Hintergrundpapier der NaturFreunde: NAFTA heißt jetzt USMCA

North American Free Trade Agreement (NAFTA). Geschichte und Perspektiven
17.10.2018

Das Freihandelsabkommen NAFTA (North American Free Trade Agreement) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten. Ziel dieses Freihandelsabkommens ist „die Förderung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und die Verbesserung des Investitionsklimas“. Die Mitglieder des Abkommens sind die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Mexiko […] [Zum Blogbeitrag]

Reaktionen auf das Inkrafttreten des Fracking-Gesetzespaket

BBU kritisiert Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes: Freibrief für Fracking

(Bonn, Berlin, 11.02.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat das Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am heutigen Samstag scharf kritisiert. Der Umweltverband bezeichnet die neu in das WHG eingefügten Bestimmungen als einen Freibrief für ein flächendeckendes Fracking in Niedersachsen und die Vorbereitung für Schiefergasfracking in ganz Deutschland ab 2021. Der BBU fordert ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben werden muss.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Entgegen aller Beteuerungen von Umweltministerin Barabara Hendricks und der Regierungskoalition aus SPD und CDU/CSU wird mit Inkrafttreten dieser WHG-Änderungen der Weg für Fracking weiter frei gemacht. Fracking ist ab jetzt in spezifischen Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zugelassen. Damit kann in Niedersachsen flächendeckend gefrackt werden. Dies hatte die Gasindustrie seit Jahren gefordert, obwohl es keine Auswertungen früherer Bohrungen auf Umweltschäden gibt und die Ursachen von Krebserkrankungen an Gasförderstandorten ungeklärt sind“.

Zu den weiteren Änderungen erklärt Oliver Kalusch: “Eine Fracking-Kommission, die überwiegend aus Vertretern frackingfreundlicher Stellen besteht und aus der die Zivilgesellschaft ausgeschlossen ist, soll zudem vier Erprobungsvorhaben der Gaskonzerne für die umweltzerstörende Gasfördermethode begleiten. Diese Vorhaben können auch im Schiefergestein erfolgen. Ob die derzeitige Absage der Mehrzahl der Bundesländer an diese Vorhaben Bestand haben wird, wird sich erst nach der Bundestagswahl zeigen. Und bereits jetzt freut sich die Gasindustrie darauf, dass ab 2021 das Fracking-Verbot im Schiefergestein wieder gekippt werden könnte, da die WHG-Änderung zu diesem Zeitpunkt eine Überprüfung vorsieht“.

Dem oft beschworenen Schutz des Grundwassers hat die Große Koalition nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt, kritisiert der BBU. So ist es nach wie vor möglich, dass Stoffe in einer Frackflüssigkeit enthalten sind, die nach dem europäischen Chemikalienrecht als gefährlich eingestuft sind. Und das Stoffregister für Frackflüssigkeiten wird zwar im Gesetz erwähnt, Schritte zu seiner Einrichtung sind jedoch nicht erkennbar.

Der BBU lehnt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes als umweltpolitischen Kniefall vor der Gasindustrie ab und fordert die Aufnahme eines Paragrafen ins Bundesberggesetz, der ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorsieht. Nur so können Mensch und Umwelt vor dem gefährlichen Gasbohren geschützt werden.

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn,
Fon 0228-21 40 32, Fax 0228-21 40 33

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutsche Umwelthilfe, Naturschutzbund Deutschland, Robin Wood, Umweltinstitut München, PowerShift, Food & Water Europe und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring

Berlin, 10.2.2017: Am 11. Februar tritt das Fracking-Gesetzespaket der Großen Koalition in Kraft. Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) mit seinen Mitgliedsorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Robin Wood sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das Umweltinstitut München, PowerShift und Food & Water Europe befürchten, dass es nun neue Fracking-Vorhaben geben könnte.

Insbesondere das Fracking in dichtem Sandstein, sogenanntes Tight-Gas-Fracking, wird durch die neuen gesetzlichen Regeln explizit erlaubt und wäre selbst in Schutzgebieten möglich. Auch für Fracking in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein bleibt durch „Forschungsprojekte“ eine Hintertür offen. Die Bundesregierung spricht mit dieser Fracking-Politik ihrem eigenen Anspruch Hohn, Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu sein. Während europaweit immer mehr Staaten Fracking-Verbote beschließen, verlängert die Große Koalition in Deutschland mit dem im Juni 2016 beschlossenen Fracking-Gesetzespaket das fossile Zeitalter und bremst die Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris aus. Das ist ein fatales Signal an die internationale Staatengemeinschaft, zumal Deutschland als Ausrichter des diesjährigen G20-Gipfels und als Gastgeber der Klimakonferenz der Vereinten Nationen besonders im Fokus stehen wird.

„Um die in Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen, braucht es ein klares Verbot jeder Art des Erdöl- und Erdgasfrackings. Statt durch Tight-Gas-Fracking weiter auf vergangene Zeitalter zu setzen und fossile Energieträger zu erschließen, muss die Bundesregierung ihren internationalen Versprechen gerecht werden und die Energiewende beschleunigen“, erklärte DNR-Präsident Prof. Dr. Kai Niebert.

