Sonderausschuss: Allein Konzernbeteiligungen sind Schuld an den hohen Wasserpreisen – PRESSEMITTEILUNG vom 11.05.2012

(Berlin, 11. Mai 2012) Mitarbeiter des Bundeskartellamts bestätigten dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ heute im Rahmen einer Anhörung, dass die überhöhten Preise der Berliner Wasserbetriebe aufgrund der kalkulatorischen Kosten für die privaten Wasserkonzerne RWE und Veolia entstehen. Die Arbeitskosten des Unternehmens sind nicht zu hoch.

Besonders peinlich für die Vertreter des Senats und der Berliner Wasserbetriebe: Das Bundeskartellamt deckte auf, dass die jahrelangen Schutzbehauptungen der BWB für die hohen Preise frei erfunden sind. Der Investitionsstau im Osten der Stadt war schon in den 90iger Jahren abgearbeitet. Die Abgabenlast durch das Land ist nicht höher als in anderen Städten. Vergleichsstädte für Berlin sind nicht Cottbus, Havelberge oder andere ostdeutsche Kommunen, sondern die Millionenstädte Hamburg, Köln und München. Der Wasserabsatz ist in Berlin nicht stärker rückläufig als in anderen Kommunen. Die Vertreter der zuständigen Aufsichtsbehörden schwiegen hierzu. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wieso muss erst eine Bundesbehörde kommen, um die Tricksereien der Geschäftsführung der BWB zu entlarven? Offensichtlich nimmt der Senat seine Kontrollaufgaben gegenüber den Konzernen nicht ernst – die Zeche zahlen die Bürger.“

Eine andere Auffassung von ihrem Amt als der ehemalige Wirtschaftssenator Wolf (LINKE) zeigt die von der IHK kommende Wirtschaftssenatorin von Obernitz (CDU). Während sich Wolf wegen der astronomischen Preise immerhin an das Kartellamt wandte, schiebt von Obernitz das Aktienrecht vor, um die Bundesbehörde nicht aktiv unterstützen zu müssen. Wegen ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat der BWB könne sie sich als Senatorin nicht gleichzeitig für Preissenkungen durch das Kartellamt einsetzen, ließ ihr Staatssekretär Zimmer den Sonderausschuss wissen.

SPD und CDU mauern weiter
Dem Wassertisch ist nicht bekannt, dass sich der Senat bisher in irgendeiner Weise für die Überprüfung der rechtswidrigen Verträge eingesetzt hätte. Im Gegenteil, Anträge der Oppositionsparteien für mehr Transparenz wurden von der Regierungsmehrheit konsquent abgelehnt. Fragen von Heidi Kosche (Grüne) an die BWB werden seit mehreren Wochen vom Senat zurückgehalten. Der Abgeordnete Klaus Lederer (LINKE) wartet ebenfalls schon seit Wochen auf die Antwort auf die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Auf die energische Frage von Lederer an den Staatssekretär, wann die Senatsverwaltung tätig werden würde, antwortete ihm vertretungsweise der Ausschussvorsitzende Jupe (CDU): Lederer bekomme schon seine Antworten. Dazu Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch): „SPD und CDU setzen ihre kalte Verweigerungspolitik fort. Wir hätten eher erwartet, dass der Ausschussvorsitzende Jupe (CDU) der Forderung von Lederer Nachdruck verleihen würde – aber offensichtlich fehlt hier der Wille zur Aufklärung. Der jetzige Zustand ist unhaltbar.“

Als Reaktion auf die schleppende Arbeit des Wasserausschusses startet der Berliner Wassertisch ab sofort eine neue Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – mit der er das Abgeordnetenhaus dazu auffordert, seinen Offenlegungs- und Prüfungsaufgaben im Sinne des Gesetzgebers nachzukommen.
Die Vorlage ist downloadbar unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

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618 Millionen für RWE. Berliner Wassertisch fordert die Abgeordneten auf, diesem Kauf nicht zuzustimmen! – PRESSEMITTEILUNG 2 vom 10.05.2012

(Berlin, 10 Mai 2012) Senat und RWE sollen sich geeinigt haben. Die Anteile von RWE werden vom Land Berlin zurückgekauft. Jetzt muss das Abgeordnetenhaus diesem Kauf zustimmen.

Wie soeben aus den Medien zu erfahren war, haben sich Senat und RWE über den Rückkauf der Anteile geeinigt. Der Sprecher des Berliner Wassertischs, Wolfgang Rebel, sagt dazu:
Der Berliner Senat setzt sich mit diesem Rückkauf über die Interessen seiner Bürgerinnen und Bürger hinweg. Der Berliner Wassertisch will keinen Rückkauf, bevor nicht die Geheimverträge juristisch überprüft wurden. Wenn diese Verträge endlich angefochten würden, bekämen wir Berliner vermutlich noch Geld von RWE zurück! Wir fordern die Abgeordneten auf, diesem Kauf nicht zuzustimmen!

Hörtip: Beitrag von Lorenz Maroldt, Chefredakteur des Tagesspiegels, der zum gleichen Ergebnis wie der Wassertisch kommt: Dass die Verträge überprüft werden müssen, bevor die Anteile zurückgekauft werden. Nachzuhören unter: http://bit.ly/9lpou6

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Wassertisch fordert zielführende Arbeit im Sonderausschuss – SAWTblog.de sorgt für kritische Begleitung – PRESSEMITTEILUNG vom 10.05.2012

(Berlin, 10. Mai 2012) Die Verhandlungen über den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben befinden sich in der Endphase. In der Tagesordnung des Sonderausschusses findet sich darüber nichts. Jetzt haben die Berliner die Möglichkeit, das Geschehen über einen neu angelegten Blog (www.SAWTblog.de) im Internet mitzuverfolgen und zu kommentieren.

Anlässlich der nächsten Sitzung des Sonderausschusses am 11. Mai fordert der Wassertisch den Stopp der Verhandlungen mit RWE und eine endlich zielführende Ausschussarbeit. Dazu der Sprecher des Wassertisches, Wolfgang Rebel: „Wir können es nicht hinnehmen, wenn der Senat jetzt 618 Mio. Euro ausgeben will, um die Rekommunalisierungs-diskussion in der Stadt abzuwürgen und gleichzeitig dem Sonderausschuss die Finanzmittel für unabhängige Sachverständige verweigert. Zwei Dinge werden von der SPD/CDU-Koalition energisch betrieben, um die Aufdeckung von Details der Teilprivatisierung von 1999 zu verhindern: Die Rückkaufsverhandlungen mit RWE werden vorangetrieben und die Arbeit des Sonderausschusses wird gleichzeitig gegen die Wand gefahren. Dass dabei 618 Mio. Euro unnötigerweise, weil im Klagefall wahrscheinlich vermeidbar, ausgegeben werden sollen, interessiert dann niemanden mehr.“

Der Berliner Wassertisch fordert daher:

  • Die aufgezeigten Klagemöglichkeiten gegen die skandalösen Wasserverträge müssen endlich genutzt werden. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat einen juristischen Leitfaden vorgestellt, mit dem Senat oder Abgeordnete gegen die Verträge juristisch vorgehen können. Der oberste unabhängige Verbraucherschützer Berlins, Professor Jürgen Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin, hat eine solche Klage in der letzten Wasserausschusssitzung empfohlen.
  • Wir fordern eine Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses dergestalt, dass der veränderten Rechtslage durch die erstmalige Existenz eines Volksgesetzes Rechnung getragen wird. Die Geschäftsordnung muss der direkten Demokratie angepasst werden: Bei parlamentarischen Vorgängen, die im Zusammenhang mit einem Volksgesetz stehen, müssen neben den Parlamentariern auch die Bürger Einflussmöglichkeiten auf solche Vorgänge haben, z. B. müssen Fragen aus dem Publikum gestellt werden dürfen.
  • Wir fordern einen Abbau der Drohkulisse gegenüber den Besuchern des Sonderausschusses, die zur letzten Sitzung am 04.05.2012 mit verschärften Taschenkontrollen und Verteilung der Hausordnung in Szene gesetzt wurde.

www.sawtblog.de
Unter dieser Web-Adresse richtet der Wassertisch derzeit eine Informationsplattform zum Mitmachen ein.

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Schweigegeld für RWE? -PRESSEMITTEILUNG VOM 07.05.2012

(Berlin, 7. Mai 2012) Der Senat wartet die gesetzliche Überprüfung der Privatisierungsverträge nicht ab. Nach einem Bericht der BILD-Zeitung hat der Senat für 618 Millionen die Anteile von RWE an den Berliner Wasserbetrieben übernommen.

Während die SPD und CDU die per Volksgesetz erzwungene Überprüfung der Geheimverträge im Sonderausschuss Wasserverträge permanent verschleppen und blockieren (http://localhost/wassertisch/?p=1206), liefen die geheimen Verkaufsverhandlungen mit dem privaten Wasserkonzern RWE offensichtlich auf Hochtouren. Der Kaufpreis zeigt zwar, dass die Berliner Wasserbetriebe unter der Geschäftsführung der privaten Konzerne an Wert verloren haben, vor einem Verkauf wäre aber nach Ansicht des Berliner Wassertischs die öffentliche Überprüfung der Privatisierungsverträge nötig gewesen, mit denen der Senat die öffentliche Daseinsvorsorge zum Renditeobjekt für die einseitig auf ihren Profit bedachten Wasserkonzerne gemacht hat. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist offensichtlich, dass der SPD/CDU-Senat die Anteile schnell kaufen möchte, bevor sich im Sonderausschuss „Wasserverträge“ die Rechtswidrigkeit der Verträge erweist. Dies ist ein letztes Geschenk, das der Senat an die privaten Konzerne macht – natürlich mal wieder auf Kosten der Bürger.
Es war ein CDU/SPD-Senat, der im Jahr 1999 die Berliner Wasserbetriebe per Geheimvertrag teilprivatisierte. Schon bald wurden rechtliche Bedenken an dem Geschäft laut. Auch das Geschäftsgebaren der privaten Konzerne RWE und Veolia, das bei einem durchschnittlichen Mietshaus zu Preiserhöhungen von 35 Prozent und zum Verkauf vieler Grundstücke geführt hatte, rüttelte viele Berliner wach. Erst nach einem Volksentscheid, bei dem 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger eine 100%ige Offenlegung der Geheimverträge forderten, legte der Senat einen Großteil (http://localhost/wassertisch/?p=1002) des Vertragswerks offen. Die Bemühungen des Wassertischs und der Berliner Bürger führten zu vorläufigen Erfolgen:

  1. Auf öffentlichen Druck hin veranlasste der ehemalige Wirtschaftssenator Wolf eine Prüfung der Trinkwasserpreise durch das Bundeskartellamt. Vorläufiges Ergebnis: Die Preise müssen mindestens um 21 Prozent gesenkt werden.
  2. Nach der Offenlegung der Verträge reichten die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International eine Beschwerde bei der EU wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbs- und Vergaberecht ein. Hat die Beschwerde Erfolg, sind die Verträge (teil-)nichtig und Berlin kann mit Millionenrückzahlungen rechnen. Vorläufiges Ergebnis: Das Verfahren ist in seiner zweiten Phase. Die EU führt Vorermittlungen durch.
  3. Der Wirtschaftsexperte des Wassertischs, Rainer Heinrich, wies im Sonderausschuss darauf hin, dass verschiedene verfassungsrechtliche Bestimmungen (http://localhost/wassertisch/?p=948) nicht eingehalten wurden. Stimmt das Verfassungsgericht zu, müssen die Verträge rückabgewickelt werden. Ergebnis: Der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses wurde vom Sonderausschuss mit der Prüfung beauftragt. SPD und CDU haben mit ihrer Stimmenmehrheit erfolgreich verhindert, dass die Prüfung durch unabhängige Sachverständige erfolgt – wie das Volksgesetz dies vorschreibt.
  4. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat einen juristischen Leitfaden vorgestellt, mit dem Abgeordnete gegen die Gewinngarantie, mit der der Senat RWE und Veolia seit zehn Jahren auf Kosten der Berliner Bürger subventioniert, vorgehen können. Der oberste unabhängige Verbraucherschützer Berlins, Prof. Kessler von der Verbraucherzentrale Berlin, hat diese Klage in der letzten Wasserausschusssitzung empfohlen. Ergebnis: noch offen.

Es ist offensichtlich, dass das Geschäftsmodell der Wasserkonzerne nach der Offenlegung der verfassungs-widrigen Geheimverträge vor dem Scheitern steht. Dazu Rainer Heinrich, der seit mehreren Jahren für die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe kämpft: „Es ist offensichtlich, dass RWE schnell verkauft, bevor die Verträge tatsächlich rückabgewickelt werden könnten. Der Berliner Wassertisch fordert, dass das Abgeordne-tenhaus dem Verkauf nicht zustimmt, bevor die Verträge von unabhängiger Seite überprüft worden sind. Veolia darf keine Möglichkeit bekommen, die RWE Anteile zu übernehmen.

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Sonderausschuss „Wasserverträge“: Vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin hält Organklage für das Naheliegendste. CDU und SPD mauern weiter. – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.05.2012

(Berlin, 4. Mai 2012) Der renommierte Juraprofessor und Vorsitzende der Verbraucherzentrale Prof. Dr. Jürgen Keßler hat die Abgeordneten auf der heutigen Sitzung des Wasserausschusses indirekt zur Organklage aufgefordert. Die Wasser-Privatisierungsverträge sind aller Wahrscheinlichkeit nach rechtswidrig.

Auf die Frage der Grünen-Abgeordneten Canan Bayram im Sonderausschuss Wasserverträge, wie die verfassungswidrige „Gewinnausfallgarantie“ der ehemaligen Geheimverträge angegriffen werden könne, antwortete der Verbraucherschützer: „Am naheliegendsten ist eine Organklage.“ Einen Leitfaden zu einem solchen Organstreitverfahren der Abgeordneten gegen den Senat hat eine unabhängige Juristengruppe aus dem Umkreis des Wassertisches bereits vorformuliert. Interesse für eine Organklage wurde allerdings bislang nur aus der Piratenfraktion bekundet. Die Koalitionspartner SPD und CDU, die 1999 die Berliner Wasserbetriebe an RWE und Veolia verkauft hatten, äußerten sich dazu nicht. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Das Organstreitverfahren ist eine reale Möglichkeit, die obskuren Zustände bei den Wasserbetrieben zu beenden. Wir erwarten nach dieser profunden Rede von Professor Keßler, dass auch die anderen Fraktionen tätig werden.

Die Privatisierungsverträge verstoßen laut Keßler jedoch nicht nur gegen die Verfassung, sondern vermutlich auch mehrfach gegen europäisches Wirtschaftsrecht. Die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International haben 2011 eine Beschwerde in Brüssel eingereicht, die derzeit von den EU-Behörden bearbeitet wird. Bei einer Teilnichtigkeitserklärung der Verträge nach Europarecht müssten die Konzerne Millionen unrechtmäßig erhaltener verdeckter Subventionen an den Berliner Haushalt zurückzahlen. Für die Berliner Bürger ist von besonderem Interesse, ob der Senat wenigstens in seiner Stellungnahme auf die EU-Beschwerde im Interesse der Bürger argumentiert hat. Leider wurde der Antrag der Oppositionsparteien auf Veröffentlichung dieser Stellungnahme und des zugehörigen juristischen Gutachtens von SPD und CDU vertagt.

SPD und CDU mauern weiter
Die Regierungsparteien verschleppen die Überprüfung der Wasserverträge weiter. Für die die letzte Sitzung am 30. März hatten sie den Vorstandsvorsitzenden der Berlinwasser Holding AG, den RWE-Mann Frank Bruckmann, eingeladen. Dieser machte aus seinem Auftritt eine PR-Show für die Wasserkonzerne. Zur Überprüfung der Wasserverträge konnte er dagegen – nach eigener Auskunft – nichts beitragen. Zur heutigen Sitzung luden die Koalitionsparteien Beamte der Senatsverwaltung für Justiz ein, um über Einwirkungsmöglichkeiten des Senats auf die BWB zu referieren. Doch auch hier konnten die Beamten nichts zum Thema beitragen, da – nach eigener Auskunft – Einwirkungsmöglichkeiten der Senatsverwaltung für Justiz praktisch nicht vorhanden seien.

Die Einladung von Personen, die offensichtlich nichts zum Ausschusszweck beitragen können, ist eine faktische Missachtung der Wähler, die mit 98% Mehrheit für die Offenlegung und Überprüfung der Wasserverträge gestimmt haben. Völlig deplaziert wirkte vor diesem Hintergrund die Rüge des Ausschussvorsitzenden Jupe (CDU), das Publikum möge es unterlassen, die ordnungsgemäße Arbeit des Ausschusses durch Beifalls- und Unmutsbekundungen zu behindern. Diesen Vorwurf wies die Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche überzeugend zurück. Dazu Wolfgang Rebel: „Zuletzt war in der Presse mehrfach von einer Verrohung der Umgangsformen im Parlament die Rede. Aber damit waren vor allem Abgeordnete gemeint – der Wassertisch ist hier unbeteiligt. Statt von der Verschleppungstaktik in der Ausschussarbeit abzulenken, sollten die Regierungsparteien endlich zu einer sachlichen, effektiven Arbeitsweise finden. Dazu würde beispielsweise beitragen, wenn sie endlich die Mittel für die gesetzlich vorgeschriebenen Sachverständigen freigeben würden. Dass juristischer Sachverstand dringend benötigt wird, haben die genauen Ausführungen von Prof. Keßler heute sehr deutlich gemacht.

