BBU: Jahresbericht der Fracking-Kommission – falsche Ziele, unbestimmte Angaben und eine katastrophale Öffentlichkeitsbeteiligung


(Bonn, Berlin, 27.06.2019) Der Jahresbericht 2019 der Expertenkommission Fracking stößt auf deutliche Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU). Diese Kritik hat der Umweltverband der Fracking-Kommission innerhalb der von ihr gesetzten Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung in einer Stellungnahme (pdf) zum Jahresbericht übermittelt. Die vagen Aussagen über die zukünftige Arbeit der Kommission, die deutlich von ihrem Arbeitsauftrag abweicht, schaffen dabei keine Transparenz, sondern werfen immer neue Fragen auf. Die angesichts fehlender Erprobungsbohrungen notwendige Schlussfolgerung, dass es keinen Gefahrenausschluss für Fracking geben kann, zieht die Kommission nicht. Empörend findet der BBU auch, dass die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Kommission anscheinend das Ziel hatte, die Abgabe von Stellungnahmen zu verhindern. Der BBU fordert eine Überarbeitung des Jahresberichts und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „Aufgabe der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Damit soll sie die wesentlichen Grundlagen für die in 2021 vorgesehen Überprüfung des Moratoriums von Fracking in diesen Gesteinsschichten schaffen. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen können. Daher hätte sie bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen müssen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen Gesteinsschichten möglich ist. Aus dem Moratorium hätte so ein unbefristetes Verbot werden müssen.“

Der BBU stellt zudem fest, dass auch der Stand der Technik des Bohr- und Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien von der Kommission nicht ermittelt wird. Stattdessen sollen Fragen für Schritt beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder bestenfalls begleitend sind. Damit hat die Kommission endgültig ihren im Wasserhaushaltsgesetz festgelegten Arbeitsauftrag aufgegeben. Die Gefahren des Bohr- und Frackingprozesses für die Umwelt und die Bevölkerung können so gerade nicht ermittelt werden.

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die von der Kommission nun zur Bearbeitung vorgesehenen vier Fragenkomplexe sind zudem unbestimmt. Es ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen. Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent. Dies gilt auch für weitere Teile des Berichts. So fehlen beispielsweise die Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.“

Zu scharfer Kritik des BBU führt auch die Art und Weise, in der die Kommission die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat. So befand sich der Jahresbericht auf einer Homepage, deren Existenz nicht an zentraler Stelle bekannt gemacht wurde und nur durch Zufall zu finden war. Die Zeit zur Abgabe von Stellungnahmen von etwa drei Wochen reduzierte sich so faktisch auf wenige Tage bis Stunden. Für die Abgabe von Stellungnahmen war nur ein Kontaktformular vorgesehen. Als der BBU seine detaillierte Stellungnahme in das Kontaktformular eingab, bekam er eine Fehlermeldung: „Die Maximallänge ist überschritten. Bitte geben Sie maximal 3999 Zeichen ein.“ Detaillierte Stellungnahmen waren offensichtlich gar nicht erwünscht. Die Stellungnahme des BBU musste gestückelt werden.

Die Stellungnahme des BBUs hier als pdf

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter: https://www.bbu-online.de/
und telefonisch unter 0228-214032.
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Gegen Gasbohren: Kurzstellungnahme zum Entwurf des Berichts der Expertenkommission Fracking im Jahr 2019

(26. Juni 2019) Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Berichts der Expertenkommission Fracking ist zu wiederholen. Vorab ist die Existenz der Homepage der Expertenkommission und ihres Jahresberichts an zentralen Stellen der Internetseiten von Bundes-Forschungsministerium, Bundes-Umweltministerium, Bundes-Wirtschaftsministerium und Umweltbundesamt bekannt zu geben. Die neue Frist zur Stellungnahme sollte zwei Monate betragen.

Der Bericht der Kommission ist in weiten Teilen vage und unbestimmt und daher grundlegend zu überarbeiten. So fehlen beispielsweise die Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.

Aufgabe der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen können. Sie sollte daher bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen Gesteinsschichten vorgenommen werden kann und dass das bis 2021 geltende Moratorium für Fracking in diesen Gesteinsschichten zeitlich unbegrenzt verlängert werden sollte.

