Verfassungsgericht weist Organklage wegen Verfristung zurück – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.07.2014

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat mit seinem Beschluss vom 20. Juni 2014 die Organklage der Piratenfraktion, die sich gegen die Gewinngarantie im § 23.7 des Wasser-Konsortialvertrages richtete, wegen des Ablaufs von Antragsfristen als unzulässig zurückgewiesen. Damit wurde die Chance vertan, die immer noch in Kraft befindlichen Privatisierungsverträge von 1999 einer höchstrichterlichen Überprüfung zuzuführen.

(Berlin, 3. Juli 2014) Die Organklage, die vom Berliner Wassertisch vorbereitet worden war, hatten die Piraten als einzige Oppositionspartei eingereicht, weil sie das Budgetrecht der Abgeordneten durch die Gewinngarantie als verletzt ansahen. Ob der Konsortialvertrag in dieser Hinsicht nun verfassungskonform ist oder nicht – damit hat sich das Verfassungsgericht gar nicht befasst. „Das Verfassungsgericht hat die Klage allein aus formaljuristischen Gründen zurückgewiesen,“ sagt Wassertisch-Pressesprecher Wolfgang Rebel: „Deshalb gehen wir weiterhin davon aus, dass die demokratischen Rechte des Parlaments durch die Gewinngarantie beschnitten wurden und der Senat dafür verantwortlich ist.“
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid von 2011, mit dem die damals noch geheimen Wasserverträge veröffentlicht wurden, hätte man innerhalb einer Frist von einem halben Jahr gegen die Verträge juristisch vorgehen müssen, um bei der Antragsfrist auf der sicheren Seite zu sein. Im Sonderausschuss Wasserverträge, der aufgrund des Volksentscheid-Gesetzes tagte, verhinderte die Mehrheit von SPD und CDU die eingehende Prüfung der Verträge. Finanzielle Mittel für die Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger wurden verweigert.
Um eine Aufarbeitung und damit eine öffentliche Debatte über Umstände und Verantwortlichkeiten bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu verhindern, begann der Senat Rückkaufsverhandlungen mit RWE und später mit Veolia. Diese mündeten zwar in eine formale Rekommunalisierung, die aber mit der vom Volksentscheid geforderten kostengünstigen und bürgernahen Rekommunalisierung nichts zu tun hat: Nicht nur die von RWE und Veolia eingesetzten Vorstände sind mit neuen Verträgen weiter im Amt, auch die komplizierte gesellschaftsrechtliche Holding-Konstruktion einschließlich des Konsortialvertrags ist noch in Kraft. Der vom Kartellamt für das Frischwasser festgestellte Preismissbrauch bleibt für das Abwasser weiter bestehen. Mit der „Sondersteuer: Hohe Wasserpreise“ müssen die Rückkauf-Darlehen 30 Jahre lang von den Bürgerinnen und Bürgern abbezahlt werden.
Der Wassertisch wird trotz dieser Niederlage weiterkämpfen, denn die Gefahr einer erneuten Wasserprivatisierung ist nicht gebannt. Dazu Rainer Heinrich, zweiter Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die internationalen Wasserkonzerne stehen auf dem Sprung, über die Abkommen TTIP und TISA mit der Privatisierung von Wasser wieder hohe Monopolgewinne zu machen. Das muss unbedingt verhindert werden.“

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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) lehnt Sonderrechte für Konzerne über Investitionsschutz im TTIP und CETA ab

Den Aussagen der AöW können wir uns nur anschließen!