Aus Sicht der Umwelt- und Naturschutzorganisationen sind jetzt auch die Bundesländer gefordert, Fracking endgültig einen Riegel vorzuschieben. Das Gesetzespaket ermöglicht den Landesregierungen, ihr Veto gegen Fracking-Erprobungsvorhaben in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein einzulegen. Über die konsequente Ausweisung von Schutzgebieten könnten die Länder darüber hinaus auch Tight-Gas-Fracking ausschließen.
Pressekontakt: Ann-Kathrin Schneider, BUND-Leiterin internationale Klimapolitik, Tel. (030) 2 75 86-468, Mobil: 01 51 / 24 08 72 97, annkathrin.schneider(at)bund.net

Zur Pressemitteilung


Zusammenstellung der Reaktionen auf das Pro-Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung: „Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht“ (Juli 2016)

Was hat CETA mit Fracking zu tun?

Chevron fürchtet Fracking-Verbot und fordert in Lobbybriefen Investitionsschutz mit TTIP & CETA. (Beitrag vom 9.10.2016). Vorbild NAFTA: „[D]er kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).“ (ZEIT, 6. März 2014)

Chris Methmann: Fracking: Dank CETA und TTIP vor dem Durchbruch?, 10. Oktober 2014.

 

Wir brauchen „eine radikal neue Art kontrollierter Globalisierung“

SPIEGEL ONLINE
16.12.2016

Donald Trump und der Freihandel. Globalisierung kann tödlich sein
Von Thomas Fricke

Stop TTIPDonald Trump wettert gegen die Globalisierung – und hat in einem wichtigen Punkt recht: Freihandel bringt nicht nur Vorteile. Besonders drastisch zeigt das die Suizidrate in manchen Regionen der USA.

Zum Artikel

Die Anstalt vom 6. Dezember 2016 – u.a. zu NAFTA

Sehenswert!
dieanstaltComedy | Die Anstalt – Die Anstalt vom 6. Dezember 2016

Wortgewandt, unkonventionell und mit viel satirischer Schärfe: Max Uthoff und Claus von Wagner klären über die Themen auf, die die Nation bewegen. Live aus der „Anstalt“.
Zum Blogbeitrag. Dort kann man sich bis Ende 2017 die Sendung herunterladen.

Der Kampf gegen TTIP, CETA und ISDS: Erfahrungen aus Kanada

The Council of Canadians
Der Kampf gegen TTIP, CETA und ISDS: Erfahrungen aus Kanada

Dieser Artikel dient zur Warnung der Europäer, denen die Gesundheit ihrer Bewohner, Widerstandfähigkeit ihrer Gemeinschaften, das Schicksal ihren öffentlichen Dienstleistungen und der Schutz ihrer natürlichen Ressourcen wichtig ist.

Im Jahr 1989 unterzeichneten Kanada und die U.S.A. das Free Trade Agreement (CUSTA) (US Kanada Freihandelsabkommen). Im Jahr 1994 unterzeichneten die beiden Länder und Mexiko das North American Free Trade Agreement (NAFTA) (Nordamerikanisches Freihandelsabkommen). Diese beiden Abkommen gaben die Richtung für eine neue Generation von bilateralen und regionalen Handelsabkommen und schafften ein Modell das von den meisten Regierungen noch immer energisch verfolgt wird.

Nach dem CUSTA verlor Kanada einen großen Teil seiner Produktionsbasis, da amerikanische Unternehmen ihre kanadischen Fabriken schlossen und sie Offshore verlagerten. Kanada gab auch die behördliche Aufsicht über seine Energiereserven auf. NAFTA führt eine neue Bestimmung ein – das Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) – bei dem Unternehmen aus den drei Ländern die Regierungen der jeweils anderen Länder wegen Gesetzesänderungen, Änderung von Richtlinien oder Praktiken, die ihren Bilanzen schadeten, verklagen konnten.

Das Vermächtnis der NAFTA ist sowohl in der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) (Transatlantisches Freihandelsabkommen) zwischen der Europäischen Union und den U.S.A., wie auch im Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) zwischen der EU und Kanada noch immer gegenwärtig. Obwohl diese Abkommen den Handelsrahmen auf mehrere neue Weisen erweitern, enthalten beide ISDS-Bestimmungen, die insbesondere in Europa umstritten sind.

Als Folge von NAFTA ist Kanada das durch Investor-Staat-Bestimmungen am meisten verklagte Land unter den Industrienationen und Kanadier haben bei der Auseinandersetzung mit TTIP und CETA eine wichtige Erfahrung an die Europäer weiterzugeben. Dieser Artikel dient zur Warnung der Europäer, denen die Gesundheit ihrer Bewohner, Widerstandfähigkeit ihrer Gemeinschaften, das Schicksal ihren öffentlichen Dienstleistungen und der Schutz ihrer natürlichen Ressourcen wichtig ist.“ Oktober 2015
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Freihandel mit Nebenwirkungen

3sat | nano
Sendung vom 10.02.2016

Wohin Freihandelsabkommen mit den USA führen können, wissen Mexikos Maisbauern: Ihre Produkte sind durch billigen Importmais aus den USA nicht mehr wettbewerbsfähig. Vielen Farmern droht wegen NAFTA das Aus.

Anti-TTIP-Demo am 10.10.2015In einer Freihandelszone vereinigen sich Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Der Wegfall von Zöllen und Handelsbe­schränkungen zwischen ihnen soll die Wirtschaft beleben.
Außenzölle zu Drittstaaten bleiben aber bestehen. Nach der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes setzte die Europäische Union zunehmend auf Handelserleichterungen mit Partnern in anderen Kontinenten.
zum vollständigen Text auf der Glossar-Seite von 3sat link_icon

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