Auch die Ermittlung des Standes der Technik des Bohr- und Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien wird von der Kommission nicht ermittelt. Stattdessen sollen Fragen für Schritte beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder bestenfalls begleitend sind. Dadurch drängt sich der Eindruck auf, dass sich die Kommission hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Bohr- und Frackingprozesses bereits inhaltlich festgelegt hat. Dies ist nicht akzeptabel.

Die von der Kommission vorgesehenen vier zu bearbeitenden Fragenkomplexe sind unbestimmt. Es ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen. Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent.

Der Bericht der Kommission ist daher grundlegend zu überarbeiten und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.

Schleswig-Holstein: Volksbegehren für Wasserschutz und Unternehmenstransparenz kommt

Pressemitteilung
Kiel, den 20.06.2019

Volksbegehren für Wasserschutz und Unternehmenstransparenz kommt

Gestern hat die Kieler Regierungskoalition den mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes ohne Rücksprache mit den Vertrauenspersonen überraschend durch eine wert- und bedeutungslose Placebo-Gesetzesänderung ersetzt.

Eine Volksinitiative mit mehr als 42.000 Unterschriften soll schlicht ignoriert werden“, verurteilt Dr. Reinhard Knof (Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und Vertrauensperson der Volksinitiative) den Schritt. „Damit haben sich die Kräfte durchgesetzt, die gegen mehr Transparenz, beispielsweise in Fällen von Korruption, sind. Die Weigerung, Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse und nach Anhörung der Betroffenen eine Veröffentlichung von Informationen zu erlauben, stellt einen neuen Tiefpunkt antidemokratischen Verhaltens der Landtagsmehrheit dar. Mit dieser Entscheidung hat der Landtag den Weg zu einem Volksbegehren zur Erreichung der Ziele der Volksinitiative zum Schutz des Wassers vorgegeben.

Demnächst wird die Sammlung von 80.000 erforderlichen Unterschriften für einen Volksentscheid beginnen. Dies wäre seit 10 Jahren der erste Volksentscheid in Schleswig-Holstein.

Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden zukünftig rechtssicher erlauben, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:

  • Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
  • Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
  • Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:

  • besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
  • Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
  • sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
  • Haftung von Ölkonzernen für Schäden

Die Koalition ist in diesen Punkten über Versprechungen bisher nicht hinaus gekommen.

Hintergrund:

Über 42.000 Unterschriften sammelte die Volksinitiative zum Schutz des Wassers bereits, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei Schleswig-Holstein getragen wird. Für einen Volksentscheid müssen innerhalb von sechs Monaten erneut 80.000 Unterschriften gesammelt werden. Der Landtagspräsident legt fest, wann die Sammlung innerhalb der nächsten 4-8 Wochen beginnt.

Im Herbst entscheidet das Landesverfassungsgericht über die weitere Forderung der Volksinitiative, Fracking landesweit zu verbieten.

In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt geschädigt wurden.

Weitere Informationen:

Flyer der Volksinitiative

http://vi-wasser.de/files/Flyer_VI_Wasser.pdf

Die Volksinitiative im Wortlaut

http://vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf

Stellungnahme zu den Gegenargumenten der Landesregierung:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/02100/umdruck-19-02148.pdf

Ansprechpartner für Presseanfragen:

Dr. Reinhard Knof (0162-1389223)

Dr. Patrick Breyer

Zum Beitrag

BBU: Fracking-Kommission führt Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf ihres Jahresberichts ad absurdum

BBU-Pressemitteilung

(Bonn, Berlin, 18.06.2019)

Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist die Art und Weise gestoßen, mit der die angeblich „unabhängige“ Expertenkommission zu Fracking die Öffentlichkeit über ihren Jahresbericht informiert und der Bevölkerung Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht gibt. Gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes soll sich diese Fracking-Kommission mit der Ermittlung des Standes der Technik bei Fracking in bestimmten Gesteinsarten befassen. Ihre Vorgehensweise zeigt jedoch, dass Stellungnahmen aus der Bevölkerung unerwünscht sind. Auf ihrer weithin unbekannten Homepage findet sich lediglich im Berichtsentwurf gut versteckt ein Hinweis auf die derzeit laufende Öffentlichkeitsbeteiligung. Für den BBU ist dies ein Skandal, durch den die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Farce wird.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Was als Musterbeispiel von Transparenz gelten sollte, ist hier zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung ohne Öffentlichkeitsinformation mutiert. Nur zufällig erfahren diejenigen, die sich durch die Dokumente der Homepage der Fracking-Kommission arbeiten, dass sie vom 3.6.2019 bis zum 25.6.2019 Anmerkungen zum Berichtsentwurf abgeben können. Und ganz offensichtlich wurde es auch unterlassen, die üblicherweise beteiligten Kreise zu informieren. Eine Email mit der Bitte um Stellungnahme, wie sie bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben üblich ist, hat der BBU nicht erhalten. Dies ist besonders befremdlich, da der BBU in der Vergangenheit zahlreiche Stellungnahmen zu Änderungen des Bergrechts und zur Fracking-Gesetzgebung abgegeben hat. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Art der Bekanntmachung lediglich ein Feigenblatt darstellt, mit dem die Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung faktisch umgangen werden soll. Hinzu kommt, dass mit drei Wochen die Frist zur Stellungnahme viel zu kurz bemessen ist.“

Der BBU fordert daher: „Der Abgabetermin zur Stellungnahme muss aufgehoben werden und nach einer Neubekanntmachung stattdessen ein Zeitraum von zwei Monaten zur Äußerung eingeräumt werden. Die Öffentlichkeit muss angemessen informiert werden, insbesondere durch Bekanntmachungen auf zentralen Stellen der Internetseiten des Bundes-Umweltministeriums, des Bundes-Wirtschaftsministeriums und des Bundes-Forschungsministeriums. Und die üblicherweise beteiligten Kreise müssen separat per Email informiert werden.“

Die Homepage der Fracking-Kommission findet man unter
https://expkom-fracking-whg.de/start

Der Entwurf des Jahresberichts 2019der Fracking-Kommission findet man unter
https://expkom-fracking-whg.de/bericht und dort auf Seite 7 der unzureichende Hinweis auf die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Kontaktformular für Stellungnahmen (nur noch bis zum 25.06.2019 zulässig): https://expkom-fracking-whg.de/kontakt

Netzwerk Gegen Gasbohren: Loccumer Resolution

Loccum, den 14.04.2019

Wir, die Bürgerinitiativen im Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“, stellen fest, dass die Bundesregierung im Dezember 2015 in Paris Mitunterzeichnerin des völkerrechtlich bindenden Abkommens zur Begrenzung der globalen Erwärmung war. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zur Reduzierung der Schädigung der Atmosphäre durch die Verbrennung fossiler Energieträger und deren Nebenwirkungen wurden und werden von der Bundesregierung nicht in entsprechende Maßnahmen umgesetzt.

Erdgas ist wegen seiner hohen Leckagemengen an unverbranntem Methan ein bedeutender Klimaschädiger; es ist keineswegs „grüner“ als Kohle. Erdgas aus der Fracking-Förderung ist wegen der noch wesentlich höheren Verluste bei der Förderung etwa 3 x schädlicher als konventionelles. Liquefied Natural Gas (LNG) aus Fracking-Erdgas ist noch einmal deutlich klimaschädlicher durch den hohen Energieaufwand zur Verflüssigung auf minus 162 Grad C und die anschließenden Lager-, Umschlags- und Seetransportverluste.

Trotz der Erkenntnis, dass Erdgas die globale Erwärmung nicht verringert, sondern statt dessen besonders verstärkt, will die Bundesregierung LNG-Terminals an den Küsten nicht nur genehmigen, sondern auch subventionieren. Es ist unverantwortlich, diese Mittel für die klimaschädliche LNG-Technik auszugeben. Sie müssen zwingend für die Nutzung regenerativer Energien eingesetzt werden.

Im Ergebnis trägt Deutschland damit dazu bei, die Erdgasnutzung zu steigern und die Schädigung der Atmosphäre zu verstärken. Dadurch werden die Lebensgrundlagen von uns allen auf diesem Planeten direkt gefährdet.

Die Bürgerinitiativen im Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“ unterstützen die Ziele der Schulstreikbewegung „Fridays for Future“ für eine schnelle und wirksame Dekarbonisierung!