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
24.06.2014
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) spricht sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen im Rahmen der Freihandelsabkommen insbesondere zwischen der EU und USA – TTIP – und Kanada – CETA – aus. In entwickelten Rechtsstaaten haben Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern besteht keine Veranlassung. Nationale Entscheidungen und Regelungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen – wie in der Wasserwirtschaft – sollten generell nicht durch „Sonderrechte“ angegriffen werden können. […]

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Wasserwirtschaft warnt vor Rückschlag in der Gewässerschutzpolitik und weiteren Nitratbelastungen

BDEW Pressemitteilung
20.06.2014

Wasserwirtschaft warnt vor Rückschlag in der Gewässerschutzpolitik und weiteren Nitratbelastungen

Für Gewässerschutz wichtige Regelungen drohen am Widerstand der Landwirtschaft zu scheitern / Novelle der Düngeverordnung erforderlich

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt vor einem Scheitern der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). „Ein Scheitern der Verordnung wäre angesichts regional deutlich steigender Belastungen des Grundwassers mit Nitratrückständen ein herber Rückschlag für den Gewässerschutz“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin.

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Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE? – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 03.06.2014

Gemeinsame Pressemitteilung

Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE ?

Der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) sowie der Berliner Wassertisch haben die Berliner Staatsanwaltschaft erneut aufgefordert, Ermittlungen gegen Finanzsenator Nußbaum wegen Untreue einzuleiten.

(Berlin, den 3. Juni 2014) Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, aufgrund der ursprünglichen Anzeige vom 17. Januar 2014 Ermittlungen gegen Senator Nußbaum aufzunehmen, trifft bei den drei Organisationen auf Unverständnis. Die Staatsanwaltschaft führt zur Begründung an, dass „die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen erheblichen Ermessens- und Beurteilungsspielraum zulassen“ und in diesem Zusammenhang die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zu den Anteilsrückkäufen „eine Pflichtwidrigkeit der vermögensbezogenen Handlung grundsätzlich ausschließt.“

Aus Sicht der drei Organisationen besteht jedoch der Verdacht, dass der Senator das Parlament falsch oder unzureichend informiert hat, indem er Wertgutachten verwendete, in denen die Risiken noch ausstehender Gerichtsverfahren gar nicht oder nicht ausreichend abgebildet waren. Sie dringen nun darauf, dass die Staatsanwaltschaft die Wertgutachten unter diesem Gesichtspunkt überprüft. Die Weigerung der Senatsverwaltung für Finanzen, dem Berliner Wassertisch im Rahmen einer IFG-Anfrage Akteneinsicht in diese Wertgutachten zu ermöglichen werten sie als Indiz dafür, dass Risiken für den Unternehmenswert der Wasserbetriebe in pflichtwidriger Weise unterschlagen worden sein könnten.

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OLG Düsseldorf bestätigt Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.04.2014

Am 24. Februar 2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Zuständigkeit des Bundeskartellamts für die Überprüfung der Frischwasserpreise bekräftigt und den Preismissbrauch durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt.

(Berlin, 23. April 2014) Über fünf Mio. Euro haben die Berliner Wasserbetriebe bereits bis Oktober 2013 für juristische und kaufmännische Beratung sowie an Personalkosten für einen Rechtsstreit ausgegeben, dessen Kosten allein von den Berliner Wasserkunden aufgebracht werden müssen. Die BWB haben dieses Verfahren gemeinsam mit dem Senat über drei Instanzen geführt, obwohl sie kaum Chancen hatten, mit ihren Argumenten gegen die herrschende Rechtsprechung durchzukommen. Das Kartellamt sei gar nicht zuständig, hatten sie argumentiert, die BWB hätten wegen der gesetzlichen Vorgaben keinen Spielraum bei der Gestaltung der Tarife und außerdem seien die strukturellen Besonderheiten Berlins verantwortlich für die hohen Frischwasserpreise.

