Geschäftsmodell gescheitert. Wassertisch begrüßt erneute Abmahnung des Bundeskartellamts! – PRESSEMITTEILUNG vom 03.04.2012

(Berlin, 3. April) Das Bundeskartellamt hat gestern bekannt gegeben, dass die abgabenbereinigten Wasserpreise in Berlin im Jahr 2012 durchschnittlich um 21% gegenüber dem Jahr 2010 abgesenkt werden müssen. Diese Abmahnung übersteigt somit die erste vom 5. Dezember 2011 noch einmal um 2%, weil weniger Investitionskosten zugunsten der BWB anerkannt wurden und Nachermittlungen ergaben, dass die Preise der Vergleichsunternehmen 2011 tatsächlich weniger gestiegen sind als dies ursprünglich prognostiziert wurde.

Weiter monierte das Kartellamt, dass die Berliner Wasserbetriebe in ihrer Erwiderung auf die erste Abmahnung falsche Angaben gemacht hatten. So haben beispielsweise die Vergleichsunternehmen in Hamburg und München ihre Preise nicht – wie von den BWB angegeben – erhöht, sondern sogar teilweise gesenkt.

Der Sprecher des Berliner Wassertischs, Wolfgang Rebel, hofft, dass die erneute Abmahnung bald eine unmittelbar vollziehbare Preissenkungsverfügung zur Folge haben wird. In diesem Fall wird sich das Wassergeschäft für die privaten Konzerne nicht mehr lohnen. Sie haben ihre Gewinne schließlich nicht durch besseres Wirtschaften, sondern nur durch dreiste Preiserhöhungen erreicht. Die kommunal geführten Betriebe in den Vergleichsstädten zeigen hingegen, dass sich eine nachhaltige Wasserwirtschaft und günstige Preise nicht widersprechen müssen. Dazu Rebel: „Es ist ein Skandal, dass die BWB mit falschen Zahlen operieren, um Bundeskartellamt und Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Wir freuen uns deshalb, dass die Wasserbetriebe beim Bundeskartellamt damit ebenso auf Granit beißen wie bei der Berliner Bevölkerung, die sich vor dem Volksentscheid auch nicht von den Desinformationskampagnen der BWB, der Konzerne und des Senats hat beeindrucken lassen.“

Nachdrücklich weist der Berliner Wassertisch darauf hin, dass der hohe Wasserpreis nur eine der Privatisierungsfolgen ist. Das gleiche Maß an Verantwortungslosigkeit wie gegenüber den Geld-börsen der Bürger lassen die Konzerne und der Senat auch gegenüber der ihnen anvertrauten Berliner Wasserver-/entsorgung walten. RWE und Veolia sind Aktiengesellschaften. Für sie zählen allein die Gewinne. So wurden von den Privaten die Investitionen erheblich auf Kosten der Substanz reduziert, drei von zwölf Wasserwerken stillgelegt, zahlreiche Grundstücke verkauft, eine unökologische Preisgestaltung durchgesetzt und schließlich ca. 2500 von 7000 Beschäftigtenstellen abgebaut. Wenn die Preise nun gedeckelt werden, ist in diesen Bereichen nichts Gutes zu erwarten. RWE und Veolia müssen dann auf andere Weise zu den Dividenden für ihre Aktionäre kommen. Dazu Rebel: „Der Bescheid des Bundeskartellamts wird ein System zur Implosion bringen, das von Anfang an nur darauf angelegt war, den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Privatisierungen staatlicher Kernaufgaben lohnen sich nur, wenn auf Kosten der Substanz, der Qualität und der Beschäftigten gespart wird.“

Der Berliner Wassertisch fordert daher Senat und Abgeordnetenhaus auf, endlich die überfällige Rückabwicklung der Verträge einzuleiten. Rainer Heinrich vom Berliner Wassertisch hat unlängst im Sonderausschuss Wasserverträge die fehlende demokratische Legitimation der Unternehmensführung der BWB in den ehemaligen Geheimverträgen aufgedeckt. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat bereits zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Abgeordneten mit einem Organstreitverfahren gegen die Verträge klagen können. Die Abgeordneten müssen nun endlich ihre Kontrollfunktion wahrnehmen!

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Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
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Weitere Informationen zum Organstreitverfahren: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/

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Chaos im Sonderausschuss „Wasserverträge“ – PRESSEMITTEILUNG vom 31.03.2012

(Berlin, 31. März 2012) Befürchtungen des Berliner Wassertischs treten ein: Fünfte Sonderausschuss-Sitzung gerät zur Werbeveranstaltung der privaten Wasserkonzerne. Strukturierte Prüfung der Wasserverträge bleibt erneut aus.

Auch in der fünften Sitzung hat der Wasser-Sonderausschuss immer noch nicht zu einer systematischen Überprüfung des Vertragswerks gefunden. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der „Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden … unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ war nicht ansatz-weise zu erkennen. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Umsetzung des Volksgesetzes zeigt sich weiterhin als unstrukturiert bis chaotisch. Wir fordern eine komplette Rückabwicklung der verfassungswidrigen Verträge. Dazu ist eine gründliche und versierte Prüfung des verfassungswidrigen Vertragswerks notwendig. Diese findet aber nicht statt.“

Auf Antrag der Senatsparteien CDU und SPD war die Anhörung des Vertreters des privaten Wasserkonzerns RWE im Vorstand der Berliner Wasserbetriebe, Frank Bruckmann, angesetzt. Die PowerPoint-Präsentation des Vorstandsvorsitzenden der Berlinwasser Holding wäre für eine Werbeveranstaltung der privaten Wasserkonzerne geeignet gewesen – im Sonderausschuss war sie Anlass zu einer grundsätzlichen Diskussion über die Vorgehensweise. Von strittigen Punkten wie der verfassungswidrigen Gewinngarantie, Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht, Preis-Mahnung des Bundeskartellamts, unveröffentlichten Nebenabreden und demokratisch nicht legitimierter Unternehmensführung war bei Bruckmann erwartungsgemäß keine Rede – bei der Nachfrage nach der Höhe der Gewinne seines Unternehmens musste der Finanzvorstand hingegen zunächst passen. Die Oppositionsparteien verlangten daraufhin die schriftliche Beantwortung ihrer Anfragen. Zum eigentlichen Zweck des Sonderausschusses – der Überprüfung der Wasserverträge – konnte Bruckmann nach eigener Aussage nichts beitragen. Ebenso unergiebig waren Fragen an die Staatssekretärin des Finanzsenators, Margaretha Sudhof. Als wäre dies nicht die fünfte, sondern die erste Sitzung, gestand sie bei Nachfragen zu den preistreibenden Verordnungs-Zinssätzen ein, dass sie unvorbereitet sei und sich ihre Zahlen erst am Abend zuvor aus dem Internet besorgt habe. Die vom Volksgesetz verlangten unabhängigen Sachverständigen werden indes wei-terhin von den Senatsparteien verweigert. Der Wassertisch befürchtet, dass eine Diskussion um marginale Preissenkungen – aufgrund der Gewinngarantie womöglich einseitig auf Kosten des Landes – die juristische Prüfung des Vertragswerks weiter verschleppen soll. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Die Diskussion um die Wasserpreise ist ein Ablenkungsmanöver von SPD und CDU, die die Verträge mit Veolia lediglich neu aushandeln möchten. Damit wird aber das Grundproblem nicht berührt: Die profitorientierte Abzocke beim Wassermonopol muss durch eine nachhaltige, nur kostendeckende Bewirtschaftung unter demokratischer Kontrolle ersetzt werden. Das ist aber nicht anders als durch die Rückabwicklung der Verträge möglich.“

Der zweite Tagungspunkt, der eine Anhörung zur „Verfassungskonformität der Holdingkonstruktion“ vorsah, fiel indes angeblich aus Termingründen aus. Rainer Heinrich hatte in seinem Vortrag am 2. März im Sonderausschuss ausführlich dargelegt, dass die unternehmerische Führung der BWB aufgrund der verfassungswidrigen Privatisierungsverträge derzeit ohne demokratische Legitimation arbeitet. Eine Verfolgung dieses Aspekts hätte die Prüfung evtl. voranbringen können und wäre sicherlich auf großes Interesse der Zuhörer gestoßen.

Trotz der Verschleppung des Volksgesetzes feiert der Berliner Wassertisch am 31. März das einjährige Jubiläum seiner Inkraftsetzung mit einer Benefizveranstaltung im Theater der Berliner Compagnie. Der Erlös soll der Finanzierung unabhängigen Sachverstands für die Prüfung der Verträge zugute kommen.

Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
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Promi-Show im Sonderausschuss oder: BSDS – Berlin sucht den Superprivatisierer – PRESSEMITTEILUNG vom 29.03.2012

(Berlin, 29. März 2012) Veolia-Simon, Sarrazin, Nußbaum und Wolf kommen in den nächsten Sonderausschuss „Wasserverträge“. Aber wo bleiben die unabhängigen Juristen zur Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge?

Beim letzten Sonderausschuss Wasserverträge war kein einziger Pressevertreter zugegen. Das dürfte an diesem Tag anders sein, denn es naht „Prominenz“. Zu den „wirtschaftlichen Auswirkungen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) auf den Haushalt des Landes Berlin, die Berliner Wasser-betriebe und die Bürgerinnen und Bürger“ sollen die Berliner Wasserbetriebe angehört werden: vermutlich in der Person von Jörg Simon. Der Vorstandsvorsitzende der Berliner Wasserbetriebe (BWB) vertritt dort die Interessen des Konzerns Veolia. (Auf die verfassungswidrige Besetzung der Vorstandsausschüsse ging Rainer Heinrich im 3. Sonderausschuss ein.) Was ist von dieser Anhörung anderes zu erwarten als Lobeshymnen auf eine vermeintlich gelungene Privatisierung? Dazu stellt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs, fest: „Es ist uns völlig unklar, wie eine Anhörung von Jörg Simon vom Wasserkonzern Veolia zu den „wirtschaftlichen Auswirkungen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe auf die Bürgerinnen und Bürger“ zu der „eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ beitragen soll, die vom Volksgesetz im §4 gefordert wird. Der Aufklärungsausschuss wird als PR-Maßnahme der Wasserkonzerne missbraucht – das kommt einer Verhöhnung der 98,2 Prozent der BürgerInnen nahe, die bei dem Volksentscheid für das Volksgesetz gestimmt haben.“

Außerdem sollen – so hört man – neben dem heutigen Finanzsenator Ulrich Nußbaum der ehemalige Finanzsenator Thilo Sarrazin und der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf befragt werden. Vermutlich zu dem zweiten Punkt auf der Tagesordnung: „Entwicklung und Verfassungskonformität der Holdingkonstruktion (Teilprivatisierungsgesetz und Teilprivatisierungsverträge) zur BWB-Teilprivatisierung 1998/1999“. Da es sich hier um Protagonisten der Anti-Rekommunalisierung handelt, ist zu befürchten, dass auch in dieser Sonderausschusssitzung die anstehende Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge von SPD und CDU weiter verschleppt wird. Was nicht verwundert: War es doch 1999 ebenfalls eine Koalition aus CDU und SPD, die die Teilprivatisierung in Gang setzte und durchführte. Andererseits wird eine unabhängige juristische Expertise zur Überprüfung der Verletzung des Demokratiegebots bei der Teilprivatisierung der BWB nach wie vor von CDU und SPD verweigert, während zeitgleich zigtausend Berliner Steuer-Euros für eine Luxuskanzlei ausgegeben werden, um gegenüber der EU-Kommission zu vertuschen, dass seinerzeit bei der Teilprivatisierung die Regelungen des europäischen Beihilfen- und Vergaberechts nicht eingehalten wurden. Der Berliner Wassertisch fordert dazu auf, zahlreich zum Sonderausschusstermin zu erscheinen, um der Koalition die Show zu vermasseln.

Der Berliner Wassertisch lädt am 31. März zur Ein-Jahr-Wasser-Volksentscheid-Benefiz ein. Der Eintritt wird dazu verwendet, den Sonderausschuss „Wasserverträge“ mit unabhängigem juristischen Sachverstand zu begleiten (www.berliner-wassertisch.info).

Sonderausschuss „Wasserverträge“ am 30. März um 12:00 Uhr in Raum 311 des Abgeordnetenhauses. Platzreservierung unter: http://kurzurl.net/5-Sonderausschuss

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REMINDER: BENEFIZVERANSTALTUNG++Ein Jahr Volksgesetz UNSER WASSER++Info-Veranstaltung mit Theateraufführung++31. März 2012++19:30 Uhr++Berliner Compagnie++Muskauer Straße 20++10997 Berlin

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Berliner Wassertisch startet SCHWALBIswag – PRESSEMITTEILUNG vom 21.03.2012

(Berlin, 21.03.2012) Der Wassertisch erprobt neue Strategie. BürgerInnen können sich ab sofort im Internet an der Kritik an einem Gutachten beteiligen, das die IHK Berlin im März 2011 gegen den erfolgreichen Wasser-Volksentscheid in Stellung gebracht hat.


www.de.schwalbiswag.wikia.com

Kurz nach dem gewonnenen Volksentscheid präsentierte die Industrie- und Handels-kammer Berlin ein Auftragsgutachten über „Kosten und Nutzen der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe“. Dies kam zu dem Ergebnis, dass sich eine Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe unter ökonomischer Perspektive kaum lohne. Das Gutachten, so zeigt sich, erfüllt jedoch nicht einmal grundlegende wissenschaftliche Kriterien.

Erstellt wurde es von Prof. Joachim Schwalbach von der Humboldt-Universität Berlin. Der Wirtschaftsethiker war unlängst wegen eines Gefälligkeitsgutachtens für die Atomlobby aufgefallen und auch beim Wassergutachten handelt es sich nach Ansicht des Berliner Wassertischs um eine „Gefälligkeit unter Freunden“. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Die IHK, zu deren Beitragszahlern die Wasserkonzerne Veolia und RWE gehören, ist der letzte Fan der Wasser-Privatisierung. Wir fragen uns, warum sie ausgerechnet Prof. Schwalbach, Spitzname >Professor Dankeschön<, mit dem Gutachten beauftragte.“

Bislang wird viel zu wenig beachtet, dass sich Wirtschaftsunternehmen und Interessenverbände mit Drittmitteln und Stiftungsprofessuren in zunehmendem Maße die wissenschaftlichen Ressourcen der Zivilgesellschaft aneignen. Grundsätzliche Unvereinbarkeiten zwischen den partikularen Profitinteressen der Wirtschaft und dem allgemeinen Erkenntnisinteresse der Wissenschaft werden ausgeblendet. Dabei haben in der jüngsten Zeit die Vorgänge um die Stiftungsprofessuren der Deutschen Bank an Humboldt-Universität und der TU Berlin deutlich gemacht, dass durchaus Interessenkonflikte bestehen. Mit SCHWALBIswag beabsichtigt der Wassertisch eine zivilgesellschaftliche Gegeninstanz zu der Ökonomisierung der Universitäten zu schaffen. Mit der öffentlichen Diskussion und Bewertung von Gutachten sollen die Räume für gekaufte oder sonst wie manipulierte „Wissenschaft“ eingeengt werden. Vorbild ist GuttenPlag. Jeder kann sich an der Aufdeckung von Fehlern des Gutachtens beteiligen. Diese werden wie bei GuttenPlag durch einen Barcode visualisiert und transparent ge-macht. Die Qualität einer wissenschaftlichen Arbeit ist somit auch für den Laien mit einem Blick erkennbar. Der Berliner Wassertisch hofft, dass die Gefahr eines möglichen Imageschadens die Hemmschwelle für wissenschaft¬liches Fehlverhalten erhöht. Dazu Rebel: „Uni-interne Kontrollmechanismen scheinen angesichts des politisch erzeugten Finanzmangels und Konkurrenzdrucks unter den Universitäten völlig zu versagen. Die Leitung der Humboldt-Universität war nicht einmal bereit, an einer Diskussion über das Gutachten, das das HU-Label trägt, teilzunehmen. Wir hoffen, mit unserem SCHWALBIswag eine unabhängige, zivilgesellschaftliche Kontrolltechnik gegen diese Praxis zu etablieren. Wir hätten auch nichts dagegen, wenn GuttenPlag und SCHWALBIswag zu einem neuen – zivilgesellschaftlichen – Evaluationsmodell für unsere Universitäten anregen würden.“

Terminhinweis:
„Gekaufte Gutachten – Hat die Zivilgesellschaft noch Zugang zur Ressource Wissen? Oder monopolisieren Konzerne über Drittmittel und Stiftungsprofessuren die universitäre Expertise?“
Diskussionsabend mit Vertretern von Wissenschaftsverbänden, der taz und dem Berliner Wassertisch
am 27. März 2012, 19:00 Uhr im taz Café, Rudi-Dutschke-Straße 23, Berlin-Kreuzberg

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Rot-Schwarz spart bei der Demokratie! – PRESSEMITTEILUNG vom 16.03.2012

(Berlin, 16.03.2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ wiesen die Ausschuss-Mitglieder der Regierungskoalition einen Antrag der Opposition zurück, ein externes Gutachten zum Thema „Einhaltung des Demokratriegebots“ in Auftrag zu geben. Der CDU-Abgeordnete Dr. Hausmann begründete seine Verweigerung mit dem Hinweis, man spare dadurch Steuern.

Eine Untersuchung des Wirtschaftsexperten des Berliner Wassertischs, Rainer Heinrich, hatte in der letzten Sitzung des Ausschusses ergeben, dass die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe verfassungswidrigerweise weder die personelle noch die sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation besitzt. Der Ausschuss schien daraufhin einig zu sein, diese Thematik näher untersuchen zu lassen. Heute blieb davon allerdings nicht viel übrig. Nun soll sich erst einmal der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst (WPD) an der sehr speziellen verfassungsrechtlichen Materie erproben. Danach könne bei Bedarf immer noch ein externes Gutachten beauftragt werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Sicherlich kann auch der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst sinnvolle Hilfestellung leisten. Wenn er aber eingesetzt wird, um schwierige rechtliche Analysen außerhalb seines üblichen Aufgabenbereichs zu erstellen, dann wird damit der Bock zum Gärtner gemacht. Dadurch wird die im Volksentscheid-Gesetz geforderte unabhängige Prüfung der Verträge nur weiter verschleppt.“

Die heutige Ausschusssitzung ließ deutlich erkennen, dass die Ausschussmitglieder der Regierungskoalition nicht aktiv an der Aufklärung über die Wasserverträge mitwirken wollen. Die Zeit wird mit Diskussionen über Formalien vertan, inhaltliche Arbeit wird von SPD und CDU boykottiert. Diese Taktik nützt nicht nur den Konzerne RWE und Veolia, sie verstärkt auch die Parteien- und Demokratieverdrossenheit bei Bürgerinnen und Bürgern. „Wenn das so weitergeht, wird der Ausschuss noch im Herbst über die Strukturierung seiner Arbeitsweise debattieren,“ meint eine Besucherin nach der Sitzung. Von den ursprünglich 18 geplanten Sitzungsterminen sind schon vier ausgefallen oder können nicht wie geplant stattfinden. Eine Verständigung über Ersatztermine kommt jedoch nicht zustande – der Vorsitzende hat keinen Terminkalender dabei.

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Sonderausschuss untersucht am Freitag die Verletzung des Demokratiegebots bei der Unternehmensführung der BWB – PRESSEMITTEILUNG vom 14.03.2012

(Berlin, 14. März 2012) In einem Vortrag vor dem Sonderausschuss hat Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs, aufgezeigt, dass die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe weder sachlich noch personell demokratisch legitimiert ist. Dazu soll er Freitag befragt werden.

Während RWE und Veolia nach Karlsruhe ziehen, um gegen das erste Berliner Volksgesetz zu klagen, braut sich im Sonderausschuss „Wasserverträge“ neues Unheil für die Wasserkonzerne zusammen. Am 2. März deckte Rainer Heinrich mehrere Rechtsverstöße auf, die durch den ehemals geheimen Konsortialvertrag verursacht werden. In seinem Vortrag vor dem Sonderausschuss arbeitete er heraus, dass die Unternehmensführung der BWB verfassungswidriger Weise weder eine personelle noch eine ausreichende sachliche demokratische Legitimation besitzt. Dazu Rainer Heinrich: „Dass RWE und Veolia sich nun nach Karlsruhe wagen, ist angesichts der Verfassungswidrigkeit des Konsortialvertrags ein Witz. Die Privatisierungsverträge sind insgesamt null und nichtig. Sie müssen rückabgewickelt werden.“

In der Sitzung des Sonderausschusses am 16. März werden die Rechtsmängel zum Gegenstand einer erneuten Befragung werden. Starker Widerstand wird von der SPD zu erwarten sein, die den Ausschuss nach Einschät-zung des Wassertischs bis jetzt überwiegend dazu benutzt hat, die verfassungswidrigen Verträge zu verteidigen. In der letzten Sitzung zeigte sich der SPD-Abgeordnete Nikolaus Karsten „genervt“ angesichts der fundierten Kritik an dem Vertragswerk, an dessen Zustandekommen Klaus Wowereit als damaliger haushaltspolitischer Sprecher der SPD maßgeblich beteiligt war. Trotz der mittlerweile kartellrechtlich bestätigten Abzocke der Wasserkonzerne genießen RWE und Veolia offensichtlich immer noch die Protektion des Senats. Der Wassertisch hofft dagegen auf die Unterstützung der Berliner Medien. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Situation spitzt sich zu. Die Berliner benötigen jetzt dringend die Unterstützung ihrer Journalisten, da Senat und Wasserkonzerne immer noch entschlossen sind, so wenig Transparenz und Öffentlichkeit wie möglich zuzulassen.“

Nerven zeigen mittlerweile nicht nur die Koalitionsabgeordneten, sondern auch Veolia und RWE. Die unpopuläre Verfassungsklage gegen den Willen der 98,2 Prozent, die vor einem Jahr für das Offenlegungs-Gesetz gestimmt haben, ist eine Verzweiflungstat. Damit wollen die Wasserkonzerne verhindern, dass sie kompromittierende Absprachen offenlegen müssen. Es handelt sich hierbei um wichtige Unterlagen. Der Wassertisch vermisst unter anderem noch folgende Dokumente (die laut Volksgesetz ab heute nichtig sind):
• das Gewinnerwartungstableau Stand Okt. 1999-2028 • den Bilanzstatus v. 29.10.1999 zur Unterzeichnung des Schlussprotokolls • Nebenabrede zu den Auswirkungen der Abschreibungsumstellung von Herstellungs- und Anschaffungskosten auf Wiederbeschaffungszeitwerte bis 2028 • Nebenabreden zur Behandlung der nicht betriebsnotwendigen Grundstücke • Nebenabreden zur Verwertung der nationalen und internationalen Patente der Berliner Wasserbetriebe • Vertrag über die Errichtung des Kompetenzzentrums Wasser (KBW) und die in diesem Zusammenhang getroffenen Nebenabreden • Nebenabreden zur Umsetzung der WRRL • Nebenabreden zur Umsetzung der Investitionsplanung (3 Mrd. € bis 2020) • Nebenabreden zur Umsetzung des Abwasserbeseitigungsplans • Nebenabreden zur Umsetzung der Sanierung der Mischwasserkanalisation • Nebenabreden zur Verwirklichung des Anschlussgrades an die Kanalisation in den Außenbezirken • Nebenabreden zur Umsetzung des Wasserversorgungskonzepts • Nebenabreden zur Umsetzung allgemeiner umweltpolitischer Auflagen • der Vertrag des Vertrauens • Nebenabreden zur Umsetzung des Vertrages des Vertrauens etc.

Nächste Sitzung: 16.3.2012 12h, Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin
Sitzplatzreservierung unter: http://kurzurl.net/CjDRK

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