Die Bundesregierung wirft dafür ihre eigenen Klimaziele über Bord, indem sie auf zusätzliche fossile Energien setzt. Die monatelangen Proteste der jungen Menschen für mehr Klimaschutz werden damit ignoriert.“

Die Kosten für den Anschluss der drei geplanten LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Stade und Brunsbüttel belaufen sich auf circa 120 Millionen Euro. Diese Summe können sich die Investoren nun sparen. Das geplante Terminal in Brunsbüttel möchte das Land Schleswig-Holstein zusätzlich noch mit 50 Millionen Euro direkt fördern.

Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Bundesregierung und Länder spielen verkehrte Welt: Statt umweltschädliche Subventionen abzubauen, werden schamlos neue Subventionen für fossile Energien eingeführt. Zahlen müssen Verbraucher und Steuerzahler, freuen können sich die Investoren. Die Politik legt uns hier ein Kuckucksei ins Nest, mit dem das Erreichen der Klimaziele zukünftig noch schwerer wird. Wir werden notfalls juristische Schritte einleiten, um diesen Unsinn zu verhindern.“

Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel, dessen Planungen am weitesten fortgeschritten sind, ist gemäß eines kürzlich von der DUH veröffentlichten Rechtsgutachtens an diesem Standort nicht genehmigungsfähig. Laut Planungen soll die Anlage zwischen Atomanlagen, Wohngebiet und Chemiepark als weiterer Störfallbetrieb angesiedelt werden. Dies ist aus Sicherheitsgründen rechtlich ausgeschlossen. Damit ist auch die geplante Anschlussleitung hinfällig.

Dem Protest der DUH haben sich in den vergangenen Wochen knapp 100.000 Menschen angeschlossen, die die Petition „#NoFracking: Keine neuen Terminals für Klimakiller-Gas!“ unterschrieben haben. Die Petition hat die DUH gemeinsam mit den Schülern Lilli und Gustav, die sich bei Fridays for Future in Hamburg engagieren, initiiert. Die Unterschriften hat DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner zusammen mit Gustav vor der Bundesratssitzung am heutigen Freitag an Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein sowie amtierender Bundesratspräsident, übergeben.

Hintergrund:

Als LNG (liquefied natural gas) wird Erdgas bezeichnet, das durch Temperaturabsenkung verflüssigt wird und somit als Flüssiggut in speziellen Transportbehältern transportiert und gelagert werden kann.
LNG-Terminals sind Umschlagplätze für verflüssigtes Erdgas. Hier wird das LNG aus Schiffen in Tanks gepumpt und weiterverteilt. Auch eine Einspeisung ins Gasnetz, dann wieder in gasförmigem Zustand, ist möglich, wenn die entsprechenden Anschlussleitungen für das Gasnetz gebaut werden.

Links: […]

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Außerdem: „Stoppt den Import von dreckigem Fracking-Gas!

 

„Fracking ist das Gegenteil von Klimaschutz!“ Der Berliner Wassertisch lehnt Fracking ab und kritisiert die Bundesratsentscheidung.

Zur Erinnerung: Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundesrates anlässlich der Abstimmung über LNG-Infrastruktur

Christfried Lenz (BürgerEnergieAltmark): Niederschmetternd für Klimaschutz und Grüne Glaubwürdigkeit: Bundesrat befürwortet LNG-Infrastruktur. In: PV-Magazin, 11. Juni 2019.


Hubertus Zdebel (LINKE): Bundesrat setzt durch LNG-Förderung fatales Signal für Fracking-Gas und gegen Klimaschutz
(7. Juni 2019) „Mit seiner heutigen Entscheidung für die ‚Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland‘ hat der Bundesrat ein fatales Signal gesetzt. Statt auf Klimaschutz und erneuerbare Energien zu setzen, hat sich der Bundesrat für den Import von dreckigem Fracking-Gas aus den USA und einen extrem klimaschädlichen fossilen Energieträger ausgesprochen,“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (LINKE), Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss.

„Wenig überraschend war, dass es wieder einmal der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies war, der versuchte, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen und die Subventionierung von LNG-Terminals sogar als Beitrag zur Energiewende zu verkaufen. Bereits in seiner Amtszeit als niedersächsischer Wirtschaftsminister hatte er die Interessen der Gaskonzerne vertreten und sich massiv für das Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung eingesetzt, mit dem Fracking in Tight-Gas-Reservoirs gesetzlich erlaubt wurde.

