13. Februar 2017 – Aktion zur CETA-Abstimmung im Europaparlament

ceta-20170106(8.2.2017) In der nächsten Sitzungswoche des Europäischen Parlaments wird die abschließende Abstimmung zum Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) stattfinden (voraussichtlich am 15. Februar)

Eine entscheidende Rolle kommt den Mitgliedern der deutschen Delegationen in den großen Fraktionen im Europäischen Parlament zukommen. Deshalb werden wir am Montag, 13. Februar 2017 eine Kundgebung vor der deutschen Vertretung des Europäischen Parlaments abhalten, um die Abgeordneten auffordern, mit Nein zu stimmen.

Mit einer großen Wahlurne werden wir für ein Nein bei der CETA-Abstimmung werben und dann mit einer Menschenkette die NEIN-Voten symbolisch zur EU-Vertretung bringen.

Wir treffen uns

Montag, 13. Februar 2017
12.00 Uhr
vor der EU-Vertretung, Unter den Linden 78, 10117 Berlin (Openstreetmap)


Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

Jürgen Maier: Make Europe Great Again?

forum

Make Europe Great Again? – Keynote von Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung) auf dem 13. Zivilgesellschaftlichen Aussenwirtschaftsforum, Januar 2017

Alle reden über Globalisierung, wir heute abend auch. Aber wir reden anders darüber als vor drei, vier Jahren, als wir unser erstes AWF gemacht haben. Wenn man heute manchen Journalisten, manchen Politikern oder Wirtschaftsvertretern zuhört, könnte man fast glauben, die Globalisierung liege auf dem Sterbebett. Natürlich ist das masslos übertrieben. Nur weil ein paar geplante Freihandelsabkommen platzen oder platzen könnten, sind wir noch lange nicht in einem Zeitalter des Protektionismus, zumal es bei diesen Abkommen eigentlich gar nicht mehr in erster Linie um Handel sondern um Regulierung oder Deregulierung geht. Auch wenn alle geplanten neuen Abkommen platzen sollten, ändert das nichts daran, dass wir heute so offene Märkte wie noch nie in der Geschichte haben – Protektionismus sieht echt anders aus.

Sicher, der massive Protest gegen geplante FHAs wie TTIP, die Wahlen und Abstimmungen in Britannien, USA, Italien, die Angst vor den nächsten Wahlen in Frankreich und anderen Ländern, all das hat Schockwellen durch das politische Brüssel, Berlin, durch das sogenannte Establishment geschickt, und man fragt sich: warum sind die eigentlich so überrascht? Die Kritik an dieser neoliberal geprägten Art der Globalisierung ist ja nicht neu, man denke an die Massenproteste gegen die WTO in Seattle 1999, an Abkommen die wegen öffentlicher Proteste nie zustandekamen wie das MAI, das ACTA, die Gesamtamerikanische Freihandelszone. […]

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CETA-Volksbegehren – eines der erfolgreichsten Volksbegehren in der Geschichte der österreichischen Demokratie

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Global 2000: „Wie gerade vom Innenministerium bekannt gegeben wurde, ist das CETA-Volksbegehren mit 562.552 UnterstützerInnen eines der erfolgreichsten Volksbegehren in der Geschichte der österreichischen Demokratie. Es belegt somit Rang 11 in der Liste der erfolgreichsten Volksbegehren in Österreich seit 1945 und ist das erfolgreichste seit 2004.“ (30.1.2017)

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Der Berliner Wassertisch gratuliert den Organisatoren zu diesem großartigen Erfolg!

Rückblick: 7. Wir haben es satt!-Demo

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Am 21. Januar  2017 fand anlässlich der Grünen Woche die siebte von der Kampagne „Meine Landwirtschaft“ initiiert Demo „Wir haben es satt!“ statt. Ein großes Bündnis hatte dazu aufgerufen und der Berliner Wassertisch gehörte neben anderen Organisationen erneut zu den Unterstützern.

