Klimareporter über die Folgen des Lausitzer Tagebaus. Wer bezahlt die Braunkohlesanierung?

Klimareporter
17. Januar 2021

Wenn Freunde der Leag Gutachten schreiben
Gastbeitrag von René Schuster

Aus Lausitzer Tagebaulöchern sollen Seen werden – das Wasser dafür vielleicht sogar aus der Elbe zu holen wird enorm teuer. Wer soll das bezahlen, der Tagebaubetreiber Leag oder die öffentliche Hand? Um das zu klären, beauftragte die Staatsbehörde Umweltbundesamt ausgerechnet eine Leag-Tochterfirma mit dem Gutachten.

Zum Gastbeitrag

SPON: US-Fracking vs. Nord Stream 2. Was ist klimaschädlicher: Pipeline- oder Flüssiggas?

SPIEGEL
17. Januar 2021

US-Fracking vs. Nord Stream 2. Was ist klimaschädlicher: Pipeline- oder Flüssiggas?
Von Susanne Götze

„Der größte Teil des US-Gases wird aus tiefen Gesteinsschichten mit einem Frackingverfahren gefördert. Dieses sogenannte Schiefergas befindet sich in tiefen Tonschichten und wird mit der Frackingtechnologie gefördert, bei der unter hohem Druck Wasser und Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten gepresst werden. Das hat zu erheblichen Umweltschäden geführt, beispielsweise haben Chemikalien Wasser vergiftet.“

Zum Artikel

Bundesgesundheitsministerium: Europaparlament verabschiedet Neufassung der Trinkwasserrichtlinie

Bundesgesundheitsministerium
17. Dezember 2020

Pressemitteilung
Europaparlament verabschiedet Neufassung der Trinkwasserrichtlinie

Effizientere Überwachung der Wasserqualität, Qualitätsstandards auf dem neuesten Stand, bessere Verfügbarkeit, mehr Transparenz rund um das Trinkwasser – das sind die wesentlichen Ziele der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, die das Europarlament am 15. Dezember verabschiedet hat. Gestern wurde sie unterzeichnet.

Am 23. Oktober 2020 legte der Europäische Rat mit der überarbeiteten Fassung der EG-Trinkwasserrichtlinie neue Mindeststandards für die Qualität des Trinkwassers fest. Die letzte Überarbeitung der Richtlinie stammte aus dem Jahr 1998. Die Richtlinie wurde an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst.

Trinkwasser bleibt damit eines der sichersten Lebensmittel: Der vorbeugende Schutz der Ressourcen wurde gestärkt und das Überwachungskonzept modernisiert, weg von der alleinigen Endproduktkontrolle zu einer risikobasierten maßgeschneiderten und effizienteren Überwachung. Ein verbesserter Zugang zu sicherem Trinkwasser sowie stark erweiterte Informationspflichten werden im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher EU-weit festgeschrieben.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Effizientere Überwachung

Die Sicherheit des „Wassers für den menschlichen Gebrauch“ wird noch weiter verbessert. Eine neue risikobewertungsbasierte und auf Prävention ausgerichtete Strategiesichert durch zusätzliche Prozesskontrolle vom Brunnen bis zum Zapfhahn die hohe Qualität des Trinkwassers. Der Messaufwand wird durch maßgeschneiderte Anpassung optimiert. Die Regelungen auf der Trinkwasserseite wurden mit den vorhandenen Regelungen zum Schutz der Trinkwasser-Ressourcen aus der Wasserrahmenrichtlinie abgestimmt. Eine verpflichtende Risikobewertung und ein Risikomanagement, wie es auch von der WHO empfohlen wird, bilden die Grundlage für das verbesserte Überwachungskonzept.

Neu auftretende Schadstoffe werden frühzeitig erkannt und auf eine europäische Beobachtungsliste gesetzt, die von den Mitgliedstaaten bei der neu vorgeschriebenen Risikobewertung beachtet werden muss (z.B. Mikroplastik und hormonell wirkende Substanzen wie Nonyphenol). Das ebenfalls hormonell wirkende Bisphenol A wurde neu direkt mit einem Grenzwert belegt wie auch die Industriechemikalien PFAS (Poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen).

Neue und an den Fortschritt angepasste Grenzwerte

Neben der EU-weiten Festlegung neuer Parameter, welche allesamt in Deutschland schon seit Jahren in der Trinkwasserverordnung durch Grenzwerte umfassend geregelt sind, wie z.B. für die Desinfektionsnebenprodukte Chlorit und Chlorat, das Schwermetall Uran sowie die in Warmwassersystemen auftretenden gefährlichen Bakterien Legionellen, wurden auch für Deutschland neue Parameter geregelt wie z.B. Microcystin-LR, eine von Blaualgen produzierte bedenkliche Substanz. Den durch den Klimawandel bedingten vermehrten Algenblüten in Oberflächengewässern, die für die Trinkwassergewinnung genutzt werden, wird dadurch Rechnung getragen. Ein Teil bekannter Parameter wurde durch Senkung der Grenzwerte angepasst, wie z.B. Chrom und Blei.

