Umweltinstitut München: Aktion gegen TTIP und CETA

Unsere Meinung ist nicht gefragt – Wir sagen sie trotzdem!

Um Dampf aus der Debatte über das TTIP zu nehmen, kündigte EU-Handelskommissar Karel de Gucht an, „die europäische Öffentlichkeit“ zu „konsultieren“. Die Grundfrage, ob die Bürgerinnen und Bürger in Europa das Abkommen überhaupt wollen, wird in diesem Konsultationsverfahren nicht gestellt. Mit unserer Onlineaktion haben wir für Sie eine Möglichkeit geschaffen, sich einfach daran zu beteiligen und das Konsultationsverfahren zum Protest zu nutzen.

Hinter verschlossenen Türen verhandelt die Europäische Union seit Juli 2013 über das Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP), um „Handelshemmnisse“ dies- und jenseits des Atlantiks abzubauen. Unter den Tisch fallen die Interessen der Umwelt und der Menschen. Ein Teil des Abkommens sollen Investitionsschutzklauseln sein, die es Konzernen erlauben würden, bei Gesetzesänderungen, die ihre Gewinnchancen mindern, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen. Diese Streitfälle werden vor geheim tagenden Schiedsstellen aus drei ad hoc bestellten RichterInnen verhandelt. Demokratie sieht anders aus!

Um diese Investitionsschutzklauseln geht es im Konsultationsverfahren zur Bürgerbeteiligung. Doch in den Erläuterungen zu den Fragen stellt die EU lediglich dar, welche angeblichen Verhandlungserfolge im Bereich des Investitionsschutzes bei europäisch-kanadischen Abkommen CETA erreicht wurden, und fragt, wie sich Details verbessern ließen. Gegner und Gegnerinnen von Investitionsschutzabkommen sollen nicht zu Wort kommen.

Das Verfahren enthält zynische Formulierungen, in denen Investitionsschutzrechte für Konzerne mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auf eine Ebene gestellt wird. Die Erläuterungen zu den Fragen triefen vor Eigenlob. Komplizierte, detailreiche Fragen mit Bezug auf einen juristischen Referenztext in ausschließlich englischer Sprache machen eine breite Bürgerbeteiligung unmöglich. Die Befragung richtet sich nicht an die gesamte Öffentlichkeit, sondern an ein juristisches Fachpublikum und Unternehmen mit Interesse an Investitionen in den USA.

Diese Mischung aus Eigenlob und Zynismus lassen wir der Kommission nicht durchgehen! Wir funktionieren das Konsultationsverfahren in ein Protestinstrument um.

Das Umweltinstitut München hat für Sie Antwortvorlagen erstellt, mit der Sie einfach am Konsultationsverfahren mitmachen und der Kommission ihre Meinung sagen können. Machen Sie bei unserer Aktion mit und nutzen Sie den Fragebogen der EU, um gegen Sonderrechte für Konzerne und die Abkommen TTIP und CETA zu protestieren.

Wir wollen:

  • Einen Abbruch der TTIP-Verhandlungen.
  • Die Ratifizierung des europäisch-kanadischen Abkommens CETA verhindern.
  • Die Investitionsschutzklauseln in der Europäische Energiecharta auflösen, auf deren Basis Vattenfall gegen den Atomausstieg klagt.
  • Keine bilateralen Investitionsabkommen, die die Länder des Südens zur Beute europäischer und amerikanischer Konzerne machen.

TTIP gefährdet kommunale Spielräume

Der kommunalpolitische Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATENPARTEI zum TTIP wurde einstimmig im Oldenburger Rat verabschiedet!

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Antrag vom: 07.05.2014

An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

die Gruppe Die Linke./Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 26.05.14 den Tagesordnungspunkt

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)

zu behandeln.

Dazu stellen wir den folgenden Antrag:

1. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das Europäische Parlament auf, dem Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), solange nicht zuzustimmen bis gesichert  ist, dass die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht dadurch gefährdet werden können.

2. Bei den gegenwärtig laufenden Verhandlungen kommt es darauf an, dass die EU-Kommission sich mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsankommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.

3. Eine Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie Finanzmarktregeln durch TTIP oder CETA ist inakzeptabel. Politische Handlungsspielräume dürfen nicht beschränkt werden.
Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit müssen auch in Streitfällen gelten. Wirtschaftliches Handeln muss zugleich auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wie es das Grundgesetz in Art 14. formuliert.  Die Kontrolle  staatlicher Einschränkungen obliegt den Gerichten. Banken und Konzerne dürfen daneben keine neuen Klagerechte gegen Staaten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) vor privaten Schiedsgerichten erhalten, die nicht demokratisch legitimiert sind.

