Hubertus Zdebel (LINKE): Die Skandalserie um die Fracking-Kommission


Pressemitteilung Hubertus Zdebel (Mitglied des Bundestages, DIE LINKE), 2. August 2019

Im Rahmen der Pro-Fracking-Gesetzgebung wurde mit § 13a Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen, dass die Bundesregierung eine „unabhängige Expertenkommission“ einsetzt, welche Fracking-Erprobungsmaßnahmen in bestimmten Gesteinsschichten wissenschaftlich begleitet und auswertet sowie hierzu und zum Stand der Technik Erfahrungsberichte zum 30. Juni eines Jahres erstellt. Die Expertenkommission übermittelt die Erfahrungsberichte dem Deutschen Bundestag und veröffentlicht sie im Internet. Die Expertenkommission unterrichtet die Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen über Verlauf und Ergebnisse der Erprobungsmaßnahmen. Hierbei sowie zu den Entwürfen der Erfahrungsberichte ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Kommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde und aus Steuermitteln finanziert wird, ist mehrheitlich mit Vertretern fracking-freundlicher Stellen besetzt. Die Zivilgesellschaft ist in ihr nicht vertreten. Die Bundesregierung scheute das Risiko kritischer Stimmen.

Die „Expertenkommission Fracking“, wie sie offziell heißt, hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Siehe https://expkom-fracking-whg.de/. Sie soll durch ihre Berichte die Voraussetzungen für die in 2021 vorgesehene Überprüfung des Verbots von Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein durch den Deutschen Bundestag schaffen. Weiterlesen

Vermutlich größter Grundwasserschaden in der Geschichte der deutschen Erdölförderung – Lagerstättenwasser-Skandal in Niedersachsen. Wintershall Dea verunreinigt Grundwasser


Pressemitteilung vom 31.07.2019

Am 29. Juli 2019 informierte die niedersächsische Landesregierung die Bevölkerung darüber, dass im Landkreis Grafschaft Bentheim seit Anfang 2014 möglicherweise bis zu 220 000 Kubikmeter Lagerstättenwasser in den Untergrund gelangt sind. Ursache sollen Leckagen an der Einpressbohrung Emlichheim 132 der Firma Wintershall DEA sein. Dabei soll das stark salzhaltige Lagerstättenwasser nach Einschätzung von Wintershall Dea einen oberen Grundwassereinleiter erreicht haben.

Dr. Reinhard Knof (Kein CO2-Endlager e.V., Schleswig-Holstein): „Wie kann es sein, dass solche extremen Verunreinigungen über vier Jahre hinweg unbemerkt erfolgen können und weder der Betreiber noch das für die Aufsicht zuständige Bergamt etwas bemerkt haben? Seit Anfang 2019 weiß die Regierung über den Skandal Bescheid. Warum wird die Bevölkerung nicht informiert? Wie viele Bohrungen sind eigentlich noch undicht? Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit unseres am 2. September startenden Volksbegehrens zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein noch einmal deutlich. Mit den Gesetzesinitiativen soll der Schutz des Wassers bei Bergbauvorhaben verbessert und Behörden und Gemeinden Transparenz im Umgang mit brisanten Unternehmensinformationen möglich werden.“

Bernd Ebeling, Wasserwirtschaftsingenieur aus Niedersachsen: „Über einen langen Zeitraum gelangten hoch saline Lagerstättenwässer aus der Erdölproduktion in unbelastetes Grundwasser. Das eingepresste Lagerstättenwasser mit einem Salzgehalt von 200 bis 300 g pro Liter ist ca. 10.000 mal höher mit Salzen belastet als unbelastetes Grundwasser. Bei kompletter Vermischung des ausgeströmten Lagerstättenwassers mit dem anstehenden unbelastetem Grundwasser wären bis zu 220 Mio. m³ versalzen und somit für eine Trinkwassergewinnung oder Verwendung für die Landwirtschaft unbrauchbar.“

Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch): „Der größte deutsche Erdölförderer Wintershall DEA hat vermutlich einen der größten Grundwasserschäden in der Geschichte der deutschen Ölförderung verursacht. Die Öl- und Gasförderung gefährdet unser immer knapper werdendes Grundwasser und damit unsere Trinkwasserversorgung. Damit muss endlich Schluss sein!“

Weder Betreiber noch Bergamt scheinen diesem Schaden Beachtung zu schenken, denn am 26. Juli 2019, also genau drei Tage vor der offiziellen Bekanntgabe des Lagerstättenwasseraustritts, wurde mitgeteilt, dass die Wintershall Dea Deutschland AG im Erlaubnisfeld Unterweser bis zum 31. Juli 2021 weiter nach Kohlenwasserstoffen suchen darf.

Hintergrund:
Bei der Erdgas- und Erdölförderung fällt Lagerstättenwasser an. Es gelangt bei der Förderung automatisch an die Tagesoberfläche. Die Zusammensetzung variiert je nach Lagerstätte. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen, Kohlenwasserstoffen und kann Schwermetalle und natürliche radioaktive Stoffe enthalten. Im vorliegenden Fall soll das Lagerstättenwasser u.a. Strontium und Barium enthalten. Bei einer Einpressbohrung wird das Lagerstättenwasser wieder zurück in die Öl- oder Gaslagerstätte geleitet. Undichte Leitungen und Verrohrungen sind bei der Öl- und Gasförderung keine Ausnahme, sondern treten regelmäßig auf, auch in Deutschland. In Schleswig-Holstein beispielsweise sind 98 Schadensfälle im Zusammenhang mit der Ölförderung bekannt geworden. Die meisten dieser Schäden sind der Wintershall DEA, bzw. deren Vorgängerunternehmen zur Last zu legen.

Weitere Links

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung: Nach Austritt von großen Mengen Lagerstättenwasser: Ministerium ordnet Überprüfung aller Einpressbohrungen in Niedersachsen an. 30.7.2019 Zum Beitrag

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung:
Lagerstättenwasser bei Einpressbohrung im Landkreis Grafschaft Bentheim ausgetreten. 29.7.2019. Zum Beitrag

NDR: Emlichheim: Lagerstättenwasser ausgelaufen. 29.07.2019 19:30 Uhr „Seit mehr als 75 Jahren fördert das Unternehmen Wintershall in Emlichheim Erdöl. Offenbar ist dabei jahrelang Lagerstättenwasser unbemerkt ausgelaufen und in den Boden gesickert.“ Zum Video

Aus der „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ wird nun das „Volksbegehren zum Schutz des Wasser!“

Zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers. Es startet am 2. September 2019! Wahlberechtigt ist, wer EU-Bürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Wochen in Schleswig-Holstein wohnt.

Die Organisatoren „benötigen 80.000 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Schleswig-Holstein innerhalb von 6 Monaten ab dem 02.09.2019. Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern abgegeben, als auch von uns an anderen Stellen und auf der Straße gesammelt werden. Beim Volksbegehren dürfen auch andere öffentliche Stellen beim Sammeln unterstützen, wie Büchereien, Schwimmbäder, usw. Wir bitten um Meldungen, wer in welchem Gebiet/Ort/Stadt sammeln kann. Wegen des Datenschutzes werden nur Unterschriftenzettel für Einzelunterschriften zur Verfügung gestellt. Bitte diese Information jetzt schon verbreiten, damit wir ab dem 02.09.2019 gut vorbereitet starten können. Der OMNIBUS wird uns auch dieses Mal wieder unterstützen.“

„Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren erreichen:

Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden soll es zukünftig rechtssicher erlaubt sein, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage, Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:

  • Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
  • Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
  • Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:

  • besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
  • Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
  • sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
  • Haftung von Ölkonzernen für Schäden“

Der Berliner Wassertisch unterstützt das Volksbegehren.