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Der Aufruf zur diesjährigen Demo lautete: „Agrarkonzerne: Finger weg von unserem Essen! Gemeinsam für gesundes Essen, bäuerlich-ökologischere Landwirtschaft und fairen Handel.“ Rund 18.000 Menschen folgten dem Aufruf. Die gemeinsame Presseerklärung zur Demo:

„Wir haben Agrarindustrie satt!“: 18.000 Bauern und Bürger fordern Wende in der Agrar- und Ernährungspolitik

130 Traktoren aus ganz Deutschland führen Demonstration an / Bündnis fordert in 9-Punkte-Plan tier-, umwelt- und klimagerechten Umbau der Landwirtschaft Weiterlesen

EuGH stärkt Rechte der EU-Länder bei Freihandelsabkommen

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Nr. 147/2016 : 21. Dezember 2016

 

Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston kann das Freihandelsabkommen mit Singapur nur von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten gemeinsam abgeschlossen werden

Da nicht alle Teile des Abkommens in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, kann es nur unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten abgeschlossen werden

Die Schlussanträge der Generalanwältin sind endgültig, können aber noch redaktionell überarbeitet werden, wenn alle Sprachfassungen vorliegen.

Am 20. September 2013 paraphierten die Europäische Union und die Republik Singapur den Wortlaut eines Freihandelsabkommens (EUSTFA). Das EUSTFA sieht vor, dass es als Abkommen zwischen der EU und Singapur ohne Beteiligung der Mitgliedstaaten abgeschlossen wird.

Die Kommission ersucht den Gerichtshof um ein Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV über die Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten in Bezug auf das EUSTFA. Dieses Verfahren ermöglicht es einem Mitgliedstaat, dem Europäischen Parlament, dem Rat oder der Kommission, eine Stellungnahme des Gerichtshofs zur Vereinbarkeit einer Übereinkunft zwischen der EU und einem Drittland mit den Unionsverträgen einzuholen. Ist das Gutachten ablehnend, kann die Übereinkunft nur in Kraft treten, wenn sie oder die Verträge geändert werden.

Die Kommission ist der Meinung, die Europäische Union verfüge über die ausschließliche Zuständigkeit für den Abschluss des Abkommens. Das Europäische Parlament stimmt der Kommission grundsätzlich zu. Der Rat und die Regierungen aller Mitgliedstaaten, die schriftliche Erklärungen eingereicht haben[1], machen geltend, dass die EU das EUSTFA nicht allein abschließen könne, weil für bestimmte Teile davon eine gemischte Zuständigkeit der EU und der Mitgliedstaaten oder sogar eine ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bestehe.

In ihren heutigen Schlussanträgen[2] vertritt Generalanwältin Eleanor Sharpston die Auffassung, dass das EUSTFA nur von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten gemeinsam abgeschlossen werden kann.

Die Generalanwältin legt zunächst die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten und durch den Vertrag von Lissabon teilweise kodifizierten Grundsätze dar, die dafür gelten, wann sowohl innerhalb des Unionsgebiets als auch extern im Verhältnis zu Drittstaaten ausschließliche Zuständigkeiten der EU bestehen und wann gemischte Zuständigkeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Sodann analysiert sie anhand dieser Grundsätze die einzelnen Kapitel des EUSTFA.

Sie kommt zu dem Ergebnis, dass für die folgende Bereiche betreffenden Teile des EUSTFA eine ausschließliche externe Zuständigkeit der Europäischen Union besteht:
– Ziele und allgemeine Definitionen,
– Warenhandel,
– Handel und Investitionen im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energie,
– Handel mit Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen, mit Ausnahme der für Verkehrsdienstleistungen und untrennbar mit ihnen verbundene Dienstleistungen geltenden Teile des EUSTFA,
– ausländische Direktinvestitionen,
– Handelsaspekte der Rechte des geistigen Eigentums,
– Wettbewerb und wettbewerbsbezogene Fragen,
– Handel und nachhaltige Entwicklung, soweit sich die fraglichen Bestimmungen in erster Linie auf handelspolitische Instrumente beziehen,
– Erhaltung der biologischen Meeresschätze,
– Handel mit Bahn- und Straßenverkehrsdienstleistungen sowie
– Streitbeilegungs-, Vermittlungs- und Transparenzmechanismen, soweit diese Bestimmungen für Teile des Abkommens gelten (und sie somit ergänzen), für die der EU eine ausschließliche externe Zuständigkeit zusteht.