Erstmals EU-weite Anforderungen für sichere Produkte im Kontakt mit Trinkwasser und Erfassung der Wasserverluste

Deutschland ist es gemeinsam mit einigen anderen Mitgliedstaaten gelungen, die erstmalige Aufnahme von hohen hygienischen Anforderungen an alle Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser durchzusetzen. So wird in Zukunft ein europaweites hohes Verbraucherschutzniveau dafür sorgen, dass nur sichere Materialien beispielsweise in Rohren oder Wasserhähnen verwendet werden. In Deutschland ist dies bereits umfassend geregelt; mit der EU-weiten Regelung werden auch Handelshemmnisse und überflüssige Prüfkosten für die Hersteller von solchen Produkten beseitigt.

Neu ist auch die Information über Wasserverlustraten u.a. an die EU-Kommission, um einen effizienten Ressourcenschutz zu garantieren. Die Kommission kann einen Schwellenwert festsetzen, bei dessen Überschreitung die Mitgliedstaaten Gegenmaßnahmen ergreifen müssen. Deutschland hat hier im Schnitt keinen nennenswerten Nachholbedarf, da im europaweiten Vergleich die Wasserverluste heute schon gering ausfallen.

Verfügbarkeit von Trinkwasser soll noch besser werden

Der Zugang zu sicherem Trinkwasser wird für alle, insbesondere für vulnerable Gruppen, explizit festgeschrieben. Dazu gehören auch Vorgaben, die Trinkwasserbereitstellung im öffentlichen Raum zu befördern inklusive z.B. in Restaurants und Kantinen, wo dies in Deutschland noch nicht so üblich ist wie in einigen anderen Mitgliedstaaten. Dadurch wird gerade in Hitzeperioden ausreichendes Trinken befördert.

Mehr Transparenz und Informationen rund um das Trinkwasser

Benutzerfreundliche Informationen – z.B. über Qualitätsaspekte und Preise – müssen künftig für die Verbraucherinnen und Verbraucher online zur Verfügung stehen. Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser über den richtigen Umgang mit Trinkwasser informiert werden, d.h. sowohl mit Blick auf ressourcensparenden Umgang als auch die Vermeidung des Konsums von abgestandenem und damit qualitativ schlechterem Wasser.

Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie soll voraussichtlich Ende Januar 2021 in Kraft treten. Die Umsetzungsfrist beträgt zwei Jahre.
Weitere Informationen

Europäischer Rat

  • Europäischer Rat

    Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 23.10.2020: „Rat legt strenge Mindestqualitätsstandards fest“

  • Trinkwasser

    Informationen zum Trinkwasser, der Trinkwasserverordnung und Berichte über die Qualität von Trinkwasser

Zur Pressemitteilung

Kollatz: Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus

TAGESSPIEGEL
27. Oktober 2020

Jahresbilanz aller 55 Berliner Landesbetriebe. Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse

„[…] Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘ Das Land Berlin hatte 2012 die Anteile von RWE und 2013 die Anteile von Veolia übernommen. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus […]

Zum Artikel

EU-Beschluss: Bleimunition in Feuchtgebieten verboten

03.09.2020
NABU: Wichtiger Schritt auf dem Weg zur bleifreien Jagd
Krüger: Ein generelles Bleiverbot in Jagdmunition muss nun folgen

Berlin – Den heute mit Zustimmung Deutschlands gefällten EU-Beschluss zum Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:
„Der NABU begrüßt den heutigen, längst überfälligen Schritt. Endlich wird der Einstieg in den Ausstieg bei der Verwendung vom Umweltgift Blei in der Jagd begonnen. Ein generelles Bleiverbot in Jagdmunition muss nun folgen. Die jetzt diskutierte Änderung des Jagdgesetzes sollte das Bundeslandwirtschaftsministerium nutzen.“

Nach jahrelangen Verhandlungen und einer Reihe von Abschwächungen und Übergangsfristen, die unter anderem Deutschland durchgesetzt hatte, wurde heute im Chemikalien-Ausschuss der EU über einen Vorschlag der Europäischen Kommission abgestimmt, der ein Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten vorsieht. Ohne Einigung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium hätte sich das federführende Umweltministerium in Brüssel enthalten müssen. Hiermit wäre die erforderliche Mehrheit für das Verbot wohl nicht zustande gekommen und die Blamage für die amtierende deutsche Ratspräsidentschaft perfekt gewesen.

