Prof. Kutscha zu TTIP: Sieg der Ökonomie über Demokratie und Rechtsstaat?

VDJ [Zuerst erschienen in den “Vorgängen” Nr. 205]
21.10.2014

Sieg der Ökonomie über Demokratie und Rechtsstaat?

Von Martin Kutscha
Prof. Kutscha

„Freihandel“, das klingt gut. Wer hätte etwas gegen mehr Freiheit, den Wegfall bürokratischer Handelshemmnisse und die Erleichterung weltweiten Güteraustausches? Gerade für die Exportnation Deutschland scheint das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP (= Transatlantic Trade and Investment Partnership) nur Vorteile zu bringen. Dadurch sollen mehr Investitionen getätigt und 160.000 neue Jobs hierzulande geschaffen werden, so verspricht es die Bertelsmann-Stiftung.

Aber nicht nur gegenüber solchen Prognosen sind Zweifel angebracht. Häufig nützt der Wegfall von Handelsbeschränkungen nur den wirtschaftlich Mächtigen, während die Schwachen dabei auf der Strecke bleiben. Erinnert sei hier nur an das Schicksal der Kleinbauern in afrikanischen Staaten, die mit den hochsubventionierten Importen von billigem Fleisch aus den EU-Staaten nicht mithalten konnten und deshalb ihre berufliche Existenzgrundlage verloren – eine der Ursachen für das Flüchtlingselend an den Südgrenzen der „Festung Europa“.

Zum Beitrag von Prof. Kutscha

 

Bundesverfassungsrichter i.R. Siegfried Broß: Private Schiedsgerichte verstoßen gegen die Verfassung

Heute wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:

Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit

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  • Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
  • Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
  • Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
  • Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
  • Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.

Zum Beitrag von Prof. Broß

 

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:

19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.

18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.

19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.

Gemeinsam gegen TTIO, CETA und TiSA

17. Januar 2015: Gemeinsam gegen TTIP, CETA und TiSA (Foto: Friedrich/Weltfriedensdienst)


 

Was die von der EU-Kommission veröffentlichten TTIP-Dokumente verschweigen

Frankfurter Rundschau
09.01.2015

TTIP: Ein bisschen Transparenz.
Von Stefan Sauer

[…] So bleibt etwa die Frage, ob und in welchem Umfang der Markt für Güter und Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge geöffnet werden soll, weitgehend ausgeklammert.

Zum Artikel

Eine gute Gelegenheit, unsere selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA zu unterzeichnen:

Stop TTIP Stop CETA

Verdi kritisiert: Der Ausverkauf an der Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) geht weiter

Verdi
18.12.2014Ver.di

Bildung, Wissenschaft und Forschung. Der Ausverkauf an der Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) geht weiter
An der Berliner Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) droht jetzt eine weitere Privatisierung. Nach dem Einstelldienst werden jetzt auch Teile des Lektorats in der Bibliothek an einen privaten Dienstleister ausgelagert.

Am 08. Dezember 2014 hat der Stiftungsrat der ZLB entschieden, dem privaten Unternehmen ekz-bibliotheksservice GmbH (ekz) in Reutlingen einen Großteil der Medienerwerbung zu übertragen. Die ekz ist ein Einrichter und Dienstleister von Bibliotheken. Sie liefert Medienpakete in unterschiedlichem Umfang regalfertig an kleinere öffentliche Bibliotheken. Damit droht nicht nur eine große Veränderung der Arbeitsbereiche für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZLB. Die Auslagerung bedeutet auch einen massiven Einschnitt und Qualitätsverlust für die Berliner Kulturlandschaft.

Bisher sind für die Medienauswahl die Fachlektorinnen und Fachlektoren in der ZLB zuständig. Die ausgebildeten Bibliothekarinnen und Bibliothekare kennen die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer sehr gut, nicht zuletzt, weil sie i.d.R. 30 Prozent ihrer Arbeitszeit im Auskunftsdienst tätig sind. So kann sehr gezielt und angepasst an die lokale Nachfrage bestellt werden.

