AöW: CCS-Entscheidung des Bundesrates begrüßt und Warnung vor den Gefahren von Fracking

AöW e.V.

(28.09.2011) Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) begrüßt die Entschei­dung des Bundesrates, dem Gesetzentwurf zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) nicht zuzustimmen. „Wir werten dies als einen Teilerfolg in unserem Eintreten für den Grundwasserschutz“, erklärte dazu heute die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.

Foto: Bernhardt Link

Foto: Bernhardt Link

Die öffentliche Wasserwirtschaft hatte seit Einbringen der ersten Gesetzes­vorlagen auf die Gefahren der Kohlendioxid-Verpressung durch Versalzung des Grundwassers und damit großen negativen Auswirkungen für die Umwelt, die Landwirtschaft und die Wasserwirtschaft hingewiesen. Auch die sogenannte Länderklausel und die Haftungsregelungen im CCS-Gesetzentwurf hat die AöW als ungeeignet für den Schutz der Umwelt und die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung bewertet.

„Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag in der nun eintretenden Denkpause auf, dafür Sorge zu tragen, dass dem Schutz der lebensnotwendigen Ressource >sauberes Wasser< Vorrang vor allen anderen Interessen zur Nutzung des Untergrundes eingeräumt wird. Dies gilt auch für die derzeit diskutierten Regelungen zur unkonventionellen Gasförderung, dem sogenannten Fracking.“ 

Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Was­ser­verbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwas­serschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.

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Gegen Fracking „Diese Klage wird für Europa bahnbrechend“

Klimaretter
26.07.2015

„Diese Klage wird für Europa bahnbrechend“

Von Ralf Hutter

Die oberfränkische Grünen-Politikerin und Umweltaktivistin Brigitte Artmann will gegen zentrale deutsche Energieprojekte wie Stromtrassen, Kohleabbau und Fracking vor einer UN-Kommission in Genf klagen. Sie ist davon überzeugt, dass die EU die Bürgerbeteiligungs-Pflichten aus dem internationalen Aarhus-Abkommen missachtet.

Egal, ob es Nachlässigkeit oder politischer Wille ist – irgendjemand hätte es besser wissen müssen. Irgendwo in der deutschen Bürokratie hätte jemandem klar sein müssen, dass die EU-Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung nicht mit der Aarhus-Konvention zusammenpasst, sagt Brigitte Artmann. Weil es nun aber anders gekommen ist und die Stromtrassen gebaut werden, die Endlagersuche für den AKW-Müll angelaufen ist und weitere große Energieprojekte mit ökologischen Auswirkungen von der EU-Rechtsprechung gedeckt sind, bereitet Artmann eine Klage an höchster Stelle vor. […]

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Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
Vgl. auch: Spendenaufruf: Mittels der Aarhus Konvention Fracking verhindern! (27.04.2015)

Nicht einmal Bundestagsabgeordnete dürfen die TTIP-Verhandlungsprotokolle sehen

13. Juli – Bundestagspräsident Lammert schickt einen Brief an den US-Botschafter John B. Emerson. Er fordert, dass den Bundestagsabgeordneten Einsicht in TTIP-Verhandlungsprotokolle [zu] ermöglichen (Lammert fordert Zugang zu TTIP-Dokumenten)

26. Juli – Die Berliner Zeitung – der die Antwort des US-Botschafters vorgelegt wurde – macht bekannt, dass die US-Botschaft den Abgeordneten den Zugang zu den TTIP-Dokumenten verwehrt. Die US-Botschaft ist übrigens not amused, dass das Büro Lammert den Brief geleakt hat. Der Botschafter des Landes, der mittels NSA die halbe Welt abhört, meint: „Die Botschaft betrachtet Briefwechsel zwischen dem Botschafter und Mitgliedern des Bundestages als vertraulich“. Was soll man dazu noch sagen?

28. Juli Mehr Demokratie e.V. kritisiert Leseverbot für Bundestagsabgeordnete.
RA Ralf Stadler (Fachanwalt für IT- Recht): Abgeordnete erhalten auch weiterhin keinen Zugang zu den TTIP-Dokumenten. „Das Verfahren in dem das transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) verhandelt wird, genügt rechtsstaatlichen Anforderungen nicht.“

 

Süddeutsche Zeitung
28. Juli 2015, 12:43 Uhr

Mangelnde Transparenz bei TTIP

Von Robert Roßmann, Berlin

Nicht einmal die Bundestagsabgeordneten können Einsicht in die Verhandlungstexte über das TTIP-Abkommen nehmen. Intervention von Bundestagspräsident Norbert Lammert erfolglos.

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Berliner Zeitung

26.07.2015

Bundestagsabgeordnete bekommen keinen Einblick

Von Holger Schmale

Abgeordnete der nationalen Parlamente bekommen keine Einsicht in Verhandlungen um das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP. Nur Regierungsbeamte haben eingeschränkt Zugang, die USA steht in der Kritik.

