Augsburgs Wasserwirtschaft: UNESCO-Welterbe?

Das würde der Berliner Wassertisch sehr befürworten! 🙂

Augsburgs Wasserwirtschaft auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe:
„Wasserbau und Wasserkraft, Trinkwasser und Brunnenkunst in Augsburg“ von der Kultusministerkonferenz nominiert

Augsburgs Wasserwirtschaft: UNESCO-Welterbe?Augsburgs historische Wasserwirtschaft hat einen Riesenschritt auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe getan. Die Kultusministerkonferenz hat jetzt die künftigen Nominierungen zum Welterbe in Deutschland ausgewählt. Unter den nominierten Bewerbern ist auch „Wasserbau und Wasserkraft, Trinkwasser und Brunnenkunst in Augsburg“. Augsburgs historische Wasserwirtschaft gehört zur Reihe jener Kulturgüter, die nach Einschätzung der Kultusministerkonferenz und des von ihr beauftragten Fachbeirats das entscheidende Kriterium des außergewöhnlichen universellen Wertes erfüllen. Zudem fallen sie nicht in die Kategorie jener Kulturstätten, die auf der Welterbeliste bereits überrepräsentiert sind und damit geringere Aussichten auf Aufnahme haben. Unter den rund 1000 Welterbestätten der UNESCO-Liste sind derzeit nur drei mit der Bewirtschaftung von Süßwasser in Verbindung zu bringen.

In Augsburg sind seit dem Mittelalter entstandene Kanäle und Wassertürme, Monumentalbrunnen der späten Renaissance, das historische Wasserwerk am Hochablass von 1879 – ein Industriedenkmal von internationalem Rang – sowie mehrere Wasserkraftwerke des frühen 20. Jahrhunderts als authentische Denkmäler erhalten. In Augsburg stehen die drei ältesten Wassertürme Deutschlands und wohl auch Mitteleuropas, die seit den Römern betriebene Wasserkraftnutzung hat die Stadt mitgeprägt. Hydrotechnische Modelle in der weltweit einzigartigen Modellkammer des Maximilianmuseums Augsburg sowie die Bestände des Stadtarchivs Augsburg, der Kunstsammlungen der Stadt Augsburg und der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg haben das Wissen über ein halbes Jahrtausend historischer Wasserkunst bewahrt. Augsburg ist somit – im Zeitfenster zwischen 1412 und 1922 – ein weltweit wohl einzigartiges „Archiv der Wasserwirtschaft“.

Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz: hier

[…]

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Fracking in Niedersachsen

Soeben erreichte uns folgender Hinweis von der Bürgerinitiative Kein Co2-Endlager, den wir unseren LeserInnen zur Kenntnis geben möchten.

Bürgerinitiative Stoppt Co2-Endlager

Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes vom 2. Juli 2014 (Drucksache 285/14)

 
Bildschirmfoto 2014-07-06 um 19.55.20
 

Hier findet sich folgende Passage:

Übergangsbestimmung für das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck...

Die BI Kein Co2-Endlager schreibt hierzu:

 
Besonders schlimm ist der neue § 106a WHG: NACH der Gesetzesnovelle ist sogar die wasserwirtschaftliche Katastrophe einer Verpressung von Lagerstättenwasser ausdrücklich wasserrechtlich unangreifbar geworden, wenn sie bergrechtlich genehmigt worden ist.
Das heißt für mich als erfahrene Wasserfachfrau im Vollzug außerdem noch, dass dieser ausdrücklich gesetzliche Passus jede vom Gesetz grundsätzliche nachträgliche Auflage oder Verschärfungen durch rechtliche Anpassungen der bestehenden Einzelgenehmigung faktisch unmöglich macht.

FAZIT 1 : Das bestehende Wasserrecht bietet dem Vollzug erheblich mehr Möglichkeiten, Schlimmes zu verhindern als nach Einführung eines neuen § 106a WHG.

FAZIT 2: Die geplante Novelle gibt den Konzernen den wasserrechtlichen ungeprüften und absolut sicheren Halt, den sie im  bestehenden Wasserrecht zugunsten des Wohls der Allgemeinheit schmerzlich vermissen, weil nachträglich verschärfende  wasserrechtliche Auflagen und sogar ein sofortiges uneingeschränkte Verbot im Sinne des Allgemeinwohls möglich wären.

Nach Verabschiedung dieser geplanten Novelle haben die Wasserbehörden keinen wasserrechtlichen Einfluss mehr auf alles, was derzeit bereits praktiziert wird; egal, wie technisch katastrophal das ganze Ausmass der naturgegebenen Wirkungszusammenhänge auch sein wird.

FAZIT 3: Die Novelle ist eine Bankrotterklärung der Juristen an die wasserwirtschaftlichen Ingenieure und sonstigen vergleichbaren Fachleute.

So ähnlich ließe sich sogar juristisch sauber ein Supergau als ausdrücklich erwünscht beschreiben.

 

Eau de Paris. Célia Blauel ist die neue Präsidentin

Am 6. Juni 2014 wurde die stellvertretende Bürgermeisterin Célia Blauel zur Präsidentin von Eau de Paris gewählt. Der Berliner Wassertisch wünscht ihr von Herzen viel Erfolg!

Célia Blauel
Hier sind ein paar Hintergrundinformationen (frz.)

H2Onet

Le 6 juin 2014, Célia Blauel, adjointe à la maire de Paris en charge de l’environnement, du développement durable, de l’eau, de la politique des canaux et du „plan climat énergie territorial“ a été élue présidente du Conseil d’administration d’Eau de Paris, renouvelé au lendemain des élections municipales. De nouveaux enjeux se dessinent pour Eau de Paris afin d’accompagner la ville de Paris dans sa démarche en faveur de la transition écologique.

