Reformierte Schiedsgerichte verstoßen gegen Lissabon-Vertrag

taz
02.03.2016

Demonstration gegen TTIP und CETA am 15.10.2015

Foto: Uwe Hiksch

Europäisch-kanadisches Abkommen
Richter halten Ceta für rechtswidrig
Von Anja Krüger

Der Deutsche Richterbund kritisiert am europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta die speziellen Klagemöglichkeiten für Unternehmen.

BERLIN taz | Nach Auffassung des Deutschen Richterbundes verstoßen die in dem europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta vorgesehenen Gerichte für Schadenersatzklagen von Unternehmen gegen EU-Recht. Die EU habe nicht die Kompetenz, solche Gerichte einzusetzen, sagte Peter Schneiderhan vom Präsidium des Richterbunds der taz. „Die Regelungen verstoßen gegen den Lissabon-Vertrag“, sagte er. Der EU-Grundlagen­vertrag definiert, welche Kompetenzen die Union hat.

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Dazu auch: Deutsche Richterbund: Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP – Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16.09.2015 und 12.11.2015. (Februar 2016)

 

CETA-Verhandlungsmandat jetzt auch offiziell veröffentlicht

Gemeinsame Pressemitteilung von Mehr Demokratie und foodwatch
15.12.2015
— Thema: Freihandelsabkommen EU/Kanada —

Rat der Europäischen Union veröffentlicht CETA-Verhandlungsmandat offiziell – zweieinhalb Monate nach dem Leak

Logo Europäischer Rat

  Logo des Europäischen Rates

Berlin, 15. Dezember 2015. Der Rat der Europäischen Union hat heute das Verhandlungsmandat für das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada im Internet veröffentlicht (siehe Stellungnahme). Die Organisationen Mehr Demokratie und foodwatch hatten die Institutionen der EU sowie die Bundesregierung bereits im September dazu aufgefordert, zunächst jedoch eine Absage erhalten. Nun erfolgte die offizielle Verbreitung des bislang unter Verschluss gehaltenen CETA-Dokuments zweieinhalb Monate nachdem die Verbraucherorganisation foodwatch das geleakte deutschsprachige Mandat, klassifiziert mit der Geheimhaltungsstufe „Restreint UE/EU Restricted“ unter www.ceta-leak.foodwatch.de öffentlich gemacht hatte. Unter diesem Link sind auch diejenigen Stellen einsehbar, die aus der offiziellen Veröffentlichung entfernt wurden und dort als „nicht deklassifiziert“ gekennzeichnet sind.

Die Dokumente – neben dem ursprünglichen Mandatstext von 2009 eine Ergänzung von 2011 – belegen, dass von Beginn der Verhandlungen an Wirtschaftsinteressen über Gemeinwohlinteressen gestellt wurden. So wird das europäische Vorsorgeprinzip in den Verhandlungsrichtlinien nicht einmal erwähnt. Investorenschutzklauseln spielten für die Aufnahme der Verhandlungen keine Rolle, 2011 wurden sie als verbindliche Zielvorgabe aufgenommen – wohingegen das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards festzusetzen, als unverbindliche Randnotiz im Mandat steht. Zudem werfen die Dokumente ein Licht darauf, wie sehr die Europäische Kommission bemüht ist, eine Abstimmung über CETA in den nationalen Parlamenten zu verhindern, indem das Abkommen als reiner EU-Vertrag eingestuft werden soll.

Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie, erklärte: „Das Mandat zeigt, dass die Kommission im Unterschied zum Rat das CETA-Abkommen nicht für ein Abkommen hält, dem auch die Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Es ist zu befürchten, dass die Kommission weiterhin die Mitgliedsstaaten und damit die nationalen Parlamente umgehen will.“

Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch, sagte: „Die Debatte über CETA wird verlogen geführt. Von Anbeginn der Verhandlungen wurden Gemeinwohlinteressen stiefmütterlich behandelt und den Wirtschaftsinteressen untergeordnet.“

In Kenntnis der Mandatstexte erscheint die Debatte um den Investorenschutz in neuem Licht. Anders als beim Mandat für das geplante EU-US-Abkommen TTIP erklärt das CETA-Mandat Schiedsgerichte nicht zum „Sollte“-, sondern zum „Muss“-Ziel. So heißt es in der ergänzten Mandatsfassung von 2011: „Das Abkommen muss einen wirksamen und dem aktuellen Stand entsprechenden Mechanismus für die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat vorsehen.“ (Ergänzung der Verhandlungsrichtlinien, Punkt 26 d). Während Vizekanzler Sigmar Gabriel eine Zeit lang den Eindruck erweckte, es könne ein CETA-Abkommen ohne Investorenschutzklauseln geben, war die Europäische Kommission in Wahrheit längst politisch an die Maßgabe gebunden, genau diese zwingend durchzusetzen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hatte zuletzt einen Vorschlag für einen neuartigen Investitionsgerichtshof anstelle klassischer Schiedsgerichte ausschließlich auf TTIP bezogen, Änderungen bei CETA jedoch nicht vorgesehen. Gleichzeitig sind die Vorgaben des Verhandlungsmandates weder rechtsverbindlich noch unabänderlich – eine Abkehr von den Schiedsgerichten ist also auch bei CETA eine Frage des politischen Willens. Für die Aufnahme der Verhandlungen spielte dieser Bereich ohnehin noch gar keine Rolle und wurde erst 2011, nachdem die EU die Zuständigkeit für die Investitionspolitik von den Mitgliedstaaten erhalten hatte, endgültig in die Verhandlungsleitlinien aufgenommen – dann jedoch als die zitierte verbindliche Zielvorgabe, die erheblich stärker betont wird als beispielsweise das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards zu erlassen. Auf dieses „soll“ lediglich die Präambel des CETA-Vertrags verweisen.

