Fracking – Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik

Das Parlament Nr. 25 / 15.06.2015

Breite Skepsis
Von Johanna Metz

Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik

Im Bundestag wächst im Zuge der parlamentarischen Beratungen der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplanten Fracking-Gesetze (18/4713, 18/4714), mit denen die umstrittene Erdgasfördermethode stärker reglementiert werden soll. Nicht nur, dass die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke weiter auf ein generelles Verbot von Fracking pochen. Auch mehr als 100 Unionsabgeordnete wollen deutlich verschärfte Bedingungen für die Erdgasförderung in Deutschland durchsetzen. Der SPD-Fraktion ist vor allem die Expertenkommission ein Dorn im Auge, die ab 2016 Erkundungsbohrungen oberhalb von 3.000 Metern Tiefe wissenschaftlich begleiten und anschließend bewerten soll, ob eine Förderung des dort lagernden Schiefergases zu kommerziellen Zwecken unbedenklich für Umwelt und Trinkwasser ist. Carsten Sieling, Sprecher des linken SPD-Flügels, erklärte in der vergangenen Woche: „Die Entscheidung über kommerzielles Fracking einer Expertenkommission zu überlassen, lehnen wir entschieden ab.“ Die Kommission sei überhaupt nur auf Wunsch des Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommen worden.

[…] Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgeriniativen Umweltschutz (BBU) bewertete Fracking hingegen als eine „nicht beherrschbare Risikotechnik mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“. Wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die DUH warb er für ein Fracking-Verbot. Die 3.000-Meter-Grenze sei eine rein „ökomische Grenze“, urteilte er, bei der es nur dem Anschein nach um Sicherheit gehe. Tatsächlich solle sie die Schiefergasförderung mittels Fracking unterhalb von 3.000 Metern in Deutschland ermöglichen.

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Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Bündnis “Gegen Gasbohren

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StopTTIP – StopCETA: Die IG Metall demonstriert für fairen Welthandel

IG MetallAktionstag „TTIP & CETA stoppen!“

Die IG Metall demonstriert für fairen Welthandel

12.06.2015
IG Metall und DGB sind dem Bündnis „TTIP & CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel!“ beigetreten. Am 10. Oktober 2015 rufen sie mit zur Demonstration in Berlin auf. Denn für gute Arbeit sind gute Arbeitsbedingungttip-demoen und Mitbestimmung unabdingbar.

Die IG Metall ist grundsätzlich für Freihandel, aber er muss fair und sozial sein. Doch TTIP, das transatlantische Freihandelsabkommen, über das die Europäische Union und die USA zur Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln, lässt nichts Gutes erwarten. Die Gefahr, dass das Abkommen schadet, ist viel größer als die Wahrscheinlichkeit, dass es nützen könnte.

Zu befürchten ist, dass durch den Wettbewerbsdruck Handelsschranken abgebaut werden und sich so die jeweils schwächeren, da billigeren, Standards bei Arbeitnehmerrechten, beim Umweltschutz und beim Verbraucherschutz im Handel mit Waren und Dienstleistungen durchsetzen. Deshalb lehnt die IG Metall TTIP in seiner jetzt vorliegenden Form ab.
Die IG Metall bleibt bei ihren Forderungen zu Freihandelsabkommen:

  1. Keine Gefährdung von Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards durch Freihandel
  2. Kein Investitionsschutzabkommen im Rahmen von TTIP
  3. Anerkennung aller acht ILO-Kernarbeitsnormen durch die USA

 

Wird auch nur einer dieser drei Forderungen nicht erfüllt, bleibt die IG Metall bei ihrem Nein. Detlef Wetzel erläutert die Gründe für die Ablehnung in seinem Podcast.

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TTIP und die Auswirkungen auf unser Bildungssystem

Huffingtonpost
16.06.2015

TTIP und die Auswirkungen auf unser Bildungssystem
Jonas Ronellenfitsch

„Sollte der Bildungssektor tatsächlich in das deutsch-amerikanische Freihandelsabkommen aufgenommen werden, hätte dies drei wesentliche Auswirkungen: […]“ unter anderem das Ende der Volkshochschulen

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Demo gegen TiSA und TTIP

Foto: kritisches-netzwerk.de

DGUV: TTIP: Eine Gefahr für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit?

DGUV

TTIP: Eine Gefahr für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit?

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union wird seit Beginn der Verhandlungen im Jahr 2013 kontrovers diskutiert. Bislang haben insbesondere Themen zum Verbraucherrecht und zum Investitionsschutz die Debatte bestimmt. Wenig beachtet in der öffentlichen Diskussion wurden jedoch bisher mögliche Auswirkungen auf öffentliche Dienstleistungen und auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die DGUV hat dieses Thema von Anfang an eng begleitet – sei es in direkten Gesprächen mit der Bundesregierung und der EU-Kommission, in Beiträgen oder Positions- und Hintergrundpapieren.

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Außerdem:
dguv 2015
Nachrichten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Kampf gegen Asbest – mit Prävention und Vorsorge (Juni 2015)
(Zur pdf)

 

In Amerika ist Asbest erlaubt – hier nicht. Mit TTIP droht auch das Verbot von Asbest aufgeweicht zu werden! Schon alleine aus diesem Grunde muss es heißen: #StopTTIP! Vgl. Beitrag

Gute Nachricht für TTIP-Gegner: US-Kongress vertagt Obamas FastTrack-Plan

Spiegel Online
17.06.2015

Freihandelsabkommen: US-Kongress vertagt Entscheidung über Obamas Plan
Erst haben seine Demokraten den Plan gestoppt, nun vertagt der US-Kongress die Entscheidung: Bis zum 30. Juli soll über das Gesetz [FAST TRACK*] entschieden werden, das Barack Obama mehr Spielräume beim Freihandelsabkommen geben würde.

 

* FAST TRACK „sollte dem Kongress in den kommenden sechs Jahren nur die Möglichkeit lassen, Handelsverträge als Ganzes anzunehmen oder abzulehnen, ohne sie inhaltlich verändern zu können.“

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Vormerken:
ttip-demo

Fundsache: Mieterverein – Die Wasseruhr. Rechtsprobleme bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung

Mieterverein

Info 82: Die Wasseruhr – Rechtsprobleme bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung

Stand: 5/14
„Die in den letzten Jahren stark gestiegenen Preise für Wasser und Entwässerung haben dazu geführt, dass diese Position in der jährlichen Nebenkostenabrechnung nach den Heizkosten zum zweitgrößten Einzelposten geworden ist. Der sparsame Umgang mit Wasser ist deshalb nicht nur aus ökologischer Sicht geboten.

Die bisher überwiegende Abrechnungspraxis, entweder nach Personenzahl oder Wohnungsgröße, ist allerdings nicht dazu geeignet, zum Wassersparen anzuregen und eine ständige Quelle für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, sowie auch Mietern untereinander.

Wenn die Wasseruhr schon vorhanden ist …

In vielen Häusern sind schon Wohnungswasserzähler (sogenannte Wasseruhren) installiert, die eine verbrauchsabhängige Umlage der Wasserkosten ermöglichen und so für mehr Gerechtigkeit bei unterschiedlichem Nutzverhalten sorgen. Der sparsame Umgang mit Wasser wird bei diesem Abrechnungsmodus durch niedrige Betriebskosten in Euro und Cent belohnt. […]“

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