Siegfried Broß: Marke und Schutz des Eigentums – Überlegungen zur Einschränkung von Marken unter Gemeinwohlsaspekten

Siegfried Broß*, Vortrag bei dem Markenforum des Markenverband e.V. in München am 23. November 2018

Marke und Schutz des Eigentums – Überlegungen zur Einschränkung von Marken unter Gemeinwohlsaspekten

I. Einführung

Das Thema des heutigen Vortrags betrifft eine überaus reizvolle Problemstellung. Diese hat durch die Entscheidung des WTO-Schiedsgerichts zu Plain Packaging für Tabakerzeugnisse in Australien und eine Vorlage des Staatsrats von Frankreich an den EuGH im Zusammenhang mit Beschränkungen des Warenverkehrs mit Tabakerzeugnissen in jüngster Zeit an ganz erheblicher Aktualität gewonnen. Das hat mich bewogen, die Behandlung des Themas aufzuteilen, weil andernfalls der Rahmen der Tagung gesprengt würde. Dem Markenforum ist ein umfangreicherer rein wissenschaftlicher Text zur Verfügung gestellt und nachfolgend nehme ich vor dem aufgezeigten Hintergrund punktuell zu den zentralen Problemen Stellung.

Fotografie: ZAK

1. Ein grundlegendes Problem in Bezug auf den Schutz der Marke als Eigentum beruht darauf, dass es regelmäßig in den rechtlichen Grundlagen an einer Legaldefinition dafür, was Gegenstand des Eigentums und damit schutzfähig ist, fehlt. So formuliert etwa die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007 (Abl. Nr. C 303 S. 1) in Art. 17 Abs. 1 S. 1 schlicht, „jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben.“ Ähnlich ist in Art. 1 Abs. 1 S. 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 20. März 1952 niedergelegt, dass jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf Achtung ihres Eigentums hat. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) bestimmt dem entsprechend in Art. 14 Abs. 1 S. 1 „das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“

2. Im Hinblick auf diese Offenheit des Rechtsinstituts „Eigentum“ stellen sich nahe liegend verschiedene Fragen. Wenn – wie vorstehend deutlich geworden – die Verfassungen zur näheren Beschreibung des Inhalts des Eigentums schweigen, ist zunächst die Frage zu erörtern und zu beantworten, welche individuellen Positionen der Gesetzgeber aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe „Schutz des Eigentums“ als Eigentum zu definieren hat und sie folglich rechtlich unter Schutz stellt. Daran anschließend und damit eng zusammenhängend muss bedacht und in die Überlegungen für die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers einbezogen werden, ob sich hierfür in der jeweiligen Verfassung Vorgaben oder anderweitig Anhaltspunkte finden. Weiterlesen

Nach dem Achmea-Urteil: Bundesregierung hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg für unzulässig

taz
6.5.2018

Vattenfall klagt gegen Deutschland. Regierung lehnt Schiedsverfahren ab
Christian Rath

Die GroKo hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg nun für unzulässig. Sie begründet ihren Umschwung mit einem EuGH-Urteil [gemeint ist das Achmea-Urteil, s.u.].
Zum Artikel

Achmea-Urteil: Am 6. März 2018 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Investitionsschiedsgerichte (ISDS) zwischen EU-Mitgliedstaaten NICHT mit dem Europäischen Recht vereinbar sind. Damit stehen viele weitere solcher Abkommen — darunter der Energiecharta-Vertrag, auf dessen Grundlage Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs verklagt — in Frage, die es ausländischen Investoren ermöglichen, von ihren Gaststaaten vor privaten Schiedsgerichten Schadenersatz einzufordern.

Zum Achmea-Urteil vgl.

  • MITBESTIMMUNG, April 2018: „Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat“. Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß über die Gefahren für die Demokratie durch private Schiedsgerichte in Investitionsschutzabkommen und das wegweisende [Achmea-]Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Zum Beitrag
  • Dr. Daniel Thym: Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte. Beitrag auf dem Verfassungsblog vom 8.3.2018 zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-284/16.
  • Kommentar von Ernst-Christoph Stolper (BUND) zum Achmea-Urteil. Zum Beitrag
  • Powershift: Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik. Zum Beitrag
  • Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!: Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA. Zum Beitrag
  • Achmea-Urteil: Netzwerk Gerechter Welthandel sieht sich in Forderung gestärkt, Sonderklagerechte für Investoren abzuschaffen. Zum Beitrag
  • Achmea-Urteil. EuGH: Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsklausel ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Zum Beitrag

Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung des Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen!

Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung zum Urteil des EuGH in der Rechtssache C-284/16 Achmea
Berlin, 19. März 2018

(Berlin, 19. März 2018) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unlängst festgestellt, dass Investitionsschiedsgerichte zwischen EU-Mitgliedstaaten gegen EU-Recht verstoßen. Auch wenn es im konkreten Fall um eine innereuropäische Schiedsgerichtsbarkeit ging, spricht viel dafür, dass das Urteil Auswirkungen auf Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) und den Energiecharta-Vertrag haben wird. Der Europarechtler Prof. Dr. Daniel Thym, L.L.M. (Universität Konstanz) spricht von einem „Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte“ und nicht wenige vermuten den „Anfang vom Ende der Investitionsschutz–Paralleljustiz“ (Ernst-Christoph Stolper, BUND).

Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch): „Mit der privaten Schiedsgerichtsbarkeit wird eine Paralleljustiz geschaffen, die die rechtsstaatlich-demokratische Ordnung nicht nur umgeht, sondern auch bedroht. Durch die Investitionsschutzgerichte wird der Staat in seiner Gestaltungsmöglichkeit behindert. Firmen erstreiten vor diesen Schiedsgerichten horrenden Schadensersatz zu Lasten der Steuerzahler_innen. Das ist skandalös. Der Rechtsstaat darf nicht wirtschaftlichen Interessengruppen ausgeliefert werden. Wir fordern das Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit! Das Achmea-Urteil war ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin): „Das Urteil des EuGH macht deutlich, dass das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) nicht ratifiziert werden kann, bevor eine Überprüfung durch den EuGH stattgefunden hat. Die Festlegungen im CETA-Vertrag zu Investitionsschiedsgerichten verstoßen gegen demokratische Errungenschaften und hebeln die nationale und europäische Gerichtsbarkeit aus. Deshalb fordern die NaturFreunde einen sofortigen Stopp aller Ratifizierungen für den CETA Vertrag und erwarten von der Bundesregierung, dass sie eine grundlegende Überprüfung der Regelungen zu Investitionsschiedsgerichten durch den EuGH anstrebt.“

Carmen Schultze (BUND Berlin): „Wenn nun autonome Schiedsgerichte auf dem Prüfstand stehen, sollten nicht nur Handelsabkommen wie CETA ausgesetzt und überprüft werden, sondern auch laufende Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Staaten. Wie die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns gegen Deutschland wegen des Atomausstiegs mit der exorbitanten Schadensersatzforderung von 4,7 Milliarden Euro. Das Verfahren wird beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington durchgeführt, als Grundlage für dieses Schiedsverfahren ist der Vertrag über die Energiecharta aus den 1990 Jahren. Die Verhandlungen haben bereits stattgefunden, ein Urteil wird in Kürze erwartet.“

Ute Stephani (FIAN – Berlin): „Wir begrüßen diese Entscheidung des EuGH, da der Verschiebung der internationalen Rechtssysteme zugunsten großer Konzerne und ihrer Interessen als Investoren ein Stück weit Einhalt geboten wird. Die Strategie der Freihandelsabkommen mit Sondergerichtsbarkeiten und Sonderklagerechten schwächt die Position der Nationalstaaten hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, ihre Verantwortung zur Durchsetzung der sozialen Menschenrechte wahrzunehmen. Diese sind gemäß dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ausdrücklich auf eine dauerhafte und fortschreitende Verwirklichung festgelegt. Durch Sonderklagerechte können Konzerne zur Durchsetzung ihrer Profitinteressen die Staaten durch ökonomische Hebel an der Durchsetzung und fortschreitenden Entwicklung der sozialen Menschenrechte behindern. Die davon betroffenen Rechte reichen vom Recht auf Nahrung / Ernährungssouveränität, dem Recht auf Wasser, den Rechten auf Wohnung, Bildung und Gesundheitsversorgung bis zum Recht auf Existenz sichernden Lohn. Diesen Rechten muss der Vorrang eingeräumt, ihre Verwirklichung Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung sein.“

