Pressemitteilung:
NGO-Bündnis: Gabriel soll Paralleljustiz für Konzerne in TTIP und CETA stoppen − Vorschlag für Investitionsgericht sonst bloße Nebelkerze

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Berlin, 7. Mai 2015
Anlässlich des heutigen Treffens der EU-Handelsminister kritisiert das NGO-Bündnis TTIPunfairHandelbar die Reformvorschläge von Wirtschaftsminister Gabriel und EU-Handelskommissarin Malmström zu einem internationalen Investitionsgericht. Die Einrichtung eines solchen Gerichtes sei als Reform des Investor-Staat-Klagemechanismen (ISDS) unzureichend. „Investor-Staat-Klagemechanismen schaffen eine Paralleljustiz für ausländische Investoren. Es ist gut, dass die Sozialdemokraten jetzt endlich über eine Abkehr von privaten Schiedsgerichten nachdenken. Doch der Vorschlag zu einem internationalen Investitionsgerichtshof verkommt zur bloßen Nebelkerze, wenn Gabriel und Co. bei TTIP und CETA die ISDS-Regeln nicht konsequent rausstreichen“ sagte Handelsexperte Peter Fuchs von der NGO PowerShift, Mitglied im Bündnis TTIPunfairHandelbar.
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Die Schaffung eines rechtstaatlichen, unabhängigen und öffentlichen internationalen Handels- und Investitionsgerichtshofs sei ein anspruchsvoller, komplizierter Prozess, der Jahre in Anspruch nehmen würde. Wichtig sei dabei, dass Investoren keine Sonderrechte erhalten, sondern gleichzeitig mit einem Klagerecht auch soziale, ökologische und menschenrechtliche Pflichten festgeschrieben werden. Ferner dürfte es keine exklusiven Klagerechte für Konzerne geben; ein gleichberechtigter Zugang zum Gericht auch für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch die Konzerne, für Gewerkschaften, Umweltorganisationen oder indigene Gemeinschaften müsse gesichert werden.

Nelly Grotefendt vom Bündnis TTIPunfairHandelbar kritisierte: „Die derzeit kursierenden Reformvorschläge dürfen nicht als Ablenkungsmanöver genutzt werden, um die Diskussion um TTIP und CETA zu beruhigen. Selbst in reformierter Form sind die dort enthaltenen ISDS-Regeln eine konzernfreundliche Alternative zu einem unabhängigen öffentlichen Investitionsgericht. Wenn die deutsche und europäische Politik zukünftig eine ernstgemeinte Reform ihrer Handelspolitik in Form eines internationalen Investitionsgerichts durchsetzen will, geht das nur mit einem ‚Nein‘  zu Konzernklagerechten in den jetzt anstehenden Verträgen und Verhandlungen.“
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Das Bündnis TTIPunfairHandelbar hat eine detaillierte Erwiderung zum Reformpapier der sozialdemokratischen Handelsminister vorgelegt, welches auf Drängen von Wirtschaftsminister Gabriel im Februar 2015 in Madrid vorgestellt wurde. Link zur Stellungnahme von TTIPunfairHandelbar

Pressekontakt:
Peter Fuchs/PowerShift: Mobil: 0177-633 4900;
Mail: Peter.Fuchs@power-shift.de

Nelly Grotefendt/TTIPunfairHandelbar: Tel: 030-678177593; Mobil: 0176-80035462;
Mail: grotefendt@forumue.de

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TTIP bedroht nachhaltige Wassernutzung. Pressemitteilung zum Weltwassertag 2015

Pressemitteilung zum Weltwassertag am 22. März 2015 „Wasser und nachhaltige Entwicklung“pm

TTIP bedroht nachhaltige Wassernutzung

Zum Weltwassertag fordern Vertreter von NGOs, Initiativen und der öffentlichen Wasserwirtschaft ein Verbot der Kommerzialisierung von Wasser sowie den sicheren Ausschluss von Wasser aus den TTIP-Verhandlungen

(Berlin, 19.03.2015) Das Motto des diesjährigen Weltwassertages lautet „Wasser und nachhaltige Entwicklung“. Da vieles darauf hindeutet, dass die weltweiten Interessenkonflikte in Verbindung mit Wasser in der Welt nicht ab-, sondern zunehmen, ist Wasser einer von zahlreichen Aspekten der „UN-Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung“. Bemühungen zur Schaffung und zur Umsetzung eines Ziels einer nachhaltigen Wassernutzung, eines Menschenrechts auf Wasser und Möglichkeiten gegen Kommerzialisierung von Wasser werden jedoch von Freihandelsabkommen wie TTIP verhindert. Weltweit muss gelten: Wasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht!

