NABU zu Auenzustandsbericht: Immenser Handlungsbedarf an Deutschlands Flüssen geboten

Pressemitteilung vom 25. März 2021

Nabu

Umwelt/Naturschutz/Flüsse

NABU zu Auenzustandsbericht: Immenser Handlungsbedarf an Deutschlands Flüssen geboten

Miller: Potenziale der Auen für Naturschutz, Klimaschutz und Klimaanpassung müssen stärker genutzt werden – wir brauchen eine Renaturierungs-Agenda

Berlin ­– Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz haben heute den neuen Auenzustandsbericht (pdf) vorgelegt. Dieser attestiert Deutschland in der letzten Dekade nur sehr geringe Fortschritte beim Auenschutz: Weiterhin sind rund zwei Drittel der Auenfläche nicht mehr an die Gewässer angeschlossen. Vom verbliebenen Drittel weisen mehr als 50 Prozent einen stark oder sehr stark veränderten Charakter auf. Der NABU nimmt den Bericht zum Anlass, um für Renaturierungen im großen Stil zu werben.

„Aus dem Bericht lassen sich zwei Schlussfolgerungen ziehen. Erstens: Der Handlungsbedarf ist immens, nicht zuletzt deshalb, weil intakte Auen als Kohlenstoffsenken einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und als Überflutungsflächen eine wichtige Hilfe zur Milderung der Folgen der Klimakrise sind. Die zweite Schlussfolgerung ist eine hoffnungsvolle: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Das zeigen wir zum Beispiel an der Unteren Havel, in Deutschlands größtem Flussrenaturierungsprojekt. Es darf aber nicht bei einzelnen Leuchtturmprojekten bleiben, wir brauchen eine Renaturierungs-Agenda“, stellt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller fest. „Es muss nun darum gehen, die Weichen für die Umsetzung großflächiger Renaturierungsvorhaben zu stellen.“

„Zum Ende des Jahres erwarten wir eine Renaturierungsgesetzgebung der EU, hier sollte Deutschland vorbereitet sein“, so Miller weiter. Das Auenförderprogramm für das „Blaue Band“ laufe gerade gut an, dabei allein dürfe es aber nicht bleiben. Deshalb fordert der NABU von der zukünftigen Bundesregierung die Einrichtung eines Renaturierungsfonds in Höhe von 500 Mio. Euro jährlich, um Projekte zur Wiederherstellung von Artenvielfalt und Ökosystemen zu fördern – neben Flussauen z.B. auch Moore, Wälder und Wildnisgebiete.

„Eine neue Bundesregierung kann für den Auenschutz aber noch viel mehr tun als nur die notwendige Finanzierung bereit zu stellen. Wir schlagen deshalb vor, einen Bundesraumordnungsplan „Gewässerkorridore“ aufzustellen. So können Grundsätze für die Gewässerentwicklung auf Bundesebene planerisch festgelegt werden“, erläutert NABU-Biodiversitäts-Experte Till Hopf eine weitere Wahlforderung des NABU. Außerdem müsse zukünftig auf eine Privatisierung von Bundesflächen verzichtet werden, um diese unter anderem für den Gewässer- und Auenschutz zur Verfügung zu stellen. So könne der nationale Biotopverbund gestärkt werden.

Weltwassertag: NABU fordert Gewässerpolitik von der Quelle bis zum Meer


Berlin – Zum Weltwassertag der Vereinten Nationen am 22. März appelliert der NABU an die Regierungen von Bund und Ländern, ökologische Zusammenhänge zu berücksichtigen und Gewässerpolitik von der Quelle der Flüsse bis zum Meer zu denken.

Dass dies dringend nötig ist, zeigt das Beispiel des Hamburger Hafens. Getrieben durch Dürresommer und Elbvertiefung droht ein ganzes System zu kippen. „Hier zeigt sich, wie eng der Zustand des Meeres von den Aktivitäten im Fluss abhängt“, so NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff, „Wenn die Elbe vertieft oder mit Schwermetallen belastetes Grubenwasser aus dem Erzgebirge eingeleitet wird, wirkt sich das auch auf die Nordsee und das Weltnaturerbe Wattenmeer aus. Falsche Entscheidungen können ganze Ökosysteme ins Wanken bringen.“ Weiterlesen

Folgen des Braunkohletagebaus. NABU warnt vor giftigem Kohleschlamm in Gewässern

NABU warnt vor giftigem Kohleschlamm in Gewässern
Miller: Risiken von arsenhaltigem Eisenhydroxid in Gewässern sind unkalkulierbar

