Für einen gerechten Welthandel: Neoliberale Handelsabkommen stoppen!

Abschlusserklärung der Strategie- und Aktionskonferenz des Netzwerks Gerechter Welthandel am 15./16.6.2018 in Frankfurt am Main

Für einen gerechten Welthandel: Neoliberale Handelsabkommen stoppen!

Mit Großdemonstrationen und vielfältigen Aktionen haben wir in den letzten Jahren Druck gemacht – auf die Bundesregierung ebenso wie die EU-Kommission. So ist es den Bündnissen „STOP CETA und TTIP“, „TTIP unfairHandelbar”, der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative „STOP TTIP“ und den vielen lokalen und regionalen Bündnissen gelungen, die geheimen Gespräche über TTIP und CETA in das Licht der Öffentlichkeit zu bringen und die Auswirkungen der neoliberalen Handelsabkommen breit zu thematisieren. Damit haben wir erreicht, dass die Verhandlungen über TTIP mit seinen schädlichen Auswirkungen auf unsere Demokratie sowie soziale und ökologische Standards auf Eis gelegt worden sind.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung zum EU-Singapur-Handelsabkommen [Achmea-Urteil] klargestellt, dass internationale Schiedsgerichte nur mit der Zustimmung der nationalen und regionalen Parlamente in Handelsabkommen der EU festgeschrieben werden dürfen. Auch das ist unserem Widerstand zu verdanken.

Seit der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten versucht die Europäische Kommission nun mit Unterstützung der Bundesregierung eine neue Offensive neoliberaler Handelspolitik. Die Bundesregierung versucht darüber hinaus, die Ausrichtung der deutschen Handelspolitik auf Exportüberschüsse „europäisch“ abzusichern. Gemeinsam erwecken sie den Eindruck, als gäbe es nur noch die Alternative zwischen radikaler Freihandelspolitik und rechtspopulistischer Abschottung. Dem widersprechen wir klar und deutlich und setzen auf eine gerechte, soziale und ökologische Gestaltung der Weltwirtschaft im Interesse der Menschen, nicht der Konzerne. Hierfür haben wir einen klaren Forderungskatalog vorgelegt.

Aktuell geht es darum, die Ratifizierung von CETA zu verhindern. Ebenso müssen wir gegenüber der EU-Kommission und der Bundesregierung, dem EU-Parlament und dem Bundestag deutlich machen, dass wir die geplanten neuen neoliberalen Handelsabkommen wie JEFTA, EU-Mercosur, EU-Mexiko, die Abkommen mit afrikanischen Staaten (EPAs) und ein neues „TTIP light“ ablehnen.

Auch in den nächsten Jahren werden wir unsere Aktionen in einen europäischen Kontext stellen und den internationalen Widerstand gegen die neoliberale EU-Handelspolitik weiter verstärken. Nur gemeinsam werden wir diese Abkommen stoppen und Schritte hin zu einem gerechten Welthandel gehen können.

Gemeinsam sprechen wir uns für folgende Aktionen aus:

Ratifizierung von CETA stoppen

Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Ratifizierung von CETA durch den Bundestag und den Bundesrat verhindern. Dafür werden wir eine gemeinsame Kampagne starten, bei der wir mit kreativen Aktionen unseren Druck auf die Entscheidungsträger*innen in Bundesrat und Bundestag erhöhen. Dafür werden wir vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen Druck auf Parteien und Fraktionen in den Ländern ausüben. Insbesondere von den GRÜNEN, der SPD und der Linkspartei, die sich auf Bundesebene gegen CETA in der abzustimmenden Form ausgesprochen haben, erwarten wir, dass sie bei einer Regierungsbeteiligung auf Landesebene im Bundesrat sicherstellen, dass das jeweilige Bundesland gegen CETA stimmt oder sich enthält.