„Trink- und Abwasserversorgung dürfen nicht unter die fortschreitenden Liberalisierung, Privatisierung und Deregulierung fallen. Mechanismen wie die Regulatorische Kooperation, die diese Prozesse festschreibt, lehnen wir daher strikt ab. Wasser ist ein Gemeingut und muss unter demokratisch legitimierter Kontrolle bleiben. Daher muss es explizit von den Verhandlungen der derzeitigen Freihandelsabkommen TTIP, CETA und Co sicher ausgeschlossen werden“, sagt Nelly Grotefendt, Koordinatorin des Anti-TTIP-Netzwerks TTIP unfairHandelbar.

Auch in den Verhandlungen zur Post-2015-Agenda nimmt Wasser mit einem eigenen Ziel einen großen Stellenwert ein. „Bei der Post-2015-Agenda muss darauf geachtet werden, dass einerseits ein eigenständiges Ziel zu Wasser und sanitärer Grundversorgung erhalten bleibt, andererseits kein Einfallstor für Gewinnmaximierungsinteressen privater Investoren geschaffen wird“, erklärt Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). „Bei der Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen kommt der öffentlich organisierten Wasserwirtschaft eine wichtige Rolle zu, denn sie ist am Gemeinwohl orientiert. Die öffentlichen Strukturen in der Wasserwirtschaft sollten deutlicher als bisher auch weltweit unterstützt werden“, hebt sie hervor.

Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser, fügt dem hinzu: „Wir unterstützen den bisherigen Wasserziel-Vorschlag in der Post-2015-Agenda als einen wichtigen Schritt, zentrale Aspekte des Umwelt- und Ressourcenschutzes in der Post-2015-Agenda zu verankern. Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, die dahingehende Verantwortung der EU auch im Zuge der erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative für ein Menschenrecht Wasser einzufordern.“ Dem stimmt auch Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung, zu: „Ohne den Zugang zu und das Recht auf sauberes Wasser und gesunde Wasserökosysteme kann es weltweit keine Armutsreduktion geben. Wasser muss als öffentliches Gut anerkannt und seine Kommerzialisierung verboten werden.“

„Wasser und nachhaltige Entwicklung“ kann somit nur verwirklicht werden, wenn der weltweite Trend zur Privatisierung von Wasser gestoppt wird. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertisches, erklärt: „Unternehmen der Daseinsvorsorge, zu denen die Wasserversorgung gehört, müssen nachhaltig geführt werden. Ihr größter Feind ist das kurzfristige Profitdenken kommerzieller Unternehmen. Alle Formen der Privatisierung müssen effektiv verhindert werden. Es bedarf einer demokratischen Verwaltung für die Gewährleistung des Grundrechts auf Wasser“.

Gesunde Flussökosysteme und die sozialverträgliche Nutzung natürlicher Wasserressourcen werden auch durch einen neuen Staudammboom bedroht. Weltweit sind mehr als 3000 neue Staudammprojekte geplant – hauptsächlich in den Ländern des globalen Südens. An vielen Projekten sind Unternehmen und Finanzinstitute aus Deutschland und anderen Industrienationen beteiligt. „Große Wasserkraftprojekte auf dem Balkan, am Amazonas oder dem Mekong werden von Regierungen und Unternehmen nach wie vor als ‚grüne und nachhaltige‘ Energiequellen dargestellt. In der Realität führen sie zu Umweltzerstörung und gefährden die Lebensgrundlagen zehntausender Menschen. Wirklich nachhaltige Wasserkraftprojekte müssen internationale Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten und zuerst der lokalen Bevölkerung zu Gute kommen“, sagt David Vollrath von der Initiative GegenStrömung.