(9. Mai 2018) Berlin/Potsdam – Zum Start in die Badesaison am 10. Mai warnt der NABU vor den gravierenden Auswirkungen eisenhydroxidhaltiger Ockerschlämme aus Braunkohletagebauen auf Gewässer. „Besonders in der Lausitz und in anderen Gebieten, in denen Braunkohle abgebaut wurde und wird, sind umliegende Fließgewässer und stehende Gewässer langfristig durch den Eintrag von Eisenhydroxidschlamm und Sulfat aus wieder aufsteigendem Grundwasser erheblich belastet“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Es komme zu umweltchemischen und ökotoxikologischen Problemen, die sich auch in der massiven Verarmung der Gewässerlebensgemeinschaften widerspiegeln. Zum Beispiel werden wichtige sauerstoffproduzierende Wasserpflanzen mit dem Ockerschlamm so bedeckt, dass eine Photosynthese nicht mehr möglich ist und die Pflanzen absterben. Ockerhaltige, saure Gewässer sind lebensfeindlich für Wasserflöhe, Fische und deren Jungtiere. So ersticken z.B. Fische und deren Nachkommen, Rückzugsflächen für Kleinfische sowie Laichgebiete werden auch überdeckt und sind für die Fische nicht mehr nutzbar.

Zu einem neuen Streitfall dürften die Pläne der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) werden: Die LMBV möchte Eisenhydroxidschlamm, der pro Jahr mit ca. 50.000 bis 60.000 Tonnen anfallen wird, aus der Spree und den Fließen um die Spree in den Meuroer See einspülen. Dem Naturschutzfonds wurde der Meurosee zur naturschutzfachlichen Entwicklung als Ausgleichsfläche für den Lausitzring übertragen.

Dabei sei bisher nicht ausreichend erforscht, was langfristig unter Wasser mit den Schadstoffen in den Schlämmen passiert. „Der Eisenhydroxidschlamm ist mit Arsen kontaminiert – bis zu 120 Milligramm je Kilogramm bei einem pflanzenverfügbaren Anteil von bis zu 70 Milligramm je Kilogramm“, warnt Werner Kratz, Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses Umweltchemie und Ökotoxikologie und 2. Vorsitzender des NABU Brandenburg.

Das Einspülen von belasteten Tagebau-Rückständen in die Gewässer nach dem Motto „Aus den Augen aus dem Sinn“ ist aus seiner Sicht verantwortungslos und ökologisch riskant.

Der NABU fordert von den verantwortlichen Behörden, wie dem Ministerien für Wirtschaft und Energie (MWE) sowie dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) eine umweltchemische und ökotoxikologische Prüfung des Materials. Nach entsprechender Zertifizierung der Eisenhydroxid-Halden kann über die Verwendung (z.B. in der Pigmentindustrie und in der Methanaufreinigung in Biogasanlagen, im Zierpflanzenbau) oder bei Grenzwertüberschreitung über eine sichere Deponierung des Eisenhydroxidschlammes entschieden werden.

Mehr Infos: www.nabu.de/energie

Für Rückfragen:

PD Dr. Werner Kratz, NABU Bundesfachausschuss Umweltchemie und Ökotoxikologie, Mobil +49 (0) 157 8467 8414, E-Mail: BFA-Oekotoxikologie@NABU.de

Tina Mieritz, NABU-Energieexpertin, Mobil +49 0)176.24165191, E-Mail: Tina.Mieritz@NABU.de

Zu hohe Nitratbelastung: Umweltverbände fordern schärfere Düngeverordnung

Gülle

Foto: Uschi Dreiucker | pixelio.de

Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR)

Berlin, 30.11.2016: Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft sind deutschlandweit die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen, Küstengewässer und unseres Grundwassers. Sie führen zu gravierendem Verlust an biologischer Vielfalt, gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Diese negative Bilanz ist 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Nitratrichtlinie mehr als enttäuschend. Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine ambitionierte Düngeverordnung zu verabschieden, um die mit der Düngung verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt deutlich zu reduzieren.

Um die Novellierung der Düngeverordnung, die in Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umsetzt, wird seit Jahren gestritten. Bereits 2012 kritisierte die EU-Kommission erheblichen Anpassungsbedarf bei der Verordnung und forderte die Bundesregierung zum konsequenten Handeln auf. Doch trotz hoher Stickstoffüberschüsse und enormer Defizite im Düngerecht wurde die Anpassung von Grenzwerten, Bilanzierungsvorgaben und Kontrollen bis heute verzögert. Nun drohen ernsthafte Konsequenzen. Mit der Ende Oktober 2016 eingereichten Klageschrift wegen der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie zeigt die EU-Kommission, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen und die langjährigen Verzögerungen nicht hinnehmbar sind.

