Weltwassertag am 22. März 2019
Motto: „Leaving no one behind – water and sanitation for all„
Wasser und Sanitärversorgung für alle bedeutet auch, der Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben!
Zum morgigen Weltwassertag machen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie VertreterInnen der öffentlichen Wasserwirtschaft deutlich: „Niemanden zurückzulassen“ heißt vor allem, Zugang für diejenigen zu sichern, die in besonderem Maße von Wasserknappheit und fehlender Sanitärversorgung betroffen sind: Menschen auf dem Land, vom Klimawandel besonders Betroffene, Geflüchtete, Frauen und Kinder. Die Gründe hierfür liegen auch in der Kommerzialisierung der Nutzung von Wasserressourcen, wie dem Handel mit Wasser, und in der zunehmenden Privatisierung von Land und Wasserdienstleistungen. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Dafür ist und bleibt das oberste Gebot: Wasser- und Sanitärversorgung gehören in die öffentliche Verantwortung.
Weltweit haben 2,1 Milliarden Menschen immer noch keinen Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. 4,3 Milliarden Menschen fehlt es an menschenwürdigen sanitären Anlagen. Gleichzeitig gefährden die zunehmende Übernutzung und Verschmutzung von Wasser sowie der fortschreitende Klimawandel die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser in vielen Teilen der Welt. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung an Wassermangel leiden. Vor diesem Hintergrund beobachten wir die Kommerzialisierung und Privatisierung von Wasserressourcen weltweit mit großer Sorge. So wird der Zugang aller Menschen zu unserer lebensnotwendigen Ressource zugunsten von kommerziellen Interessen weiter eingeschränkt.

In Deutschland sind es die kommunalen Strukturen und öffentlichen Unternehmen, die zur Erreichung dieser Menschenrechte wesentlich beigetragen haben. „Zur Lösung der internationalen Herausforderungen muss sich die Bundesregierung jedoch auch international dazu bekennen und sich deutlich gegen Privatisierung und Kommerzialisierung von Wasser aussprechen“, erklärt Durmus Ünlü, Koordinator der AG Wasser und Vertreter der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.
Auf europäischer Ebene muss in erster Linie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) endlich eine nachhaltige Verfassung bekommen, die das Wohl der Menschen und der Umwelt an vorderste Stelle setzt. „Besonders dringend ist es, das Schutzniveau des Grundwassers und der Trinkwasserressourcen vor landwirtschaftlichen Einträgen deutlich zu verbessern und im Düngerecht endlich die Vorgaben des Gewässerschutzes umzusetzen“, betont Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA – Bundeskontaktstelle Wasser.

Doch Freihandelsabkommen wie CETA, JEFTA und viele weitere, drohen diese Ziele zu unterlaufen. Sigrun Franzen vom Berliner Wassertisch gibt zu bedenken: „Diese Freihandelsverträge öffnen Tür und Tor für die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung.“ Die Bundesregierung muss das von den BürgerInnen der gesamten Europäischen Union erkämpfte Recht auf öffentliche Wasserversorgung (Right2Water) langfristig garantieren, „Wem das Menschenrecht auf Wasser am Herzen liegt, der hilft uns, derartige Freihandelsabkommen zu stoppen“, so Franzen.
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit muss zudem die Versorgungslage der Menschen auf dem Land stärker in den Fokus gerückt werden. Dabei reicht es nicht, Wasserwerke, Kläranlagen und Leitungsnetze aufzubauen. Vielmehr braucht es auch vielfältige dezentrale Ansätze. Für die Trinkwasserversorgung müssen Schutz und Wiederherstellung von wasserbezogenen Ökosystemen im Vordergrund stehen. „Anderenfalls werden wir, wenn auch nicht die befürchteten Wasserkriege, doch zunehmend gewaltsam ausgetragene Konflikte um den Zugang zu Wasser erleben“ sagt Helge Swars vom Weltfriedensdienst.
Neben sicherem und bezahlbarem Trinkwasser spielt die Verfügbarkeit von Wasser in der Landwirtschaft auch für die weltweite Ernährungssicherheit eine Schlüsselrolle. Durch den Klimawandel befeuerte Wetterextreme, wie vielerorts zunehmende Dürren, bringen insbesondere Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Globalen Süden an ihre Existenzgrenzen. Zusätzlich werden von Wassermangel betroffene Regionen durch den Anbau und Export wasserintensiver Agrarprodukte in die konsumdurstigen Industriestaaten stark belastet. „Wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten – insbesondere unseren exorbitanten Fleischkonsum – reduzieren“, erklärt Marijana Todorovic, Koordinatorin der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung. Gleichzeitig fordert sie: „Die Bundesregierung muss in ihrer Wirtschafts- und Entwicklungspolitik die Auswirkungen von virtuellem Wasserraub, ebenso wie die dadurch entstehenden externen Kosten für Menschen und Umwelt sichtbar machen und Verantwortung dafür übernehmen.“
Das Forum Umwelt & Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. Gemeinsames Anliegen der AG Wasser ist es, Nachhaltigkeitskriterien auch künftig in der europäischen Wasserwirtschaft und der internationalen Politik zu Wasser zu verankern und zu verhindern, dass diese im Strudel von Privatisierung und Marktmacht-Konzentration untergehen.
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Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin): „Das Urteil des EuGH macht deutlich, dass das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) nicht ratifiziert werden kann, bevor eine Überprüfung durch den EuGH stattgefunden hat. Die Festlegungen im CETA-Vertrag zu Investitionsschiedsgerichten verstoßen gegen demokratische Errungenschaften und hebeln die nationale und europäische Gerichtsbarkeit aus. Deshalb fordern die NaturFreunde einen sofortigen Stopp aller Ratifizierungen für den CETA Vertrag und erwarten von der Bundesregierung, dass sie eine grundlegende Überprüfung der Regelungen zu Investitionsschiedsgerichten durch den EuGH anstrebt.“
AöW-Pressemitteilung vom 20.09.2017
AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht erklärte hierzu: „Obwohl wir die aktuellen protektionistischen Tendenzen – Stichwort >America first< – sehr kritisch sehen, müssen wir doch auf inhaltliche Probleme in den Handelsabkommen der sog. >neuen Generationen< wie CETA hinweisen. Das haben wir bisher getan und werden wir auch in Zukunft tun.
(Berlin, 11. Mai 2017) Gestern hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) einen
Angesichts der beispiellosen Zustimmung zur Bürgerinitiative StopTTIP und der Kritik des EuG am Demokratieverständnis der Kommission muss diese nun aufgefordert werden, die selbstorganisierte EBI nachträglich offiziell anzuerkennen und eine Anhörung im EU-Parlament durchzuführen.
In der nun vorliegenden
Noch können die Abkommen gestoppt werden. Der Berliner Wassertisch ruft darum auf, anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg gegen TTIP, CETA, TiSA und für einen gerechten Welthandel auf die Straße zu gehen. Am 2. Juli starten die Aktionen in Hamburg mit der Protestwelle: 









