Thomas Fritz: Die EU-Handelspolitik und der Globale Süden – EPAs, ASEAN und TiSA: Anforderungen an eine handelspolitische Reform aus entwicklungspolitischer Perspektive

„Die europaweiten Proteste gegen die HandelsabkommenTTIP, CETA und TiSA haben erstmals einer größeren Öffentlichkeit die erheblichen sozialen, ökologischen und demokratischen Defizite der europäischen Handelspolitik vor Augen geführt. Die Verhandlungen zu TTIP und TiSA liegen derzeit auf Eis, während einerfolgreicher Abschluss der nationalen Ratifizierungvon CETA in den EU-Mitgliedsstaaten als fraglich gilt. Die tiefe Legitimationskrise der EU-Handelspolitik wurde im Oktober 2016 unübersehbar, als die Vorbehalteder belgischen Provinz Wallonien die CETA-Ratifizierungauf europäischer Ebene kurzzeitig an den Randdes Scheiterns führten.

Der Protest gegen die EU-Handelspolitik trieb Hunderttausende Menschen auf die Straße, drei Millionenunterzeichneten die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiativegegen TTIP und CETA. Zivilgesellschaftliche Aufklärungskampagnen verdeutlichten, wie die Handelspolitik durch die Privilegierung von Unternehmensinteressen die Demokratie gefährdet. Zudem erfahren immer mehr Menschen am eigenen Leib, wiedie von Brüssel und den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten forcierte einseitige Weltmarktorientierung ihrenLebensstandard verschlechtert. Denn die Kehrseitedes Wettbewerbsdogmas sind prekäre Arbeitsverhältnisse und Altersarmut sowie die Aushöhlung von Umwelt-und Verbraucherschutz. Forderungen nach einer umfassenden Reform der EU-Handelspolitik verhallten bisher jedoch weitgehendungehört.

Vor allem blieb die entwicklungspolitische Dimension in der Reformdiskussion unterbelichtet. Dies ist besonders frappierend, da die EU die überwältigende Mehrheit ihrer Handelsverhandlungen mit Entwicklungsländern in Afrika, Asien und Lateinamerika führt. Zudem können die erzwungenen Liberalisierungenin Ländern des Südens weit durchschlagendere Wirkungen entfalten als in entwickelten Industriestaaten. Dennoch konzentriert sich ein großer Teil der handelspolitischen Diskussion auf die wenigen Verhandlungenmit Industriestaaten wie den USA, Kanada oder jüngst auch Japan (TTIP, CETA, JEFTA).

Deutlich wird die entwicklungspolitische Leerstelleauch bei der vielfachen beklagten Intransparenz der Handelspolitik. Als die Forderungen nach Transparenz immer lauter wurden, machte die Europäische Kommissionein erstes kleineres Zugeständnis und begann, einige ausgewählte Verhandlungsdokumente auf der Webseite der Generaldirektion Handel zu veröffentlichen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström erklärte die TTIP-Gespräche daraufhin zu den „transparentestenbilateralen Handelsverhandlungen, die jemals geführt wurden“.

Während man seither tatsächlich einige EU-Entwürfe aus den TTIP-Gesprächen einsehen kann, bleiben derartige Dokumente bei den Verhandlungen mit Entwicklungsländern, zum Beispiel den Wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten, nachwie vor unzugänglich. Immerhin betreffen die Wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen die mit Abstand größte Gruppe von Entwicklungsländern, mit denen die EU derzeit Handelsgespräche führt.

Die vorliegende Publikation möchte auf diese entwicklungspolitische Leerstelle in der aktuellen handelspolitischen Debatte hinweisen. Denn jegliche Reformder europäischen Handelspolitik muss vor allem eine konsequente Orientierung an den entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Verpflichtungen der Europäischen Union vollziehen. Wie zahlreiche Untersuchungen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zeigen, genügt die EU-Handelspolitik diesen Anforderungenderzeit jedoch nicht. Mitunter steht sie gar imWiderspruch zu den entwicklungspolitischen Verpflichtungender EU. Die Publikation setzt zunächst einen größeren Schwerpunkt bei den Wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen.Wie in einem Brennglas lassen sich hierdie zentralen entwicklungspolitischen Defizite der europäischen Handelspolitik analysieren. Anschließend richtet sich der Blick auf Südostasien und die aktuellenEU-Verhandlungen mit einzelnen Staaten der ASEAN Gruppe,darunter die schon relativ weit fortgeschrittenen Gespräche mit Vietnam.

