TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?

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DOSSIER-ÜBERSICHT

TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?

Internationale Verträge sind problematisch, weil sie die Handlungsfreiheit von Bevölkerungen langfristig stark einschränken können. Das gilt vor allem dann, wenn Klauseln erst nach Ratifizierung veröffentlicht werden oder wenn sie mit privaten Anwälten besetzte Schiedsgerichte einführen, in denen Konzerne Staaten auf entgangenen Gewinn verklagen dürfen, weil ihnen demokratisch beschlossene Marktregeln nicht gefallen. All das könnte für das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zutreffen, das derzeit geheim verhandelt wird.

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Heribert Prantl zur Situation der Grundrechte, TTIP und direkte Demokratie

Telepolis
10.8.2014

„Das [TTIP] ist ein Anschlag auf die parlamentarische Demokratie“
Interview mit Heribert Prantl

Heribert Prantl zur Situation der Grundrechte, TTIP und direkte Demokratie.

Im Rechtsstaat postmodernen Zuschnitts scheint es mittlerweile so zu sein: Leute wie Bernie Ecclestone und Josef Ackermann, die über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, können sich aus dem Geltungsbereich der Gesetze freikaufen; die Rechtssphäre für Menschen, die sich in festen Arbeitsverhältnissen befinden, ist zwar noch einigermaßen intakt; aber die rechtliche Situation für all jene, die aus dem ökonomischen Verwertungsprozess hinausfallen, also Arbeitslose, Rentner, dauerhaft Kranke und Migranten sowie andere Missliebige präsentiert sich durchwegs prekär.

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Kanadisches Recht: Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA

KanadischesRecht.de
7.8.2014

Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und EU

Zusammenfassung der endverhandelten Ergebnisse für das Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der europäischen Union

Für diesen Überblick lag der Text des Abkommens, soweit ausgehandelt, nicht vor. Er basiert auf einem Text, den die kanadische Regierung dem dortigen Unterhaus vorgelegt hat. Er hat eine rein kanadische Sicht, ist aber das konkreteste Dokument, das soweit ersichtlich, über das Abkommen verfügbar ist.

Dies Dokument fasst die wichtigsten Ergebnisse des umfassendem Wirtschafts-und Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU vom 18. Oktober 2013 zusammen.

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Freihandelsabkommen CETA: „Die Mängelliste ist lang“

Frankfurter Rundschau
4.8.2014

Freihandelsabkommen: „Die Mängelliste ist lang“
Von Jörg Michel

Für die EU ist der CETA-Vertrag mit Kanada eine Art Testfall für ein ähnliches Abkommen mit den USA. Doch CETA ist auch in Kanada umstritten: Zwei Drittel der Bürger befürworten grundsätzlich mehr Handel mit der EU, beklagen jedoch die Geheimniskrämerei bei den Verhandlungen.

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Regierung will Bundestag über CETA abstimmen lassen

Spiegel Online
6.8.2014

Handelsabkommen mit Kanada: Regierung will Bundestag abstimmen lassen

Die Bundesregierung sieht das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada skeptisch [der Wassertisch auch]. Sie fordert, dass das Parlament über Ceta abstimmen soll [aber ob die EU dem zustimmt?]. Der Vertrag gilt als Vorbild für das TTIP-Abkommen mit den USA [und muss unbedingt verhindert werden]

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Neue Richtervereinigung sagt No2ISDS

Neue Richtervereinigung
5.8.2014

Pressemitteilung

Keine Investor-Staats-Klagen anstelle rechtsstaatlicher Justiz

In einer ganz neuen Größenordnung wird derzeit der freie Handel weltweit ausgebaut. Der Abschluss des Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist für September 2014 vorgesehen. Das Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wird gerade verhandelt. Beide beinhalten einen sogenannten Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus  (Investor-state-dispute-settlement (ISDS)). Das bedeutet, dass ein Konzern einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen kann, wenn er den Wert seiner Investition durch staatliches Handeln – wie z.B. Umweltauflagen, Verbraucherschutzgesetze oder bessere soziale Standards – gemindert sieht.

Die Neue Richtervereinigung (NRV) spricht sich gegen private internationale Schiedsgerichte für Investor-Staats-Klagen als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit aus, weil hierdurch demokratisch legitimierte Schutzgesetze ohne Einhaltung grundlegender Verfahrensprinzipien und ohne wirksame Kontrolle in Frage gestellt werden.

Unabhängigkeit, Öffentlichkeit, rechtliches Gehör und Überprüfbarkeit von Entscheidungen sind elementare Errungenschaften unseres Rechtsstaats. Diese dürfen nicht durch Schiedsgerichtsklauseln ausgehöhlt werden. Private Schiedsgerichte dürfen nicht die Macht bekommen, unkontrolliert Schutzgesetze auszuhebeln und die staatliche Handlungsfähigkeit zulasten der Bürger und der Umwelt zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, grundsätzlich keine entsprechenden Regelungen in internationalen Handelsabkommen zu vereinbaren oder solchen zuzustimmen.

Die Möglichkeit von Investor-Staats-Klagen kann sinnvolle Anreize für Investitionen in Ländern schaffen, in denen das Justizsystem als zu langsam oder zu korrupt gilt. In Europa, den USA und Kanada gibt es hingegen gut funktionierende Justizsysteme, die ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit garantieren, so dass keine Notwendigkeit besteht, die Entscheidung von Streitigkeiten auf private Schiedsgerichte zu übertragen. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten weisen die Verfahren vor privaten Schiedsgerichten große Mängel auf: Die Unabhängigkeit der Schiedsrichter ist nicht gewährleistet, die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen, die Gewährung rechtlichen Gehörs eingeschränkt und Rechtsmittel sind nicht gegeben. Anwalts- und Prozesskosten betragen im Durchschnitt mehrere Millionen US $ pro Streitfall und werden letztlich in großem Umfang vom Steuerzahler getragen.

Ein Blick auf einige wenige der abgeschlossenen und derzeit laufenden Klagen von Investoren gegen Staaten macht die Problematik deutlich: 2009 klagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen Deutschland auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen einer Umweltauflage, die die Verwendung von Wasser aus der Elbe als Kühlwasser für ein Kraftwerk einschränkte. Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet: Deutschland hat seine Umweltauflagen gelockert und musste dafür keinen Schadensersatz leisten. Kanada gab geplante Regelungen zum Nichtraucherschutz auf, nachdem Big Tobacco für diesen Fall eine Schadensersatzklage angekündigt hatte. Philip Morris klagt derzeit gegen Australien wegen der vorgeschriebenen Gestaltung von Zigarettenschachteln auf Schadensersatz von mehreren Milliarden Dollar.  Vattenfall klagt erneut gegen Deutschland
Schadensersatz von 3,7 Milliarden US $ wegen des deutschen Atomausstiegs ein.

Die Anzahl der Klagen hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2011 gab es 450 bekannte Investor-Staat-Klagen. Kanzleien werben für die lukrativen Verfahren. Investmentfonds wie Burford Capital (US) und Juridica (GB) gewähren Konzernen „Prozesskostenhilfe“ und spekulieren zunehmend mit Prozessen, indem sie Investor-Staat-Klagen finanzieren und dann 20% bis 50% der am Ende zuerkannten Entschädigungssumme erhalten.

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