Fracking verseucht Trinkwasser

Süddeutsche Online
6.05.2015

US-Bundesstaat Pennsylvania. Fracking-Chemikalien im Trinkwasser gefunden
Von Robert Gast

Fracking ist mittlerweile in den USA weit verbreitet – und wegen seiner möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt sehr umstritten. Jetzt wurden Fracking-Chemikalien im Trinkwasser des US-Bundesstaats Pennsylvania gefunden.

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Dazu auch: Tagesspiegel: Umstrittene Erdgasförderung in Pennsylvania. Fracking-Chemikalien im Trinkwasser entdeckt. 6.5.2015.

Bundesrat beschließt kein vollständiges Fracking-Verbot

klimaretter.info
08.05.2015

Bundesrat zerpflückt Fracking-Paket nur
von Jörg Staude

Demonstrationsfoto


Foto: Wassertisch

Weitgehend zerpflückt, aber nicht in Gänze abgelehnt, hat der Bundesrat am Freitag das Gesetzespaket der Bundesregierung zum Fracking. Umweltministerin Hendricks sagte zwar zu, die Einwände der Länder „sehr sorgfältig“ zu prüfen, ein vollständiges Fracking-Verbot werde am Ende der Gesetzgebung aber nicht stehen.

Von den Erkenntnissen bei einer Kanadareise vor einem knappen Jahr lebte die Rede von Hannelore Kraft (SPD), der mächtigen Ministerpräsidentin Nordrhein-Westfalens, am Freitag im Bundesrat. Zu Fracken bedeute eben nicht nur, klärte Kraft ihre Länderkollegen auf, giftige Chemikalien einzusetzen, sondern eine neue Infrastruktur zu schaffen: Pipelines, Verkehrswege und Bohrstellen würden sich faktisch über die Landschaft ziehen und für erhebliche Schäden sorgen. Was in nicht so dicht besiedelten Ländern wie Kanada und den USA vielleicht möglich ist, gehe in Nordrhein-Westfalen ganz und gar nicht.

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Warum wir bei nOlympia dabei sind …

15. März 2015

Liebe Wasserinteressierte,

einige von Euch/Ihnen werden in letzter Zeit vielleicht etwas verwundert auf unsere Website www.berliner-wassertisch.info geschaut haben. Wir haben unser Themenspektrum etwas erweitert. In letzter Zeit sind dort beispielsweise vermehrt Einträge zur Olympia-Bewerbung Berlins zu finden. Unser Engagement in diesem Punkt betrifft eben auch Fragen, die wir mit dem Wasser-Volksentscheid verfolgt haben. Unabhängig davon, wie man der Olympia-Idee grundsätzlich gegenüber steht, denken wir, dass man die Bewerbung allein aus folgenden Gründen nicht befürworten kann:

DIE BEWERBUNG UM DIE OLYMPISCHEN WETTKÄMPFE 2024
Der Berliner Senat plant die nunmehr vierte Bewerbung Berlins für Olympische Spiele. Derzeit soll uns eine Kampagne, bei der es zwar gefüllte Pfannkuchen und leere Versprechungen, aber nur wenig Informationen gibt, auf die Bewerbung einstimmen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommentiert die Kampagne damit, dass die Berliner Bürger*innen für die „eigene inhaltsleere Beeinflussung“ zahlen.

Wie bekannt geworden ist, versucht der Senat sogar, die Presse zu korrumpieren (vgl. Anzeigengate). Kritische Berichterstattung in der Presse „bestraft“ er, indem er über die Firma Berlin Partner Anzeigengelder nur an Medien verteilt, die die Olympiabewerbung Berlins bejubeln. Im konkreten Fall wurde im Tagesspiegel die unausgewogene Besetzung eines sogenannten Bürgerforums für Olympia kritisiert, woraufhin eine schon fest gebuchte Werbeanzeige zurückgezogen wurde. Senatstreue Berichterstattung hingegen wird mit Anzeigengeldern belohnt.

Falls sich der DOSB am 21. März für Berlin, statt für Hamburg als Bewerberstadt entscheidet, sollen die Berliner*innen als Abschluss einer millionenschweren Desinformations-Kampagne dann auch noch ihre Zustimmung zur Bewerbung in einer vom Senat organisierten Volksabstimmung geben. Dieses „Plebiszit von oben“ (vgl. LexOlympia) soll am 13. September stattfinden. Es wird sicherlich nicht überraschen, dass die Mitglieder des Berliner Wassertischs und viele andere Bürger ein gelenktes Verfahren, bei dem die Informationen allein vom Senat und nicht von den Bürgern selbst beigesteuert werden, nicht als Volksabstimmung anerkennen.