Das OLG kommt in dem jetzt veröffentlichten Urteil dagegen zu folgenden Schlüssen:

  • Im Vergleich mit drei großstädtischen Wasserversorgern hat das Kartellamt zu Recht festgestellt, dass die BWB den Durchschnittspreis der anderen Unternehmen um mindestens 30% überschreiten.
  • Die Vorgaben durch das Berliner Betriebegesetz und durch entsprechende Rechtsverordnungen lassen den BWB einen erheblichen Spielraum bei der Bestimmung der Höhe der Trinkwasserentgelte.
  • Das Berliner Betriebegesetz enthält nach Auffassung des OLG in den für die Tarifkalkulation wichtigen Passagen viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Dies nutzen die Berliner Wasserbetriebe aus, um miss­bräuchliche Preise zu erheben. Eine echte Kontrolle der Preiskalkulation durch Dritte findet nicht statt.
  • Besonders in den nach der Wassertarifverordnung (WTVO) ansetzbaren „kalkulatorischen Kosten“ sieht das OLG große Spielräume für die Gestaltung der Tarife und den Hauptgrund für den Preismissbrauch.
  • Der Vergleich mit den drei Wasserbetrieben von Köln, Hamburg und München zeigt, dass die kalkulatorischen Kosten in Berlin bei sonst ähnlicher Kostenstruktur fast doppelt so hoch sind.

Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs, analysiert weiter: „Auch in Detailfragen deckt das Urteil die fehlende Seriosität der Preiskalkulation auf. Demnach setzen die BWB hier für das gesamte betriebsnotwendige Kapital weitaus höhere Zinsen an, als sie in Form von Fremdkapitalzinsen tatsächlich zahlen müssen, nämlich in etwa das Doppelte. Das ist schon fast Betrug am Kunden.“

Bei den kalkulatorischen Abschreibungen die gleiche unseriöse Vorgehensweise: Die Abschreibungen werden künstlich erhöht, indem die Nutzungsdauer der Anlagen viel zu gering angesetzt wird. Auch das treibt die kalkulatorischen Abschreibungskosten in die Höhe. Zehnmal attestiert das OLG den BWB „intransparentes“ und „nicht nachvollziehbares“ Handeln. Dazu passt, dass trotz Rekommunalisierung die von RWE und Veolia eingesetzten Vorstände Jörg Simon und Frank Bruckmann noch immer im Amt sind. Auch im Aufsichtsrat sitzt mit Axel Ensinger immer noch ein Vertreter des Konzerns Veolia.

Hinter dem Schleier der Intransparenz hat der Berliner Senat den Privaten durch Preismissbrauch und überteuerte Rückkäufe ungefähr den doppelten Kaufpreis in die Konzernkassen gespült, wie das Gericht feststellt. Der Berliner Wassertisch hat angesichts der überteuerten Rückkäufe Strafanzeige gegen Senator Nußbaum wegen Untreue gestellt.

Hierzu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens: „Das Urteil des Oberlandesgerichts legt nahe, dass auch die Rückkauf-Kalkulationen ,intransparent‘ und ,nicht nachvollziehbar‘ sind und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden.“ Eine Anfrage des Wassertischs beim Finanzsenator, die Wertgutachten offenzulegen, die als Entscheidungsgrundlage für die Rückkäufe dienten, wurde zurückgewiesen. Der Widerspruch dagegen wird vorbereitet.

Zur Historie siehe auch: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/kartellamtsverfahren/

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OLG Düsseldorf bezweifelt Rechtsstaatlichkeit der „Gewinngarantie“ – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.04.2014

Am 24. Februar 2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 4. Juni 2012 zurückgewiesen. Die Wasserbetriebe hatten mit Unterstützung des Senats sowohl die Zuständigkeit des Bundeskartellamts als auch die Begründetheit der Kartellamtsverfügung gerichtlich angefochten.

(Berlin, den 17. April 2014) In der kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung (Az. VI-2 Kart 4/12) weist das OLG Düsseldorf nicht nur die Klage der BWB zurück, sondern geht auch auf die Ge­winnausfallgarantie des § 23.7 im Teilprivatisierungsvertrag (Konsortialvertrag) von 1999 ein. Diese hat den privaten Wasserkonzernen hohe Millionengewinne auf Kosten der Bürger gesichert.