Pressekontakt:
Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung/TTIP unfairHandelbar, 030 678 17 7593, grotefendt@forumue.de
Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., 030 3974 3619, hecht@aoew.de
Michael Bender, GRÜNE LIGA, 030 4039 3530, wasser@grueneliga.de
Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch, 0152-57 23 34 84, webmaster@berliner-wassertisch.info
David Vollrath, GegenStrömung, 0152 5418 3289, david.vollrath@gegenstroemung.org

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Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.12.2014

VDGN WT

 

 

 

 

 

Termin für Rückforderung der vom Kartellamt verordneten Preissenkung läuft ab!

Am 24. Februar 2014 hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. Bislang haben die Wasserbetriebe jedoch nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt.

(Berlin, 4. Dezember 2014) Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) hatten unter der Geschäftsleitung der privaten Konzerne Veolia und RWE seit langem missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise erhoben, die den Durchschnittspreis von Vergleichsunternehmen um mindestens 30 % überschritten. (OLG Düsseldorf, PDF S.35) Dieser vom Senat gedeckte Preismissbrauch wurde erst vom Bundeskartellamt beendet, das am 5. Juni 2012 eine Preissenkungsverfügung gegen die BWB erließ. Gegen diese Verfügung klagten die BWB auf Kosten der Wasserkunden vergeblich durch mehrere Instanzen. Letztlich bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Kartellamtsverfügung vollumfänglich. Darin war für die Zeit ab 2012 eine Preissenkung um ca. 18 % angeordnet worden, der die BWB inzwischen – nur unzureichend – nachgekommen sind, indem sie den Wasserkunden eine Gutschrift in Höhe von 13 % zukommen ließen. Außerdem hatte sich das Amt vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 die Rückzahlung der Überhöhungsbeträge an die Kunden anzuordnen.

Auf diese Anordnung hat das Kartellamt im Rahmen eines mit den BWB im Mai 2014 vereinbar­ten „Deals“ verzichtet. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Preisforderungen der BWB wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Preismissbrauchsverbot auch für die Jahre 2009 –2011 unwirksam waren. Die überhöhten Kundenzahlungen sind entsprechend ohne Rechtsgrund erfolgt und können wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Zahlungsempfängers nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Allen Berliner Wasserkunden empfehlen daher der Berliner Wassertisch und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), ihre Rückzahlungsansprüche vor Ende des Jahres 2014 gegenüber den BWB geltend zu machen. Für das Jahr 2009 könnten diese Ansprüche bereits verjährt sein, und für das Jahr 2010 droht mit Ablauf des Jahres die dreijährige Verjährung, wenn der Eintritt der Verjährung nicht zuvor durch Klageerhebung oder einen gerichtlichen Mahn­bescheid gehemmt wird. Ein Musterschreiben an die BWB zur Rückforderung der zu viel gezahlten Entgelte folgt auf der nächsten Seite.

 

Kontakt

Berliner Wassertisch:                                                Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.

Wolfgang Rebel     Tel.: 0152-5723 3484                     Holger Becker   Tel.: 030-514 888 15
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info            E-Mail: info@vdgn.de
Web:      www.berliner-wassertisch.info                       Web: www.vdgn.de

Diese Pressemitteilung als PDF (Originalversion vom 4.2.2014)


MUSTERSCHREIBEN (Update)


Name ………………………………
Adresse ………………………………

Vertragskonto ………………………………

 

Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin                                                                                                         Berlin, den ………………

 

Rückzahlungsforderung für das Jahr 2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24. Februar 2014 hat der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Verfahren der BWB gegen das Bundeskartellamt (VI-2 Kart 4/12 (V)) für den Zeitraum ab 2009 rechtskräftig festgestellt, dass die Berliner Wasserbetriebe die Trinkwasserpreise missbräuchlich überhöht haben. Damit hat die BWB gegen das Preismissbrauchsverbot des § 19 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 GWB 1999 verstoßen. Als betroffener Wasserkunde der BWB fordere ich Sie daher auf, bis zum [……………………….] meine auf die Preisüberhöhung in dem vom Gericht bestätigten Umfang entfallenden Zahlungsbeträge für das Jahr 2011 zurückzuerstatten.