DER OLYMPIA-TROJANER
Zudem gibt es ein weiteres Problem. Sollte Berlin den Zuschlag für die Wettkämpfe bekommen, muss die Stadt mit dem IOC einen sogenannten „Host-City-Vertrag“ abschließen. Wie damals im Wasser-Privatisierungsvertrag wird dem privaten „Partner“ im Host-City-Vertrag weitgehend die Kontrolle über das gemeinsame Vorhaben überlassen: Für die Zeit der Spiele übernimmt das IOC mit diesem Vertrag wie mit einem „Trojaner“ die Steuerung über einen großen Teil der Stadt. Es regelt die Sicherheitsmaßnahmen, es bestimmt, wer wo Getränke verkaufen darf, es bekommt Luxuswagen mit Chauffeuren und eigenen Fahrspuren im Straßenverkehr gestellt, etc.

GEHEIME VERTRÄGE
Dieser Vertrag wird jedoch erst zwei Tage nach dem Plebiszit des Senats veröffentlicht. Zum Umfragetag ist er noch geheim. Weder die Berliner Bürger noch der Senat wissen also genau, worüber diese abstimmen sollen. Dabei ist der Vertragsinhalt nicht unerheblich. In Oslo beispielsweise ist die Olympia-Bewerbung im letzten Jahr endgültig bei der Bevölkerung durchgefallen, als die Verträge bekannt wurden.

GEWINNGARANTIE FÜR DIE KONZERNE
Das IOC bestimmt alles, es erzielt mit den Olympischen Spielen hohe Profite, übernimmt aber keinerlei geschäftliches Risiko. Zugespitzt formuliert: Es geht wieder um „geheime“ Verträge mit einer Gewinngarantie für die Konzerne, während die Berliner Bürger*innen die Kosten übernehmen dürfen.

MILLIARDEN-SPIELE
Diesmal allerdings übersteigen die Summen, um die es bei der Olympia-Bewerbung geht, die der Wasser-Privatisierung um ein Vielfaches. Die Wasser-Privatisierung hat die Berliner Bürger durch den Preismissbrauch und den überteuerten Rückkauf schätzungsweise zwischen 1,5 bis 2 Milliarden Euro gekostet. Doch in dieser Größenordnung bewegten sich bei der Olympiade in London 2012 allein schon die Sicherheitsausgaben. Die Gesamtausgaben lagen in London zwischen 13,5 und 28,8 Milliarden Euro. In Sotschi lagen sie für die Winterspiele 2014 bei geschätzten 40 Milliarden Euro. Die Senatsschätzungen geben dagegen nur einen Bruchteil der realistischerweise zu erwartenden Kosten an.

BERLINER VERMÖGENS-AKTIVIERER
Auch einige der maßgeblichen Akteure der Olympia-Bewerbung sind dieselben wie bei der Wasser-Teilprivatisierung von 1999. Es war Klaus Wowereit, der die Bewerbung seitens der Stadt auf den Weg brachte. Er war 1999 Mitglied des sogenannten Vermögens-Aktivierungsausschusses, der damals die Wasser-Privatisierung und damit den später gerichtlich festgestellten Preismissbrauch der Konzerne RWE und Veolia vorbereitete. Als Berichterstatter saß sein Parteifreund Klaus Böger (SPD) ebenfalls in diesem Vermögens-Aktivierungsausschuss. Mittlerweile ist Böger Leiter des Landessportbundes (LSB) und somit ein Hauptlobbyist der Bewerbung auf der Sportfunktionärsseite. Hüben wie drüben sind also Akteure im Spiel, die sich bereits einmal kreativ darin gezeigt haben, viel Geld aus den Taschen der Bürger*innen in die Kassen von Konzernen umzuleiten.

WEITERE HINTERGRÜNDE
Wir denken, dass schon diese Punkte reichen, um die Bewerbung um die Olympischen Spiele abzulehnen. Doch es gibt noch viele weitere Gründe gegen eine Großveranstaltung, die nicht so demokratisch und völkerverbindend ist, wie ihre Profiteure sie gern darstellen. Ausführlicher erklären zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs auf Spiegelonline im Namen des Bündnisses NOlympia, warum alle Berliner*innen, die sich für die Beendigung des Privatisierungs-Abenteuers bei den Wasserbetriebe eingesetzt haben, auch gegen die Olympia-Bewerbung sein müssten:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/olympia-debatte-warum-berlin-keine-spiele-ausrichten-sollte-a-1019281.html

Viele Grüße und einen schönen Abend wünscht
Euer Berliner Wassertisch
… und hier noch zwei unterhaltsame Clips, warum eine Bewerbung für die Olympische Spiele keine gute Idee ist:
https://youtu.be/vSnzIuynjGU
https://youtu.be/D0ep9b33SBA

Abkommen wie TTIP flankieren einen neuen geostrategischen Großkonflikt

ipg-journal.de
04.05.2015

Das Ende des handelspolitischen Multilateralismus

Containerschiff


Foto: Bettina F. | pixelio.de

Mega-Abkommen wie TTIP und TPP flankieren einen neuen geostrategischen Großkonflikt. Die Folgen sind gefährlich.