Danach begibt sich die Analyse auf die plurilaterale Ebene, wo die EU sich als treibende Kraft hinterden Verhandlungen für das Dienstleistungsabkommen TiSA erweist, an denen sich auch eine Reihe lateinamerikanischer Staaten beteiligt. Die erheblichen entwicklungspolitischen Blindstellen dieses Handelsvertragssind bisher noch kaum in den Blick einer größeren Öffentlichkeit geraten. Die Zusammenfassung am Ende schließlich unterbreitet eine Reihe von Empfehlungenfür eine entwicklungspolitisch verantwortliche und nachhaltige Reform der EU-Handelspolitik. […]“

HerausgeberInnen:
Forum Umwelt und Entwicklung
Attac Deutschland
Stiftung Asienhaus
PowerShift – Verein für eine ökologisch-solidarische
Energie- & Weltwirtschaft e. V.
FDCL e.V.

Die Studie als pdf.

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Studie: Fracking führte in USA zu Verunreinigung von Gewässern & Grundwasser

scinexx.de
22.02.2017

Tausende Lecks an Fracking-Standorten
Austritte potenziell umweltschädlicher Stoffe vor allem an Tanks und Pipelines

Mehr als gedacht: Fracking-Standorte in den USA haben in den letzten zehn Jahren häufiger Öl, Frackingfluide und andere Chemikalien in die Umwelt freigesetzt als bisher angenommen. Mehr als 6.600 Leckagen wurden allein in vier US-Bundesstaaten gemeldet, wie eine Auswertung ergab. Die meisten Austritte traten an den Speichertanks und Leitungen solcher Anlagen auf – und meist in den ersten drei Jahren des Betriebs. […] In vielen Fällen kam es dabei zur Verunreinigung von Gewässern oder dem Grundwasser.

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Notwendige Reformen bei CETA versäumt. Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“

Brot für die Welt

Sven Hilbig: (7.2.2017) Die Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ die von Brot für die Welt, Forum Umwelt und Entwicklung, UnternehmensGrün und verdi herausgegeben wurde, weist auf Unzulänglichkeiten bei den Arbeits- und Sozialstandards sowie gravierende Defizite bei der Gestaltung einer menschenrechtsgeleiteten Handelspolitik hin. Demnach sind die gegenwärtigen  Instrumente sowohl in ihrem Regelumfang als auch in ihrer praktischen Anwendung unzureichend. Der CETA-Vertrag mit Kanada ist damit kein zukunftsfähiges Abkommen.

Die EU tritt mit dem Versprechen an, die Liberalisierung des Handels erzeuge Wohlstandsgewinne. Dieses Versprechen soll aber nicht nur für die EU gelten, sondern auch für die Vertragspartnerstaaten und deren Bevölkerungen. Ein solches Versprechen kann nur dann eingelöst werden, wenn in den Handelsabkommen bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Dass Freihandel per se nicht zum Wohlstand aller beiträgt, wissen wir seit langem. Vielmehr kann sich Freihandel mitunter sogar sehr negativ auf Kleinbauern und andere Bevölkerungsgruppen auswirken. So kann die Reduzierung von Importzöllen in Entwicklungsländern, jene Sektoren schwer treffen, die international noch nicht wettbewerbsfähig sind. Das ist auch der Grund, warum sich Brot für die Welt mit seinen Partnerorganisationen im globalen Süden seit Jahrzenten mit Handelsfragen und speziell mit den Abkommen der EU beschäftigt.