Keine zwei Wochen nach der Europawahl, bei der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Klimaschutz vollmundig zum bestimmenden Thema gemacht haben, ist die Partei der Klimaschutzbewegung in den Rücken gefallen. Gibt es unterschiedliche Ansichten über ein Gesetzesvorhaben in einer Landesregierung, enthält sich diese grundsätzlich im Bundesrat. Hätten sich alle Länder mit GRÜNER Regierungsbeteiligung enthalten, wäre die erforderliche Mehrheit für die LNG-Verordnung nicht zustande gekommen. Stattdessen verkündete Schleswig-Holstein in der Bundesratssitzung sogar, dass das Bundesland, in dem die GRÜNEN mitregieren, die Verordnung begrüßt. Von Klimaschutz reden und die Subventionierung von klimaschädlichen Projekten ermöglichen, scheint die neue Devise von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu sein.“

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Medien:

Michael Bauchmüller, Brunsbüttel: Geopolitik trifft Atommüll. In: SZ, 14.06.2019

„Damit Donald Trump Ruhe gibt, sollen auch in Deutschland Terminals für Flüssiggas entstehen. In Brunsbüttel allerdings in einem Risiko-Gebiet.“

Pressekonferenz und -mitteilung von Verbänden zum Entzug der Gemeinnützigkeit von Umweltverbänden

Pressekonferenz vom 2. April:

Entzug der Gemeinnützigkeit von Umweltverbänden – Wie politisch darf die Zivilgesellschaft sein? Pressekonferenz mit Hubert Weiger (Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Michael Müller (Bundesvorsitzender NaturFreunde Deutschlands e.V.), Felix Kolb (Geschäftsführender Vorstand Campact) und Florian Schöne (Politischer Geschäftsführer Deutscher Naturschutzring (DNR)).

Pressekonferenz auf Youtube

Die Pressemitteilung vom 2. April:

Mit großer Besorgnis sehen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, die NaturFreunde Deutschlands und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) die aktuelle Debatte um die Gemeinnützigkeit von Vereinen. Versuche, auch Umweltverbänden die Gemeinnützigkeit zu entziehen, verurteilt das Verbändebündnis aufs Schärfste. Das Vorgehen gegen Attac, Deutsche Umwelthilfe, Campact oder den BUND Hamburg werten die Verbände nicht nur als einen Versuch, einzelne Organisationen einzuschüchtern, sondern als einen Angriff auf die Zivilgesellschaft insgesamt.

„Versuche, zivilgesellschaftlichen Verbänden die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wird auf unseren geschlossenen Widerstand treffen“, erklären die Verbandsspitzen einstimmig. „Eine stabile Demokratie braucht politisches Engagement auch außerhalb von Parteien. Die Zivilgesellschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeinwesens.“ Der Umgang von Regierungen und Parteien mit kritischen Verbänden zeige, wie offen und liberal Politik und Gesellschaft sind. Die Umweltbewegung sei zum Beispiel aus der Sache heraus kritisch. Sie sei die entscheidende Kraft für die großen Demonstrationen etwa zum Klimaschutz, Atomausstieg oder auch für den Erhalt des Hambacher Waldes, für einen gerechten Welthandel oder für eine nachhaltige Landwirtschaft. „Wir engagieren uns für das Allgemeinwohl und sind deshalb unbequem, ja müssen unbequem sein“, so die Verbände.

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Wir stehen vor immensen Herausforderungen und leider agiert die Politik viel zu halbherzig. Beim Klimaschutz, bei der Agrarwende, bei der Neuordnung der Mobilität von morgen oder bei der Erneuerung der Infrastruktur – überall bleibt die Politik weit hinter dem zurück, was notwendig ist. Wenn sie in ökologischen Fragen reagiert, dann in der Regel nur auf Druck der Öffentlichkeit, insbesondere der Umwelt- und Naturschutzverbände. Wir brauchen eine offene, ehrliche Auseinandersetzung und eine lebendige politische Debatte, die demokratisch ausgetragen wird, und keine Versuche, kritische Verbände mundtot zu machen. Wir wollen uns nicht zum Sündenbock politischen Versagens machen lassen.“

