1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN

Vielen Dank, dass Sie mitgeholfen haben, fast 2000 Unterschriften für diesen Appell zu sammeln. Am 18. Oktober 2012 wurden genau 1898 Unterschriften im Büro des Parlamentspräsidenten überreicht.
Start der Unterschriftensammlung war der 9. Mai 2012. Ende der Sammlung war der 20. August 2012. Da der Parlamentspräsident keine Übergabe unter Einbeziehung der Öffentlichkeit wünschte, verzögert sich die Abgabe der Unterschriften.

    Unterschriftensammlung nach Sternmarsch am 12. Mai 2012


    Unterschriftensammlung nach Sternmarsch am 12. Mai 2012


    Unterschriftenabgabe


    Auf dem Weg zur Abgabe der Unterschriftenlisten an den Parlamentspräsidenten
    (Fotomontage: Wassertisch)

  1. Klagemöglichkeiten gegen skandalöse Wasserverträge endlich nutzen!
  2. Unabhängige Sachverständige für den Sonderausschuss Wasserverträge!
  3. Keine weitere Verschleppung der Vertragsprüfung im Sonderausschuss!

Mitglieder aller Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses haben erklärt, dass sie die Teilprivatisie­rungsverträge der Berliner Wasserbetriebe von 1999, heute nicht mehr abschließen würden. Nachdem sich nun herausgestellt hat, dass die Verträge verfassungswidrig sind, könnten sie jetzt den Worten endlich Taten folgen lassen. Deshalb fordern wir:

  1. Über ein Organstreitverfahren sollen Fraktionen oder Abgeordnete gegen die verfassungswidrigen Verträge klagen, um dadurch zu einer kostengünstigen Rekommunalisierung ohne Belastung des Landeshaushalts zu kommen.
  2. Im Sonderausschuss „Wasserverträge“, der durch das Volksentscheid-Volksgesetz entstanden ist, müssen finanzielle Mittel für unabhängige Sachverständige zur Verfügung gestellt werden, um den Prüfauftrag des Volksgesetzes erfüllen zu können.
  3. Die Abgeordneten der Regierungskoalition im Ausschuss müssen endlich zielgerichtet und strukuriert die Ausschussarbeit voranbringen, anstatt Funktionsträger einzuladen, die zum eigentlichen Prüfungsauftrag nichts beitragen können. Der Ausschuss, dessen Tagungsperiode am 31.12.2012 endet, darf aufgrund einer weiteren Verschleppungstaktik nicht ergebnislos bleiben.

