Philipp Sarasin: Neoliberalismus

Geschichte der Gegenwart
18. November 2020

Neoliberalismus
Von Philipp Sarasin

„Corona hat die Grenzen des neoliberalen Wirtschafts- und Politikmodells schonungslos aufgezeigt: Das Gesundheitswesen kann nicht allein nach Profitabilitätskriterien organisiert werden, und um eine tiefe Depression zu verhindern, braucht es staatliche Hilfen. Die neoliberalen Theoretiker hatten sich das ganz anders vorgestellt – nicht zuletzt autoritärer.“
Artikel hier

Aktion Weltwassertag: ISDS stoppen! – Wasser schützen!

Freitag, 22.03.2019
11:00 Uhr
Vor dem Deutschen Bundestag, Platz der Republik, 10117 Berlin (Reichstagswiese)

Am 22. März ist der Weltwassertag. Wasser wird immer mehr zur Ware. Vielen Menschen wird das Grundrecht auf Zugang zu sauberem Wasser verwehrt. Laut angaben der UN haben weltweit 2,1 Milliarden Menschen keinen sicheren Zugang zu sauberen Wasser. Das sind fast ein Drittel der gesamten Weltbevölkerung.

Gemeinsam wollen wir gegen die weitere Wasserprivatisierung und gegen den Zugriff der Konzerne auf die Wasserressourcen demonstrieren. Wir wenden uns gegen die geplanten Investitionsschiedsgerichte und fordern: „ISDS stoppen! – Wasser schützen!“.

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! ruft alle auf, zur gemeinsamen Aktion zu kommen.

Zum Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! gehören:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA Berlin, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, IG BAU, Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin

Privatisierung der Wasserversorgung in EU-Ländern gescheitert

12.10.2018

Privatisierung der Wasserversorgung in EU-Ländern gescheitert

Als wenig erfolgreich erwies sich die Privatisierung von Wasserversorgern in der EU, ergibt eine Vergleichsstudie der Technischen Universität Wien für Deutschland, Frankreich, England, Ungarn, Portugal und Österreich: Wo privatisiert wurde, waren entweder strenge Regulierungen nötig, etwa der Preise für die KonsumentInnen – oder es kam zur manchmal teuren Rücknahme der Privatisierung.

Die Langfassung sowie die Kurzfassung der Studie finden Sie hier zum Downloaden.

Präsentiert wurde die Studie heute, 12.10.2018, auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Arbeiterkammer, des Städtebunds und der Gewerkschaft younion im Bildungszentrum der AK Wien.

Forderung

Die Arbeiterkammer warnt vor erneutem Zwang zur Privatisierung der Wasserversorgung in der EU und spricht sich für die Erhaltung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand aus.

Anlass zur Beauftragung der Studie war, dass Anfang 2019 die EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen auch an Private überprüft werden soll – derzeit sind die Wasserversorgung und die Entsorgung von Abwasser aus der Konzession ausgenommen. Gleichzeitig drängt die EU-Kommission auf die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung in den EU-Ländern, und internationale Handelsabkommen könnten indirekt die Liberalisierung der Wasserversorgung vorantreiben.

Die Studie zeigt, wie problematisch die Privatisierung der Wasserversorgung ist. Oft sind strenge Regulierungen nötig – beim Preis für die KonsumentInnen, für Investitionen in die Infrastruktur und gegen hohe Leitungsverluste. Deshalb wurde schließlich die Privatisierung in vielen Gemeinden in Frankreich und in Deutschland wieder zurückgenommen. Ungarn machte die Privatisierung sogar zu 100 Prozent rückgängig.

Öffentliche Wasserversorgung ist unschlagbar

Die öffentliche Wasserversorgung ist hinsichtlich der meisten Kriterien unschlagbar. Bei den Wasserpreisen für KonsumentInnen gehört Österreich mit seiner fast hundertprozentig öffentlichen Wasserversorgung zu den günstigsten Ländern, bei den Leitungsverlusten wird Österreich mit 11 Prozent nur von Deutschland geschlagen (7 Prozent).

Die österreichische Bundesregierung muss sich während ihrer EU-Präsidentschaft für die Verankerung des Menschenrechts auf Wasser in der EU-Trinkwasserrichtlinie einsetzen, verlangt die stellvertretende AK Wien Direktorin Maria Kubitschek. Und die Wasserversorgung muss in Österreich in öffentlicher Hand bleiben.

Überdies, so Kubitschek, müsse für die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge die goldene Investitionsregel gelten: Entsprechende Investitionen dürfen nicht auf das Defizit nach den EU-Budgetregeln angerechnet werden.