 

BBU: Endfassung des Jahresberichts der Fracking-Kommission entlarvt Öffentlichkeitsbeteiligung endgültig als Farce


BBU-Pressemitteilung, 10.07.2019

(Bonn, Berlin, 10.07.2019) Für den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) zeigt die nun veröffentlichte Endfassung des Jahresberichts der Fracking-Kommission deutlich, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bericht eine Farce war. Der Jahresbericht blieb trotz massiver Kritik fast unverändert. Eine konkrete Darstellung der Kritikpunkte der Öffentlichkeit und aussagekräftige Antworten darauf fehlen auf der Homepage der Kommission fast völlig. Das ist das genaue Gegenteil eines Dialogs auf Augenhöhe. Der BBU fordert, die Kritik der Öffentlichkeit im Original auf der Homepage der Kommission zu veröffentlichen und verlangt von ihr, dazu konkret Stellung zu beziehen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Dass die Kommunikation mit der Öffentlichkeit ein Desaster war, hat die Fracking-Kommission anscheinend selbst gemerkt. Denn nun will sie gemeinsam mit den Bundesministerien für Forschung, Umwelt und Wirtschaft ein Konzept für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erarbeiten. Doch es ist nicht zu erwarten, dass Verbesserungen für Umweltschützer eintreten. Denn in welche Richtung die Kommunikation mit der Öffentlichkeit geht, lässt sich angesichts des Umgangs mit der eingereichten Kritik am Jahresbericht bereits jetzt erahnen.

So wurde der Entwurf des Jahresberichts fast unverändert als Endfassung übernommen. Die Kritik der Öffentlichkeit und die Reaktion der Kommission werden im Jahresbericht in keiner Weise dargestellt.
Stattdessen sollen Kommentare nun in einem Dokument zu regelmäßig gestellten Fragen (FAQ) auf der Kommissions-Homepage behandelt werden.
Damit werden Kritikpunkte einfach zu Fragen umdefiniert. Doch auch in dieser Form wird die Kritik des BBU in diesem Dokument kaum aufgegriffen, wie ein Beispiel von vielen zeigt. So hatte der BBU die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen angesichts der fehlenden Bekanntmachung als völlig unzureichend kritisiert. Darauf gibt es keine befriedigende Reaktion .Stattdessen findet man die Frage: ‚Wie wurde die Öffentlichkeit über die Webseite der Expertenkommission Fracking informiert?‘. In der Antwort wird insbesondere auf Presseerklärungen der drei betroffenen Ministerien verwiesen, die nach Ablauf der Abgabefrist für Stellungnahmen zum Entwurf des Jahresberichts veröffentlicht wurden und so gar nicht zur Abgabe von Stellungnahme motivieren konnten. So werden Kritikpunkte unsichtbar gemacht und Nebelkerzen geworfen. Auch ansonsten sind die Ausführungen im FAQ-Dokument von einem ‚Weiter so‘ geprägt. Das ist nicht akzeptabel.“

Der BBU fordert die Fracking-Kommission auf, ein Dokument zu veröffentlichen, in dem die Kritik der Öffentlichkeit im Original dargestellt wird. Zu diesen Kritikpunkten muss die Fracking-Kommission konkret Stellung beziehen.

Zum Hintergrund:
BBU-Pressemitteilung vom 18. Juni 2019
https://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202019/18.06.19.pdf

BBU-Stellungnahme vom 25. Juni 2019
https://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Jahresbericht%20_Fracking_OK_oU.pdf

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Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
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Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
<http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
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Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
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engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

BBU: Jahresbericht der Fracking-Kommission – falsche Ziele, unbestimmte Angaben und eine katastrophale Öffentlichkeitsbeteiligung