Ratifizierung von JEFTA verhindern

Die Debatten um den Schutz von Arbeitnehmer-, Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsstandards haben praktisch keinen Eingang in JEFTA gefunden. Deshalb werden wir Politik und Öffentlichkeit über diese Missstände aufklären und müssen JEFTA verhindern.

Bundesweiter dezentraler Aktionstag gegen CETA

Gemeinsam mit den regionalen und lokalen Bündnissen wird das Netzwerk Gerechter Welthandel am 29. September einen bundesweiten dezentralen Aktionstag durchführen. Zu diesem Zeitpunkt werden die Wahlkämpfe für die Landtagswahlen in Hessen und Bayern stattfinden. Wir wollen in möglichst vielen Städten und Gemeinden kreative Aktionen gegen CETA und für einen gerechten Welthandel durchführen.

Unterstützung der Durchführung einer europaweiten Kampagne gegen Konzernklagerechte und für Konzernverantwortung

Die Handelsabkommen werden voraussichtlich im nächsten Jahr auch im Europawahlkampf eine wichtige Rolle spielen. Das Netzwerk Gerechter Welthandel unterstützt die derzeitigen Überlegungen, noch vor dem Europawahlkampf eine EU-weite Kampagne gegen Schiedsgerichte zwischen Konzernen und Staaten (ISDS) und für eine einklagbare soziale und ökologische Konzernverantwortung zu starten.

Einmischung in den Europawahlkampf

Das Netzwerk Gerechter Welthandel wird sich mit kreativen Aktionen in den Europawahlkampf einschalten und die EU-Kandidat*innen auffordern, sich gegen die neoliberalen Handelsabkommen, gegen Schiedsgerichte zugunsten von Konzernen und für einen gerechten Welthandel und den Vorrang von Menschenrechten vor Konzernrechten einzusetzen.

Zum Originalbeitrag

Unter https://www.gerechter-welthandel.org/aktionskonferenz2018/dokumentation/ findet Ihr:

  • Videoaufzeichnungen der Podiumsdiskussionen
  • Präsentationsfolien der Workshops
  • Medienberichte zur Konferenz

Fotos von der Konferenz gibt es übrigens unter https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/albums/72157694917297672.

 

Der Berliner Wassertisch hat – wie die Jahre zuvor – an dem Strategietreffen teilgenommen.

Nach dem Achmea-Urteil: Bundesregierung hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg für unzulässig

taz
6.5.2018

Vattenfall klagt gegen Deutschland. Regierung lehnt Schiedsverfahren ab
Christian Rath

Die GroKo hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg nun für unzulässig. Sie begründet ihren Umschwung mit einem EuGH-Urteil [gemeint ist das Achmea-Urteil, s.u.].
Zum Artikel

Achmea-Urteil: Am 6. März 2018 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Investitionsschiedsgerichte (ISDS) zwischen EU-Mitgliedstaaten NICHT mit dem Europäischen Recht vereinbar sind. Damit stehen viele weitere solcher Abkommen — darunter der Energiecharta-Vertrag, auf dessen Grundlage Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs verklagt — in Frage, die es ausländischen Investoren ermöglichen, von ihren Gaststaaten vor privaten Schiedsgerichten Schadenersatz einzufordern.

Zum Achmea-Urteil vgl.

  • MITBESTIMMUNG, April 2018: „Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat“. Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß über die Gefahren für die Demokratie durch private Schiedsgerichte in Investitionsschutzabkommen und das wegweisende [Achmea-]Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Zum Beitrag
  • Dr. Daniel Thym: Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte. Beitrag auf dem Verfassungsblog vom 8.3.2018 zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-284/16.
  • Kommentar von Ernst-Christoph Stolper (BUND) zum Achmea-Urteil. Zum Beitrag
  • Powershift: Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik. Zum Beitrag
  • Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!: Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA. Zum Beitrag
  • Achmea-Urteil: Netzwerk Gerechter Welthandel sieht sich in Forderung gestärkt, Sonderklagerechte für Investoren abzuschaffen. Zum Beitrag
  • Achmea-Urteil. EuGH: Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsklausel ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Zum Beitrag

Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung des Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen!

Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung zum Urteil des EuGH in der Rechtssache C-284/16 Achmea
Berlin, 19. März 2018

(Berlin, 19. März 2018) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unlängst festgestellt, dass Investitionsschiedsgerichte zwischen EU-Mitgliedstaaten gegen EU-Recht verstoßen. Auch wenn es im konkreten Fall um eine innereuropäische Schiedsgerichtsbarkeit ging, spricht viel dafür, dass das Urteil Auswirkungen auf Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) und den Energiecharta-Vertrag haben wird. Der Europarechtler Prof. Dr. Daniel Thym, L.L.M. (Universität Konstanz) spricht von einem „Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte“ und nicht wenige vermuten den „Anfang vom Ende der Investitionsschutz–Paralleljustiz“ (Ernst-Christoph Stolper, BUND).

Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch): „Mit der privaten Schiedsgerichtsbarkeit wird eine Paralleljustiz geschaffen, die die rechtsstaatlich-demokratische Ordnung nicht nur umgeht, sondern auch bedroht. Durch die Investitionsschutzgerichte wird der Staat in seiner Gestaltungsmöglichkeit behindert. Firmen erstreiten vor diesen Schiedsgerichten horrenden Schadensersatz zu Lasten der Steuerzahler_innen. Das ist skandalös. Der Rechtsstaat darf nicht wirtschaftlichen Interessengruppen ausgeliefert werden. Wir fordern das Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit! Das Achmea-Urteil war ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin): „Das Urteil des EuGH macht deutlich, dass das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) nicht ratifiziert werden kann, bevor eine Überprüfung durch den EuGH stattgefunden hat. Die Festlegungen im CETA-Vertrag zu Investitionsschiedsgerichten verstoßen gegen demokratische Errungenschaften und hebeln die nationale und europäische Gerichtsbarkeit aus. Deshalb fordern die NaturFreunde einen sofortigen Stopp aller Ratifizierungen für den CETA Vertrag und erwarten von der Bundesregierung, dass sie eine grundlegende Überprüfung der Regelungen zu Investitionsschiedsgerichten durch den EuGH anstrebt.“

Carmen Schultze (BUND Berlin): „Wenn nun autonome Schiedsgerichte auf dem Prüfstand stehen, sollten nicht nur Handelsabkommen wie CETA ausgesetzt und überprüft werden, sondern auch laufende Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Staaten. Wie die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns gegen Deutschland wegen des Atomausstiegs mit der exorbitanten Schadensersatzforderung von 4,7 Milliarden Euro. Das Verfahren wird beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington durchgeführt, als Grundlage für dieses Schiedsverfahren ist der Vertrag über die Energiecharta aus den 1990 Jahren. Die Verhandlungen haben bereits stattgefunden, ein Urteil wird in Kürze erwartet.“

Ute Stephani (FIAN – Berlin): „Wir begrüßen diese Entscheidung des EuGH, da der Verschiebung der internationalen Rechtssysteme zugunsten großer Konzerne und ihrer Interessen als Investoren ein Stück weit Einhalt geboten wird. Die Strategie der Freihandelsabkommen mit Sondergerichtsbarkeiten und Sonderklagerechten schwächt die Position der Nationalstaaten hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, ihre Verantwortung zur Durchsetzung der sozialen Menschenrechte wahrzunehmen. Diese sind gemäß dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ausdrücklich auf eine dauerhafte und fortschreitende Verwirklichung festgelegt. Durch Sonderklagerechte können Konzerne zur Durchsetzung ihrer Profitinteressen die Staaten durch ökonomische Hebel an der Durchsetzung und fortschreitenden Entwicklung der sozialen Menschenrechte behindern. Die davon betroffenen Rechte reichen vom Recht auf Nahrung / Ernährungssouveränität, dem Recht auf Wasser, den Rechten auf Wohnung, Bildung und Gesundheitsversorgung bis zum Recht auf Existenz sichernden Lohn. Diesen Rechten muss der Vorrang eingeräumt, ihre Verwirklichung Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung sein.“