Das Medienpaket der ekz hingegen ist standardisiert und richtet sich vornehmlich an kleine und mittelgroße Bibliotheken. Es umfasst lediglich eine Auswahl von 14.000 Titeln von ca. 90.000 Neuerscheinungen jährlich. Es droht eine inhaltliche Verflachung und drastisch sinkende Vielfalt des Titelangebots. Die Auswirkungen beschränken sich jedoch nicht auf die ZLB: Der lokalen Buchhandel in Berlin muss mit hohen Umsatzeinbußen und das Land mit weniger Steuereinnahmen rechnen.

Mit ihrer Sonderrolle zwischen den Stadtteilbibliotheken einerseits und den rein wissenschaftlichen Bibliotheken der Universitäten andererseits vereint die ZLB bisher breite Medienbestände, und macht sie einem großen Publikum zugänglich. Es ist nicht hinnehmbar, dass die meistgenutzte Kultur- und Bildungseinrichtung Berlins eine solch elementare Profiländerung vornimmt, ohne dass dies mit den Beschäftigten und in der Öffentlichkeit diskutiert wird und Alternativen geprüft wurden.

ver.di fordert die Rücknahme der angekündigten Privatisierungsmaßnahme und die Partizipation der Beschäftigten sowie der Öffentlichkeit in zukünftige Entscheidungsprozesse.

Für Rückfragen:

Susanne Feldkötter, für die Bibliotheken zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretärin, mobil: 0175 / 430 72 66.
Zum Beitrag


Dazu gibt es eine Petition

Petition

Schriftliche Anfragen zum Thema:

Bibliothek auf dem Weg zum Bildungsdiscounter? S17-15075
Zentral-und Landesbibliothek vor der Abwicklung? S17-14497


TAZ: Intellektuelle Verarmung nach Plan. 13.12.2014.

Bleimunition

Im Berliner Landesforst ist erfreulicherweise seit dem 1. April 2012 die Nutzung bleihaltiger Munition verboten. Noch steht der landesweite Verbot aus.

Dokumente zu Bleimunition (in Erstellung):

Lesanna L. Lahner und J. Christian Franson: Lead Poisoning in Wild Birds. 2009 (pdf)

Mateo, Rafael: Lead Poisoning in Wild Birds in Europe and the Regulations adopted by different Countries. 2009 (pdf)

Waterfowl Management Handbook: Lead Poisoning: The Invisible Disease. 1989 (pdf)

NABU zu Bleimunition: http://www.nabu.de/themen/jagd/bleimunition/

Rückzahlung für zu teures Trinkwasser. Wasser wird flüssig gemacht

Tagesspiegel
Tagesspiegel
29.12.2014

Rückzahlung für zu teures Trinkwasser. Wasser wird flüssig gemacht
Von Christoph Stollowsky

Für zu teure Trinkwasserrechnungen im Jahr 2011 kann man noch Geld zurückfordern. Dazu ruft die Initiative „Berliner Wassertisch“ Haus- und Wohnungsbesitzer auf. Anlass sind die überhöhten Trinkwasserpreise, die in Berlin in den vergangenen Jahren kassiert wurden.

Zum Artikel

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Mehr:

Musterschreiben BWB (doc)

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen eines Mahnantrags.


Zeitleiste
Bundeskartellamtsverfahren

Pressemitteilung Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. und Berliner Wassertisch: Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern. 4.12.2014

Kommentar Berliner Wassertisch: Preismissbrauch BWB: Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011. Warum es richtig ist, Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011 auf privatrechtlichem Wege einzufordern.

 

Presseecho:

Christoph Stollowsky: Rückzahlung für zu teures Trinkwasser. Wasser wird flüssig gemacht. In: Tagesspiegel, 29.12.2014.

Martin Kröger: Wasserbetriebe auf Investitionskurs. In Klärwerke und Kanalnetz sollen künftig pro Jahr 300 Millionen Euro fließen. In: Neues Deutschland, 27.12.2014.

Berliner Abendblatt: Wassergeld einfordern. 20.12.2014.

Ben Mendelson: Weihnachtsgrüße vom Kartellamt. Überteuerte Wasserpreise: Berliner Kunden sollen bis Jahresende Geld zurückfordern. In: jungewelt, 8.12.2014.