„Die Grundlage der Debatte um die Gemeinnützigkeit muss der Austausch von Argumenten sein, nicht aber Verbote und Angst“, erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender NaturFreunde Deutschlands. „Das wollen vor allem die Unionsparteien aber auch die FDP nicht akzeptieren. Dabei werden die Konflikte um den ökologischen Umbau in den nächsten Jahren an Schärfe zunehmen, weil der Widerspruch zwischen Wissen und Handeln immer größer wird.“ Mit Blick auf die gezielten Angriffe auf verschiedene zivilgesellschaftliche Verbände sagt Müller: „Nicht die DUH ist für die Manipulation der Dieselmotoren verantwortlich, sondern hat sie aufgedeckt. Nicht Attac hat die Ungerechtigkeiten im Steuersystem gemacht, sondern kritisiert sie. Nicht Campact schädigt die Demokratie, sondern fördert und belebt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Wir nehmen unsere Ziele und Ideen ernst, die in einem grundsätzlichen Widerspruch zu dem heute vorherrschenden Regime kurzfristiger Interessen stehen.“

Als Dachverband von 90 Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen stellt auch der DNR mit Sorge fest, dass die Angriffe auf die Unabhängigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in jüngster Zeit deutlich zugenommen haben. „Eine engagierte und kritische Zivilgesellschaft ist Garant für eine lebendige Demokratie. Ohne sie kann die notwendige Transformation in Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft oder Energie nicht erfolgreich bewältigt werden“, sagt Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des DNR. „Als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Politik zählt die kritische Begleitung und Kontrolle politischer Prozesse zum anerkannten demokratischen Selbstverständnis freiheitlicher Gesellschaften.“

BUND, Campact, DNR und die NaturFreunde Deutschlands fordern den Gesetzgeber auf, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren und auch in der Abgabenordnung Klarheit zu schaffen.

Dazu erklärt Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand bei Campact:

„Stiftungen, Vereine und Verbände dürfen durch das Urteil des Bundesfinanzhofs nicht vor die Wahl gestellt werden: entweder tagespolitische Bildungsarbeit für Bürgerinnen und Bürger oder Steuerprivilegien durch den Status der Gemeinnützigkeit. Beides muss in einer lebendigen Demokratie möglich sein. Dafür muss Bundesfinanzminister Olaf Scholz diese fatale Entwicklung dringend mit einer Reform der Abgabenordnung korrigieren. Campact schließt sich den Forderungen der Allianz ,Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V.‘ an.“

Rettet unser Wasser: BUND fordert von den Umweltministern endlich Taten

Berlin, 13.9.2018: Der Hitzesommer mit Rekordtemperaturen, niedrigen Wasserpegelständen, Fischsterben und starkem Blaualgenwachstum hat einmal mehr gezeigt, dass es den Gewässern in Deutschland nicht gut geht. Über 90 Prozent unserer Seen und Flüsse waren bereits vor diesem Sommer in einem besorgniserregenden Zustand. Der Artenrückgang in Gewässern ist zudem viel dramatischer als an Land oder im Meer. „Unseren Gewässern geht es zunehmend schlechter, das hat der Hitzesommer uns allen deutlich vor Augen geführt“, sagte Laura von Vittorelli, Expertin für Gewässerpolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), anlässlich des heutigen Wasser-Aktionstags des BUND. „Der BUND erwartet deshalb in den kommenden Wochen und Monaten von Svenja Schulze und ihren Kolleginnen und Kollegen mehr als Lippenbekenntnisse und Absichtserklärungen. Den Worten müssen Taten folgen und die Landesregierungen zum Schutz unseres Wassers endlich aktiv werden.“

Vor allem nicht sichtbare Bedrohungen trüben die Wasseridylle. So leiden viele Gewässer unter zu viel Nitrat und Pestiziden aus der industriellen Landwirtschaft. Aber auch Hormone, Schadstoffe aus der Industrie und Mikroplastik, unter anderem aus Kosmetikprodukten, setzen ihnen zu. „Wir brauchen eine Abkehr von der industriellen Landwirtschaft“, so von Vittorelli weiter. „Dazu gehört die Bindung des Tierbestandes an die Fläche, um den übermäßigen Nitrateintrag aus der Landwirtschaft in unsere Gewässer zu reduzieren. Weiterhin muss die Bundesregierung bundesweit verbindlich Gewässerrandstreifen von mindestens zehn Metern Breite vorschreiben, in denen das Ausbringen von Dünger und Pestiziden verboten ist.“