EU-Vertrag verpflichtet Brüssel zu menschenrechtsgeleiteter Handelspolitik

Um die negativen Folgen von Handelspolitik zu verhindern oder zumindest zu minimieren, hat die EU in der Vergangenheit verschiedene Instrumentarien entwickelt. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass aus einem freien ein fairer Handel wird.  Eines der wichtigsten Instrumente für die Integration sozialer und ökologischer Aspekte in die europäische Handelspolitik ist die Verwendung einer sog. Menschenrechtsklausel in ihren Handelsabkommen. Darüber hinaus hat die EU sich 2009 explizit, im Lissabon-Vertrag, dazu verpflichtet ihre gesamte Außenwirtschaftspolitik und damit auch die Handelspolitik menschenrechtsgeleitet auszurichten. Für die EU ist die Achtung der Menschenrechte in Handelsabkommen also keine Frage des Goodwill, sondern Bestandteil des EU-Vertrages, und damit bindendes Recht.

Konkret bedeutet dies zweierlei: Zum einen darf der Abbau von Handelshemmnissen nicht zur Konsequenz haben, dass bei den Vertragspartnern soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Nahrung, verletzt werden. Zum anderen dürfen Handelsabkommen nicht die politischen Spielräume einschränken, welche die Staaten benötigen, um ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen im eigenen Territorium wahrnehmen zu können.  Soweit die Theorie.

Kohärente Menschenrechtspolitik? Fehlanzeige!

In unserer Studie haben wir die europäische Handelspolitik einem Praxis-Check unterzogen. Die Ergebnisse sind ernüchternd. Sie zeigen sehr deutlich, dass die EU weit davon entfernt ist, in ihren Handelsabkommen Goldene Standards zu setzen, wie sie es gerne behauptet. Zwar verfolgt die EU schon seit über 20 Jahren einen menschenrechtlichen Ansatz in ihrer Handelspolitik, indem sie die Menschenrechtsklausel zu einem „wesentlichen“ Bestandteil ihrer Verträge erklärt. Diese Menschenrechtsklauseln sind jedoch, wie unsere Studie aufzeigt, in mehrfacher Hinsicht mangelhaft, und in einem Punkt sogar ungenügend:

Die wesentlichen Kritikpunkte sind:

  • Erstens: Die Klausel ist uneinheitlich ausgestaltet. Sie wird nicht in allen Abkommen verwendet und ihre Inhalte variieren ebenfalls von Vertrag zu Vertrag. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist beispielsweise in einigen Abkommen aufgenommen, in anderen hingegen nicht. Und teilweise fehlt die Klausel sogar.
  • Zweitens erfolgt ihre Anwendung sehr selektiv. In der Vergangenheit ist sie (fast) ausschließlich nur gegen Staaten angewandt worden, die für die EU ökonomisch nicht so bedeutende waren, und dass auch nur bei Ereignisse wie Staatsstreich oder Wahlmanipulationen; Kein Anwendung fand sie hingegen auf Staaten in denen landesweit und systematische die Menschenrecht schwer verletzt wurden, wie zum Beispiel im Falle von Mexiko, einem sehr wichtigen Wirtschaftspartner Deutschlands, mit dem die EU 1997 ein Abkommen unterzeichnet hat, über dass gegenwärtig neu verhandelt wird. Die EU muss sich daher den Vorwurf gefallen lassen doppelte Standards anzuwenden.
  • Drittens wird ihre selektive Anwendung dadurch noch weiter unterstützt, dass es keine oder nur ungenügende Monitoring- und Beschwerdeinstanzen gibt. Es stellt sich die Frage: Wie kann eine solche Klausel wirksam sein, wenn die Menschenrechtslage gar nicht systematisch und kontinuierlich beobachtet wird?
  • Und Viertens – und das ist vielleicht ihr größter Mangel – findet sie überhaupt keine Anwendung auf jene Menschenrechtsverletzungen, die aufgrund der in den Handelsabkommen vereinbarten Liberalisierungen auftreten. Also dem bereits zu Beginn genannten Fall, dass ein forcierter Marktzugang von Milchpulver oder Geflügelfleisch aus der EU nach Bangladesch oder nach Ghana, einen so starken Druck auf die Erzeugerpreise der lokalen Märkten in den Entwicklungsländern ausüben, dass die Kleinbauernfamilien nicht nur Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben, sondern vom Markt gedrängt werden.