Célia Blauel, succède à Anne Le Strat au poste de présidente de la régie municipale Eau de Paris. Diplômée de l’Institut d’études politiques de Strasbourg en 2003, Célia Blauel est élue en 2008 conseillère du 14ème arrondissement déléguée aux espaces verts et à la téléphonie mobile avant de rejoindre en 2014 l’équipe d’Anne Hidalgo en tant que maire adjointe de Paris. […]

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Geheimwaffe TTIP: Der Ausverkauf der öffentlichen Güter

Der Artikel von Thomas Fritz ist absolut lesenswert!

Blätter für deutsche und internationale Politik
Juni 2014

Geheimwaffe TTIP: Der Ausverkauf der öffentlichen Güter

[…]

Nebelbombe Hoheitsklausel und die kommende Wasserliberalisierung
[…] Zu Recht fürchten daher US-amerikanische Nichtregierungsorganisationen, dass die EU im TTIP entsprechende Liberalisierungsforderungen auch an die Adresse der USA richten wird, zumal die großen europäischen Wassermultis sich längst auf dem US-Markt tummeln. Die beiden französischen Konzerne Veolia Environnement und Suez Environnement sowie die britische Severn Trent gehören zu den fünf größten Wasserunternehmen der USA. Diese könnten, so die Warnung der Organisation Food & Water Watch, mit Entschädigungsklagen vor den in TTIP vorgesehenen internationalen Schiedstribunalen gegen staatliche Gebührendeckelungen, Umweltauflagen oder Rekommunalisierungen vorgehen.[…]

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Knöcheltief im Privatisierungssumpf

Junge Welt
05.07.2014

Knöcheltief im Privatisierungssumpf

Berliner Wasserbetriebe: Verfassungsgerichtshof weist Organklage gegen Gewinngarantie zurück
von Ben Mendelson

Erfolglos haben Piraten und Grüne versucht, auf juristischer Ebene gegen das konzernfreundliche Vertragswerk um die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) vorzugehen. Sie hatten gegen eine Gewinngarantie für Private und gegen die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals Klageverfahren angestrengt, nun wies der Verfassungsgerichtshof beide zurück.

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Bundestag: Chancen und Risiken von TTIP (3.7.2014)

Deutscher Bundestag

Chancen und Risiken von TTIP

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung (Anhörung) – 03.07.2014

Berlin: (hib/HAU) Ob das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit Chancen oder Risiken in sich birgt, ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend deutlich.

Vor einem „Wettlauf hin zu den niedrigsten Standards“ warnte Jürgen Maier vom zivilgesellschaftlichen Bündnis „TTIPunfairHandelbar“. Die Logik der „regulatorischen Harmonisierung“ ziele darauf ab, höhere Regulierungsstandards zu einem Wettbewerbsnachteil zu machen, sagte Maier. Dem widersprach Rupert Schlegelmilch, Direktor in der Generaldirektion Handel der EU-Kommission. Europäische Schutzniveaus stünden nicht zur Disposition, sagte er. Statt unterschiedliche Schutzniveaus anzugleichen gehe es darum, durch die gegenseitige Anerkennung der Methoden bei einem gleichen Schutzniveau Kosten zu senken.

Wenn es lediglich um die Vereinfachung technischer Zulassungsverfahren gehe, bräuchte man nicht so ein riesiges Vertragswerk, sagte Mehrdad Payandeh vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Das kann man auch in einer Zollunion vereinbaren“, befand der DGB-Vertreter. Der Gewerkschaftler kritisierte zudem, „dass elementare Standards für die Beschäftigten von der amerikanischen Seite nicht ernst genommen werden“. In einzelnen Staaten der USA würde gar mit „gewerkschaftsfreien Zonen“ um Investoren geworben. „Wenn dadurch Druck auf die hiesigen Unternehmer ausgeübt wird, ebenfalls die Standards zu senken, ist das nicht nachhaltig“, sagte Payandeh.

Einer Umfrage unter 2.500 mittelständischen Unternehmen, die international engagiert seien, habe ergeben, dass 60 Prozent der Befragten TTIP für wichtig bzw. sogar sehr wichtig halten, sagte Volker Treier, Außenhandelschef beim Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHK). 75 Prozent dieser Unternehmen hätten wiederum angegeben, den größten Vorteil des Abkommens in der gegenseitigen Anerkennung von produktrelevanten Standards zu sehen. Derzeit, so Treier, werde geprüft, wo man auf Doppelzertifizierungen verzichten könne. So könnten Kosten gespart werden, denen kein Nutzen gegenüber stehe.

Das Abkommen sei eine Chance, die nachhaltige Entwicklung voranzubringen, sagte EU-Vertreter Schlegelmilch. „Wir werden die Amerikaner nicht so ohne Weiteres von der Angel lassen, wenn es um die Ratifizierung der bei ihnen umstrittenen Normen geht“, kündigte er an. Auch könnten in der Frage der nachhaltigen Fischerei oder der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder positive Effekte durch das Abkommen erzielt werden. „Und zwar unter einem starken Input der Zivilgesellschaft“, fügte er hinzu. Was den Investorenschutz angeht, so machte Schlegelmilch deutlich, das damit die Nachhaltigkeit nicht ausgehebelt werden dürfe.

Jürgen Maier vom zivilgesellschaftlichen Bündnis „TTIPunfairHandelbar“ zeigte sich dennoch skeptisch. Wenn von der EU-Kommission zu hören sei, alle Regulierungen, die die Wettbewerbsposition Europas gefährden könnten, müssten auf den Prüfstand, sei sein Vertrauen darauf, dass die europäischen Standards in den Verhandlungen aufrecht erhalten werden „relativ begrenzt“.