Aus Sicht der Verbände werden jedoch auch mit dem derzeitigen Verordnungsentwurf die bisherigen Defizite noch nicht behoben. Der Entwurf, der aktuell einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde, zeigt zwar positive Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Daher begrüßen die Umweltverbände in ihrer Stellungnahme einzelne Neuerungen wie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste, die Absenkung des Kontrollwertes für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und dass die Bundesländer strengere Maßnahmen für Regionen mit hohen Nitratbelastungen erlassen können.

Doch zeigt der Bericht zur Umweltprüfung auch, dass bei der Novellierung die wirksamsten Maßnahmen noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es fehlt die schnellstmögliche Einführung der Hoftorbilanz für alle Betriebe, um eine wirksame Kontrolle der Nährstoffströme zu gewährleisten. Dies ist insbesondere zum Schutz des Grundwassers erforderlich. Die Verbände fordern kürzere Einarbeitungsfristen für Wirtschaftsdünger, um gesundheitsgefährdende Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Auf überversorgten Böden darf keine weitere Phosphatdüngung erfolgen. Bei der Novellierung muss aus Sicht der Verbände ein klarer Fokus auf den konsequenten Vollzug der Regelungen und strikte Ahndung bei Verstößen gelegt werden.

Das Fazit der Umweltverbände lautet: Die Bundesregierung muss nun endlich mit der dringend erforderlichen Reduzierung der Nitratbelastung Ernst machen, um mögliche EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.

Zur Stellungnahme der Verbände: http://l.duh.de/kwp05

Kontakt:
Florian Schöne, Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)
030 678177599, florian.schoene@dnr.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
030 40393530, wasser@grueneliga.de

Kathrin Klinkusch, NABU-Pressesprecherin
030 2849841510, Kathrin.Klinkusch@NABU.de

Roland Gramling, Pressestelle WWF Deutschland
030 311777425, roland.gramling@wwf.de

 

NABU: Kohlekraftwerke verschmutzen Luft und Gewässer

NABU
 

NABU: Kohlekraftwerke verschmutzen Luft und Gewässer

Tschimpke: Giftige Quecksilber-Emissionen aus Kohlekraftwerken sorgen für schlechten Zustand der Seen und Flüsse in Deutschland
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NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 91/15 | 22. JULI 2015

Berlin – Emissionen aus Kohlekraftwerken gefährden nicht nur die Klimaschutzziele, sondern belasten auch deutsche Flüsse und Seen erheblich. „Allein die deutschen Braunkohlekraftwerke blasen jedes Jahr geschätzte dreieinhalb Tonnen des Nervengifts Quecksilber in die Luft. Ein erheblicher Teil davon landet mit dem Regen auch in unseren Gewässern“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

In allen deutschen Flüssen wird derzeit die festgelegte Höchstkonzentration für Quecksilber überschritten – und damit die Umweltqualitätsnorm (UQN) verfehlt. Auch die Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind durch die giftigen Emissionen aus Kohlekraftwerken in Gefahr. Der NABU fordert daher deutlich strengere Grenzwerte für Quecksilber-Emissionen in Europa.

Alarmierend ist auch, dass Quecksilber über die Nahrungskette vom Menschen aufgenommen werden kann. Fische aus Rhein, Elbe und Donau sind nach Angaben der Bundesregierung seit mehr als 15 Jahren schwer belastet. „Besonders schädlich sind organische Verbindungen des Quecksilbers, wie Methylquecksilber, das beispielsweise im Organismus von Fischen gebildet wird. Es kann zu schweren Schädigungen des Nervengewebes führen“, so Tschimpke. Vor allem bei Raubfischen wird die Belastung als besonders hoch eingeschätzt. Das Bundesumweltministerium hatte erst kürzlich in einer offiziellen Empfehlung Schwangere und Stillende vor dem Verzehr von Aal und Hecht gewarnt.

„Deutschland ist aufgrund seines hohen Anteils an Kohlekraftwerken im Strom-Mix trauriger Spitzenreiter in Sachen Quecksilber-Emissionen in Europa. Die Braunkohle ist dabei die größte Dreckschleuder“, so Tschimpke. Bei der Verhinderung von Grenzwerten habe die Kohle-Lobby in der Vergangenheit ganze Arbeit geleistet. So sollen europäische Grenzwerte erst ab 2020 gelten. Dann sollen Braunkohlekraftwerke maximal sieben Mikrogramm Quecksilber je Kubikmeter Luft ausstoßen dürfen und Steinkohlekraftwerke vier Mikrogramm je Kubikmeter.

