Chevron fürchtet Fracking-Verbot und fordert Investitionsschutz mit TTIP & CETA

Zitat

Michel Reimon am 9. Oktober bei einer Diskussionsrunde LIVE ORF 2:

Fracking Freies Artland - STOP

„Hier habe ich den Lobbybrief von Chevron. Die wollen, dass Frackingvorkommen, die sie in Europa haben, mit Investitionsschutz gedeckt sind. Bei TTIP & CETA. Die haben EU-weit große Schiefergasvorkommen und haben Angst, dass wir im Europaparlament ein [Fracking-] Verbot beschliessen und hätten gerne diesen Investitionsschutz. Da finde ich dann im EU Parlament [für ein Fracking-Verbot] keine Mehrheit mehr, weil Ihre (ÖVP/SPÖ) Abgeordneten dann sagen: ,Da kömma nicht mitbeschließen, bei den Schadensersatzzahlungen. Das können wir uns nicht leisten.‘ Das ist das Problem. Wir kommen nie zum Gesetzesbeschluss. Ich krieg keine Mehrheiten [für ein Fracking-Verbot] mehr, wenn diese Schadensersatzzahlungen im Raum stehen.“ (Facebook)

Beispiel: Die kanadische Firma Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).

 

„Gegen Gasbohren“ kämpft verstärkt gegen die gefährliche Gas- und Ölgewinnung

Am 8. und 9. Oktober 2016 fand in Quakenbrück ein Bundestreffen der unter Gegen Gasbohren vernetzten Bürgerinitiativen statt, an dem auch der Berliner Wassertisch wieder teilgenommen hat. Organisiert wurde das Treffen von der Interessengemeinschaft Frackingfreies Artland e.V. Anlässlich des Treffens wurde ein Offener Brief an Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag Niedersachsen und die folgende gemeinsame Presseerklärung auf den Weg gebracht.

 

Nach dem Fracking-Erlaubnispaket der Bundesregierung: „Gegen Gasbohren“ kämpft verstärkt gegen die gefährliche Gas- und Ölgewinnung

(11.10.2016) Auf dem Bundestreffen des Zusammenschlusses Gegen Gasbohren am 8./9.10.2016 in Quakenbrück haben die Fracking-Gegner klargestellt, dass sie sich durch das von der Bundesregierung verabschiedete und Anfang August veröffentlichte Pro-Fracking-Recht nicht von ihrem Widerstand abbringen lassen. Der Kampf gegen die unbeherrschbare Risikotechnik wird weitergehen und um jedes Bohrloch erfolgen. Das Bündnis machte zudem klar, dass angesichts der erhöhten Krebsraten an Förderstandorten eine ungebremste Fortsetzung der Gas- und Ölforderung unverantwortlich ist. Gegen Gasbohren erteilte auch den Plänen der niedersächsischen Landesregierung eine Absage, vor Ort zu fracken und die entstehenden Bohrschlämme in anderen Bundesländern entsorgen zu lassen. Weiterlesen

CETA – Investorenklagen gegen Wasserversorgung nicht ausgeschlossen

Spiegel Online
20.07.2016

Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen Ceta erlaubt Klagen gegen öffentliche Versorger in Deutschland
Wenn kanadische Firmen um ihre Geschäfte fürchten, könnten sie mittels Ceta künftig deutsche Versorger verklagen. Das Wirtschaftsministerium beschwichtigt mit einer umstrittenen Begründung.
Daniel Böcking

ceta_wasser

Trotz Nachbesserungen am europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen Ceta kann die Bundesregierung nicht ausschließen, dass Investoren künftig gegen öffentliche Dienstleistungen wie die Wasserversorgung klagen. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor, die SPIEGEL ONLINE vorliegt.

Zum Artikel

Proteste gegen TTIP und CETA – laut Institut für Protest- und Bewegungsforschung weder Querfront noch Querschnitt

ipbQuerfront oder Querschnitt der Bevölkerung? Die Proteste gegen TTIP und CETA
16. September 2016

„Am 16. September 2016, einen Tag vor den sieben bundesweit organisierten Demonstrationen gegen CETA und TTIP, lud das Institut für Protest- und Bewegungsforschung zu einem Pressegespräch ins Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung ein.“

„Aus unserer Sicht ist also festzuhalten: Die TTIP-Demonstrationen sind weder Querfront-Veranstaltungen noch bilden sie den Querschnitt der Bevölkerung ab. Sie gleichen eher dem Profil anderer Großdemonstrationen: hoch gebildet, sich als links einordnend, deutlich in der Kritik, aber in Loyalität zur liberalen Demokratie. Die Grenze zwischen links und rechts verschwimmt hier nicht. Auch wenn es sehr wohl eine TTIP-Kritik aus beiden politischen Spektren gibt, kommen sie bei den Demonstrationen nicht in einer relevanten Größenordnung zusammen. Vielmehr zeichnen sich die vielfach als überholt bezeichneten Lager in der Abgrenzung deutlicher ab.“

Zur Website

Presseresonanz:

Hans Springstein: Alles Querfront oder was? In: Freitag, 16.09.2016

 

CETA vor dem Bundesverfassungsgericht.
Entscheidung am 13. Oktober

23.09.2016
BVerfG

 

 

 

 
Mündliche Verhandlung über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen „CETA“ am Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr
Pressemitteilung Nr. 67/2016 vom 23. September 2016
Aktenzeichen: 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG.

Diese Anträge sind gegen eine Zustimmung der Bundesregierung zu Beschlussvorlagen in Sachen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) gerichtet, über die der Rat der Europäischen Union Ende Oktober 2016 entscheiden möchte.

Der Zweite Senat wird im Anschluss an die mündliche Verhandlung beraten und strebt an, am Donnerstag, 13. Oktober 2016, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe eine Entscheidung zu verkünden.

Zur Pressemitteilung

Zur Terminladung