localhost/wassertisch/
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

[expand title=“Stand der Unterschriften am 24.05.2012″ swaptitle=“Stand vom 24.05.2012 ausblenden“ trigclass=“arrowright“ alt=“Unterschriftenzahlen“]Nach zwei Sammelaktionen zeigt sich, dass die Berlinerinnen und Berliner weiter die Rekommunalisierung wollen und nicht verstehen, warum die Abgeordneten es nicht mit einer Organklage versuchen.
Unterschriften auf Sammelbögen: 242   Online Unterschriften: 21   Gesamt: 263[/expand]
[expand title=“Stand der Unterschriften am 07.06.2012″ swaptitle=“Stand vom 07.06.2012 ausblenden“ trigclass=“arrowright“ alt=“Unterschriftenzahlen“]
Beim Umweltfest am 3. Juni 2012 konnten 188 Unterschriften gesammelt werden.
Damit – und mit weiteren Sammelaktivitäten – erreichen wir folgenden Stand:
Unterschriften auf Sammelbögen: 517   Online Unterschriften: 38   Gesamt: 555[/expand]
[expand title=“Stand der Unterschriften am 21.06.2012″ swaptitle=“Stand vom 21.06.2012 ausblenden“ trigclass=“arrowright“ alt=“Unterschriftenzahlen“]
Beim Friedensfestival am 17. Juni 2012 kamen 76 Unterschriften dazu.
Damit – und mit weiteren Sammelaktivitäten in Bioläden und andere Aktivitäten – erreichen wir folgenden Stand:
Unterschriften auf Sammelbögen: 711   Online Unterschriften: 43   Gesamt: 754[/expand]
[expand title=“Stand der Unterschriften am 05.07.2012″ swaptitle=“Stand vom 05.07.2012 ausblenden“ trigclass=“arrowright“ alt=“Unterschriftenzahlen“]
Mit weiteren Sammelaktivitäten in Bioläden und auf Wochenmärkten erreichen wir folgenden Stand:
Unterschriften auf Sammelbögen: 876   Online Unterschriften: 46   Gesamt: 922[/expand]
[expand title=“Stand der Unterschriften am 28.07.2012″ swaptitle=“Stand vom 28.07.2012 ausblenden“ trigclass=“arrowright“ alt=“Unterschriftenzahlen“]
Mit weiteren Sammelaktivitäten in Bioläden erreichen wir folgenden Stand:
Unterschriften auf Sammelbögen: 1229   Online Unterschriften: 49   Gesamt: 1278[/expand]
[expand title=“Stand der Unterschriften am 18.08.2012″ swaptitle=“Stand vom 18.08.2012 ausblenden“ trigclass=“arrowright“ alt=“Unterschriftenzahlen“]
Mit dem jetzigen Sammelstand schließen wir die Unterschriftensammlung ab:
Unterschriften auf Sammelbögen: 1659   Online Unterschriften: 56   Gesamt: 1715[/expand]
[expand title=“Stand der Unterschriften am 24.08.2012″ swaptitle=“Stand vom 24.08.2012 ausblenden“ trigclass=“arrowright“ alt=“Unterschriftenzahlen“]
Da wir noch Unterschriftenlisten bekommen haben, korrigieren wir hiermit den letzten Stand der Unterschriftensammlung:
Unterschriften auf Sammelbögen: 1777   Online Unterschriften: 56   Gesamt: 1833[/expand]

Statt Klage: Nußbaum will RWE-Anteile der BWB zurückkaufen und und macht damit Veolia stark.

Eine Klage gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge könnte zu deren Nichtigkeit führen. Das wäre die kostengünstigste Variante einer Rekommunalisierung. Stattdessen beabsichtigt Berlins Finanzsenator, die RWE-Anteile für 618 Mio. zurückzukaufen und bereitet damit womöglich den Ankauf dieser Anteile durch Veolia vor.

(Berlin, 7. Mai 2012) Der Berliner Senat will nach Presseberichten 24,95% der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe für 618 Mio. Euro von RWE zurückkaufen. Veolia-Sprecher Matthias Kolbeck sagte, man wolle nun die Partnerschaft mit dem Land vertiefen. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „Es handelt sich hier um ein Manöver der übelsten Art. Der Bevölkerung soll der Rückkauf der RWE-Anteile als Teilrekommunalisierung verkauft werden, während der Global Player Veolia nur darauf wartet, die RWE-Anteile zu übernehmen und damit die Privatisierungssituation und die bestehenden verfassungswidrigen Verträge samt Gewinngarantie gegen den erklärten Willen der Berliner Bevölkerung zu zementieren.

Das Land Berlin hat jedoch die Möglichkeit, gegen die Wasserverträge zu klagen, da sie wegen der dort festgeschriebenen Gewinngarantie für die privaten Konzerne gegen die Verfassung von Berlin verstoßen. Folge wäre wahrscheinlich eine Rückzahlung der versteckten Beihilfe in dreistelliger Millionenhöhe an das Land Berlin. Dies wurde zuletzt wieder bei der Anhörung des Juristen und Vorsitzenden der Verbraucherzentrale Berlin, Prof. Keßler, am letzten Freitag vor dem Sonderausschuss Wasserverträge sehr deutlich. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der Berliner Wassertisch fordert, dass das Abgeordnetenhaus dem Verkauf nicht zustimmt, bevor die Verträge von unabhängiger Seite überprüft worden sind.