Auch schaden bauliche Veränderungen dem Leben im Fluss. Künstlich begradigte und vertiefte Gewässer bieten kaum Lebensraum für Fische, Insekten, Fischotter oder Frösche. Über zwei Drittel der natürlichen Auen in Deutschland sind bereits verschwunden und nur noch drei Prozent der ursprünglich vorhandenen Auen gelten als intakt. „Unseren Flüssen muss mehr Lebensraum gegeben werden“, so die BUND-Expertin. „Um die Artenvielfalt zu schützen, müssen Flüsse und ihre Auen wieder vernetzt werden.“

Die im Rahmen des EU-Überprüfungsprozess drohende Aufweichung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) lehnt der BUND ab. „Eine Aufweichung der wichtigsten europäischen Schutzrichtlinie für unser Wasser darf es weder inhaltlich noch zeitlich geben. Jegliche Fristverlängerung verzögert nur weiter den bereits jetzt dringend notwendigen Gewässerschutz und ist eine Bedrohung für artenreiche und lebendige Flüsse und Gewässer“, kritisierte die Gewässer-Expertin.

Mit Blick auf die Umweltministerkonferenz der Länder von Juni dieses Jahres begrüßt der BUND das von Bundesumweltministerin Svenja Schulze und ihren Kolleginnen und Kollegen der Länder ausgesendete Signal, die WRRL zu erhalten. „Die Umweltminister haben sich zu Recht für die EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgesprochen. Jetzt muss es darum gehen, die mächtige Stimme Deutschlands zu nutzen, und ein Aufweichen der Richtlinie im Herbst in Wien zu verhindern“, sagte von Vittorelli.

Hintergrund:

Das Ergebnisprotokoll zur 90. Umweltministerkonferenz (UMK) vom 8. Juni 2018 finden Sie unter: https://www.umweltministerkonferenz.de/documents/umk-protokoll-90_1530105845.pdf

Weitere Informationen zur BUND-Wasserkampagne finden Sie unter: www.rette-unser-wasser.de

BUND-Grafik „Eine bessere Zukunft für unsere Gewässer“: www.bund.net/gewaesser-infografik

Elf Landesverbände beteiligen sich am BUND-Kampagnentag „Rette unser Wasser!“. Aktionen zum Gewässerschutz finden und fanden unter anderem in Hannover, Potsdam und Dresden statt.

Weitere Informationen zum Zustand unserer Gewässer:

Den BUND-Gewässerreport unter: www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-gewaesserreport-2018/

BUND-Chronik zu Blaualgen: Hintergrundtext und Chronik mit dokumentierten Blaualgenvorfällen im Zeitraum 23. Juli bis 23. August 2018, mit Grafik und Audio: https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/bund-recherche-rekord-sommer-verursacht-flaechendeckend-badeverbote-wegen-blaualgen/

TTIP reloaded: Handels-Deal zwischen EU und USA markiert einen schwarzen Tag für Europa

(26. Juli 2018) Anlässlich der handelspolitischen Verständigung zwischen US-Präsident Donald Trump und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Ernst-Christoph Stolper:

„Die handelspolitische Verständigung zwischen Trump und Juncker markiert einen schwarzen Tag für Europa. Mit der ,Pistole an der Schläfe‘ verhandelt Juncker und gibt auf. Dafür, dass der US-Export spritfressender SUVs vor allem aus Deutschland weiter gesteigert werden kann, setzt Juncker Europas eigenständige politische Handlungsfähigkeit aufs Spiel. Mit den Zielvorgaben, nicht-tarifäre Handelshemmnisse und staatliche Förderungen komplett abzuschaffen* geht die Verständigung noch über den Verhandlungsrahmen des gescheiterten TTIP hinaus. Mit den Planungen für die Importsteigerungen bei Soja und Flüssiggas setzen Juncker und Trump Gentechnik und Fracking wieder ganz oben auf die transatlantische Agenda. Nicht nur, dass wir von den Automobilkonzernen in den letzten Jahren nach Strich und Faden betrogen worden sind, darüber hinaus sollen wir auch noch gentechnisch veränderte Produkte und amerikanisches Fracking-Gas bekommen. Ein schlechter Deal. Wir werden uns mit allen Kräften gegen ein TTIP Zwei durch die Hintertür wehren.“

*“zero non-tariff barriers“ und „zero subsidies“ in der Erklärung von Juncker

Pressekontakt: Ernst-Christoph Stolper, Stellvertretender Vorsitzender des BUND,
Mobil: 0172-2903751,
E-Mail: stolper@bund.net bzw.
Annika Natus, BUND-Pressesprecherin,
Tel.: 030-27586-464,
E-Mail: presse@bund.net,
www.bund.net