Wir fordern von der Bundesregierung und den Landesregierungen mit der „Loccumer Resolution April 2019″:

  1. Keinerlei LNG-Projekte und Infrastruktur in Deutschland zu verwirklichen und keine deutsche Unterstützung derartiger Projekte im Ausland, weder direkt, noch indirekt über Absicherungen, Garantien und dergleichen.
  2. Ab sofort keine neuen Erlaubnisse zu Aufsuchungen und Bewilligungen zur Gewinnung von Erdgas zu erteilen.
  3. Bestehende Bergbauberechtigungen für Erdgas nicht zu verlängern und durch Festlegung auf den maximalen Endtermin 2025 zeitlich zu begrenzen.
  4. Unverzüglich den Rückbau und die Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdgasgewinnung oder -aufbereitung nach Ablauf der Bergbauberechtigungen zu verfügen.
  5. Ab sofort die Entsorgung von Abfallflüssigkeiten aus der Förderung und Aufbereitung von Kohlenwasserstoffen in Versenkbohrungen zu beenden.
  6. Zügig die Altlasten aus der Kohlenwasserstoff-Förderung (Bohrschlammgruben u.a.) zu sanieren, so dass diese Maßnahmen bis 2030 beendet sind.
  7. Fracking aller Arten und andere Techniken zur Förderung von Kohlenwasserstoffen zu verbieten.
  8. Überprüfung aller bestehenden Bohrungen und Altbohrungen auf ungeregelte Methan- wie toxische Emissionen durch unabhängige Institute auf Kosten der Erdgasförderunternehmen. Altbohrungen dürfen nicht aus der Bergaufsicht entlassen werden.

Bürgerinitiativen im Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“

Die „Loccumer Resolution April 2019“ wurde am 14.04.2019 in Loccum von folgenden Mitgliedern gezeichnet:

AK Fracking Braunschweiger Land
BI kein-frack-in-wf
WUG Initiative Wittorfer Bürger
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Bonn BI für sauberes Wasser, Witten
Berliner Wassertisch
IG Gegen Gasbohren, Hamminkeln
BI Walsrode gegen Gasbohren
BUND AG gegen Fracking, Lüneburg
AG No Moor Fracking,
Diepholzer Moorniederung
attac AG Fracking, Nienburg
BI Gesundheit Söhlingen
BI Saubere Umwelt und Energie, Altmark
BI Frack-loses Gasbohren im LK Rotenburg
BI Schönes Lünne
BI Gegen Gasbohren e.V. Drensteinfurt
BI gegen CO2-Endlager e.V. ,
Schleswig-Holstein BI Mensch & Umwelt Suhlinger Land
BI Gegen Gasbohren-Zehdenick-Templin
GENUK e.V., Hamburg

IG Fracking-freies Artland e.V.

Weitere Mitglieder des Zusammenschlusses schließen sich an:
BI Fracking freies Hessen n.e.V.
BI Umweltschutz Uelzen
gemeinnütziger Umweltschutzverein pro grün e.V., Paderborn
AG Post-Fossil, Kassel
BI gegen Bohrungen im Süd-/Brookmerland
BI LK Oldenburg
BI gegen Gasbohren Kleve
AG Fracking der BI Umweltschutz Luechow-Dannenberg
BI Chiemgauer Seenplatte gegen Gasbohren
IG Gegen Gasbohren im Oberspreewald
BI Gegen-Gasbohren Hamm
BI Lebensraum Vorpommern
BI Gemeinsam gegen Gas- und Probebohrungen am Niederrhein
Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
BI inofrack Inde- Rur-Wurm
BI rote Hand Thedinghausen/Achim
IG Breinermoor/Backermoor
BI gegen Gasbohren im Landkreis Rotenburg e.V.
Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen
BI Lausitzer Initiative gegen Rohstoffpiraterie
gemeinnütziger Verein zur Förderung und Erhaltung der Biodiversität in Deutschland e.V.

Weitere Organisationen schließen sich an:
Food & Water Europe
BI NoFracking Bodensee-Oberschwaben
BI Linteler Geest gegen Gasbohren
Initiative gegen Gasbohren im Tecklenburger Land
BI LangBÜRGnERsee, Bad Endorf