4. Der bisherige Prozess der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA ist in höchstem Maße intransparent und vernachlässigt erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen. Der Rat der Stadt  fordert die EU-Kommission auf, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten. Geheimverhandlungen sind sofort zu beenden.

Begründung:
Seit Mitte 2013 verhandeln EU und USA offiziell über ein Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen, das sogenannte TTIP. Insbesondere durch eine Angleichung von Normen und Standards soll der größte Handelsraum der Welt entstehen. Auf den Verhandlungstisch kommt alles: Finanzmarktregeln, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und vieles mehr. Ganz grundsätzlich zielt das Abkommen darauf ab, durch Investitionsschutzbestimmungen die Entscheidungsfreiheit demokratisch gewählter Parlamente einzuschränken.
Die globalisierungskritische Organisation Attac befürchtet: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.“
Streitfälle sollen nicht vor den Gerichten der souveränen Staaten sondern von demokratisch nicht legitimierten Schiedsgerichten entschieden werden. Die konkreten Inhalte der Verhandlungen werden geheim gehalten.
In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.

Das Abkommen wird für die Mitgliedstaaten der EU von der Europäischen Kommission verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom Rat erteiltes Mandat, welches jedoch nicht veröffentlicht wird. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es Anwendungsvorrang vor dem europäischem Sekundärrecht, wie beispielsweise Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben. Dieses rechtliche Gewicht des Abkommens verstärkt seine mögliche Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge.

Der Deutsche Städtetag hat darauf hingewiesen:

Je nach Ausgestaltung und Wortlaut des Abkommens, könnten Teile der kommunalen Daseinsvorsorge unter den Anwendungsbereich der Handels- und Investitionspartnerschaft fallen. Auch wenn sich das Handelsabkommen nicht direkt mit den Organisationsformen und -aufgaben der öffentlichen Verwaltung befasst, können sich die Inhalte des Abkommens indirekt auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirken. Beschränkend für die Organisationsfreiheit könnte sich beispielsweise eine Marktzugangsverpflichtung auswirken. Diese untersagt lokale Monopole und ausschließliche Dienstleistungserbringer. Somit würde einer Kommune zwar nicht vorgeschrieben, wie sie die öffentliche Daseinsvorsorge zu erbringen hat. Die Marktzugangsverpflichtung könnte jedoch dazu führen, dass neben den kommunalen auch private Unternehmen die Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnehmen können müssen und Rechtsformeinschränkungen für die Erbringung nicht zulässig sind.

Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge prinzipiell nicht von einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft erfasst sind. Dies gilt ebenso für das seit Juni 2013 von der EU-Kommission verhandelte „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“
(Trade in Services Agreement – TiSA), welches nationale Dienstleistungsmärkte öffnen soll.

Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition und hat sich bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die Steuerung und Kontrolle der Leistungen der Daseinsvorsorge durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften erfolgt. Damit stellt die kommunale Daseinsvorsorge ein wichtiges Element eines bürgernahen Europas dar, dem die EU und die Mitgliedstaaten gleichfalls verpflichtet sind.

Die öffentliche Daseinsvorsorge darf daher insbesondere in den Bereichen, in denen sie wichtige Aufgaben in nicht-liberalisierten Märkten wahrnimmt, keinesfalls einer Liberalisierung unterworfen werden. Darunter fällt insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben in der Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Diese Bereiche dürfen, vor dem Hintergrund des gerade erzielten Erfolges für die öffentliche Wasserwirtschaft in der Konzessionsvergaberichtlinie der EU, nicht wiederholt angetastet werden. Dies gilt gleichermaßen für die traditionell seitens der Länder und der Kommunen geleistete Kulturförderung. Der Erhalt von eigenen Einrichtungen, wie Theatern, Museen und Bibliotheken und die Förderung von zivilgesellschaftlichem sowie ehrenamtlichem Engagement sind gemeinwohlerhaltende und wichtige Bestandteile der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Kommunen dürfen in der Erbringung auch dieser Aufgaben keinesfalls durch ein Handelsabkommen eingeschränkt werden. Darüber hinaus sind insbesondere auch die sozialen Daseinsvorsorgeleistungen zu nennen. Die Erbringung dieser Leistungen durch Kommunen und die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme sowie die kommunale Kompetenz in der Krankenhausversorgung müssen weiterhin gewährleistet sein und dürfen durch den Abschluss eines Handelsabkommens keiner Einschränkung unterliegen. (Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages auf seiner 209. Sitzung am 12. Februar 2014 in München)

Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender

BVÖD zu TTIP: Öffentliche Dienstleistungen müssen rausgenommen werden!