Links:

 

Aktion vor dem SPD-Bundesparteitag am 11.12.2015

Aktion Berliner Bündnis gegen TTIP | CETA | TiSA vor dem SPD-Bundesparteitagspd

  • am Freitag, 11. Dezember 2015,
  • von 8 bis 10 Uhr,
  • CityCube Berlin im Messegelände, Messedamm 26, 14055 Berlin, Außenfläche vor dem Gebäude (open streetmap)
  • Eingang Jafféstraße, gegenüber S-Bahn Messe Süd

Event auf Facebook

Event auf Berliner Bündnisseite: TTIP | CETA | TiSA stoppen

Am 11.12. [Nachtrag: es war doch der 12.12.] wird der Antrag beraten: Chancen und Risiken des transatlantischen Freihandels. Hier ist die Tischvorlage dazu: Globalisierung gestalten – fairen Handel ermöglichen (pdf) Weiterlesen

„Reformierter“ Investitionsschutz in TTIP: Zwei Schritte voran – und gegen die Wand

Verfassungsblog
3.12.2015

„Reformierter“ Investitionsschutz in TTIP: Zwei Schritte voran – und gegen die Wand
Malte Marwedel

Die Europäische Kommission verspielt gerade ihre Chance, das umstrittene internationale Investitionsschutzrecht ernsthaft zu reformieren und am Gemeinwohl auszurichten. In ihrem nun vorgelegtem Vorschlag an die USA für ein Investitionsschutzkapitel in TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) lässt sie die wesentlichen Probleme des Investitionsschutzrechts weitgehend unberührt. Nur auf den ersten Blick bietet sie Lösungen etwa für die strukturelle Einseitigkeit des Schiedsgerichtssystems.

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Warum der Kampf gegen CETA so wichtig ist

The Council of Canadians
Okt. 2015

Council of CanadiansDer Kampf gegen TTIP, CETA und ISDS: Erfahrungen aus Kanada
von Maude Barlow

Dieser Artikel dient zur Warnung der Europäer, denen die Gesundheit ihrer Bewohner, die Widerstandfähigkeit ihrer Gemeinschaften, das Schicksal ihren öffentlichen Dienstleistungen und der Schutz ihrer natürlichen Ressourcen wichtig ist.

Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • Was sind TTIP und CETA?
  • Wie beschneiden TTIP und CETA das Regulierungsrecht der Regierungen?
  • Was sind ISDS?
  • Welche Erfahrung hat Kanada mit ISDS unter NAFTA gemacht?
  • Warum ist CETA genauso bedeutend wie TTIP?
  • Welche Versuche gibt es, ISDS zu reformieren?
  • Wie können wir länderübergreifend zusammenarbeiten, um gegen diese Abkommen vorzugehen?

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Warum der Mittelstand TTIP fürchtet

EurActiv
19.11.2015
Logo_KMU_gegen_TTIP_web
Warum der Mittelstand TTIP fürchtet
Von Gottfried Härle

Der Eindruck, das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP werde von der Wirtschaft begeistert angenommen und geradezu herbeigesehnt, täuscht gewaltig.

Das seit Jahren mehr oder weniger im Geheimen verhandelten TTIP-Abkommen ist in der Wirtschaft genauso umstritten wie unter Regierungsvertretern. Doch die Verhandler auf europäischer sowie amerikanischer Seite versuchen, diese Kritik abzubügeln oder zu ignorieren. Ein Grund, warum selbst der Bundestagspräsident und CDU-Politiker Norbert Lammert sich zu sehr undiplomatischen Worten genötigt sah: Ein Vertrag, dessen Details die Vertreter des Deutschen Volkes nicht mit verhandeln und nicht einmal einsehen dürfen, könne kaum mit der Zustimmung des Hohen Hauses rechnen. […]

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Passend dazu:
RBB: TTIP und die Folgen für die Unternehmen
18.11.2015
Etwa 300 Freihandelsabkommen zwischen Ländern und Regionen gibt es bereits weltweit. Sie sollen der eigenen Wirtschaft beim Wachsen und beim Absatz helfen. Viele Unternehmen sind mit dem Status quo doch eigentlich ganz zufrieden. Denn neue Chancen bergen auch neue Risiken.
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RBB: Vom Freihandelsabkommen, Normen und Standards – TTIP und das DIN-Institut

18.11.2015

Freihandelsabkommen sollen auch über die Anpassung der Normen und Standards den internationalen Handel erleichtern. Das DIN-Institut aber ist skeptisch, ob TTIP den großen Durchbruch bringt – denn den 28 EU-Ländern stehen 50 US-Bundesstaaten gegenüber, die jeweils ihre ganz eigenen Vorstellungen haben.

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