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Freiwilliges Fracking-Moratorium (bis CETA und TTIP da sind)

TagesschauTagesschau

27.07.2015

Nach vier Jahren Pause. Die Fracking-Skepsis bleibt

Jürgen Döschner (WDR): „Fracking – also das Verfahren, Erdgas aus unterirdischem Gestein zu gewinnen – ist hierzulande so umstrittten, dass heute vor vier Jahren zum letzten Mal gefrackt wurde.* Und das, obwohl Fracking nach gültigem Bergrecht in Deutschland zulässig wäre. […] Die seit vier Jahren andauernde Fracking-Pause in Deutschland ist also nicht von oben verordnet, sondern eine Reaktion auf die gesellschaftliche Debatte und die Skepsis in der Bevölkerung. Und solange diese Skepsis nicht überwunden ist, wird es wohl auch weiterhin kein Fracking in Deutschland geben.

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Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Kommentar Berliner Wassertisch:
Wir teilen den Optimismus nicht so ganz. Falls die Investitionsschutzverträge TTIP und CETA ratifiziert werden sollten, wird spätestens dann das Ende des Fracking-Moratoriums erreicht sein. Dann heißt es: Entweder wird in Deutschland gefrackt, oder die Konzerne zerren Deutschland vor ein internationales Schiedsgericht und verklagen uns auf astronomische Summen wegen entgangener Gewinne.** Diese Beträge kann kein Land auf Dauer tragen. Also wird Fracking kommen – wenn wir nicht TTIP und CETA stoppen!

* Es gab am 16. Juni 2014 einen von Demonstrationen begleiteten Test-/Forschungs-Frack in Saal. Er war nicht kommerzieller Art.

** „[D]er kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).“ (ZEIT, 6. März 2014)

Wttip-demoer Fracking verhindern will, der muss mit uns gegen die Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA auf die Straße gehen – zum Beispiel am 10. Oktober 2015!

 

Rekommunalisierung als globaler Trend – Deutsch

Allianz der öffentlichen WasserwirtschaftAöW e.V.

 

Rekommunalisierung als globaler Trend – Deutsch

Privatisierung ist auf dem Rückzug – ein neues Buch zeigt auf, wie immer mehr Städte die Wasserversorgung wieder in die eigenen Hände nehmen.

Viele Organisationen arbeiten seit Jahren für die Zukunft der öffentlichen Wasserwirtschaft zusammen. Gegenüber dem Weltwasserforum in Südkorea (12.- 17.04.2015) wurde das neue Buch Our public future – The global experience with remunicipalisation präsentiert. Damit kommt es fast zeitgleich mit der letzten spektakulärsten Beendigung der Privatisierung von Wasserwirtschaft in Jakarta heraus. Am 24. März hat das Gericht von Jakarta der Klage einer Koalition von Bürgern gegen die Privatisierung stattgegeben. Damit wurden nach 17 Jahren die Privatisierungsverträge wegen Verletzung des Menschenrechts auf Wasser und einer unzureichenden Versorgung mit Wasser für nichtig erklärt. 9,9 Millionen Menschen in der indonesischen Metropole können nun bei Rückholung der Kontrolle in öffentliche Hand auf eine gute Versorgung hoffen.

rekommunalisierung

Die wichtigsten Ergebnisse des Buches:

Mit Rekommunalisierung werden zuvor privatisierte Wasserversorgung und Abwasserdienstleistungen von Kommunen in ihre Verantwortung zurückgeholt. Je nach der vorhandenen Struktur gibt es auch die Rückholung in öffentliche Verantwortung auf eine regionale oder nationale Ebene. Zwischen März 2000 und März 2015 können festgestellt werden:

  • 235 Beispiele in 37 Staaten für 100 Millionen Menschen
  • Rekommunalisierungen verdoppelten sich in 2010 bis 2015 gegenüber 2000 bis 2010
  • Die Fälle konzentrieren sich auf Staaten mit hohen Einkommen (184) gegenüber Staaten mit niedrigen und mittleren Einkommen (51)
  • Die Mehrzahl ist in zwei Staaten zu finden: Frankreich (94) und USA (58)
  • Öffentliche Wasserversorger bündeln ihre Kräfte dafür

Von Jakarta über Paris und Deutschland bis zu den Vereinigten Staaten zeigt das Buch die Lehren aus der Privatisierung und der wachsenden Bewegung dagegen auf. Die Autoren berichten wie Rekommunalisierung die Möglichkeiten für  eine soziale, ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft verbessert und heutige und künftige Generationen davon profitieren können.  Die Erfahrungen von Bürgern, Arbeitnehmern und politischen Entscheidungsträgern werden darin ebenso aufgegriffen.

Herausgeber des Buches sind das Transnational Institut (TNI), die Public Services International Research Unit (PSIRU), das Multinationals Observatory, der European Public Services Union (EPSU) und das Municipal Services Project (MSP).

Weitere Informationen dazu 

Rekommunalisierung als globaler Trend“ von Satoko Kishimoto (Transnational Institute)

PDF-Download: Übersetzung von „Rekommunalisierung als globaler Trend“ von Satoko Kishimoto
Weiterführende Informationen auf der Homepage des Transnational Institute (englisch)

Darstellung betroffener Städte auf Weltkarte

Externer PDF-Download: Artikel  „Stopp des Ausverkaufs“, S. 4, Rundbrief, Forum Umwelt & Entwicklung, 01/2014 von AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht

Externer PDF-Download: Rekommunalisierungen weltweit (Stand November 2013)

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