Berliner Wassertisch sieht sich bestätigt – Private und Senat haben noch nicht alles offen gelegt. – PRESSEMITTEILUNG vom 12.03.2012

(Berlin, 12. März 2012) Die privaten Teilhaber der Berliner Wasserbetriebe klagen gegen das erste Berliner Volksgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.

Gegenstand der Klage ist eine Verhinderung der vollständigen Offenlegung der Geheimverträge. RWE und Veolia möchten angeblich einerseits geklärt wissen, „was exakt von der Veröffentlichungspflicht erfasst ist und was nicht“ und andererseits verhindern, dass „eine Nichterfüllung von Veröffentlichungspflichten zur Unwirksamkeit von Verträgen“ führt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Gründe für diese Klage sind klar: Senat und Konzerne haben die Geheimverträge gesetzeswidriger Weise noch nicht vollständig offengelegt und fürchten nun, dass die lukrativsten Teile ihres Machwerks ungültig werden könnten.“

Erst in der letzten Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ hat der Wassertisch-Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich die Veröffentlichung des Gewinnerwartungstableaus bis 2028 angemahnt. Da das Gewinnerwartungstableau in Verbindung mit der Gewinngarantie als Sicherheit diente, um die Kredite für den Kauf der Wasserbetriebe zu erhalten, können die Konzerne nicht riskieren, dass es seine Gültigkeit verliert. Andererseits können sie es nicht veröffentlichen, da die Gewinngarantie als Banksicherheit gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstößt. Weitere Nebenabsprachen wie die über den Verkauf von Grundstücken, Patenten etc. liegen ebenfalls noch nicht offen.

Die Wasserkonzerne RWE und Veolia befinden sich in einer Zwickmühle. Legen sie alles offen, wird die Rechtswidrigkeit der Verträge und die Skrupellosigkeit der verantwortlichen PolitikerInnen und Konzernlenker deutlich, mit der sie gegen die Interessen der Bürger verstoßen haben; tun sie es nicht, verlieren die Wasserkonzerne ihre Ansprüche. Bislang haben sowohl der Senat als auch RWE und Veolia den Gang nach Karlsruhe vermieden, da sie nicht gegen den politischen Willen von 98,2 % der Berliner Bevölkerung klagen wollten, die für das Offenlegungsgesetz gestimmt haben. Doch offensichtlich ist ihnen die öffentliche Meinung mittlerweile egal. Der Berliner Wassertisch bewertet die Klage als Verzweiflungstat der Konzerne: „Das PPP-Geschäftsmodell verträgt einfach keine Transparenz. Das Offenlegungsgesetz war für die verantwortlichen PolitikerInnen und die Konzerne der Super-Gau.“

In der nächsten Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge am 16.3. steht die verfassungswidrige Unterbrechung der demokratischen Legitimationskette für die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe auf der Tagesordnung. Auch dies verspricht wieder interessant zu werden.

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Senatsvertreter bestreiten fehlende demokratische Legitimation der Wasserbetriebe nicht! – PRESSEMITTEILUNG vom 02.03.2012

(Berlin, 2. März 2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ zeigte der Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich in einer Untersuchung, dass der Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe die personelle und sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation fehlt.

Rainer Heinrich während der Anhörung
Die Untersuchung deckt auf, dass mit den Geheimverträgen die demokratische Kontrolle der Berliner Wasserbetriebe systematisch ausgehebelt wurde. Die anwesenden Staatssekretäre verwiesen hingegen auf die Koalitionsvereinbarung zur Rekommunalisierung und entschuldigten die Verträge mit dem damals herrschenden (neoliberalen) Zeitgeist. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir erwarten von den Politikern, dass sie immun gegenüber fragwürdigen Ideologien sind, zumindest wenn es um unsere Demokratie, die Verfassung oder eben die Wasserversorgung geht.“

Rainer Heinrich wies anhand der Bestimmungen des Konsortialvertrags nach, dass der Senat unter Verletzung seiner verfassungsmäßigen Pflichten die demokratische Kontrolle über die Berliner Wasserbetriebe aufgegeben hat. Die ehemaligen Geheimverträge enthalten obskure Besetzungsvorschriften für den Vorstand, mit denen sich die Minderheitseigner Veolia und RWE die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen sichern. Dies missachtet jedoch Auflagen des Verfassungsgerichts zur demokratischen Kontrolle der Berliner Wasserbetriebe – mit den bekannten negativen Folgen. Ohne demokratische Legitimation steht nun die komplette Konstruktion der Wasserbetriebe infrage. Dazu Rainer Heinrich: „Die Teilprivatisierungsverträge sind aufgrund ihrer systematischen Missachtung des Demokratiegebots nichtig und müssen rückabgewickelt werden.“