„Bis die Quecksilber-Grenzwerte in Kraft treten, gibt es quasi einen Freifahrtschein für die Kohleindustrie. Das ist besonders frustrierend, da es längst etablierte und kostengünstige technische Verfahren gibt, um den Quecksilberausstoß viel deutlicher als von der EU geplant zu reduzieren. Abgesehen davon sind die bald geltenden Grenzwerte ohnehin viel zu lasch“, so der NABU-Präsident.

Mittelfristig sei aber auch entscheidend, ganz auf fossile Energieträger zu verzichten. „Wenn wir die naturverträgliche Energiewende durch mehr Effizienz und erneuerbare Energien voranbringen, kommen wir weg von der Kohle und können Mensch und Natur entlasten“, so NABU-Energieexpertin Tina Mieritz.

Weitere Informationen zu Quecksilber aus Kohlekraftwerken des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Zusammenarbeit mit der TU Berlin unter www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.499651.de/2015_march_hg_oei.pdf

 
Für Rückfragen:
Tina Mieritz, NABU-Energieexpertin, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1611,
Mobil +49 (0)173.35 22 872, E-Mail: tina.mieritz@NABU.de

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NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 79/15 | 22. JUNI 2015NABU

Umwelt /Flüsse/EU

NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

Tschimpke: Jetzt die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser stellen 

Berlin – Am heutigen Montag endet die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Wasserrahmenrichtlinie. Mit den Programmen wird der Grundstein für die Gewässerbewirtschaftung für die nächsten sechs Jahre gelegt. Das ursprüngliche Ziel eines guten Gewässer- und Grundwasserzustands bis 2015 wurde weit verfehlt. NABU-Präsident Olaf Tschimpke appellierte an Politik und Verwaltung, eine ambitioniertere Bewirtschaftungsplanung vorzunehmen: „In vielen Flussgebieten erreichen nicht mal zehn Prozent der Gewässer die EU-Umweltziele. Die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser müssen jetzt dringend gestellt werden.“

Die EU-Kommission stellte bereits in einer Analyse fest, dass der bisherige Ansatz, sich ausgehend von einem ungenügenden Status Quo lediglich in die richtige Richtung zu bewegen, eindeutig nicht ausreicht, um die Umweltziele zu erreichen. So ist es nicht überraschend, dass das schon für das Jahr 2015 anvisierte Ziel eines guten Zustandes der Gewässer und des Grundwassers in der Bundesrepublik nahezu flächendeckend verfehlt wird. Aus NABU-Sicht müssen die vorgelegten Maßnahmenprogramme zügig nachbearbeitet werden, um grundlegende Verbesserungen beim Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Der NABU behält sich vor, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen, wenn die Programme nicht deutlich verbessert würden. Dies könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland führen. Die Probleme seien bekannt, nun gehe es darum, diese auch wirklich anzugehen.

„Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft, Altlasten und Gewässerverbau erfordern konsequentes Handeln und eine Verbindlichkeit in der Maßnahmenumsetzung. Beispielsweise müssen die zuständigen Behörden personell in die Lage versetzt werden, bereits bestehende Auflagen zum Gewässerschutz zu kontrollieren. Außerdem dürfen die vielfach guten Planungen nicht in den Schubladen verstauben, sondern müssen auch in die Tat umgesetzt werden. Auch hier fehlt es an finanziellen Mitteln und ausreichend Personal“, sagte NABU-Gewässerexpertin Julia Mußbach.

Generell ist es notwendig, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie stärker als bisher in andere Politikfelder zu integrieren. So müssten hohe Standards zum Gewässerschutz bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung verankert sowie verstärkt Synergien mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und dem naturnahen Hochwasserschutz, beispielsweise bei der Renaturierung von Auen, genutzt werden.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG haben sich die Mitgliedstaaten der EU und das Europäische Parlament im Herbst 2000 dazu verpflichtet, alle Binnengewässer wie Flüsse und Seen, aber auch Übergangs- und Küstengewässer bis 2015 in einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ zu versetzen. Gut 80 Prozent der deutschen Flüsse und Bäche verfehlten dieses Ziel laut einer Studie des Umweltbundesamtes. Der Gradmesser für intakte Gewässer sind die im Wasser lebenden Fische und wirbellosen Kleinlebewesen, Algen und Wasserpflanzen.

Stellungnahme des NABU zum Download:
www.NABU.de/natur-und-landschaft/fluesse/wrrl.html
 

Zwischenbilanz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/wasserrahmenrichtlinie_2012.pdf

Für Rückfragen:

Julia Mußbach, NABU-Gewässerreferentin, Telefon +49 (0)30-284984-1629, E-Mail: Julia.Mussbach@NABU.de

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