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ÖGB fordert von EU-Abgeordneten „Nein zu JEFTA!“

12. Dez. 2018, 10:29

ÖGB fordert von EU-Abgeordneten „Nein zu JEFTA!“

EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaft ist ein Abkommen für Großkonzerne

Wien (OTS/ÖGB) – Anlässlich der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über die umfassende Wirtschaftspartnerschaft der EU mit Japan (JEFTA) kritisiert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, den unverändert wirtschaftsliberalen Kurs in der Handelspolitik: „Trotz der großen Proteste um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA wurde offensichtlich nichts gelernt. JEFTA schafft keine fairen Rahmenbedingungen, um Dumping im internationalen Handel zu verhindern, und ist damit ein schlechter Deal für ArbeitnehmerInnen und Umwelt. Deshalb müssen die EU-Abgeordneten gegen JEFTA stimmen.“

Die Befürworter locken mit falschen Versprechungen über wirtschaftliche Vorteile. Achitz: „JEFTA schafft keine Arbeitsplätze, sondern dient nur den Interessen der Großkonzerne.“ Es ist ein Abkommen, das weit über klassische Handelsabkommen hinausgeht, denn es ist ein umfassendes Liberalisierungsabkommen, das Deregulierung ohne Ausnahmen zum Ziel hat.

Während Deregulierung im Mittelpunkt steht, hat der Schutz der ArbeitnehmerInnen überhaupt keinen Stellenwert. Die gewerkschaftlichen Minimalanforderungen an moderne Handelsabkommen nach einer verbindlichen Aufnahme und Durchsetzung von Arbeitsrechten samt einem Sanktionsmechanismus zur Vermeidung internationalen Sozial- und Lohndumpings finden sich nicht in JEFTA. Ebenso wurde darauf verzichtet, das in der EU wichtige Vorsorgeprinzip zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, der Umwelt und der KonsumentInnen im Abkommen festzuschreiben.

Achitz appelliert daher an die Abgeordneten im Europäischen Parlament, gegen JEFTA zu stimmen und die Anliegen der Menschen ernst zu nehmen. „Wir setzen uns für fairen Handel ein, der nicht nur die Interessen der Großkonzerne und Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission bedient, sondern auch ArbeitnehmerInnen nützt. Keinesfalls dürfen durch Handelsabkommen demokratische Strukturen der Vertragsparteien ausgehöhlt werden.“

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt: Mit JEFTA/JEEPA gerät Wasserwirtschaft weiter unter Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.

Allianz der öffentlichen
Wasserwirtschaft e.V.

Berlin, den 14.05.2018

AöW-Stellungnahme zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan [JEFTA/JEEPA]

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) nimmt hiermit als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland zum aktuell verhandelten Abkommen zwischen der EU und Japan [JEFTA/JEEPA] Stellung und möchte auf die Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland hinweisen.

Die AöW sieht in den Freihandelsabkommen der sog. „neuen Generationen“, wie auch in dem EU-Japan-Handelsabkommen [JEFTA/JEEPA], die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend abgesichert. Das Europäische Parlament hatte die EU-Kommission bereits aufgefordert für zukünftige Handelsabkommen, die „Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung sowie Abwasserentsorgung auf Dauer von den Binnenmarktvorschriften und allen Handelsabkommen auszunehmen, da diese als Teil der Daseinsvorsorge vorwiegend in öffentlichem Interesse sind und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung gestellt werden sollen […]“ (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 08.09.2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (2014/2239(INI), Ziffer 22).

Obwohl es eine Reihe von Schutzbestimmungen auf nationaler und EU-Ebene für die kommunale Selbstverwaltung und für die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge gibt, werden diese durch derartige Handelsabkommen „durch die Hintertür“ immer öfter unterlaufen und über die Entscheidungsträger der lokalen/regionalen Gebietskörperschaften hinweg ratifiziert – beim EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] als „EU-only“ sogar ohne Entscheidung der Bundesländer und sogar ohne den Bundestag.

Nach AöW-Ansicht ist das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan [JEFTA/JEEPA] nach dem EUKanada-Handelsabkommen (CETA) ein erneuter Schritt zu erhöhtem Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.

Die kritischen Inhalte im EU-Japan-Abkommen im Einzelnen:

  • Negativliste: Die Verwendung einer Negativliste im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] lehnen wir ab. Nach unserer Ansicht kann eine Negativliste trotz eines – und aus unserer Sicht lückenhaften und überarbeitungsbedürftigen – horizontalen Vorbehaltes für öffentliche Dienstleistungen (vgl. „Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 1) nicht die gleiche Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft (vor allem Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung) leisten wie eine Positivliste. Es bleibt immer die Gefahr, dass für bestimmte Dienstleistungen in der Wasserwirtschaft der Marktzugang gilt und deshalb diese Sektoren insgesamt mit marktwirtschaftlichen Folgen rechnen müssen, obwohl sie solche Interessen nicht verfolgen.

Die AöW fordert in Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.