Vielmehr kann die Klausel überhaupt nur dann angewandt werden, wenn die Vertragsstaaten selbst für die Verletzung von bürgerlichen und politischen Rechten verantwortlich gemacht werden können. Damit ist aber das eigentliche Ziel des EU-Vertrages – nämlich die Handelspolitik und deren Auswirkungen und Menschenfrage miteinander zu verbinden, wie es in den Artikel 3 und 21 des EU-Vertrages gefordert wird,– verfehlt! In diesem Punkt müssen wir der EU die Schulnote 6 erteilen!

Notwendige Reformen bei CETA versäumt

Besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang, dass im CETA-Abkommen – welches EU und Kanada als ein Strategisches Partnerschaftsabkommen betrachten, dass die Blaupause für zukünftige Abkommen bilden soll – die Aktivierung der Suspensionsklausel sogar explizit auf außergewöhnliche Ereignisse wie Staatsstreiche oder Verbrechen, die die internationale Sicherheit beeinträchtigen, beschränkt wird. Damit werden an die Anwendung der Klausel noch höhere Anforderungen gestellt als in der Vergangenheit.

Welche Reformen sind notwendig?

Die EU müsste dringend die Menschenrechtsklausel  grundlegend reformieren und stärken.

Folgende Reformen sollten im Mittelpunkt stehen:

•          Zunächst muss es zukünftig möglichen sein, Vertragsbestimmungen auszusetzen oder zu ändern, die nachweislich die Menschenrechte gefährden.

•          Außerdem muss in solchen Abkommen ein unabhängiger transparenter Beschwerdemechanismus eingerichtet werden, der das Handeln der Vertragsparteien auf Menschenrechtskonformität überprüft.

•          Und diese Beschwerdeinstanz sollte von Einzelpersonen sowie zivilgesellschaftlichen oder staatlichen Akteuren angerufen werden können.

Neue Studie von Thomas Fritz:
CETA und TTIP an Rhein und Ruhr

linke_eu

(31.08.2016) Was droht Nordrhein-Westfalen und seinen Kommunen durch die transatlantischen Handelsabkommen? Pünktlich zur Volksinitiative in NRW gegen TTIP und CETA veröffentlicht die Delegation DIE LINKE. im Europaparlament eine Studie des Handelsexperten Thomas Fritz zum Download.

cetattipnrw
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CETA und TTIP ruinieren das Vorsorgeprinzip

Berliner Zeitung
21.06.2016

TTIP-Demo05

CETA und TTIP ruinieren das Vorsorgeprinzip
Von Stefan Sauer
„Man muss bezüglich der geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA zwischen der EU und den USA sowie mit Kanada mittlerweile den Eindruck gewinnen, Befürworter und Gegner sprächen von vollkommen unterschiedlichen Verträgen. Auf der einen Seite schwören EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, Bundeskanzlerin Angela Merkel und andere Befürworter Stein und Bein, europäische Verbraucher-, Umwelt-, und Arbeitsschutzstandards blieben durch die Abkommen unangetastet. […] Der zentrale Befund der Studie [pdf] allerdings ist unzweifelhaft und überprüfbar: Auf keiner der 1600 Seiten, die das CETA-Abkommen umfasst, ist das Vorsorgeprinzip auch nur erwähnt.[…]“

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Vgl. auch die Pressemitteilung von Foodwatch: „Studie: Wie TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip aushebeln

 

Göttinger Institut für Demokratieforschung: Studie: Stop-TTIP Proteste

Göttinger Institut für Demokratieforschunggöttinger
Stop-TTIP-Proteste in Deutschland – Wer sind, was wollen und was motiviert die Freihandelsgegner?

28. Januar 2016

Cover_TTIPDie vorliegende Kurzstudie unternimmt anhand dreier Demonstrationsbefragungen eine Exploration: Wer beteiligte sich an den Protesten gegen die Freihandelsabkommen? Warum haben TTIP und CETA – diese zunächst so abstrakt daherkommenden Vierbuchstabenabkommen – im Jahr 2015 derartige (Protest-)Massen bewegt? Was motiviert die Menschen, gegen diese Abkommen auf die Straße zu gehen?

Die Studie steht hier als PDF bereit.