Schweigegeld für RWE? -PRESSEMITTEILUNG VOM 07.05.2012

(Berlin, 7. Mai 2012) Der Senat wartet die gesetzliche Überprüfung der Privatisierungsverträge nicht ab. Nach einem Bericht der BILD-Zeitung hat der Senat für 618 Millionen die Anteile von RWE an den Berliner Wasserbetrieben übernommen.

Während die SPD und CDU die per Volksgesetz erzwungene Überprüfung der Geheimverträge im Sonderausschuss Wasserverträge permanent verschleppen und blockieren (http://localhost/wassertisch/?p=1206), liefen die geheimen Verkaufsverhandlungen mit dem privaten Wasserkonzern RWE offensichtlich auf Hochtouren. Der Kaufpreis zeigt zwar, dass die Berliner Wasserbetriebe unter der Geschäftsführung der privaten Konzerne an Wert verloren haben, vor einem Verkauf wäre aber nach Ansicht des Berliner Wassertischs die öffentliche Überprüfung der Privatisierungsverträge nötig gewesen, mit denen der Senat die öffentliche Daseinsvorsorge zum Renditeobjekt für die einseitig auf ihren Profit bedachten Wasserkonzerne gemacht hat. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist offensichtlich, dass der SPD/CDU-Senat die Anteile schnell kaufen möchte, bevor sich im Sonderausschuss „Wasserverträge“ die Rechtswidrigkeit der Verträge erweist. Dies ist ein letztes Geschenk, das der Senat an die privaten Konzerne macht – natürlich mal wieder auf Kosten der Bürger.
Es war ein CDU/SPD-Senat, der im Jahr 1999 die Berliner Wasserbetriebe per Geheimvertrag teilprivatisierte. Schon bald wurden rechtliche Bedenken an dem Geschäft laut. Auch das Geschäftsgebaren der privaten Konzerne RWE und Veolia, das bei einem durchschnittlichen Mietshaus zu Preiserhöhungen von 35 Prozent und zum Verkauf vieler Grundstücke geführt hatte, rüttelte viele Berliner wach. Erst nach einem Volksentscheid, bei dem 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger eine 100%ige Offenlegung der Geheimverträge forderten, legte der Senat einen Großteil (http://localhost/wassertisch/?p=1002) des Vertragswerks offen. Die Bemühungen des Wassertischs und der Berliner Bürger führten zu vorläufigen Erfolgen:

  1. Auf öffentlichen Druck hin veranlasste der ehemalige Wirtschaftssenator Wolf eine Prüfung der Trinkwasserpreise durch das Bundeskartellamt. Vorläufiges Ergebnis: Die Preise müssen mindestens um 21 Prozent gesenkt werden.
  2. Nach der Offenlegung der Verträge reichten die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International eine Beschwerde bei der EU wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbs- und Vergaberecht ein. Hat die Beschwerde Erfolg, sind die Verträge (teil-)nichtig und Berlin kann mit Millionenrückzahlungen rechnen. Vorläufiges Ergebnis: Das Verfahren ist in seiner zweiten Phase. Die EU führt Vorermittlungen durch.
  3. Der Wirtschaftsexperte des Wassertischs, Rainer Heinrich, wies im Sonderausschuss darauf hin, dass verschiedene verfassungsrechtliche Bestimmungen (http://localhost/wassertisch/?p=948) nicht eingehalten wurden. Stimmt das Verfassungsgericht zu, müssen die Verträge rückabgewickelt werden. Ergebnis: Der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses wurde vom Sonderausschuss mit der Prüfung beauftragt. SPD und CDU haben mit ihrer Stimmenmehrheit erfolgreich verhindert, dass die Prüfung durch unabhängige Sachverständige erfolgt – wie das Volksgesetz dies vorschreibt.
  4. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat einen juristischen Leitfaden vorgestellt, mit dem Abgeordnete gegen die Gewinngarantie, mit der der Senat RWE und Veolia seit zehn Jahren auf Kosten der Berliner Bürger subventioniert, vorgehen können. Der oberste unabhängige Verbraucherschützer Berlins, Prof. Kessler von der Verbraucherzentrale Berlin, hat diese Klage in der letzten Wasserausschusssitzung empfohlen. Ergebnis: noch offen.