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Was macht der Sonderausschuss „Wasserverträge“? – PRESSEMITTEILUNG vom 03.05.2012

(Berlin, 3. Mai 2012) Am Freitag, dem 4. Mai, tagt der Sonderausschuss „Wasserverträge“ erneut nach längerer Pause. Prof. Dr. Jürgen Keßler, Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin und Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) soll angehört werden. Senat hält Stellungnahme zu wettbewerbsrechtlichen Anfragen der EU weiter unter Verschluss.

Mit Spannung erwartet der Wassertisch die Anhörung von Prof. Dr. Jürgen Keßler im Wasserausschuss. Die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International hatten im Juni 2011 eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet. Beteiligt war der Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) aus dem Wassertisch-Umfeld. Gegenstand waren Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Beihilferecht in den Wasser-Privatisierungsverträgen. Nun hat der Senat eine Stellungnahme dazu an die Bundesregierung geschickt, die in diesem Verfahren der Ansprechpartner für Brüssel ist. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir sind gespannt, wie die Senatsvertreter den Vorwurf entkräften wollen, dass die Gewinngarantie für die privaten Konzerne RWE und Veolia als asymmetrische Gewinnverteilung ein Verstoß gegen europäisches Beihilferecht ist. Es kann nicht sein, dass der Senat seine Stellungnahme dazu weiter unter Verschluss hält.

Außerdem soll die Hausspitze der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu den Einwirkungsrechten des Landes Berlin auf die Berliner Wasserbetriebe befragt werden. Zu dieser Thematik hatte der Wirtschafts-Experte des Berliner Wassertischs, Rainer Heinrich, bereits in der Ausschuss-Sitzung vom 2. März darauf hingewiesen, dass die unternehmerische Führung der BWB in den Händen der Privaten liegt und die Senatsvertreter aufgrund der Unterbrechung der demokratischen Legitimationskette praktisch keinen Einfluss auf die laufenden Geschäfte der Wasserbetriebe haben. Dazu Rebel: „Nun wird von den Regierungsfraktionen absichtlich eine weitere Senatsverwaltung in den Ausschuss geholt, um diese Aussagen möglichst zu relativieren!

Zur Berichterstattung über Abgeordnete, die „sich immer häufiger im Ton“ vergreifen
Ausgehend von einem Bericht der BILD-Zeitung vom 9. April mit dem Titel „ABGEORDNETE VERGREIFEN SICH IMMER HÄUFIGER IM TON“ haben verschiedene Zeitungen über die Verrohung parlamentarischer Sitten – auch im Wasserausschuss – berichtet. Nicht pöbelnde Abgeordnete sind jedoch dort das Problem, sondern das ist die Verschleppungstaktik der Regierungsfraktionen. Deren Vertreter kommen unvorbereitet in die Sitzungen und bremsen jede kritische Prüfung der Verträge durch Passivität oder dadurch, dass sie an Nebenpunkten unsinnige Debatten entfachen. Kritische Fragen kommen fast ausschließlich von der Opposition. Eine strukturierte Vorgehensweise durch die Regierungsfraktionen ist nirgendwo zu erkennen.

Noch immer verweigern die SPD- und CDU-Politiker die Bewilligung finanzieller Mittel zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Privatisierungsverträge durch unabhängige Sachverständige. Eine sachliche und qualifizierte Prüfung der Privatisierungsverträge ist ohne juristischen Sachverstand jedoch nicht möglich. Kein Wunder, dass den Abgeordneten der Koalition die Sitzungen des Sonderausschusses peinlich sind. Wassertisch-Aktivisten äußerten am Rande der letzten Sitzung die Befürchtung, dass die Koalitionspolitiker am liebsten auch das Publikum ausschließen würden, um das Volksgesetz ungestört abwickeln zu können.

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