In seinem Urteil zieht das OLG Düsseldorf jetzt die Rechtsstaatlichkeit dieser Gewinngarantie in Zweifel. Das OLG ist nach dem Kammergericht (KG 23 U 112/12) bereits das zweite Gericht, das die Rechtmäßigkeit dieser Regelung in Frage stellt.

Nachdem in der Urteilsbegründung die enge Verflechtung des Landes Berlin mit den Berliner Wasserbetrieben hervorgehoben und ihr beider Interesse an hohen Wasserpreisen betont wird, heißt es in der Urteilsbegründung weiter: „Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass den beiden Privatinvestoren die Erreichung von bestimmten Gewinnzielen vertraglich garantiert wurde, und dass das Land bei Nichterreichen der Ziele verpflichtet gewesen wäre, den Privatinvestoren entsprechende Ausgleichszahlungen in ganz erheblicher Höhe aus dem öffentlichen Haushalt zu leisten (siehe dazu: § 21.2 in Verbindung mit § 23 des Konsortialvertrags vom 18.06.1999 in Verbindung mit der Fünften Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003; […] ). In diesem Zusammen­hang ist durchaus zweifelhaft, ob die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war, sondern vielmehr allein den finanziellen Interessen der Privatinvestoren dienten.“

Dies unterstützt die Einschätzung des Wassertischs, dass die Gewinngarantie immer verfas­sungswidrig war. Finanzsenator Nußbaum hätte deshalb vor dem überteuerten Rückkauf der Anteile der privaten Wasserkonzerne den Ausgang der Organklage der Piratenfraktion abwarten müssen. Diese wurde im April 2013 gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten aufgrund der höchstwahrscheinlichen Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie auf Initiative des Wassertischs eingereicht. Bei einem positiven Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes besteht immer noch die Möglichkeit einer kostengünstigen Rückabwicklung der Privatisierungsverträge. Zumindest der Rückkaufvertrag mit Veolia enthält eine diesbezügliche Klausel.

Zur Historie siehe auch: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/kartellamtsverfahren/

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Bewegung bei den Abwassergebühren – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.03.2014

Obwohl der Senat bisher auf unveränderten Abwassergebühren bestand, werden nun doch niedrigere Gebühren in Aussicht gestellt. Der Berliner Wassertisch kritisiert dies als ein PR Manöver, mit dem die Bevölkerung über den unveränderten Einsatz der bisherigen gewinnorientierten Kalkulationsgrundlagen hinweggetäuscht werden soll.

(Berlin, den 19. März 2014) Missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise waren die Ursache für die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes. Diese beruhten auf einem Kalkulationsschema, das auch für die Abwassergebühren gilt. Deshalb forderten Opposition und Berliner Wassertisch, nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren entsprechend zu senken. Noch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Claus-Brunner (Piraten) vom 7. Jan. 2014 heißt es aber, dass die für Wasserversorgung und Entwässerung identischen Kalkulationsgrundlagen unverändert bleiben sollen.
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: „Anders als in den Medien dargestellt, war die Abwicklung des Leasing Fonds, wodurch jetzt die Gebührensenkung ermöglicht werden soll, lange geplant. Hier spielen Senat und Wasserbetriebe mit gezinkten Karten. Der Senat will die Berliner*innen mit Almosen bei den Abwassergebühren besänftigen, damit die vom Kartellamt kritisierten missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen zum Schaden der Bürger bestehen bleiben. Dazu wurde jetzt eine Begründung gesucht und mit dem Ende des Leasing-Vertrages auch gefunden.“ Die unveränderten Kalkulationsgrundlagen werden jedoch nach einer vorübergehenden kleinen Erleichterung bald wieder zu einem Ansteigen der Wassertarife führen. Die Rückzahlung des 1,3 Mrd.-Kredits für den Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile sollen nach dem Willen des Senats nämlich die Wasserkunden für 30 Jahre übernehmen.