In den letzten Wochen hatte der NABU gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Umweltverbänden aus ganz Europa Julia Klöckner zum Einlenken im Sinne des Natur- und Umweltschutzes aufgerufen.
Zum Beitrag

03.09.2020
RiffReporter

Schutz von Wasservögeln vor Vergiftung: EU verbietet Bleischrot.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner verzichtet auf Veto.
Von Thomas Krumenacker
Zum Beitrag

AöW gratuliert der Stadt Kempten zum Beitritt zu den „Blue Communities“

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.), 17. Oktober 2019

AöW gratuliert der Stadt Kempten zum Beitritt zu den „Blue Communities“

Berlin/Kempten. Kirsten Arp, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW), gratulierte am vergangenen Dienstag der Stadt Kempten (Allgäu) sowie ihrem Tochterunternehmen und AöW-Mitglied Kemptener Kommunalunternehmen (KKU) vor Ort zum Beitritt zur Blue Community-Initiative und dem Kampagnenstart „TRINK Allgäuer Leitungs-WASSER“. „Die Stadt Kempten setzt in vorbildlicher Weise bereits heute die vier Prinzipien der internationalen Blue Community-Bewegung um: Sie erkennt Wasser als Menschenrecht und öffentliches Gut an, das nachhaltig genutzt wird und steht dafür ein, dass die Wasserversorgung auch zukünftig in öffentlicher Hand bleibt. Kempten und das KKU machen sich durch ihre Selbstverpflichtung und die Kampagne auf den Weg, ihr Engagement noch zu verstärken. Dazu gratuliere ich Ihnen herzlich und wünsche Ihnen und uns viel Erfolg, unsere gemeinsamen Themen voranzubringen“, so Kirsten Arp.

Oberbürgermeister Thomas Kiechle nahm im Rathaus das offizielle Blue Community-Zertifikat entgegen und erklärte zu diesem Anlass: „Die öffentliche Wasserversorgung ist ein nicht-verhandelbares Gut für die Stadt Kempten. Das Allgäu ist bekannt für seine hervorragende Trinkwasserqualität und diese wollen wir auch weiterhin bewahren.“

Thomas Siedersberger, Geschäftsführer des Kemptener Kommunalunternehmens (KKU), dessen Kernkompetenz die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung der Stadt Kempten ist, stellte dar, wie die Stadt Kempten als neue Blue Community ihre Bürger sensibilisieren will, welche Vorteile Leitungswasser gegenüber abgepacktem Wasser mitbringt: „Die Kampagne ,TRINK Allgäuer Leitungs-WASSER‘ informiert anschaulich und ansprechend, dass Leitungswasser und umso mehr in Kempten von hoher Qualität, preiswert und plastikfrei ist. Der Transport durch die Wasserleitung spart zudem im Vergleich zu Flaschenwasser CO2.“ Darüber hinaus wird im Kemptener Rathaus ein Trinkwasserspender installiert, wie es ihn bereits in zahlreichen städtischen Verwaltungsgebäuden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt. Auch alle Sitzungen wie beispielsweise des Stadtrats werden nun mit Leitungswasser aus Karaffen versorgt.

Auch das AöW-Mitglied Zweckverband Fernwasserversorgung Oberes Allgäu (FVOA), im Jahr 1969 u.a. von der Stadt Kempten zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung gegründet, trägt maßgeblich zur Umsetzung der Blue Community Grundsätze bei. Verbandsvorsitzender Herbert Seger erläuterte, wie der Zweckverband seit 15 Jahren Projekte des Vereins „Wasser für Senegal“ (Oberstdorf Allgäu) unterstützt. Dabei gehe es vor allem um die Finanzierung und Beratung beim Bau von Brunnenanlagen und kleinen Fernwasserversor­gungsanlagen für mehrere Dörfer.

Hintergrund zu Blue Communities

Die Mitglieder der Blue Community Initiative verpflichten sich selbst, vier Prinzipien umzusetzen:

– Anerkennung des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung

– Wasserdienstleistungen bleiben auch zukünftig in öffentlicher Hand

– Leitungswasser anstelle von abgepacktem Wasser trinken

– Pflege von internationalen Partnerschaften, um obengenannte Ziel weltweit weiter zu verbreiten

Der internationalen, in Kanada gegründeten Initiative der Blue Communities gehören in Deutschland bereits Augsburg, Berlin, Marburg und München an.

Weitere Informationen:

Die Blue Communities in Deutschland: www.blue-community-deutschland.com/

Kampagne „TRINK Allgäuer Leitungs-WASSER“: www.kku-kempten.de/trinkwasser/

Berichterstattung zur Zertifikatsübergabe auf der Homepage der Stadt Kempten: www.kempten.de/18513.html

Auch der Berliner Wassertisch gratuliert Kempten zu dieser klugen Entscheidung!