  • Marktzugang/Nichtdiskriminierung für den Abwasserbereich: Es besteht kein Vorbehalt für den Bereich Abwasser (vgl. „Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15), der in CETA noch als „Dienstleistungen im Bereich Umwelt“ – zumindest für Deutschland ausdrücklich enthalten war (vgl. Anhang II – „In Deutschland geltende Vorbehalte“, Sektor: Dienstleistungen im Bereich Umwelt). Die Absicherung für den Abwasserbereich hängt somit nur noch von einem rechtlich unsicheren horizontalen Vorbehalt für öffentliche Dienstleistungen ab. Mit einem Schutz der Abwasserwirtschaft lediglich durch einen horizontalen Vorbehalt widerspricht das EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] jedoch der besonderen Stellung der Abwasserwirtschaft innerhalb der öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland. Während bestimmte Aufgaben der Daseinsvorsorge auch durch Private wahrgenommen werden können, ist Abwasser nur durch „juristische Personen des öffentlichen Rechts“ zu beseitigen (§ 56 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und damit einer Privatisierung nicht geöffnet. Somit widerspricht das EU-Japan-Abkommen der in Deutschland bewährten Organisation und Struktur der Abwasserwirtschaft.

Die AöW fordert einen ausdrücklichen Vorbehalt in Annex II, Nr. 15 für den Bereich Abwasser, soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird.

  • Vorsorgeprinzip: Das Vorsorgeprinzip ist nicht nur ein grundlegendes Prinzip für Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland, sondern auch für die öffentliche Wasserwirtschaft. Wir fordern, dass dies ausdrücklich und wirksam in Handelsabkommen abgesichert ist. Bisher ist dies im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] nicht erkennbar.

Die AöW fordert die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.

  • Das EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] bleibt hinter CETA zurück: Das Abkommen EU-Kanada (CETA) wurde sowohl von Vertretern der EU-Kommission als auch des BMWi als „Goldstandard“ für zukünftige Abkommen bezeichnet. Leider können wir diese Vorgabe insbesondere im Hinblick auf die zu CETA abgegebenen und angeblich verbindlichen Zusatzerklärungen nicht wiederfinden. Auch findet sich im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] kein Sonderartikel zu Wasser (vgl. Artikel 1.9 CETA). Schließlich findet sich im Abschnitt „Innerstaatliche Regulierung“ (Kapitel 8 Abschnitt E im EU-Japan-Abkommen) auch keine vergleichbare Ausnahme für die Wasserversorgung, wie im CETA-Abkommen (Artikel 12.2. Abs. 2 Buchst. b (ii) CETA-Abkommen).

Die AöW fordert im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EU-Japan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.

  • Offene Auswirkungen durch das Vergabekapitel: Aus Kapitel 10 (Öffentliche Beschaffung) lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob der gemischte Ausschuss nachträglich Änderungen in Anhang 10 in der Weise vornehmen kann, dass sie den Ausnahmen für die öffentlichen Unternehmen innerhalb des EU-Vergaberegimes zuwider laufen können.

Die AöW fordert eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten
für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EUVergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.

  • Offene Auswirkungen durch „Gemischte Ausschüsse“ und Sonderausschüsse: Im EU-Japan-Abkommen sind der sog. „Gemischte Ausschuss“ und „Sonderausschüsse“ vorgesehen. Nicht abschätzbar ist, ob ihre bindenden Beschlüsse (vgl. Artikel 22.2. EU-Japan-Abkommen) auch negative Auswirkungen auf die kommunale Wasserwirtschaft haben können. Deshalb erscheint es aus unserer Sicht umso wichtiger, den Bereich Wasser aus dem EU-Japan-Abkommen insgesamt auszunehmen.

Wir möchten Sie nachdrücklich bitten, sich für die Belange der kommunalen öffentlichen Wasserwirtschaft einzusetzen und bitten die zuvor genannten Punkte zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme als pdf

Christa Hecht
Geschäftsführerin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: 0 30/39 74 36 06
Fax: 0 30/39 74 36 83

hecht@aoew.de
www.aoew.de

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

Stellungnahmen der AöW hier

Studie zeigt auf: Trumps handels- und industriepolitische Agenda: Mehr Liberalisierung

Christoph Scherrer, Elizabeth Abernathy und Kosmas Kotas: Trumps handels- und industriepolitische Agenda: Mehr Liberalisierung. In: Working Paper Forschungsförderung. Nr. 53, Dezember 2017. Hrsg. von der Hans Böckler Stiftung (pdf)

Vgl. dazu:

Max Bank (Lobbycontrol): Ein Jahr Trump: Von wegen Protektionismus, 29.1.2018.

„[…] Unsere These: Die Bundesregierung und die EU-Kommission benutzen ihre Kritik am angeblichen US-Protektionismus, um ihre ,Freihandelsoffensive‘ zu legitimieren. Und das mit Erfolg: Denn ein Großteil der bislang kritischen handelspolitischen Öffentlichkeit glaubt die Mär von der bösen, nationalistischen US-Administration und den guten liberalen Europäern. Ein fataler Trugschluss. […]“ Mehr hier