CETA bedroht die öffentliche Wasserversorgung

SPIEGEL ONLINE
20.07.2016

Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen: Ceta erlaubt Klagen gegen öffentliche Versorger in Deutschland
Von David Böcking

Wenn kanadische Firmen um ihre Geschäfte fürchten, könnten sie mittels Ceta künftig deutsche Versorger verklagen. Das Wirtschaftsministerium beschwichtigt mit einer umstrittenen Begründung.

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Vgl. dazu auch den Beitrag von Jörg Haas: Dieses CETA-Gutachten bereitet Bürgermeistern schlaflose Nächte. 20.07.2016.

Sarah Händel: Ein neues CETA-Gutachten bestätigt: sogar Daseinsvorsorge nicht umfassend vor mehr Wettbewerb geschützt!

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Auch darum ruft der Berliner Wassertisch zur Demo am 17. September 2016 auf!

Stadtwerke Karlsruhe: Bedrohen Handelabkommen unser Trinkwasser?

karlsruhe18.07.2016

„Die Stadtwerke Karlsruhe haben untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben. Das Ergebnis der Untersuchung, das mit Verbänden und Fachleuten abgestimmt wurde, zeigt, dass die Wasserwirtschaft in Deutschland sehr wohl von CETA und TTIP betroffen wäre. […]“

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Vgl. auch: Stadtwerke Karlsruhe: Daseinsvorsorge und Freihandelsabkommen, 07.06.2016

Was bedeuten TTIP und CETA für Erlanger Stadtwerke

Erlanger Stadtwerke
18.07.2016

Bayernweiter Aktionstag gegen CETA – auch in Erlangen“

Das Bündnis „Erlangen gegen TTIP“ organisierte am Samstag, 16. Juli 2016 eine Demonstration mit Unterschriftensammlung für das Volksbegehren in Bayern gegen das geplante Freihandelsabkommen mit Canada (CETA).

Auftaktkundgebung war am Rathausplatz, danach Demonstrationszug zum Schlossplatz, wo auch die Schlusskundgebung stattfand. Auch der Vorstandsvorsitzende der Erlanger Stadtwerke Wolfgang Geus sprach an diesem Samstag zu diesem Thema.

Rede von Wolfgang Geus, Vorstandsvorsitzender der ESTW, am bayernweiten Aktionstag gegen CETA

Vermutlich ist jeder von Ihnen Kunde der Erlanger Stadtwerke. Die Stadtwerke sind Ihr Partner bei der Versorgung mit Strom, Gas oder Wärme. Wir sind das Unternehmen, das für die Trinkwasserversorgung in unserer Stadt ver­antwortlich ist.

Mancher von Ihnen hatte in der Vergangenheit sicher schon mit dem einen oder anderen unserer Mitarbeiter zu tun. Sie wissen, dass wir für Servicequalität, Zu­verlässigkeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz stehen.

Der Energiemarkt ist bereits seit vielen, vielen Jahren liberalisiert und privatisiert. Und dennoch haben wir uns über all die Jahre erfolgreich behauptet.

Was aber jetzt mit CETA, TTIP und TISA auf uns zukommt, bedroht nach meiner Einschätzung nicht nur unsere Wasserqualität, sondern ist eine Gefahr für die gesamte kommunale Daseinsvorsorge. […]“
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DGB Broschüren. Kurz erklärt: Welche Gefahren drohen durch CETA?

DGB
„Was macht das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada so problematisch? Vier Broschüren des DGB, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK Wien) erläutern das kurz, knapp und prägnant.

Broschüre 1: Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards

Bedroht ein Freihandelsabkommen wie CETA eigentlich Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards? Ausgeschlossen ist das nicht. Die Broschüre „CETA – Keine Agenda zur Sicherung unserer Arbeitsstandards“ macht deutlich:

  • „Es ist zu befürchten, dass durch eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung wichtige Verbote oder Regelungen zum Schutz der Gesundheit, der ArbeitnehmerInnen oder der Lebensmittelsicherheit gelockert oder gar aufgehoben werden.“
  • Weiteres Problem: Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte bleiben in CETA straffrei. Zwar sieht das Abkommen Straf- und Sanktionsmöglichkeiten vor, wenn gegen die CETA-Regelungen verstoßen wird. Aber: Die Kapitel zu Handel und Arbeit, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung sind davon ausgenommen.
  • Zwar enthält CETA den Hinweis, dass die ILO-Kernarbeitsmormen „zu respektieren, zu fördern und zu realisieren“ sind. Aber ein Bekenntnis zu den ILO-Kernarbeitsnormen reicht nicht aus, wenn sie nicht gleichzeitig ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden. In Kanada wurden allerdings die Normen zum Vereinigungsrecht und zum Recht auf Kollektivverhandlungen immer noch nicht ratiziert.

