ver.di macht sich für eine Rekommunalisierung der Bremer Abfallentsorgung stark

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2018 laufen die Leistungsverträge der Stadt Bremen mit dem privaten Entsorger des Bremer Hausmülls, der Firma Nehlsen, ab. ver.di und die Beschäftigten, die in Bremen den Hausmüll einsammeln, hätten nichts dagegen, wenn danach die Entsorgung wieder kommunal organisiert würde. Und sie haben inzwischen Rückendeckung bekommen.

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Privatisierung von Flüchtlingsheimen in Bayern

Süddeutsche Zeitung
27.08.2014

Asylbewerber in München Bayern privatisiert erstes Flüchtlingsheim
Von Katja Riedel und Ulrike Steinbacher

350 Asylbewerber sollen in die frühere Funkkaserne ziehen. Erstmals wird in Bayern dort ein privates Unternehmen die Flüchtlinge betreuen. In der Schweiz steht die Firma jedoch immer wieder in der Kritik.

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Kommentar Berliner Wassertisch:
Eine Privatisierung führt grundsätzlich dazu, dass öffentliches Recht durch Privatrecht beschnitten wird. Das hat unter anderem einen Abbau von demokratischer Kontrolle zur Folge. Schon für staatliche Institutionen ist es eine Herausforderung, die Würde der Menschen in einer Zone des „Ausnahmezustands“, wie ein Flüchtlingsheim sie darstellt, zu schützen. Wieviel aber ist die Würde in einer Einrichtung wert, in der schlechtbezahlte Angestellte unter Kosten- und Zeitdruck und von der Öffentlichkeit abgeschirmt wehrlose Menschen betreuen? Wer garantiert, dass die Menschen dort angemessen behandelt werden?

Auch der Artikel in der Süddeutschen Zeitung lässt wenig Zweifel darüber, dass die Privatisierung der Flüchtlingsheime auf Kosten der Qualität gehen wird: So gibt es in der Schweiz Vorwürfe, dass „die Zustände in einzelnen Unterkünften [der ORS Service AG] miserabel seien.

Insgesamt ist damit zu rechnen, dass sich die Lebensbedingungen für die betroffenen Menschen – für die Hilfesuchenden und für die Angestellten – durch die Privatisierung verschlechtern werden.

Der Berliner Wassertisch verlangt darum, dass sich der Staat nicht aus der Verantwortung stiehlt. Mit der Not von Menschen darf kein Geschäft gemacht werden! Im Zentrum der Asylpolitik muss der hilfesuchende Mensch stehen und nicht der Profit von privaten Investoren. Das Asylwesen muss 100% hoheitliche Aufgabe bleiben!

Keine Privatisierung von Flüchtlingsheimen!
 
Zu den negativen Folgen einer Privatisierung des Asylwesens s. zum Beispiel die Erfahrungen in Österreich:

„Lager Katastrophe, Essen Scheisse“. Privatisierung der Flüchtlingsbetreuung mit European Homecare. In: no-racism.net v. 15.05.2004.

Interessenverband kommunaler Krankenhäuser: Problem TTIP

ivkk.de
28.08.2014

Gefahren für das Krankenhauswesen
Problem TTIP

Berlin. Das ARD-Fernsehen hat am 4. August eine ausführliche Dokumentation zu Inhalt und Ablauf der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP gezeigt, das derzeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika verhandelt wird. Das Abkommen beinhaltet – darauf hat der IVKK seit Monaten und frühzeitig hingewiesen – Gefahren für das Krankenhauswesen und Leistungen der Daseinsvorsorge.
Inzwischen hat eine breite öffentliche Diskussion über die fehlende Transparenz und zum Teil bedenkliche Desinformation der Öffentlichkeit eingesetzt. Die Politik reagiert teils besorgt, teils mit Beschwichtigungen.

Im genannten ARD-Beitrag wurde Bundeswirtschaftsminister Gabriel zitiert, das Abkommen umfasse nicht den Bereich der Daseinsvorsorge und auch nicht Krankenhäuser. Demgegenüber hat jedoch das Bundesgesundheitsministerium unter Berufung auf das federführende Bundeswirtschaftsministerium von Minister Gabriel bestätigt, dass „Krankenhäuser Teil der Verhandlungen“ sind. Auch die Autoren des Beitrags konfrontieren Herrn Gabriel mit Verhandlungsdokumenten, die seinen Aussagen entgegenstehen.
Im Schlussteil der Sendung wischt dieser einen Hinweis auf rechtliche Bedenken gegen TTIP mit der Bemerkung vom Tisch, das Abkommen könne „nicht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ändern.“