Pressemitteilung Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen* (bvöd):

05.06.2014

„TTIP muss Qualität und Vielfalt der öffentlichen Daseinsvorsorge garantieren“

Unternehmen und Verbände der öffentlichen Wirtschaft positionieren sich zu geplanter transatlantischer Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP

Berlin, 05.06.2014. Unternehmen und Verbände der öffentlichen Wirtschaft haben sich in einem gemeinsamen Positionspapier zur Rolle der öffentlichen Daseinsvorsorge in der geplanten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA geäußert. Gegenüber der Bundesregierung bringen sie darin zum Ausdruck, dass in dem Verhandlungsmandat der EU die Rolle der öffentlichen Dienstleistungen und der Daseinsvorsorge nicht ausreichend beachtet wird. Für Deutschland bedeutet das eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Vielfalt bei der Erbringung der Daseinsvorsorgeleistungen.

„Es ist Konsens in der Europäischen Union, dass öffentliche Dienstleistungen als fundamentale Grundlage der Gesellschaft eine besondere Aufgabe erfüllen und nicht im selben Umfang den Wettbewerbs- und Marktregeln unterliegen wie andere Dienstleistungen“
, sagt Hans-Joachim Reck, Präsident des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen (bvöd).

„Der Vertrag von Lissabon ermöglicht den nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der Frage, wie öffentliche Dienstleistungen organisiert werden, einen weiten Ermessensspielraum. Wir fordern daher, dass diese Gestaltungsfreiheit und die Vielfalt der Erbringungsformen nicht durch den im TTIP angestrebten unbegrenzten Marktzugang gefährdet wird.“

Grundsätzlich begrüße man das Abkommen als Chance für Wachstum und Wohlstand durch eine vertiefte ökonomische Zusammenarbeit, eine verbesserte internationale Arbeitsteilung und die Verbesserung internationaler Wertschöpfungsketten durch Angleichung und Harmonisierung technischer Normen und Standards. Jedoch muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die öffentlichen Dienstleistungen vom Anwendungsbereich eines transatlantischen Marktzugangs ausgenommen werden, um die hohe Qualität dieser Dienstleistungen in Deutschland weiter zu garantieren, so Reck.

Auch die Möglichkeit der örtlichen Behörden zur Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungen dürfe nicht als Handelshemmnis angesehen und über internationale Schiedsgerichte von Unternehmen angegangen werden.

Positionen und Forderungen des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen zu den Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen den USA und der Europäischen Union (TTIP) (pdf)

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*Der Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen (bvöd) ist ein Zusammenschluss von kommunalen und regionalen öffentlichen Unternehmen, Kommunalverbänden, Fach- und Wirtschaftsverbänden der öffentlichen Wirtschaft, von öffentlichen Arbeitgeberverbänden und der öffentlichen Verwaltung.

 

Veranstaltung Bündnis 90/Die Grünen: TTIP, CETA … und der Rest der Welt?

Bündnis 90/Die Grünen
03.06.2014

TTIP, CETA … und der Rest der Welt?

"Für die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer überwiegen die Gefahren durch TTIP eindeutig den möglichen Nutzen." © Grüne Bundestagsfraktion

120 TeilnehmerInnen diskutierten am 19. Mai auf Einladung der Grünen Bundestagsfraktion die Auswirkungen der geplanten Freihandelsabkommen auf die Umwelt- und Entwicklungsagenda. Mit VertreterInnen aus Entwicklungsorganisationen, Umweltverbänden, Forschungseinrichtungen, globalisierungskritischen Netzwerken, aber auch Wirtschaftsverbänden waren Stakeholder aus vielen Bereichen am Tisch und leuchteten die mit ihren Beiträgen und Rückfragen die verschiedenen Aspekte aus.

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Bundestag: Einblick in CETA-Verhandlungen

02.06.2014
Einblick in Ceta-Verhandlungen

Mehr Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit in die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen Ceta fordern Experten [unter anderem der Kanadier Scott Sinclair, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Canadian Centre for Policy Alternatives] während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 2. Juni, im Deutschen Bundestag.