Es ist offensichtlich, dass das Geschäftsmodell der Wasserkonzerne nach der Offenlegung der verfassungs-widrigen Geheimverträge vor dem Scheitern steht. Dazu Rainer Heinrich, der seit mehreren Jahren für die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe kämpft: „Es ist offensichtlich, dass RWE schnell verkauft, bevor die Verträge tatsächlich rückabgewickelt werden könnten. Der Berliner Wassertisch fordert, dass das Abgeordne-tenhaus dem Verkauf nicht zustimmt, bevor die Verträge von unabhängiger Seite überprüft worden sind. Veolia darf keine Möglichkeit bekommen, die RWE Anteile zu übernehmen.

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

Diese Pressemitteilung als PDF
„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Sonderausschuss „Wasserverträge“: Vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin hält Organklage für das Naheliegendste. CDU und SPD mauern weiter. – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.05.2012

(Berlin, 4. Mai 2012) Der renommierte Juraprofessor und Vorsitzende der Verbraucherzentrale Prof. Dr. Jürgen Keßler hat die Abgeordneten auf der heutigen Sitzung des Wasserausschusses indirekt zur Organklage aufgefordert. Die Wasser-Privatisierungsverträge sind aller Wahrscheinlichkeit nach rechtswidrig.

Auf die Frage der Grünen-Abgeordneten Canan Bayram im Sonderausschuss Wasserverträge, wie die verfassungswidrige „Gewinnausfallgarantie“ der ehemaligen Geheimverträge angegriffen werden könne, antwortete der Verbraucherschützer: „Am naheliegendsten ist eine Organklage.“ Einen Leitfaden zu einem solchen Organstreitverfahren der Abgeordneten gegen den Senat hat eine unabhängige Juristengruppe aus dem Umkreis des Wassertisches bereits vorformuliert. Interesse für eine Organklage wurde allerdings bislang nur aus der Piratenfraktion bekundet. Die Koalitionspartner SPD und CDU, die 1999 die Berliner Wasserbetriebe an RWE und Veolia verkauft hatten, äußerten sich dazu nicht. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Das Organstreitverfahren ist eine reale Möglichkeit, die obskuren Zustände bei den Wasserbetrieben zu beenden. Wir erwarten nach dieser profunden Rede von Professor Keßler, dass auch die anderen Fraktionen tätig werden.

Die Privatisierungsverträge verstoßen laut Keßler jedoch nicht nur gegen die Verfassung, sondern vermutlich auch mehrfach gegen europäisches Wirtschaftsrecht. Die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International haben 2011 eine Beschwerde in Brüssel eingereicht, die derzeit von den EU-Behörden bearbeitet wird. Bei einer Teilnichtigkeitserklärung der Verträge nach Europarecht müssten die Konzerne Millionen unrechtmäßig erhaltener verdeckter Subventionen an den Berliner Haushalt zurückzahlen. Für die Berliner Bürger ist von besonderem Interesse, ob der Senat wenigstens in seiner Stellungnahme auf die EU-Beschwerde im Interesse der Bürger argumentiert hat. Leider wurde der Antrag der Oppositionsparteien auf Veröffentlichung dieser Stellungnahme und des zugehörigen juristischen Gutachtens von SPD und CDU vertagt.