(Bonn, Berlin, 27.06.2019) Der Jahresbericht 2019 der Expertenkommission Fracking stößt auf deutliche Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU). Diese Kritik hat der Umweltverband der Fracking-Kommission innerhalb der von ihr gesetzten Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung in einer Stellungnahme (pdf) zum Jahresbericht übermittelt. Die vagen Aussagen über die zukünftige Arbeit der Kommission, die deutlich von ihrem Arbeitsauftrag abweicht, schaffen dabei keine Transparenz, sondern werfen immer neue Fragen auf. Die angesichts fehlender Erprobungsbohrungen notwendige Schlussfolgerung, dass es keinen Gefahrenausschluss für Fracking geben kann, zieht die Kommission nicht. Empörend findet der BBU auch, dass die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Kommission anscheinend das Ziel hatte, die Abgabe von Stellungnahmen zu verhindern. Der BBU fordert eine Überarbeitung des Jahresberichts und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „Aufgabe der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Damit soll sie die wesentlichen Grundlagen für die in 2021 vorgesehen Überprüfung des Moratoriums von Fracking in diesen Gesteinsschichten schaffen. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen können. Daher hätte sie bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen müssen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen Gesteinsschichten möglich ist. Aus dem Moratorium hätte so ein unbefristetes Verbot werden müssen.“

Der BBU stellt zudem fest, dass auch der Stand der Technik des Bohr- und Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien von der Kommission nicht ermittelt wird. Stattdessen sollen Fragen für Schritt beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder bestenfalls begleitend sind. Damit hat die Kommission endgültig ihren im Wasserhaushaltsgesetz festgelegten Arbeitsauftrag aufgegeben. Die Gefahren des Bohr- und Frackingprozesses für die Umwelt und die Bevölkerung können so gerade nicht ermittelt werden.

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die von der Kommission nun zur Bearbeitung vorgesehenen vier Fragenkomplexe sind zudem unbestimmt. Es ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen. Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent. Dies gilt auch für weitere Teile des Berichts. So fehlen beispielsweise die Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.“

Zu scharfer Kritik des BBU führt auch die Art und Weise, in der die Kommission die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat. So befand sich der Jahresbericht auf einer Homepage, deren Existenz nicht an zentraler Stelle bekannt gemacht wurde und nur durch Zufall zu finden war. Die Zeit zur Abgabe von Stellungnahmen von etwa drei Wochen reduzierte sich so faktisch auf wenige Tage bis Stunden. Für die Abgabe von Stellungnahmen war nur ein Kontaktformular vorgesehen. Als der BBU seine detaillierte Stellungnahme in das Kontaktformular eingab, bekam er eine Fehlermeldung: „Die Maximallänge ist überschritten. Bitte geben Sie maximal 3999 Zeichen ein.“ Detaillierte Stellungnahmen waren offensichtlich gar nicht erwünscht. Die Stellungnahme des BBU musste gestückelt werden.

Die Stellungnahme des BBUs hier als pdf

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter: https://www.bbu-online.de/
und telefonisch unter 0228-214032.
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Gegen Gasbohren: Kurzstellungnahme zum Entwurf des Berichts der Expertenkommission Fracking im Jahr 2019

(26. Juni 2019) Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Berichts der Expertenkommission Fracking ist zu wiederholen. Vorab ist die Existenz der Homepage der Expertenkommission und ihres Jahresberichts an zentralen Stellen der Internetseiten von Bundes-Forschungsministerium, Bundes-Umweltministerium, Bundes-Wirtschaftsministerium und Umweltbundesamt bekannt zu geben. Die neue Frist zur Stellungnahme sollte zwei Monate betragen.

Der Bericht der Kommission ist in weiten Teilen vage und unbestimmt und daher grundlegend zu überarbeiten. So fehlen beispielsweise die Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.

Aufgabe der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen können. Sie sollte daher bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen Gesteinsschichten vorgenommen werden kann und dass das bis 2021 geltende Moratorium für Fracking in diesen Gesteinsschichten zeitlich unbegrenzt verlängert werden sollte.

Auch die Ermittlung des Standes der Technik des Bohr- und Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien wird von der Kommission nicht ermittelt. Stattdessen sollen Fragen für Schritte beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder bestenfalls begleitend sind. Dadurch drängt sich der Eindruck auf, dass sich die Kommission hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Bohr- und Frackingprozesses bereits inhaltlich festgelegt hat. Dies ist nicht akzeptabel.

Die von der Kommission vorgesehenen vier zu bearbeitenden Fragenkomplexe sind unbestimmt. Es ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen. Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent.

Der Bericht der Kommission ist daher grundlegend zu überarbeiten und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.