Kontakt:

Uwe Hiksch, NaturFreunde Berlin, hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902
Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch, sigrun.franzen@berliner-wassertisch.info, Tel.: 0157-71312256
Carmen Schultze, BUND Berlin, schultze@bund-berlin.de, Tel.: 0179-5935912

+++ ACHTUNG! +++
HEUTE – 17–18 Uhr laden PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik. Anmeldung hier

Weitere Veranstaltungshinweise:
+++ 22.3.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Uwe Hiksch (NaturFreunde): “EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt” +++
+++ 24.4.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung): “Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?” +++

logoleisteIm Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

 

Webinar mit Prof. Krajewski: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik

Einladung zum Webinar

Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik
Montag, 19.3.2018, 17–18 Uhr
Anmeldung: hier

PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung laden herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein.

Zum Hintergrund:

Am 6. März wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes veröffentlicht, das besagt, dass die im Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden enthaltene Schiedsklausel nicht mit Unionsrecht vereinbar sei. Die Pressemitteilung des EUGH als pdf.

Somit hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Dies wird Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) haben. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden. Dies bringt neuen Schwung in den Kampf gegen die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in den Handelsverträgen der EU.

PowerShift hat hierzu eine Publikation mit Prof. Dr. Markus Krajewski veröffentlicht, die einen tieferen Einblick in den Fall gewährt. Abzurufen online als pdf.

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Ein ausführlicher Blick in die Details des Achmea-Urteils und seine Folgen wollen wir auch am Montag im Rahmen des Webinars mit Prof. Dr. Markus Krajewski werfen.

Montag, 19.3.2018 von 17 – 18 Uhr

Bitte meldet euch über den diesen Anmeldelink schnell an

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Die Teilnahme ist offen und kostenfrei. Bitte beachtet die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Webinar.

Webinar: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik
Referent: Prof. Dr. Markus Krajewski (Uni Erlangen-Nürnberg)
VeranstalterInnen: PowerShift e.V. / Forum Umwelt und Entwicklung

Nach der Anmeldung erhaltet ihr eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Webinar.

Bitte beachtet die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Webinar!
Eine Teilnahme ist über den eigenen Webbrowser möglich – oder durch Download der entsprechenden Webinar-Anwendung.
Weitere Infos hier: Systemanforderungen anzeigen

Zum Beitrag

Das Achmea Urteil des EuGH: Konzernklagerechte in EU verstoßen gegen EU-Recht!

Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik

Autor: Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg )

Berlin, März 2018 Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. März 2018 in der Rechtssache Achmea klargestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Dies wird Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) haben. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden. Dies bringt neuen Schwung in den Kampf gegen die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in den Handelsverträgen der EU.

Mehr hier

Download: Krajewski, M. (2018): Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik

Michel Reimon (MdEP, Grüne) anlässlich Achmea-Urteil: Stoppt die CETA-Ratifikation!

Kommentar des österreischischen Europaabgeordneten Michel Reimon (DIE GRÜNEN) zum Achmea-Urteil, 14. März 2018

„Stoppt die CETA-Ratifikation! Letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof Investitionsschiedsverfahren (ISDS) innerhalb der EU für europarechtswidrig erklärt. Das bedeutet: es darf keine Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Mitgliedsstaaten geben. Und hat enorme Konsequenzen für CETA, das Freihandelsabkommen mit Kanada: Das Urteil ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass auch das Investitionsschiedsverfahren von CETA mit EU-Recht unvereinbar sein könnte. Darum müssen die Mitgliedstaaten den Ratifizierungsprozess von CETA stoppen. Der Widerstand gegen TTIP und CETA ist in Österreich mit der größte in der ganzen EU. Die FPÖ hat vor der Wahl noch groß angekündigt, dass sie CETA stoppen wolle, was sie in der Dealerei mit der ÖVP sofort fallen gelassen hat – jetzt verstößt das Abkommen noch dazu wahrscheinlich gegen EU-Recht. Schwarz-blau muss Verantwortung übernehmen und die Ratifikation dieses Abkommens, das die österreichische Bevölkerung so eindeutig ablehnt, sofort stoppen. Wird die FPÖ da umfallen?“ (Quelle)