SPD und CDU mauern weiter
Die Regierungsparteien verschleppen die Überprüfung der Wasserverträge weiter. Für die die letzte Sitzung am 30. März hatten sie den Vorstandsvorsitzenden der Berlinwasser Holding AG, den RWE-Mann Frank Bruckmann, eingeladen. Dieser machte aus seinem Auftritt eine PR-Show für die Wasserkonzerne. Zur Überprüfung der Wasserverträge konnte er dagegen – nach eigener Auskunft – nichts beitragen. Zur heutigen Sitzung luden die Koalitionsparteien Beamte der Senatsverwaltung für Justiz ein, um über Einwirkungsmöglichkeiten des Senats auf die BWB zu referieren. Doch auch hier konnten die Beamten nichts zum Thema beitragen, da – nach eigener Auskunft – Einwirkungsmöglichkeiten der Senatsverwaltung für Justiz praktisch nicht vorhanden seien.

Die Einladung von Personen, die offensichtlich nichts zum Ausschusszweck beitragen können, ist eine faktische Missachtung der Wähler, die mit 98% Mehrheit für die Offenlegung und Überprüfung der Wasserverträge gestimmt haben. Völlig deplaziert wirkte vor diesem Hintergrund die Rüge des Ausschussvorsitzenden Jupe (CDU), das Publikum möge es unterlassen, die ordnungsgemäße Arbeit des Ausschusses durch Beifalls- und Unmutsbekundungen zu behindern. Diesen Vorwurf wies die Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche überzeugend zurück. Dazu Wolfgang Rebel: „Zuletzt war in der Presse mehrfach von einer Verrohung der Umgangsformen im Parlament die Rede. Aber damit waren vor allem Abgeordnete gemeint – der Wassertisch ist hier unbeteiligt. Statt von der Verschleppungstaktik in der Ausschussarbeit abzulenken, sollten die Regierungsparteien endlich zu einer sachlichen, effektiven Arbeitsweise finden. Dazu würde beispielsweise beitragen, wenn sie endlich die Mittel für die gesetzlich vorgeschriebenen Sachverständigen freigeben würden. Dass juristischer Sachverstand dringend benötigt wird, haben die genauen Ausführungen von Prof. Keßler heute sehr deutlich gemacht.

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

Diese Pressemitteilung als PDF
„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Wirtschaftssenatorin antwortet auf Fragen, die im Sonderausschuss „Wasserverträge“ am 30.03.2012 gestellt wurden

In der 5. Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ am 30. März 2012 stand auf Punkt 1 der Tagesordnung:
Wirtschaftliche Auswirkungen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) auf den Haushalt des Landes Berlin, die Berliner Wasserbetriebe und die Bürgerinnen und Bürger.
Dazu wurden von den Fraktionen Fragenkataloge erstellt. Diese Fragen wurden im Wesentlichen am 4. Mai 2012 von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung beantwortet.
PDF-Dokument mit ausführlichen Zahlen und Tabellen

Die Antworten beinhalten folgende wichtige Daten:

  • die per Verordnung festgelegten Zinssätze für das sog. betriebsnotwenige Kapital der Wasserbetriebe für die Jahre 2004 bis 2011 (diese bestimmen im Wesentlichen die sog. kalkulatorischen Kosten)
  • Ausführungen zur Berechnung der oben erwähnten Verordnungszinsätze und die laut Berliner Betriebegesetz zu Berechnung der oben erwähnten Verordnungszinsätze verwendeten Renditen zehnjähriger Bundesanleihen von 1990 bis 2010
  • eine Tabelle, die den Zinsabstand zehnjähriger Renditen im Bund und im Land Berlin ausweist. Hier zeigt sich, dass der Zinsabstand zwischen 1992 und 2012 maximal knapp 0,56 % erreichte. Die ursprünglich angestrebte R+2% Zinsaufschlag-Regelung, die 1999 vom Berliner Verfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen wurde, hatte also offensichtlich mit den realen Verhältnissen nichts zu tun.
  • genaue Aufstellung der Höhe und Verwendung des Kaufpreises der Teilprivatisierung der BWB von 1999
  • Aufstellung der Gewinne der BWB für das Land Berlin und für die privaten Anteilseigner von 1999 bis 2011
  • Aufstellung der mittelfristigen Gewinnerwartungen, die bei Weiterbestehen der Teilprivatisierung mittelfristig bis 2017 geplant waren sowie eine weitergehende Prognose der Gewinnerwartungen bis 2028
  • Aufstellung des Anteils der kalkulatorischen (also eigentlich fiktiven) Kosten an den Gesamtkosten, die in die Preiskalkulation der Wasserbetriebe eingingen von 1995 bis 2011
  • Aufstellung des Personalaufwands bei den Wasserbetrieben von 1995 bis 2011. Hier auch Zahlen über die Entwicklung der Vollzeit-Äquivalente (Personenjahre) der BWB-Beschäftigten und der Azubi-Quote
  • Aufstellung der Kosten für den Materialaufwand und die Energiekosten der BWB von 1995 bis 2011
  • Angaben zur Investitionstätigkeit der BWB seit 1995
  • Angaben zu den Arbeitspreisen, verkauften bzw. gereinigten Mengen sowie Umsatzerlösen bei Trinkwasser und Abwasser von 1995 bis 2011. Außerdem eine Aufschlüsselung der Umsätze nach Haushalten und Gewerbe/Industrie
  • Angaben zur Nettorendite des Landes von 1995 bis 2011. Die Nettorendite der privaten Anteilseigner ist angeblich nicht bekannt. Zur Bruttorendite der Anteilseigner – da nicht konkret danach gefragt – werden keine Angaben gemacht.
  • Angaben zum Anteil des Grundpreises am Gesamtpreis für Wasser und Abwasser nach der Einführung des Grundpreises ab 1. April 2010
  • Aussagen zu den theoretischen Folgen einer angenommenen Absenkung der Verzinsung des sog. betriebsnotwendigen Kapitals durch eine angenommene Änderung des Berliner Betriebegesetzes. Hier kommt die „Nachteilausgleichsregelung“ des § 23 des Konsortialvertrages ins Spiel.
  • Angaben zur Höhe des Grundwasserentnahmeentgelts und des Sondernutzungsentgelts von 1995 bis 2011
  • Angaben zur Höhe der Kosten des Landes für die durch die BWB durchgeführte Straßen- und Regenentwässerung von 1995 bis 2011
  • Angaben zum Eigenkapital und zur Eigenkapitalquote der BWB von 1995 bis 2011 sowie Erläuterungen zu den Kapitalentnahmen in den Jahren 1997, 1999 und 2008
  • Angaben zur Entwicklung des sog. betriebsnotwendigen Kapitals (BNK) von 1999 bis 2011 und Prognose bis 2015
  • Angaben zu den tarifwirksamen Effekten, die durch die Umstellung der Abschreibungsmethode auf Wiederbeschaffungszeitwerte seit 2004 (5. Änderungsvereinbarung) zustande kamen. Angaben von 2004 bis 2011
  • Angaben zur Auflösung von Sonderposten und Baukostenzuschüssen seit 2004
  • Angaben zur Verzinsung von Gewinnrücklagen als Teil des betriebsnotwendigen Kapitals
  • Gegenstand und Streitsumme des damals laufenden Schiedsgerichtsverfahrens
  • Erläuterungen zum Begriff der „Sonderposten“ sowie zu den Auswirkungen der Sonderposten auf den Wassertarif
  • Angaben zur Entwicklung der Höhe der Sonderposten von 1994 bis 2011
  • Angaben zur Prognose und der tatsächlich verkauften Wassermenge von 1999 bis 2011
  • Hinweis auf den für 2014 geplanten Rückkauf des der Fondsgesellschaft TELO gehörenden Klärwerks Waßmannsdorf und die Auswirkung dieses Rückkaufs auf das betriebsnotwendige Kapital der BWB

Was macht der Sonderausschuss „Wasserverträge“? – PRESSEMITTEILUNG vom 03.05.2012

(Berlin, 3. Mai 2012) Am Freitag, dem 4. Mai, tagt der Sonderausschuss „Wasserverträge“ erneut nach längerer Pause. Prof. Dr. Jürgen Keßler, Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin und Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) soll angehört werden. Senat hält Stellungnahme zu wettbewerbsrechtlichen Anfragen der EU weiter unter Verschluss.