Mit der erwarteten Abwassertarifsenkung wird der Unternehmenswert der Wasserbetriebe weiter sinken. Der Berliner Wassertisch sieht sich bezüglich der gemeinsam mit dem Berliner Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer eingereichten Anzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen Wirtschaftssenator Nußbaum erneut bestätigt.

Nach Recherchen des Berliner Wassertischs diente übrigens die jetzt abgewickelte Leasing Konstruktion nie dazu, den Wasserbetrieben günstige Kredite zu beschaffen. Sie sollte vielmehr privaten „Investoren“ zusätzliche Gewinnmöglichkeiten auf Kosten der BWB eröffnen. Auch die ehemaligen privaten Anteilseigner RWE und Veolia haben diese zusätzlichen Gewinnmöglichkeiten genutzt. Inzwischen sind solche Finanzierungspraktiken nicht umsonst verboten. Eine Berechnung, „ob sich das Geschäft […] als vorteilhaft für die Wasserbetriebe und damit den Landeshaushalt erwiesen habe, lasse sich heute nicht mehr seriös feststellen, sagte ein BWB-Sprecher.“ (Berliner Morgenpost) Anscheinend muss erst der Landesrechnungshof eingeschaltet werden.

Hinweis: 26.3., 18h Bali-Kino, Filmpremiere : „Widerstandstropfen“ (14min. dt./eng.) in Anwesenheit der Filmemacherin Andrea Behrendt. Danach Podiumsveranstaltung u.a. mit Christa Hecht (AöW) und Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch.

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Erfolgreiche europäische Bürgerinitiative fordert:
Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.02.2014

Wasser ist ein Menschenrecht

Nach dem erfolgreichen Abschluss der europaweiten Unterschriftensammlung „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (right2water) fand heute im Europaparlament die Anhörung der Bürgerinitiative statt. Die Initiative fordert, die Regeln des europäischen Binnenmarktes nicht auf die begrenzte Ressource Wasser anzuwenden.

(Berlin, den 17. Feb. 2014) Der 17. Februar 2014 wird in die Geschichte der direkten Demokratie in der Europäischen Union eingehen. Darüber herrschte heute im Europäischen Parlament Einigkeit. Ca. 300 Bürger*innen aus der Europäischen Union waren angereist, um die Anhörung der erfolgreichen Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (right2water) zu verfolgen. Der stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich war ebenfalls vor Ort: „Der Erfolg der Bürgerinitiative right2water zeigt, dass die Menschen in der EU eine Privatisierung der Wasserversorgung ablehnen. Gemeinsam haben wir es geschafft, dass sie aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie genommen wurde. Scharf kritisiert wurden heute die von der Troika erzwungenen Privatisierungen der Wasserversorgung in Griechenland und Portugal. Unser Bündnis fordert, »dass die EU ihre rein marktwirtschaftliche Einstellung und ihre Ausrichtung auf den Wettbewerb ändert und statt dessen einem Modell den Vorzug gibt, das auf Rechten basiert und auf öffentliche Dienste setzt.«“

Dies entspricht auch der alten Forderung des Berliner Wassertischs (vgl. Wasser-Charta), die Berliner Wasserbetriebe wieder von einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in einen Eigenbetrieb umzuwandeln. Pressesprecher Wolfgang Rebel: „Allein die Betriebsform Eigenbetrieb stellt einen starken Schutzwall gegen erneute Privatisierungsversuche dar. Auch wenn das Wasser – vorerst – aus der Konzessionsrichtlinie genommen wurde: Mit dem derzeit verhandelten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) drohen neue Gefahren für die kommunale Wasserversorgung. Das alles zeigt: Es muss ein grundsätzlicher und unumstößlicher Beschluss der EU-Kommission gegen die Privatisierung der Wasserversorgung her! Bis zum 20. März hat die Kommission Zeit, sich zur Bürgerinitiative »Wasser ist ein Menschenrecht« zu äußern. Am 22. März ist Weltwassertag – dann werden wir Bilanz ziehen.“

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Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 17.01.2014

Gemeinsame Pressemitteilung

Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) und der Berliner Wassertisch erstatten gemeinsam Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue beim überteuerten Rückkauf der Anteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben (BWB).