Ferner kommt sie zu dem Ergebnis, dass für folgende Bereiche eine gemischte externe Zuständigkeit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten besteht:

– Bestimmungen über den Handel mit Luftverkehrsdienstleistungen sowie Dienstleistungen im internationalen Seeverkehr und im Binnenschiffsverkehr einschließlich untrennbar mit diesen Verkehrsdienstleistungen verbundener Dienstleistungen,
– andere Investitionsarten als ausländische Direktinvestitionen,
– Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit sie für Verkehrsdienstleistungen und untrennbar mit ihnen verbundene Dienstleistungen gelten,
– Bestimmungen über nicht handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums,
– Bestimmungen mit grundlegenden Arbeits- und Umweltnormen, die zum Bereich der Sozialpolitik oder der Umweltpolitik gehören, sowie
– Streitbeilegungs-, Vermittlungs- und Transparenzmechanismen, soweit diese Bestimmungen für Teile des Abkommens gelten (und sie somit ergänzen), für die der EU eine gemischte externe Zuständigkeit zusteht.

Die Generalanwältin fügt hinzu, dass die Europäische Union über keine externe Zuständigkeit dafür verfügt, sich an den Teil des EUSTFA für gebunden zu erklären, mit dem bilaterale Abkommen zwischen bestimmten Mitgliedstaaten und Singapur beendet werden. Nach ihrer Auffassung sind dafür ausschließlich die betreffenden Mitgliedstaaten zuständig.

Die Generalanwältin erkennt zwar an, dass ein Ratifizierungsprozess unter Einbeziehung aller Mitgliedstaaten neben der EU zu Schwierigkeiten führen kann, doch kann dies ihrer Meinung nach keinen Einfluss auf die Frage haben, wer für den Abschluss des Abkommens zuständig ist.

[1] Schriftliche Erklärungen wurden von allen Mitgliedstaaten außer Belgien, Kroatien, Estland und Schweden eingereicht. Belgien hat jedoch an der mündlichen Verhandlung teilgenommen und sich mündlich geäußert.
[2] Im Einklang mit dem üblichen Verfahren in Rechtssachen, die beim Gerichtshof anhängig sind, unterbreitet zunächst die Generalanwältin ihre Schlussanträge. Die Entscheidung des Gerichtshofs, die im Verfahren nach Art. 218 Abs. 11 AEUV als „Gutachten“ bezeichnet wird, wird im Jahr 2017 ergehen.

HINWEIS: Ein Mitgliedstaat, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission kann ein Gutachten des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit einer geplanten Übereinkunft mit den Verträgen einholen. Ist das Gutachten des Gerichtshofs ablehnend, so kann die geplante Übereinkunft nur in Kraft treten, wenn sie oder die Verträge geändert werden.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet.
Der Volltext der Schlussanträge wird am Tag der Verlesung auf der Curia-Website veröffentlicht.
Pressekontakt: Hartmut Ost (+352) 4303 3255
Filmaufnahmen von der Verlesung der Schlussanträge sind verfügbar über „Europe by Satellite (+32) 2 2964106

Quelle (pdf)

Presseecho:

Daniel Mützel: EuGH stärkt Rechte der Länder bei Freihandelsabkommen. In: EurActiv, 22.12.2016.

Wir brauchen „eine radikal neue Art kontrollierter Globalisierung“

SPIEGEL ONLINE
16.12.2016

Donald Trump und der Freihandel. Globalisierung kann tödlich sein
Von Thomas Fricke

Stop TTIPDonald Trump wettert gegen die Globalisierung – und hat in einem wichtigen Punkt recht: Freihandel bringt nicht nur Vorteile. Besonders drastisch zeigt das die Suizidrate in manchen Regionen der USA.

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