Kontakt:

Uwe Hiksch, NaturFreunde Berlin, hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902
Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch, sigrun.franzen@berliner-wassertisch.info, Tel.: 0157-71312256
Carmen Schultze, BUND Berlin, schultze@bund-berlin.de, Tel.: 0179-5935912

+++ ACHTUNG! +++
HEUTE – 17–18 Uhr laden PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik. Anmeldung hier

Weitere Veranstaltungshinweise:
+++ 22.3.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Uwe Hiksch (NaturFreunde): “EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt” +++
+++ 24.4.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung): “Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?” +++

logoleisteIm Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

 

Webinar mit Prof. Krajewski: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik

Einladung zum Webinar

Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik
Montag, 19.3.2018, 17–18 Uhr
Anmeldung: hier

PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung laden herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein.

Zum Hintergrund:

Am 6. März wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes veröffentlicht, das besagt, dass die im Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden enthaltene Schiedsklausel nicht mit Unionsrecht vereinbar sei. Die Pressemitteilung des EUGH als pdf.

Somit hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Dies wird Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) haben. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden. Dies bringt neuen Schwung in den Kampf gegen die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in den Handelsverträgen der EU.

PowerShift hat hierzu eine Publikation mit Prof. Dr. Markus Krajewski veröffentlicht, die einen tieferen Einblick in den Fall gewährt. Abzurufen online als pdf.

———–

Ein ausführlicher Blick in die Details des Achmea-Urteils und seine Folgen wollen wir auch am Montag im Rahmen des Webinars mit Prof. Dr. Markus Krajewski werfen.

Montag, 19.3.2018 von 17 – 18 Uhr

Bitte meldet euch über den diesen Anmeldelink schnell an

———-

Die Teilnahme ist offen und kostenfrei. Bitte beachtet die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Webinar.

Webinar: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik
Referent: Prof. Dr. Markus Krajewski (Uni Erlangen-Nürnberg)
VeranstalterInnen: PowerShift e.V. / Forum Umwelt und Entwicklung

Nach der Anmeldung erhaltet ihr eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Webinar.

Bitte beachtet die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Webinar!
Eine Teilnahme ist über den eigenen Webbrowser möglich – oder durch Download der entsprechenden Webinar-Anwendung.
Weitere Infos hier: Systemanforderungen anzeigen

Zum Beitrag

Kommentar Ernst-Christoph Stolper zum Achmea-Urteil

Euractiv, 16. März 2018

Ernst-Christoph Stolper: „Das >Achmea-Urteil< des EuGH sorgt derzeit für Furore in der handelspolitischen Community. Seinen Namen verdankt es einem niederländischen Unternehmen, das nach der Liberalisierung des Gesundheitswesens in der Slowakei private Krankenversicherungen verkauft und in der Folge vor einem Schiedsgericht Schadensersatz in Höhe von 22,1 Millionen Euro erstritten hat. […]“ Mehr hier

In dem Kommentar geht Stolper auch auf CETA und das Schiedsgerichtsverfahren „Vattenfall II“ ein.

Ernst-Christoph Stolper ist ehemaliger Staatssekretär, stellvertretender Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Mitglied im Koordinierungskreis des Netzwerks Gerechter Welthandel.

Das Achmea Urteil des EuGH: Konzernklagerechte in EU verstoßen gegen EU-Recht!

Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik

Autor: Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg )

Berlin, März 2018 Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. März 2018 in der Rechtssache Achmea klargestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Dies wird Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) haben. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden. Dies bringt neuen Schwung in den Kampf gegen die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in den Handelsverträgen der EU.

Mehr hier

Download: Krajewski, M. (2018): Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik