Wassertisch: Gerichtliche Klärung ist unumgänglich! – PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2012

(Berlin, 5. Juni 2012) Ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes ist in zentralen Fragen selbstwidersprüchlich und daher wertlos. Der Wassertisch fordert die gerichtliche Klärung der Frage, ob die Wasserverträge rechtswidrig sind oder nicht.

Mitte letzten Jahres hatte der Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) auf einer Pressekonferenz zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler in einem juristischen Leitfaden eine Klagemöglichkeit gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge aufgezeigt. Rund ein Jahr später stellt nun der wissenschaftliche Parlamentsdienst (WPD) im Auftrag des „Sonderausschusses Wasserverträge“ ebenfalls ein Gutachten vor. Dieses befasst sich ausschließlich mit dem Leitfaden des AKJ. Ergebnis: Eine Klage sei „als wenig erfolgversprechend anzu¬sehen“, und außerdem seien die Klagefristen schon verstrichen. In den zentralen Fragen trägt das Gutachten jedoch nichts zur Klärung bei. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Dass hier zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen existieren, ist ja nichts Ungewöhnliches. Jetzt kommt es aber darauf an, dass sich endlich Gerichte mit der Frage der Rechtswidrigkeit der Verträge befassen. Es kann nicht sein, dass Rechtsauffassungen des WPD in der Öffentlichkeit fast wie Rechtsentscheidungen von zuständigen Gerichten behandelt werden. Dass RWE, Veolia und der Senat jetzt mit dem WPD-Gutachten argumentieren, liegt aufgrund ihrer Interessenlage auf der Hand.“

Schon dem Laien fällt auf, dass sich das Gutachten in der Frage der Gewinngarantie selbst wider-spricht. Zwar stellt der WPD fest, dass diese der „weitgehenden Absicherung der Renditeinteressen für die privaten Anteilseigner“ dient. Andererseits sei sie aber nicht als „Garantie oder sonstige Gewährleistung“ anzusehen. Mangelnden Realitätssinn beweisen die Gutachter mit der Feststellung, dass die Gewinngarantie für die Wasserkonzerne nicht der zentrale Passus des Vertragswerks sei. Ohne dieses Füllhorn, aus dem die Konzerne den Kaufpreis schon wieder erlösen konnten, wäre der Vertrag wohl kaum zustande gekommen. Eine materielle Klärung dieser und anderer maßgeblicher Fragen erfolgt nicht. Dass die Verträge damals ohne sinnvollen Grund als geheim eingestuft wurden, lässt es zudem – entgegen dem Gutachten – durchaus als möglich erscheinen, dass Senat und private Anteilseigner sich sehr wohl bewusst waren, dass das Vertragswerk einer gerichtlichen Prüfung nicht würde standhalten können.

Genau diese gerichtliche Klärung fordert der Wassertisch jetzt. Rund 1,3 Milliarden Euro, die das Land durch die Rückabwicklung der rechtswidrigen Wasserverträge gegenüber einem Rückkauf sparen könnte, verpflichten im Sinne der „sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung“ sowohl den Senat als auch die Abgeordneten, für die Verteidigung des „parlamentarischen Budgetrechts“ und zur Wiederherstellung demokratischer Strukturen vor Gericht zu ziehen. Die Verletzung der demokratischen Legitimation der Geschäftsführung bei den BWB hat der Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich dargestellt (http://www.scribd.com/doc/94872672/SZR-Heinrich2012) – auch hier steht noch eine gerichtliche Prüfung aus.

Am 08.06.2012, 12.00 Uhr, Raum 311, Abgeordnetenhaus, findet die nächste Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ statt. In der dortigen Anhörung werden die Juristen Sabine Finkenthei und Olav Sydow den Leitfaden für das Organstreitverfahren vorstellen und erläutern. Es wäre schön, wenn auch ein Mitarbeiter des WPD dort erscheinen würde.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Kartellamt verfügt Preissenkung um 17 Prozent. Berliner Senat ist blamiert – PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2012

(Berlin, 5. Juni 2012) Laut Presseberichten hat das Bundeskartellamt heute eine Verfügung zur Senkung der Trinkwasserpreise um 17 Prozent erlassen. Weitere Preissenkungsverfügungen der überhöhten Tarife sollen in den nächsten Jahren folgen.

Die Tätigkeit des Kartellamts zeigt die Unfähigkeit oder die Unwilligkeit der großen Koalition, die Interessen der Bürger zu vertreten. Es wäre die Aufgabe der Berliner Politik gewesen, überteuerte Preise zu verhindern. Stattdessen hat der Senat die Selbstbedienungsmentalität der Wasserkonzerne mit einer Gewinngarantie unterstützt und dankbar die Brosamen aufgepickt, die der verfassungswidrige Privatisierungsvertrag für das Land vorsah.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts ist das Ende des neoliberalen Märchens von Effizienzsteigerung und Kostensenkung durch private Konzerne. Der Wassertisch wünscht sich von der Berliner Politik eine Gewinngarantie für die Bürger.“

Der Wassertisch fordert, dass die SPD-CDU-Koalition die gescheiterte Privatisierungspolitik der vergangenen Jahre beendet und sich endlich wieder zur Verantwortung des Senats für die städtische Infrastruktur bekennt. Auch jetzt lässt der Senat nicht erkennen, dass er sich dazu entschlossen hat, sich für die Interessen seiner Bürger einzusetzen. Der Rückkauf der Wasseranteile von RWE belohnt den Konzern noch einmal mit über einer halben Milliarde für die Abzocke der vergangenen Jahre. Der Wassertisch fordert hingegen die Rückabwicklung der verfassungswidrigen Verträge. Die dazu per Volksentscheidsgesetz beschlossene Überprüfung des Vertragswerks im Sonderausschuss Wasserverträge wird jedoch von den Regierungsparteien verschleppt und behindert.

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SPD und CDU blockieren Sonderausschuss Wasserverträge – PRESSEMITTEILUNG vom 25.05.2012

(Berlin, 25. Mai 2012) Die inhaltliche Arbeit im Sonderausschuss „Wasserverträge“ beschränkte sich in der heutigen Sitzung auf 10 Minuten. Vorangegangen war eine knapp 60 minütige Debatte über das Zustandekommen der Tagesordnung.

Die in der Sprecherrunde des Sonderausschusses am 8. Mai verabredete Tagesordnung für die heutige Sitzung war vom Ausschussvorsitzenden Jupe kurzfristig durch eine andere Tagesordnung ersetzt worden. Der Landesvorsitzende der Partei die LINKE, Lederer, kritisierte scharf, dass dieser Austausch der Tagesordnung durch ein Hineinregieren der Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD und CDU erfolgt sei. Die ursprüngliche Tagesordnung sollte sich eigentlich mit den Rückkaufsverhandlungen der RWE-Anteile durch den Senat befassen. Dass diese Thematik auch den Prüfauftrag des Sonderausschusses betrifft, bestritt die Regierungskoalition jedoch energisch. Dass Argumente gegen die Absetzung der Tagesordnung vom Vorsitzenden schlichtweg nicht zur Kenntnis genommen worden seien, wurde von der Opposition als Durchregieren nach Gutsherrenart gebrandmarkt.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: “Nach dieser Sitzung wird auch der Letzte begriffen haben, dass die SPD/CDU – Mehrheit im Ausschuss keinerlei konstruktive Arbeit mehr will. Hier werden mit Provokationen unnötige Debatten vom Zaum gebrochen – inhaltliche Tagesordnungspunkte einer ganzen Sitzung aber in 10 Minuten abgehandelt. So kann jedenfalls der Prüfauftrag von 666.000 Berlinerinnen und Berlinern nicht erfüllt werden. Das hat mit der von der Berliner Verfassung gewollten direkten Demokratie nichts mehr zu tun. Deshalb wundert es auch niemanden mehr, wenn der Vorsitzende Jupe sein demokratisches Unverständnis heute dadurch zum Ausdruck brachte, dass er den Zuhörern zurief: ‚Die Abgeordneten sind der Souverän, den Sie gewählt haben.‘ “

Nach Auffassung des Berliner Wassertischs ist es unter diesen Umständen besonders wichtig, den Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme zur Unterstützung einer Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge zu erheben und um sich gegen die Verschleppungstaktik der SPD/CDU-Koalition im Sonderausschuss zu wenden. Dazu soll die kürzlich gestartete Unterschriftenaktion  1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! dienen. Die Beteiligung daran ist auch online möglich unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

Über die juristischen Grundlagen für eine Klage gegen die Wasserverträge kann sich jede_r mithilfe des juristischen Leitfadens informieren, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen erarbeitet hat. Infos hierzu unter www.berliner-wassertisch.info/?p=159

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Veolia kämpft um seinen Einfluß auf die Berliner Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG vom 22.05.2012

(Berlin, 22. Mai 2012) Wie die Presse berichtet, will Veolia den Rückkauf der RWE Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch den Senat gerichtlich stoppen lassen, da Berlin gleichzeitig auch die RWE-Anteile an der privaten Beteiligungsgesellschaft RVB übernehmen will.

Über die RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH – früher RVB AG – fließt der Gewinn aus den Berliner Wasserbetrieben an die privaten Konzerne. Die betriebliche Führung der Wasserbetriebe erfolgt aber über die Berlinwasser-Holding (BWH). Hier in der Holding – nicht in der Beteiligungsgesellschaft – befürchtet Veolia Einfluss auf die Steuerung der Wasserbetriebe zu verlieren, wenn nach einem Rückkauf der RWE-Anteile durch das Land Berlin ihr Anteil auf unter 25% sinkt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Veolia strengt jetzt eine einstweilige Verfügung an, um erst einmal Zeit zu gewinnen. Ziel bleibt weiterhin, zumindest soviele Anteile von RWE zu übernehmen, dass sie die Sperrminorität erreichen.“

Auch wenn Veolia nach einem Rückkauf der RWE-Anteile weniger Einfluss auf die BWB haben sollte, lehnt der Berliner Wassertisch diesen Rückkauf für 645 Mio. Euro zum gegenwärtigen Zeitpunkt entschieden ab. Hierzu Wolfgang Rebel: „Der Berliner Wassertisch will keinen Rückkauf, bevor nicht die Geheimverträge juristisch überprüft wurden. Wenn diese verfassungswidri¬gen Verträge endlich angefochten würden, bekämen wir Berliner vermutlich noch Geld zurück! Zu einer solchen Organklage sollten sich die Berliner Abgeordneten endlich durchringen!“

Nach Ansicht des Berliner Wassertischs hat eine Teilrekommunalisierung, wie vom Senat jetzt geplant, mit dem Rekommunalisierungswunsch der Berliner Bevölkerung nichts zu tun. Der Volksentscheid vom 13. Februar 2011 sollte nur der erste Schritt sein, um nach einer Offenlegung der Verträge diese auch mit juristischen Mitteln angreifen zu können. Der Rückkauf der RWE-Anteile würde aber am verfassungswidrigen Geflecht der bestehenden Verträge und der skandalösen Art der Tarifkalkulation nichts ändern. Der Wassertisch fordert daher die Berliner Abgeordneten auf, dem aktuellen Rückkaufvertrag nicht zuzustimmen.