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Sorge wegen Fracking – NRW ist dagegen, was will der Bund?

WAZ
04.06.2014

Sorge wegen Fracking – NRW ist dagegen, was will der Bund?
Von Tobias Blasius und Michael Kohlstadt

Düsseldorf. Der Landtag hat sich am Mittwoch geschlossen gegen Fracking ausgesprochen. Anlass für die Erneuerung des politischen Schwurs bot die niederländische Regierung, die den Einsatz der umstrittenen Methode zur Gasförderung nicht mehr ausschließen will. Ausgerechnet SPD-Chef Gabriel schürt Verunsicherung.

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NRW hat große Teile des Landes für das Fracking freigegeben – mitten im Trinkwassereinzugsgebiet

Süddeutsche.de
03.06.2014

Wasserversorger drängt auf scharfe Fracking-Regeln
Von Silvia Liebrich

NRW hat große Teile des Landes für die Gasförderung Fracking freigegeben – dort, wo das Grundwasser durch den Kohlebergbau bereits stark belastet ist. Die Regierung plant ein Schutz-Gesetz, doch ein Wasserversorger macht schon mal einen Vorschlag.

[…] Doch ausgerechnet in diesen sensiblen Regionen wurden in den vergangenen Jahren großflächig Lizenzen für die Gasgewinnung mit Fracking erteilt. 80 Prozent des Wassereinzugsgebietes, das Gelsenwasser nutzt, sind betroffen (siehe untenstehende Grafik). „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zum Trinkwasser-Notstandsgebiet werden,“ warnt Deters. Bei der Gasförderung mit Fracking werden zum Teil hochgiftige Chemikalien eingesetzt, die bei Unfällen auch das Oberflächenwasser verseuchen können. […]

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Scott Sinclair: „So viele Investorenrechte wie nie zuvor“

taz
04.06.2014

„So viele Investorenrechte wie nie zuvor“
Von Ulrike Hermann

FREIHANDEL. Das geplante Abkommen mit Kanada bedroht öffentliche Betriebe, warnt Scott Sinclair

[…] Ceta ist ein sogenanntes „Abkommen des 21. Jahrhunderts“. Nur ein Beispiel: Das Kapitel zum Investorenschutz enthält neue Regeln über den „Marktzugang“, die öffentliche Monopole oder spezielle Anbieter verhindern würden. Das würde auch für die lokale und regionale Ebene gelten. Es wäre nicht mehr möglich, Wasserwerke oder Elektrizitätswerke wieder zu verstaatlichen. […]
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Referendum Thessaloniki: Der Durst Europas nach mehr Demokratie

EUDYSSEE.NET – Neues aus dem alten Europa
20.05.2014

Der Durst Europas nach mehr Demokratie
Von EUdysseus

Parallel zur ersten Runde der Kommunalwahlen waren die Bürger von Thessaloniki am Sonntag dazu aufgerufen, über die Privatisierung des städtischen Wasserwerks abzustimmen. 98% der Wähler votierten ‚Oxi’ und sprachen sich somit gegen den Verkauf der Firma EYATH aus. Aber: Das Referendum ist inoffiziell. Noch am Samstag erklärten das Innenministerium und der oberste Gerichtshof in Athen die Abstimmung für illegal. Und trotzdem: 218.000 Menschen gaben ihre Stimme ab.

[…]

Das für viele bereits totgeglaubte Europa zeigt dabei vor allem eins: Trotz Krisenpolitik und Zwangsprivatisierungen, trotz mangelnder Transparenz der Verwaltungen und der Wirtschaft: Politik ist Sache des Volkes. Der Weg zu einem vereinten Europa darf nicht an der Einbeziehung der Bürger in politische Entscheidungen vorbeiführen. „Es geht hier nicht einfach um Wasser, sondern um die Demokratie als solche“ , erklärt auch Janna Tsokou von Soste To Nero. Wie die Regierung in Athen jetzt mit den deutlichen Ergebnissen des Referendums umgeht bleibt abzuwarten. Eine offizielle Reaktion gab es bisher nicht.[…]

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Weitere Beiträge auf unserer Website zum Thema:

 

Mikrokredite: „Lebensgefährlich und zynisch“

„Lebensgefährlich und zynisch“
03.06.2014

Kleinstdarlehen bedeuten oft die Privatisierung öffentlicher Güter, sagt Ökonom Philip Mader. Er hält einen Großteil des Mikrofinanzsektors für eine Fehlentwicklung.
Interview: Hermannus Pfeiffer