Broschüre 2: Daseinsvorsorge

Müssen wir die Sorge haben, dass durch das Freihandelsabkommen CETA weitere Privatisierungen und Liberalisierungen bei öffentlichen Dienstleistungen ins Haus stehen? Die Broschüre „CETA: Öffentliche Daseinsvorsorge unter Druck“ meint – leider ja:

  • Das Abkommen kann zwar Dienstleistungssektoren (also zum Beispiel öffentliche Dienstleistungen) benennen, die von Liberalisierungen verschont bleiben. Dafür müssen sie aber auf einer so genannten Negativliste stehen, also ausdrücklich genannt sein. Besser wäre eine so genannte Positivliste: In dem Fall müsste ausdrücklich definiert werden, wo liberalisiert werden darf – alle anderen Bereiche blieben automatisch verschont. Da CETA aber mit einer Negativliste arbeitet, wäre eine umfassende und explizite Ausnahme für die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge besonders wichtig, ist aber in CETA nicht gegeben.
  • Die so genannte Stillstandsklausel besagt, dass kein Staat hinter das bereits erzielte Niveau der Marktöffnung und Deregulierung zurückgehen darf. Der aktuelle Strand der Liberalisierung und Deregulierung wird also „einzementiert“. Das schränkt den handlungsspielraum demokratisch gewählter Parlamente und Regierung extrem ein, weil sie künftig nicht mehr „re-regulieren“ und Liberalisierungen zurücknehmen könnten.

Broschüre 3: Demokratie

Zwar hat die EU nun angekündigt, dass CETA auch von den EU-Mitgliedsstaaten und damit in der Regel von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden soll. Dennoch bleibt das Abkommen mit Blick auf die demokratischen Rechte der Bürgerinnen, Bürger und Parlamente der Mitgliedsstaaten sehr problematisch:

  • Die so genannte Regulierungszusammenarbeit, also die konkrete Ausgestaltung des Abkommens zwischen der EU und Kanada, wird in transatlantischen
    Gremien stattfinden. Sie können völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse fassen. Die EU-Kommission und kanadische Regulatoren werden über Gesetzesentwürfe beraten, ohne dass diese vorher durch die natioanlen Parlamente begutachtet, diskutiert und verabschiedet würden. Damit würden Vorentscheidungen über Gesetzesakte in den transatlantischen Gremien fallen und die Rolle der Parlamente auf beiden Seiten des Atlantiks geschwächt werden.
  • Doch nicht nur bei neuen Gesetzen will man zusammenarbeiten, auch bestehende Regulierungsunterschiede sollen noch nach dem Inkrafttreten von CETA abgebaut werden können. Das heißt, dass auch nach Ratifizierung des Abkommens Änderungen der Inhalte (z.B. der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen) möglich sind, was eine signifikante Fortentwicklung des Abkommens in Richtung weiterer Liberalisierung zur Folge hätte. Das EU-Parlament stimmt jedoch nur ein einziges Mal bei der Ratifizierung dem jetzigen Zustand des Abkommens zu. Über die Regulierungskooperation nach Inkrafttreten des Abkommens muss es nur noch informiert werden.

Broschüre 4: Sonderklagerechte für Konzerne

Der DGB lehnt Sonderklagerechte für ausländische Investoren in Handelsabkommen wie TTIP und CETA ab. Mit solchen Sonderklagerechten könnten Investoren gegen staatliche Vorgaben oder Gesetze vorgehen, wenn sie aus ihrer Sicht ihre Investitionen gefährden. Die vierte Broschüre von DGB, ÖGB und AK Wien zeigt, was daran so problematisch ist:

  • Das grundsätzliche Problem ist, dass die Interessen von Investoren im Abkommen immer Vorrang vor öffentlichen Interessen und auch vor Arbeitnehmerinteressen haben. Zwar sind die Instrumente für die Investoren-Klagerechte im Abkommen überarbeitet worden. Dieses grundsätzliche Problem bleibt aber weiterhin bestehen.
  • Mit CETA sollen ausländischen Investoren mehr Rechte zugesprochen werden als irgendeiner anderen Gruppe der Gesellschaft. Nur ausländische Investoren können Klage gegen Regulierungen, die ihre Investitionen beeinträchtigen, einreichen. Das diskriminiert gleich mehrere andere Gruppen: Zum einen inländische Investoren – zum anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Verbraucherinnen und Verbraucher: Ausländische Konzerne sollen auf einem Sonderweg klagen können, wenn sie ihre Rechte beschnitten sehen. Beschäftigte und Verbraucher bekommen diese Sonderrechte nicht, obowhl CETA viele Arbeits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards betreffen wird.
  • Bisherige Fälle zeigen, was uns mit den Sonderklagerechten bevorstehen könnte. Die Aussicht auf Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und jahrelange Prozesse lassen befürchten, dass Regierungen und Parlamente sehr genau abwägen werden, ob und wie sie in Zukunft gesetzlich regulieren.

Alle Broschüren zum Download


Die Broschüren in Englisch

Download: Leaflets about the negative impacts of CETA

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Telepolis
19.07.2016

Undercover unter Umweltaktivisten
von Markus Kompa

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Eine Anfrage nach dem open records act, einem Informationsfreiheitsgesetz, brachte erstaunliche Erkenntnisse über die Überwachung der Fracking-Gegner an den Tag […]
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The Intercept
9. Juli
Emails enthüllen, dass der FBI die Anti-Fracking Bewegung ausspionierte/
Federal Agents Went Undercover To Spy on Anti-Fracking Movement, Emails Reveal

von Lee Fang und Steve Horn
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