Nach dem Achmea-Urteil: Bundesregierung hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg für unzulässig

taz
6.5.2018

Vattenfall klagt gegen Deutschland. Regierung lehnt Schiedsverfahren ab
Christian Rath

Die GroKo hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg nun für unzulässig. Sie begründet ihren Umschwung mit einem EuGH-Urteil [gemeint ist das Achmea-Urteil, s.u.].
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Achmea-Urteil: Am 6. März 2018 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Investitionsschiedsgerichte (ISDS) zwischen EU-Mitgliedstaaten NICHT mit dem Europäischen Recht vereinbar sind. Damit stehen viele weitere solcher Abkommen — darunter der Energiecharta-Vertrag, auf dessen Grundlage Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs verklagt — in Frage, die es ausländischen Investoren ermöglichen, von ihren Gaststaaten vor privaten Schiedsgerichten Schadenersatz einzufordern.

Zum Achmea-Urteil vgl.

  • MITBESTIMMUNG, April 2018: „Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat“. Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß über die Gefahren für die Demokratie durch private Schiedsgerichte in Investitionsschutzabkommen und das wegweisende [Achmea-]Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Zum Beitrag
  • Dr. Daniel Thym: Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte. Beitrag auf dem Verfassungsblog vom 8.3.2018 zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-284/16.
  • Kommentar von Ernst-Christoph Stolper (BUND) zum Achmea-Urteil. Zum Beitrag
  • Powershift: Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik. Zum Beitrag
  • Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!: Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA. Zum Beitrag
  • Achmea-Urteil: Netzwerk Gerechter Welthandel sieht sich in Forderung gestärkt, Sonderklagerechte für Investoren abzuschaffen. Zum Beitrag
  • Achmea-Urteil. EuGH: Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsklausel ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Zum Beitrag

Peter Fuchs (Powershift): „Schiedsgerichte sind ein hochgefährliches Instrument“


2.5.2018

Diskussionen um TTIP light. „Schiedsgerichte sind ein hochgefährliches Instrument“
Sofern in Freihandelsabkommen Schiedsgerichte vereinbart würden, hätten Investoren die Möglichkeit öffentliche Regulierungen anzugreifen, sagte Peter Fuchs von der Organisation PowerShift im Dlf. Das könne für den Steuerzahler sehr teuer werden.

Peter Fuchs im Gespräch mit Jule Reimer
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Vgl. dazu auch das Interview mit Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß im neuen Magazin der Böckler-Stiftung „Mitbestimmung“: >Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat<

R2G setzt Politik der formellen Privatisierung fort

(Berlin, 1. Mai 2018) Die vom R2G-Senat geplante formelle Schulprivatisierung nimmt immer konkretere Formen an. Damit setzt der Senat die bereits bei den Berliner Wasserbetrieben praktizierte Politik der formellen Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge fort.

Dazu Sigrun Franzen: „ Auch eine formale Privatisierung ist eine Privatisierung. Die Folge ist immer eine zunehmende Intransparenz und Entdemokratisierung. Bereits jetzt wurden beispielsweise Presseanfragen nach Angaben der Berliner Zeitung mit dem Hinweis auf das ,privatrechtliche Geschäftsgeheimnis‘ abgewiesen. Zudem hat sich die formale Privatisierung in der Vergangenheit oft genug als erster Schritt zum Verkauf von Betrieben der öffentlichen Daseinsvorsorge erwiesen. Beim Senat hat der Wasser-Volksentscheid offensichtlich nicht zu einem nachhaltigen Umdenken geführt. Wir hoffen daher, dass die Berliner*innen wachsam sind und verhindern, dass ihre öffentliche Daseinsvorsorge allmählich in einen Korb kreativer Finanzprodukte mit Renditegarantien umgewandelt wird.“

Die senatseigene, aber privatwirtschaftlich organisierte HOWOGE soll nach Presseangaben im Rahmen der sogenannten Schulbauoffensive Unterrichtsgebäude für rund 1,2 Milliarden EUR bauen oder sanieren. Die Bausumme soll die HOWOGE durch Kredite finanzieren, die sie wiederum mit Mieteinnahmen zurückzahlen soll, für die die öffentliche Hand garantiert. Nach Ansicht des Senats lässt sich durch diese „Auslagerung“ von Schulfinanzierung die ab 2020 greifende Schuldenbremse umgehen.

Die rot-rot-grüne Landesregierung wählte damit eine Konstruktion, die bereits bei der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingerichtet wurde. Der überteuerte Rückkauf erfolgte durch eine Milliardensumme, die die BWB durch Kredite finanzieren mussten. Die Berliner Bürger*innen zahlen den Kredit seitdem durch unnötig teure Wasserpreise zurück. Auch bei der Schulprivatisierung wird die Verschleierung der Staatsschulden zu höheren Kosten und einem Verlust der demokratischen Kontrolle führen.

Der Berliner Wassertisch fordert ein Ende der formalen Privatisierung bei allen Einrichtungen der Daseinsvorsorge – egal ob Schulen oder Wasserbetriebe.

Die Pressemitteilung als pdf

Die internationale Agentur Pressenza hat die PM ins Spanische übersetzt: „R2G continúa su política de privatización formal“ (zum Beitrag)

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin

Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41

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Web: www.berliner-wassertisch.info

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