Um Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme für eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge zu erheben und um sich gegen die Verschleppungstaktik der SPD/CDU-Koalition im Sonderausschuss zu wenden, hat der Berliner Wassertisch eine Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – gestartet. Die Beteiligung daran ist auch online möglich unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

Über die juristischen Grundlagen für eine Klage gegen die Wasserverträge kann sich jede_r mithilfe des juristischen Leitfadens informieren, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen erarbeitet hat. Infos hierzu unter www.berliner-wassertisch.info/?p=159

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Senat schenkt RWE 645 Millionen Euro – PRESSEMITTEILUNG vom 17.05.2012

(Berlin, 17. Mai 2012) Nach Presseberichten will der Senat mehr als die bisher berichteten 618 Mio. € für die Anteile des privaten Wasserkonzerns RWE Aqua bezahlen. Inzwischen ist von 645 Mio. € die Rede.

Eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge könnte zu einer Rückabwicklung der Teilprivatisierung führen. Die Rekommunalisierung wäre so fast zum Nulltarif möglich. Die laufende Überprüfung der Skandalverträge im Sonderausschuss „Wasserverträge“ findet jedoch keinen Eingang in die Verhandlungs-Strategie des Senats. Im Gegenteil die Regierungsparteien SPD und CDU behindern die Sonderausschussarbeit. Gleiches gilt für die Preissenkungsverfügung des Kartellamts und die laufende EU-Beschwerde, die vom Senat nicht im geringsten unterstützt werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Jetzt muss anscheinend alles ganz schnell gehen, bevor das Kartellamt Ernst macht oder EU und Sonderausschuss noch weitere skandalträchtige Einzelheiten der Privatisierung ans Tageslicht fördern. Lieber zahlt Nußbaum zu viel und bringt die Sache schnell über die Bühne, als abzuwarten, bis die Berlinerinnen und Bürger anfangen, diesen frechen Rekommunalisierungsbluff zu durchschauen.“

Nach Ansicht des Berliner Wassertischs hat eine Teilrekommunalisierung, wie vom Senat jetzt geplant, mit dem Rekommunalisierungswunsch der Berliner Bevölkerung nichts zu tun. Der Volksentscheid vom 13. Februar 2011 sollte nur der erste Schritt sein, um nach einer Offenlegung der Verträge diese auch mit juristischen Mitteln angreifen zu können. Der Rückkauf der RWE-Anteile würde aber am verfassungswidrigen Geflecht der bestehenden Verträge und der skandalösen Art der Tarifkalkulation nichts ändern. Der Wassertisch fordert daher die Berliner Abgeordneten auf, dem aktuellen Rückkaufvertrag nicht zuzustimmen.

Um den Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme für eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge zu erheben und um sich gegen die Verschleppungstaktik der SPD/CDU-Koalition im Sonderausschuss zu wenden, hat der Berliner Wassertisch am 9. Mai eine Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – gestartet.
Die Unterschriftenliste ist zum Download abrufbar unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

Über die juristischen Grundlagen für eine Klage gegen die Wasserverträge kann sich jede_r mithilfe des juristischen Leitfadens informieren, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen erarbeitet hat. Infos hierzu unter www.berliner-wassertisch.info/?p=159

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Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Stadtwerke Mainz verpflichten sich zu Senkung der Wasserpreise

Bundeskartellamt – Pressestelle
09.05.2012

Pressemeldung des Bundeskartellamtes
Stadtwerke Mainz verpflichten sich zu Senkung der Wasserpreise

Bonn, 9. Mai 2012: Die Stadtwerke Mainz haben sich dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet, ihre Wasserpreise (ohne Abgaben und Steuern) ab dem 1. Januar 2013 um rund 15% zu senken. Die Preissenkung bezieht sich auf das Preisniveau von 2010 und gilt bis zum Jahr 2019. Das Bundeskartellamt hat heute entsprechende Zusagen der Stadtwerke im Rahmen einer Zusagenentscheidung für verbindlich erklärt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit dieser Entscheidung sind für die Wasserkunden der Stadtwerke Mainz Einsparungen in Höhe von ca. 4,5 Mio. € pro Jahr zu erwarten, d.h. insgesamt über 31 Mio. € für die gesamte Dauer der Verpflichtung.

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