(Berlin, den 17. Jan. 2014) Dem Finanzsenator Herrn Dr. Nußbaum wird von den beteiligten Organisationen vorgeworfen, dass er die Vermögensgeschäfte, die zur Rekommunalisierung der BWB geführt haben, ohne Not vorschnell auf den Weg gebracht hat. Bei einem solchen Unternehmensverkauf wird der Kaufpreis nicht aus den Werten von Anlagen und Gebäuden berechnet, sondern als sogenannter „Ertragswert“ aus den Gewinnmargen des Unternehmens abgeleitet. Dieser Ertragswert sinkt, sobald das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens eine sinkende Rendite für das Unternehmen zur Folge hat.

Dazu sagt Rainer Heinrich, Wirtschaftsfachmann des Berliner Wassertischs: „Der Rückkaufpreis der Anteile von RWE und Veolia an den BWB entsprach nicht dem tatsächlichen Anteilswert. Er sicherte den Konzernen lediglich ihre auf der Grundlage der skandalösen Gewinngarantie kalkulierten Gewinne bis 2028. Der Finanzsenator hat den Konzernen voreilig den Abschied vergoldet. Damit hat er Millionenwerte verschleudert, die eigentlich den Berlinerinnen und Berlinern gehören.“

Auch Alexander Kraus, Vorstandsvorsitzender des BdSt kritisiert die Art des Rückkaufs: „Der Bund der Steuerzahler Berlin sieht in der Einschaltung der Berliner Staatsanwaltschaft die einzige Möglichkeit für eine Klärung der Frage, ob der Finanzsenator durch den frühzeitigen Anteilsrückkauf bereits vor Klärung der laufenden Gerichtsverfahren bewußt und ohne Zeitdruck geltendes Haushaltsrecht gebrochen hat. Durch die damalige Teilprivatisierung waren Finanzierungskosten für die Berliner Haushaltslöcher unzulässigerweise den Wasserkunden aufgebürdet worden, was die Preissenkungsverfügung des Bundeskartelamtes klar beweist. Nach der Auffassung des Steuerzahlerbundes hätte der Finanzsenator im Interesse des Landes abwarten müssen, ob die Gerichte diesen unsäglichen Zustand bestätigen und einer Preissenkung oder sogar Rückabwicklung den Weg ebnen, statt ihn zu zementieren.“

Holger Becker, der Pressesprecher des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer kritisiert ebenfalls die Vermögensgeschäfte: „Der voreilige Rückkauf der Anteile an den Berliner Wasserbetrieben widerspricht dem Volkswillen. Immerhin war es das Ziel des erfolgreichen Volksentscheids zum Berliner Wasser 2011, eine Rekommunalisierung herbeizuführen ohne den Konzernen unnötig Geld hinterherzuwerfen. Diesem gesetzgeberischen Auftrag ist die Exekutive nicht nachgekommen.“

In der Strafanzeige heißt es, aufgrund seines Verhaltens liege die Annahme nahe, dass der Senator seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt und damit gegen den § 266 des Strafgesetzbuches verstoßen habe. In dem an die Staatsanwaltschaft gerichteten Text heißt es weiter: „Damit hat der für die Vermögensgeschäfte verantwortliche Senator Nußbaum entgegen seinem Amtseid nicht seine ganze Kraft » … dem Wohle des Volkes« gewidmet, sondern die privaten Anteilseigner geschont und damit den Berlinerinnen und Berlinern für 30 Jahre die Rückzahlung der gesamten nunmehr überhöhten Rückkaufsumme von über 1,2 Mrd. EUR durch weiterhin überhöhte Wasserpreise über einen ausgelagerten Sonderhaushalt aufgebürdet.“

Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
www.steuerzahler-berlin.de

Alexander Kraus
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Verband Deutscher Grundstücksnutzer
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