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Neue Richtervereinigung sagt No2ISDS

Neue Richtervereinigung
5.8.2014

Pressemitteilung

Keine Investor-Staats-Klagen anstelle rechtsstaatlicher Justiz

In einer ganz neuen Größenordnung wird derzeit der freie Handel weltweit ausgebaut. Der Abschluss des Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist für September 2014 vorgesehen. Das Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wird gerade verhandelt. Beide beinhalten einen sogenannten Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus  (Investor-state-dispute-settlement (ISDS)). Das bedeutet, dass ein Konzern einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen kann, wenn er den Wert seiner Investition durch staatliches Handeln – wie z.B. Umweltauflagen, Verbraucherschutzgesetze oder bessere soziale Standards – gemindert sieht.

Die Neue Richtervereinigung (NRV) spricht sich gegen private internationale Schiedsgerichte für Investor-Staats-Klagen als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit aus, weil hierdurch demokratisch legitimierte Schutzgesetze ohne Einhaltung grundlegender Verfahrensprinzipien und ohne wirksame Kontrolle in Frage gestellt werden.

Unabhängigkeit, Öffentlichkeit, rechtliches Gehör und Überprüfbarkeit von Entscheidungen sind elementare Errungenschaften unseres Rechtsstaats. Diese dürfen nicht durch Schiedsgerichtsklauseln ausgehöhlt werden. Private Schiedsgerichte dürfen nicht die Macht bekommen, unkontrolliert Schutzgesetze auszuhebeln und die staatliche Handlungsfähigkeit zulasten der Bürger und der Umwelt zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, grundsätzlich keine entsprechenden Regelungen in internationalen Handelsabkommen zu vereinbaren oder solchen zuzustimmen.

Die Möglichkeit von Investor-Staats-Klagen kann sinnvolle Anreize für Investitionen in Ländern schaffen, in denen das Justizsystem als zu langsam oder zu korrupt gilt. In Europa, den USA und Kanada gibt es hingegen gut funktionierende Justizsysteme, die ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit garantieren, so dass keine Notwendigkeit besteht, die Entscheidung von Streitigkeiten auf private Schiedsgerichte zu übertragen. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten weisen die Verfahren vor privaten Schiedsgerichten große Mängel auf: Die Unabhängigkeit der Schiedsrichter ist nicht gewährleistet, die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen, die Gewährung rechtlichen Gehörs eingeschränkt und Rechtsmittel sind nicht gegeben. Anwalts- und Prozesskosten betragen im Durchschnitt mehrere Millionen US $ pro Streitfall und werden letztlich in großem Umfang vom Steuerzahler getragen.

Ein Blick auf einige wenige der abgeschlossenen und derzeit laufenden Klagen von Investoren gegen Staaten macht die Problematik deutlich: 2009 klagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen Deutschland auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen einer Umweltauflage, die die Verwendung von Wasser aus der Elbe als Kühlwasser für ein Kraftwerk einschränkte. Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet: Deutschland hat seine Umweltauflagen gelockert und musste dafür keinen Schadensersatz leisten. Kanada gab geplante Regelungen zum Nichtraucherschutz auf, nachdem Big Tobacco für diesen Fall eine Schadensersatzklage angekündigt hatte. Philip Morris klagt derzeit gegen Australien wegen der vorgeschriebenen Gestaltung von Zigarettenschachteln auf Schadensersatz von mehreren Milliarden Dollar.  Vattenfall klagt erneut gegen Deutschland
Schadensersatz von 3,7 Milliarden US $ wegen des deutschen Atomausstiegs ein.

Die Anzahl der Klagen hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2011 gab es 450 bekannte Investor-Staat-Klagen. Kanzleien werben für die lukrativen Verfahren. Investmentfonds wie Burford Capital (US) und Juridica (GB) gewähren Konzernen „Prozesskostenhilfe“ und spekulieren zunehmend mit Prozessen, indem sie Investor-Staat-Klagen finanzieren und dann 20% bis 50% der am Ende zuerkannten Entschädigungssumme erhalten.

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Indien und die WTO. Auch der Freihandel hat Grenzen

Süddeutsche Zeitung
1.8.2014

Indien und die WTO. Auch der Freihandel hat Grenzen
Kommentar von Alexandra Endres

Die indische Regierung lässt das WTO-Abkommen zum Freihandel platzen, um weiter staatlich subventionierte Nahrungsmittel an die Armen verteilen zu können. Richtig so. [das sehen wir auch so!]

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