Die Ausschusssitzung ließ jedoch erkennen, dass auch bei der jetzigen Regierung noch reichlich neoliberaler Zeitgeist vorhanden ist. Dafür spricht nicht nur, dass mit Klaus Wowereit (SPD) einer der Architekten der Teilprivatisierung an der Senatsspitze steht. Auch die Tatsache, dass die Regierungsparteien dem Wasser-Ausschuss noch immer keine finanziellen Mittel für unab¬hängige juristische Sachverständige bewilligen wollen, geht in die gleiche Richtung. Gelder stehen hingegen für die Spezial-Anwaltskanzlei Lutter bereit. Hier werden zulasten der Bürger keine Kosten gescheut. Diese Edel-Juristen aus Köln sollen nun die Machenschaften des damaligen schwarz-roten Senats vertuschen helfen, nachdem die EU-Behörde zu den unerlaubten Beihilfen des Senats für die Privaten begonnen hat, Fragen zu stellen. Und womöglich auch wieder ohne demokratische Legitimation, denn verfahrensberechtigt ist nicht die Landes-, sondern die Bundesregierung, wie die Oppositionsparteien anmerkten.

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Vorstand der Wasserbetriebe ohne demokratische Legitimation. Verträge nichtig! – PRESSEMITTEILUNG vom 01.03.2012

(Berlin, 01. März 2012) Eine Untersuchung des Berliner Wassertischs hat ergeben, dass dem Vorstand der Berliner Wasserbetriebe gleich in zwei Punkten die notwendige demokratische Legitimation fehlt.

Die Auswertung des offengelegten Teils der Konsortialverträge deckt erhebliche Mängel des Vertragswerks bei der demokratischen Legitimation der Vorstandsarbeit auf. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Mangelnde demokratische Legitimation ist keine Lappalie – sie führt zur Nichtigkeit der Verträge.“

Die Wasserver- und -entsorgung ist Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Der Staat kann sich dieser Verantwortung grundsätzlich nicht entziehen. Auch wenn er Aufgaben an Privat­unternehmen überträgt, müssen diese uneingeschränkt demokratisch legitimiert sein. Dies ist bei den Wasserbetrieben seit der Teilprivatisierung nicht der Fall. Hier haben sich die privaten Anteilseigner Veolia und RWE die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen gesichert. Obwohl das Berliner Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.10.1999 erklärt hatte, dass diese demokratische Legitimation nachgebessert werden müsse, wurde mit der Organisations-Reform 2002 diese Auflage des Gerichts übergangen. „Die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen“ – so Rainer Heinrich, der diese Prüfung für den Wassertisch durchführte – „ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages, mit dem die privaten Anteilseigner sich ihre Gewinne sichern. Darauf werden RWE und Veolia nicht verzichten.“

In der kommenden Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ am 02. März um 12:00 Uhr in Raum 376 des Abgeordnetenhauses wird Rainer Heinrich die fehlende demokratische Legitimation der Unternehmensführung der BWB erläutern.

Im Anschluss daran wird die Einschätzung des Senats zum Vorwurf der Unzulässigkeit von Beihilfen an die Unternehmen RWE und Veolia im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe bekanntgegeben. Ferner soll der Umgang mit vertraulichen Dokumenten besprochen werden.

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Grüne stellen Legitimation des Sonderausschusses in Frage – PRESSEMITTEILUNG vom 17.02.2012

(Berlin, 17. Februar 2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ erklärte die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche, dass das Fehlen finanzieller Mittel zur Beauftragung von unabhängigen Sachverständigen den Sinn des Sonderausschusses in Frage stellt.
Diese Ansicht, die ebenso von den Piraten und der Linken vertreten wird, entspricht auch der Einschätzung des Berliner Wassertischs. Der Sonderausschuss steht in Gefahr, von der rot-schwarzen Mehrheit als Ablenkungs- und Verschleppungsinstrument missbraucht zu werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertisches: „Der Wassertisch hat, als er im Gesetzestext die ,Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen‘ festlegte, zweierlei beabsichtigt: erstens, dass zur Prüfung des Vertragswerks Juristen als Sachverständige hinzugezogen werden und zweitens, dass der Berliner Wassertisch als Initiator des Volksbegehrens an der Auswahl dieser Juristen beteiligt wird, um die Unabhängigkeit sicherzustellen. Es muss vermieden werden, dass von Rot-Schwarz oder auch von der Linken die Juristen benannt werden, die am Zustandekommen oder Überarbeiten des verfassungswidrigen und konzernfreundlichen Vertragswerks beteiligt waren.“
Der Wassertisch hat bereits mehrfach davor gewarnt, dass der Sonderausschuss von der rot-schwarzen Mehrheit missbraucht werden könnte, die Offenlegung und Überprüfung des Vertragswerks zu verschleppen. Ihr Desinteresse an einer Aufklärung haben sowohl SPD als auch CDU allein dadurch gezeigt, dass sie keinen einzigen Antrag zur Aufklärung ihrer einstigen Vorzeige-Privatisierung eingereicht haben. Stattdessen wurde die schon in der letzten Sitzung diskutierte Bürgerbeteiligung mit den Stimmen der schwarz-roten Mehrheit erneut vertagt. Einen wichtigen Aspekt brachte indessen der Vertrauensmann des Volksbegehrens, Michael Bender (Grüne Liga), ins Spiel. Er erinnerte daran, dass die Umstände und Ergebnisse der misslungenen Teilprivatisierung eine Untersuchung der Regierungsakten auf den Verdacht korruptiver Beziehungen rechtfertigen würden. Die Vergabebedingungen sind ebenso wie die ominöse Gewinngarantie für die privaten Konzerne Veolia und RWE bereits Gegenstand der von Transparency International und der Verbraucherzentrale Berlin eingereichten EU-Beschwerde. Zu einer umfassenden Überprüfung des Vertragswerks gehört nach Ansicht des Wassertischs auch die Untersuchung seines Zustandekommens – wenn erforderlich auch in einem Untersuchungsausschuss.

Der Wassertisch fordert zur Sicherstellung einer unabhängigen Überprüfung des Vertragswerks im Sinne des Gesetzes eine institutionelle Einbeziehung des Volksbegehren-Initiators, denn es gilt – wie die Vertrauensperson des Volksbegehrens, Gerlinde Schermer, in der heutigen Sitzung sinngemäß feststellte: In der Frage der Wasserversorgung vertritt allein der Wassertisch die Interessen der Berliner BürgerInnen.

Um seinerseits eine juristische Überprüfung zu unterstützen, bittet der Berliner Wassertisch um Spenden auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: GRÜNE LIGA Berlin
Kontonummer: 3060508
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
Kennwort: Sonderausschuss Wasserverträge

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Historischer Moment: Direkte Demokratie hält Einzug ins Abgeordnetenhaus! – PRESSEMITTEILUNG vom 15.02.2012

(Berlin, 15. Februar 2012) In der nächsten Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“, der die misslungene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe überprüft, werden die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens UNSER WASSER, Michael Bender, Rainer Heinrich und Gerlinde Schermer angehört. „Dies ist ein historischer Moment für die direkte Demokratie in Berlin. Erstmals wird ein ,Volksgesetzgeber‘ im Abgeordnetenhaus zu Wort kommen“, sagt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs.
Darüber hinaus wird die weitere Arbeit des Sonderausschusses besprochen. Diese Sitzung besitzt besonders hohe Brisanz, sagt Wolfgang Rebel weiter, denn: „Am Freitag werden vermutlich Vorentscheidungen über die weitere Arbeit des Sonderausschusses fallen. Hier ist es besonders wichtig, dass die Öffentlichkeit möglichst große Präsenz und Aufmerksamkeit zeigt. Der Senat soll nicht hoffen können, dass die Überprüfung auf Dauer zu verschleppen ist.
Besonders interessiert ist der Berliner Wassertisch daran, dass die Arbeit des Sonderausschusses dem Sinn des Volksgesetzes gerecht wird, das vorschreibt, das Vertragswerk unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger öffentlich zu überprüfen. Zwar hat der Ausschussvorsitzende Jupe auf den öffentlichen Druck hin eine Anfrage nach finanziellen Mitteln an den Parlamentspräsidenten gestellt, aber trotz Bitte um Einsicht wurde der Wassertisch weder darüber informiert, was in dem Brief steht, noch kennt er den Stand des Verfahrens. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Die Ausschussarbeit ist sinnlos, sollte sie nicht die erforderliche juristische Expertise erhalten.”
Die juristische Rückabwicklung der Verträge ist der politisch sauberste und günstigste Weg für die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Rot-Schwarz setzt finanzielle Mittel jedoch nur für die Vertuschung der vertraglichen Mängel ein. Das Tätigwerden von Bundeskartellamt und EU-Behörden bestätigt indessen die Überzeugung des Wassertischs, dass die Verträge rechtswidrig sind und die Bürgerschaft schädigen.

Um seinerseits eine juristische Überprüfung zu unterstützen, bittet der Berliner Wassertisch um Spenden auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: GRÜNE LIGA Berlin
Kontonummer: 3060508
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
Kennwort: Sonderausschuss Wasserverträge

Veranstaltungsort des Sonderausschuss:
Freitag, 17. Februar 2012, 12:00 Uhr
Abgeordnetenhaus von Berlin,  Raum 311
Niederkirchnerstr. 5, 10111 Berlin
Platzreservierung unter:
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Auch ein Jahr nach dem erfolgreichen Volksentscheid: Alle Aufklärung geht vom Volke aus! – PRESSEMITTEILUNG vom 13.02.1012

Ein Jahr nach dem erfolgreichen Volksentscheid UNSER WASSER fordert der Berliner Wassertisch Senat und Abgeordnetenhaus dazu auf, endlich wirksam im Sinne des Volksgesetzes zu handeln.

(Berlin, 13. Februar 2012) Das Volksgesetz ist zwar seit März 2011 in Kraft, die verfassungswidrigen Verträge sind jedoch immer noch gültig. Die Kalkulation der Wasserpreise wird immer noch von der Gewinngarantie für die privaten Konzerne bestimmt und müssen immer noch jährlich rund eine Viertelmilliarde Euro Gewinn für die Eigentümer der BWB erbringen. Immer noch liegen nicht alle Beschlüsse und Nebenabreden offen und – der SPD-CDU-Senat vertritt weiterhin die Interessen der privaten Wasserkonzerne zulasten seiner Bürger. Auf ein Bekenntnis zu seiner Verantwortung für die überhöhten Wasserpreise warten die Wähler bislang vergeblich. Skrupellos wurde der Sonderausschuss zur Überprüfung des umfangreichen Privatisierungs-Vertrags von der schwarz-roten Abgeordnetenhaus-Mehrheit seiner Wirksamkeit beraubt, indem man ihm die Finanzmittel für juristischen Sachverstand verweigerte. Zuletzt wurde der Jurist Kerber, der die Beschwerde beim Bundeskartellamt erfolgreich vorangebracht hatte, von der Wirtschaftssenatorin von Obernitz prompt vor die Tür gesetzt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist ein Skandal, wie die rot-schwarze Koalition die juristische Überprüfung der Verträge zu Lasten der Bürger verschleppt. Würde diese Überprüfung ernsthaft betrieben, wäre schnell klar, dass die Verträge rechtswidrig sind. Nicht umsonst werden EU und Kartellamt tätig.
Stattdessen muss die Arbeit von übergeordneten Behörden oder von engagierten Bürgern in ihrer Freizeit erledigt werden. Vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen aus dem Umfeld des Berliner Wassertischs wurde nicht nur die EU-Beschwerde maßgeblich vorbereitet, sondern auch ein juristischer Leitfaden für ein Organstreitverfahren der Abgeordnetenhaus-Fraktionen erarbeitet. Aber auch hier fehle das Engagement der verantwortlichen Politiker, so Rebel: „Das Konzept liegt auf dem Tisch und müsste nur umgesetzt werden. Dabei hat keine der Fraktionen bis jetzt stichhaltige Gründe vorgebracht, warum sie die Möglichkeiten nicht nutzt.“
Nachhelfen müssen hier offensichtlich Instanzen von außen wie die EU-Kommission oder das Bundeskartellamt oder – die Bürger selbst. Der Berliner Wassertisch wird anlässlich des einjährigen Bestehens des Volksgesetzes zu einer Benefiz-Veranstaltung in der Berliner Compagnie aufrufen, auf der Spenden für unabhängigen juristischen Sachverstand gesammelt werden sollen. Gezeigt wird das „Blaue Wunder“, eine Gangsterkomödie über die aufhaltsame Privatisierung des Wassers. Im Anschluss wird der Berliner Wassertisch über das parlamentarische Schicksal des Volksgesetzes und die Perspektiven für eine Rückabwicklung der Verträge berichten und über weitere Maßnahmen zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe mit dem Publikum diskutieren. Dazu Rebel: „Wir sind fest davon überzeugt, dass der Senat noch sein Blaues Wunder – die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe – erleben wird. Sollten Senat und Abgeordnetenhaus weiter untätig bleiben, müssen wir eben über ein neues Volksbegehren nachdenken.“
Der Berliner Wassertisch bittet um Spenden auf das untenstehende Konto, damit für den Sonderausschuss „Wasserverträge“ juristische Expertise vonseiten der Berliner Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden kann:

Kontoinhaber: GRÜNE LIGA Berlin
Kontonummer: 3060508
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
Kennwort: Sonderausschuss Wasserverträge

Weitere Informationen unter:

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Wolfgang Rebel
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