Zahlungen erbitte ich auf mein Konto:

Kontoinhaber:………………………………………………

Kontonummer: …………………………………………………………                                                   BLZ:…………………………

 

Mit freundlichen Grüßen

…………………………………………

 

Musterschreiben als Word-Dokument zum DOWNLOAD (aktualis. Version)

muster
Hinweis (Update):
Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, die den BWB einzuräumen ist, müsste bei fehlender oder ablehnender Reaktion der Wasserbetriebe ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden, um die Forderung durchzusetzen. Wegen Verjährung ist dies inzwischen nur noch für das Jahr 2011 möglich, es sei denn, ein Rückforderungs-Schreiben für 2010 und 2011 wurde bereits bis Mitte Dez. 2014 an die BWB geschickt. Die Beantragung eines Mahnbescheides kann z. B. erfolgen über: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag
Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Mahnantrags findet sich hier (PDF)


Grundwasser gefährdet – Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

Gemeinsame Pressemitteilung von sechs Umweltverbänden vom 23.10.2014

Grundwasser in Deutschland immer weniger als Trinkwasser geeignet. Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

© Uschi Dreiucker pixelio.de

(c) Uschi Dreiucker pixelio

Berlin: Drei Viertel des Trinkwassers in Deutsch­land werden aus Grundwasser gewonnen. Doch dessen Qualität sinkt wegen steigender Nitratbe­lastung aus der intensiven Agrarwirtschaft rapide. Umweltverbände in Deutschland dringen daher in einem Eckpunktepapier auf eine Trendumkehr im Wasserschutz. Mit zehn Forderungen zur aktu­ellen Novelle der Düngeverordnung appellieren der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch­land (BUND), Greenpeace, Grüne Liga, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland und der Deutsche Naturschutzring (DNR) an die Bundesregierung, die Nitrat- und Phosphatbelastung zu minimieren. [expand title=weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Fortsetzung“]
Die Verbände fordern von Bund und Ländern, Agrarbetrieben mit zu viel Gülle und zu wenig Fläche deutlich zu machen, dass sie gegen EU-Recht verstoßen. Trinkwasser sei das wichtigste Lebensmittel für Menschen und Tiere. Der Schutz des Grundwassers vor Belastungen aus der Agrarindustrie sei daher ein Gebot der Vernunft. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, umgehend einen Verordnungsvorschlag für einen umfassenden Wasserschutz gemäß den EU-Richtlinien vorzulegen.

Hauptinstrument zum Schutz des Wassers ist nach Ansicht der Verbände eine vollständige Input-Output–Bilanz für alle Agrarbetriebe. Mit dieser „Hoftorbilanz“ könnten gezielt Betriebe ermittelt werden, die besonders hohe Überschüsse an Nitrat und Phosphat verursachten. Wer Nährstoffe effizient einsetze, wie viele bäuerlich-ökologische Betriebe, habe dann keine Konsequenzen zu erwarten. Industrialisierte Tierhaltungsbetriebe ohne ausreichend eigene Flächen für die Gülle-Ausbringung müssten zu einem strengeren Umwelt- und Wasserschutz verpflichtet werden, fordern die Umweltverbände. Nötig sei eine bundesweite Datenbank, in der Gülleimporte aus anderen Ländern ebenso erfasst würden wie Nährstofftransporte innerhalb Deutschlands aus Tierfabriken und Biogasanlagen.

Die Verbände verweisen darauf, dass die Überdüngung aus der intensiven Agrarwirtschaft schon heute jährliche Kosten von bis zu 25 Milliarden Euro für die Sicherung sauberen Trinkwassers verursache. Diese externen Kosten der industrialisierten Landwirtschat trügen derzeit nicht die Verursacher, sondern die Verbraucher. Hinzu kämen Millionen Euro an Strafzahlungen an die EU, wenn Bund und Länder weiterhin gegen die europäischen Vorgaben für den Wasserschutz verstoßen sollten.