Zitat von Philip Mader aus dem Interview, die Wasserversorgung in Indien betreffend:
Mikrokredite drängen dort in den Wasser- und Sanitärbereich ein. Der Staat wurde in den 90er Jahren geschwächt, Privatisierungen durch die Weltbank scheiterten aber an Protesten. Viele Slums stehen immer noch ohne Wasser und Sanitärversorgung da. Als Lösung werden nun Mikrokredite gepriesen. Arme Menschen sollen private Schulden für öffentliche Güter aufnehmen. Was ihnen von der Mehrheitsgesellschaft vorenthalten wird, sollen die Armen nun auf Pump selbst kaufen: Privatisierung durch die Hintertür.

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Tongrube Vehlitz: Umweltskandal belastet Veolia

[Müllentsorgung gehört nicht in private Hände!]

Handelsblatt
02.06.2014

Umweltskandal belastet Veolia [aber vor allem die Umwelt, die Arbeiter vor Ort, die kommunale Geldbörse…]

In der Affäre um illegale Müllentsorgung wird Veolia schwer belastet. Der Ex-Deutschlandchef [Thorsten Grenz] wirft dem französischen Konzern vor, keinerlei Maßnahmen ergriffen zu haben, obwohl er frühzeitig von dem Umweltskandal wusste.

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Weitere Berichte zum Thema:

VEOLIA: Anklage im ostdeutschen Müllskandal

Zwei ehemalige Manager von Veolia sollen für illegale Abfallentsorgung in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein

ZDF Frontal 21 – Sendung am Di, 27.05.2014

Tongrube VehlitzSechs Jahre nach den Enthüllungen von Frontal21 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage im ostdeutschen Müllskandal. So sollen zwei ehemalige Manager des Weltkonzerns Veolia für illegale Ablagerung von Abfällen in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Die Manager hätten aus Gewinnsucht gehandelt und so millionenschweren Umweltschaden angerichtet.

MDR Sachsen-Anhalt
07.01.2014
Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage
Es geht um 900.000 Tonnen Müll, die allein in der Tongrube Vehlitz im Jerichower Land illegal entsorgt worden sind. Die Staatsanwaltschaft Stendal hat jetzt Anklage erhoben. Sieben Beschuldigte sollen sich vor dem Landgericht verantworten. Sechs von ihnen sind auch schon wegen ähnlicher Vorwürfe in Zusammenhang mit der Tongrube Möckern angeklagt.
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Mitteldeutsche Zeitung
10.08.2011
Sachsen-Anhalt: Illegaler Müll und ein böser Brief
von Hendrik Kranert-Rydzy
Sachsen-Anhalt beharrt darauf, dass sich der Umweltkonzern Veolia mit 14,5 Millionen Euro an der Sanierung der Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) beteiligt. Nach MZ-Informationen hat das Wirtschaftsministerium ein Angebot von Veolia für Vergleichsverhandlungen abgelehnt.
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taz
01.02.2010
Müllskandal in Sachsen-Anhalt. Grüne zeigen Umweltbehörden an
Bei Magdeburg hat unter anderem der Konzern Veolia 1,3 Millionen Tonnen Hausmüll illegal eingelagert. Die Grünen haben Anzeige gegen die Behörden erstattet, die dies offensichtlich tolerierten.
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Mitteldeutsche Zeitung
28.01.2010
Müllskandal: Landtag sieht Veolia-Konzern in der Pflicht
Nach der Landesregierung sieht auch der Landtag den französischen Umweltkonzern Veolia in der Pflicht, sich an den Sanierungskosten für die Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) zu beteiligen.
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Mitteldeutsche Zeitung
17.03.2008
Sachsen-Anhalt: Behörden finden Müll in Tongrube Vehlitz
von Hendrik Kranert
Eine illegale Entsorgung organischer Abfälle in der Tongrube Vehlitz ist inzwischen nachweisbar. Der Sprecher des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LAGB), Frank Esters, sagte am Montag, dass Untersuchungen der ersten Stichproben aus der Grube “hausmüllähnliche Dinge” enthalten habe.
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Spiegel Online
16.03.2008
Illegale Müllbeseitigung: Unruhe bei Entsorgern
Die Ermittlungen in Sachsen-Anhalt wegen illegaler Müllbeseitigung in Tongruben sorgen für Unruhe in der deutschen Entsorgungsbranche.
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