Mit Spannung erwartet der Wassertisch die Anhörung von Prof. Dr. Jürgen Keßler im Wasserausschuss. Die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International hatten im Juni 2011 eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet. Beteiligt war der Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) aus dem Wassertisch-Umfeld. Gegenstand waren Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Beihilferecht in den Wasser-Privatisierungsverträgen. Nun hat der Senat eine Stellungnahme dazu an die Bundesregierung geschickt, die in diesem Verfahren der Ansprechpartner für Brüssel ist. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir sind gespannt, wie die Senatsvertreter den Vorwurf entkräften wollen, dass die Gewinngarantie für die privaten Konzerne RWE und Veolia als asymmetrische Gewinnverteilung ein Verstoß gegen europäisches Beihilferecht ist. Es kann nicht sein, dass der Senat seine Stellungnahme dazu weiter unter Verschluss hält.

Außerdem soll die Hausspitze der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu den Einwirkungsrechten des Landes Berlin auf die Berliner Wasserbetriebe befragt werden. Zu dieser Thematik hatte der Wirtschafts-Experte des Berliner Wassertischs, Rainer Heinrich, bereits in der Ausschuss-Sitzung vom 2. März darauf hingewiesen, dass die unternehmerische Führung der BWB in den Händen der Privaten liegt und die Senatsvertreter aufgrund der Unterbrechung der demokratischen Legitimationskette praktisch keinen Einfluss auf die laufenden Geschäfte der Wasserbetriebe haben. Dazu Rebel: „Nun wird von den Regierungsfraktionen absichtlich eine weitere Senatsverwaltung in den Ausschuss geholt, um diese Aussagen möglichst zu relativieren!

Zur Berichterstattung über Abgeordnete, die „sich immer häufiger im Ton“ vergreifen
Ausgehend von einem Bericht der BILD-Zeitung vom 9. April mit dem Titel „ABGEORDNETE VERGREIFEN SICH IMMER HÄUFIGER IM TON“ haben verschiedene Zeitungen über die Verrohung parlamentarischer Sitten – auch im Wasserausschuss – berichtet. Nicht pöbelnde Abgeordnete sind jedoch dort das Problem, sondern das ist die Verschleppungstaktik der Regierungsfraktionen. Deren Vertreter kommen unvorbereitet in die Sitzungen und bremsen jede kritische Prüfung der Verträge durch Passivität oder dadurch, dass sie an Nebenpunkten unsinnige Debatten entfachen. Kritische Fragen kommen fast ausschließlich von der Opposition. Eine strukturierte Vorgehensweise durch die Regierungsfraktionen ist nirgendwo zu erkennen.

Noch immer verweigern die SPD- und CDU-Politiker die Bewilligung finanzieller Mittel zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Privatisierungsverträge durch unabhängige Sachverständige. Eine sachliche und qualifizierte Prüfung der Privatisierungsverträge ist ohne juristischen Sachverstand jedoch nicht möglich. Kein Wunder, dass den Abgeordneten der Koalition die Sitzungen des Sonderausschusses peinlich sind. Wassertisch-Aktivisten äußerten am Rande der letzten Sitzung die Befürchtung, dass die Koalitionspolitiker am liebsten auch das Publikum ausschließen würden, um das Volksgesetz ungestört abwickeln zu können.

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

Diese Pressemitteilung als PDF