Die Verbände kritisieren, dass Bund und Länder in den letzten Jahren den Wasserschutz aufgeweicht, Kontrollen gelockert und Bußgelder abgeschafft hätten. Der lückenhafte Wasserschutz habe die Intensivierung der Landwirtschaft vorangetrieben und Agrarindustrielle nach Deutschland gelockt, die nun mit „Mega-Mastanlagen“ massiv zur Überdüngung beitrügen. Aus Tierfabriken gelangten Nährstoffe etwa als Ammoniak über die Luft in die Umwelt, belasteten Anwohner und zerstörten nährstoffarme Lebensräume vieler bedrohter Tier- und Pflanzen, warnen die Verbände. Eine Trendumkehr im Wasserschutz sei somit auch entscheidend für die Lebensqualität in ländlichen Regionen sowie für die Arten- und Lebensraumvielfalt.

Überdüngung aus Agrarfabriken wirke sich zudem zerstörerisch auf die Meere aus. So habe sich in der Ostsee infolge der Nährstoffbelastungen vor allem aus der industrialisierten Landwirtschaft eine Todeszone gebildet und in den letzten 100 Jahren um das Zehnfache auf inzwischen ein Drittel des Meerbodens vergrößert. Da Meeresschutz auf dem Acker beginne, seien strenge Obergrenzen und verbindliche Sperrfristen für die Nährstoffausbringung lange überfällig.[/expand]
Das gemeinsame Eckpunktepapier der Verbände finden Sie zum Download unter www.bund.net/pdf/duengeverordnung_eckpunkte

Pressekontakt: Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin, Tel.:0175-7263779, E-Mail: reinhild.benning@bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-464, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net; Florian Schöne, NABU-Agrarexperte, Tel.: 030-284984-1615, E-Mail: florian.schoene@NABU.de bzw. Iris Barthel, NABU-Pressestelle, Tel.: 030-284984-1952; E-Mail: Presse@NABU.de; Michael Bender, Wasser-Experte der Grünen Liga, Tel.: 030-40393530 ; E-Mail: wasser@grueneliga.de

Ewige Werra-Weser-Versalzung?

Offener Brief der AöW an die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne)

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) kritisiert den „Vier-Phasen-Plan zur Salzwasser-Entsorgung von K+S“ auf den sich das Land Hessen mit dem Rohstoffunternehmen K+S verständigt hat

Grafik des 4-Phasen-PlansIn dem offenen Brief wird dringend darum gebeten, den beabsichtigten Vertragsabschluss zu überdenken. Die AöW moniert in dem Schreiben u. a., dass

  • der Maßnahmeplan gegen die Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie 200/60/EG (WRRL) verstößt
  • dass die Verpressung von Salzwasser in den Untergrund bis 2021 gestattet bleiben soll
  • dass damit das Vorsorgeprinzip der deutschen und europäischen Wasserpolitik verletzt wird

der offene Brief im Wortlaut

weitere Informationen:
– Veröffentlichung der Pressestelle des Hessischen Umweltministeriums
– Pressemitteilung der Gemeinde Gerstungen vom 29.09.2014
– Pressemitteilung der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.

 

AöW sieht Gefahr der Wasserprivatisierung in CETA

Wasserversorgung in CETA bisher doch nicht ausreichend vor Privatisierung geschützt!

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. vom 25.09.2014

Berlin. Die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft AöW fordert klare Reglungen zum Ausschluss von Privatisierung der Wasserwirtschaft im kanadisch-europäischen Freihandelsabkommen (CETA).

Die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., Christa Hecht, erklärte heute in Berlin: „Wir begrüßen, dass der Europaabgeordnete Daniel Caspary heute Morgen im Deutschlandfunk erklärt hat, dass eine Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung über das CETA nicht in Frage kommt. Wir sind jedoch nach Analyse der inoffiziell bekannt gewordenen Vertragsdokumente davon überzeugt, dass genau diese Gefahr nicht gebannt ist.“

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