In der Handelspolitik zeichnet sich seit einigen Jahren ein dramatischer Umbruch ab: Die Welthandelsorganisation (WTO) verliert an Gewicht. Dafür haben diskriminierende Präferenzabkommen wie TTIP und TPP als sogenannte Megaregionals Hochkonjunktur. Doch ist dieser Wandel der Handelspolitik mittel- und langfristig sinnvoll? Welchen Akteuren nutzt diese Neuausrichtung der Handelspolitik? Und wem schadet sie? Obwohl die TTIP-Debatte in Deutschland durchaus lebhaft verläuft, werden die Folgen für exportierende und importierende Unternehmen nicht hinreichend diskutiert. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Ein wesentliches Problem ist, dass viele Befürworter dieser so genannten Freihandelsabkommen die administrativen Konsequenzen unterschätzen.

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Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein

Spiegel-online
06.05.2015

Freihandelsabkommen TTIP
Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein

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Foto: Uwe Hiksch

Die Schiedsgerichte beim geplanten Freihandelsabkommen TTIP sind nicht nur umstritten – sondern laut einem Gutachten auch verfassungswidrig.

Die in den geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada, TTIP und CETA, vorgesehenen Schiedsgerichte sind einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Die Professorin für Öffentliches Recht der Münchner Universität der Bundeswehr, Kathrin Groh, hat es im Auftrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angefertigt.

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Dazu auch: Spiegel Online: Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein. 6.5.2015.

Pressemitteilung:
NGO-Bündnis: Gabriel soll Paralleljustiz für Konzerne in TTIP und CETA stoppen − Vorschlag für Investitionsgericht sonst bloße Nebelkerze

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Berlin, 7. Mai 2015
Anlässlich des heutigen Treffens der EU-Handelsminister kritisiert das NGO-Bündnis TTIPunfairHandelbar die Reformvorschläge von Wirtschaftsminister Gabriel und EU-Handelskommissarin Malmström zu einem internationalen Investitionsgericht. Die Einrichtung eines solchen Gerichtes sei als Reform des Investor-Staat-Klagemechanismen (ISDS) unzureichend. „Investor-Staat-Klagemechanismen schaffen eine Paralleljustiz für ausländische Investoren. Es ist gut, dass die Sozialdemokraten jetzt endlich über eine Abkehr von privaten Schiedsgerichten nachdenken. Doch der Vorschlag zu einem internationalen Investitionsgerichtshof verkommt zur bloßen Nebelkerze, wenn Gabriel und Co. bei TTIP und CETA die ISDS-Regeln nicht konsequent rausstreichen“ sagte Handelsexperte Peter Fuchs von der NGO PowerShift, Mitglied im Bündnis TTIPunfairHandelbar.
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Die Schaffung eines rechtstaatlichen, unabhängigen und öffentlichen internationalen Handels- und Investitionsgerichtshofs sei ein anspruchsvoller, komplizierter Prozess, der Jahre in Anspruch nehmen würde. Wichtig sei dabei, dass Investoren keine Sonderrechte erhalten, sondern gleichzeitig mit einem Klagerecht auch soziale, ökologische und menschenrechtliche Pflichten festgeschrieben werden. Ferner dürfte es keine exklusiven Klagerechte für Konzerne geben; ein gleichberechtigter Zugang zum Gericht auch für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch die Konzerne, für Gewerkschaften, Umweltorganisationen oder indigene Gemeinschaften müsse gesichert werden.

Nelly Grotefendt vom Bündnis TTIPunfairHandelbar kritisierte: „Die derzeit kursierenden Reformvorschläge dürfen nicht als Ablenkungsmanöver genutzt werden, um die Diskussion um TTIP und CETA zu beruhigen. Selbst in reformierter Form sind die dort enthaltenen ISDS-Regeln eine konzernfreundliche Alternative zu einem unabhängigen öffentlichen Investitionsgericht. Wenn die deutsche und europäische Politik zukünftig eine ernstgemeinte Reform ihrer Handelspolitik in Form eines internationalen Investitionsgerichts durchsetzen will, geht das nur mit einem ‚Nein‘  zu Konzernklagerechten in den jetzt anstehenden Verträgen und Verhandlungen.“
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Das Bündnis TTIPunfairHandelbar hat eine detaillierte Erwiderung zum Reformpapier der sozialdemokratischen Handelsminister vorgelegt, welches auf Drängen von Wirtschaftsminister Gabriel im Februar 2015 in Madrid vorgestellt wurde. Link zur Stellungnahme von TTIPunfairHandelbar

Pressekontakt:
Peter Fuchs/PowerShift: Mobil: 0177-633 4900;
Mail: Peter.Fuchs@power-shift.de

Nelly Grotefendt/TTIPunfairHandelbar: Tel: 030-678177593; Mobil: 0176-80035462;
Mail: grotefendt@forumue.de

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